Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
305. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 März 11

[p. 615] [scan. 691]


1
–/ 305 /–

2

Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


3
Osnabrück 1647 März 11

4
Kopie: Giessen 208 nr. 186 p. 974–984 – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1627 fol.
5
496–497 = Druckvorlage.

6
Kaiserliche Bestätigung der hessisch-sächsisch-kurbrandenburgischen Erbvereinigung im Friedens-
7
vertrag ?

8
Euer Kayserlicher Majestät berichten wir hiemit allerunderthänigst, daß den
9
7. diß der chur- und fürstlichen häuser Saxen, Brandenburg und Hessen allhie
10
anwesende deputati sich bey unß angemeldt

37
Vgl. den Druck eines Protokolls: Meiern , APW IV S. 302–303 .
und, innhalts beyverwahrtem
11
memorials, mundtlichen für- und angebracht, nachdem ihre allerseits gnädig-
12
ste und gnädige herrn principales sich noch in anno 1614, den 30. Martii, zu
13
Naumburg miteinander einer renovation und volnziehung deren von unvor-
14
denklichen jahren zwischen dennselben iure publico militari auffgerichteten
15
und im jahr 1587 ernewerten und volnzogenen erbvereinigung und erbver-
16
bruederung verglichen , auch darüber zu bequemer zeit Kayserliche und
17
königliche confirmation außzebringen verabschiedet, daß sie bey gegenwert-
18
tigen fridenstractaten solche confirmation zu suechen vor die bequembste
19
glegenheit erachtet, auch selbige ihren gnädigsten und gnedigen chur-,
20
fürsten und herrn nit auß der handt gehen lassen, sondern unß als Kayserli-
21
che plenipotentiarios hiemit ersuechen wollen, berüertte erbvereinigung und
22
verbrüderung anstatt Euer Kayserlicher Majestät ze confirmiren und dem
23
instrumento pacis einzuverleiben.

24
Nun haben wir sie hierauff beanttworttet, daß wir zwar Euer Kayserliche
25
Majestät ieztermeldten chur- und fürstlichen heusern mit allen Kayserlichen
26
hulden, gnaden und freundtschafften geneigt und wolgewogen ze sein
27
wüßten, auch ausser zweifel setzten, wann die sich bei derselben, wie in
28
dergleichen fählen herkommens, gebürlich anmelden theten, daß Euer Maje-
29
stät sich auch darauff nach gestalt der sachen in allen Kayserlichen gnaden
30
erclären würden. Daß aber wir dergleichen confirmationes würklich ertheilen
31
oder dem instrumento pacis einverleiben solten, daß were eine sach, so nit in
32
unserer macht stüende, noch in daß instrumentum pacis, sondern einzig und
33
allein an Euer Kayserliche Majestät gehördte, mit ersuechen, sie wolten unß
34
an solchem zumuetten verschonen und dasselbig ohne mittel an Euer
35
Majestät selbst gelangen lassen, deren wir auch daß werkh gehorsamst zu
36
referirn unvergessen bleiben wurden.

[p. 616] [scan. 692]


1
Nun haben sie zwar sich mit disem ertheilten bescheidt vor diß mal ersettigen
2
lassen. Wir tragen aber die beysorg, daß sie zu disem begehren auß demjeni-
3
gen , waß denen Hessen Casselischen deputatis in unserer auff deren postulata
4
vom 26. Februarii außgehendigten declarationem wegen confirmation ihrer
5
erbvereinigung bedeüttet worden

32
In der zweiten Fassung ihrer Erklärung betr. die Satisfaktion Hessen-Kassels vom 26. Februar
33
1647 (vgl. nr. 282 Beilage [1]) hatten die ksl. Ges. die Bestätigung der Erbvereinigung in
34
Aussicht gestellt, wenn der Ks. in gebührender Form darum gebeten werde.
, anlaaß genommen und zumahlen ihr
6
absehen nunmehr auch dahien gerichtet, daß solche confirmation auch auff
7
die dem hauß Brandenburg vermittelst ieziger fridenstractaten zugehender
8
stiffter und landtschafften erweittert werden solle. Und zweiflen demnach
9
nit, sie werden der sachen noch ferner nachsetzen undt wenigst in instrumen-
10
to pacis eine clausulam salvatoriam, warauff man folgendts die confirmatio-
11
nem erfolgen ze lassen verbundtlich sey, eingerukht haben wollen. Sintema-
12
len aber hiebei noch allerhandt bedenkhen zu erwegen und sonderlich Euer
13
Kayserlicher Majestät billich vorbehalten bleiben solle, zu ihrer und deß
14
Heyligen Reichs, auch dero hochloblichstes hauses Österreich ein und
15
andern vorbehalt außzubedingen, also geruhend Euer Majestät unß allergnä-
16
digst zu beschaiden, waß uff diser abgeordneten ferner nachfolg zu bewilli-
17
gen und ob sie nochmalen dahien zu weisen, daß die sachen bei Euer
18
Kayserlicher Majestät mit nothwendiger außfüerung aller beschaffenheit
19
gehorsamster anzebringen, auch darauff nach befindung die gebettene confir-
20
mation zu ertheilen nit ermanglet werden solle.


21
Beilage


22
[1] Memorial der kurbrandenburgischen, kursächsischen und hessen-kasselischen Gesandten an
23
die kaiserlichen Gesandten, [Osnabrück 1647 Februar 17/27]. Fehlt [Druck: Meiern , APW
24
IV S. 303–304].

Dokumente