Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
123. 105. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Januar 18 2 Uhr

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105. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Januar 18 2 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 443–449 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Verhandlungen der prinzipalen Stände unter Ausschluß der Städte: Konsequenzen für die städtische
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Rechtsstellung; Vorgehen wegen eines möglichen Abschlusses des Amnestiepunktes und der Militär
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satisfaktion
.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Die ursach, um derer willen er die herren abge-
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sandten in sein losament bemühen laßen, beruhe darauff, daß der herr

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1
Lübeckhische ihme andeutten laßen, ob hette er eines und anders, daran dem
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samptlichen stättcollegio gelegen und deretwegen sich collegialiter zu
3
underreden, in erfahrung gebracht. Weiln nun die zeitt was kurtz und einer
4
und der andere von denen herren abgesandten mitt anderen geschäfften
5
beladen sein möchte, alß stelte er zu des herrn Lübeckhischen belieben, ob
6
er mitt vertraulicher apertur und communication den anfang machen wolte.

7
Lübeck referirt: Demnach er nicht allein am vergangenen sonnabendt dem
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herrn directori, was für praejudicirliche discurs wider das erbare stättcolle
9
gium an einem und anderem orth gehen, auß guthem vertrauen angedeuttet,
10
sondern man auch vor augen sehe, wie beede höhere collegia ihr interesse
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anietzo so wohl in obacht nemen, in deme sich etliche auß derenselben mittel
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öffters zusammen thun, von dem negotio pacis underreden und dergestalt
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vigilant erweisen, wie sie vermeinen, daß es zu ihrem nutzen am dienlichsten
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sein möge, alß habe er nöthig zu sein erachtet, daß man auch an seitten der
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erbaren frey- und reichsstätt nicht still sitzen, sondern von der sache, was
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etwa dabey zu thun sein wolle, sich mit einander bereden solte und daß um
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soviel mehr, weiln es nicht allein auß denen Churbayerischen schreiben und
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jüngst verwichener tagen an verschiedenen orthen gefallenen discursen,
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sondern auch einem intercipirten schreiben das ansehen gewinnen wollen,
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ob solte die karten dergestalt verkehret werden, daß sich die vornemsten
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von denen chur- und fürstlichen über dem negotio pacis zusammenthun und
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dem werck abhelffen solten

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Die Verhandlungen waren im letzten Drittel des Jahres 1647 ins Stocken geraten. In der Er-
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kenntnis , daß ein Beharren auf extremen Positionen den Frieden noch lange hinauszögern würde,
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kamen sich die gemäßigten Gruppen der beiden Konfessionsparteien immer näher, zunächst die
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Gesandten der fränkischen Bischöfe, Braunschweigs und der sächsischen Herzöge, dann im Januar
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1648 Kurmainz, Kurtrier, Kurbayern, Straßburg-Stadt, schließlich auch Kursachsen und Kur-
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brandenburg . Kurbayern hatte zwar den Ulmer Waffenstillstand mit den Franzosen aufgekündigt,
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Ende 1647 aber in einem Schreiben an den Kaiser mit einem Alleingang der nachgiebigen Stände
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gedroht ( Meiern IV S. 836 , die kurbayerischen Monita ebd. S. 941). Zu den Verhandlungen zu
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Beginn des Jahres 1648 Meiern IV XXXIII. Buch S. 863ff. ; F. Dickmann S. 458ff.;
43
W. Becker S. 303ff.; F. Wolff S. 172–176; zur Vermittlungspolitik des kurmainzischen Ge-
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sandten Vorburg Chr. F. Sattler VIII S. 161ff.; V. Kybal – G. Incisa I 1 S. 134f.;
45
C. Wild S. 68ff.; zu den kurbayerischen Bestrebungen UuA IV S. 647, 650.
. Welches er sich gleichwohl nichts hette irren
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laßen, wann man nicht erst dieser tagen wahrgenommen hette, daß die deli-
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beranda von denen primariis vorhero überlegt und abgedroschen gewesen,
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geschwind darüber hingegangen, dasjenige, was bey einem und anderm punc-
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ten erinnert worden, zum theil negligirt, zum theil pro arbitrio und zwar mitt
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verdruß der vornembsten dem auffsatz beygeruckhet worden seye. Und ob er
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zwar wohl darzu stillschweigen köndte, weiln seine herren und oberen bey
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beeden punctis, amnistiae et gravaminum in particulari seines wißens nicht
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interessirt, so hette er doch, weiln das stättische wohlwesen, daß man sich
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darüber zusammen thue, erfordere, mit wohlbesagtem herrn directore
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darauß communiciren und zu fernerem nachdenckhen stellen wollen, ob nicht
33
mit denen herren Kayserlichen, Schwedischen und principalioribus evangeli-

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1
corum auß dem werckh per deputatos nomine collegii zu reden und denen-
2
selben nicht allein das interesse der stätt zu remonstriren, sondern auch sie,
3
daß sie die stätt, daran dem Römischen reich nicht wenig gelegen und die
4
nicht den geringsten stand machen, mehrers achten und, bey ihrem alten estat
5
und rechten conserviren und erhalten helffen, zu bitten sein möchte?

6
Es komme 2. hierbey, daß herr Salvius sich vernemen laßen, sie verhoffen verhofften
7
in wenig zeitt aus der sachen zu kommen, weiln punctus amnistiae bereits ali-
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qualiter abgehandelt und sie den punctum gravaminum denen evangelischen
9
ständen, wobey sie, es in einem und dem anderen zu laßen, gedenckhen, sim-
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pliciter heimzugeben entschloßen seyen. Auff welchen fall nichts gewißers,
11
dann daß die erbaren stätt de quarum corio luditur und welche dabey am
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meisten interessirt, von den höheren ständen verlaßen und hindangesetzt
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werden. Könne also guthe und embsige vigilanz, ob man gleich, daß es auch
14
seines dafürhaltens keine sondere noth habe, vermeinen möchte, darum
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deßto weniger schaden, weiln man bey jetzigen zeitten etiam pessima quae-
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que täglich besorgen müße.

17
Es seye 3. von denen herren Kayserlichen offentlich gesagt, punctus satis-
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factionis militiae

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Die Abfindung der schwedischen Armee war während des Kongresses schon mehrmals aufgegriffen,
42
aber immer dilatorisch behandelt worden, zuletzt am 28. Dezember 1647 ( Meiern IV S. 848 ;
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vgl. Th. Lorentzen ; APW [ II C 3 S. LIff ] ).
werde die stätt am härtisten treffen, dieweil nun geschehen
19
köndte, daß man diesen puncten, denen herren Schwedischen zu gefallen,
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am ersten vor die hand neme, zumahln nicht allein die principaliores evan-
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gelicorum dahin außschlagen, sondern er auch von etlichen churfürstlichen
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dergleichen vermerckht habe, alß werde man nicht, biß den stätten das netz
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über dem kopff zugezogen, warten, sondern bey zeitten vorkommen und die
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consilia underbrechen müßen.

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Gleich wie ihme aber zu solcher apertur keine ohnnöthige sorgfalt, sondern
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die stättische verwandtnus treibe, also bitte er, selbige in secreto zu halten
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und im besten auffzunemen. Hielte schließlichen dafür, daß man die depu-
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tationes an die herren Kayserlichen, Schwedischen und vornemste herren
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chur- und fürstlichen vorgehen und dabey sagen laßen köndte, nicht, daß sie
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dergleichen, wie oben angeregt, zu praejudiz der stätt tentirten, sondern nur,
31
daß man verneme, ob weren etliche, die dergleichen vorhetten. Seye sonsten,
32
wie der churfürst in Bayern die reichsstätt bißher tractirt habe, zu genügen
33
bekandt. Mit solcher seiner meinung seye auch der herr director guther
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maßen einig gewesen und werde es, wann die deputatio nomine collegii
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geschehe, mehr ansehens haben, alß wann singuli daßelbe verrichten solten.

36
Seye der cron Schweden sowohl als denen fürstlichen an dem stättischen
37
wohlwesen gelegen. Wolle sich aber in allem mit denen majoribus gerne
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conformiren.

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Regensburg. Legte zuvorderst den an das stättische collegium von seinen
40
herren und oberen ihme commitirten grueß, neuen jahrs wunsch und

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1
freundtlichsten danckh für die gegen selbige bißhero getragene sorgfalt ab,
2
mit angehengter bitt, gedachter seiner herren und oberen angelegenheiten
3
noch ferners bester maßen in obacht zu nemen. Sagte demnach, daß er zwar,
4
die ursachen seiner wideranherokunfft anietzo specifice zu eröffnen, für ohn
5
nöthig achte, halte aber gleichwohl pro singulari fato, daß ihme stracks
6
anfangs etlicher maßen anlaß darzu gegeben werde, gestalten dann seine
7
anhero vorgenommene reiß eines theils darum geschehen, weiln sowohl am
8
Kayserlichen hoff durch herrn graven von Trauttmansdorff, daß seine herren
9
principalen diese tractaten widerum beschickhen, alß auch von Ihrer Chur
10
fürstlichen Gnaden zu Maintz, daß die reichsstätte in majori numero alhier
11
zusammenkommen möchten, zu Franckforth erinnert worden seye. Und
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weiln, wie Lübeckh referirt, des churfürsten in Bayern mitt den reichsstätten
13
führende process bekandt, er auch, wie hohe ursach selbige sich zu beclagen
14
haben, ex communicatis verstanden, alß seye gewißlich wohl zu vigiliren
15
und beschehene monita von großer wichtigkeit zu halten. Wolle in quae-
16
stione an vorgeschlagene deputationem nicht mißrathen, sich aber in quae-
17
stione quomodo et quid proponendum mitt mehrerem vernemen laßen.

18
Kolmar. Sagte zuvorderst dem herrn Regenspurgischen abgesandten nächst
19
freundlicher gratulation wegen seiner glücklichen anherokunfft für den von
20
seinen herren und oberen zuentbottenen gruß und wunsch gebührenden
21
danckh. Angesehene deputationem aber betreffend bestehe selbige darinnen,
22
daß des löblichen stättcollegii wohlfahrt bey diesen tractaten eben sowohl als
23
der höheren und zwar deßto mehr zu beobachten seye, weiln nicht allein ver-
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schiedene discurs zu praejudiz deßelben, hinc inde vorgeloffen, sondern auch
25
das demselben zustehende jus suffragii verringert, wo nicht gar abgestrickht
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werden wolle, maßen man bey letzterem consessu evangelicorum

42
Sitzung vom Montag, dem 10. Januar 1648 ( Altenburg vol. III fol. 541–557; Magdeburg
43
Rep. A I Nr. 540 vol. VIII fol. 205–208’; Druck Meiern IV S. 872–877 ).
der stätte
27
vota zwar angehöret, hernach aber davon, allein was beliebig gewesen,
28
attendiret habe. Wann aber solche sachen dem erbaren stättcollegio inskünff
29
tig zu nachtheil und böser consequenz außschlagen und angezogen werden
30
dörfften, alß habe man billich wohl zu vigiliren und dahin, daß selbiges bey
31
seinem alten standt und wohlwesen erhalten werden möge, möglichst zu
32
sehen und zu trachten.

33
Bey dem 2. müße er bekennen, daß man den stätten schon von langer zeitt
34
hero mitt dem laßt militarischer satisfaction getrohet, und stehen die chur-
35
und fürstliche in der meinung, ob hetten sich die stätt, weiln sie noch am
36
besten in ihrem estat conservirt worden, deßwegen nicht groß zu beschwä
37
ren . Weiln aber gleichwohl auch, was die stätt in wehrendem krieg beygetra-
38
gen und wieviel trangsahlen sie erlitten, zu genügen bekandt, würdte höch
39
lichen zu bedauern sein, wann man die sie hiebey in keine consideration nemmen
40
solte. Verhoffte also, es würde vorgeschlagene deputation an die herren Kay-
41
serlichen ohne verfang nicht sein, von denen herren Schwedischen wohl

[p. 608] [scan. 680]


1
auffgenommen und ohne zweiffel der stätt desiderium hiernechst beobachtet
2
werden, zumahl, wann man ihnen, daß die chur- und fürstliche den satis-
3
factionslast den stätten allein auffzubürden intentiren, zu verstehen geben
4
solte. Maßen er, daß solches geschehen werde, darum desto weniger
5
zweiffle, weiln sie den Römerzug und gemeinen pfennig vorschlagen und
6
bey beeden vorwenden werden, daß sie sich bey diesem anhaltenden reichs-
7
und landtverderblichen krieg gantz enervirt und verzehrt, die stätt aber bey
8
ihrem estat noch ziemlicher maßen conservirt und auffrecht erhalten hetten.
9
Stelte über dieses zum nachdenckhen, ob nicht auch die herren Frantzösische
10
plenipotentiarii hierunder zu ersuchen, wie nicht weniger mitt denen herren
11
catholischen, welche auch darzwischen kommen, aus der sachen zu com-
12
municiren , weiln es nicht allein causa communis seye und von dem krieg
13
keinen anfang genommen, sondern auch herr Vollmar in neulichkeit sich
14
solle haben vernemen laßen, er möchte wünschen, daß alle reichsstätt
15
mediat- und municipalstätt weren. Wann aber dieses eine sach von hoher
16
consideration, wolle er der übrigen herren abgesandten vernünfftige guth-
17
achten darüber noch ferners vernemen und sich alßdann mit denselben
18
gerne conformiren.

19
Nürnberg. Danckht nicht allein dem herrn Lübeckhischen für seine bey
20
diesem schwären pass tragende vernünfftige sorgfalt und dem herrn directori
21
für angestelte zusammenkunfft, sondern auch dem herrn Regenspurgischen
22
für seiner herren principalen zu entbottenen gruß. Die sach aber an sich
23
selbsten betreffend seye bekandt, daß die herren chur- und fürstliche eine
24
zeitt hero fleißig zusamenkommen seyen, ihr interesse wohl in acht genom-
25
men , was zur conservation deßelben immer dienlich gewesen, reifflich über
26
legt haben und das arbitrium pacis vast gantz an sich ziehen wollen. Were
27
demnach guth, wann die stätt dergleichen theten, bevorab weiln man ge-
28
sehen , was bey letztmahls gehaltener consultatione evangelicorum vorgan-
29
gen und wie alles von den höheren vorhero überlegt und gleichsam debattirt
30
gewesen. An dem herrn Chursächsischen hette er heut, alß er ihme referirt,
31
daß die herren Kayserlichen bey dem negotio pacis darumb solche moras
32
suchen, weiln sie der resolution von beeden churfürstlichen häusern, Sach-
33
sen und Brandenburg, über Ihrer Kayserlichen Majestät an sie gethanes an-
34
suchen in puncto „Ultimorum“

39
Vgl. Evangelicorum declarationes ultimae circa prooemium instrumenti pacis, ut etiam
40
amnestiae et gravaminum puncta vom 11. Januar 1648 ( Druck Meiern IV S. 877–880 );
41
Relation über Verhandlungen der evangelischen und kaiserlichen Gesandten über die Ultima ebd.
42
S. 886–889; Gründe der Kaiserlichen, keine Änderungen mehr vornehmen zu wollen ebd.
43
S. 889–894.
erwartten wolten, wohl spüren und ab-
35
merckhen können, wann selbige nach der Kayserlichen belieben falle, daß sie
36
der stätt nicht groß mehr achten würdten.

37
Von herrn Oxenstirns und herrn Salvii Excellentien hette er auch vernom-
38
men , daß sie, wann der punctus amnistiae völlig erörtert sein werde, den

[p. 609] [scan. 681]


1
punctum gravaminum den evangelischen ständen heimstellen wolten. Soviel
2
den punctum satifactionis militiae anlange, habe es bey denen fürstlichen die
3
meinung, ob würdten die stätt das meiste dabey thun oder zum wenigsten
4
das geldt vor sie herschießen und gleichsam das lytrum redemptionis sein.
5
Hette man also, wie das löbliche stättcollegium in guthem esse, vigor und
6
wohlstandt zu erhalten sein möchte, zwar billich allen fleiß anzuwenden,
7
quoad modum aber stehe er an, ob man des puncti satisfactionis militiae
8
halben bey denen herren Kayserlichen und Schwedischen einkommen solle?
9
Zumahln wißlich, daß die herren catholischen auch in quaestione an noch
10
nicht allerdings einig, über das auch die Teutsche Schwedische kriegsofficier
11
mit der so hoch gespannten satisfactionsanforderung nicht zufriden seyen.
12
Köndte jedoch mit gelegenheit incidenter gedacht und, wann man in anderen
13
puncten verglichen, denen herren Kayserlichen, chur- und fürstlichen abge-
14
sandten , wieviel dem Römischen reich an conservation der stätte gelegen
15
seye, remonstrirt, denen herren Schwedischen aber, was die stätt in wehren-
16
dem krieg bey ihren waffen gethan und beygetragen und was für stattliche
17
promessen von Ihrer Königlichen Majestät in Schweden gegen denensel-
18
ben hingegen jederzeit gethan und geschehen seyen, beweglich zu gemüth
19
geführet werden. Besorge, die völckher dörfften, biß sie bezahlt, den ständen
20
auff dem halß liegen bleiben, wolte sich aber von denen majoribus ratione
21
deputationis nicht separirt, sondern darzu Straßburg, Lübeckh, Regens-
22
purg und Lindau ernennet haben.

23
Bremen. Repetirte vorderist gegen dem herrn Regenspurgischen vorge-
24
dachte curialia, sagte demnach auff proponirten puncten: Es seyen zwar
25
vorgebrachte erinnerungen (dafür dem herren Straßburgischen und
26
Lübeckhischen billich schuldiger danckh gebühre) sehr wichtig und von
27
großer importanz. Er befinde aber, so viel in specie die von dem herrn
28
Lübeckhischen vorgeschlagene deputationem betreffe, kein genugsames
29
fundament darzu, sondern habe vielmehr sowohl auß der proposition alß
30
den Bayerischen schreiben wahrgenommen, daß angeregtes praejudicium
31
praeteritionis vel exclusionis nicht den stätten allein, sondern auch, wie
32
kundtbar, etlichen fürstlichen und grävlichen zugezogen werden wolle. Wer-
33
den also nicht allein die stätt, sondern auch die fürstliche und grävliche ein
34
solches tanquam commune praejudicium zu anden haben. Und köndte man,
35
wann die herren fürstliche publici boni causa bey dem werckh laviren wol-
36
ten , stättischen theils, umb größere ohngelegenheiten und offensiones zu
37
verhütten, nicht weniger thun, wann sie aber ein und ander praejudicium zu
38
anden begehren, mit ihnen concurriren und in specie der stätt authoritet und
39
privilegia zu restabiliren und zu conserviren suchen.

40
Weiln man nun, wann bey der sachen etwas mit nutzen geschehen solle, meh-
41
rere und umbständlichere nachricht sowohl von gefallenen widrigen discur-
42
sen alß intercipirten schreiben haben, alß dann denen herren Kayserlichen und
43
Schwedischen rei indignitatem remonstriren und die authores angeben

[p. 610] [scan. 682]


1
müße, sonsten mehr schimpff alß nutzen davon zu besorgen, alß were dieses
2
seine schließliche meinung, man solte noch ein wenig zusehen, was ferners
3
an den tag kommen möchte, indeßen aber gleichwohl nicht feyren, sondern
4
mit denen höheren communicationes anstellen, sich der discursen und litera-
5
rum interceptarum versichern und alßdann, wann gnugsame nachricht ein-
6
gebracht , zusammen tretten und weitters von der sachen reden.

7
Lindau. Widerholte gegen dem herrn Regenspurgischen vorige danckh-
8
sagung und sagt: Er hette zwar, warumb dieser convent angestellet seye,
9
keine eigentliche nachricht gehabt, so viel er aber aus bißhero abgelegten
10
votis wahrgenommen, halte er auch dafür, daß man ex parte civitatum hohe
11
ursach zu vigiliren habe (gestalten er auch dem herrn directori für tragende
12
sorgfalt und angestelte zusammenkunfft freundtlichen danckh hiemit sage),
13
bevorab, weiln augenscheinlich wahrzunemen, daß man den stätten baldt
14
da, baldt dort eintrag thun wolle, allermaßen ihnen das votum decisivum zu
15
Münster controvertirt worden, was sich wegen der noblesse praecedenz ver-
16
loffen , seye bekandt. Man habe es auch bey jüngster consultation, wie es
17
hergangen und das werckh überstoßen worden, gesehen. Solte nun auch
18
darzukommen, daß die höheren stände den stätten die satisfactionem militiae
19
pro authoritate auffbürden und mit denenselben nach ihrem guthen belieben
20
disponiren wolten, würdte der löblichen reichsstätt freyheit in rei veritate
21
mehrers eine medietet alß immedietet sein. Was aber hierbey zu thun sein
22
wolle, stehe er an, habe keine eigentliche gewißheit von der sachen. Hielte
23
aber gleichwohl auch dafür, man hette dabey nicht stillzuschweigen, sondern
24
vielmehr den vornembsten herren chur- und fürstlichen per deputatos zuzu-
25
sprechen und zu verstehen zu geben, daß wunderbarliche und ohngleiche
26
discurs von exclusion der geringeren stände und der satisfactione militiae
27
hin und widerlauffen; nachdem aber, es dörfften über der stätt interesse von
28
denen catholischen die meisten difficulteten gemacht werden, zu besorgen,
29
alß wolte man ihnen daßelbe bestermaßen dabei recommendirt haben, den
30
stätten ja nichts zu vergeben, sondern daß selbige bey ihrer alten harmoni und
31
consistenz gelaßen werden möchten, müglichsten fleiß anzuwenden. Die her-
32
ren Schwedischen hette man zu erinnern, daß sie sich der stätt darumb desto
33
mehrers annemen wolten, weiln sie nicht allein under denen chur- und fürst
34
lichen etliche finden, die es mit denenselben nicht zum besten meinten,
35
sondern es auch mit dem hauptwerckh selbsten an die bundriemen ginge,
36
und embsige vigilanz zu halten were, damit denen stätten keine schädliche
37
praejudicia zugezogen werden möchten. Was bey denen herren Kayserlichen
38
deßwegen anzubringen sein möchte, wißte er nicht, bevorab weiln die sach
39
in punctum gravaminum miteinlauffe. Stelle es doch auff die majora. Und
40
weiln auff eine deputation geziehlet werde, wolle er selbige denen herren
41
vorsitzenden überlaßen.

42
Herr Director. Man habe in alle weg auff sich zu sehen und werde ver-
43
muthlich einen jeden seine obhabende instruction und der sachen wichtigkeit

[p. 611] [scan. 683]


1
dahin antreiben, daß er, was zu abwendung eines und anderen dem erbaren
2
stätt collegio obschwebenden praejudicii diensam und ersprießlich pro virili
3
beytrage und ergreiffe. So viel aber den vorgeschlagenen modum deputatio-
4
nis anlange, ob nemblich damit fürzugehen seye, ehe man beßere und
5
gewißere nachricht erlangt, seye er eben auß denen von dem herrn Bremi-
6
schen angeführten und anderen rationibus am verwichenen sambstag, alß
7
der herr Lübeckhische mit ihme hierauß communiciret, angestanden. Dann
8
alß er vorgebracht, es wolle das ansehen gewinnen, ob begehrte man an
9
seitten der herren chur- und fürstlichen den stätten etwas zu nahe zu tretten
10
und in ihren wohlhergebrachten juribus in einem und anderem eintrag zu
11
thun, darauff auch das erste praejudicium, welches sich jüngsthin am rath
12
hauß bey damals gehaltener consultation begeben, angeführt, 2. nicht allein
13
von einem intercipirten schreiben, sondern auch, daß 3. so widerwertige dis-
14
cursus von der satisfactione militiae, ob wolte selbige den stätten allein oder
15
doch meistentheils auffgebürdet werden, hinc inde lauffen, meldung gethan.

16
Mit angehängter frag, ob nicht vermittelst einer deputation dem werckh zu
17
helffen und respective vorzukommen were? Habe er dabey erinnert, daß
18
noch zur zeit kein sattes fundament, darauff die sach zu stellen, vorhanden,
19
sondern vorhero beßere information einzuziehen seye. Sonsten man, wann
20
die herren chur- und fürstliche einen rechten grund zu wißen begehren
21
solten, übel bestehen würde und anders nicht nichts alß bloße fliegende discurs
22
vorwenden köndte. Welches bey einem und anderen ein ohngleiches ansehen
23
gewinnen dörffte, ob wolle wolte man sie tentiren oder, alß wann sie die jura der
24
geringeren stände bißhero nicht der gebühr in acht genommen hetten,
25
gleichsam offentlich beschuldigen. Seye demnach dazumahln der meinung
26
gewesen, man hette mit denen deputationibus noch etlich tag darumb ein-
27
zuhalten , weiln 1. das erste vermeinte praejudicium keinen satten grund
28
habe, 2. die stätt allein nicht, sondern auch übrige fürstliche und grävliche an-
29
gehe , welche, wann sie dergleichen particular handlungen vermerckhen sol-
30
ten , nimmermehr darzu stillschweigen, sondern selbige bald widersprechen
31
und causam communem mit den stätten darauß machen würden, 3. die statt stätt
32
noch nicht über den bach, sondern der herren fürstlichen noch in vielen
33
stückhen vonnöthen und, sie zu offendiren, alle occasiones zu vermeiden
34
haben. Er hette 4. das interessirte intercipirte schreiben dahin verstanden, daß es auff Dr.
35
Leuxelring und den P. Adamum Adami

36
Adamus Adami OSB ( 1610–1663 ), Gesandter des Abts von Corvey und der schwäbischen
37
Reichsprälaten, Abt von Murrhart, Weihbischof von Hildesheim ( 1652 ) (ADB I S. 47 ; NDB I
S. 55f. ; F. Israel ; K. Bierther S. 132f.; P. Volk ; APK 63–67; A. Bertram III
39
S. 80–82; Materialien S. 244–250; P. Gauchat IV S. 203; APW [ II C 2 S. 260 Anm. 2 ] ; Handbuch des Erzbistums Köln [ 1966 ] I S. 57 ). Leuxelring, Adami und
41
Wartenberg waren Verfechter extrem katholischer Positionen, die in Münster während der hier
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angesprochenen Verhandlungen isoliert waren. Franz Wilhelm Gf. von Wartenberg (1593–1661),
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1625 Bf. von Osnabrück, kurkölnischer Primargesandter (über ihn ADB XIL S. 185ff. ,
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NDB V S. 365 ).
gemeint seye, weiln es von einem

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catholischen, gleich wohl auch nur von hören sagen, geschriben und beede
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gemeldte gesandten eben darumb, weiln ihre vota eine zeithero von übrigen
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catholischen nicht mehr attendirt werden wollen, sich widerumb nacher
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Münster begeben haben. Daß es aber auff die evangelischen stätt gemeint
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sein solte, seye 5. darumb nicht vermuthlich, weiln sie zu denen consulta-
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tionibus biß dato jederzeit erfordert und letztlich noch dahin gestellet
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worden, wer etwas bey dem ersten auffsatz ultimarum declarationum zu
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erinnern habe, der möge es wohl thun.

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Was 2. punctum satisfactionis militiae betreffe, habe er, daß selbige den
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stätten allein auffgeladen werden solte, noch nie gehört. Seye auch desto
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ohnglaublicher, weiln es 1. eine solche sach, die von den evangelischen allein
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nicht außzumachen, sondern alle und jede stände, consequenter die catho-
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lischen mit concernire, bevorab, nachdem derselbe pass von denen herren
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Kayserlichen also eingericht worden, daß auch für Ihre Majestät und deren-
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selben adhaerenten soldatesca eine satisfaction begehret werde. Es habe 2.
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herrn Salvii Excellenz zu der zeit schon, da der herr grav von Trauttmans-
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dorff die satisfactionem militiae auff 120 Römermonat, so underbeedenarmeen
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aequis partibus zu theilen, gestellet, dafür gehalten, es werde sich nicht thun
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laßen, daß die meisten craise davon außgenommen werden, weiln 4 craisen
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ohnmöglich fallen würde, einen solchen last zu übertragen. Was nun 4
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craisen ohnerträglich, werde man viel weniger den stätten allein zumuthen
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können. Die herren Kayserlichen hetten zwar 3. die churfürstlichen zu sich
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erfordert und gefragt, ob sie den punctum satisfactionis vor handen nemen
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wolten, aber kein andere antwort darauff bekommen, alß daß es eine sach
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seye, welche vor die samptliche ständ gehöre und davon nach dem friden
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schluß erst werde zu reden sein. Herr Volmar habe ihme 4. auch einen floh
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ins ohr gesetzt, indem er gesagt, es weren etliche evangelische fürstlichen
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bereits mit promessen dahin eingenommen, daß sie wackher hinein votiren
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solten. Er könne es aber nicht wohl glauben; und obgleich dem also were
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und die superiora collegia den stätten den schwärsten stein auffzubürden
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vorhetten, würdte es doch damit nicht angehen, weiln die evangelischen under
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ihnen pro certo jederzeitt gehalten, daß die majora, wann es umb geldt zu
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thun, keinen vorgang haben, noch ein stand dem anderen das geldt auß dem
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seckhel votiren könne. Ohnangesehen die catholische es jederweiln gern
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anderst gesehen hetten. Dieweiln nun 5. ohnzeitige praeoccupationes in der-
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gleichen sachen mehr schäd- dann nutzlich seyen, alß wolle sich nicht viel
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hievon berühren laßen. Habe also dazumahl dafür gehalten, man köndte die
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deputation noch ein par tag anstehen laßen und indeßen mehreren bericht
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einziehen. Gestalten er dann darauff nicht underlaßen hette, bey herrn
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Lampadio vergangenen montag zu sondiren, ob er ihme belieben laße, daß
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also in der stille von etlichen wenigen allein tractirt und, wann deputationes
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vorgehen, so wohl fürstliche und grävliche alß stättische praeteriret werden,
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wie in neulichkeit geschehen, welches bey etlichen seltzame discurs erwöckhet,
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also daß sie sich vernemen laßen, wann zween oder drey das werckh auß

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machen wolten, möchten sie hiernächst auch militiam bezahlen. Der dann so
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gar keinen gefallen darob getragen, daß er auch mit seinem collega deßwegen
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nicht zufriden und die versicherung von sich gestellet, daß, so lang ihme
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Gott witz und verstand laßen werde, er nicht zugeben wolle, daß man die
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geringere stände übergehe und hindansetze. Sonsten seye es noch nicht an
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deme, daß von der satisfactione militiae geredet werden könne.

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Wolle man nun nichts destoweniger dafür halten, daß mit der deputation
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fürzugehen seye, begehre er sich nicht zu separiren; melius esse praevenire
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quam praeveniri nec cautelam abundantem nocere. Wann es allein behutsam-
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lich in der generalitet und solcher gestalt geschehe, daß nicht erst zu weite-
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ren beschwärlichkeiten anlaß gegeben werde. Besorge allein, man werde bey
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denen herren Kayserlichen ohne mehreren grund noch zur zeit wenig
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richten, bey denen herren Schwedischen aber köndte das ansprechen mit
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beßerem fug geschehen, weiln sie selbsten angehört, wie es mit der statt
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Speyer ergangen. Seye im übrigen der meinung, daß man omnibus modis zu
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vigiliren und dahin zu trachten habe, daß dem gemeinen stättwesen nichts
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praejudicirliches zugezogen werde, auch an allen dienlichen orthen nach-
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zuforschen , ob ein oder ander praejudicium denen stätten zugezogen werden
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wolle. Seye erbietig, das seinige mit einziehung gründtlichen berichts fleißig
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zu thun, nicht zweifelnd, es werden übrige herren abgesandten auch das
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ihrige contribuiren und beytragen helffen, was zu des stättischen wohl-
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wesens befürderung nöthig und diensam fallen möchte.

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Conclusum. Man solle zwar vorgeschlagene deputation an die herren
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Schwedische morgen werckhstellig machen und das stättische interesse in
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genere und specie, soviel Regenspurg, Nürnberg und Lindau

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Bei Regensburg handelte es sich um die Restitution des Bürgerspitals (s. o. [ S. 228 Anm. 1 ] ), bei
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Nürnberg um die St.-Elisabeth-Kapelle (s. o. [ S. 181 Anm. 1 ] ; Bedenken der Stadt in
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Meiern VI S. 185 –187), bei Lindau um die entzogenen Reichspfandschaften (s. o. [ S. 86 Anm. 6 ] ).
betrifft,
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recommendiren, indeßen aber gleichwohl aller orthen sondiren und fleißig
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nachforschen, ob einiger grund obangeregter praejudiciorum vorhanden
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seye und sodann, was bey der sachen weitters vorzunemen, überlegen. Zu
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vorgedachter deputation seind erbetten worden: Lübeckh, Regenspurg,
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Colmar und Nürnberg.

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