Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
30. [Ferdinand III. an Trauttmansdorff] [Linz 1646 April 24]

[p. 70] [scan. 150]


1
–/ 30/–

2

[Ferdinand III. an Trauttmansdorff]


3
[Linz 1646 April 24]

4
Fehlt.

5
[Inhalt: Wahrscheinlich Verweis auf Gutachten der Geheimen Räte, das als Beilage übersandt
6
worden ist]

24
Das Schreiben Ferdinands III. an Trauttmansdorff konnte nicht ermittelt werden. Wahr-
25
scheinlich handelte es sich um ein ksl. Handschreiben, das Trauttmansdorff um den 5. Mai
26
erhielt ( APW III C 2, 619f.; vgl. auch Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Nassau und Vol-
27
mar, Linz 1646 April 24. Ausf.: RK FrA Fasz. 92 VIII nr. 1201 fol. 506–506’ – Konzept:
28
ebenda Fasz. 52 b fol. 10–10’). Zum vermutlichen Inhalt siehe APW III C 2, 631.
. Französische Satisfaktion: Abtretung des Elsaß, Breisach, Neuenburg.


7
Beilage [ 1] zu nr. 30


8
Gutachten der Geheimen Räte (Slawata, Khevenhiller, Gallas, Martinitz, Kurz, Kollowrat,
9
Kuefstein

29
Hans (Johann) Ludwig Kuefstein (1582/83–1656), konvertierte 1627 zum kath. Glauben, seit
30
1619 in nieder- und oberösterreichischen Diensten, 1628–1629 ksl. Ges. an der Pforte, 1602
31
und 1634/1646 Nobilitierung der Familie ( Schwarz, 271f.; NDB XIII, 183f. ; Reingrab-
32
ner
, 44f.).
, Prücklmair, Söldner) über die französische Satisfaktion und Conclusum (Slawata,
10
Khevenhiller, Gallas, Martinitz, Kurz, Kollowrat, Kuefstein, Puchheim, Prücklmair, Söldner),
11
[ Linz] 1646 April 22, sowie Sondervotum Schlicks

33
Heinrich Gf. Schlick zu Bassano und Weißkirchen (um 1580–1650); zunächst im militärischen
34
Dienst u. a. Spaniens und des Ks., 1626 ksl. Feldzeugmeister, 1627 ksl. Feldmarschall, 1632
35
Hofkriegsratspräsident und GR ( ADB XXI, 495–499 ; Schwarz, 331–334).
, Linz 1646 April 23. Fehlt [ Konzept: RK
12
FrA Fasz. 52 b fol. 21–28’, 29–30 – Kopie (unter Datum 1646 April 23): ebenda fol. 11–18’,
13
19–20 = Druckvorlage

36
Als Druckvorlage wurde die Kopie gewählt, weil sie Vorlage für die chiffrierte Fassung an
37
Trauttmansdorff gewesen ist, vgl. Vermerk auf fol. 11: Hievon 1 abschrifft in ziffer gemacht
38
und ihr Kayserlicher majestätt zuegestelt worden für herrn graven von Trauttmansdorf,
39
24. April 1646.
].

14
Die kaiserlichen Geheimen Räte haben über APW II A 3 nr. 260 samt Beilage [ 1] beraten, damit
15
die Gesandten in Münster wegen der französischen Forderung auf Breisach und Neuenburg

40
Neuenburg, vorderösterreichische Stadt und neben Breisach der einzige Punkt, an dem der
41
elsässische und breisgauische Teil Vorderösterreichs miteinander verbunden waren ( Seidel,
42
22, 39).
be-
16
schieden
werden können. Unnd khönnen vorderist die gehorsambsten geheime räth Euer
17
Kayserlicher Majestät obristen hoffmeister nit allein kheineswegs nit verdenckhen, das er in
18
dem vor disem seinem in diser sach gehabten

23
18 ampliori mandato] Im Konzept (fol. 21’): unlimitirten bevelchen.
ampliori mandato

43
Vgl. APW I.1 nr. 29, hier S. 448f.
wegen der hernach ihme
19
einkhommenen und auf daßiehnige, so über Rhein, restringierten verordnungen ichtwas
20
angestanden, sonderen müessen vielmehr dessen punctualitet in vollziehung Euer Kayserli-
21
cher Majestät befelchen rühmen und loben unnd wollen gehorsambst darvorhalten, daß der-
22
entwegen (da anderst sich an seithen der Franzosen ein aufrichtige intention zu dem ange-

[p. 71] [scan. 151]


1
bottenen armistitio sich befunden) ermelter obrister hoffmeister nit allein seither hierinnen
2
nichts verabsaumbt werde haben, sonderen daß ein fernerer gemessener befelch zum theill
3
pro abundantiori sua cautela gesuecht, zum theill auch, da Euer Kayserlicher Majestät iezi-
4
ger befelch noch vor ankhunfft einziger resolution von Paris einkhommen thette, sowohl
5
ihne, obristhoffmeister, alß seine mitgesandte aller perplexitet entübrigen khünde.

6
Es werde nun dises von den Kayserlichen gesandten zu einem oder anderen ende gesuecht,
7
so helt man underthenigist darvor, daß auß folgenden rationibus Euer Kayserliche Majestät
8
sich gegen ihnen hernachgehendermassen ohne verliehrung einziger zeit allergnädigst resol-
9
vieren möchten. Unnd erstlich werden sich Euer Kayserliche Majestät gnädigst erinneren,
10
waß deroselben für bewegliche rationes vorgebracht worden, warumben die zuruckhlassung
11
beeder Ellsas sambt dem Sundtgaw und also desiehnigen, so ienseith Rheins, nicht zu diffi-
12
cultieren, sonderen umb friedens

41
12 willen] Fehlt im Konzept.
willen und erhaltung Euer Kayserlicher Majestät erbkönig-
13
reich und landen, alß auf deren conservation haubtsechlich cron und scepter weit mehrers
14
alß uf einem verlohrenen lande beruehet, nachzusehen möchten sein. Seithero nun befinden
15
die gehorsambste räth nicht, daß sich der status rerum vor Euer Kayserliche Majestät ver-
16
bessert, sonderen vilmehrers, daß sich die damahls besorgte gefahren deß Türckhen, deß
17
Ragozi

43
Georg Rákóczy (1593–1648), 1630 F. von Siebenbürgen ( Isenburg IX T. 102), vereinbarte
44
1643 November 16 mit Schweden ein Kriegsbündnis gegen den Ks. (Druck: ST V.2,
45
539–543), das 1645 durch ein Abkommen mit Frk. ergänzt wurde (Druck mit Zusatzverein-
46
barungen: ebenda, 545–561). Im Dezember 1645 schloß Rákóczy jedoch mit Ferdinand III.
47
den Frieden von Linz (Druck: Gooss nr. 75, 718–784, dazu Depner, 138–180).
, der ungedult der soldatesca, der separation des herrn churfürsten in Bayren, der
18
prolongation des Sächßischen stillstandtes, die unvermögenheit Euer Kayserlicher Majestät
19
erbkönigreich unnd landen augmentiert, bevorab aber, daß die unmügligkheit der resistenz
20
nicht allein von Churbayren, sonderen auch von ihr erzfürstlicher durchlaucht, dem erzher-
21
zog, seith selbiger zeit nur mehr unnd mehrers attestiert und confirmiert worden.

22
Es wolten disem nach die gehorsambste räth der underthenigisten, unvorgreifflichen mai-
23
nung sein, daß Euer Kayserliche Majestät wegen Breisach unnd Newburg am Rhein, unnd
24
waß auch derenthalben für difficulteten noch vorkhommen möchten, dero obristen hoff-
25
meister ganz freye handt geben unnd lassen sollen. Da aber seiner bey disem ganzen werckh
26
erwiesenen rühmblichen circumspection und behuetsambkheit, auch deriehnigen experienz,
27
so er

42
27 in] Im Konzept (fol. 24): ihme.
in rebus agendis, unnd die vor dißmahl mehrers in selbsteigner beywohnender dexte-
28
ritet alß in vorschreibung ein oder anderer gradus bestehen khan, ichtwas adiungiert khunte
29
werden, so hielte man underthenigist darvor, daß es auf folgendem zu beruehen hette:
30
Erstlichen, daß gleich wie die Franzosen melden, daß Ober- unnd Underelsas sich derent-
31
wegen nicht dividieren lasse, daß kheine reales limites verbanden, consequenter man nicht
32
ohne zanckh und unfriden sein khönte, also khönte (wolle man anderst zwischen Franckh-
33
reich unnd Teütschlandt in rueheiger nachbarschafft unnd ohne continuierliche mißver-
34
ständt leben) khein anderer limes alß disorths der Rhein sein. Zu dem anderen, nachdem
35
man der cron Franckhreich gundte, daß sie sich dißorths bis an Rhein extendierten, welches
36
sy auch selbsten allein meistens bey disem krieg gesuecht, also khönte die von ihnen prae-
37
tendierte tran[s]gression dises limitis zu nichts anders alß zu dem nachdenckhen dem Reich
38
uhrsach geben, daß sie noch tieffer in das Reich zu greiffen gesonnen weren. Drittens, wenn
39
sy von Breisach und Newburg am Rhein nicht weichen wurden, möchte ihnen Zaberen

48
(Elsaß-)Zabern, Stadt im Hst. Straßburg, Residenz und Festung. Von dort war der wichtigste
49
Vogesenpaß zu kontrollieren ( Stein, 27).

40
und Bennfeldt

50
Benfeld, Stadt und Festung im Hst. Straßburg ( Stein, 27).
offeriert werden, dan nit unbillich, weil Euer Kayserlicher Majestätt erzhauß

[p. 72] [scan. 152]


1
umb fridens willen sovil thuet, daß auch daß bistumb Straspurg

44
Das Hst. Straßburg, in dem seit der 2. Hälfte des 16. Jh.s kath. Restaurationsbemühungen
45
eingesetzt hatten, stand seit 1595 unter habsburgischem Einfluß. Seit 1595 war Ehg. Leopold
46
V. Koadjutor, dann 1607–1625 Bf., und 1625–1662 war Ehg. Leopold Wilhelm Bf. ( 2 LthK
47
IX, 1106f.). Vom links- und rechtsrheinischen Landbesitz (vgl. Stein, 26f. und Karte II) des
48
Hst.s sollte jedoch nur über den linksrheinischen Teil verfügt werden ( Ruppert, 172; zur
49
Vorgeschichte ebenda, 150).
sich angreiffe, conditioni-
2
bus desuper conveniendis, wie es sich mit einem catholischen könig, alß Franckhreich ist,
3
thuen möchte lassen. Euer Kayserlicher Majestät erzhauß würdt hierdurch umb sovil weni-
4
ger verliehren, dieweilen dises stifft bey disen Franzößischen allzu nahender nachbarschafft
5
nur umb sovil mehrers temporaneum quid sein würdt, die capitula mitlerweil Franzößischer
6
intention mehrers addicirt und ermeltes stifft bey Euer Kayserlicher Majestät erzhauß ohne-
7
das schwer lang erhalten werden. Solte auch dieses nit verfangen, so möchte viertens, wan sy
8
ia von diser seithen des Rheins totaliter nit weichen wolten, ihnen eher Philippsburg

50
Philippsburg, stiftspeyerische Festung auf der östlichen Rheinseite ( Abmeier, 49–85, vor allem
51
zu den Verhandlungen auf dem WFK).
als
9
Breysach gelassen werden. Wolte es dan noch darmit nit gethan sein, so khönte fünfftens
10
mit ihnen die demolition der vestung Breisach accordiert werden. Newburg am Rhein
11
ist ohnedas nichts nuz, befördert und verhindert facta pace die communication auf Basel
12

38
12 gar nicht] In der Kopie am Rand (fol. 15): Conclusit Caesar demolitionis oblatio Phi-
39
lippsburg zu praeponieren.
gar nicht.

13
Bey allen disen vorschlägen aber helt man dises pro maxima, daß man

40
13 mit solchen] Im Konzept (fol. 25’): darmit.
mit solchen die zeit
14
nit übrigs versaumben noch auch das werckh deretwegen auf einhollung weiterer befelch
15
von Paris stellen, sonderen das absehen iederzeit haubtsächlich darauf haben solle, das vor
16
eingehender campagna das armistitium in ordine ad pacem geschlossen möge werden. Und
17
wolten derowegen die gehorsambste räth der underthenigisten mainung sein, das wan ia,
18
ohne zuruckhlassung Breisach, ieztermelter scopus armistitii in ordine ad pacem vor noch
19
angehendem veldtzug nit zu erhalten möchte sein, daß auch entlich eher Breisach und New-
20
burg am Rhein ohne demolition zuruckhgelassen alß alle andre Euer Kayserlicher Majestät
21
getrewe erbkönigreich und länder in gefahr noch mehrer desolation oder wohl gar eines
22
totalsverluests gesezt werden solten, zumahlen auch daß Euer Kayserlicher Majestät Kayser-
23
liche gesanten zu Münster aus sehr erheblichen uhrsachen, mit denen sich nit weniger all-
24
hierige geheimbe räth allerdings

41
24–25 und – Galliae] Fehlt im Konzept.
und bevorab in respect der gegenpraestandorum ex parte
25
Galliae verglichen, zu einem solchen inclinieren und dise nachsehung nit vor unrathsamb
26
erachten. Warbey dan ferner gleichfalls in diser consultation folgende cautelae erinnert wor-
27
den: Erstlich, daß mehrermelter herr obristhoffmeister am allerbesten zu penetrieren werde
28
wissen, ob die conditiones des anerbottenen Franzößischen armistitii aigentlich zum friden
29
möchten angesehen sein oder aber ob die Franzößischen ministri zu nachsehung Breisach
30
und einer hierin von Euer Kayserlicher Majestät erfolgender erclerung vil mehrers zu dem
31
endt sich bedienen wolten, daß sy Lothringen hierdurch in desperation und darmit Nider-
32
landt in äusseriste gefahr als den friden auf besseren fueß sezten. Zu dem anderen, daß sich
33
mehrgemelter herr obristhoffmeister genuegsamb versicherte, daß man ex parte Franckh-
34
reich weiterer ruptur sich nit zu besorgen, sonderen des darauf erfolgenden fridens unfehl-
35
bar vergwißt werde,

42
35 doch das] Im Konzept folgt eingefügt (fol. 27): zum dritten.
doch das darüber auch die weittere handlung wegen ihrer foederierten
36
vorgenommen, aber ohne ruptur und hostilitet mit der cron Franckhreich zu endt gebracht
37
wurde.

43
37 Drittens] Im Konzept (fol. 27): Viertens.
Drittens, so hette man sich auch sovil möglich der von den Franzosen selbst aner-

[p. 73] [scan. 153]


1
bottener condition in puncto evictionis wegen der Oberen Pfalz, entweder per renunciatio-
2
nem Churbayrens auf die 13 millionen unnd dargegen per obligationem der cron Franckh-
3
reich, den churfürsten bey der Oberen Pfalz zu manutenieren, deinde dispositionis der
4
Schweden ad moderatas conditiones pacis, et quidem ohne Euer Kayserlicher Majestät erb-
5
länder entgelt, assistentiae in puncto gravaminum, amnistiae, subsidiorum contra Turcam
6
etc. zu versicheren. Dieweilen aber dises alles solche sachen sein, die auf dexteritet deriehe-
7
nigen, so in loco verhanden, beruehen, also würdt solches alles allein pro avvertimento al-
8
hier erinnert und dahingestelt, ob Euer Kayserliche Majestät für nothwendig erachten, daß
9
dem herrn obristen hoffmeister (der, wan er freye handt, genuegsamb instruiert

43
9 ist] Fehlt im Konzept.
ist) deßwe-
10
gen weiter ichtwas an die handt zu geben seye, massen man dan auch nit findt, daß dem
11
herrn obristen hoffmeister ratione modi et temporis armistitii (zumahlen auch, daß dises
12
armistitium auf weittere disposition der Schwedischen zu einem ebenmeßigen gestelt ist)
13
vorschreiben oder ihne auch auf die vorhin in puncto armistitii gehabte instructiones bin-
14
den, sonderen hierin allerdings freye handt lassen

44
14 solle] Am Rand eingefügt (fol. 18): Der vorschlag wegen Hohenwiel

50
Hohentwiel, Berg und Festung bei Singen, seit 1521/1538 im Besitz Württembergs und wäh-
51
rend des Dreißigjährigen Krieges stärkste Festung in diesem Gebiet ( HHStD VI, 294ff.).
, damit selbige
45
vestung dem hauß Osstereich gelassen werde, stehet zu versuchen.
solle. Anlangendt, daß die gehorsambste
15
räth vernemmen müssen, daß die Franzosen sich beruhmen, alß wan sy Euer Kayserlicher
16
Majestät resolutiones fast eher von hier alß von Bayren wüßten, welches, ob es also wahr
17
oder nur erdichtungen sein, man dahingestelt sein laßt, alß wolte man vor rathsamb halten,
18
daß Euer Kayserliche Majestät, waß ihr auf dises gehorsambste guetachten belieben würdt,
19
bey sich und in pectore, auch ohne entdeckhung dero geheimen räthen,

46
19 doch] Im Konzept (fol. 28): und.
doch daß es auch
20
durch andere weeg andern räthen nit zu ohren khomme, selbsten behalten und aigenhendig
21
dero obristen

47
21 hoffmeister] Im Konzept (fol. 28’) folgt: bevehlen wollen.
hoffmeister dero entliche resolution uberschreiben wolten, dann leichtlichen
22
zu erachten, das die Franzosen, wan sy dessen, waß sie sich zu wissen berühmen, ein sicher-
23
heit hetten, nit allein mit solchen, sonderen noch mit einem mehrern nit content wurden
24
sein. Es würdt aber alles zu Euer Kayserlichen Majestät allergnädigsten belieben gestelt,
25
dero sich die gehorsambste geheime räth zu beharlichen Kayserlichen gnaden in underthe-
26
nigkheit befehlen thuen. Praesentibus wie in des Söldners original zu

48
26 befinden] Im Konzept (fol.-28’) folgt hier die Anwesenheitsliste.
befinden.

27
Conclusit sua maiestas, daß guetachten in ziffer zu sezen und ihr zuzustellen. Die wollen es
28
herrn obristhoffmeister selbsten einschliessen und uber ein anders sich weiter gnädigst er-
29
khleren.

30
Lectum hoc votum domini comitis Schlick a prandio et desuper eius votum petitum. Der ist
31
der meinung, vor einem jahr seye man mit Breisach gar zu weit gangen, darüber er aber nit
32
befragt worden, welches villeicht außkhommen sein würdt, darauf ohne zweifel die Franzo-
33
sen aniezo beharren thuen. Khönte man aber gegen erhaltung Breisach noch ein anders
34
halbes Elsas ienseith Rheins wegkgeben, wurde es zu verschmerzen sein. Ist aber in dem
35
übrigen auf den eüsseristen nothfall wegen zuruckhlassung Breysach und Newburg am
36
Rhein mit dem guetachten einig, allein vermeint derselbe,

49
36 Bennfeldt] Im Konzept (fol. 29) ist davor eingefügt: vorhero.
Bennfeldt gegen Breisach zu offe-
37
rieren, welches gleichwohl wegen seiner situation und morasts darumb zu einer stattlichen
38
vestung zu machen, aber Newburg seye nit werth, daß man Zabern dargegen geben solle.
39
Zabern seye deß hohen stiffts Straßburg residenz, da ganz Newburg nit 10000 gulden werth
40
sein solle. Solten sich aber die Franzosen mit Bennfelden nit contentieren lassen, so khönte
41
alßdan Philippsburg, so weitter herunter beim Rhein gelegen und den Oberösterreichischen
42
landten nit so nachendt ist, vorgeschlagen werden. So aber auch dises nit zu erhalten, so

[p. 74] [scan. 154]


1
solle man auf demolition deß alten und newen Breysach accordieren. Werden die Franzosen
2
ernst zum friden haben, würdt man derselben intention bald daraus abzu[n]emmen haben.
3
Solte es aber ia zu erlangung des fridens nachgesehen werden, so were gar vleissig darauf
4
achtzugeben, daß die limites, so zu dem ambt Breisach gehörig, nit überschritten, sonderen,
5
was darzue nit gehörig, den andern Breißgewischen ämbtern gelassen wurde. In übrigen
6
puncten vergleicht sich der herr graff mit der anderen herrn geheimen räthen gegebenen
7

25
7 guetachten] Im Konzept (fol. 30) folgt: Lectum sacrae Caesareae maiestati 23. Aprilis,
26
Linz, anni 1646, unnd haben ire Kayserliche majestät geschlossen, diß gantze guettach-
27
ten dem graven von Trautmansdorff einzuschliessen, iedoch die vornembsten puncta in
28
ziffer zu sezen, 2. daß vor offerirung Philipsburg die demolition der vestung Preisach,
29
daß es die Franzosen selbst thuen, gesucht werden möchte. Danach folgt die Anwesen-
30
heitsliste
.
guetachten.

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