Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
44. 27. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 31 15 Uhr

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27. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 März 31 15 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 64–66’ = Druckvorlage; Strassburg A A 1144 fol.
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95’–99; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
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122–125.

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Schreiben und Memorial Regensburgs. Manila der katholischen Stände in Münster über erste Klasse
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der schwedischen Replik. Einwände gegen Leuchselrings Vertretung der gemischt-konfessionellen
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Städte Augsburg, Ravensburg, Dinkelsbühl und Biberach. Spezialgravamina Nürnbergs.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck auf der Rheinischen, Nürnberg, Ulm, Eßlingen und Lindau auf der
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Schwäbischen Bank.

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Directorium. Zeiget an, daß ihme herr Wolffius beneben einem schreiben
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etliche exemplaria von der Regenspurgischen commissions sach geschikt
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und gebetten habe, solche unter die herren collegas zu distribuiren, mit der
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anzeig, daß er instehende wochen folgen und, solang die gravamina alhier
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tractiert werden möchten, dem stätt collegio beywohnen wolle.

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Habe zwar dieser tagen ein privat schreiben von Münster empfangen, wor-
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innen gedacht, daß die wider Leuxelrings Augspurgische und andere vota
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eingerukte parenthesis drüben für eine separation und trennung wolle
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angesehen werden, daßelbe aber auff sich ersizen laßen, bis ihm gestern ein
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schreiben vom collegio zu Münster, neben der catholicorum ferneren moni-
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tis super prima classe zugestellet worden, welches auch verlesen, darinnen
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dann sonderlich enthalten, daß sie sich umb erst angeregter ursachen willen
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und daß es zu mehrerem mißverstand und weitleufftigkeit außschlagen
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werde, zu berührter parenthesi nicht verstehen können, mit bitt, selbige auß
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zulaßen oder doch alio convenienti loco zu sezen und hingegen die monita,
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weilen sie keine substantialia berühren, dem concept beyzuruken, mit der
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ferneren anzeig, daß sie ihre bereit aufgesezte meinungen super reliquis
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tribus classibus durch eigene abordnung oder sonsten gebührend ehister
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tagen einschiken wollen, damit alle vier classes zugleich, weiln es zu mehrer
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befürderung des friedens dienen werde, außgeliefert werden möchten.

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Demnach sein die monita auch abgelesen und ihnen fast in allem, wie es der
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aufsaz mit sich bringet, außgenommen in dem gefolgt worden, daß sie 1.
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begehrt, man solle pro „höchstansehliche“, „hochansehliche“ sezen, da
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doch von der fürsten und stände deputirten der herr graf von Trautmans-
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dorff iederzeit also titulirt worden und man der ehren nicht zuviel thun
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könne, sonderlich an seiten der stätte, denen nicht gebühren wolle, weniger
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zu thun als die fürstliche, da es doch nichts koste und man die churfürstliche
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„höchstansehlich“ titulire, denen die kayserliche und königliche herren
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plenipotentiarii billich vorzuziehen.

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2. Daß sie begehrt, man solle die wort „gnädig und großgünstig“ im pro-
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oemio außlaßen, da doch sowol denen cronen als Kayserlicher majestät
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dankh gebühre, weiln man sie nicht hette zwingen können, ihre propositio-
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nes auszustellen, wann sie nicht selbsten gewollt.

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3. Daß sie begehrt, man solle anstatt des paragraphi anfangend: „Von dieser
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der“, sezen: „Obwol dieser“.

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Über der frag, ob die wider Leuxelring eingeführte parenthesis außen
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bleiben solle, ist eine sondere umbfrag gehalten worden.

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Lübeck. Halte dasjenige, was von Münster geschrieben, für eine feinte, man
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solle die clausulam darinnen laßen, stehe denen catholischen frey, sich zu
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separiren und dem Leuxelring gar weg zu gehen, seye ein falsus mandatarius,
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Biberachische und andere gewalt liegen da, habe deßwegen an herrn Dr.
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Ölhafen geschrieben, aber dato noch keine antwort erhalten; ob sie aber
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eben an dem ort oder zu end des bedenkens zu sezen, stelle er dahin. Müße
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im bedenken sein, sonsten würden es die cronen und fürstliche empfinden,
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man könne sich gegen den Münsterischen entschuldigen, daß umb erheb-
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licher ursachen willen ihnen in diesem ihrem begehren nicht habe willfahret
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werden können. Die bedenken werden alle gedrukt, seye versichert, daß
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Leuxelring wegen Augspurg nicht werde zugelaßen werden.

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Nürnberg. Habe sich schon über diese frag vernehmen laßen, man habe sich
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damit nicht aufzuhalten; verstehe, daß sich auch höhere des werkhs anneh-
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men werden. Stellts, ob es absonderlich hinden, forne oder in der mitten,
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weiterung und andere ungelegenheit zu verhüten, zu sezen seye, damit das
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hauptwerkh dadurch nicht verhindert werde. Seye Augspurg als eine catho-
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lische statt vocirt, des Leuxelrings person werde der sach nichts geben oder
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nemen, werden die gute leuth ungelegenheit darob empfinden, weiln man
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davor halten würd, daß es von ihnen herkomme. Wann die restitution auff
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annum 1618

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28 oder nur 27] Zusatz nur bei Nürnberg .
oder nur 27 gesezt werde, habe es mit der statt

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28 ohne dies] Zusatz nur bei Nürnberg .
ohne dies keine
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noht.

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Ulm. Habe sich wol eingebildt, es werde

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30 labores] Ulm , Isny offension.
labores geben,

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30 Cölln] Verbessert in Strassburg , Ulm , Isny zu Collmar.
Cölln wolle die
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hiesigen nur intimidiren, ob würde es zu einer separation außschlagen und
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trennung geben. Und obwoln wegen der bürgerschafft zu Augspurg und
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anderer orten, weiln man noch nicht wiße, ob diese tractaten glück- oder
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unglücklich außlaufen werden, behutsam zu gehen, so seyn doch die rationes
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in contrarium viel relevanter als diejenige, so sie vorgebracht. Die Augs-
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purgische bürgerschafft habe allen stätten zugeschrieben und gebetten, ihnen
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zu adsistiren. Wegen Biberach

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37 und Ravenspurg] In Ulm gestrichen, fehlt in Isny .
und Ravenspurg habe er in specie befehl,
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könne also nicht sehen, wie denen Münsterischen in hoc puncto deferirt

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werden könnte. Weiln nun allen daran gelegen und man nur spott davon
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hette, wann ihnen willfahrt würde, habe es billich bey dieser contradiction
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sein bewenden.

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Eßlingen. Repetirt vorderst das vorgehende votum per omnia, sagt dem-
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nach , daß in respect des Leuxelrings nichts nachzugeben und hingegen
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soviel tausent seelen in gefahr zu sezen seyen. Er unterstehe alle zu registri-
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ren , fürstliche werden nicht darein consentiren, wann schon wir anders thun
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wollten, solle es stehen laßen, wie es gestanden und nichts nicht endern, seye
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schon zu weit damit kommen, laße sich nicht mehr heraußer thun. Wolle
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dis sein votum auch in übriger seiner committenten nahmen repetirt haben,
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werde denen selben aufs wenigst wolgefallen, wann sie sehen, daß man es
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geandet habe. Wolle Leuxelring hinweggehen, stehen ihm die thor offen.

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Lindau. Seye nach notturfft von der sachen geredet, wiße nichts zu addiren,
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seye billich, daß sie nicht für catholische vota gehalten werden, weiln der
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evangelische bürgerschafft daselbst mehr und theils darunter contradicirt
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haben, geschehe das begehren allein in praejudicium der evangelischen
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bürgerschafft; wann die contradictio heraußer gelaßen werden sollte, würde
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es die evangelischen graviren.

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Directorium. Es seyen der fragen zwo: 1. Ob man sich der evangelischen
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bürgerschafft annehmen und dahin, daß sie in statum anni 1618 gesezt
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werde, trachten, auch des Leuxelrings vier vota contradiciren wolle? 2. Ob
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die clausula contradictoria in dem bedenken bleiben müse oder die protesta-
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tio mit gleichem effect a part geschehen und übergeben werden könne?

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Die erste seye vorlängsten außgemacht und dahin gehen auch angeführte
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rationes. Bey der anderen aber förchte er, man dörffte wider einen scopulum
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fahren und das publicum dadurch retardiren, im übrigen aber nichts auß
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richten . Daß special befehl vorhanden, wider Leuxelring zu protestiren, seye
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gut, sie gehören aber nicht in den hauptbedacht, sondern müsen beym
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protocoll eingeliefert werden. Daß evangelische an etlichen orten mit im
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raht sizen, seye kein zweifel, ob aber der catholischen nicht mehr seyen, stelle
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er dahin. Der bürgerschafft stehe nicht zu, des magistrats gewalt zu dispu-
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tiren , die obrigkeit habe die jura status und nicht die unterthanen, sonsten
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würde der Papisten vorgeben approbirt, in dem sie sagen, die reichsstätte
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haben keine jurisdiction, sondern seyen nur vorsteher und gubernatores der
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bürgerschafften, welche im übrigen alle recht und gerechtigkeiten mit dem
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raht gemein haben. Wann dem haubtgeschäfft eine remora hieraus zuwach-
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sen sollte, würde es den höheren collegiis in die faust gespielt sein, welche
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ohne das damit umbgehen, wie sie die stätte mit ihrem voto curiato zurukh-
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sezen können. Wann sich die catholische umb dieser parenthesis parentheseos willen von
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den evangelischen separiren sollten, würde man den bedacht von uns allein
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nicht annehmen wollen, sondern sagen, es seye nur ein einseitiges bedenken;
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stellt zum nachdenken, was für consequenzen daraus erwachsen könnten,

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wann man von der re- und correlation deßwegen abgehalten werden sollte.
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Seyen noch andere media obhanden, die vota zu widersprechen, diejenigen,
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so befehlt, können darwider protestiren und ihre contradictiones hier und zu
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Münster übergeben, finde keine rationes, warumb es eben hierher gehörte,
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wann der scopus erreicht werde, seye an dem modo wenig gelegen. Die
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interessirte werden uns keinen dankh deßwegen wißen, sondern besorglich
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nur desto härter leiden müsen. Wann ein ander expedienz obhanden, wolle
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er gern darein condescendiren, halte, daß eine protestatio aufzusezen und
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dem protocoll beyzulegen seye; werde vom größeren effect seyn. Der herren
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Schwedischen intention gehe dahin, die evangelische bürgerschafft zu resti-
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tuiren ; wir hettens auch bereits gesucht und wollens noch ferner thun. Daß
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der stätt bedenken wegen dieser contradiction zurukhzuhalten, seye nicht
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thunlich, man werde uns unter die naasen streichen, daß in dem memorial in
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puncto commerciorum die statt Augspurg unter die catholische gesezt und
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gerechnet worden. Bleibe also der meinung, daß es auff eine andere weiß
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anzugreifen seye. Protestirt in eventum, da es übel ablaufen und in principali
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einige hindernus daher entstehen sollte.

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Worauf endlich das Conclusum und zwar unanimiter dahin gangen, daß die
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contradictio zu end des catholischen bedenkhens in puncto amnistiae ange-
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henkt werden solle.

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Directorium. Erinnert ferner, das erste und andere membrum des schrei-
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bens seye bereits erledigt, die übrige werden verhoffentlich ihre abfertigung
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bald bekommen, als daß man der abordnung von Münster erwarten wolle;
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wo sie nicht bald kommen, könnte man den aufsaz mit eigenem botten
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hinüber schiken, weiln künfftigen freytag die re- et correlatio vorgehen
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solle. Weren also zu bitten, daß sie sich befördern, sonsten, wann was ver-
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absaumet werden sollte, wollte man dis orts entschuldiget sein.

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Nota. Weiln nach vollender deliberation, daß Leuxelring in loco seye,
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gedacht, ist davor gehalten worden, daß derselbe vorderst zu besprechen
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und zu hören seye, ob er der übrigen drey classen halben commission oder in
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deßen der Münsterischen bedenken empfangen habe. Welcher aber auf
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beschehenes ansprechen diese antwort ertheilt, daß er weder commission
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noch das bedenken empfangen, sondern diese nachricht habe, daß die herren
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deputirten zu abhandlung der übrigen dreyen classen morgendes tags alhier
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sich einfinden werden, worauf das schreiben unterblieben.

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Nürnberg. Zeigte an, daß ihme seine herren und oberen geschrieben haben,
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ihrer in puncto rerum judicatarum in specie wegen der ihnen ehe deßen am
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Kayßerlichen reichshoffraht abgesprochenen St. Jacobskirchen und Elisa-

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37–10 in specie – würde] Berichtigtes Votum in Nürnberg . Ursprünglicher Wortlaut in
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Strassburg , Esslingen in specie zu gedencken, sagt, daß ihnen eine capell a an- sprechig ansprüchig
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gemacht und process am an halß geworffen worden seye. Man habe ex parte
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Nürnberg nichts in der sachen beschlossen gehabt, seye aber doch davor angenommen
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und die münchen immittirt worden b . Wolle demnach gebetten haben bey disem pahs , der stadt in
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specie zu gedencken, in hoffnung, es werde niemand niemandem zuwider seyn.

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a eine capell] Strassburg St. Jacobskirch und Elisabeth capell.

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b und – worden] Strassburg und sie die vermeinte clagen reimmittirt worden.

[p. 181] [scan. 253]


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bethscapellen zu gedenken

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Hier ging es um eine jahrzehntelange Auseinandersetzung zwischen Nürnberg und dem Deutschen
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Orden vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat über die Frage, ob der Orden in Nürn
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berg , speziell in der St. Elisabethskapelle, dem Deutschordenshaus und in der Jakobskirche, katho-
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lische Religionsausübung betreiben dürfe. Der Reichshofrat gab in dieser Auseinandersetzung dem
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Orden recht und sprach ihm die beiden umstrittenen Kirchen zu. Aufgrund der schwedischen
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Besetzung war diese Entscheidung zeitweise suspendiert. Auf dem Westfälischen Friedenskongreß
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wurden die Streitereien schließlich auf eine Nürnberg günstige Art beigelegt ( Meiern IV
S. 901 , 927, 970; VI S. 185, 751; E. Franz S. 279, 287, 302, 330).
. Sagt, es were mit solchem process gar widrig
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und dergestalt hergangen, daß, obwoln im klaglibell der Jacobskirchen nicht,
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sondern allein der Elisabethscapellen gedacht, auch auf seiten der statt
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Nürnberg nicht submittirt, der Schluß iedoch ex officio angenommen und
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ihnen neben der Elisabethscapellen auch die St. Jacobskirchen abgesprochen
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worden. Ob nun woln ratione der kirchen es zur execution nicht gelanget, so
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hette man doch ursach, bey dieser occasion zu vigiliren, bete demnach, bey
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diesem pass der statt wegen gedachter kirchen und capellen nahmentlich zu
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gedenken und loco commodo einzuruken, verhoffte, solches niemanden zu
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entgegen sein würde.

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Lübeck. Habe jederweilen dafür gehalten, daß nichts außzulaßen seye, was
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auch dem geringsten privato dienlich sein möge. Wann es aber unter der
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gemeinen und generalregul verbliebe, were es beßer, dann fast keine reichs-
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statt , die nicht in hoc puncto gravirt. Wann man einer gedenke, müße
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necessario der andern auch gedacht werden, doch wann man meine, daß es
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zur sachen diene und andere nichts praejudicire, laße er ihme gefallen, daß
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der statt in specie gedacht werde.

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Ulm. Sagt, man könne in deme, quod nemini

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18 nocet] Ulm , Isny noceat.
nocet, et alteri

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18 prodest] Ulm , Isny prosit.
prodest, wol
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willfahren. Seine herren und oberen liegen eben auch in diesem spital krankh,
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bitt, wann man Nürnberg in specie gedenkt, der statt Ulm auch nicht zu
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vergeßen.

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Eßlingen. Laßts geschehen, daß derselben gedacht; wann man aller geden-
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ken wollte, würde es gar weit hinauslaufen und einen langen catalogum
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abgeben. Memmingen habe eben den fall wie Nürnberg.

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Lindau. Vergleicht sich mit vorgehenden votis.

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Directorium. Es seye der statt bey dem auffsaz gedacht gewesen, herr Dr.
27
Ölhafen habe es durchstrichen und gesagt, werde nur ursach zu scrupuliren
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geben, weiln fast ein ieder seinen adversarium in loco habe; wann man eine
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statt einruken wolle, müße man aller gedenken.

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Conclusum. Soll bey dem aufsaz aller gedacht werden.

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