Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
222. Trauttmansdorff an Ferdinand III Münster 1646 Juni 26

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Trauttmansdorff an Ferdinand III.


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Münster 1646 Juni 26

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50b fol. 57–57’, PS fol. 60 = Druckvorlage – Konzept: TA
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Ka. 112 Z 6 nr. 72 unfol.

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Gespräch mit kursächsischen Gesandten: Vermittlungsvorschläge für die Religionsgravamina.
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Drängen der schwedischen Gesandten auf Erfüllung der Satisfaktionsforderungen.

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PS Bitte um Nachricht bezüglich Axel Oxenstiernas Äußerungen zu den Religionsgravamina.

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Rezepisse auf ein Schreiben vom 12. Juni

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Linz 1646 Juni 12. Ausf. (H.): TA Ka. 125 Bb 4f. nr. 5
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fol. 69.
. Auf nr. 177. Laut meiner Relation
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nr. 212 habe ich mit Salvius über die Religionsgravamina geredet und herna-
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cher, den 23., die Chursächsische gesandten zu mir erfordert und ihnen ebe-
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nergestalt die von mir aufgesezte und Ewer Kayserlicher Mayestätt sub littera
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A damals beygeschlossene puncta

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Vgl. nr. 220 Beilage 1.
vorgehalten mit der erinnerung, wan sich
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dieselbe sowol alß die andere protestirende darzu verstehen wurden, daß ich
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alßdan mit denen catholischen alhie weiter darauß reden und mich bemuhen
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wolte, dieselbe nit weniger hierzue zu bewegen; im widrigen fall wuste ich
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dieserorthen wenig nutzenß zu schaffen, sondern mueste die sach Gott befeh-
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len.

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Sy, die Chursächsische, haben mir zur andtwort gegeben, daß sie nit darvor-
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halten wolten, daß die protestirende bey dieser ihrer erklerung

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Vgl. nr. 203 Beilage [1].
verbleiben,
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sondern sich noch wol mittell finden wurden, auß der sachen zu kommen,
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immassen sie mir hierbeygefügte vorschläg, so sie dem liebten Crane in die
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feder dictirt, mundtlich eröffnet und daßyenige, waß der religion halber in
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Ewer Kayserlicher Majestätt erblanden hierinnen begrieffen, nur pittweis an-
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geregt. Ich hab sie aber diesfals bestendig abgewiesen und es bey deme ver-
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bleiben lassen, waß in obangedeutem meinem aufsaz begrieffen, werde je-
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doch ihr, der Sächsischen gesandten, vorschläge denen catholischen alhie zu
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berathschlagen communiciren lassen.

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Sonst haben mir die Schwedische gesandten, alß ich dem Salvio die visitam
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restituirt, under anderm zu verstehen geben, daß sie vorhabens wehren, diese
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wochen noch heruberzukommen und sich mit unß des instrumenti pacis hal-
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ber zu vergleichen. Vermeinten auch, wan ihnen nur in ihren petitis satisfac-
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tion geschehen und sonderlich die beede erz- und stiffter Bremen und Verden
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in weltliche furstenthumber verendert werden könden, daß die ständt noch
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wol zu vergleichen sein werden. Wiewol sich nun hierauff nichs zu verlassen,
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so will ich doch des erfolgs erwarten.

[p. 375] [scan. 455]


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PS Eß hat der Schwedischer plenipotentiarius Ochsenstiern, welcher sich
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newlich auch bey dem Salvio, als ich ihne visitirt, befunden, gar starck wie-
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dersprochen, samb sein vatter in denen mit Chursachsen gepflogenen tracta-
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ten auch damals die hernacher im Prager frieden begriffene amnestiam und
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zumaln wegen der darvon außgenohmmenen stände beliebt hette, welches
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nicht geschehen seye und gedachter sein vatter gar hoch empfinde

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In den Verhandlungen zwischen sächsischen und schwed. Unterhändlern im Spätsommer/
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Herbst 1635 in Schönebeck ( Dickmann, 75ff.), also nach Abschluß des PF, war von schwed.
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Seite ein Entwurf vorgelegt worden, der zu einem vorläufigen Vertragsprojekt umformuliert
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wurde (zum Inhalt: Dürbeck , 76–79; Fürnkranz, 61–64; zur Überlieferung: APW II C 1,
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445 Anm. 1). In einem der noch nicht vereinbarten, jedoch nur noch auf die kurfürstlich säch-
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sische Entscheidung ausgestellten Punkte, Art. 9, hatte die schwed. Seite die Aufnahme der noch
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vom PF ausgeschlossenen Stände in die dort geregelte, auf das Stichjahr 1630 festgelegte Am-
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nestie gefordert. Ob dieses spezielle Ansinnen in der vorgetragenen Formulierung von Axel
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Oxenstierna ( [nr. 221 Anm. 3] ) vorher gebilligt worden war, ist nicht sicher. Die ksl. Ges. hat-
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ten auf das Schönebecker Projekt und direkt auf diese beschränkte Amnestieforderung in ihrer
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Duplik an Schweden vom 1. Mai 1646 (nr. 69 Beilage 1, hier: Gärtner IX, 543f.) Bezug
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genommen. Demgegenüber hatte sich die schwed. Kg.in in einer Weisung an ihre Gesandten
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vom 23. Mai/2. Juni 1646 ( APW II C 2 119 nr. hier 291 Z. 35–292 Z. 12) über diese Dar-
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stellung der Sachlage beklagt.
. Bitte
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dahero gehorsamist, Ewer Kayserliche Majestätt wollen mir, waß sie hiervon
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fur nachricht und fundament haben, mit nechstem gnedigst parte geben
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lassen.


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Beilage [ 1] zu nr. 222


11
Nr. 220 Beilage 2.

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