Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
188. Sitzung der städtischen Gesandten Münster 1649 Februar 8/18

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Sitzung der städtischen Gesandten


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Münster 1649 Februar 8/18

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Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 20 nr. 72 fol. 56–56’ = Druckvorlage.

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Dissens der Reichsstädte gegen die vertragliche Absicherung des oldenburgischen Weserzolls.

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Anwesenheit nicht ersichtlich.

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Nachdem der stände ratificationes von dem Churmaintzischen directorio
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extradiret und dabey angedeutet war, dasselbe den mehreren theil richtig,

[p. 877] [scan. 949]


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außgenohmen das der reichsstättischen etwan eine und andere, zumahl non-
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deputatorum ermangelen oder defectuos sein möchten, so aber leicht zu
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ersetzen, ward darauf im nahmen des reichsstättischen collegii von selben
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deputatis Lübeckh und Nürnberg angezeiget, wie zwar an denen reichsstätti
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schen ratificationen insgemein kein mangel erscheinen würde, also wehre
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iedoch bey selben nothwendig zu erinnern, demnach ermeldtes reichsstät
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tisches collegium in des praetendirenden Oldenburgischen zolls

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Sämtliche Interventionen der Reichsstädte – auch die Einschaltung der Gesandten der General-
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staaten – gegen diesen Zoll bei Elsfleth waren erfolglos geblieben. Deshalb nahmen Lübeck und
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einige andere Reichsstädte in ihre Ratifikationen einen Passus auf, wonach sie den in den Friedens-
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vertrag aufgenommenen Zoll nicht garantierten (vgl. Meiern VI S. 861 ).
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nie gewilliget, sondern demselben, wie von je her, also auch bey der sub-
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scription des instrumenti pacis und sonst allemahl widersprochen, das sol-
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chem nach dasselbe sothanen dissens nochmahlen inhaeriret, auch die ein-
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bringende ratificationes per expressum dahin declarirt haben wolten, das be-
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sagter zoll keinesweges darunter verstanden, wenigers die erbaren freye
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reichsstädte zu dessen guaranda sich verstanden haben wolten. Welchem an-
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bringen zwar a parte des Churmaintzischen directorii widersprochen und
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dergeichen contradiction nicht gestendig sein wollen. Dehm ungeachtet aber
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ermeldte deputati bey ihrseits gethaner anzeig und declaration es allerdings
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gelaßen.

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Weil nun diß alles, wie vorgemeldt, in beysein und gegenwarth der herren
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Kayserlichen und königlichen Schwedischen hochansehenlichen herren ple-
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nipotentiariorum , wie nichts weniger der gesambten deputirten unterschrei-
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benden und ratificirenden stende gesandtschafften in ipso commutationis
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actu also vorgangen und darüber gegenwertigen extractum protocolli nach-
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richtlich zu communiciren begehret worden, so ist solchem suchen jussu
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illustrissimae legationis Caesareae hiermit statt gethan.

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