Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
EINLEITUNG

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EINLEITUNG

Dieser Band enthält die kaiserliche Korrespondenz vom 15. September 1646 bis zum 27. März des folgenden Jahres. In dieser Zeit erfolgten auf dem Westfälischen Friedenskongreß zwei wichtige Vereinbarungen: Am 8. Januar 1647 wurden die spanisch-niederländischen provisorischen Artikel abgeschlossen und rund sechs Wochen später der kaiserlich- schwedische Vorvertrag unterschrieben. Damit waren zwei große Schritte hin zum allgemeinen Friedensschluß getan. Trotzdem brachte diese Zeit der kaiserli- chen Kongreßpolitik nicht den angestrebten Erfolg; denn es gelang den kaiserli- chen Gesandten nicht, die Religionsgravamina in der internen Auseinanderset- zung mit den Reichsständen beizulegen oder, als Schweden eingeschaltet worden war, eine schnelle Lösung zu erreichen. Von noch größerer Bedeutung war, daß Kurbayern nicht auf kaiserlicher Seite gehalten werden konnte, sondern mit dem Ulmer Waffenstillstand vom 14. März 1647 die militärische Trennung vom Kaiser vollzog. Die Bemühungen der kaiserlichen Gesandten in den ersten drei Monaten des Jahres 1647, durch beschleunigte Verhandlungsführung dem zuvor- zukommen , waren vergebens gewesen. A Die militärischen und politischen Rahmenbedingungen der kaiserlichen Kongreßpolitik im Herbst und Winter 1646/1647 In der zweiten Hälfte des Jahres 1646 verlor der Kaiser militärisch viel an Boden

Vgl. Ruppert S. 142–144.
. Die vereinigten schwedischen und französischen Armeen unter Wrangel und Turenne hatten im Sommer dieses Jahres die kaiserlichen Truppen unter Erzherzog Leopold Wilhelm ausmanövrieren können und sich den Übergang über den Main erzwungen . Am 14. September 1646 stand der Feind zum ersten Mal seit Mitte der dreißiger Jahre wieder südlich der Donau im Kurfürstentum Bayern . Nach der Einnahme von Rain (21. September) wandte er sich Augsburg zu, doch gelang es Leopold Wilhelm in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober, die Reichsstadt zu entsetzen . Aber er beging einen schweren strategischen Fehler und ließ den Feind Anfang November den Lech passieren . Allein die fortgeschrit- tene Jahreszeit verhinderte, daß Schweden und Franzosen im Kurfürstentum blieben und hier ihre Quartiere suchten. Allerdings hatte die kurbayerische Armee ihre gewohnten Quartiergebiete im den anderen Teilen des bayerischen, im fränkischen und im schwäbischen Reichskreis aufgeben müssen und war gezwun- gen , im eigenen Land zu überwintern. Ein verlorenes Treffen bei Burgheim schloß

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das Jahr 1646 ab

Vgl. Broucek S. 5; dort auch zur Lage der Winterquartiere.
. Die Verärgerung des bayerischen Kurfürsten über die schlechte Führung der kaiserlichen Armee war groß. Leopold Wilhelm selbst zog die Konsequenzen. Ende 1646 trat er vom Oberkommando zurück und machte seinem Nachfolger Gallas Platz

Vgl. Ruppert S. 268.
.
In den ersten Tagen des neuen Jahres führte der schwedische Oberbefehlshaber Wrangel völlig überraschend seine Truppen aus der Gegend um Leutkirch vor den wichtigen kaiserlichen Waffenplatz Bregenz und nahm Klause und Stadt im Handstreich ein (4. Januar). Danach vermochte er aber trotz zweimonatiger Belagerung nicht, die kaiserlich besetzte Reichsstadt Lindau zu erobern . Anfang März zogen die schwedischen Truppen wieder in Richtung Franken und Westfa- len ab . Als einzigen militärischen Erfolg innerhalb des behandelten Zeitraums konnten die Kaiserlichen Anfang Februar die Vertreibung der schwedischen Besatzung aus Weißenburg (im Nordgau) verbuchen . Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich aber schon die Trennung des wichtigsten kaiserlichen Verbündeten ab: In Ulm hatten Ende Januar Verhandlungen zwi- schen den Kriegsparteien begonnen. Diese zielten zuerst auf einen allgemeinen Waffenstillstand ab, aber die kaiserliche Hinhaltepolitik veranlaßte den bayeri- schen Kurfürsten, der angesichts des unaufhaltsamen Vormarsches der Alliierten den unwiederbringlichen Verlust seiner Lande fürchtete, ein eigenes Abkommen mit den Kronen zu treffen

Vgl. Ruppert S. 272–273.
. Am 14. März schloß er für sich und seinen Bruder, den Kurfürsten von Köln, mit Schweden, Frankreich und Hessen-Kassel den Ulmer Waffenstillstand ab . Dieser Vertrag sollte bis zum Abschluß des allgemei- nen Friedens gelten; der Kurfürst verpflichtete sich, seine Truppen vom Kaiser abzuziehen sowie diesem und den kaiserlichen Verbündeten, namentlich Spanien, Lothringen und Hessen-Darmstadt, nie mehr, auch nicht nach einem deutschen Friedensvertrag, Hilfe zu leisten. Die bayerischen Garnisonen in Memmingen, Überlingen und Heilbronn sowie – mit Ausnahme Heidenheims – im Herzogtum Württemberg sollten, ebenso wie die kaiserliche Garnison in Offenburg, abgezo- gen werden. Augsburg wurde neutralisiert und die evangelische Religionsübung in der Stadt gewährleistet. Als Quartiergebiet erhielt die bayerische Armee den bayerischen Reichskreis und die Oberpfalz sowie die Unterpfalz östlich des Rheins zugewiesen. Gegenüber Frankreich sagten beide Kurfürsten zu, ihre Armeen nach der Ratifikation bis auf eine Schutztruppe für ihre Länder abzudanken. Darüber hinaus mußte sich der Kurfürst von Köln bereit erklären, die kaiserliche Armee aus seinen Territorien zu vertreiben oder den Allierten dafür an die Hand zu gehen.

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Mit dem Ulmer Waffenstillstand verlor der Kaiser seine Quartiergebiete in Westfalen und am Rhein und die Hilfe der kurbayerischen Truppen, also des stärkeren Teils der Reichsarmee. Damit schien ein militärisches Desaster nicht mehr abwendbar, und die kaiserlichen Räte befürchteten wohl zu Recht, ihr Herr werde einem konzentrierten Angriff der Feinde nicht mehr gewachsen sein und wieder, wie 1645, auf seine Lande jenseits der Donau zurückgeworfen wer- den

Vgl. das Ga. zu nr. 260 Beilage C.
.
Im Herbst und Winter 1646/1647 wurden die militärischen und militärpoliti- schen Verluste des Kaisers nicht durch spanische Erfolge aufgewogen. Im Oktober 1646 eroberten französische Truppen in Italien Piombino (8. und 11. Oktober) und Porto Longone (29. Oktober) , und in Flandern kapitulierte die bedeutende Hafenstadt Dünkirchen . Nur als es der spanischen Armee sechs Wochen später in Katalonien gelang, Lerida zu entsetzen , eröffnete sich kurzfristig die Aussicht, daß die habsburgische Politik auf dem Westfälischen Friedenskongreß gestärkt und Frankreich zu Zugeständnissen bewegt werden könne

Vgl. nr. 175.
.
Auch die dynastische Politik des Hauses Habsburg erfuhr im Jahr 1646 einen Rückschlag. Der unerwartete Tod des spanischen Thronfolgers machte die Erbfolge in Spanien sehr unsicher, und die im Juni 1646 abgeschlossenen Heiratsverhandlungen mußten wieder neu aufgerollt werden. Am Schluß einigte man sich innerhalb der Familie auf die Heirat der elfjährigen Tochter des Kaisers mit König Philipp IV. . Diese Regelung erregte den Unmut der Franzosen

Vgl. nr. 288.
.
Als Landesherr war der Kaiser in diesen Monaten in erster Linie in Ungarn engagiert, wo der Reichstag ihn und seine Räte unerwartet lang, von September 1646 bis Juni 1647, in Preßburg festhielt . Die religionspolitischen Zugeständnis- se , die er sich dort abringen ließ, wirkten sich nicht auf seine Reichspolitik aus. Auch die türkischen Erfolge auf der Insel Kreta und in Dalmatien , auf deren Gefährlichkeit in Münster besonders Contarini hinwies

Vgl. z. B. nr. 184.
, lassen sich in diesen Monaten in den kaiserlichen Akten zur Kongreßpolitik nicht als maßgebliche Faktoren nachweisen.

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B Die Verhandlungen der kaiserlichen Gesandten auf dem westfälischen Friedenskongreß im Herbst und Winter 1646/1647
In dieser Zeit wurde an beiden Kongreßorten wechselweise intensiv über den deutschen Frieden verhandelt

Eine Analyse dieser Verhandlungen bieten Dickmann S. 300–324, 360–367, 396–400 und Ruppert S. 214–228, 258–288.
. Während sich das Schwergewicht der diploma- tischen Tätigkeit in der zweiten Hälfte des Septembers 1646 nach Osnabrück verlagerte, kamen im November fast alle Gesandten in Münster zusammen. Ab Januar 1647 fanden die entscheidenden Konferenzen wieder in Osnabrück statt. Die spanisch-niederländischen und die französisch-spanischen Verhandlungen hingegen wurden (natürlich) ausschließlich in Münster vorangetrieben. Dieser Tagungsablauf spiegelt sich auch in der Reisetätigkeit der Mitglieder der wichtig- sten Gesandtschaften wider.
Im September versuchten die drei französischen Gesandten zehn Tage lang, in Osnabrück auf ihre Verbündeten einzuwirken. Von Beginn des Jahres 1647 an hielt sich einer von ihnen, d’Avaux, auf Bitten der kaiserlichen Seite dort auf . Unter den schwedischen Gesandten beharrte Oxenstierna darauf, die Verhand- lungen an dem im Hamburger Praeliminarvertrag vorgesehenen Ort zu führen. Hingegen wollte Salvius nicht starr an diesem Grundsatz festhalten und begab sich den November über nach Münster

Vgl. nr. 103 Anm 1; APW II C 3 S. 90 Z. 25.
, so daß Oxenstierna ihm für einige Tage folgen mußte

Vgl. [ nr. 120 Anm. 1 ] ; APW III C 2 S. 743 Z. 29–31.
. Letzterer erreichte durch seinen hartnäckigen Widerspruch, daß die Verhandlung der schwedischen Satisfaktion nach Osnabrück zurückverlegt wurde. Daraufhin wechselten Trauttmansdorff und Volmar Anfang 1647 ihren Aufenthaltsort

Vgl. nr.n 198, 204.
und ließen Nassau allein in Münster zurück. Lamberg und Krane waren Mitte November wenige Tage in Münster gewesen

Vgl. nr. 128; [ nr. 133 Anm. 1 ] .
, hatten sich aber nach Oxenstierna gerichtet.
Auch einige niederländische Gesandte, die sich erst Anfang Dezember wieder vollzählig in Münster eingefunden hatten, versuchten im Januar 1647, wie auch schon im Oktober 1646, in Osnabrück auf die dort geführten Verhandlungen Einfluß zu nehmen und ihre Vorbehalte gegen die Überlassung ganz Pommerns an Schweden vorzubringen. Danach reisten sie alle, mit Ausnahme Pauws, in die Niederlande zurück, um vor den Generalstaaten Rechenschaft über die, wie erwähnt, zu Beginn des Jahres 1647 abgeschlossenen spanisch-niederländischen provisorischen Artikel abzulegen . Dort in Den Haag, und nicht in Münster, wurde über dieses Abkommen und das vor diesem Hintergrund heikle niederlän-

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disch-französische Verhältnis entschieden, und deshalb waren Servien und Brun schon vorher ebenfalls dorthin gefahren.
I. Die kaiserliche Gesandtschaft Im Unterschied zu der schwedischen und der französischen Gesandtschaft herrsch- ten unter den kaiserlichen Gesandten keine Rivalitäten, die nach außen gedrun- gen sind. Unumstritten stand Trauttmansdorff an ihrer Spitze. Wenngleich durch Krankheit behindert

Vgl. nr.n 143, 166.
, ohne daß dies seine Tatkraft entscheidend beeinträchtigt hätte, legte er die politische Linie, manchmal in Absprache mit seinen Kollegen

Vgl. nr. 217 Beilage 2.
, fest. Nach seiner Maßgabe führten die vier anderen Gesandten neben ihm selbst die Verhandlungen. Zudem wurde sein Sekretär Schröder bisweilen für kleinere Aufträge eingesetzt

Vgl. nr.n 106, 123, 222.
.
Die geschäftlichen Aufgaben waren eindeutig verteilt. Während in Münster Volmar und in seiner Abwesenheit Nassau die Kanzlei führten, taten Lamberg und Krane dies in Osnabrück. An ihrer Zuständigkeit änderte sich auch nichts, als sich Trauttmansdorff und Volmar seit Anfang 1647 dort aufhielten

Allerdings hat Volmar dort in den ersten vier Wochen häufiger neben Krane ein zweites Protokoll von Verhandlungen verfaßt; vgl. nr. 217 Beilagen 1 und 2; nr. 220 Beilagen 1 und 2; nr. 225 Beilage 2; nr. 245 Beilage 2. Warum er dies getan hat, ist nicht ersichtlich.
. Der Kontakt innerhalb der Gesandtschaft und die Berichterstattung an den Kaiser verlief ebenfalls in regelmäßigen und geordneten Bahnen. Zweimal wöchentlich wurden aus jedem Verhandlungsort die Relationen an den Kaiserhof geschickt.
Allerdings geben diese Berichte nicht immer all das wieder, was die Gesandten jeweils in den vergangenen Tagen auf dem Kongreß getan haben. Nicht nur ihre persönlichen Kontakte, sogar einiges, was sie als Vertreter des Kaisers in seinem Namen in Gang setzten, wurde nicht sofort oder, seltener, überhaupt nicht übermittelt. In dem hier behandelten Zeitraum ist letzteres bei ihrer Schilderung der Religionsverhandlungen und ihrer Beschreibung der kaiserlich- kurbranden- burgischen Auseinandersetzung im Februar 1647 (s. unten) sowie bei den Nachrichten über ihre Interzession für die Exemtion der Stadt Basel vom Reichskammergericht festzustellen. Obwohl sie schon im Januar wegweisende Initiativen in dieser Sache ergriffen hatten, berichteten Trauttmansdorff und Volmar dem Kaiser davon erst zwei Monate später

Vgl. nr. 286.
. Auch seine Kontakte zu Peñaranda teilte Trauttmansdorff nach Wien nur kurz mit

Vgl. z. B. nr.n 104, 234.
. Jedoch wurde dieses Verhalten vom Kaiserhof nicht gerügt oder als Dienstvergehen betrachtet, obwohl man dort sehr wahrscheinlich vieles in den Berichten der Gesandten anhand der Zeitungen, der Relationen der österreichischen Gesandten oder anderer vertrauter

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Korrespondenzen überprüfen konnte. Es ist vielmehr ein deutlicher Hinweis darauf, welch großer Handlungsspielraum den Gesandten gewährt wurde und wie weit sie auf die Politik ihres Herrn Einfluß nehmen konnten – allerdings völlig in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Im großen und ganzen war der Kaiser mit Verhalten und Auftreten seiner Gesandten in dieser Zeit zufrieden; lediglich Volmar wurde einmal für undiplo- matisch offene Worte getadelt

Vgl. nr. 230. Vgl. auch in [ nr. 150 Anm. 1 ] .
.
II. Die Verhandlung der schwedischen Satisfaktion und die Wirkung des Ulmer Waffenstillstands Nach dem französisch-kaiserlichen Vorvertrag, unterzeichnet am 13. September 1646, wandten sich die kaiserlichen Bevollmächtigten der schwedischen Satisfak- tion zu. Diese Verhandlungen endeten nach fünfeinhalb Monaten, am 8./18. Februar 1647, mit dem Abschluß des schwedisch-kaiserlichen Vorvertrags

Vgl. nr. 262 Beilage 1.
. Der Krone Schwedens wurde darin das Herzogtum Vorpommern zusammen mit den vormals hinterpommerschen Städten Stettin, Garz und Gollnow sowie der Insel Wollin und einem Küstenstreifen östlich der Odermündung, dessen Abgrenzung in späteren Verhandlungen festgelegt werden sollte, zu ewigem Lehen aufgetragen. Dazu erhielt es die Stifter Bremen und Verden mit dem Amt Wildeshausen wie auch Diözese und Kapitel Hamburg unter dem Titel eines Herzogtums, außer- dem den mecklenburgischen Ostseehafen Wismar und die Ämter Poel und Neukloster. Als neuer Reichsstand sollte Schweden auf Reichstagen drei Voten wahrnehmen können, war aber verpflichtet, vom Kaiser die Investitur über die neuerworbenen Gebiete einzuholen. In seinen neuen Territorien wurde Schweden uneingeschränkter Gerichtsherr und durfte Akademien oder Universitäten grün- den , mußte allerdings, besonders in Pommern, die ständischen Privilegien anerkennen und die (auch im Mutterland vorherrschende) lutherische Religions- übung gewährleisten. In einem Geheimartikel zum Vertrag wurde vereinbart, daß die schwedische Krone gegen die Räumung der Garnisonen im Reich und in den Erblanden 600 000 Reichstaler im Namen des Kaisers bekomme. Zwei Drittel dieser Summe sollten von ihren zukünftigen Reichsanlagen abgezogen, ein Drittel hingegen drei Monate nach Abschluß des endgültigen, allgemeinen Friedensvertrags in Hamburg ausgezahlt werden.
Von den betroffenen Reichsständen wurden in diesem Vertrag den Herzögen von Mecklenburg die Stifter Ratzeburg und Schwerin mit der Erlaubnis zugewiesen, die Hälfte der Kanonikate zum landesherrlichen Fiskus zu ziehen; freilich mußten sie vorher ausdrücklich der Abtretung einiger ihrer Rechte in Wismar an Schweden zustimmen. Der Stadt Bremen, der erst wenige Jahre zuvor ihr Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit vom Kaiser bestätigt worden war , wurde

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zugesagt, daß ihre alten und seit langem bestehenden Privilegien beachtet werden würden. Der Kurfürst von Brandenburg erhielt das Stift Halberstadt, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg sowie die mit Kaiser und Reich in einer eigenen Konvention vereinbarte Entschädigung (abgeschlossen am 9./19. Febru- ar ).
Wie üblich hatten sich die Verhandlungen dieses Vertrags länger als erwartet hingezogen. Die fehlende gegenseitige Abstimmung der schwedischen Gesandten und ihre Unsicherheit, ob sie mit oder ohne die klare Zustimmung des branden- burgischen Kurfürsten ihre Forderung durchsetzen sollten, sowie dessen hartnäcki- ge Weigerung, Vor- oder Hinterpommern abzutreten, mögen dafür den Ausschlag gegeben haben. Hingegen war auf kaiserlicher Seite schon früh die Übertragung reichsständischer Territorien an Schweden beschlossen. Bereits im kaiserlichen Projekt für den Friedensvertrag (IPOk) vom 8. Mai 1646 war ein Angebot auf das Herzogtum Pommern, die Stadt Wismar und die Stifter Bremen und Verden für die Gegenseite enthalten

Vgl. Dickmann S. 308.
. Der Kaiser war daran interessiert, sich mit Frankreich und mit Schweden zu einigen. Im Oktober und Ende Dezember 1646 ermächtigte er seine Gesandten sogar, fast allen schwedischen Forderungen nachzugeben, um auf jeden Fall zu einem Abschluß zu gelangen, der wichtiger als der Friede mit Frankreich sei

Vgl. nr.n 80, 185.
. Dagegen lag dem Kaiser die Entschädigung der betroffenen Reichsstände weniger am Herzen. Daß sich Kurbrandenburg am Ende so teuer verkaufen konnte, ist nicht auf seine Initiative, sondern in erster Linie auf die französische Vermittlung zurückzuführen.
Beim Abschluß des kaiserlich-französischen Vorvertrags hatten die französischen Gesandten versprochen, sich bei ihren schwedischen Verbündeten für eine gütliche Regelung ihrer Satisfaktionsforderungen einzusetzen. Dafür reisten sie am 18. September nach Osnabrück und hielten sich dort zehn Tage auf. Mit den kaiserlichen Gesandten hatten sie vereinbart, die schwedischen Gesandten vor die Wahl zu stellen, ob sie neben den Stiftern Bremen und Verden ganz Pommern behaupten oder sich mit Vorpommern allein zufrieden geben wollten. Im ersten Fall sollte die kurbrandenburgische Entschädigung mit dem Stift Halberstadt abgegolten werden; im zweiten Fall würde Schweden dieses Territorium anstelle von Hinterpommern erhalten, während Kurbrandenburg kein Ersatz für den Verlust von Vorpommern erstattet werden würde. Keineswegs wollte der Kaiser für sich oder das Reich eine Garantie übernehmen, und außerdem sollte jede Forderung auf kaiserliche Lande zurückgewiesen werden

Vgl. nr. 1.
. Kurz danach fügten die kaiserlichen Gesandten diesem Angebot noch eine finanzielle Entschädigung für Kurbrandenburg hinzu, die von den Reichsständen geleistet werden sollte

Vgl. nr. 22.
. Später änderten sie diesen Vorschlag noch einmal ab und versuchten, durch eine umfassendere Offerte von den schwedischen Gesandten sofort, ohne Rückfrage in

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Stockholm, die Zustimmung zu erhalten und den Kurfürsten von Brandenburg mit Hilfe der Reichsstände zu übergehen

Vgl. nr.n 37, 39, 40 und Dickmann S. 309–310.
. Doch zogen die französischen Gesandten nicht mit. Ihrerseits modifizierten sie das letzte Angebot und stellten beiden Parteien, auch Kurbrandenburg, die Wahl über zwei Millionen Gulden oder Reichstaler anheim

Vgl. nr. 41 Beilage A.
. Sichere Zusagen erreichten sie aber in Osnabrück nicht; deutlich wurde allein, daß das von Schweden verlangte hinterpommersche Stettin ein Zankapfel werden würde

Vgl. nr. 28 Beilage 2.
. Für alles Weitere wurden sie von Salvius und Oxenstierna auf das Eintreffen einer neuen Instruktion aus Stockholm verwiesen.
Mit diesem Ergebnis waren die kaiserlichen Gesandten nicht zufrieden

Vgl. nr.n 23, 41.
. Sie versuchten Anfang Oktober selbst, direkte Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten aufzunehmen, ohne die vormals häufig verlangte Erklärung auf ihr Projekt für den Friedensvertrag (IPOk) vom 8. Mai abzuwarten

Vgl. nr.n 34, 37.
. Obwohl sie auf den Wunsch der schwedischen Gesandten eingingen und in eigenem Namen ein offizielles Angebot formulierten

Vgl. nr. 44.
, reagierten diese darauf nicht und zogen die Verhandlungen hin

Vgl. nr. 57.
. Stattdessen wurden die kurbrandenburgischen Gesandten aktiv, protestierten offiziell gegen eine Abtretung Pommerns und begannen, die Reichsstände für sich einzuschalten

Vgl. nr.n 79, 88.
. Die Kaiserlichen nahmen dies zuerst hin, wurden dann aber vom Kaiser angehalten, dem entgegenzuarbeiten

Vgl. nr.n 105, 107.
.
Zur selben Zeit wurde am Kongreß ein Vorhaben weiter verfolgt, das der venezianische Vermittler Contarini angeregt hatte. Ende September hatte er, um die Diskussionen über die schwedische Satisfaktion in ruhigere Bahnen zu lenken, den Abschluß eines Waffenstillstands vorgeschlagen

Vgl. nr. 24.
. Dieses Projekt hatten die französischen Gesandten aufgegriffen und sich mit den schwedischen Gesandten auf die Verhandlung einer dreimonatigen Waffenruhe verständigt

Vgl. nr. 41.
. Trauttmans- dorff lehnte dies sofort selbst und danach auch in Absprache mit einem der kurbayerischen Gesandten ab; zumindest müßten sich die feindlichen Armeen vorher aus dem bayerischen, dem schwäbischen und dem fränkischen Reichskreis zurückziehen

Vgl. ebenda .
. Dennoch drängten die alliierten Kronen weiter und erreichten es, daß mit den Kaiserlichen verabredet wurde, Boten zur Armee zu senden. Diese reisten Mitte Oktober aus Westfalen ab

Vgl. nr.n 52, 62, 70.
.

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Für den Kaiser bahnte sich eine gefährliche Entwicklung an. Ihm und dem bayerischen Kurfürsten drohte der finanzielle und wirtschaftliche Ruin, wenn der Waffenstillstand, wie zu erwarten war, den zu diesem Zeitpunkt erreichten Stand der Armeen festschreiben würde und die kurbayerischen und kaiserlichen Truppen sich ihre Winterquartiere in den eigenen Landen suchen müßten. Hingegen hätten die schwedische und die französische Armee nahezu ganz Süddeutschland frei und ungeschützt vor sich liegen und könnten die Gebiete ihrer Verbündeten in Norddeutschland schonen. Noch größere Sorgen jedoch türmten sich vor dem Kaiser auf, wenn der Kurfürst von Bayern diese Initiative aufgreifen und als Gelegenheit zu Sonderverhandlungen oder sogar zu einem Separatabkommen mit den Kronen nutzen würde. Schon Mitte September hatte dieser sich über das unfähige Kommando in der kaiserlichen Armee, über die nach seiner Meinung zu schleppende, zögerliche Verhandlungsführung in Westfalen und über die drohende Zerstörung seines Landes beklagt und dabei angekündigt, daß er sich selbst retten werde, falls nicht sofort, unter Umständen auch ohne Spanien, Frieden geschlossen werde

Vgl. nr. 27 Beilage [2]; nr. 33 Beilage [1].
. Und der Kurfürst ging jetzt weiter. Ende Oktober befahl er seinem Gesandten am Kaiserhof, diese Beschwerden zweimal nachdrücklich vorzutra- gen

Vgl. nr. 111 Beilage A; nr. 124 Beilagen B und C.
. Der Kaiser gab dem Kurfürsten gegenüber nicht nach, sondern betonte, daß der politische und taktische Schaden einer Spaltung ihrer Partei nicht mehr wiedergutzumachen sein werde

Vgl. nr. 124 Beilagen D und E; nr. 111 Beilage B.
. Doch die kaiserlichen Räte befürchteten zu Recht, daß der Kurfürst diesen Einwand nicht ernst nehmen, sondern seine Drohung wahr machen werde

Vgl. das Ga. zu nr. 91.
. Als Kurfürst Maximilian I. am 12. November mitteilte, daß er Separatverhandlungen anknüpfen wolle

Vgl. nr. 124 Beilage A.
, war es für den Kaiser offensichtlich, daß er sich auf seinen Verbündeten nicht mehr verlassen könne

Vgl. nr. 124.
. Auf dem Westfälischen Friedenskongreß war Salvius kurz zuvor, am 2. Novem- ber 1646, mit der neuen schwedischen Instruktion vom 19./29. September

Druck: APW II C 2 nr. 192.
in Münster eingetroffen. Daraus teilte er die, wie er vorgab

Vgl. Ruppert S. 215.
, äußersten Zugeständ- nisse Trauttmansdorff eine Woche später unter dem Siegel der Verschwiegenheit mit

Vgl. nr. 113.
: Schweden forderte weiterhin neben dem Herzogtum Vorpommern die Hafenstadt Stettin und wollte nicht davon abgehen, daß die Stifter Bremen und Verden in weltliche Herzogtümer umgewandelt werden müßten; Wismar sollte allein an Schweden fallen, und Kaiser und Reich sollten die spezielle Verpflich- tung auf sich nehmen, die neuen Erwerbungen für Schweden zu schützen. Außerdem wies Salvius nachdrücklich auf die schon einmal erhobene Forderung

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nach einer Satisfaktion für die schwedischen Truppen hin, die Trauttmansdorff, wie bisher immer, zurückwies. Dennoch schien dem kaiserlichen Gesandten aufgrund des nun ausgesprochenen ausdrücklichen Verzichts auf den größten Teil von Hinterpommern vorerst einmal der Weg für Verhandlungen auf höchster Ebene ohne Beteiligung Kurbrandenburgs frei. Bestärkt wurde er in seiner Einschätzung durch das Verhalten der Reichsstände, die einen Tag vorher von ihrer Interzession zugunsten des Kurfürsten abgegangen waren und beschlossen hatten, zuerst die offiziellen schwedischen Forderungen wegen Pommern abzu- warten

Vgl. nr. 114.
. Diese wurden nach der Ankunft Oxenstiernas in Münster (14. Novem- ber ) in den schwedischen Satisfaktionsforderungen vom 7./17. November

Vgl. nr. 127 Beilage [3].
bekannt. Sie vereitelten die Erwartungen Trauttmansdorffs; denn zusätzlich zu den ihm von Salvius mitgeteilten angeblichen Mindestforderungen erhob Schwe- den darin zum ersten Mal Anspruch auf die Simultaninvestitur für das Herzog- tum Hinterpommern und auf einen Ausgleich für die Zeit, bis diese wirksam würde, den Salvius wenig später mit dem Stift Minden und der Grafschaft Schaumburg spezifizierte

Vgl. nr. 131.
. Außerdem sollten die betroffenen Reichsstände, näm- lich Kurbrandenburg, Mecklenburg und Bremen, für die Aufgabe ihrer Rechte und Territorien entschädigt werden. Auf all das wollten die kaiserlichen Gesand- ten nicht eingehen

Vgl. nr. 126.
. Sie baten die Franzosen erneut um Hilfe

Vgl. nr. 127.
und wiesen die schwedischen Forderungen in ihrer Antwort

Vgl. nr. 131 Beilage [1].
entschieden zurück. Die verlangte Säkularisierung der Stifter Bremen und Verden hätte im Ernstfall allerdings nicht mehr das größte Hindernis sein dürfen; denn Trauttmansdorff hatte in der Zwischenzeit die Vollmacht dazu in die Hand bekommen

Vgl. nr.n 93, 121.
.
Währenddessen brachte ein neuer Vorschlag, den die pommerschen Landstände aufgeworfen hatten und den die kurbrandenburgischen Gesandten eifrig verfoch- ten

Vgl. nr. 148 Beilage A; [ nr. 143 Anm. 1 ] .
, zusätzliche Unruhe in die Verhandlungen. Danach sollte Schweden eine Satisfaktion aus norddeutschen Stiftern oder Grafschaften erhalten, um Kurbran- denburg ungestört im Besitz von Pommern zu lassen. Die kaiserlichen Gesandten, wie auch die französischen, lehnten diese Initiative strikt ab

Vgl. nr.n 144, 148, 153 Beilage [1], 155.
. Vielmehr bemüh- ten sie sich weiterhin darum, über den Kopf des brandenburgischen Kurfürsten hinweg zu einer Lösung zu kommen, zumal Kurfürst Friedrich Wilhelm I. nicht einzulenken bereit schien, sondern einem französischen Boten gegenüber nach- drücklich auf seinen Rechten an Vorpommern und Stettin beharrte

Vgl. nr. 127 Beilage [2]; [ nr. 128 Anm. 2 ] .
. Daher

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versuchten Trauttmansdorff und seine Kollegen, Schweden vor die Entscheidung zu stellen, wie es sich ohne die Zustimmung Kurbrandenburgs verhalten würde. Alleine hatten sie keinen Erfolg, aber mit Hilfe Contarinis, der zu dieser Zeit das Wohlwollen der kaiserlichen Gesandten gewann

Vgl. nr.n 126, 127, 128.
, erreichten die französischen Gesandten von Salvius endlich die Zusage, sich auf eine Alternative

Vgl. nr. 144 Beilage [3].
einzulassen. Obwohl er sie mit Oxenstierna zweimal

Vgl. nr. 148, 154.
entscheidend änderte, wurde eine solche

Vgl. nr. 158 Beilage [1].
die Grundlage der folgenden Verhandlungen: Der Kurfürst von Branden- burg sah sich ultimativ vor die Wahl gestellt, entweder zuzulassen, daß Schweden neben Bremen, Verden und Wismar das Herzogtum Vorpommern mit Stettin und Garz sowie 1,2 Millionen Reichstaler erhalte und ihm in diesem Fall Hinterpommern und die Stifter Halberstadt und Kammin sowie die Stadt Kolberg bleibe; verweigerte er dagegen seine Zustimmung, sollte Schweden, ohne seine Rechte und Interessen weiter zu beachten, ganz Pommern übernehmen. Für seine Kooperationsbereitschaft in dieser Situation verschaffte Trauttmansdorff Salvius die Komturei Wildenbruch

Vgl. nr. 141; [ nr. 185 Anm. 15 ] .
.
Im nächsten Schritt galt es, Klarheit über die kurbrandenburgische Entscheidung zu gewinnen. Der Kurfürst wurde noch einmal selbst um seine Meinung gefragt. Diese Rücksicht hatte er nicht den kaiserlichen Gesandten zu verdanken, die schon Anfang Dezember erwogen hatten, Volmar zu abschließenden Verhandlun- gen nach Osnabrück zu senden

Vgl. nr.n 140, 152.
. Vielmehr war Frankreich nicht daran interes- siert , daß Schweden durch den Erwerb von ganz Pommern zu mächtig würde, und deshalb sollte Kurbrandenburg durch eine möglichst umfangreiche Entschädi- gung veranlaßt werden, zuzustimmen, daß nur Vorpommern an Schweden falle

Vgl. Ruppert S. 217–218.
. Die französischen Gesandten griffen dafür eine kurbrandenburgische Forderung

Vgl. nr. 130.
auf und regten an, dem Kurfürsten über die abgesprochene Entschä- digung hinaus die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg zu erteilen

Vgl. nr. 153 Beilage [1].
. Die kaiserlichen Gesandten gingen darauf ein, obwohl sie damit in die Interessen des sächsischen Kurfürsten, eines der treuesten kaiserlichen Verbündeten, eingriffen , was der Kaiser im Nachhinein nur zögernd bewilligte

Vgl. nr. 185 Beilage 1; nr.n 186, 218, 223, 228, 246.
. Beide Seiten verabrede- ten die Absendung von Boten an den brandenburgischen Kurfürsten, die ihn zu einer Entscheidung ultimativ auffordern und ihm zugleich die höhere Entschädi- gung , allerdings gegen die Übernahme der hessen-kasselischen Satisfaktion und die

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Aufgabe des Fürstentums Crossen, anbieten sollten

Vgl. nr. 161; nr. 161 Beilage B.
. Doch der Kurfürst lenkte wiederum nicht ein

Vgl. nr. 190 Beilage [1]; [ nr. 210 Anm. 1 ] .
und lehnte die Abtretung Vorpommerns ab. Für die kaiserlichen Gesandten schien damit festzustehen, daß sie ihn nicht mehr beachten müßten

Vgl. nr. 192.
. Ohne eine vermittelnde Passage in der kurbrandenburgischen Resolu- tion den Reichsständen mitzuteilen

Vgl. ebenda .
, ließen sie sich vom Kurfürstenrat die Vollmacht geben, in die abschließenden Konferenzen in Osnabrück einzutreten

Vgl. nr. 196 Beilage B.
. Obwohl die Franzosen noch zögerten

Vgl. nr. 196.
, begann jetzt die entscheidende Phase der Verhandlungen.
Zur selben Zeit wurden auch die Waffenstillstandsverhandlungen mit Nachdruck vorangetrieben. Nachdem die aus Westfalen gesandten Boten bei den Armeen angelangt waren, war die Reichsstadt Ulm als Ort für die Verhandlungen aller Kriegsparteien auserwählt worden. Der Kaiser erklärte sich damit einverstanden, versuchte aber weiterhin, die Kontakte zwischen den Generälen zu unterlaufen und die Verhandlungen nach Westfalen zu ziehen

Vgl. nr. 176.
. Seine grundsätzliche Ableh- nung hatte er nicht aufgegeben, und er schraubte auch seine Forderungen nicht zurück. Immerhin beschloß er aus politischen und strategischen Erwägungen, Erzherzog Leopold Wilhelm eingehendere Anweisungen für die Aufnahme der Verhandlungen zu erteilen

Vgl. nr. 168 Beilage 1.
: Von einem allgemeinen Waffenstillstand, dem alle Kriegsherren beitreten und in den alle Verbündeten aufgenommen werden sollten, namentlich der König von Spanien, der Herzog von Lothringen und der Landgraf von Hessen-Darmstadt, wollte er nicht abgehen; der Vertrag müsse auf drei bis vier Monate begrenzt werden und dürfe nicht bis zum Abschluß des Friedensvertrags gelten; außerdem sollten der kaiserlichen und der kurbayeri- schen Armee umfangreiche Quartiergebiete in Süd-, West- und Mitteldeutschland zugewiesen werden. Diese Anweisungen wurden auch nach der Abdankung Leopold Wilhelms nicht zurückgenommen, sondern, mit geringfügigen Modifizie- rungen , auf Gallas übertragen . Selbst nach Meinung Trauttmansdorffs waren sie mehr ein Abbild der Wunschvorstellungen des kaiserlichen Hofes, als daß sie politisch durchsetzbar gewesen wären

Vgl. nr. 197.
. Mitte Januar 1647 trafen die kaiserlichen und kurbayerischen Subdelegierten in Ulm ein. Wenige Tage später, nach der Ankunft der schwedischen und französischen Unterhändler, begann die Konfe- renz .
In Westfalen drängten die kaiserlichen Gesandten auf die Lösung der schwedi- schen Satisfaktion. Da Kurbrandenburg nicht bereit schien, nachzugeben, bemüh-

[p. LX] [scan. 60]

ten sie sich, den anderen Teil der Alternative durchzusetzen und Schweden ganz Pommern zuzuweisen. Nachdem sich Trauttmansdorff mit den spanischen Gesandten abgesprochen hatte

Vgl. nr. 192 Beilage [2].
, reisten zuerst Volmar (vor dem 6. Januar)

Vgl. nr. 198.
und dann er persönlich (10. Januar)

Vgl. nr. 204.
nach Osnabrück. Auf ihre Bitten hin begab sich auch d’Avaux eine Woche später dorthin (16. Januar) . Am schwedischen Widerspruch scheiterte dagegen ihr Versuch, Contarini als Vermittler einzuset- zen

Vgl. nr.n 173, 209.
.
Die schwedischen Gesandten nahmen zuerst eine frühere Forderung wieder auf und verlangten neben ganz Pommern, daß Kaiser und Reichsstände über die allgemeine Garantie des Friedensvertrags hinaus eine spezielle Schutzverpflich- tung für die schwedischen Satisfaktionsgebiete übernehmen sollten. Oxenstierna ging sogar so weit, eine vom Reich zu unterhaltende Schutztruppe zu fordern

Vgl. nr. 194 und Dickmann S. 313.
. Als die Kaiserlichen zögerten, aber immerhin bereit waren, die Frage den Reichsständen vorzulegen

Vgl. nr. 213 Beilage 2 A.
, zogen die schwedischen Gesandten plötzlich ihr Ansinnen zurück

Vgl. nr. 213 Beilage 2.
. Die Verhandlungen, soeben mit so viel Elan begonnen, erreichten einen toten Punkt

Dickmann S. 314.
. Offensichtlich waren die Kaiserlichen zu weit vorgeprescht; so einfach konnte Kurbrandenburg nicht übergangen werden. Dafür hatte der Einspruch Frankreichs

Vgl. nr. 210.
, der Niederlande

Vgl. [ nr. 207 Anm. 1 ] ; nr. 207; nr. 217 Beilage 1.
und der protestierenden Reichsstände

Vgl. nr. 217.
zu viel Gewicht. Außerdem hatten die kurbrandenburgischen Gesandten schon rund einen Monat zuvor gegenüber Trauttmansdorff ausdrück- lich auf eine Entschädigung aus den kaiserlichen Erblanden verzichtet und damit sein Wohlwollen gewonnen

Vgl. nr.n 151, 160.
. Endlich lenkte auch der Kurfürst selbst ein und ermächtigte seine Gesandten zum Verzicht auf Vorpommern und auf die von Schweden verlangten Teile Hinterpommerns. Allerdings verband er dieses Zuge- ständnis mit hohen Entschädigungsforderungen: Neben den schon Ende Novem- ber für ihn erwogenen 1,2 Millionen Reichstalern für die Aufgabe von Stettin

Vgl. nr. 142.
, neben den Forderungen auf das Stift Halberstadt und die Anwartschaft auf Magdeburg erhob er Anspruch auf das Stift Minden und die Grafschaft Schaum- burg sowie auf das Stift Osnabrück für die Zeit, bis Magdeburg an ihn falle

Vgl. nr. 220.
.

[p. LXI] [scan. 61]

Obwohl die Kaiserlichen dies im einzelnen nicht akzeptieren wollten, änderten sie sofort ihre Taktik. Die schwedischen Gesandten sträubten sich zwar einige Tage gegen diese erneute Wendung der Dinge

Vgl. nr.n 224, 225.
, gaben aber schließlich nach und begannen unter Vermittlung von d’Avaux Verhandlungen mit den kurbranden- burgischen Gesandten über die Abteilung der Rechte in Pommern

Vgl. nr. 232.
. Ende Januar schien die kurbrandenburgisch-schwedische Einigung nahe

Vgl. nr. 234.
, doch verzögerte sich die Unterzeichnung dieses Rezesses bis zum Abend des 10. Februars 1647

Dieser Rezeß, der am 1./11. Februar 1647 rechtswirksam wurde, wird häufig – zuletzt noch bei Ruppert S. 221 und TRE IX S. 183 Z. 20–21 – falsch datiert; vgl. [ nr. 245 Anm. 10 ] .
. Die Einigung zwischen Kaiser und Schweden zog sich noch länger hin. Bis dahin mußten die kaiserlichen Gesandten Ansprüche von verschiedenen Seiten abweh- ren .
Am 1. Februar begannen die kaiserlich-kurbrandenburgischen Verhandlungen über die Entschädigung des Kurfürsten. Die kaiserlichen Gesandten gingen auf keine der neuen Forderungen ein, sondern beharrten auf dem Dezemberangebot der Stifter Halberstadt und Kammin und der Anwartschaft auf Magdeburg

Vgl. nr. 241 Beilage [1.]1.
. Da gelang es d’Avaux, die brandenburgischen Gesandten zum Verzicht auf das Stift Osnabrück und die Grafschaft Schaumburg zu bewegen

Vgl. nr. 220 Beilage 2.
. Schon am 2. Februar erklärten sich die kurbrandenburgischen Gesandten grundsätzlich mit den Kaiserlichen einverstanden, wenn sie auch den Anspruch auf die genannte Geldsumme und das Stift Minden aufrechterhielten

Vgl. nr. 241.
. Sie erreichten aber nur soviel, daß dem Kurfürsten in einem geheimen Revers das Stift zugewiesen wurde, wenn es im Ergebnis der Religionsverhandlungen den Evangelischen zufallen würde . Sonst änderte sich bis zum gegenseitigen Abkommen vom 9./19. Februar nichts Wesentliches mehr

Vgl. nr. 277 Beilage 2.
. Von diesen Verhandlungen haben die kaiserlichen Gesandten kaum etwas nach Wien berichtet

Auch die Vorakten zum ksl.-kurbg. Rezeß schickten sie nicht ein, so die Replik der kurbg. Ges. auf die Erklärung der Ksl., [Osnabrück praes. 1647 Februar 7/17] (Kopie: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1620 fol. 403–404 – Druck: Meiern , APW IV S. 293–294 ), oder ein Projekt Volmars (vgl. nr. 277 Beilage 2).
.
In der Auseinandersetzung mit den schwedischen Gesandten standen die Umwandlung der geistlichen Fürstentümer in weltliche Herzogtümer, (trotz der prinzipiellen kaiserlichen Vollmacht

Vgl. Anm. 75.
), die Reichsstandschaft der Stadt Bremen, die Aufrechterhaltung der während des Krieges neu eingerichteten Zölle, die von Schweden für seinen Verzicht auf Hinterpommern geforderte Geldsumme, die Überlassung des Amtes Wildeshausen und das neue schwedische Stimmrecht auf

[p. LXII] [scan. 62]

dem Reichstag zur Debatte. Außerdem forderten die schwedischen Gesandten, daß die Entschädigung der betroffenen Reichsstände geregelt sein müsse, damit sie von dieser Seite keine Ungelegenheiten zu befürchten hätten. Schon im Dezember 1646 hatte nämlich der mecklenburgische Gesandte offiziell vor den kaiserlichen Gesandten gegen die Freigabe Wismars protestiert

Vgl. nr. 163.
. Der bremische Gesandte trug dagegen erst Anfang März die Forderung nach einer Pension für den Administrator vor

Vgl. nr. 294.
. Weit hergeholt erschienen den kaiserlichen Gesandten zu diesem Zeitpunkt noch die Ansprüche der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, die für den Verlust ihrer Aussichten auf Halberstadt und Magdeburg Recompens verlangten

Vgl. nr.n 253, 277.
, und es gelang ihnen vorerst bis Ende März, dieses Problem beiseite zu schieben.
Die schwedischen Forderungen waren in zwei Projekten des Satisfaktionsartikels zusammengestellt

Vgl. nr. 245 Beilage 1; APW II C 3 S. 254 Z. 34–35.
, die Kaiserlichen antworteten zuerst mit einem Gutachten

Vgl. nr. 245 Beilage 3.
, bevor sie ein eigenes Projekt verfaßten

Vgl. nr. 257 Beilage 1.
. Bei den abschließenden Verhandlungen schaltete sich d’Avaux mit Billigung beider Seiten wieder als Vermittler ein. Am Abend des 18. Februars war die Einigung endlich perfekt

Vgl. nr. 261.
. In Westfalen blieben die Einzelheiten des Vertrags zuerst geheim

Vgl. nr. 273.
.
Einige Tage vorher hatten sich die kaiserlichen Gesandten auf kurbayerisches Drängen hin noch bemüht, Schweden vor der Vereinbarung seiner Satisfaktion auf die Lösung der Pfalzfrage zu verpflichten

Vgl. nr.n 253, 257, 262 Beilage 2.
, doch hatten sie damit keinen Erfolg. Ebenso scheiterte der Versuch von d’Avaux, die Satisfaktion des Alliierten mit dem Abschluß des endgültigen französisch-kaiserlichen Friedensvertrags zu verknüpfen.
Für Kaiser und Reich war der schwedisch-kaiserliche Vorvertrag vom 8./18. Februar 1647 hart, doch glaubten die kaiserlichen Gesandten, daß sie angesichts der schlechten militärischen Lage und der ständigen kurbayerischen Drohungen mit dem Abfall des Kurfürsten nichts Besseres hätten erreichen können, und glaubten zudem, die französische Hilfe in den Religionsverhandlungen gewonnen zu haben

Vgl. nr. 262.
. Dies war dringend nötig; denn die in der Öffentlichkeit schon lange vermutete Säkularisation der den Schweden und Kurbrandenburg überlassenen Stifter, die im Vertrag allerdings noch nicht eindeutig geregelt war

Vgl. Ruppert S. 224.
und die die Kaiserlichen noch glaubten abstreiten zu können

Vgl. nr. 262.
, hatte auf katholischer Seite

[p. LXIII] [scan. 63]

Unwillen erregt

Vgl. Dickmann S. 361–362.
. Trauttmansdorff hatte deshalb schon Anfang Februar dem Kaiser die drei wichtigsten politischen Gründe für diesen Schritt erläutert

Vgl. nr.n 238, 263.
. Der Kaiser gab ihm recht und billigte den Vertrag

Vgl. nr. 297.
ebenso wie, bis auf eine Einzelheit, die Vereinbarung mit Kurbrandenburg (vom 9./19. Februar)

Vgl. nr. 307.
. Auch die in Erwägung gezogene Pension für den Administrator von Bremen, auf die dieser später verzichtete

Vgl. Lorenz S. 185–187.
, gewährte er

Vgl. nr. 331.
. Dagegen lehnte er noch Ende März die braunschweig-lüneburgischen Ansprüche entschieden ab, wenngleich seine Räte schon erwogen, den Herzögen eine Anwartschaft auf Magdeburg und Halberstadt zu erteilen

Vgl. nr. 307.
und Trauttmansdorff selbst nunmehr die Notwendigkeit für ein Zugeständnis einsah

Vgl. nr. 317.
.
Mit dem kaiserlich-schwedischen Vorvertrag hatte Trauttmansdorff sein zweites Ziel am Kongreß erreicht. Nach Frankreich waren auch die Interessen Schwe- dens , der zweiten Kriegspartei, befriedigt worden. Obwohl die Schweden große Gewinne errungen hatten

Vgl. Dickmann S. 324.
, konnte auch der kaiserliche Verhandlungsführer zumindest einen politischen Augenblickserfolg verbuchen. Der Vertrag war vor Beginn des Feldzugs abgeschlossen und eine der wichtigsten und heikelsten Forderungen, die schwedische Militärsatisfaktion, war nicht behandelt worden; außerdem war es ihm gelungen, die hessen-kasselschen Satisfaktionsansprüche

Vgl. nr. 127 Beilage [1].
im Hintergrund zu halten, obwohl die schwedischen Gesandten im November auf eine kaiserliche Erklärung gepocht hatten

Vgl. nr. 138 Beilage A.
. Dennoch hatte Trauttmansdorff wenig Hoffnung, daß der Vorvertrag den Auftakt für den Universalfrieden bedeuten werde

Vgl. nr. 261. In diesem Zusammenhang fühlte Trauttmansdorff bei Ferdinand III. wegen seiner eigenen Heimreise vor (nr.n 256, 276). Der Ks. erteilte ihm die Erlaubnis wahrschein- lich Anfang März. Trauttmansdorff nahm sie erst Mitte des Jahres 1647 in Anspruch (vgl. [ nr. 276 Anm. 1 ] und nr. 327).
. Besonders die kurbayerische Politik bereitete ihm Sorgen; denn seit Januar 1647 drohten die kurbayerischen Gesandten offen mit der Separation des Kurfürsten

Vgl. nr.n 205, 224, 267, 268.
. Die kaiserlichen Gesandten wiesen dies jedes Mal nachdrücklich zurück und stellten den Kurbayerischen für diesen Fall den Untergang des Reiches vor Augen oder kündigten ihrerseits die Vernachlässigung kurbayerischer Interes- sen an

Vgl. nr.n 205, 221.
. Intern äußerte sich Trauttmansdorff bestürzt und sah die Lage des Reiches in düstersten Farben

Dickmann S. 398; vgl. nr. 287.
. Politisch versuchte er entgegenzusteuern, indem

[p. LXIV] [scan. 64]

er um so schneller zum Abschluß des Friedensvertrags eilte. Dies brachte bis Ende März eine gewisse Hektik, ein gewaltsames Drängen

Ruppert S. 274.
in seine Verhandlungs- führung und mag die unerwarteten Kompromisse dieser Zeit erklären

Vgl. Dickmann S. 366 und Meiern , APW IV S. 78 .
.
Eine dieser Maßnahmen war die Anknüpfung der pfälzischen Restitutionsver- handlung

Vgl. nr. 339.
. Im kaiserlichen Projekt für den Friedensvertrag mit Schweden (IPOk) vom 8. Mai 1646 war die kaiserliche Position umschrieben

Vgl. Ruppert S. 282–283.
: Der Pfalzgraf sollte eine neu zu schaffende achte Kurwürde und die Unterpfalz ohne die Bergstraße erhalten, während der wilhelminischen Linie des Hauses Wittels- bach die vierte Kur, die Oberpfalz und die Grafschaft Cham zugewiesen würde; dafür dürfte der Kaiser nicht mehr mit einer bayerischen Schuldforderung für die Kriegskosten der Jahre 1620/1621 behelligt werden. Beim Abschluß des kaiser- lich -französischen Vorvertrags hatten die französischen Gesandten versprochen, sich für diese Lösung – mit Ausnahme des Verzichts auf die Bergstraße – einzusetzen

Vgl. Ruppert S. 283.
. Demgegenüber erklärten die schwedischen Gesandten sich nun- mehr im Namen der Kurpfalz nicht mit der vollständigen Abtretung der Oberpfalz und der Aufgabe der angestammten Kur einverstanden

Vgl. nr.n 76, 113.
. Auch die niederländischen Gesandten intervenierten zugunsten der Pfalz

Vgl. nr. 217 Beilage 2; nr. 225 Beilage 2.
. Von geringerer Bedeutung war die Beschwerde Pfalz-Neuburgs gegen den Ausschluß seiner Ansprüche auf die bayerische Kurwürde

Vgl. nr. 236.
.
Als der Versuch der kaiserlichen Gesandten, die pfälzische Frage mit der schwedischen Satisfaktion zu verknüpfen, also Zugeständnisse hier mit Gewinnen dort aufzuwiegen, am entschiedenen schwedischen Widerstand gescheitert war

Vgl. Ruppert S. 224.
, gaben sie dem kurbayerischem Drängen erneut nach und bemühten sich, die Regelung der Pfalzfrage als conditio sine qua non mit den Religionsverhandlun- gen zu verknüpfen

Vgl. nr. 277.
. Mit Hilfe der französischen Gesandten sollte eine Einigung zugunsten des bayerischen Kurfürsten erreicht werden. Allerdings waren gerade diese den Pfalzgrafen noch einen Schritt weiter entgegengekommen und hatten eine finanzielle Abfindung für sie zur Sprache gebracht

Vgl. nr.n 127, 281.
, welche die kaiserlichen Gesandten nach langem Zögern unter der Bedingung bewilligten, daß dafür die Bergstraße bei Kurmainz bleibe

Vgl. nr. 293.
.

[p. LXV] [scan. 65]

Eine neue schwedische Erklärung vom 18./28. Februar

Vgl. nr. 280 Beilage [1].
schien freilich jede Aussicht auf eine Verständigung zu zerstören. In ihr wurden nach Meinung Trauttmansdorffs nur die unhaltbaren Forderungen der pfälzischen Gesandten wiederholt und der geringe französische Einfluß auf den Bündnispartner deut- lich

Vgl. nr. 280.
, so daß die Kaiserlichen sie in ihrer Antwort

Vgl. nr. 290 Beilage B.
entschieden ablehnten. Wenig später sahen sie dennoch eine Möglichkeit, sich im Fall einer kurbayeri- schen Separation mit Schweden allein zu einigen

Vgl. nr. 290.
. Die schwedischen Vorbehalte richteten sich nämlich nicht so sehr gegen den Kaiser als vielmehr gegen eine französisch-kurbayerische Verständigung. In einer Konferenz mit Volmar beschwerte sich Oxenstierna offen darüber und klagte die französische Politik an, auf die Spaltung des Reiches hinzuzielen; dagegen habe Schweden ein starkes Interesse, daß das Reich geeint sei

Vgl. nr. 290 Beilage A.
. Doch dem schwedischen Verhalten fehlte die einheitliche Linie und der konsequente Nachdruck. In der ersten Märzhälfte, als in Ulm die Verhandlungen über den Waffenstillstand dem Ende zustrebten, zeigten sich die Gesandten Kurbayern gegenüber wieder zugänglicher – Oxen- stierna gewährte sogar zum ersten Mal den Kurfürstentitel

Vgl. nr. 302.
– und lenkten wegen der Kurwürde, nicht aber wegen der Oberpfalz, ein

Vgl. nr.n 295, 304.
. Auf kurbayerische Bitten hin willigten sie ein, daß diese Frage vor die Reichsstände gebracht werden könne, nach deren Entscheidung sie sich richten wollten

Vgl. nr. 304.
.
Die folgenden Reichsratssitzungen in Münster und Osnabrück haben die kaiserli- chen Gesandten sorgfältig vorbereitet

Vgl. nr.n 312, 314 und Becker S. 238.
. Vermutlich schien es ihnen möglich, daß ein positiver Beschluß die kurbayerische Separation noch würde verhindern können. Und trotz einiger Schwierigkeiten von seiten der salzburgischen, der pfalz-neuburgischen und der kurtrierischen Gesandten

Vgl. nr.n 312, 314, 315.
zeichnete es sich Mitte März tatsächlich ab, daß die Reichsräte der vierten Kur für Kurbayern zustim- men würden

Vgl. nr.n 317, 324.
. Aber am Ende waren alle Anstrengungen vergeblich, und das eigentliche Ziel war verfehlt; denn schon am 14. März hatten die kurbayerischen Bevollmächtigten in Ulm ihre Unterschrift unter ein Separatabkommen gesetzt. Als nämlich die kaiserlichen Subdelegierten in der schwäbischen Reichsstadt Ende Januar sich geweigert hatten, als erste ihre Forderungen bekanntzugeben, sondern dies von den Kronen verlangten, waren die schwedischen und französischen Unterhändler nicht darauf eingegangen. Daraufhin hatten die kurbayerischen

[p. LXVI] [scan. 66]

Gesandten die Initiative an sich gerissen und eine eigene Proposition – noch im Namen der Kaiserlichen – herausgegeben. Aber faktisch war die Trennung damit schon vollzogen; denn die Alliierten drängten Kurbayern weiter zu Sonderver- handlungen . Nachdem darüber hinaus im Februar ein neuerlicher Versuch der Mediatoren in Westfalen, die Waffenstillstandsverhandlungen auf den Kongreß zu ziehen

Vgl. nr.n 247, 265.
, vor allem von schwedischer Seite abgewiesen worden war

Vgl. nr. 271.
, lag den Verhandlungen in Ulm nichts mehr im Weg. Sie wurden vor den Kaiserlichen geheim gehalten; Trauttmansdorff glaubte noch am Tag des Abschlusses, daß der Kurfürst sich eines Besseren besonnen habe

Vgl. nr. 311.
, und der Kaiser kannte noch Ende März nicht die einzelnen Vertragsbestimmungen

Vgl. nr. 337.
.
Um so enttäuschter war Trauttmansdorff, als er vom endgültigen Abschluß erfuhr, und er beklagte sich bitter über die perfidia des bayerischen Kurfürsten

Vgl. nr. 329.
. Die Gespräche über die pfälzische Restitution wollte er zwar weiter führen, da das kaiserliche Interesse wegen Oberösterreich geschützt werden müsse. Aber er ging jetzt sofort auf den Vorschlag Oxenstiernas ein, alle restlichen Fragen zusammenzubinden und über ein vollständiges Projekt für den Friedensvertrag zu verhandeln

Vgl. nr. 340.
, in der Hoffnung, noch vor dem Beginn der Feldzugszeit den Frieden zu erreichen

Vgl. Ruppert S. 274–275.
. Doch für die entscheidenden Verhandlungen fühlten sich die kaiserlichen Gesandten allein gelassen und ohne Hilfe von seiten des Reichs

Vgl. nr. 338.
.
Am Kaiserhof empfand man eine ähnliche Enttäuschung über den socius belli der vergangenen achtundzwanzig Jahre

Vgl. nr. 111 Beilage A.
. In zwei langen Schreiben drückte der Reichsvizekanzler dies seinem Bruder, dem kurbayerischen Oberstkämmerer, in familiär-direktem Ton deutlich aus

Vgl. die Beilagen zu nr. 251.
. Zwar stimmten beide Seiten in der Zielsetzung ihrer Politik überein; denn für den Kaiser wie für den Kurfürsten hatte der Friede oberste Priorität. Doch während der Kaiser befürchtete, daß eine militärische Ruhepause die Kronen von weiteren ernsthaften Verhandlungen ablenken werde, er also mit den von ihm erwarteten politischen Folgen argumen- tierte , sah der Kurfürst zuerst allein die auch von kaiserlicher Seite zugegebene Unfähigkeit der kaiserlichen Armee, den eklatanten Mangel an Kriegsmitteln und damit die Unmöglichkeit, den Krieg erfolgreich weiterzuführen. Um ernsthafte Friedenspolitik zu betreiben, schien es ihm ratsamer, sein eigenes Land zu erhalten als weiter mit dem Kaiser zusammenzugehen.

[p. LXVII] [scan. 67]

Nachdem der Kurfürst dem Kaiser am 4. Februar endgültig mitgeteilt hatte, daß er Sonderverhandlungen in Ulm beginnen lassen werde

Vgl. nr. 260 Beilagen A und B.
, hatte der Kaiser ihn noch einmal mit einer neuen Gesandtschaft umzustimmen versucht. Er selbst wagte es nicht mehr, von sich aus das bayerische Vorhaben durch die Auflösung des Westfälischen Friedenskongresses zu durchkreuzen; seine Räte hatten diese Möglichkeit nur erwogen, dann aber verworfen

Vgl. das Ga. zu nr. 260 Beilage C.
. Allerdings hatte Ferdinand III. vorher sich noch einmal bemüht, den direkten Kontakten der Generäle zuvorzukommen, und Trauttmansdorff angehalten, die Waffenstillstandsver- handlungen nach Westfalen zu ziehen und auf dem Kongreß betreiben zu lassen

Vgl. nr.n 269, 284.
oder, sollte dies nicht mehr möglich sein, von dort aus den Generälen den Stopp der Kampfhandlungen zu befehlen

Vgl. nr. 296.
. Doch hatte dies nicht weitergeführt. In der kaiserlichen Instruktion für den Gesandten nach Bayern

Vgl. nr. 260 Beilage C.
wurden dem Kurfür- sten noch einmal alle politischen Nachteile vor Augen gestellt, die ein unbefristetes Abkommen zeitigen würde. Wenn der Kaiser auch im folgenden in einer umstrittenen Frage nachgab und der Verteilung der Quartiere nach dem Status quo zustimmte, beharrte er dagegen weiterhin auf der Befristung auf drei oder vier Monate und auf der Aufnahme aller Verbündeten in den Kreis der Vertragspartner. Allerdings ließ er die Bereitschaft erkennen, diesen im Ernstfall nicht an der Ein- oder Ausschaltung Spaniens scheitern zu lassen. Intern waren seine Räte schon weitergegangen und hatten die politischen und strategischen Argumente für den Ausschluß, die sie dem spanischen Botschafter in Wien vorhalten wollten, zusammengestellt.
Der kaiserliche Gesandte kam zu spät. Seine Mission in Wasserburg beim Kurfürsten hatte keinen Erfolg, und als er in Ulm eintraf, war der Vertrag wenige Stunden vorher unterzeichnet worden

Vgl. Egloffstein S. 171–173.
. Die erste Reaktion des Kaisers war eine militärrechtliche Schutzmaßnahme: Er erließ Avocationsmandate an die kaiserli- chen Besatzungen in Süddeutschland

Vgl. nr. 337 Beilagen A und B.
. In seiner Friedenspolitik wagte er vorerst nicht den offenen Bruch mit Kurbayern, ordnete aber an, die Verhandlungen in eigener Sache um so eifriger weiterzuführen. Schon Anfang März hatte er die Gesandten angewiesen, die pfälzische Frage an das Ende der Tagesordnung des Kongresses zu setzen

Vgl. nr.n 299, 306.
. Jetzt sollten sie, soweit der Kaiser nicht selbst berührt war, weder auf die Religionsprobleme noch sogar auf Spanien Rücksicht nehmen und schnellstens zum Abschluß kommen. Zeitweise erwog der Kaiser sogar, Kontakte zur schwedischen und protestierenden Seite aufzunehmen, da er befürchtete, sonst

[p. LXVIII] [scan. 68]

einem allgemeinen Bündnis seiner Feinde allein und isoliert gegenüberzuste- hen

Vgl. das Ga. dep. Räte zu nr. 299, nr. 330 und demgegenüber nr. 337.
.
Mit dieser vorsichtigen Umorientierung der kaiserlichen Politik, die durch die kurbayerische Separation hervorgerufen und ohne den kurz zuvor abgeschlossenen kaiserlich-schwedischen Vorvertrag nicht möglich gewesen wäre, endet der vorliegende Band. III. Die Religionsverhandlungen Die Religionsverhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongreß zu Ende des Jahres 1646 und in den ersten drei Monaten von 1647 standen unter dem starken Einfluß der schwedischen Satisfaktionsverhandlungen und der militärischen Ereignisse

Vgl. Ruppert S. 265.
. Veranlaßt durch die dort auftretenden Schwierigkeiten sahen sich die kaiserlichen Gesandten gezwungen, ihre Vollmachten ganz auszuschöpfen und in Fragen des Reichsreligionsrechts weitreichende Zugeständnisse zu machen. In dieser Zeit haben sie im Prinzip die ewige Überlassung geistlicher Güter, den Grundsatz der Parität sowie das Jus Reformandi der Reichsstädte und Reichsrit- ter zugegeben

Vgl. ebenda .
. Dagegen blieben sie in allen Fragen, die den Kaiser in seinen Erblanden betrafen, unnachgiebig; denn der Kaiser hatte ihnen wiederholt eingeschärft, keine Abstriche an seinem landesherrlichen Reformationsrecht zuzu- lassen

Vgl. nr.n 54, 72.
. Mit dieser Politik verloren die Kaiserlichen auf katholischer Seite die Unterstützung der „Extremisten“, die ihnen ihr Vorgehen zu durchkreuzen schienen

Vgl. nr.n 127, 132.
.
Wenige Tage nach dem Abschluß des kaiserlich-französischen Vorvertrags gaben die katholischen Reichsstände eine unnachgiebige Antwort

Vgl. nr. 16 Beilage A.
auf die letzte, konziliantere Erklärung der Protestierenden vom 14./24. August heraus. Selbst die kaiserlichen Gesandten glaubten nicht, daß auf ihrer Grundlage weitere Gespräche möglich seien, und vermieden es, sie der Gegenseite auszuhändigen

Vgl. nr. 11.
. Stattdessen versuchte Trauttmansdorff, mit der Ankündigung seiner Abreise Verhandlungen auf der Grundlage der kaiserlichen Vermittlungsvorschläge vom 12. Juli 1646 zu erzwingen und die kompromißbereiten kursächsischen Gesand- ten zu stärken

Vgl. nr. 52.
. Dies gelang nicht. Auch die französische Interposition in Osnabrück half wenig; vielmehr schlossen sich die Protestierenden enger an die Schweden an und verlangten, daß die weiteren Verhandlungen unter schwedisch-

[p. LXIX] [scan. 69]

kaiserlicher Vermittlung in Osnabrück geführt werden sollten

Vgl. nr. 48.
. Beides lehnten die katholischen und die kaiserlichen Gesandten zu diesem Zeitpunkt noch ab

Vgl. nr.n 60, 62.
.
Anfang November, kurz nach Salvius, kamen auch die meisten protestierenden Gesandten nach Münster und bemühten sich noch einmal, in internen reichs- ständischen Konferenzen eine Lösung zu finden

Vgl. nr. 118.
. Diese fanden in der zweiten Hälfte des Monats statt , brachten aber kein Ergebnis. Die katholischen Gesandten entschlossen sich daraufhin, am 24. November den Kaiserlichen unter gewissen Bedingungen die Vollmacht für die kommenden Verhandlungen zu übertragen

Vgl. nr. 138 Beilagen B und C.
; dagegen nahmen die Protestierenden die Vermittlung von Salvius in Anspruch. Am 26. und 27. November gingen beide Seiten die Punkte der kaiserlichen Vermittlungsvorschläge durch

Vgl. nr. 138 Beilage D.
. Zum ersten Mal stellten die kaiser- lichen Gesandten in Aussicht, für immer von allen Ansprüchen auf evangelisch gewordene geistliche Güter zurückzutreten

Vgl. nr. 138 Beilage B.[1].
, während die protestierenden Stän- de grundsätzlich das Normaljahr 1624 annahmen

Vgl. Ruppert S. 264.
.
Um der Herausgabe einer Erklärung von protestierender Seite zuvorzukom- men

Vgl. nr. 142.
, faßte Trauttmansdorff das Ergebnis nach seiner Sicht in einer neuen Erklärung zusammen

Vgl. nr. 148 Beilage C.
, die bis auf zwei Einzelheiten später vom Kaiser appro- biert wurde

Vgl. nr. 176.
. Doch sie enttäuschte die protestierenden Stände; sie erklärten sich außerstande, ohne Rücksprache mit den schwedischen Gesandten – Salvius war am 1. Dezember nach Osnabrück zurückgekehrt – weiter zu verhandeln

Vgl. nr. 148.
und reisten deshalb zurück. Zwar erwogen die Kaiserlichen Anfang Dezember, Volmar nach Osnabrück zu schicken, um die abschließenden Verhandlungen über die Gravamina und die Satisfaktion einzuleiten

Vgl. ebenda .
, doch kam es nicht dazu, weil im Dezember fast alle Verhandlungen bis zum Eintreffen der kurbrandenburg- ischen Entscheidung über das kaiserlich-französische Entschädigungsangebot stock- ten . Mitte Dezember wurden die protestierenden Stände noch einmal gefragt, ob sie dennoch weiter verhandeln wollten. Sie lehnten dies nicht der Form, aber der Sache nach ab

Vgl. nr. 167.
.

[p. LXX] [scan. 70]

Erst als sie Anfang Januar 1647 den Schweden erneut die Vollmacht übertragen hatten, baten sie ihrerseits die Kaiserlichen um einen neuen Beginn

Vgl. nr. 206.
. Die Kaiserlichen gingen darauf ein, weil ihnen angesichts der kurbayerischen Drohun- gen daran gelegen war, alle ausstehenden Verhandlungspunkte in einem Zug zuende zu bringen

Vgl. nr.n 239, 241 Beilage [1].
. Am 7., 9. und 16. Februar fanden entscheidende Konferen- zen statt. – Erstaunlicherweise haben die kaiserlichen Gesandten dem Kaiser die Einzelheiten nicht berichtet und auch nicht die Protokolle übersandt . – Auf ihnen hat Trauttmansdorff grundsätzliche Zugeständnisse gemacht, die wegwei- send für den Westfälischen Friedensvertrag geworden sind, während er in Einzelheiten hart blieb

Vgl. Dickmann S. 363.
.
Dennoch führte seine erstaunliche Konzessionsbereitschaft

Ebenda .
nicht sofort wei- ter . Vielmehr übermittelten die schwedischen Gesandten die neue kaiserliche Erklärung entgegen einer Absprache den protestierenden Ständen

Vgl. nr. 280.
und mach- ten damit eine schnelle Einigung unmöglich. Diese antworteten mit einem Maximalprogramm

Ruppert S. 277; vgl. nr. 304 Beilage [1].
, das Trauttmansdorff voller Entrüstung scharf zurück- wies . Trotzdem sah er sich gezwungen, einzulenken und in eine weitere kaiserliche Erklärung

Vgl. nr. 319 Beilage 1.
Zugeständnisse aufzunehmen, die er aber ultimativ durchzusetzen versuchte

Vgl. nr. 311.
. Dies scheiterte am Einspruch der Schweden, der auch durch die französischen Gesandten nicht überwunden werden konnte

Vgl. nr. 319.
. Die kaiserliche Position war so weit geschwächt, daß Trauttmansdorff Ende März sogar in Erwägung zog, selbst bei der erbländischen Autonomie zurückzuwei- chen

Vgl. nr.n 327, 339, 341.
.
IV. Andere Verhandlungen Neben den Satisfaktions- und Religionsverhandlungen waren in dieser Zeit andere Verhandlungspunkte für die kaiserliche Seite zweitrangig. Den kaiserlich-französischen Vorvertrag billigte der Kaiser Ende September prinzipiell, wenn er auch einige unscharfe Formulierungen verbessert sehen wollte

Vgl. nr. 29.
. Außerdem bewilligte er die Aufnahme einer Bestimmung über die Belehnung des Herzogs von Savoyen in den Vertragstext, wie die Franzosen es

[p. LXXI] [scan. 71]

gefordert hatten

Vgl. nr.n 7, 45.
. Nachdem diese um die Akten, deren Aushändigung im Vorvertrag vereinbart worden waren, gebeten hatten

Vgl. nr. 101.
, besprachen die kaiserli- chen Gesandten untereinander ihren Vorschlag für den Friedensvertrag (IPMk)

Vgl. nr. 133.
und übergaben ihn am 6. Dezember den Mediatoren

Vgl. nr. 154.
. Mitte Februar 1647 reichten diese ihr Gutachten darüber ein

Vgl. nr. 254.
. Das heikelste Problem schien die lothringische Restitution zu sein. Noch bestand der Kaiser darauf, daß Frankreich ausdrücklich dazu verpflichtet werde

Vgl. nr.n 104, 105, 187 und nr. 185 Beilage [1].
, während seine Gesandten nicht mehr glaubten, dies durchsetzen zu können

Vgl. nr. 223.
.
In die spanisch-niederländischen ebenso wie in die spanisch-französischen Ver- handlungen haben sich die kaiserlichen Gesandten in dieser Zeit nicht offiziell eingeschaltet, verfolgten sie aber mit höchster Aufmerksamkeit. Trauttmansdorff war fest davon überzeugt, daß ein spanisch-niederländischer Vertrag der erste Schritt hin zum Universalfrieden sein werde

Vgl. nr.n 14, 61, 67, 164.
, und die Hoffnung darauf bewog ihn, seine Abreise, die der Kaiser ihm schon Ende August 1646 bewilligt hatte, aufzuschieben

Vgl. nr.n 25, 30.
.
Ihre Politik am Kongreß haben die Gesandten des Hauses Habsburg nicht abgesprochen. Wohl haben sie häufiger miteinander konferiert

Vgl. nr.n 15, 32, 179, 183, 191, 192, 234, 333, 341, 343.
und sogar so geheime Regelungen getroffen, daß Trauttmansdorff zögerte, sie dem Kaiser mitzuteilen

Vgl. nr. 104.
. Aber das Mißtrauen Péñarandas gegenüber dem maßgeblichen kaiserlichen Politiker überwog. Er wollte die kaiserlich-französische Verständi- gung nicht gutheißen

Vgl. nr. 32.
, und als in den ersten Monaten des Jahres 1647 die greifbar nahe Einigung mit Frankreich an den Problemen Portugal, Katalonien und den italienischen Festungen zu scheitern drohte

Vgl. nr.n 242, 264, 288, 289, 332, 334.
, sah er in der Fortführung der Verhandlungen keinen Sinn mehr, sondern wollte den Kongreß aufgelöst sehen

Vgl. nr.n 333, 343.
. Dagegen genoß Trauttmansdorff das Vertrauen der französischen Seite

Vgl. nr. 153 Beilage [1].
und wurde von den Mediatoren, besonders von Contarini, häufig um seine Einflußnahme oder sogar um seine Vermittlung gebeten

Vgl. nr.n 15, 179, 184, 192, 308, 332.
.
Von den übrigen Verhandlungspunkten, die in dieser Zeit noch zur Sprache kamen, sind die Interposition der kaiserlichen Gesandten für die Exemtion der

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Stadt Basel vom Reichskammergericht

Vgl. nr.n 8, 286, 291, 345.
und die Einleitung der hessen- kasseli- schen Satisfaktionsverhandlungen, die zuerst von Contarini und den französi- schen Gesandten, dann auch von Salvius und Oxenstierna betrieben wurden

Vgl. nr.n 126, 140, 153, 196, 201, 205, 220, 244, 245, 249, 268, 277, 282, 294, 304, 319, 320, 328, 332.
, der Erwähnung wert.
C Quellengrundlage und Einrichtung der Edition Der vorliegende Band enthält die Korrespondenz der kaiserlichen Gesandten am Westfälischen Friedenskongreß mit dem Kaiser, der Reichskanzlei und dem Reichsvizekanzler sowie den Briefwechsel der kaiserlichen Gesandtschaftsmitglie- der untereinander für die Zeit vom 15. September 1646 bis zum 27. März 1647. Er stützt sich weitgehend auf dieselben Archivalien wie die vorhergehenden Bände dieser Reihe. In der Einleitung von Acta Pacis Westphalicae II A 3 sind sie ausführlich beschrieben worden. Die wichtigsten Akten sind in Wien den Friedensakten der Reichskanzlei ( RK FrA ), der Geheimen Österreichischen Staatsregistratur ( GehStReg ) und dem Teil des dort aufbewahrten Familienarchivs Trauttmansdorff ( TA ) entnommen worden. Die Registratur Nassaus in Den Haag ( KHA A 4 nr. 1628), die ab Anfang 1647, als sich Nassau allein in Münster aufhielt, wieder mehr Bedeutung erlangt, und die Codices in Giessen ( Giessen 200, 207, 208, 210–212), die in nahem Zusammenhang zu der verlorengegangenen Registratur der kaiserlichen Gesandtschaft in Osnabrück stehen, sind daneben Kernbestände dieses Bandes. Andere Akten in Wien und der Nachlaß Lambergs in Linz haben das Material ergänzt. Darüber hinaus wurden die in Klattau aufbewahrten Akten Trauttmans- dorffs herangezogen ( Klattau TA). Bis auf einige Korrespondenzen des Reichs- vizekanzlers Kurz haben sie, wie schon vermutet worden ist, nichts wesentlich Neues hinzugefügt. Der Briefwechsel der kaiserlichen Gesandten mit dem Kaiserhof und ihre Korrespondenz untereinander ist für den bearbeiteten Zeitraum im großen und ganzen vollständig erhalten. Allerdings fehlen die geheimen Weisungen des Kaisers an Trauttmansdorff, und dies ist ein großer Verlust, denn die persönlichen und vielfach wahrscheinlich eigenhändigen Schreiben des Kaisers wären die aufschlußreichste Quelle für die politischen Anschauungen des Kaisers selbst gewesen. Anhand der überlieferten Akten läßt sich nicht eindeutig ermitteln, wie weit der Kaiser auf die Beschlüsse des Geheimen Rats Einfluß genommen hat. Bis auf die große, von ihm selbst niedergeschriebene Instruktion für Trauttmans- dorff

Druck: APW I.1 S. 440–452.
sind kaum Äußerungen erhalten, die dem Kaiser allein zugewiesen

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werden können

Vgl. Ruppert S. 34.
. In den hier vorgelegten Akten findet sich nur ein kurzes eigenhändiges Postscriptum Ferdinands III.

Vgl. nr. 299.
. Aus den geheimen Berichten Trauttmansdorffs

Gesammelt in RK FrA Fasz. 50a Konv. A.
, seinen Antworten auf die geheimen Weisungen, läßt sich ermitteln, daß der Kaiser sich monatlich zwei- bis fünfmal persönlich an seinen Prinzipalgesandten gewandt hat. Für den Inhalt dieser Schreiben ist aufschluß- reich , was der Reichsvizekanzler Kurz Ende März 1647 Trauttmansdorff, der sich über den langen Verzug und das Ausbleiben von Weisungen aus Wien beschwert hatte, erwiderte: Wir verlassen uns aus befehl ihr majestät zu zeiten uff ihr selbsteigen beantwortungh – als da ist ratione der licentz [gemeint ist wahrscheinlich die Abreiseerlaubnis für Trauttmansdorff], ratione octavi electo- ratus , ratione eines neun tractats mit Schweden, wan Beyrn gar will ausreis- sen – und thun billich diser expedition nit eingreiffen

Kurz an Trauttmansdorff, Innsbruck 1647 März 23 (eigh. Ausf.: TA Ka. 114 Z 8 nr. 78 unfol.). Vgl. auch [ nr. 276 Anm. 1 ] .
. Soweit sich sonst feststellen läßt, sind von der kaiserlichen Korrespondenz im Herbst und Winter 1646/1647 nur noch einige, sehr wahrscheinlich unwichtige Schreiben der Gesandten untereinander sowie einzelner Gesandter an den Kaiserhof verlorenge- gangen . Auch die Briefe von Kurz an Trauttmansdorff, besonders die aus dem Januar 1647, sind nicht vollständig überliefert. Diese Akten mögen tatsächlich verschwunden sein, während viele der fehlenden Beilagen, die nicht spezifisch die Westfälischen Friedensverhandlungen betrafen, an anderer Stelle abgelegt worden sein können und nicht mehr zu ermitteln sind. Nicht eindeutig begründen läßt sich, warum die Ausfertigungen einiger Relationen und Weisungen abhanden gekommen sind

Vgl. nr.n 7, 8, 138, 142. Allerdings ist die Vermutung Odhners S. 191, daß die Relationen aus Münster vom Januar 1647 fehlen, nicht richtig.
. Für die Edition hat dies keine Rolle gespielt, da sie durch Kopien oder Konzepte ersetzt werden konnten.
Über die Einrichtung der Edition ist schon in den Einleitungen zu den ersten Bänden der kaiserlichen Korrespondenz das Wichtigste gesagt worden. Jedes der hier abgedruckten Schreiben aus der kaiserlichen Korrespondenz hat eine eigene (halbfett gedruckte) Nummer erhalten. Links und rechts, durch Schräg- strich getrennt, sind die Nummern der Schreiben aufgeführt, die die aktenmäßi- gen Vorgänger bzw. die Antwort auf die vorliegende Akte sind. Für alle Schreiben, sowohl im Hauptteil wie in den Anmerkungen oder im chronologischen Register, wird die Überlieferung innerhalb der kaiserlichen Akten vollständig erfaßt und aufgezählt

Bei den ksl. Weisungen an Trauttmansdorff wird, ebenso wie in den beiden vorhergehenden Bänden, durch den Zusatz „(H.)“ deutlich gemacht, ob es sich um ein ksl. handbriefl im Unterschied zu einem von der RK ausgefertigten Schreiben handelt; vgl. APW II A 3 S. XLII.
. Erwähnte Akten, die sachlich zur kaiserli- chen Korrespondenz gehören, aber in den herangezogenen Archivalien nicht

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gefunden werden konnten, sind mit der Wendung Konnte nicht ermittelt werden versehen worden, um sie von den Schriftstücken abzugrenzen, die nicht in diesen Rahmen fallen und nach denen deshalb nicht gesucht wurde (Wurde nicht ermittelt).
Das Kopfregest gibt in Stichpunkten den Inhalt des Hauptschreibens und, summarisch, auch den Inhalt der mitgeschickten Protokolle oder Gutachten wieder. Dies erschien ratsam; denn soweit sich rekonstruieren läßt, war es im kaiserlichen Kanzleiwesen nicht bindende Pflicht der Amtsträger, in den Haupt- berichten alles Wichtige zusammenzufassen und durch die beigefügten Akten nur erläutern zu lassen. Vielmehr haben die Gesandten und die Reichskanzlei häufiger in ihren Schreiben nur summarisch auf diese Beilagen hingewiesen

Vgl. z. B. nr.n 185, 220, 257.
, und deshalb würde ein Regest des Hauptschreibens allein nicht alles Wesentliche erfassen.
Im Hauptteil sind alle Schreiben und die beiliegenden Protokolle, soweit diese nicht in dem kürzlich veröffentlichten Diarium Volmar

Druck: APW III C 2.
ediert sind, bis auf die Anrede- und Grußformeln sowie die Datumszeile vollständig abgedruckt oder, wenn der Inhalt das militärische Geschehen, die habsburgische Hauspolitik, die Finanzen der Gesandtschaft, Empfehlungen von Personen oder private Angele- genheiten betrifft, regestiert worden. Dorsal- und andere Vermerke der Kanzlei wurden allerdings gestrichen, ebenso wie die Rücksendung der Weisungen und Relationen, die die kaiserlichen Gesandten in Münster und Osnabrück miteinan- der austauschten, nicht mehr vermerkt ist

Vgl. APW II A 3 S. XLIII-XLIV.
. Die übrigen Beilagen werden vollständig aufgezählt, aber nur dann eingehender behandelt, wenn ihr Inhalt nicht aus dem Hauptschreiben hervorgeht oder sie nicht an anderer Stelle innerhalb der Acta Pacis Westphalicae abgedruckt werden.
Wie in der kaiserlichen Kanzlei üblich, ist die Datierung nach dem neuen Stil vorgenommen worden. Bei den Akten, die im alten Stil datiert sind, wurde das neue Datum hinzugefügt. Erschlossene Daten sind in eckige Klammern gesetzt. Dies war besonders bei Verhandlungsakten und ihren Entwürfen nötig, da sie häufiger nicht datiert sind. Unserer Meinung nach ist es für den Benutzer eine Hilfe, wenn in diesem Fall der Zeitpunkt, an dem die Akte verfaßt oder herausgegeben wurde, anhand der Korrespondenz, sei es auch nur annäherungs- weise , ermittelt wird. In den Anmerkungen werden dem Benutzer Hinweise zu erwähnten Personen, Orten, historischen Zusammenhängen oder rechtlichen Verhältnissen gegeben, die für das Verständnis des Textes notwendig schienen. An anderer Stelle in den Acta Pacis Westphalicae ist ein Modus vorgeschlagen worden, wie die Plausibilität von Aussagen und Annahmen abgestuft werden könnte

Vgl. APW III C 1 S. XLI-XLII.
. Dieser ist hier angewandt worden. Daher weisen die standardisierten Formeln „sicherlich –

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sehr wahrscheinlich – wahrscheinlich – vermutlich – möglich“ darauf hin, wie weit sich die Erläuterungen auf Beweise oder Hypothesen stützen.
Im chronologischen Register ist die gesamte kaiserliche Korrespondenz des behandelten Zeitraums sowie alle anderen Akten, die in diesem Band als Archivalien nachgewiesen sind, katalogisiert. Am Ende möchte ich allen danken, die mir bei der Vorbereitung dieses Bandes geholfen haben. Die guten Arbeitsbedingungen in der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte E. V., die Hilfe ihres Geschäftsfüh- rers , Herrn Dr. Günter Buchstab, sowie die Kooperation ihrer Mitarbeiter sind dafür eine unabdingbare Voraussetzung gewesen. Auf den Arbeiten der ersten Bearbeiter der Kaiserlichen Korrespondenz habe ich aufbauen und die Erfahrun- gen ehemaliger Mitarbeiter habe ich nützen können. Namentlich nennen möchte ich von diesen nur Herrn Professor Dr. Franz Bosbach, der auf meine Fragen jederzeit bereitwillig eingegangen ist, und Herrn Federico-José Koch, der einige spanische Akten übersetzt hat. Frau Cordula Keim und Herr Peter Pauly haben an der Korrektur mitgewirkt, und zuletzt hat Frau Dr. Brigitte Maria Wübbeke nochmals alle Quellentexte kollationiert. Als ich im Königlichen Hausarchiv Den Haag, in der Universitätsbi- bliothek Giessen und im Haus -, Hof - und Staatsarchiv Wien für diese Edition gearbeitet habe, habe ich freundliche Aufnahme und Hilfsbereitschaft gefunden. Von den Stadtarchiven in Augsburg und Bremen, dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv München, dem Generallandesarchiv Karlsruhe, dem Staatsarchiv Wolfenbüttel und dem Stifts - und Pfarrarchiv Xanten erhielt ich ausführliche und nützliche Auskünfte. Danken möchte ich auch der Universitätsbibliothek Bonn, die über Jahre hinweg sorgfältig und zuverläs- sig ihre Pflicht getan hat. Den hervorragenden Dank schulde ich jedoch meinem Lehrer, Herrn Professor Dr. Konrad Repgen, dem Herausgeber der Acta Pacis Westphalicae . Mit der Aufnahme in den Kreis der Mitarbeiter dieses Unternehmens hat er mir seine aufmerksame Förderung gewährt; sein Rat und seine Unterstützung sind mir in dieser Zeit ein großer Rückhalt gewesen.

[p. LXXVI] [scan. 76]

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