Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
300. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Budweis 1646 August 15

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[278] , [281] / 300/–

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Ferdinand III. an Lamberg und Krane


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Budweis 1646 August 15

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51b fol. 29–30 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 207 nr. 256
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S. 970–975 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 19–19’, 31–32. Gutachten

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Das Ga. entspricht inhaltlich im wesentlichen der Relation, Abweichungen sind vermerkt.
der deputierten Räte (Kurz, Gebhard, Söldner, Walderode) und Conclusum im

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Geheimen Rat (Khevenhiller, Schlick, Teufenbach, Kurz, Puchheim, Prücklmair, Gebhard, Söld-
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ner), Budweis 1646 August 15. Kopie: RK FrA Fasz. 51b fol. 21–26 = Druckvorlage – Kon-
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zept: ebenda fol. 20–20’, 27–27’.

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Verhandlungstaktik gegenüber Schweden: Drängen auf Herausgabe des angekündigten Text-
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vorschlags für das IPO. Begrenzte kaiserliche Bereitschaft zur Fortsetzung des Krieges. Militär-
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satisfaktion.

[p. 508] [scan. 588]


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Rezepisse auf nr. 278 und nr. 281. Sovil nun das erste, nemblich das instrumen-
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tum pacis

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Gemeint ist der interne, von Salvius verfaßte Entwurf für das IPO (vgl. [nr. 162 Anm. 6] ).
anlangt, erinnern wir unnß, das besagte Schweedische gesandten
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sich zu mehrmalen erklärt, und bevoraus der Oxenstern mit dieser veranlas-
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sung von Münster abgezogen, daß er innerhalb acht tagen das gegeninstru-
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mentum pacificationis extradiren wolle, darbey wir dan krieg oder frieden zu
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erwöhlen und es bey ieztbemelten instrumento pacificationis sein beständiges
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verbleiben

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7 haben solle, dahero] an der Stelle wird im Ga. genauer ausgeführt (fol. 21’–22): Bey diser
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des Oxensterns erclerung hetten die gehorsambste deputierte räth lieber gesehen, daß
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Euer Majestät Kayserliche gesandte zu Oßnabrug mehrmahln anbefohlenermassen sim-
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pliciter der herausgebung des gegeninstrumenti pacificationis erwarthtet und sich nit
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erst in newe conferenzias und abwege verfüehren hetten lassen, wie es die iezige relation
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mit sich bringt, dieweilen, gleichwie dises instrumentum pacificationis an seiten der cro-
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nen und denen ihnen adhaerierten ein newes vinculum hette sollen sein, die waffen ge-
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gen Euer Kaiserliche Majestät und die catholische zu continuieren, also auch und indeme
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die catholische heraus zu ersehen wurden haben, auf was extremiteten die cron Schwee-
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den und Frankhreich behame[n], denselbigen iezermeltes instrumentum pacificationis
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der rechte stimulus novae et indissolubilis coniunctionis mit Euer Kaiserlicher Majestät
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sein hette können. Man wurde auch eigentlich aus berüertem instrumento pacis wissen
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haben können, ob mit weiterm weichen und nachgeben dem werckh geholffen könnte
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sein oder nit. Bey der aber aufs newe von den Kayserlichen gesandten gleichsamb selbst
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zugemuetheten und an die handt gegebenen confaerenz, findt man daß gegeninstrumen-
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tum pacificationis in weitem feldt und dises medium, die Schweedische in mora pacis zu
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constituieren, für dißmahl verlohren […].
haben solle, dahero wir zu verhüettung allerhandt newer difficul-
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teten, so nur zu verlengerung der sachen auf seitten der Schweedischen ge-
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sandten gesucht werden, nochmalen für das beste halten, dergleichen confe-
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rentien soviel als möglich zu decliniren und es wider auf den weeg zu bringen,
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das der Oxenstern zu herausgebung des gegeninstrumenti pacificationis sich
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erklärte, alßdan der volziehung solcher erklärung zu inhaeriern. Nit das ihr
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destwegen den Schweedischen viel nachlauffen oder destwegen grosse anxietet
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erzeigen solte, sondern allezeit auf dem beruhen, das ihr erwartten thätte das
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versprochene instrumenti, daraus man alßdan ersehen wird können, ob mit
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weittern weichen und nachgeben dem werkh geholfen sein könne oder nit.

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Dardurch wirdt auch dieienige frag, waß wir alß Römischer Kayser zu erlan-
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gung des fridens thuen können oder nit, umbgangen, zumahlen in denienigen
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sachen, so durch hinaußgebung unserer Kayserlichen erklärungen und des
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instrumenti pacis alberait beschehen sein. Dan ob wir zwar wohl wissen, das
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sine consensu der interessirten nit so wohl und so sicher in den sachen kan
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verfahren werden, so befinden wir doch darneben, das wir umb dieser inter-
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essenten willen den krieg zu continuiren unsere erbkönigreich, landt und
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leüth umb anderer willen, die bey der sachen oder nichts vermögen oder
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nichts wollen thuen, eüsseriser gefahr zu exponiren nit verbunden sein.

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Wir lassen es sonsten der angedeütten puncten halber wie auch wegen satis-
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factionis militiae bey unnsern bevelch und resolution, das ein ieder die seinige

[p. 509] [scan. 589]


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contentire, verbleiben, dan in widerigen fall, wan schon die cron satisfaction
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hette, so wurde sy den punctum exsolvendi militis pro materia novi belli cum
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Suecica militia haben, welches billich zu verhietten ist.

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Gegen den Stadtsyndikus Dr. Böger soll Beschwerde beim Rat der Stadt Osna-
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brück eingelegt werden.

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