Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
86. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff Osnabrück 1646 Mai 9

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Lamberg und Krane an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1646 Mai 9

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1212a fol. 12–13’ = Druckvorlage – Kopie: Giessen
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207 nr. 81 S. 296–300 – Druck: Gärtner IX nr. 108, 668ff.

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Bei Gärtner IX, 668, irrtümlich auf den 3. Mai datiert.
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Aushändigung des kaiserlichen Textvorschlags für das IPO an Schweden. Schwedische Unterstüt-
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zung bei Abwehr der französischen Forderungen auf Breisach und rechtsrheinische Territorien.
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Oxenstierna: Breisach einzige offene Frage? Protest der kurbrandenburgischen Gesandten gegen
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Abtretung Pommerns.

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Gesteren haben wir den königlich Schwedischen herren abgesandten daß in-
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strumentum pacis (wovon morgen abschrifft eingeschickt werden solle) selbst
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uberbragt und bey solcher gelegenheit wegen Breysach, damit denen Frant-
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zosen darüber zugesprochen werden möge, angeredt. Die Schwedische haben
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gehren gesehen, daß ihnen daß instrumentum pacis communicirt worden
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unnd sich vernehmen laßen, erstes tags, wan sich darin würden ersehen ha-
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ben , zu unß zu kommen und weiters darüber mit unß communication zu
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pflegen. Wolten auch den Frantzosischen residenten alhie, monsieur de la
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Barde

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Jean de La Barde, baron et marquis de Marolles-sur-Seine (1603–1692), 1645–1646 frz. Resi-
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dent in Osnabrück ( NBG IV, 479, APW III D 1, 346; Piccioni , 93ff.).
, zu sich erfo[r]deren unnd mit demselben reden, damit sich die Frant-
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zosen ihrer praetension halben wegen Breysach unnd anderen dießseith Rhei-
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nischen landen begeben mögten, und sonsten auch deßwegen bey denen
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Frantzosischen gesandten selbst ihre officia einwenden. Es fragte aber der
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Oxenstern, ob man dan vermeine, daß der punctus satisfactionis mit denen
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Frantzosen vergliechen und es nur allein an Preysach haffte. Wir haben von ja
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geanthwortet, daß unsers dafürhaltens nichts mehr ubrig, alß waß noch
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ethwa ratione conditionum bey uberlaßung des Elsaß unvergliechen sein
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möge, darüber man aber mit denen Frantzosen in handtlung begriffen. Der
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Oxenstern ist darauff mit diesen formalien heraußgangen: Er vernehme
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solchs gehren. Man habe sönsten sagen wöllen, ob solten die Frantzosen auff
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vortsetzung des kriegs gedencken, hatt auch selbige worth zum andern mahl
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wiederholet und machen unß dieselbe nit wenig nachdencken.

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So haben wir auch denen Churbrandeburgischen abgesandten von Kaißerli-
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cher mayestätt erclehrung in puncto satisfactionis unnd waß darbey für be-
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dingnuß und reservaten beschehen, angezeigt. Die haben sich darab bestürtz-
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ter bezeigt und zuvoderist protestirt, daß [ sie ] in uberlaßung Pommeren nit
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willichen konten, 2. begehrt, ihnen unsern vortrag schrifftlich zu communi-
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cirn , auch 3. abschrifft von dem auffsatz, so denen Schwedischen zugestelt
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worden, mitzutheilen. Wir haben geanthwortet, daß wir sie zwar des einge-

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wendten protestirens halber nit verdencken köndten, were aber gegen unß
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einzuwenden unnöttich, weilen wir mit dieser anzeigung ihrer churfürstli-
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chen durchlauchtt nit begehrten zu praeiudiciren, sondern geschahe nur alles
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auß guttem vertrawen, damit sie von dem verlauff mögen nachrichtung ha-
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ben . Wegen der begehrten schrifftlichen communication gebe es zwar bey
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unß so groß bedencken nit, weilen es aber speciem alicuius intimationis ha-
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ben würde und es sonsten bey dergleichen communicationen nit herkom-
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mens , wir auch nit darauff instruirt und unsere commission gehrn in sua for-
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malitate ablegen wölten, alß bitten deßwegen so lang in gedult zu stehen, biß
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wir unß bey Euer Exzellentz würden bescheidts erholet haben, womit sie zu-
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frieden gewest. Pitten, unß alßo in gnaden zu bescheiden zu laßen, wie wir
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unß der schrifftlichen communication halben zu verhalten und ob nit sölchs
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falß, da dieselbe dem Churbrandeburgischen mitgetheilt werden solle, zuvo-
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derist auch den Churmeintzischen mittzutheilen.

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