Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
20. Trauttmansdorff an Nassau und Volmar Osnabrück 1646 April 23

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–/ 20/ [44]

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Trauttmansdorff an Nassau und Volmar


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Osnabrück 1646 April 23

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 VIII nr. 1164 fol. 337, PS ebenda, praes. 1646 April 26.

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Verhandlung mit Servien.

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PS Gleichzeitiger Übergabetermin für Dupliken, Instrumentum pacis und Satisfaktionsangebot.

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Ewer Exzellenz und der herr ersehen auß hiebeygefuegtem extractu protho-
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colli, waß der alhie anwesende Frantzösischer gesandter Servient in der mir
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gestern erstatteter revisita fast uber alle haubtpuncten dieser tractaten bey mir
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angebracht unnd ich ihme geantwortet. Ich hab zwarn nit underlassen, gleich
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bey ablauffender post ihrer hochfurstlichen durchlauchtt, dem ertzhertzogen,
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wie auch ihrer Kayserlichen mayestät selbsten von dem ersten puncto armi-
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stitii gehorsamiste nachricht zu erstatten

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Nr. 25. Ein Schreiben Trauttmansdorffs an Ehg. Leopold Wilhelm konnte nicht ermittelt
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werden.
, damit, wan dißorths ahn dieselben
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etwaß gebracht werden solte, sy dessen vorher wissenschafft haben unnd unß
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darüber dero allergnedigste und gnädigste resolutiones zuekommen lassen
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könten und wolten.

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PS Gleich wie unß der reichsständt bedenckhen

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Vgl. dazu nr. 58 Beilage [1] sowie [nr. 49 Anm. 1] .
beederseits dahie und zu
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Munster zugleich uberreicht wirdt, also wolt ich auch darvorhalten, daß wir

[p. 54] [scan. 134]


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ebenergestalt ahn beeden orthen und auff eine zeit unsere duplicam, das in-
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strumentum pacis und den punctum satisfactionis zugleich ubergeben solten

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Zu der hier von Trauttmansdorff vorgeschlagenen gleichzeitigen Übergabe der Dupliken, der
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beiden Textvorschläge für IPO und IPM sowie der Stellungnahme zu den frz. Satisfaktionsfor-
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derungen kam es nicht. Der ksl. Textvorschlag für das IPM von 1646 April 27 blieb intern,
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die (Langfassung der) Duplik an Frankreich vom 1. Mai 1646 ebenfalls, die Kurzfassung die-
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ser Duplik wurde 1646 Mai 5, die Duplik an Schweden 1646 Mai 1, der ksl. Textvorschlag
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für das IPO 1646 Mai 8 und die postrema declaratio 1646 Mai 29 übergeben (vgl. APW III
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C 2.3, 115Rf, 118R, 120R).
.


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Beilage [ 1] zu nr. 20


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Protokoll, Osnabrück 1646 April 23. Kopie: RK FrA Fasz. 92 VIII nr. 1164 fol. 338–339’ =
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Druckvorlage; ebenda Fasz. 50b fol. 81–82’; ebenda Fasz. 91 II fol. 157–159’; ÖstA Tirol
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Fasz. 20e S. 1232–1236.

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Der französische Gesandte Graf Servien hat beim kaiserlichen Prinzipalgesandten Graf von
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Trauttmansdorff von nachfolgenden sachen und puncten anregung gethan: 1. Erstlich hette
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er wegen eines kleinen armistit

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Zur Bereitschaft der frz. Ges. , mit den schwed. Ges. über einen vierwöchigen Waffenstillstand
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mit dem Ks. zu verhandeln, vgl. APW II A 3 nr. 272. Siehe auch [nr. 1 Anm. 9] .
mit denen Schwedischen gesandten geredt, welche ihm
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zur andtwort geben, daß sie daruber nicht instruirt, sondern befelcht wehren, da derglei-
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chen etwas an dieselbe gebracht wurde, sie solches ahn den veldtmarschallen Torstensohn

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Lennart Torstenson (1603–1651), 1641–1646 Feldmarschall, Oberbefehlshaber der schwed.
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Truppen in Deutschland, 1641–1647 Generalgouverneur über Pommern ( SMK VIII, 19f.).

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remittiren solten. Sie wolten aber noch selbigen tag, alß den 23. huius, Torstensohn deren-
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wegen zuschreiben

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Vermutlich Johan Oxenstierna an Torstenson, Osnabrück 1646 April 15/25 ( APW II C 2,
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259 Z. 6).
und vermeinten, innerhalb 12 tagen andtwort zu haben. Der Servient
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meldete darbey, daß er verhoffe, das dieß una madre d’una maggior figliola, nemlich des
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friedens selbst, sein wurde. 2. Furß ander kam er uff die Pfaltzische sach, daß er auch de-
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rentwegen mit denen Schwedischen geredt habe, dieselbe aber hetten sich nec pro nec con-
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tra heraußgelassen. 3. Drittens gedachte er auch der Wurttenbergischen ämbter

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Nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 wurde Württemberg von österreichischen und bay.
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Truppen besetzt. Als Folge zog Ferdinand II. das Oberamt Blaubeuren zum österreichischen
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Hausbesitz für die Linie Tirol ein. 1637 kamen noch die beiden Pfandschaften Achalm und
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Hohenstaufen hinzu ( Philippe, 20f.). Bei den Verhandlungen über die Restitution Württem-
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bergs bildeten diese Ämter einen wesentlichen Streitpunkt ( ebenda, 75–80).
, daß, wan
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man in dem ubrigen und mit den anderen sachen richtig, die cron Franckreich neben ihrer
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Kayserlichen mayestät die Österreichische pupillen wol darbey handthaben und die fursten
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mit demyenigen, waß die cronen wolten, wol zufrieden sein musten. Die negativam wegen
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Breisach aber betreffendt dörfften sie, die Frantzosische gesandten, nach Paryß nicht berich-
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ten, weylen sie besorgten, daß solche dem gantzen werck hinderlich sein wurde. 4. Virttenß
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fragte er, wehme die recompens, welche Franckreich wegen Elsaß zu geben, zukommen
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wurde. Ob sie fur ihre Kayserliche majestätt oder die Ynspruckische ertzherzogen were. Der
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Kayserliche plenipotentiarius und principalgesandter andtwortete, daß ihre Kayserliche ma-
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jestätt davon keines hellers geniessen wurde, sondern solche fur die Ynspruckische lini und
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das Elßass gehörte, warmit er, Servient, r[ echt] zufrieden und sagte, die cron Franckreich
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wehre diesmal mit ihrer Kayserlichen majestätt und dem hochlöblichen ertzhauß Osterreich
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in feindtschafft gerathen, versicherte [ aber] den Kayserlichen gesandten darbey, wan sie, wie
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durch diesen frieden zu hoffen, wieder in vorige freundtschafft gerathen und der Turck in
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diesem vorhabenden krieg wieder die chrisienheit mit ihrer Kayserlichen majestätt auch

[p. 55] [scan. 135]


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brechen solte

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Der Friedensschluß von Zsitva-Torok (1606 November 11) zwischen Ks. Rudolf II. und Sul-
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tan Achmed I. (Druck: DuMont V.2, 78ff.) war 1625 im Vertrag zu Gyarmath (Druck:
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ebenda, 475f.) verlängert worden. Zum osmanischen Angriff auf Kreta vgl. [nr. 14 Anm. 85] .
, daß sie, die cron Franckreich, deroselben mit macht beystehen und ganz
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Ungarn recuperiren

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In ihren Verträgen mit der Pforte (s. Anm. 8) hatten Ks. Rudolf und Ks. Ferdinand II. den
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durch den Türkenkrieg geschaffenen Besitzstand anerkennen müssen, durch den nur ein kleiner
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Teil des Kg.reichs Ungarn beim Haus Habsburg verblieb ( Rönnefarth, 43f.; HEG III, 1099;
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vgl. zum ungefähren Grenzverlauf Grosser Historischer Weltatlas III, Karte 122a).
und also dreymal mehr gewinnen helffen wolten, alß sie yetzt an landt
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und leuthen zurücklassen theten. 5. Funfftens fragte er, wan den Schweden der ertzstifft
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Bremen verbleiben solte, waß fur ein recompens dem yetzigen inhaber des ertzstiffts

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Hg. Friedrich II. von Schleswig und Holstein (1609–1670), 1634–1648 Adm. des Est.s Bre-
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men-Hamburg, 1648 Kg. (Friedrich III.) von Dänemark ( NDB V, 503f. ; Lorenz, Bremen,
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14f.; Mager, 90f.).
undt
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ob demselben nit daß stifft Halberstatt zu geben. Alß aber der Kayserliche plenipotentiarius
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replicirte, daß Halberstatt ihrer ertzfurstlichen durchlaucht ertzherzog Leopoldt Wilhelmen
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zue Osterreich gehörte und sie davon weder weichen noch die Kayserlichen plenipotentiarii
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solches nachgeben könden, sondern daß die cron Schweden dem hertzogen zue Holstein
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gegen abstandt des ertzstiffts Bremen ein hauß zur residentz und ein jährlichs deputat auß
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des ertzstiffts einkommen ad dies vitae verordtnen und geben musten, ist ermelter Servient
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gewichen. 6. Begehrte aber darbey zu wissen, waß dan Churbrandenburg gegen hinderlas-
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sung Pommeren fur ein satisfaction wiederfahren solte und woher solche zu nehmen. Ihr
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excellenz andtworteten ihme, herrn Servient, daß man seiner churfürstlichen durchlaucht
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eben die satisfaction in geldt geben würde, welche man den Schweden zu offeriren befelcht
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seye, nemblich 4 millionen gulden

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Zum Problem der Entschädigung Kurbrandenburgs für Pommern durch eine Geldzahlung vgl.
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Dickmann , 277.
, und daß diese vom ganzen Reich contribuirt und be-
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zahlt werden solten. 7. Fragte diesem nach, wie es mit der amnistia zu halten und von
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welcher zeit solche den anfang zu nehmen. Und alß der Kayserliche herr plenipotentiarius
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sagte, daß solche bey dem gesetzten termino auff anno 1630 ihr verbleiben haben und darvon
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in specie die Pfaltzische sach auch außgenohmmen werden muste, ist er, Servient, zufrieden
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gewesen, hinge diesem ahn, daß folgenden tags, alß den 24. Aprilis, die catholische deputirte
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zu ihme kommen und ihne ansprechen wurden, bey denen Schwedischen instantz zu thun,
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damit dieselbe von denen beeden erz- und stifftern Bremen und Verden abstehen wolten. Er
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wurde daß seinige bey der sachen gar gern thun, gab gleichwol soviel zu verstehen, daß es
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desto mehren nachtruck haben wurde, wan auch obgemelter herr Kayserlicher principalge-
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sandter seinesorths mit darzu concurriren wolte. Ihr exzellenz replicirten, daß sie daß ihrige
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albereits gethan hetten, waß möglich gewesen, und ersuchte ihne, herrn Servient, dahero, er
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wolte nit weniger seinesorths alle gute und ersprießliche officia einwenden.

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Endtlich ist er auch auff die gravamina kommen und daß er den Schwedischen gesandten
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außtrucklich gesagt habe, er könne nicht zugeben, das die eingezogene geistliche gütter de-
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nen uncatholischen auff ewig verbleiben solten, dan es seye yetzt ein andere der sachen
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beschaffenheit, alß es anno 1555, da man den religionfrieden auffzusetzen und zu stifften
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auff einen allgemeinen reichstag zu dem endt allein zusammenkommen, gewest. Es lauffe
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auch ein solches wieder die zwischen den cronen und Franckreich undt Schweden auffge-
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richte confoederation

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Dies bezieht sich wahrscheinlich auf Art. 2 des Bündnisvertrages zwischen Schweden und Frk.,
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Hamburg 1641 Juni 30 (Druck: ST V.2, 471–474; vgl. Parker, 169).
, undt werde er dahero darin nicht gehelen

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Einwilligen (vgl. Grimm V, 2373ff.).
, sondern sich darwieder-
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zusetzen gezwungen. Anno 1555 habe man compositionem religionis auff einen concilio
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generali gehofft, seithero seye die discrepantz größer worden, auch kein hoffnung einiges
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concilii oder vergleichung der religion.

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