Acta Pacis Westphalicae II C 4,1 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 1. Teil: 1647-1648 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
226. Augustus, Administrator zu Magdeburg an die schwedischen Gesandten Halle a. d. Saale 1648 April 21/Mai 1

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–/ 226 /–

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Augustus, Administrator zu Magdeburg,


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an die schwedischen Gesandten


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Halle a. d. Saale 1648 April 21/Mai 1

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Kopie: DG 12 fol. 871–871’ (Beilage A zu Nr. 240).

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Bitte um mäßige Veranschlagung der zur Militärsatisfaktion erforderlichen Quote des Erzstifts
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Magdeburg mit Rücksicht auf dessen ruinierten Zustand.

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Gruß zuvor. Demnach wir unß berichten laßen, wie es bey denen noch con-
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tinuirenden algemeinen friedenstractaten darauff stehe, das nunmehr auch
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der punctus satisfactionis militaris fürgenommen und abgehandelt werden
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solle, zu dem ende dan und erhebung des verhandelnden quanti sonder zwei-
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fell eine allgemeine Reichsanlage gemacht werden und solches auch unser
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primat und ertzstifft Magdeburg hiemit betreffen möchte

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Das Erzstift Magdeburg trug schließlich zur schwedischen Militärsatisfaktion 173 550 Gulden
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bei ( Meiern VI S. 637 ).
, deßen zu grundt
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verderbter eußerst erschöpfter zustandt aber nicht allein bekandt und denen
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herren legatis hiebevorn so schrifft- alß durch unsere zu Oßnabrück gehabte
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gesandten mündtlich remonstriret, seithero auch nicht beßer, sondern von
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tag zu tag elender und drängseeliger worden, auch an deme und Reichskun-
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dig ist, welchergestalt auch noch bey guten zeiten à parte unsers gedachtes
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primat und ertzstiffts fast bey allen Reichs- und creyßversamblungen über
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deßen alzu hohe anlage geklaget, moderation gesuchet, dieselbe auch nicht
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für unbillich ermeßen worden, so ersuchen wihr die herren legatos hiermit
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günstig, sie wollen ihnen dießfals unß und unser ertzstifft recommendiret
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sein laßen und dero wollvermögen nach es dahin vermitteln helfen, damit wir
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und unser ertzstifft über vermögen und wieder billigkeit hierunter nicht be-
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schweret , sondern deßen anschlag auf ein erträgliches und billichmaßiges re-
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duciret , in sonderheit aber unserer beider, von unserer alten stadt Magde-
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burgk eigenthätlich gewaltsahmer, wiederrechtlicher weise niedergerißener
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und dardurch gantz unvermögent und untüchtich gemachter lantstädte Neu-
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stadt und Sudenburgk zukommende quota erlaßen und übertragen und her-

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gegen erwehnete unsere alte stadt Magdeburg zu abstattung ihrer eine zeit her
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de facto entzogener quotae und gebührnüs compelliret und angehalten
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werde. Wie nun solches an ihm selbst recht und billich und unsern ohn daß
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biß uffs eußerste und mehr alß glaublich ruinirte ertzstifft zur erleichterung
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und besten gereichet, so verbleiben wihr denen herren legatis zu danckbarli-
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cher erkendtniß, auch sonst mit günstiger affection woll beygethan.

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