Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
59. 42. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Juni 1 8 Uhr

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42. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Juni 1 8 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 101’–106 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 160–
20
166; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 192’–
21
199’; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Sicherheit und Unterhalt des Reichskammergerichts, Neutralität der Stadt Speyer; Beileidsbezeu-
23
gung
zum Tod der Kaiserin; Bericht der Deputierten zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg,
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Eßlingen, Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Directorium proponirt: Nachdeme kurz verrukter tagen durch die reichs
27
dictatur etliche schreiben sambt ihren beylagen, welche von denen herrn
28
cameralibus zu Speyer unlängsten ihre securitet und salarirung

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Erneute Beschwerde des Reichskammergerichts mit Beilagen vom 2./12. Mai 1646 ( Meiern III
S. 122–126 ; erstes Schreiben wegen Unterhalt und Sicherheit vom 9./19. Januar 1646 ebd. II
31
S. 234f). – Seit 1548 wurde das Gericht durch ordentliche Kammerzieler finanziert und nicht mehr
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durch eigens bewilligte Reichsanschläge. Während des 30jährigen Krieges verschlechterte sich die
33
Zahlungsmoral der Stände zusehends (R. Smend S. 173f, 204f, 271, 294; T. Kaul S. 208ff;
34
J. F. Rönnberg , Reichsmatrikel S. 178).
, ingleichen

[p. 255] [scan. 327]


1
etliche beschwerungen wider den commandanten zu Frankenthal

38
Frankenthal war seit dem Ausbau durch Kf. Friedrich IV. (1583–1610) von der Pfalz die
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Hauptfestung der linksrheinischen Pfalz, von 1635 bis 1652 spanische Garnison (J. Wille S.
40
79ff, 111; K. Hauck S. 84, 100f; Handbuch Der Hist. Stätten V S. 100–102 ).
41
Kommandant war Giulio Antonio Frangipani (J. Wille S. 95 ).
, wegen
2
etlich confiscirter malter früchten und daß sie bey demselben umb eines
3
ieden geringen dings willen allemal paßzettel suchen müßen, betreffend, ein-
4
kommen , communicirt und vom Churmainzischen directorio umb selbige in
5
deliberation zu bringen, zu dieser stund zu raht angesagt worden, als wolle
6
er selbige, weiln vermuhtlich nicht alle unter den herrn collegen solche
7
gesehen oder gelesen haben möchten, vorderist verlesen, inmaßen alsobald
8
geschehen, und alsdann, was diß orts dabey zu thun sein möchte, anhören.

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Lübeck. Sagt hierauf, er bekenne, daß es christlich, billich und recht, daß
10
man sich ihrer annehme und gehöriger orten gute einwendung und unter-
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bauung thue, damit ihnen in allen desideriis müglichste adsistenz geleistet
12
werde. Wie ihnen aber zu rahten und zu succuriren seye, stehe er in etwas an,
13
halte aber doch, in anerinnerung deßen, was bereits passirt, quoad securita-
14
tem dafür, daß ihnen beßer nicht gerahten werden könnte, als wann sie
15
gesambter hand, so wol von denen catholischen als evangelischen chur-,
16
fürsten und ständen, bey denen Französischen herrn legatis recommendiret
17
würden. Es seye (welches er allein zur nachricht andeuten wolle) schon
18
hiebevor mit herrn grafen von Trautmansdorff und herrn graf Oxenstirn
19
hieraus geredt und selbige umb assistenz und remedirung angesprochen
20
worden, und habe es jener zwar nicht allerdings abgeschlagen, doch aber
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auch das gesuch für etwas schwer gehalten, daß Ihre Majestet mit denen
22
Franzosen hierinn ad paria gehen sollten und gesagt, wollten die acta laßen
23
auffschlagen und nachsehen, was dabey zu thun sein möchte, worauff biß
24
dato nichts erfolgt. Diese aber, wann sich die Kayserliche und Spanische
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resolviren werden, den ort des neutralstandes geniesen zu laßen, solle ihrer-
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seits alle feindseligkeit gegen demselben eingestellt verbleiben. Halte also
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davor, daß das werkh zu reassumiren were, wo es damals geblieben, könnte
28
man also mit herrn grafen von Trautmansdorff per deputatos hieraus ferner
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communiciren und ihme die neutralitet einrahten laßen. Stellts im übrigen
30
dahin, ob man die herrn Franzosen per deputatos (welches er für beßer halte)
31
oder per literas, sowol der securitet als der früchten halben, ersuchen und
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umb assistenz bitten wolle?

33
Ad secundum, die salarirung betreffend, seye bekannt, was der Juden capi-
34
tation halben vorgewest und was für contradictiones dargegen vorkom-
35
men

42
Der Vorschlag der Judenbesteuerung war schon auf dem Frankfurter Deputationstag ventiliert
43
worden, aber auf die Ablehnung des Kaisers gestoßen (M. Koch II S. 15f). Da die Juden, die
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meist in Städten lebten, gute Geldgeber waren, auch wenn sie während des Krieges die Zinsen erhöht
39
hatten (B. Kuske S. 181, 195), mußte die Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit für städtische
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Belange ein wichtiges städtisches Anliegen sein. – Ursprünglich war die Judensteuer ein ksl. Regal,
41
das seit der Goldenen Bulle mit den Kurfürsten geteilt wurde (C. v. Stramberg II 20 S. 679–
42
683, 725f).
. Dieweil nun derselbe vorschlag bey Ihrer Kayserlichen Majestet bis
36
dato noch unresolvirt verblieben, als sehe er nicht, wie mit bestand auf eine
37
beständige resolution gedrungen werden könne. Die anzahl der herrn

[p. 256] [scan. 328]


1
cameralium seye für dißmal, wie bekannt, gering und haben fast die meiste
2
ständ ihr contingent abgetragen, daß also, nach proportion derselben, die
3
praesentes das ihrige wol bekommen können. Sollte es aber ie nicht zuge-
4
langet haben, sehe er nicht, wie vor erlangtem allgemeinen frieden ihnen
5
geholffen werden möge, sondern sie werden sich, weiln es communis cala-
6
mitas , mit andern gedulten müsen. Wir haben alle gleich gesündiget, müsen
7
also auch an der straff mittragen. Die ständ seyen ohne das genug geplagt,
8
man könne sich nicht eines dergestalt erbarmen, daß der andere dardurch
9
ganz ruinirt werde, sonsten es auff eine grose unbarmhertzigkeit außlaufen
10
würde.

11
Regensburg. Verstehe aus der ablesung soviel, daß des cammergerichts
12
suchen nicht nur auf der securitet und salarirung, sondern auch auf der
13
exemtion bestehen thue. Ad primum, seye sich, wie Lübekh erinnert, ihrer
14
wol anzunehmen, inmaßen nicht allein alhier bereits nach müglichkeit
15
geschehen, sondern auch schon auff jüngstem reichstag zu Regensburg
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davor gehalten worden, man solle sehen, wie die statt in einen neutralstand
17
gebracht werden möchte, es habe aber am Kayserlichen hof gemangelt.
18
Were nochmaln zu versuchen, ob ihnen auf solchem weg zu helfen?

19
Der früchten halber wiße er nicht, was es für eine aigentliche bewandnus
20
damit habe. Die herrn Frankfurtische werden deßwegen bericht geben
21
können. Halte, daß mit denen herrn Spanischen deßwegen zu reden seye, ob
22
sie ein schreiben an den commandanten zu Frankenthal derenthalben ab-
23
gehen laßen wollten.

24
Im übrigen können alle drey collegia per modum intercessionis bey denen
25
Kayserlichen und beeder königlicher cronen legatis einkommen, seye nöhtig
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und der justiz beförderlich.

27
Das salarium 2. betreffend, seye schon unterschiedlichmal davon geredt
28
worden. Sie wollen nicht die neuen termin allein, sondern auch die extanzen
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haben, wann was einkomme, nehmen es die eltesten hinweg und wollen
30
vorhero bezahlt sein. Der mangel stehe meistentheils an chur- und fürsten,
31
die stätt werden mit prozessen darzu vermöcht, müse sich sonsten ein ieder
32
bey diesen zeiten schmuken und streken nach der deke; wo nichts seye, könne
33
man ihnen auch nichts geben, ordinata charitas fange an sich selbsten an, seye
34
ein groß gravamen, daß die geringere ständ allein das ihrige

38
34 geben] Zusätzlich in Strassburg müssen.
geben, die
35
höheren aber nicht.

36
Die exemtion betreffend, beklage sich der raht gar sehr, daß die onera ihnen
37
allein auf den hals wachsen, in dem die cammer unterschiedliche leuth der

[p. 257] [scan. 329]


1
statt jurisdiction eximire. Wann man extraordinari contributiones anlege,
2
seye niemand frey. Wollen sie der securitet zugleich geniesen, müsen sie
3
auch zugleich mit heben und legen. Seye zwar auf erhaltung der freyheiten in
4
alle weg zu trachten, solchen fals aber gebe es schäle brüder, doch wolle er
5
sich hierinnen gern mit denen majoribus vergleichen.

6
Directorium bericht incidenter: Nachdem er hiebevor wegen der statt
7
Speyer ein absonderlich memorial übergeben und darinnen remonstrirt, daß
8
der cammer ohne der statt garauß nicht könne geholffen werden, wegen der
9
großen connexitet, damit ein theil dem andern zugethan, seyen darauf die
10
intercessionales an die königliche Französische, Schwedische und Spanische
11
plenipotentiarios, sowol für die statt als die cammer abgefaßt worden, biß
12
dato aber kein remedium darauf erfolgt.

13
Frankfurt. Bey dem ersten puncten würde ihren herrn und oberen gar lieb
14
sein, dafern ein zulangendes mittel ergriffen werden könnte, einem hochlöb
15
lichen Kayserlichen cammergericht dißfalls contento und satisfaction zu
16
geben; sie wollten aber nicht hoffen, daß man wieder auf die translation nach
17
Frankfurth einigen gedanken rühren sollte, dann selbenfalls werden sie obli-
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girt , dafür höchlich zu bitten, sich zu verwahren und auf das jenige, was bey
19
leztem reichs- und deputationtag geschloßen worden, zu beziehen. Confor-
20
mirten sich aber mit denen jenigen votis, so auf die neutralitet und dazu dien-
21
liche mittel ihre meinung gerichtet hetten. Wegen der früchten zu Frankenthal
22
giengen allerhand discurs, wie deme aber, liesen sie es dabey, daß die herrn
23
camerales ihrem begehren nach verschrieben oder ihnen per deputatos
24
assistenz geleistet werde.

25
Bey dem andern puncten bleiben ihre herrn und oberen an ihrer quota der
26
unterhaltung das geringste nicht schuldig; wann die restanten bey andern
27
ständen mit dem rigor, wie in die statt Frankfurth gesezt wird, eingetrieben
28
würden, were der sachen schon geholfen.

29
Die Juden capitation werde von Ihrer Kayserlichen Majestet gänzlich
30
improbirt und verworfen, gereichete denen jenigen ständen, so Juden unter
31
sich hetten, zu höchstem praejudiz, nachtheil und ungleichheit und hetten
32
derselben Churmainz, Cöllen, wie auch Bamberg, Heßen Darmstat und
33
Frankfurth beständig wiedersprochen, dabey man es bewenden liese und sich
34
der cammergerichtlichen unterhaltung halben mit denen verglichen haben
35
wollte, die auf einbringung der restanten votirt hetten. Im übrigen weren sie
36
befelcht, bey denen höchst-, hoch- und ansehlichen herrn ständen und der-
37
selben rähten, pottschafften und gesanden, ob vielen von dem hochlöblichen
38
Kayserlichen cammergericht ihnen zustehenden sehr schweren begegnusen
39
und unleidenlichen scharffen proceduren sich höchlich zu beklagen. Nach-
40
dem sie aber umb fernerem bericht nach hauß geschrieben, wollten sie deßen
41
erwarten und vor dißmal ihrem habenden befehl nachzukommen, verscho-
42
ben haben.

[p. 258] [scan. 330]


1
Nürnberg. Finde an seinem wenigen ort kein zuträglicher mittel, beedes
2
der statt und cammer geholfen werden könnte, als daß die neutralitet ihnen
3
erhandelt würde. Zu dem ende vergleiche er sich damit, daß herrn grafen
4
von Trautmansdorff Excellenzen nochmaln durch deputirte angesprochen
5
werden solle. Wann aber die resolution contrari fallen sollte, bestehe die
6
abhelfung nicht in der stände, sondern der cron Frankreich und Spanien
7
händen, bey welchen sie erhandelt werden müste. Weren also die herrn
8
plenipotentiarii, weil sie nicht hier durch schreiben zu erinnern und zu
9
bitten, daß sie dem commendanten zu Frankenthal

35
9 und Speyer] Einschub nur bei Nürnberg .
und Speyer befehlen, die
10
camerales bey ihrer immunitet und freyheit zu laßen, wo aber seine ordre
11
anders lauten sollte, müste man das werkh gar an den könig gelangen laßen.
12
Sie fangen sonsten solche händel an, daß man nicht grose ursach hette, sich
13
ihrer anzunehmen, man habe aber doch dahin zu trachten, daß das cammer-
14
gericht nicht gar zerfalle. Seyen gar geschwind mit

36
14 ertheilung] In Druckvorlage der theilung [!].
ertheilung der process,
15
ohne attendirung einiger consideration oder exception. Haben einem stolzen
16
theologo zu Kempten ungehört des magistrats process erkannt, nur allein,
17
unter der bürgerschafft

37
17 widerwillen] In übriger Überlieferung aufruhr; in Druckvorlage verbessert.
widerwillen zu erwecken

39
Zu ähnlichem Verfahren gegen Lindau vgl. H. Loewe S. 78ff. Die Vorgänge in Kempten konnten
40
nicht völlig erhellt werden; vielleicht handelte es sich um Auseinandersetzungen der Stadt mit dem
41
Fürstabt Roman Giel von Gielsberg (1639–1673), möglicherweise aber auch um den unten [ S. 553 Anm. 8 ] skizzierten Konflikt.
.

18
Ad secundum, die salarirung anlangend, verstehe er, daß derselbe punct
19
unerörtert am Kayserlichen hof noch liege, man könne es pari passu bey
20
herrn grafen von Trautmansdorff Excellenzen suchen. Sie warten

38
20 den stätten] In übriger Überlieferung ihnen; in Druckvorlage verbessert.
den stätten
21
nicht lang, seyen fertig mit processen. Man konnte sie erinnern, sie sollten
22
mit denen höhern auch so verfahren wie mit den geringeren. Seye unbillich,
23
daß wenigen allein zuwachsen solle, was vielen zugehöre. Die früchte betref-
24
fend , vergleiche er sich damit, daß die Spanische oder Burgundische

43
Burgundische Gesandte waren Dr. Antoine Brun (vgl. [ S. 127 Anm. 9 ] ) und P. Joseph de
44
Bergaigne, OFM, Ebf. von Cambrai, Bf. von s’-Hertogenbosch.
ersucht
25
werden sollen, der sach abzuhelfen.

26
Bremen. Was den punctum securitatis betrifft, möge er seines theils ihnen
27
gerne geholffen sehen. Die neutralitet were wol das beste mittel darzu, wann
28
sie allein erhalten werden möchte. Wolle seine stimm auch dahin ertheilen,
29
daß sie gehöriger orten bester maßen gesucht werde. Wann die neutralitet
30
erlangt, habe es mit der exemtion auch seine richtigkeit.

31
Ad 2. Die Judencapitation seye nicht practicirlich, sondern müße der sach
32
auf eine andere weis geholffen werden. Könnten sie demnach die restanten
33
sowol bey den höheren als anderen eintreiben. Weiln sie es aber biß dato
34
nicht gethan, haben sie es ihnen selbsten zu imputiren. Wie ihnen sonsten

[p. 259] [scan. 331]


1
geholffen werden möchte, sehe er nicht, sondern seye des herrn Lübekischen
2
meinung, weiln es communis calamitas, daß sie sich patientiren, sehe nicht,
3
warumb sie das ihrige haben und andere es ermangeln sollten.

4
Eßlingen. Ad 1. Könne in dem wohl einig sein, daß ihnen nothdurfftige
5
securitet auf alle mittel und weg, sonderlich aber durch die neutralitet
6
angeschafft werde. Conformire sich demnach mit vorgehenden votis.

7
Ad 2. Beruhe dieser punct einig und allein auf dem außschlag dieser trac-
8
taten , laufen sie wol aus, werden sich schon remedia erzeigen, daß sie ihre
9
salaria darauß haben und bekommen können, es werde sich aber hievon bey
10
dem puncto justitiae beßer als diß orts reden laßen. Sin secus seye es umb
11
die justitiam gethan. Die stände seyen schon dergestalt ruinirt, daß sie nichts
12
mehr beytragen können, camerales meritirens nicht umb die geringere ständ,
13
daß sie sich ihrer annehmen, weiln die process gar starkh wieder sie gehen.

14
Memmingen. Ad 1. Wolle sich gern mit dem vorgeschlagenen conformiren;
15
die neutralitet würde wol das beste mittel sein.

16
Ad 2. Seine herrn werden nicht verschonet, sondern zimlich von der
17
cammer außgeplaget. Wann die höhere ständ auch wie andere beytragen,
18
könnten sie sich, weiln ihrer wenig, wol contentiren. Anderer gestalt, wo
19
keine gleichheit gehalten werde, müßen sie sich patientiren. Die meisten
20
process berühren ihre salarirung oder mandata de solvendo. Die statt
21
Kempten betreffend, habe die unruhige bürgerschafft alles erhalten können,
22
der magistrat aber nichts.

23
Lindau. Ad 1. Weiln man allerseits auf die neutralitet gehe, wolle er sich
24
nicht separiren, seye billich dahin zu trachten, daß das cammergericht erhal-
25
ten werde. Wann die neutralitet erhalten, werde sich die exemtion mit
26
finden. Ad 2. Seyen seine herrn principalen mit processen so starkh getrieben
27
worden, daß er nicht glaube, daß sie etwas schuldig seyen; wann sie bey
28
höheren auch also theten, hetten sie sich nicht zu beklagen, besonders weiln
29
ihrer für dißmal wenig, wollen sie aber derselben schonen, mögen sie es
30
ihnen selbsten

37
30 imputiren] Fortsetzung und Schluß des lindauischen Votums in Nürnberg , Strassburg ,
38
Isny Wegen Kempten seyen die uncosten allein bereits auf 30 000 fl. hinaußgelauffen.
39
Der Rest des hier aufgeführten, aus Ulm übernommenen Votums fehlt. Dort wurde es mit fol-
40
gender
Begründung ergänzt: Weiln der protocollist, wie waß daß durchaus zu geschehen
41
pflegt, den herrn Lindauischen abgesandten in seinem voto bey der 42. session nit
42
recht assequirt, alß bittet er, daß ohnförmblich inserirte votum zu teliren deliren und ein-
43
verleibte formalia an deßen stell zu setzen ( Text eines eingeschobenen Blattes bei Ulm ).
imputiren.

31
Waß in unterschiedlichen votis gegen wider des cammergerichts proceduren vor-
32
kommen , das erfahre unter anderen auch die statt Kempten, allda können die
33
cives factiosi process gleichsam nach belieben außbringen, der magistrat
34
aber keine erlangen. Wie dann, alß der magistrat wider eine zeugenverhör ad
35
perpetuam rei memoriam ganz erhebliche exceptiones eingewandt, deren
36
ganz ohnangesehen wider den magistrat ein paritori [!] und folgends auf

[p. 260] [scan. 332]


1
anruffen und clag des fiscals auch ein condemnation dahin ergangen, daß er
2
über 30 000 70 000 fl straff bezahlen solle. Welches eben gar beschwerliche sachen
3
seyen.

4
Directorium. Die securitet betreffend gehe selbige nicht auf eine translation
5
der cammer, sondern exemtion von einquartirungen und contributionen. Die
6
camerales seyen zimlich daselbst begütert und haben bey diesen zeiten von
7
der bürger liegenden gütern gar viel vilissimo precio an sich gebracht und
8
aller beschwerden freygemacht. Werden also nicht leichtlich von der statt
9
wegtrachten. Zu erlangung der neutralitet aber halte er, daß vorige media
10
widerumb zu ergreifen sein werden, obwoln biß dato nichts darauf erfolget;
11
habe wegen der statt bey denen herrn Schwedischen erinnerung gethan, aber
12
anderst nichts zur antwort bekommen als, sie hetten noch keine gelegenheit
13
gehabt, mit denen herrn Franzosen darauß zu communiciren, die herrn
14
Spanische haben sich zwar zimlich erklärt, seye aber auch nichts würck
15
lichs darauf erfolgt, sondern die statt müße noch bestendig nach Franken-
16
thal contribuiren. Halte es für ein desperat werkh, solang der friede nicht
17
gemacht oder Frankenthal in andern stand gebracht werde. Die herrn
18
camerales sezen selbsten, die bürgerschafft seye außgesogen, stehen also in
19
der beysorg, es möchte an sie auch kommen, obwoln bißhero wieder sie
20
nichts ungleiches vorgenommen worden. Wann durch die stände der statt
21
sowol als denen herrn cameralibus geholffen werden könnte, were ihnen
22
nicht aus handen zu gehen, sondern voriger process zu reassumiren. Aus der
23
herrn Kayserlichen dilatorischen antwort seye so viel abzunehmen, daß sie
24
keinen großen lust darzu haben, sonderlich weiln der ort nicht in ihren
25
mächten und gewalt stehet.

26
Was der früchten halber incidenter einkommen, weil man keinen satten
27
bericht davon habe, were es sicco pede zu übergehen, dörffte wol ein und
28
anders mit untergeloffen sein, welches aus verübter confiscation abzuneh-
29
men . Wolle man aber derselben, wie auch des paßes, daß sie nicht umb eines
30
iedwederen geringen dings wegen einen suchen müsten, gegen denen Spani-
31
schen gedenken und sie umb remedirung bitten, solle es ihm nicht zuwieder
32
sein.

33
Ad 2. seye es an dem, daß es lediglich an chur- und fürsten haffte, man
34
schone seiner herrn principalen umb soviel weniger, weil sie nahe geseßen;
35
wann sie bey höhern etwas suchen, verfange es nichts, auß mangel gelts und
36
execution. Deßwegen es über die stätt allein außgehe. Sie könnten auch wol
37
Ihre Majestät umb monitoriales ersuchen, sie würdens ihro nicht zuwieder
38
sein laßen. Seye denen ständen an diesem gericht, daß es erhalten werde, viel
39
gelegen; daß es aber schlecht damit bestellt, daran tragen die stätt keine
40
schuld. Zu erhöhung der salarien zu rahten, laße sich nicht thun, weiln chur-
41
und fürsten nichts geben und es also allein die stätt treffen würde.

42
Conclusum. Soviel desiderirte securitet betrifft, weiln zu erlangung der-
43
selben kein beßer und zuträglicher expediens obhanden, als wann die über

[p. 261] [scan. 333]


1
mäßige guarnison auß der statt genommen, die bürgerschafft sowol als die
2
herren camerales der contributionen und einquartirungen befreyet und von
3
allen kriegenden parteyen für neutral geachtet würden, wie nicht allein in
4
anno 1641 zu Regenspurg in vorschlag kommen, sondern auch unter
5
werenden diesen tractaten intercedendo aller orten gesucht worden. Als seye
6
solchem wege noch ferner zu insistiren und sowol bey denen herren Kayser-
7
lichen als königlichen Französ-, Span- und Schwedischen vormalige bitt per
8
deputatos auß allen dreyen

39
8 collegiis] In Strassburg verbessert reichscollegiis.
collegiis zu erfrischen, insonderheit aber die
9
herrn Spanischen zu ersuchen, bey dem herrn gubernatore zu Frankenthal
10
außträgliche einwendung dahin zu thun, daß weder die herrn camerales noch
11
der statt Speyer angehörige umb eines jeden geringen dings willen, einen
12
specialpass zu begehren genöhtigt werden.

13
Des anderen begehrens erledigung solle biß zu außgang dieser tractaten auf
14
sich beruhen, laufen selbige wol ab, werden sich die media zu des cammer-
15
gerichts unterhaltung schon erzeigen. Sin secus werde es besorglich umb die
16
justitiam gethan sein. Interea könnten wieder die saumseeligen diejenige
17
media ergriffen und practicirt werden, damit man bey diesen geldklemmen
18
zeiten von den geringeren ständen ihre quotas zum größern theil herauß
19
gebracht .

20
Lübeck. Referirt, daß man vorgestern im fürstenraht beysammen gewest
21
und unter andern auch der condolenz gegen denen herrn Kayserlichen
22
wegen der verstorbenen Kayserin gedacht, zumaln für gut angesehen habe,
23
weiln es die churfürstliche bereits a part gethan, daß es auch die übrige beede
24
collegia absonderlich thun sollten. Stellts, was man diß orts thun wolle?

25
Directorium. Quaestionem an belangend, seye es bereits eine außgemachte
26
sach, das decorum erfordere es, werde allein darumb zu thun sein, wieviel
27
und wer zu deputiren seye?

28
Conclusum. Von jeder bankh zween und zwar die vorsizende herrn abge-
29
sande , nemlich Straßburg und Lübekh, Regenspurg und Nürnberg.

30
Lübeck und Nürnberg, als deputati zu denen herrn Kayserlichen zu hinder-
31
bringung des memorials, referiren, daß die deputation bey ihnen wol aufge-
32
nommen und vertröstet worden seye, selbiges übrigen, so einkommen, bey-
33
zulegen und mit des herrn grafen von Trautmansdorff Excellenzen nach der- selben derenselben
34
überkunfft, darauß ferner zu communiciren und den inhalt zu beob-
35
achten .

36
Lübeck und Eßlingen, als deputati zu denen herrn Schwedischen, referiren
37
gleicher gestalt, daß ebenmäßig die deputation wol angesehen worden mit
38
der antwort, daß die reichsstätt wol daran theten, wollen das anbringen

[p. 262] [scan. 334]


1
beobachten und wo sie anstehen, weiteren berichts sich erholen. Und weiln
2
herrn graf Oxenstirns Excellenz allein bey der audienz sich gefunden, hetten
3
sie sich des andern tags auch bey herrn Salvii Excellenz angemeldet, welcher
4
die deputation, wie voriger, angesehen und unter andern gesagt, daß er das
5
instrumentum pacis also abfaßen wolle, damit es dabey bleiben könne. Man
6
möchte ihme erstlich die communia cum reliquis statibus an hand geben,
7
darnach allein indicis loco, worinnen wir mit denen fürstlichen different, und
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dann 3. specialissima cujusque civitatis, deßwegen er ferners mit denen
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deputirten darauß reden wollte.

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Der herr Oxenstirn hette unter andern auch erzehlt, die Chursächsische, als
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sie bey ihme gewesen, ihre intention gerühmt und zu secundiren sich erbot-
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ten haben, 2. davor gehalten, daß der terminus amnistiae nicht eben auf
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annum 1618 zu stellen seye, wann nur sonsten den gravirten ständen gehol-
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fen und particularia mit eingeschloßen werden

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Vgl. zu der schwedisch-sächsischen Unterredung vom 25. und 28. Mai 1646 J. Oxenstierna und
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Salvius an Kgin. Christine APW [ II C 2 nr. 126 S. 313–320 ] , hier [ S. 313f ] .
. Was 3. die perpetuitet
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anlange, seye auf die wort so hoch nicht zu sehen, wann man den effectum
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erhalte. Wegen der Pfalz möchte es 4. villeicht dahin zu richten sein, daß die
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untere Pfalz gänzlich restituirt, mit der dignitet aber alternirt und von Bayern
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oder auch wol deßelben herrn sohn

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Ferdinand Maria (1636–1679), Kf. 1651.
der anfang gemacht würde. Sonsten
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seyen zwey schlimme particularia mit eingeloffen, 1. wann man eine solche
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resolution gefaßt haben werde, dabey endlich zu bestehen, werde zu wißen
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nöhtig sein, wie der militiae satisfaction zu thun? Sie bestehe würklich auf
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60 000 mannen, seyen böße kerl darunter, welche, da ihnen kein bezahlung
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geschehen sollte, schlimme händel anstellen dörfften. 2. Daß er gefragt, zum
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fall der krieg ferner continuirt werden müste, was man thun wolle? Die stätt
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seyen nicht alle enervirt, habe dem Lübekischen damit auf die achsel ge-
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klopfft und gesagt, sie können nochmal etwas dabey thun.

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