Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
91. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Preßburg 1646 Oktober 28

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[ 57 ] , [ 64 ] / 91 /–

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Ferdinand III. an Lamberg und Krane


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Preßburg 1646 Oktober 28

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51b fol. 21–22 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 1 p.
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1–3 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 20–20’, 27–27’.

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Gutachten deputierter Räte (Kurz, Gebhardt. Söldner. Walderode) und Conclusum im
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Geheimen Rat (Slawata, Khevenhiller, Schlick, Teufenbach, Martiniz, Kurz, Kollowrat, Puch-
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heim
, Prücklmaier, Gebhardt. Walderode)

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Der erste Teil des Ga. s stimmt fast wortwörtlich mit der ksl. Weisung überein. Die dep. Rätte
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befaßten sich dann mit den möglichen Waffenstillstandsverhandlungen, der drohenden
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kurbayerischen Separation, der kath. Ablehnung der schwed. Interposition bei den Religions-
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verhandlungen , der frz.-schwed. Verhandlungstaktik und der Reise des Ks.s ins Reich. Diese
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Passagen sind unten hinzugesetzt.
, Preßburg 1646 Oktober 27, 28. Konzept: RK FrA
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Fasz. 51b fol. 23–26.

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Noch keine Verbesserung der Verhandlungssituation; Verweis auf nr. 81.

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Auf die nr.n 57 und 64. Wir befinden, das ihr auf die von den Schweeden
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angefüehrte conditiones und restrictiones, insonderheit ratione consensus
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interessatorum et gravaminum, gar wohl geanthworttet. Und weil die
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Schweeden biß dato sich noch nicht erclert, ob sie gnuegsame volmacht,
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hierüber zu schliessen, hetten, auch der Franzößische tractat, warauf diser
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fundiert, wegen vermeinter exclusion der cron Spanien und herzogs von
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Lottringen sowohl ermanglenden consensus der Schweeden und protestieren-
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den noch unvolkommen, zudem das Pfalzische weesen nach unserer Kayser-
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lichen gesandten zu Münster und der Franzößischen gesandten daselbst
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intention von den Schweeden gar nit placidiert, sondern vielmehr der octavus
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electoratus verworffen und ein gefehrliche neutralitet mit Churbayern zu
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unserm, deß Heyligen Römischen Reichs und unserm hochlöblichsten erz-

[p. 158] [scan. 234]


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hauß höchsten nachtheil gesuecht werden will, zu geschweigen das man auch
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in puncto gravaminum und satisfactionis militiae noch nicht verglichen, also
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befinden wir, das bey iezterzehlten umbstenden der sachen unß für dißmahl
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weiter zu resolvieren kein ursach haben, sondern lassen es allerdings bey
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denen euch ertheilten instructionen und resolutionen, sonderlich so den
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zweiundzweinzigisten diß

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Druck: Nr. 81.
abgangen, bewenden. Was ihr wegen der Chur-
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bayerischen neutralitet von vertrawten orthen überschrieben, haben wir
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vernomben. Wollen auch, was ihr weiter penetriert hierinnen, gnädigst
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gewerttig sein.

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6 Was ihr wegen] Im Ga. folgt: Was dan fürs andere das armistitium betrifft, so ist der
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status tractatuum mit Schweeden in der Kayserlichen abgesandten zu Münster an ihre
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erzfürstliche durchlaucht abgangenem schreiben

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Vgl. nr. 12 Beilage 1.
gar wohl entworffen, und zweiflen die
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gehorsamste räth nit, es werden ihr durchlaucht dasselbig wohl considerieren und sich
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daher desto weniger zu einem gefehrlichen stillstandt bewegen lassen. Weil aber auch
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die Franzosen und Schweeden die ihrigen zu ihren generaln abzuschickhen sich erclert
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und destwegen von dem herrn graven von Trautmanstorff sichern paßbrieff erhalten, alß
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ist des weitern erfolgs zu erwarthen.
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Sovil dan zum 3. die wahrnung wegen der Churbayerischen neutralitet belangt,
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bedeucht die gehorsambiste räthe, das dieselbe nit gar ohne fundament und aus der acht
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zu lassen, sondern darwider zu vigilieren seye, sowohl bey ihrer erzfürstlichen durch-
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laucht als auch bey Euer Kaiserlicher Majestät, dan gar kein zweifel, das die Schweedi-
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sche und protestierende alle mitel versuechen werden, ihre churfürstliche durchlaucht
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von Euer Kaiserlicher Majestät mit gueten promissis und scheinbahren tractaten
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abzuziehen. Stehet auch zu besorgen, das ihre churfürstliche durchlaucht entlich aus
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liebe des friedens und vor ihrem endt die Pfalzische sach in richtigkeit zu bringen,
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sonderlich nachdem sie sich des gefehrlichen anstoß von Augspurg mit hilff Euer
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Kaiserlicher Majestät waffen entledigt, wohl zu einem solchen newen tractat bewegen
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lassen möchten, massen dan dero brueder, der herr churfürst zu Cölln

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Kf. Ferdinand von Köln (1577–1650); 1594 Abt von Berchtesgaden, 1612 Kf. und Ebf. von
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Köln, Bf. von Lüttich, Hildesheim und Münster, Abt von Stablo-Malmedy, 1618 Bf. von
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Paderborn ( NDB V S. 90 ; Ennen , Köln).
, wegen des stiffts
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Paderborn die neutralitet mit Hessen Caßel numehr pacisciert und Euer Kaiserlicher
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Majestät mit negster ordinari avisiert hat

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Diese Aussage trifft nicht zu. Kf. Ferdinand von Köln hatte zwar im Herbst seine Zustimmung
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zu einer Neutralisierung Paderborns erwogen ( Foerster S. 287 Anm. 118), doch machte die
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Eroberung der Stadt am 20./30. November 1646 ( Barthold S. 559) durch ksl. Truppen
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unter Feldmarschall Holzappel (1589–1648) diese Überlegungen gegenstandslos. Das erwähn-
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te Schreiben an Ferdinand III. wurde nicht ermittelt.
, zu geschweigen der exempel, so Chursach-
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ßen

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Mit dem schwed.-kursächsischen sechsmonatigen Waffenstillstand von Kötzschenbroda (1645
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August 27/September 6; Druck: Londorp V S. 1031–1032) und dem allgemeinen Waffen-
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stillstand von Eilenburg vom 31. März/10. April 1646 (Druck: Helbig S. 283–288) war Kf.
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Johann Georg I. von Sachsen (1585–1656; 1611 Kf.) aus dem Krieg ausgeschieden.
und Brandenburg zuvorhin alberait hierzu geben. Es wehren demnach die
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gehorsamiste räth der unvergreiflichen mainung, daß mit ihrer churfürstlichen durch-
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laucht vermittelß dero anwesenden gesandten oder auch sonsten vertrewlich zu commu-
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niciren , sie darvor aufs allerbest zu wahrnen und daß es weder die Schweeden noch die
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protestierende treülich mit ihrer churfürstlichen durchlaucht mainen, mit mehrem zu
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repraesentieren, auch ihre erzfürstliche durchlaucht darunder zu ersuechen, das dieselbe
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selbst darauf ein wachendes aug haben und dergleichen gefehrliche tractaten, sonderlich
3
bey ankunfft deriehnigen, so von Franzosen und Schweeden zu ihren generaln in puncto
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armistitii aniezo geschickt werden, nach möglichkeit verhindern helffen wollen.
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Die Meinung der kath. Reichsstände

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Vgl. nr. 62 Beilage [1].
stimmt mit der ksl. (s. nr. 81) überein.
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Und haben die herren Kayserliche abgesandten recht undt wohl daran gethan, das sie
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vermitels der mediatorn bey den Franzosen auf sich genommen, nachzufragen, ob sie
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nichtsdestominder, wan die Schweeden und protestierende auf ihren extremis beharren
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wolten, bey denselben stehen oder nit vilmehr ihre waffen von denselben abfordern
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wolten. Und finden die gehorsamste räth aus allen umbstenden, daß dasiehnige unnd
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mehr völlig herauskombt, wessen sie sich allzeit besorgt haben, das eine cron mit der
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andern sambt den protestierenden von einer zeit zur andern die tractaten nur protrahie-
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ren und ihren vortel mit den waffen unter mehrerm schein des friedens suechen.
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Wan aber gleichwol es etwo noch zu einem würckhlichen schluß kommen solte, so were
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vonnöthen, das Euer Kaiserliche Majestät mit dero hoffstatt dem Reich etwas näher
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wehren, darmit sie der Kayserlichen gesandten relationes desto schleuniger vernemmen
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und sich auch desto belder darüber resolvieren könten, dan die Kayserliche gesandten,
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bey ieziger Euer Kaiserlicher Majestät anwesenheit in Ungarn, können in 4 oder 5
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wochen (inner welcher zeit dennoch die tractaten sich merkhlich verendern möchten)
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keine anthwortt von Euer Kaiserlicher Majestät hoff zuruckh haben. Möchte disemnach
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nit undienlich sein, die Ungarische stendt dessen bey disem landtag zu erinnern, damit
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sie dennselben auf das schleünigste befordern wolten. Und obwohl auß obangezogenen
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umbstenden die gehorsamiste rhäte noch zuer zeit ein schlechtes fundament zue dem
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gewünschten frieden sehen, so were doch des herrn graffen von Trautmanstorff auf die
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so ansehentliche an ihn von allen zue Münster anwesenden stenden gethane deputation,
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noch in etwas den tractaten abzuwarthen, beschehene erklerung

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Vgl. nr. 69.
billich zue loben undt
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mit Keyßerlichem gnedigen gefallen anzunemen. Undt weil der monat Octobris gleich
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zum ende nahet, so wird man des weitern erfolgs umb so viel desto ehender mehrere
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nachricht haben.
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(1646 Oktober 28) Im GR :
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Conclusit Caesar: Die gesandten zue Munster und Osnabrug zu beantworten, wie
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gerathen

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Vgl. Ks. an Trauttmansdorff, Preßburg 1646 Oktober 28 (Ausf.: TA Ka. 125 Bb 4c fol.
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140–140’ – Konzept: RK FrA Fasz. 50c fol. 135), und Ks. an Trauttmansdorff, Nassau und
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Volmar, Preßburg 1646 Oktober 28 (Ausf.: KHA A 4 nr. 1628/42 unfol. – Kopie: Ebenda
42
– Konzept: RK FrA Fasz. 52b fol. 84).
. Was den punctum neutralitatis item dero abreiß von hier belangt, noch etwas
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zu differiren und zu erwarten, was etwan der Churbayerische gesande Mendel wird
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anbringen. Mit einem handbrieffel

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Vermutlich das ksl. Schreiben an Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich vom 28. Oktober
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1646 (Konzept: RK KrA Fasz. 162 fol. 366).
ihr ertzfürstliche durchlaucht zu erinnern, daß sie
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sich in einige handlung wegen eins anstandts biß auff ihr Kayßerlicher majestät
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einkombne fernere instruction nicht einlaßen.

[p. 159] [scan. 235]

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