Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
235. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 März 29

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 März 29

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 51a fol. 41–42’, praes. 1646 April 9 = Druckvorlage –
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Kopie: KHA , A IV Bd. 1628/19 unfol.; Giessen 207 nr. 1 S. 1–4 – Druck: Gärtner
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VIII nr. 119 S. 664–667.

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Stadt Bremen. Pfalz. Amnestie. Reichsständische Gravamina-Verhandlungen.

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Diese wochen ist der stadt Bremischer abgeordtneter bey unß gewest und
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schwehre lamentationes darüber geführt, daß sich die Schweeden berhümb-
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ten und in offene postzeitungen zu bringen nit scheweten, ob sölten Ewer
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Mayestät auf uberlaßung selbigs ertzstiffts ahn die cron Schweeden incli-
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niren . Solches verursache bey bemelter stadt große schwihrigkeit und hette
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dhahero nit underlaßen wollen, bey unß zu erinnern und instendig zu bit-
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ten , weiln gleichwol selbiger ertzstifft ein vornhemer paß und schlüßel des
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Reichs seie, daß Ewer Mayestätt ein solches weithaußehendes postulatum nit
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verwilligen oder dha ie darzu verwilligt werden müeste, die concession also
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conditionirn wölten, dhamit dem Römischen Reich daraus khein nachtheil
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entstehe, in specie aber bemelte stadt darbey möege außgedingt und bey
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dem Römischen Reich erhalten werden. Deme wir geantwortet, daß ihme,
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abgeordtneten, gnugsamb bewust, daß dießseits die duplica noch nit
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außgeantwortet seie, erwarteten der stendte gutachten und würde selbigs
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anleitung geben, wie weith man sich in puncto satisfactionis gegen die
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cronen zu erclehren hette und alßdan nach befindung der sachen auch der
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stadt Bremen begehren darbey können in obacht genhommen werden, mit
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welcher unser erclehrung derselb zufrieden gewest. Sonsten laßet sich von
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etlichen tagen hero eine grose und guete Veränderung bey denen protesti-

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renden stendten vermercken, indeme sie nit allein auf die maximam fallen,
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daß bey bevorstehender compositionshandlung kheine extrema zu behaub-
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ten , sondern auch denen Pfaltzischen ministris durch den Sachßen Wey-
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marischen (wie ich, Crane, auß deßen mundt habe) ernstlich zusprechen
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und dhahin ermahnen laßen, denen particulartractaten raum oder statt zu
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thuen und nit darauf zuzulegen, daß die stendte die algemeine friedens-
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handtlung ihnen, den Pfaltzischen, zue gefallen würden zurücksetzen
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laßen; die cronen selbsten würden solches nit thuen, in specie aber Franck-
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reich sich der chur halben im geringsten irer nit annhemmen; so müesten sie
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ihnen auch nit die gedancken machen, daß sy bey denen tractaten also ohne
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einige condition würden durchkommen khönnen, müsten sich bequemmen,
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so gut sie khönten. Man sehe, daß Franckreich mit seiner gantzen macht
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ahn Churbayern nichts hette haben können, die protestirende würden sich
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zwar ihrer, soviel sich thuen laße, mit annehmmen, aber nit causam com-
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munem daraus machen, nach ihnen zu gefallen den krieg führen. Denen
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Pfaltzischen ministris wehre diese erinnerung dergestalt zu gemüth gangen,
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daß sich gleich darauf der Camerarius nacher Münster, umb mit seinen
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collegis daraus zu communiciren, erhoben.

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So hat auch der Mecklenburgischer gesandter mir, Crane, zu verstehen
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geben, daß es endtlich umb den terminum amnistiae, ob derselbe schon auf
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das jahr 1630 gesetzt würdte, nit so viel zu thuen sein würde, wan nur auch
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die Pfaltzische sach, alß auf welche bey diesem passu, warumb der terminus
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de anno 1618 getrieben worden, das vornhembste absehen gewest wehre, mit
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erörtert würde, dan man hirin billig ad effectum und nit ad formalitatem
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zu sehen. Imgleichen würden sich auch bey der compositionshandlung wol
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mitle finden, daß denn protestirenden satisfaction wiederfahre und nichts-
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destoweeniger der geistlicher vorbehalt in seinem weesen gelaßen werde,
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verlangten nur, daß die deputatio catholicorum paldt erfolgen möege,
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würde alles beßer ablauffen, alß man sich catholischentheils laße vorstehen.

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