Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
240. Trauttmansdorff an Ferdinand III Osnabrück 1647 Februar 4

20
–/ 240 /–

21

Trauttmansdorff an Ferdinand III.


22
Osnabrück 1647 Februar 4

23
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50a Konv. B [!] fol. 28–29.

24
Kursächsische Bitte um Erteilung einer Anwartschaft auf die kurbrandenburgischen Entschädi-
25
gungsgebiete .

[p. 462] [scan. 538]


1
Ewer Kayserliche Majestätt werden auß unserer negstvorigen und heutigen
2
relation

37
Drucke: Nr.n 235 und 241.
ihro in underthenigkeit referiren lassen, warauff unsere handlung
3
mit den Churbrandenburgischen abgesandten ratione aequipollentis fur
4
dasienige, so ihre churfurstliche durchlauchtt zu Brandenburg der cron
5
Schweden an den Pommerischen landen in handen zu lassen sich erklert
6
haben, beruhen thuet. Nun seint hierüber die Chursachsische abgesandten
7
bey mir gewesen und haben mich ersucht, bey Ewer Kayserlicher Majestät
8
die allerunderthenigste erinnerung zu thuen, daß ihrem gnedigsten churfur-
9
sten und herrn in krafft der zwischen den häusern Sachsen, Brandenburg und
10
Hessen sich enthaltender erbverbruderung vor anderen ein expectanz und
11
anwartschafft auf dasienige, waß also höchstgemelt ihrer churfurstlichen
12
durchlaucht zu Brandenburg an stifftern und landeren pro aequivalente
13
vermög des verhoffenden fridenschlusses uberlassen würde, ertheilt werden
14
möchte

38
Vgl. dazu auch nr. 126.
.

15
Wan aber das hertzogthumb Pommeren allzeit ein absonderlich stuckh
16
gewesen und in die confirmirte erbverbruderung nicht gehörig, allermassen
17
bey Ewer Kayserlicher Majestätt reichshoffcantzley hieruber ferner grundt-
18
licher bericht zu finden sein wirdt, also finde ich meinestheilß nicht, daß ihre
19
churfurstliche durchlauchtt zu Sachsen dißorths und ex capite vorberurter
20
erbverbruderung ichtwaß suchen oder praetendiren können, sondern Ewer
21
Kayserliche Majestätt haben dißfals freye händt und können der expectantz
22
halber gnedig disponiren, wie es ihro gefellig. Solten nun Ewer Kayserliche
23
Majestätt höchstgemelter ihrer churfurstlichen durchlaucht zu Sachsen hierin
24
zu willfahren geneigt sein, weiln ohnedaß schlechte hoffnung, daß man diese
25
stiffter auß der uncatholischen gewalt wirdt vindiciren können, so möchte
26
meines unmaßgeblichen erachtens die expectanz alßdan dahin clausulirt
27
werden, daß seine churfurstliche durchlaucht und dero hauß Ewer Kayserli-
28
cher Majestät und dero hochlöblichstem ertzhauß die beyde Laußnitz,
29
allermassen solche von ihrer churfurstlichen durchlaucht mit allen recht- und
30
gerechtigkeiten anietzo besessen wirdt, auf den erfolgenden abgang der
31
Churbrandenburgischen lini widerumb abtretten und ihr churfurstliche
32
durchlauchtt und dero hauß sich dißorths aller habender an- und zuespruch
33
(die möchten auch nahmen haben, wie sie wollen) in perpetuum begeben
34
solten, welches dan in beeden Ewer Kayserlicher Majestätt reichs- und
35
koniglich Bohmischen hoffcantzleyen also ad notam genommen und vorge-
36
merckht werden mueste.

Documents