Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
36. Nassau und Volmar an Trauttmansdorff, Lamberg und Krane Münster 1646 April 25

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Nassau und Volmar an Trauttmansdorff, Lamberg und Krane


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Münster 1646 April 25

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Kopie: Giessen 210 nr. 91 S. 1013–1018 = Druckvorlage – Konzept: RK FrA Fasz. 92 VIII
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nr. 1166 fol. 347–349 – Druck: Gärtner IX nr. 49, 203–207.

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Kurmainzischer Anspruch auf die Bergstraße und Beschwerde gegen hessen-kasselische Satisfak-
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tionsforderungen . Beschwerde Kurtriers wegen Ehrenbreitstein und Hammerstein.

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Gestrigen tages haben die Churmaynzischen bey uns angebracht, nachdem
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bey gegenwärtigen friedenshandlungen nunmehr auch von restitution der
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Pfälzischen erben zu tractiren seyn werde und darbey ihr gnädigster churfürst

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und herr wegen deren an der Bergstraße gelegener ämter, so hievor diesem
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von der erzstift Maynz an Churpfalz mit vorbehaltener ewiger wiederlosung
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versezt worden

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Die kurmainzischen Ämter Starkenburg, Heppenheim, Bensheim und Mörlenbach an der
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Bergstraße waren 1461 an Kurpfalz verpfändet worden. 1544 wurden auch Sobernheim,
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Monzingen und Böckelheim als Pfand gegeben (Druck der entsprechenden Texte: DuMont
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III.1, 291ff.; ebenda IV.2, 278f.). Diese Gebiete hatte Mainz 1644 wieder in Besitz genom-
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men , ohne jedoch die Pfandsumme zu zahlen ( Mentz II, 63f.; Jürgensmeier , 125f.).
, sich mercklich interessirt befinde, als hätten sie von seiner
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churfürstlichen gnaden befehl empfangen, sich bey uns anzumelden und zu
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ersuchen, daß wir in bedeuter Pfälzischen restitutionshandlung gegen den
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herrn mediatorn und der beeden cronen plenipotentiariis wegen restitution
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der Untern Pfalz ausdrücklich dahin eröfnen, daß ihre Kayserliche majestät
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darvon die dem erzstifft Maynz an der Bergstrase gehörige und durch recht-
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mäßige bekänntnis zugeurtlete ämter per expressum ausgenommen haben
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wolten, nicht zweyfelnd, daß uf solche fall der sachen würde geholffen wer-
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den mögen, wie sich dann herr nuntius Apostolicus solchen vorschlag sehr
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wohl hätte gefallen laßen und das seinige darbey nach äuserstem vermögen
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anzuwenden erbothen. Sie haben uns auch zu mehrer information beylie-
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gende schrifft übergeben.

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Sodann beschwerten sie sich wieder die Heßen Caßelischen deputatos, wel-
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che ihres vernehmens befehlicht seyn sollen, drey ansehnliche, der erzstifft
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Maynz zugehörige ämter

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Hessen-Kassel hatte zur Satisfaktion die Städte und Ämter Treffurt an der Werra, Bischofstein
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und Grevenstein im Eichsfeld, Fritzlar und Naumburg (zwischen Fritzlar und Wolfhagen ge-
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legen , vgl. die Karte bei Demandt , Hessen, nach S. 272) gefordert ( APW III C 3.1, 444).
zu ihrer vermeynten satisfaction zu begehren und
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an das fürstenthum Heßen Caßel zu behalten, mit fleyßiger bitte und begeh-
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ren , weil dis je aller billigkeit entgegen- und zuwiederlauffen thät, auch mit
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der amnestie, welche billig reciproca inter status Imperii seyn soll, nicht be-
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stehen könnte, wir wolten solche unbilliche praetension abzuwenden uns an-
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gelegen seyn laßen und nicht zugeben, daß diese churfürstliche erzstifft mit
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augenscheinlichem verlust so vieler catholischer seien dergestalt an ihren ein-
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und zugehörten gestimmlet werden, deßen alles auch Euren Exzellenzen und
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dem herrn umständlich berichten, auf daß sie an ihren wohlvermögenden or-
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then gleichergestalt darzu mit würden helffen thun. Wir unserstheils finden
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dis begehren und anlangen billich und halten ihrer Kayserlichen mayestät al-
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lergnädigsten intention gemäß zu seyn, daß ihrer churfürstlichen gnaden
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hierunter nach äuserster mögligkeit an hand gegangen werde. Haben allein
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zu erwarten, was Eure Exzellenzen und der herr an ihren orthen am rathsam-
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sten zu seyn erachten werden, damit wir uns zugleich deme zu conformiren
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wißen mögen.

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Heut nachmittag seynd die Churtrierische gesande

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Kurtrierische Ges. auf dem WFK seit 1645 Oktober waren: Eltz, Breuer, Anethan und Scherer,
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der zugleich im FR die Voten für das Hst. Speyer, die Propsteien Odenheim, Weißenburg und
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die Abtei Prüm führte. Der Offizial Dr. Johann Dietrich Breuer ( Abmeier , 19f.) wurde schon
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im Dezember 1645 seines Postens enthoben. Im Gegensatz zum Prinzipalges. Eltz und zu
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Anethan war Scherer Vertrauensperson des Kf.en. Eltz verließ im Sommer 1647 den Kongreß,
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im Juli 1648 Anethan ( Abmeier , 17–23). – Hugo Friedrich von Eltz-Blieskastel-Rodendorf
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(1597–1658), Domherr zu Würzburg, Domkapitular von Trier und Mainz ( Dohna , 120). –
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Lic. iur. Johann Anethan (1594–1668), seit 1620 in kurtrierischen Diensten, 1629 Kanzler
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( Repertorium , 540; Abmeier , 18f., 22). – Dr. iur. Hermann Adolf Scherer (gest. 1685),
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speyrischer Rat ( Abmeier , 21f.).
vor uns erschienen und
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haben vorgebracht, daß sie von ihren gnädigsten herrn

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Philipp Christoph von Sötern (1567–1652), 1610 Bf. von Speyer, 1623 Kf. und Ebf. von
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Trier, 1635–1645 in span. und ksl. Gefangenschaft ( ADB XXVI, 50–69 ; Abmeier ).
abermahl befelcht
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worden

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Wurde nicht ermittelt. Vgl. zum Sachverhalt Abmeier , 105f.
, sich bey uns wegen so langer vorenthaltung der vestung Ehrenbreit-
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stein

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Ehrenbreitstein war eine kurtrierische Festung gegenüber von Koblenz, 1632 Einräumung des
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Besatzungsrechtes für die Franzosen bis Kriegsende, 1637 durch den bay. Reitergeneral Werth
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erobert ( Lahrkamp , Werth, 66–78) und durch Übergabevertrag als Depositum dem Kf.en
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von Köln übertragen; 1645 erzwang der Ks. freies Verfügungsrecht über die Festung ( Ab-
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meier
, 90–92).
, auch des hauses Hammerstein

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Hammerstein war eine kurtrierische Befestigung, die auch als Zollstelle genutzt wurde, 1633
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von Spanien besetzt, 1646 lothringischen Truppen, die im span. Sold standen, übergeben
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( Abmeier , 133–139).
zu beschwehren. Dann, nachdem seine
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churfürstliche gnaden bis daher nicht allein die völlige abtretung berührter
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vestung Ehrenbreitstein nicht hätten erhalten, sondern auch nicht nur soviel
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zuwege bringen könnten, daß zum wenigsten der commendant daselbst

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In den Jahren 1643–1646 war Johann Konstantin von Neukirch, gen. Nivenheim (gest. 1657,
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kurkölnischer Obrist und Generalmajor, Amtmann zu Kaiserswerth) Kommandant von Eh-
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renbreitstein . Sein Verhältnis zu Sötern war sehr gespannt. Ende Mai/Anfang Juni 1646 wurde
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er abgelöst ( Abmeier , 91f., 107ff.).
ver-
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ändert und ein ander von deren hierzu ihro Kayserlichen majestät vorgeschla-
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genen subiectis vorgenommen werden mögte, seiner churfürstlichen gnaden
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auch allerhand verdruß von dem iezigen commendanten zugefügt und iezt
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erst unterm praetext nothwendiger fortificationsgebäuen ein zoll aufgeschla-
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gen worden, so wären sie gänzlich entschloßen, wo der sachen nicht unein-
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stellig geholffen, sich um dieses hauß recuperation mit ernst anzunehmen
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und nicht allein der creyß, sondern auch deren ihr assistirenden cron Franck-
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reich hülfe zu bedienen. Desgleichen wolten sie begehrt haben, die besazung
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auf Hammerstein abzuschaffen, dann sie willens, selbige fortificationes zu
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schleiffen und abzuwerffen.

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Wir haben geantwortet, es wären dieses solche sachen, so an die Kayserliche
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generalität gehörig und mit denen wir in krafft unserer instruction nichts zu
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schaffen. Hörten zwar nicht gern, daß ihre churfürstliche gnaden von bemel-
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den commendanten uf Ehrenbreitstein beunlustiget werden sollen, hergegen

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1
würde aber auch beschwerlich fallen, wan eben selbige zu der zeit, da man
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ohnedas in voller friedenshandlung begriffen und mit ehestem zu einen
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schluß zu gelangen verhoffte, wodurch dann die geklagte beschwehrungen
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von selbsten aufhören würden, zu einiger neuen empörung anlaß geben sol-
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ten . Es wäre leicht zu gedencken, daß ihre Kayserliche mayestät sich disorths
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an ihrer churfürstlicher gnaden gegebenen revers

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Dem Ks. stand zwar laut Revers, der bei der Entlassung des Kf.en Philipp Christoph von Trier
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aus ksl. Haft unterzeichnet worden war (zum Druck vgl. Abmeier , 14 Anm. 57), freies Ver-
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fügungsrecht über Ehrenbreitstein zu, jedoch konnte der Kf. erreichen, daß die Garnisonsbesat-
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zung auch auf ihn vereidigt wurde ( Abmeier , 92f.).
halten und der meynung
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seyn werden, daß es billig dabey zu verbleiben und sie inmittelst was anders
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vorzunehmen keine ursach hätten. Wegen Hammerstein wären ihre Kayser-
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liche mayestät entschloßen, die Lothringische guarnison abzuschaffen

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Vgl. Abmeier , 137 mit Anm. 462.
und
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das hauß mit andern Kayserlichen immediatvölckern unterm commando des
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herrn feldmarschallen grafen von Holzapfel

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Peter Reichsgf. von Holzappel, gen. Melander (eigentlich Peter Eppelmann), (1589–1648;
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1641 Reichsgf.), calv., zunächst in ndl., venezianischen und hessen-kasselischen Diensten, 1642
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ksl. Feldmarschall, 1645 November-1647 Mai Oberkommandierender der ksl. Armee im nie-
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derrheinisch -westfälischen Reichskreis, 1646 Oktober Mitglied des Wetterauer Gf.envereins,
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1647 Mai Oberbefehlshaber der ksl. Hauptarmee ( NDB IX, 571 ; Schmidt , Wetterauer Gra-
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fenverein , 585f.; Salm , 28f.).
besezen zu laßen.

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Hierauf sagten die gesanden, sie hätten ihro churfürstlichen gnaden vor die-
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sem selbst geschrieben

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Wurde nicht ermittelt.
, daß man sich bis zu endigung dieser friedenstracta-
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ten möchte zu gedulden haben. Deßen ungeacht aber wäre ihnen dieser neue
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befehl zukommen. Sie bäthen, wir wolten wenigst dahin bedacht seyn, dem
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commendanten zuzuschreiben, daß er die geklagte neuerungen abschaffen
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und sich beßerer bescheidenheit gegen ihrer churfürstlichen gnaden bezeigen
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wolte. Und dieweil sie sonderlich ein solches an Eur Excellenz, herrn grafen
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von Trautmannsdorf, zu gelangen gebethen, so haben wir deme stattthun und
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erwartten sollen, was deroselben gefallen möchte, diese churfürstlichen ge-
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sanden ferner bescheiden zu laßen.


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Beilage [ 1 ] zu nr. 36


23
[ Kurmainzische Informationsschrift betr. Bergstraße ]. Fehlt, vgl. aber Declaration und Deduc-
24
tion der kurmainzischen Gesandten zu den pfälzischen Partikularverhandlungen in Wien betr.
25
die Bergstraße, Wien 1642 Januar 16, dict. 1647 März 3 (st.?), Druck: Meiern IV, 359–362
26
(mit Beilage S. 362–366).

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