Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
235. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 31

[p. 451] [scan. 527]


1
–/ 235 /–

2

Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


3
Osnabrück 1647 Januar 31

4
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 141–141’ = Druckvorlage – Kopie: Giessen 208 nr. 124
5
p. 596–597.

6
Kurbrandenburgisch-schwedische Einigung über die Überlassung Hinterpommerns an Kurbran-
7
denburg .

8
Verweis auf die Beilagen 1 und 2. Weiln dan darauf gleich itzo von denen
9
Churbrandeburgischen gesandten beygefüegtes memorial sub numero 3 bey
10
mir, dem graven von Trautmansdorff, uberreicht worden, alß wirdt man nit
11
underlaßen, den sachen reiflich nachzudencken, sich nach inhalt unser
12
instruction darüber zu erclehren, auch waß deswegen bey der handtlung
13
fürlauffen möegte, zum negsten allen umbstendtlichen bericht zu erstatten.


14
Beilagen


15
1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 29. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 142–146’ = Druck-
16
vorlage
; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1621 fol. 378–383; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen
17
208 nr. 131 p. 572–581.

18
Ist der Schweedischer gesandter Oxenstern bey ir excellentz herrn obristhoffmeistern,
19
me, Volmaro, praesente, gewest und sich uber der Churbrandeburgischen langsambes
20
verfahren bey der handtlung wegen der Pommerischen landen beschwehrt, mit vermel-
21
den , daß er verspühre, daß das werck vorsetzlicherweiß würde aufgezogen. Wiße nit, obs
22
ahn denn Brandeburgischen oder Frantzösischen gesandten oder ahn beeden ligge. Weiln
23
es aber der cron Schweeden gelegenheit nit seie, sich dergestalt aufhalten und vergeblich
24
umbführen zu laßen, alß müsten sie, Schweedische, ire instruction in acht nhemmen.
25
Wehren dhahero entschloßen, sich zu dem andern theil der alternativae zu begeben und
26
mit denen Kayserlichen gesandten wegen einbehaltung gantz Pommern zu tractirn.
27
Verlange, deren gedancken und meinung darüber zu vernhemmen, waß sie hiebey zu
28
thuen gesinnet seien.

29
Ihre excellentz herr obristhofmeister haben neben dancksagung für beschehene heimb-
30
suchung geantwortet, daß ihr dieß anbringen unvermuthet fürkome. Hetten verhofft
31
gehabt, es sölte selbe Churbrandeburgische handtlung beßer abgangen und zue völliger
32
schluß gebracht worden sein. Seie ir leidt, daß sie ein anders vernhemmen müesten. Wie
33
dem allen, so müße man einmahl auß der sach sein, und würde sich die handtlung lenger
34
nit aufhalten laßen. Daß werck habe seinen gewiesenen weeg, falß mit dem ersten theil
35
der alternativae nit fortzukommen, so falle es auf den andern. Iedoch könten sich ir
36
excellentz derzeitt auf seine, des Oxensterns, insinuation nit erclehren, wölten mit denen
37
Churbrandeburgischen darauß reden laßen, sich der bewandtnuß erkhündigen, und ihme
38
morgigen tags eine antwort wißen laßen. Mit welcher erclehrung der Oxenstern wol
39
zufrieden gewest und in discursu soviel zu verstehen geben, daß die cron Schweeden
40
solchesfals, dha es super secundo membro alternativae zur handtlung khommen sölte, nit
41
würde abgeneigt sein, sich mit Kayserlicher mayestätt und dero ertzhauß in engere
42
bundtnuß inzulaßen. Ire excellentz herr obristhofmeister bedancken sich der guten
43
affection und versichern hinwieder den Oxenstern, daß die cron Schweeden auf getroffe-

[p. 452] [scan. 528]


1
nen frieden von Kaiserlicher majestätt und dero ertzhauß allen guten willen und
2
freundtschafften würde zu gewarten haben. Und ist der Oxenstern darauf mit guter
3
satisfaction abgeschieden.

4
Nach deßen abtritt ire excellentz herr obristhofmeister mich, den graven von Lamberg,
5
sambt Volmar und Cran zu denen Churbrandeburgischen gesandten geschickt, des
6
Oxensterns ahnbringen fürhalten und dieselbe dhahin ermahnen laßen, daß von dem
7
werck ein endt machen und sich nit lenger aufhalten wölten. Wiedrigenfalß würde man
8
denn Schweedischen in iren begehrn hiebey nit wol auß handen gehen können, warzu
9
man diesseits zwar ungern komme, iedoch ehedan man den frieden lenger zurücklaße,
10
würde eine andere resolution müeßen ergrieffen werden. Man würde es aber ahn seithen
11
irer churfürstlichen durchlauchtt hernacher zu spatt beclagen, wan die sachen zum
12
andern standt gedeyen sölten.

13
Die Churbrandeburgischen haben sich der vertrewlichen communication halben höchlich
14
bedanckt, sich aber ab des Oxensterns geführten discurs verwundert, nachdeme demsel-
15
ben gnugsamb bewust seie, daß die sach aufm schluß stehe und man ahn seithen
16
Churbrandeburg auf alles, waß die Schweeden begert gehabt, eingewilligt, sich auch mit
17
der erclehrung nit lang aufgehalten hette, sondern für verfließung des praefigirten termini
18
tridui die erclehrung innerhalb zweyen tagen außgeantwortet

50
Vgl. die Erklärung der kurbg. Ges. betr. die Überlassung Pommerns (lat.) (vgl. nr. 232 Beilage
51
2).
, auch, wie die Schweedi-
19
sche dhamit noch nit zu ersettigen gewest, endtlich heud den Frantzösischen gesandten
20
d’Avoux auf alles, waß die Schweedische praetendirn, sogar auch in uberlassung Colnaw,
21
unangesehen sie, Churbrandeburgische, nit darauf instruirt, selbiger ortt auch in der
22
alternativa nit mit außgesetzt gewest, einzuwilligen anheimbgestelt, dhagegen sie nur
23
cassationem omnium donationum Suecicarum in Hinderpommern begehrt, so der graff
24
von Avoux zu erhandtlen gute vertröstung geben. Es seie aber dem Frantzösischen
25
gesandten solche erclehrung allererst heüd nachmittag uberbracht worden, und könte wol
26
sein, daß dem Oxenstern dhomals, wie er sich gegen seine excellentz herrn obristen
27
hofmeistern des verzugs halben beschwehrt, dhavon noch kheine andeütung beschehen.
28
Seie aber auch nit ohne, daß der Frantzösisch gesandter sie, Churbrandeburgische, noch
29
vor mittag für des Oxensterns fürhaben, daß nhemblich derselb sich solchergestalt bey
30
seiner excellentz herrn obristen hofmeister beschwehren würde, gewarnet. Sie hetten
31
solches aber vielmehr für ein terriculamentum, umb sie desto ehender zu der einwilligung
32
zu vermoegen, aufgenhommen, alß daß sich einbilden können, daß es der Oxenstern
33
würde gethaen haben, zumahl der graff von Witgenstein denselben von irer erclehrung,
34
wie sie nhemblich in alles, waß die Schweedische begehrt gehabt, pure und ohne einigen
35
anhang verwilligt und bemelten Frantzösischen gesandten, umb es den Schweedischen zu
36
überbringen, ersucht hetten, eröfnung gethaen, darauf der Oxenstern ihme die handt
37
gegeben und viel höfliche complimenta von großer freündtschafft, so zwischen der cron
38
und seiner churfürstlichen durchlauchtt entstehen würde, gebraucht. Wie dem allen, so
39
wölten sie, Churbrandeburgische, gleich alsopaldt iemandt auß ihnen zu dem graven von
40
Avoux schicken und denselben zu unverzüglicher uberbringung irer erclehrung ahn die
41
Schweedische, falß es noch nit beschehen sein möegte, nochmaln ersuchen laßen, maßen
42
noch in unserer gegenwarth der Frombholtz mit solcher commission abgefertigt und sich
43
wol in acht zu nhemmen, dhamit er nit zu scharff rede, erinnert worden. Und vermeinte
44
der graff von Witgenstein, daß unschwehr zu ermeßen, woher des Oxensterns unzeitiger
45
eiffer komme und warumb es demselben zu thuen seie. Die hetten bey heütiger ordinari
46
schreiben und befehl auß Schweden entfangen, von gantz Pommern, wan es noch res
47
integra seie, nit abzustehen, Stettin aber durchauß nit zurück[ zu ]laßen, auch aufm fall,
48
schon in selbigs orts zurücklaßung verwilligt sein möegte, alßdan ihr wort zu revocirn
49
und sich auf diesen irer königin newen befehl zu beziehen

52
In der kg.lich schwed. Weisung vom 2./12. Januar 1647, [praes. 1647 Januar 19/29] (Druck:
53
APW II C 3 nr. 108; zum Eingangsdatum vgl. ebenda S. 230 Z. 10–11) waren die schwed.
45
Ges. jedoch noch einmal auf die Alternative – Vorpommern und einige Teile Hinterpom-
46
merns , mit Zustimmung Kurbrandenburgs, oder ganz Pommern – verwiesen worden.
. Der Oxenstern hette

[p. 453] [scan. 529]


1
benebens schreiben von seinem vatter, darin ihme zugeschrieben worden, mit allem fleiß
2
dhahin zu trachten, dhamit gantz Pommern bey der cron verpleibe, es beschehe solches
3
invito oder consentiente Imperatore et Imperio

47
Vgl. z. B. die Schreiben Axel Oxenstiernas vom 5./15. Dezember 1646 (Druck: APW II C 3
48
nr. 72) und vom 19./29. Dezember 1646 (Druck: Ebenda nr. 90).
. Auf selbe schreiben lende sich der
4
Oxenstern, wölte gern die handtlung wieder ubern hauffen werffen und den nahmen in
5
Schweeden dhavon haben, daß er gantz Pommern ahn die cron gebracht. Es ersuchten
6
aber sie, Churbrandeburgische, die Kaißerliche herren abgesandten, ihnen hiebey zu
7
assistirn, denen Schweedischen zu andern tractaten kheine apertur noch zuzugeben, daß
8
sich dieselbe solchergestalt hiebey nach irem belieben ändern möegen. Seie eine abge-
9
handtlete sach, darin sich nit mehr laße variirn. Sie verhofften, daß es morgen von beeden
10
theilen sölle underschrieben werden. Hetten die nachrichtung, daß die Schweedische
11
gesandten selbst hirin nit einig sein; der Oxenstern gehe auf gantz Pommern und verlaße
12
sich auf der cronen eingebildete große macht, Salvius aber auf halb Pommern cum
13
consensu electoris und setze darauff stabilitatis fundamentum. Also habe man von einem
14
auß denn Schweedischen selbst beyfall, und würdte des andern opposition soviel desto
15
weiniger zu achten sein.

16
Responsum, daß man diesseits gerne vernhemme, daß die sachen in solchem standt seien,
17
bey welcher bewandtnuß man mit denen Schweedischen andere tractatus uber gantz
18
Pommern anzutretten kheine ursach hab; gestalt man sich auch dhahero ohne mit den
19
Churbrandeburgischen vorgehende communication gegen den Oxenstern zu nichts
20
herauslaßen wöllen. Dem würde aber morgen mit einer runden erclehrung, daß es die
21
Kaißerliche gesandten bey der zwischen denn Schweedischen und Churbrandeburgischen
22
abgehandtleten vergleichung allerdings bewenden ließen, begegnet werden. Ersuchten die
23
Churbrandeburgischen, daß von fernerm verlauf, sonderlich ob und wan dero erclehrung
24
durch denn Frantzösischen gesandten ahn die Schweedische uberbracht worden seie und
25
waß sich dieselbe darauf hetten vernhemmen laßen, irer excellentz herrn obristhofmeister
26
unbeschwehrt parte geben wölten, so sie zu thuen versprochen, und wir darauf abschiedt
27
genhomen.

28
Weiln nun uf den abendt die anzeig beschehen, daß zwar conte d’Avaux alßpaldt sich
29
zum Oxenstern zu begeben vorhabens gewesen, derselbe sich aber entschüldigt, den
30
secretarium legationis

49
Vermutlich Biörenklou.
zu ime, d’Avaux, geschickt und neben eröfnung, warauf es noch
31
endtlich zu verbleiben haben soll, sich auch erbotten, morndrigen tags zu ihme zu
32
kommen, so ist von ir excellentz gut befunden, daß ich, Volmar, mich noch zuvor
33
hinwiederumb zum Oxenstirn verfuegen und, waß von denen Churbrandeburgischen
34
vernhommen worden, anzeigen solte, wie dan beschehen.

35
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 30. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 148–152 = Druckvor-
36
lage
; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1611 fol. 384–387’; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen
37
208 nr. 132 p. 581–589.

38
Mitwochen, den 30. Januarii 1647, ist Dr. Frombholtz bey ihrer excellentz herrn obristen
39
hofmeister praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und Cran erschienen und
40
angezeigt, daß der graff von Avaux gestern abendt denn Churbrandeburgischen gesand-
41
ten notificirn laßen, daß er nit unterlaßen hette, mit den Schweedischen uber ire, der
42
Churbrandeburgischen, fernere und endtliche erclehrung in denn Pommerischen tracta-
43
ten zu communicirn, zwar auch verhofft gehabt, waß guts zu verrichten und ihnen
44
dhavon parte zu geben, so habe er aber uber allen angewendten fleiß daß werck bey

[p. 454] [scan. 530]


1
denen Schweedischen noch nit erheben können. Die verbleiben immerforth auf iren in
2
erster proposition außgesetzten postulatis, wölten nichts dhavon nachgeben noch auch
3
die donationes Suecicas fallen laßen, sondern selbe für gültig außgedingt haben oder sich
4
gar dieser handtlung entschlagen und gantz Pommern einbehalten. Er, graff von Avoux,
5
verlange, ire, der Churbrandeburgischen, fernere erclehrung hirüber zu vernhemmen. Sie,
6
Churbrandeburgische, stündten bey diesem werck nit weinig ahn, ob ihm auch zu
7
trawen. Laße sich darbey eine handtgreifliche collusion zwischen denen Schweedischen
8
und Frantzösischen gesandten vermercken, und komme ihnen die interposition verdächt-
9
lich für. Scheine, daß sie es under sich einig und nur mit der finesse umbgehn, wie einer
10
dem andern landt und leüthe in die handt spiele. Für die Schwedische negotiire der graff
11
von Avoux fleißig gnug. Sie, Churbrandeburgische, heten alles, waß dieselbe praetendirt
12
gehabt, einwilligen müeßen, der graff von Avoux habe hingegen für sie, Churbrandebur-
13
gische , noch nichts erhalten. Sie heten auf zurücklaßung Colnaw fürnhemblich der
14
ursachen halben verwilligt, daß dhagegen alle donationes Suecicae in Hinderpommern
15
aufgehoben zu werden verhofft, der graff von Witgenstein auch deswegen von dem
16
Oxenstern selbst zusag gehabt. Itzo laße ihnen der graff von Avoux ein anders wißen, daß
17
nhemblich solche cassatio donationum in Hinderpommern nit zu erhalten. Solten sie nun
18
selbe condition auch belieben müeßen, so würde die churfürstliche durchlauchtt von
19
Hinderpommern in effectu nichts wieder zurückbekommen, weiln fast khein ambt darin
20
zu finden, so nit schon von der cron Schweeden verschenckt seie. Wüsten nit, wie sich
21
hiebey zu verhalten. Sönsten seie es mit iren tractaten so weith kommen, daß dieselbe
22
allein ahn selbigen puncto hafften, hetten derhalben iren recurß zu ir excellentz
23
nhemmen und sich bey deroselben guten raths befragen wöllen.

24
Ihr excellentz herr obrister hofmeister thuen sich der vertreülichen eröfnung halben
25
bedancken und rathen darzu ein, daß die Churbrandeburgische auch in diesem puncto,
26
wan das werck nur daran haffte, weichen und nachgeben sölten, sich auch nit lang dhamit
27
aufhalten. Sönsten würde man dießeits von denn Schweedischen wegen fortsetzung der
28
tractaten uber gantz Pommern wieder von newen ahnlauffen und die sach alßdan
29
schwehrer werden. Mit der einwilligung komme man auf den grundt, obs denn
30
Schweeden bey diesem werck rechter ernst oder waß anders darunder verborgen seie.
31
Sönsten wehre ich, Volmar, noch heüd bey dem Oxenstern gewest und von demienigen,
32
waß gestern zwischen unß fürgelauffen, angezeigt, nhemblich daß die sach von denn
33
Churbrandeburgischen würde für vergliechener gehalten, dha sich dan der Oxenstern mit
34
diesen worten heraußgelaßen, wan die Churbrandeburgische auf daßienige verwilligen,
35
so ahn seithen der cron Schweeden gesucht worden, solchesfalß halte er die sachen auch
36
für richtig und vergliechen. Demnach sagten ir excellentz, würde daß beste sein, daß sie,
37
Churbrandeburgische, alßpaldt einer sich zu denen Schweeden, der ander aber zu dem
38
conte d’Avoux verfüegten und ihnen, Schweedischen, selbst rotunde anzeigten, warauf
39
man diesen puncten mit ihnen zu schließen gedächte, deren resolution sie alßdan
40
wiederumb ir excellentz zu referirn, dhamit man sich weiter darnach wüste zu richten.

41
Ille: Man werde hirin irer excellentz rath und gutbefinden nachgehen. Es thäten sich aber
42
die churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg versehen, es würde ein solcher großer
43
abgang, so ihro von iren landen abgezogen würde, mit einem billigmeßigen aequivalente
44
wieder wolte ersetzt werden, dan ohne solches getrawe er seinstheils der churfürstlichen
45
durchlauchtt nit wieder under augen zu kommen. Ihr excellentz: Es seie der abgang durch
46
die anerbottene ansehenliche stiffter schon gnugsamb ersetzt, maßen man darüber daß
47
zeügnuß von den Schweedischen und Frantzosen selbst habe. Ille gab ferners zu
48
verstehen, ob sölte beyder, der Schweedischen und Frantzosen, intention dhahin gerichtet
49
gewest und ihnen, Churbrandeburgischen, ahn die handt geben worden sein, ir aequiva-
50
lens ahn Schlesien zu suchen, mit vertröstung, daß beede cronen ihnen darzu verhülfflich
51
sein wölten, wan auch selbigs gantzes fürstenthumb affectirn würden. Es wehre aber die
52
churfürstliche durchlauchtt zu trew und redlich darzu gewest, daß dergleichen vorschlag
53
iemaln anhören oder in ire gedancken kommen laßen wölten. Die verließen sich zu

[p. 455] [scan. 531]


1
Kaißerlicher mayestätt, daß dieselbe nit zugeben würden, daß der last sie allein treffen,
2
sondern anderwertsher wieder ersetzt werden solle. Ist dhamit abgeschieden, et actae
3
gratiae wegen irer churfürstlichen durchlauchtt bestendiger devotion gegen Kaißerliche
4
mayestätt, so auf alle begebenheit gebürlich würde erkhent werden.

5
Eodem nachmittag khombt ermelter Frombholdt zu mir, Volmarn, und referirt, daß der
6
Oxenstirn mit dem conte d’Avaux aufstößig worden, ime die prolongation und daß die
7
Churbrandeburgische denn Kaiserischen gesagt, endtlich die donationes auch einzuwilli-
8
gen , er aber solches hinderhalten hett, verwiesen und endtlich gesagt, er bedörffte seiner
9
mediation nit, wölte die sachen ehender durch die Kayserliche und in specie durch mich,
10
Volmarn, richtig machen. Also seie d’Avaux auch mit inen, Churbrandeburgischen, ubel
11
zufrieden und wolle mit der sachen nichts mehr zu thuen haben. Er, Frombholdt, hette
12
hoch betheürt, dergleichen denn Kayserlichen nit gesagt zu haben, wölte auch nit
13
glauben, daß ich mich deßen gegen den Oxenstirn hette verlauthen laßen, sondern daß
14
derselb pro suo ingenio also fürgeben thue. Sie, Churbrandeburgische, wüsten nit, wie der
15
sachen zu thuen. Graff von Witgenstein wehre beym Salvio gewest, hette ihnen der
16
parola, so Oxenstirn ebensowol alß Salvius wegen nachlaßung bedeüteter donationum
17
[ gegeben ], erinnert, der sich auch benhommen, mit dem Oxenstirn zu handtlen, daß es
18
dhabey pleiben möegt. Ich hab ihme gesagt, wan Oxenstirn sölche parola von sich
19
gegeben, so würden sich in omnem eventum wol mittel finden, ine dhahin zu vermöegen,
20
daß es dhabey verbleibe. Und weiln die donationes nit perpetuae, sondern nur temporari-
21
ae wehren, so würde es sich wol von einer außkauffung handtlen laßen. Es stünde zu
22
erwarten, waß Salvius inen zurück entpieten würde, alßdan müste man nach gestalt der
23
sachen weiter rath faßen, und werde es ahn ir excellentz und ubriger Kayserlichen
24
gesandten zuthuen nit ermanglen.

25
Gleich eodem uf die nacht avisirt gemelter Frombholdt, daß die beede Schweedische
26
gesandten die gewiße zusag gethaen, die donationes in Hinderpommern gäntzlich zu
27
cassirn und diesen theil landts frey ahn ir churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg zu
28
übergeben. Seie also dieser punct quoad Pomeraniam geschloßen.

29
3 Memorial der kurbrandenburgischen Gesandten an die kaiserlichen Gesandten betreffend die
30
kurbrandenburgische Entschädigung, [Osnabrück 1647 Januar 21/31]. Kopie: RK FrA Fasz.
31
53a fol. 154–157; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1611 fol. 424–426; ebenda fol. 432–434’; KHA
32
A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 133 p. 589–596.

Documents