Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
265. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 April 12

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–/ 265 /–

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 April 12

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 51a fol. 13–13’, praes. 1646 April 23 = Druckvorlage –
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Kopie: Giessen 207 nr. 26 S. 107–109 – Druck: Gärtner IX nr. 20 S. 94–95.

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Reichsständische Gravamina-Verhandlungen. Französische Forderungen. Schweden zu den
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französischen Forderungen.

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Rezepisse auf Weisung vom 24. März

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Ferdinand an Lamberg und Krane, Linz 1646 März 24. [Nicht ausgefertigte?] Ausferti-
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gung : RK , FrA Fasz. 50c fol. 106–106’ – Kopie: Giessen 207 nr. 23 S. 100. Sende
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Euch nr. 230.
. Immitls sein auch die catholische zu
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der compositionshandlung deputirte stendte vorgestern alhie ankhommen
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und alsopaldt heud darauf zum erstenmahl mit denen protestirenden zur
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mündtlichen conferentz getretten und werden Ewer Mayestätt von dero
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ertzhauß abgesandten Richtersperger des verlaufs, wie sich das werck ver-
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anlaaße und waß bey selbiger underredung fürkommen, allergehorsambst
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berichtet werden. Hinweis auf die Beilagen nrr. 1 und 2.


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Beilagen


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1 Trauttmansdorff, Nassau und Volmar an Lamberg und Krane, Münster 1646 April 9.
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Kopie: RK , FrA Fasz. 51a fol. 14–14’ = Druckvorlage; Giessen 210 nr. 54 S. 501
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–502; Giessen 207 nr. 21 S. 96–98 – Konzept: RK , FrA Fasz. 92 VIII fol. 255–
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255’ – Druck: Gärtner IX nr. 17 S. 81–82.

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Die Bayern berichten, daß sie gestern von den Franzosen bezüglich ihrer Satisfaktion
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als endgültige Resolution vernommen hätten, daß die Franzosen sich von dem Elsas
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kheinsweegs wölten abtreiben laßen, sondern begehrten, daß ihnen die vestung Prey-
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sach , wie auch die statt Newenburg, so beede dießeit Rheins gelegen, sambt dem

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Sundtgaw, Obern und Untern Elsas uberlaßen werden solt. Desgleichen begehrten sie,
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die vestung Philipsburg, Benfelden und Zabern zu behalten, doch soviel diese drey
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posten anlangte, wölten sie fernere handlung nit außschlagen. Und wan nun ihnen
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diese anforderung eingewilligt, so wehren sie erbietig, die 4 Waldtstätte sambt dem
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Preyßgaw dem hauß Österreich wiederumb abzutretten und alßpaldt ein armistitium
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einzugehen, dhamit die ubrige friedenspuncten der gebühr abgehandtlet und geschloßen
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werden könten.

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Gleich wie nun dieses sehr schwehre sachen seindt, unß auch, soviel die posten dießeit
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Rheins anlangt, noch der zeit weenig oder viel daran zurugzulaßen von irer Kayser-
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lichen mayestät khein bevelch zukommen, also vernhemmen wir auch, daß mehren-
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theils ständte, sönderlich waß die protestirende anlangt, darob einen besondern un-
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willen faßen thuen. Und würde uns dhahero sehr lieb sein, wan Ewer Liebden et cetera
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sambt oder sonders sich alßpaldt zu den Schweedischen plenipotentiariis sich verfüeg-
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ten , umb von denselben zu vernhemmen, ob sie auch ires orts gern sehen würden, daß
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der cron Franckreich solche ansehenliche plätz und vestungen dießeit Rheins in handen
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pleiben sölten, weßen sich nun dieselben darauf vernhemmen laßen, daß wollen Ewer
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Liebden alßpaldt hieher berichten.

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2 Extractus protocolli, s. l. 1646 April 12. Kopie: RK , FrA Fasz. 51a fol. 16–19 =
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Druckvorlage; Giessen 207 nr. 27 S. 109–116 – Druck: Gärtner IX nr. 21
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S. 95–100.

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Wir haben die Schweden um Stellungnahme zu den französischen Forderungen ge-
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beten
. Diese haben geantwortet, daß der Salvius unlengst zu Münster gewest und eben
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dieses puncts halben mit denen Frantzößischen plenipotentiariis zur rede kommen und
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es auch befunden, daß dieselbe immerforth darauf bestünden, daß sich des gantzen
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Elsas, waß dies- oder ienseith Rheins ist, gar nit zu begeben gemeindt. Es seie auch
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solches deütlich gnug in der Frantzosen replik außgesetzt worden. Weiln dan seithero
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auf solche replic an seithen Kayserlicher mayestät kheine antwort erfolgt, würde es
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ihnen, Schweedischen, nit wol anstehen wöllen, von der Frantzosen alß irer con-
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foederirten praetension ein anders zu reden, alß waß dieselbe selbst dhavon rede-
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ten , sondern müsten dieselbe pro iustissima ac aequissima halten.

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Nos: Man hete ahn seithen Kayserlicher mayestät alzeit praesupponirt, daß die cron
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Schweeden denen Frantzosen in unbilligen sachen, bevorab aber in deme, waß zu nach-
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theil des status in Teutschlandt gereichen thue, nit würden beyfall geben. Nun könte
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aber dem statui des Reichs nichts nachtheiliger sein, alß der cron Franckreich einige
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vestung dießeith Rheins in handen zu laßen, weiln dieselbe solcher gestalt das Reich an-
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fallen khönte, wans iro gefällig, welches ie dem Reich einen schlechten frieden geben
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würde.

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Ille: Man erwarte der Kayserlichen abgesandten erclehrung ad replicam, die würde
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den sachen groß liecht geben können, wan man die cron Schweeden pro concive würde
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angenhommen haben, würde dieselbe ex vinculo civili, quod maius est quam vinculum
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confoederationis, das ihrig dhabey thuen khönnen, wiewol man nit so große ursach
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habe, sich wegen zurücklaßung Elsas und bemelter vestung so sehr zu beschwehren. Es
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wachßen hingegen dem ertzhauß Österreich anderwertige emolumenta zu und komme
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zu rühiger possession seiner lande, gereiche auch zu des Römischen Kaysers höchsten
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ansehen, vier cronen zu vasallen zu haben. Es gehe dem Reich nichts dardurch ab,
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denen ertzhertzoglichen pupillen könte anderwerts wieder erstattung geschehen, Kayser-
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liche mayestät auch vermitls der cron Franckreich und Schweeden assistenz den
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Türcken anfallen und etwoh Ungarn, Macedonien, Tracien und Griechenlandt hinweg-
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nhemmen und daraus die soldatesca zahlen. Churbayern selbst gönne der cron
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Franckreich diese lande und erfordere es dero status und versicherung, dieselbe nit auß
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handen zu laßen, dan ohne dieselbe seie die cron nit sicher, daß nit das ertzhauß
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Österreich mit einer armada von 30 000 man gar biß für das thor von Pariß ohne
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einige resistentz würde rücken können, und das seie die ursach, warumb dieselbe sich

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dieser einhabenden örter nit begeben wölte, dan wölte nit mehr solcher gefahr
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underworffen sein.

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Wir erwiderten, daß das Gutachten der Reichsstände die kaiserliche Duplik verzögere,
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die innsbruckische Linie sei am Krieg nicht beteiligt gewesen und vom Kaiser drohe
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Frankreich keine Gefahr. Auf den schwedischen Einwurf hin, daß auch die pfälzischen
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Kinder nichts mit dem Krieg zu tun hätten, entgegneten wir, daß aber deren Vater
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schuldig geworden sei und trotzdem solle über deren Restitution verhandelt werden,
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während die erzherzoglichen Kinder, deren Vater sogar niemals am Krieg beteiligt
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war, ihres Gutes beraubt werden sollen.

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Die Schweden drängten auf die Duplik und wollten endlich auch ohne das reichsstän-
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dische Gutachten zum Duplizieren schreiten. Wir betonten hingegen, daß wir unserer-
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seits das Reichsherkommen beachten wollten, zeigten uns aber nicht abgeneigt, auch
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einen Entwurf eines Friedensinstruments mit zu überreichen.

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