Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
156. Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation zwischen und Fürstenrat Osnabrück 1648 Mai 13/23, Samstag 8 Uhr

2

Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation zwischen und Fürstenrat


4
Osnabrück 1648 Mai 13/23, Samstag 8 Uhr

5
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 137’–145’ (= Druckvorlage für die Sitzung des Fürstenrats),
6
fol. 145’ (Notiz über die Re- und Correlation), 156–157’ (Beschluß des Fürstenrats Osnabrück
7
von 1648 V 13/23

37
Schriftliche Fassung, wie sie dem Kurmainzer Reichsdirektorium am 25. Mai 1648 zur
38
Erstellung eines commune conclusum der Rst. in Osnabrück vorgelegt wurde (s. Nr. 157
39
bei Anm. 11); s. l., s. d., ohne Lemma; der Text liegt in Sachsen-Altenburg A II 2 ohne
40
weitere Kennzeichnung einem späteren Protokoll bei.
); vgl. ferner Bamberg A V fol. 108–118’, 121–124 (Sitzung des Fürstenrats
8
sowie Re- und Correlation) und (damit identisch) Bamberg B II fol. 186’–192

41
Falsch datiert.
, 193’–195’
9
sowie Würzburg A I 1 fol. 455–467’ (Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation),
10
Herzogtum Bayern A 12 fol. 21’–30’ (Sitzung des Fürstenrats) und die beiden damit iden-
11
tischen
Überlieferungen Herzogtum Bayern A III fol. 24–35 und Pfalz-Neuburg (3619)
12
fol. 241–244’, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 30’–35 (Re- und Correlation) und die drei
13
damit identischen Überlieferung Herzogtum Bayern A III fol. 36–40’ und Pfalz-Neu-
14
burg
(3540) fol. 40–43 (= Druckvorlage für die Re- und Correlation) und Pfalz-Neuburg
15
(3619) fol. 245–246’, Österreich A IV (XLIV) fol. 11–15’ (Sitzung des Fürstenrats sowie Re-
16
und
Correlation) und (damit identisch) Österreich BB III fol. 100’–107.

17
I (Vormittag; Sitzung des Fürstenrats): Wie hoch soll die Summe für die schwedische Militärsa-
18
tisfaktion
sein?

19
II (Nachmittag; Re- und Correlation): Wie hoch soll die Summe für die schwedische Militärsa-
20
tisfaktion
sein? Relation des Kurfürstenrats: Mehrheitsbeschluß über 15 bis 20 Tonnen fl.
21
für die schwedische Militärsatisfaktion, gebunden an bestimmte Bedingungen. Correlation
22
des Fürstenrats: Mehrheitsbeschluß über 20 Tonnen fl., berechnet nach Römermonaten und
23
gebunden an bestimmte Voraussetzungen. Einigung über die Höhe der Militärsatisfaktion
24
(20 Tonnen Gold); Scheitern eines Einigungsversuchs über den Zeitpunkt eines Waffenstill-
25
stands
.

26
In I: Eine Umfrage sowie Erinnerung Österreichs an den kaiserlichen Befehl, erst am Schluß
27
der Verhandlungen die Militärsatisfaktion vorzunehmen, daher keine Stellungnahme zur
28
Proposition; Vorbehalt Bayerns, daß der Bayerische, Fränkische und Schwäbische Reichskreis
29
für seine Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt werden; Verweis Salzburgs auf seine aus
30
dem Linzer Vergleich von 1646 abgeleitete Befreiung von allen neuen Anlagen und daher
31
keine Stellungnahme zur Proposition; Vorbehalt des definitiven Votums durch Pfalz-Neuburg
32
bis zum Eintreffen der erwarteten Instruktion sowie Eventualwiderspruch gegen den Neben-
33
rezeß
von 1648 IV 7 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion; Suspension des
34
Votums durch Bamberg bis zum Eintreffen vollständiger Instruktion; Widerspruch Sachsen-
35
Altenburgs und -Coburgs gegen die geäußerten Vorbehalte; Vorbehalt Basels seiner Rechte an
36
der Grafschaft Pfirt/Ferrette; Eventualwiderspruch Fuldas gegen den Nebenrezeß von 1648

[p. 210] [scan. 300]


1
IV 7 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion; Vorbehalt Braunschweig-
2
Celles im Namen des Hauses Braunschweig und Lüneburg, daß es nur bei der Beteiligung
3
aller an der Militärsatisfaktion zu dieser beisteuern werde; Vorbehalt Mecklenburg-Schwerins
4
und -Güstrows wegen ihrer Entschädigung für ihren Beitrag an der schwedischen Territo-
5
rialsatisfaktion
; Vorbehalt Württembergs, nur unter der Voraussetzung seiner vollständigen
6
Restitution zur Militärsatisfaktion beitragen zu wollen; Rechtsvorbehalt Baden-Durlachs
7
in der Badischen Sache; Vorbehalt der noch nicht restitutierten Wetterauer Grafen, nur bei
8
Wiedereinsetzung in ihre Rechte zur Militärsatisfaktion beitragen zu wollen, sowie Eventual-
9
widerspruch
der betroffenen Grafen gegen den Nebenrezeß von 1648 IV 7 zur Vereinbarung
10
über die hessen-kasselsche Satisfaktion.

11
In II: Eine Umfrage im Fürstenrat während der Re- und Correlation sowie erneuter Verweis
12
Salzburgs auf seine aus dem Linzer Vergleich von 1646 abgeleitete Befreiung von allen neuen
13
Anlagen und daher keine Stellungnahme zur Proposition; Vorbehalt Pfalz-Neuburgs seiner
14
Ablehnung des Beschlusses, daß alle Reichsstände zur Militärsatisfaktion beitragen müssen.

15
(Im Rathaus zu Osnabrück). In I vertreten: Österreich (Direktorium), Bayern, Salzburg,
16
Pfalz-Neuburg, Bamberg, Sachsen-Altenburg, Würzburg, Sachsen-Coburg, Worms, Sachsen-
17
Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Basel, Brandenburg-Kulmbach, Brandenburg-
18
Ansbach, Fulda, Braunschweig-Celle, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wol-
19
fenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pom-
20
mern-Stettin, Pommern-Wolgast, Württemberg (votiert auch für Pfalz-Veldenz), Baden-Dur-
21
lach, Baden-Baden, Hessen-Darmstadt, Sachsen-Lauenburg, Anhalt, Henneberg, Wetterauer
22
Grafen.

23
In II vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium), Kurbayern; Salzburg
24
(Fürstenratsdirektorium), Bayern, Österreich, Pfalz-Neuburg, Bamberg, Sachsen-Altenburg
25
(durch Braunschweig-Lüneburg

39
Wahrscheinlich nahm nur ein braunschweigischer Ges. an der Re- und Correlation teil, der
40
insgesamt neun Voten führte; es ist nicht ersichtlich, welcher es war (s. Anm. 70).
), Sachsen-Coburg (durch Braunschweig-Lüneburg), Sach-
26
sen-Weimar (durch Braunschweig-Lüneburg), Sachsen-Gotha (durch Braunschweig-Lü-
27
neburg), Sachsen-Eisenach (durch Braunschweig-Lüneburg), Braunschweig-Celle, Braun-
28
schweig-Grubenhagen, Braunschweig-Calenberg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Branden-
29
burg-Kulmbach, Brandenburg-Ansbach, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow,
30
Württemberg, Baden

41
Es ist nicht ersichtlich, ob Baden-Baden, Baden-Durlach oder beide vertreten waren.
, Savoyen. (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen Per-
31
sonenregister.)

32
[I] Österreichisches Direktorium. Man erinnere sich, daß gestern
33
nur etwas in ein conclusum gebracht, weil der mehrere theil der herren
34
gesandten nit gefast gewesen, nachdem sie materiam deliberandi nicht
35
gewust

42
Am 22. Mai 1648 waren die Beratungsgegenstände erst am Tag der Sitzung bekanntgegeben
43
worden, was mehrere Votanten beanstandet hatten. Der Mehrheitsbeschluß wurde als
44
vorläufig deklariert (s. S. 207 Z. 24).
. Hette vermeint, man werde zur re- und correlation iezo können
36
gelangen, vernehme aber, daß die herren churfürstlichen albereit de quanto
37
geredet, sich aber nicht vergleichen können. Werde derhalben gut sein, daß
38
man auch davon rede und sehe, ob man sich vergleichen könne etc.

[p. 211] [scan. 301]


1
(Der Salzburgische director herr Krebs

24
Johann Adam Krebs gehörte auch als Salzburger Prinzipalges. weiterhin der Kurmain-
25
zer Gesandtschaft an (s. [Nr. 145 Anm. 2] ) und war deshalb über die Vorgänge im KFR
26
informiert.
sagte nachrichtlich, die churfürst-
2
lichen vermeinten, [1.] man solle cessationem armorum mit conditioniren
3
und daß denen königlich Schwedischen, 2., nicht allein ratione quanti
4
zuzusprechen, sondern auch, daß sie sich mit denen herren Kayserlichen
5
nunmehr sub toto instrumento pacis möchten vergleichen

27
Das entsprach der Forderung der Ksl., welche die schwed. Stellungnahme zum KEIPO8 1648 V 11,
28
praes. 1648 V 11, erwarteten; sie hatten die rst. Deputierten am 20. Mai gebeten, bei den
29
Schweden auf diese Stellungnahme zu dringen (s. [Nr. 155 Anm. 4] ).
.)

6
Österreich. Ihre Kayserliche majestät vermeine, daß de satisfactione mili-
7
tiae nicht zu reden, biß das alle andere puncten richtig

30
Nach Auskunft Kranes hatten die Ksl. auch am 25. Mai 1648 noch keine andere Instruktion
31
erhalten (s. [Nr. 158 Anm. 5] ).
. Dabey müße er
8
verharren und wolle anhören, wohin die meynungen giengen.

9
Bayern. Thue sich zuforderst uf die in hac materia von ihm abgelegte
10
vota beziehen

32
S. Punkt 4 des bay. Votums vom 9. Mai 1648 (Nr. 147), auf das Bayern sich in der voran-
33
gegangenen Sitzung, am 22. Mai, bezogen hatte (s. Nr. 155 bei Anm. 9).
, und weil er vernehme, daß im churfürstlichen collegio
11
albereit de quanto geredet worden und wegen ezlicher votorum verglei-
12
chung gesucht werde, so könne er sich conformiren, daß iezo auch de
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quanto zu reden. Was nun daßelbe betrifft, so sey darin uf des Römischen
14
Reichs zustand und der stende vermögen zu sehenn. Seine churfürstliche
15
durchlaucht werde sich wol conformiren, was gutbefunden werde, iedoch
16
sub conditione, [1.] daß auch dero ein erklegliches quantum zu bezahlung
17
dero reichsvölcker aus den drei obercreisen wiederfahre

34
Kurbayern forderte, daß der Bay., Fränkische und Schwäbische Reichskreis für seine
35
Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt würden, während es nach Punkt 2 des con-
36
clusum
von 1648 V 2/12 nur den Bay. Reichskreis erhalten sollte (s. den Text in Nr. 149,
37
Ende des Protokolls).
; 2., daß die ces-
18
satio armorum bey denen königlich Schwedischen sobald bey eröfnung
19
des quanti zue conditioniren, wie auch 3. sie zu ersuchen, daß sie sich über
20
das von den Kayserlichen ausgestelte instrumentum

38
KEIPO8 1648 V 11, praes. 1648 V 11 (s. [Nr. 155 Anm. 4] ).
erclerten und worin
21
sie vermeinten, daß die differentien bestehen.

22
Salzburg. Es sey von seiner hochfürstlichen gnaden kein ander befehlich
23
biß dato eingelanget; daher müsten sie sich uf voriges beziehen

39
S. die salzburgischen Voten von 1648 V 6, 9,14, 19 und 22 (Nr. 145, Punkt [2] des Salzburger
40
Votums, Nr. 147, Nr. 151 mit Anm. 6, Nr. 154, Nr. 155 bei Anm. 8). Salzburg behauptete,
22
aufgrund des Linzer Vergleichs von 1646 von der Zahlungspflicht zur Militärsatisfaktion
23
befreit zu sein.
.

[p. 212] [scan. 302]


1
Pfalz-Neuburg. Nachdem veranlaßet, de quanto zu reden, möchte er
2
wünschen, daß von seiner fürstlichen durchlaucht er darin instruirt und mit
3
ihrer instruction er das votum ablegen könne. Weil er aber dero resolution
4
noch erwarte

24
Schon am 11. Mai hatte Caspars das Pfalz-Neuburger Votum bis zum Eintreffen einer
25
Instruktion Pgf. Wolfgang Wilhelms vorbehalten und bereits in der letzten FRO -Sitzung
26
darauf verwiesen (s. Nr. 155 bei Anm. 21). Erst am 2. Juni 1648 verlas er im FRO Teile der
27
hier angekündigten Instruktion (s. Nr. 164 bei Anm. 20).
, werde er veranlaßet, daßelbe biß dahin zu suspendiren.
5
Unterdeß könne er krafft habender generalinstruction wol dafürhalten
6
und daß es seiner fürstlichen durchlaucht will und meynung, es werde
7
nicht allein uf cessationem armorum zu sehen sein, wan man denen könig-
8
lich Schwedischen ein quantum beniehme, sondern auch uf abführung
9
der guarnisonen, abtrettung der pläze und abdanckung der völcker. Dann
10
weil gestern zu vernehmen gewesen, daß die Schwedischen gesandten
11
ihrer königin ratification wolten hernach erst einbringen

28
Oxenstierna hatte am 20. Mai 1648 gegenüber den rst. Deputierten die Beschaffung eines
29
Blanketts für die Ratifikation abgelehnt; in der vorangegangenen Sitzung, am 22. Mai,
30
war darüber berichtet worden (s. [Nr. 155 Anm. 4] ).
, so stehe zu
12
bedencken, woher und wie der soldat pendente termino ratificationis zu
13
unterhalten. Habe verhofft, man werde vorhero das „quomodo“ richtig-
14
machen und sich nicht vertiffen

31
sich nicht vertiffen bedeutet hier sich nicht leichtsinnig und zum eigenen Nachteil in etwas
32
einlassen ( Grimm XXV, 1907 s. v. vertiefen Punkt 4). Die rst. Ges. in Osnabrück hatten
33
den Ksl. und Schweden am 20. Mai Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“
34
zu beobachten, mit der Bitte übergeben, unter ihrer Beteiligung darüber zu verhandeln;
35
beigefügt war ihr Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [Nr. 155 Anm. 3] ).
noch es uf ein impossibilität bringen, alle
15
armaden zu bezahlen. In quaestione „cui“ sey es auch noch nicht richtig
16
wegen der contradictionum, so noch gefielen, und abermal iezo a parte
17
Churbayern

36
S. bei Anm. 10. Der Ks. war nicht damit einverstanden, daß für die Satisfaktion der ksl.
37
Reichsarmee nur der Öst. Reichskreis zur Verfügung gestellt werden sollte (s. Nr. 151,
38
Beginn des Protokolls: Bericht der rst. Deputierten über diese Auskunft der Ksl. am 13.
39
Mai 1648). Pfalz-Neuburg selbst wollte nichts zur hessen-kasselschen Satisfaktion beitragen
40
(s. unten), ebensowenig die Wetterauer Gf.en (s. unten).
. Solte man aus den 7 creisen ein quantum verwilligen, her-
18
nach per arma ein anders erhalten werden, sey es dem Reich gefehrlich.
19
Jedoch sage er alles citra consensum in quaestione „quis“.

20
Darbey müße er nochmahln gedencken, dieweil erwehnet, daß niemandt
21
mit duppelter last zu belegen

41
S. das FRO - conclusum von 1648 V 1/11, Punkt [III],8 (Text in Nr. 148, Beginn des Proto-
42
kolls
), ferner die Vorschlaege, Punkt 16 ( Meiern V, 822 ).
. Nun sey bekant, daß der fürstlichen frau

[p. 213] [scan. 303]


1
wittib zu Heßen Caßel loco satisfactionis 600 000 thaler zu reichen

28
S. Nebenrezeß von 1648 IV 8 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion
29
von 1648 IV 8 ( [Nr. 147 Anm. 25] ).
und
2
daß zu vernehmen, ob solten seine fürstliche durchlaucht auch darzu
3
geben. Hoffe zwar, es werde dahin nicht kommen, nichtsdestoweniger aber
4
undt [um] sicher hierin zu gehen, müße er dieses in eventum vorbringen,
5
wann seiner fürstlichen durchlaucht was solte zugemuthet werden und sie
6
also mit duppelter last beleget, werde sie sich darzu nicht verstehen und
7
hoffe, daß sie mit einer satisfaction zu verschonen, wan sie bey der andern
8
concurrire. Und obwol möchte eingewendet werden, dieienigen stände, so
9
die Heßen Caßelische satisfaction in gelde abzutragen, redimirten dadurch
10
ihre plätze, und daß sie ihnen hingegen abgetreten würden, so sey doch
11
zu wißen, daß fürstlicher Heßen Caßelischer seyte kein platz besezet,
12
so seiner fürstlichen durchlaucht zustendig. Bretenbende sey zwar in dero
13
landen gelegen, aber einem von adel zustendig

30
Gemeint ist die Festung Breitenbend bei Linnich (Hgt. Jülich) des Fhr.n Anton Heinrich von
31
Palant und Moriamé, Herr zu Breitenbend, Frechen und Bachem (gest. 1663). Am 2. Juni
32
1648 wurde sie nach einmonatiger Belagerung von ksl. Truppen unter Lamboy besetzt und
33
anschließend geschleift ( Geschichte der Herrenvon Pallant, 179f.; Schulte, 243,
34
245 [zeitgenössische Abb.], Corsten, 472; Europäische Stammtafeln NF VIII T. 64;
35
Oschmann, 548).
. So habe sich auch seine [!]
14
fürstliche gnaden

36
Gemeint ist Lgf.in Amalia Elisabeth von Hessen-Kassel. – Auch Pfalz-Neuburg wurde zur
37
hessen-kasselschen Satisfaktion herangezogen (s. [Nr. 147 Anm. 25] ).
ercleret, von seiner fürstlichen durchlaucht nichts zu
15
begehren. Und wann dieses argumentum conclusivum, daß dieienigen,
16
so in Heßen Caßelischer contribution, derselben die satisfaction abzu-
17
tragen, so müste es auch in der Schwedischen militiae satisfaction gelten
18
und daß dieienigen, so nicht unter Schwedischer contribution, nichts bey-
19
zutragen. Es komme seiner fürstlichen durchlaucht frembde vor, da die
20
fürstliche frau wittib von ihro nichts begehre und einige satisfaction suche
21
von denen, die ihren [den hessen-kasselschen] landen schaden zugefüget,
22
man sie

38
Gemeint ist Pgf. Wolfgang Wilhelm zu Neuburg, Hg. von Jülich und Berg.
gleichwol wolle zu solcher satisfaction ziehen. Künftiger zeit
23
könten seine fürstliche durchlaucht und dero aliirte es auch also machen.
24
Verhoffe, man werde den abgefasten nebenreceß

39
Gemeint ist der Nebenrezeß von 1648 IV 8 (s. [Nr. 147 Anm. 25] ).
nicht attendiren, wolle
25
auch in eventum demselben contradicirt haben.

26
Bamberg. A parte Bamberg thue er die bishero in hac materia und die
27
gestriges tages von seiten Bamberg und Würzburg abgelegte vota repeti-

[p. 214] [scan. 304]


1
ren

29
S. in Nr. 155 das bambergische Votum sowie das von Würzburg wiederholte und durch
30
Würzburg geführte Votum von Worms.

25
1–2 und – eingestellet] Bamberg A V: daß vor allen dingen sich zu erkundigen, ob statim
26
post conclusam pacem exauctoratio militum erfolgen odter ob dießelbe biß zur gefol-
27
giger ratification und also etliche monat lang suspendirt unnd inzwischen der soldaten
28
verpflegungslast statibus obliegen solle.
und halte auch dafür, daß 1. dahin zu trachten, damit die hostiliteten
2
bey den armaden würden eingestellet und [2.] Kayserliche majestät wie
3
auch Churbayern mit denen ihnen assignirten creisen zufrieden wehren,
4
welches vorerst richtig sein müße. Die obern 3 creise weren euserist rui-
5
nirt und könten sich also mit duppelter last desto weniger belegen und
6
graviren laßenn. Solten die nachstimmenden dafürhalten, daß ad quantum
7
zu schreiten, halte er dafür, daß ehe und bevor man den königlich Schwe-
8
dischen der stende resolution andeute, zu vernehmen, ob die abdanckung
9
der soldatesq alsbald nach geschloßenem friede oder aber nach ausliefe-
10
rung der ratificationum erfolgen solle. Dann solte die abdanckung post
11
ratificationem erst erfolgen, so könte das quantum vor die Schwedische
12
soldatesq so hoch nicht fallen. Wofern auch die hostiliteten cessiren solten,
13
so were gleichwol eine solche austheilung der völcker zu machen, damit
14
kein stand vor den andern nicht beschweret werde. Darbey zu bedingen,
15
daß auch die contributiones zugleich cessiren solten, ingleichen, daß die
16
guarnisonen alsbald abgeführet würden. Man erinnere sich ex actis, daß, als
17
churfürstliche durchlaucht zu Sachßen mit der cron Schweden reichscanz-
18
ler in vorigen iahren tractirt

31
Gemeint sind die ergebnislos abgebrochenen Schönebecker Verhandlungen zwischen Kur-
32
sachsen und Schweden vom Herbst 1635. Kf. Johann Georg I. von Sachsen hatte zunächst
33
10 Tonnen Gold und schließlich, im Schönebecker Projekt von 1635 IX 18/28, 25 Tonnen
34
Gold für die Bezahlung der schwed. Soldaten angeboten, die von den ev. Rst. n aufgebracht
35
werden sollten und von 1636 an in fünf oder sechs Jahren hätten gezahlt werden müssen.
36
Alle schwed. besetzten Orte sollten mit der Ratifikation freigegeben und die schwed. Trup-
37
pen abgezogen werden. Die dt. Soldaten in schwed. Dienst wollte Kursachsen übernehmen.
38
Wegen der Freigabe der schwed. besetzten Orte war allerdings nicht vorgesehen, auf die
39
Ratifikationen Spaniens und der Kath. Liga zu warten (kursächsische Anm.en zu den
40
Punkten 5, 11 und 12 des Projekts, s. Fürnkranz, 58, 62f.).
, seine churfürstliche durchlaucht 10 tonnen
19
goldes geboten pro satisfactione coronae et militiae und daß die soldatesq
20
alsbald sollen licentirt werden. Dieweil dann nun das Römische Reich in
21
diesen nachgehenden iahren in solche ruin und armuth gerathen, sey zu
22
hoffen, es werde die cron Schweden solches consideriren und das werck
23
nicht so hoch spannen. Es sey res inauditi exempli, daß einer cron mit land
24
und leuthen satisfaction gegeben

41
Anspielung auf die umfangreiche Territorialsatisfaktion für Schweden (s. [Nr. 145 Anm. 35] ).
und noch darzu geld gereichet worden.

[p. 215] [scan. 305]


1
Weil er nun von seiner fürstlichen gnaden nicht volkommene instruction,
2
sondern derselben erwarte, wolle er das votum bis darhin suspendirt haben.

3
Sachsen-Altenburg. Man wolle von dem lezten zuerst anfangen: Daß
4
man den königlich Schwedischen solle anmuthen, sich über alle differente
5
puncten zu ercleren

27
Damit ist die von den Ksl. geforderte Stellungnahme zum KEIPO8 1648 V 11 gemeint (s. Anm. 7).
, könne man wol thun, aber sie würden sich dazu
6
nicht verstehen, wie man genugsam vernommen, biß die satisfactio militiae
7
Suedicae richtig.

8
Daß de quanto zu reden, sey gestriges tages beliebt, und werde nötig sein,
9
daß man die königlich Schwedischen auch frage, ob sie dan auch gewalt,
10
etwas sicherlichs hierin zu schließen; dann wann sie der stende erbieten nur
11
wolten anhören und an die generalitet berichten, werde es zu weitleuftig.
12
Darzu verursache, daß sie vor einem iahr gesagt, sie könten sich nicht
13
ercleren, biß der assistenzrath herr Erskein komme

28
Erskein hatte nach Rücksprache mit den höchsten Offizieren der schwed. Armee die Forde-
29
rungen für die Militärsatisfaktion (mehr als 20 Millionen Rt.) den schwed. Ges. präsentiert,
30
die sie am 14. August 1647 den Ksl. vorlegen ließen ( APW II C 3 Nr. 292, 293; Lorentzen,
31
115ff.). In der Zwischenzeit war Erskein wieder bei der schwed. Armee gewesen und kam,
32
nach Zwischenaufenthalt in Erfurt, am 13. Juni 1648 erneut nach Osnabrück ( APW II C
33
4/2 Nr. 273).
; so sage man auch,
14
derselbe werde sich alhier einstellen.

15
Was de cessatione hostilitatis geredet, stehe alschon in instrumento pacis

34
S. KEIPO4 [1647 V 29], praes. [1647 V 29], Art. XV ( Meiern IV, 587 f., hier 588, letzter/erster
35
Absatz, beginnend Pacem hoc modo): zwischen Friedensschluß und Ratifikation soll, nach
36
Abschluß eines Waffenstillstands zwischen den Heeren, alle Feindseligkeit enden.
:
16
si pax conclusa, cesset hostilitas.

17
Sonst vernehme man soviel, daß im churfürstlichen collegio dahin gezielet
18
würde, man solle eine gewiße summam benennen und nicht nach römer-
19
monathen gehen. Im fürstlichen collegio aber sey dieses letztere iüngst
20
beßergehalten worden

37
Der FRO hatte in seinem conclusum von 1648 V 1/11 beschlossen, daß jeder Rst. zur
38
Zahlung der Militärsatisfaktion nach Maßgabe seiner Quote gemäß der Reichsmatrikel
39
beitragen solle (s. Nr. 148, Beginn des Protokolls, Punkt [III],5).
. Bewilligte man eine gewiße summam, würden
21
zwey inconvenientia daraus erfolgen: 1. Daß ieder standt in solidum alß-
22
dann solle hafften

40
Gemeint ist: jeder Rst. soll für alle bzw. für die von allen aufzubringende Gesamtsumme
41
haften (vgl. Oberländer, 371 s. v. in solidum ).
, und die Schwedischen sagen zu einem, zahle und
23
siehe, daß du es bey dem andern wiederbekommest. 2. Müße man auch uf
24
das Churbayerische begehren sehen und daß seine churfürstliche durch-
25
laucht sagen dürfften, es sey eine gewiße summa denen Schwedischen
26
versprochen, die ihnen zu reichen, ihro aber blieben die 3 creise. Man

[p. 216] [scan. 306]


1
müße derohalben, nachdem heute noch reservationes gefallen wollen, sol-
2
chen wiedersprechen. Wieviel römermonath etwa zu verwilligen, stehe
3
von den herren churfürstlichen zu vernehmen, und wolle man sich von
4
40 bis 50 monath ercleret haben, so doch denen königlich Schwedischen
5
nicht anzudeuten, biß man der conditionum versichert.

6

23
6 Würzburg ] Pfalz-Neuburg (3619): Worms (wurde nachträglich so korrigiert). In
24
Österreich A IV fehlt das Votum von Worms völlig.
Würzburg

25
Zur Unsicherheit, ob Würzburg oder (wie in der Textvariante Z. 23 angegeben) Worms
26
zuerst votierte, s. [Nr. 148 Anm. 31] . – Zum Würzburger Votum des Vortags s. das durch
27
Würzburg geführte Votum von Worms in Nr. 155, auf das sich Würzburg bezog.
. Man habe sich gestern vernehmen laßen und a parte Würz-
7
burg beßer gehalten, in quaestione „quomodo“ zu stehen und die condi-
8
tiones richtigzumachen, ehe man zum quanto schreite. Weil aber der her-
9
ren churfürstlichen meynung anders ausgeschlagen und ezliche vota sich
10
albereit auch aufs quantum vernehmen laßen, wolle er die praeliminarem
11
conditionem wegen abdanckung der kriegsvölcker und quo tempore dieses
12
geschehen solle, mit Neuburg, Bamberg und Altenburg wiederholen. Der
13
Fränckische creiß habe zu wachen ursach, dann die Schwedische generali-
14
tet würde die austheilung der soldatesq in die negstangelegene craise, wie
15
die armee iezo stehe

28
Die schwed. Armee, die gerade gemeinsam mit der frz. die Schlacht von Zusmarshausen
29
geschlagen hatte (s. [Nr. 155 Anm. 46] ), stand im Bay. Reichskreis, so daß bei einer Dislo-
30
zierung der Truppen der benachbarte Fränkische Reichskreis bedroht war. Bayern blieb
31
zunächst Kriegsschauplatz: am 12. Juni 1648 ging das schwed.-frz. Heer bei Freising über
32
die Isar ( Höfer, 208).
, ergehen laßen, welches also den Fränckischen creiß
16
hart treffen werde. Könne sich also zu keinem quanto verstehen, bis die
17
abdanckung gewiß. Man müße versichert sein, was übrigbleibe und ufzu-
18
bringen. Eventualiter und weil die churfürstlichen uf das quantum giengen,
19
könne er es geschehen laßen, jedoch daß die königlich Schwedischen sich
20
vorhero wegen der abdanckung erclerten. Weil auch vorhin man 120 oder
21
140 römermonath verwilliget, 10 oder 20 regiment einem creiß eingeleget
22
und solche exceße vorgangen, so nicht zu sagenn

33
Auf dem Regensburger RT von 1640/1641 waren für beide Jahre jeweils 120 Römermonate
34
bewilligt worden. Der RA von 1641 X 10 läßt weder die vorangehenden harten Auseinan-
35
dersetzungen noch das abweichende Conclusum der Reichsstädte erkennen, die jeweils nur
36
60 Römermonate bewilligt hatten. Den Rst. n, deren Territorium im Operationsgebiet der
37
ksl. Reichsarmee lag, war schon vor der Kontributionsbewilligung von 1640 auferlegt wor-
38
den, die ihnen angewiesenen Regimenter zu besolden und zu verpflegen. Die Reichskurien
39
hatten in ihren Ga. zwar die Gewaltanwendung bei Eintreibung der Kontributionen für
40
unzulässig erklärt, doch waren solche Erklärungen praktisch wertlos (RA von 1641 X 10
41
§§ 32–39 und 69–80, s. Sammlung III, 558f., 563; Bierther, Reichstag, 291–297).
, so müße man auch

[p. 217] [scan. 307]


1
wißen in quaestione „cui“, wie und wem man die verwilligte summam zu
2
reichen, und müße in alle wege bey dem concluso bleiben ratione quaestio-
3
nis „cui“, wie Altenburg erinnert. So sey auch von Altenburg wol erinnert,
4
man müße wißen, ob dann auch die Schwedischen vollmacht, in puncto
5
satisfactionis militiae zu tractiren und zu schließen, und daß sich sonst
6
nicht einzulaßen. Das quantum könne auch nicht uf eine gewiße sum-
7
mam gesezt werden, wie dan die churfürstlichen uff 2 millionen [fl.] solten
8
gehenn, und sey von Altenburg wol angeführt, warum uf römermonath
9
zu handeln, wie im Römischen Reich auch gewöhnlich. Man wiße auch
10
bey den reichsanlagen und bewilligungen von keinen millionen. Könne
11
geschehen laßen, daß man 30 monat biß 40 gehe; 2 millionen [fl.] würden
12
etwa uf die 35 monat anlauffen.

13
Sachsen-Coburg. Wie Altenburg, mit der erleuterung, daß man die
14
verwilligung der römermonat zur Schwedischen milizi satisfaction uf die
15
7 creise verstehe.

16
Worms. Wie Würzburg.

17
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Halte auch dafür, daß
18
zuforderst von denen königlich Schwedischen gesandten zu vernehmen,
19
ob sie mit den ständen wolten tractiren und vollmacht, und solchesfalls
20
weren die vorkommende conditiones voranzusetzen. Diesem nach laße er
21
ihm gefallen, daß man von 40 bis 50 römermonath gehe, mit der erleuterung
22
wie im Coburgischen voto. So weren auch, wie gestern vorkommen

32
Die Ksl. hatten die rst. Deputierten am 20. Mai 1648 aufgefordert, die Schweden zur
33
Stellungnahme zum KEIPO8 1648 V 11 zu veranlassen. Die Ksl. machten davon die Wiederauf-
34
nahme der am 23. April 1648 unterbrochenen ksl.-schwed. Konferenzen abhängig. Über
35
die Deputation und die Aufforderung der Ksl. wurde am Vortag im FRO berichtet (s.
36
[Nr. 145 Anm. 3] ; [Nr. 155 Anm. 4] ).
,
23
die königlich Schwedischen zu ersuchen, sie wolten nunmehr mit denen
24
Kayserlichen gesandten die conferenz continuiren etc.

25
Österreich. (Interloquirte der Osterreichische gesandter herr Gol:) Ihre
26
Kayserliche majestät habe das instrumentum pacis neulicher tage in con-
27
firmationem et ratificationem herausgeben laßen

37
Der KEIPO8 1648 V 11 wurde den Schweden am 11. Mai 1648 übergeben (s. [Nr. 155 Anm. 4] ).
und ratificire also alles,
28
was darinn enthalten, welches den stenden ein großer trost billich sein
29
solte.

30
Basel. Wie Würzburg, jedoch allezeit cum reservatione wegen der graff-
31
schafft Pfirdt

38
Basel hatte auch im Votum der vorangegangenen Sitzung, wie schon mehrfach zuvor, seine
39
Rechte an der Gft. Pfirt/Ferrette vorbehalten (s. [Nr. 155 Anm. 39] ).
.

[p. 218] [scan. 308]


1
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Halte auch dafür, daß
2
die quaestio „quomodo“ als eine conditio zu sezen und zu annectiren.
3
Ratione quanti conformire er sich denen, die uff römermonat gingen und
4
uff keine gewiße summam. Weil aber die churfürstlichen uf eine deter-
5
minatam summam zielten, so were etwa dieselbe zu beniehmen, doch
6
daß dieselbe nach den römermonathen einzurichten und also Kayserli-
7
che majestät sich mit dem Osterreichischen creiß und Churbayern mit
8
dem Bayerischen begnügen zu laßen. Die abdanckung zu erhalten, werde
9
schwer hergehen, wan nicht ein stück geldes in parato. Woher es nun zu
10
nehmen, stelle er zu bedencken, und wie solches an die hand zu bringen.
11
Mit parer hand werde mit der soldatesq beßer zu reden sein. Conformire
12
sich Altenburg in summa, daß uf 40 bis 50 monat zu steigen und solches
13
von den 7 creisen pro militia Suedica zu verstehenn.

14
Fulda. Beziehe sich uf die vorhin in dieser materi geführte vota

23
S. die Voten Fuldas in Nr. 147, 148, 151, 153 und 155; in Nr. 151 und 153 s. auch die Voten
24
Bambergs, auf die sich Fulda berief.
. Wegen
15
der Caßelischen satisfaction wie Neuburg, dahin auch die zu Münster
16
verwichener tage votirt

25
S. die „Meinung“ des FRM von 1648 V 18 über die Militärsatisfaktion, hier zur Frage
26
„quis“ et „a quibus“: Wartenberg als Fbf. von Osnabrück und andere, die von der hessen-
27
kasselschen Satisfaktion betroffen waren, behielten sich vor, daß ihr Beitrag für die hes-
28
sen-kasselsche Satisfaktion von ihrem Beitrag zur schwed. Satisfaktion abgezogen werde.
29
Ferner baten sie um ein gemeinsames Schreiben der Rst. an die Lgf.in, um sie aufzufordern,
30
nicht weiter die Territorien des Kf.en von Köln wie auch jene anderer Rst. mit doppelter
31
und dreifacher Anlage zu beschweren und das bereits von ihr Eingenommene von den
32
600 000 Rt.n abzuziehen, die ihr im Nebenrezeß von 1648 IV 8 zugestanden worden
33
waren ( Meiern V, 859 ; zum Nebenrezeß s. [Nr. 147 Anm. 25] ).
.

17
Braunschweig-Celle. Habe gestern erinnert und gewünschet, daß das
18
„quomodo“ vorerst richtiggemacht worden

34
Langenbeck hatte am Vortag gesagt, daß nur der Wille der Schweden ihn dazu bringe, sich
35
in Abkehr von seinem früheren Votum über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion zu
36
äußern (s. das Votum Braunschweig-Celles in Nr. 155).
, aber weil das churfürstliche
19
und städtische collegium

37
Der SRO hatte am 22. Mai 1648 beschlossen, daß bei Scheitern eines nochmaligen Versuchs,
38
mit den Schweden zunächst über das „Wie“ der Militärsatisfaktion sowie über den Exe-
39
kutionsart. zu verhandeln, die Frage nach der Höhe der Militärsatisfaktion vorzunehmen
40
sei. Unter bestimmten Bedingungen wollten die Reichsstädte dann mit einer Bewilligung
41
von 2 Millionen fl. einverstanden sein ( APW III A 6, 683 Z. 17–42).
uff das quantum giengen, müße man folgen.
20
Wiederhole die vortrefliche vorkommende monita und insonderheit das
21
Würzburgische votum. In quaestione „quis“ et „cui“ müße, was darin
22
geschloßen, als certum praesupponirt werden, den man werde sonst kein

[p. 219] [scan. 309]


1
gewißes setzenn können. Reservire per expressum, wo ein standt sey, der
2
sich eximire, wolle das fürstliche hauß Braunschweig sich zu nichts verste-
3
hen, wie auch vor diesem von andern reservirt worden

31
Langenbeck selbst hatte am 9. Mai 1648 namens des Hauses Braunschweig-Lüneburg
32
votiert, sich zur Militärsatisfaktion nur dann äußern zu wollen, wenn entschieden worden
33
sei, daß alle Rst. dazu beitragen müßten; in der nächsten Sitzung hatte er gefordert, daß
34
dieser Vorbehalt ins conclusum aufgenommen werde (s. Nr. 147 bei Anm. 56; Nr. 148,
35
Beginn des Votums von Braunschweig-Celle). Dem wurde entsprochen, s. das conclusum
36
von 1648 V 2/12, Punkt 1 (Text in Nr. 149, Ende des Protokolls).
. Die abdanckung
4
sey als eine conditio sine qua non zu setzenn und von denen koniglich
5
Schwedischen zu vernehmen, was sie vor ein expediens hettenn, damit den
6
stenden nicht duppelte last ufgebürdet würde.

7
Was cessationem hostilitatis anbetreffe, so sey das armistitium in alle wege
8
billich, wan der friede geschloßen, aber nicht practicirlich, daß man sage,
9
die hostiliteten solten ante subscriptionem eingestellet werden, sondern
10
solches müße geschehen, wan der friede geschloßenn. So were auch denen
11
königlich Schwedischen zugleich anzudeuten und vorzustellenn, wie vor
12
diesem vorkommen

37
Braunschweig-Grubenhagen votierte am 14. Mai 1648: Schweden werde einen Teil seiner
38
Armee in die Heimat abziehen, einen Teil aber in Garnisonen legen und den Rest abdanken
39
(s. Nr. 151, Votum Braunschweig-Grubenhagens, zweiter Absatz). Die Rst. forderten, daß
40
sie nur für die dritte Kategorie Geld zur Verfügung stellen mußten.
, daß sie ezliche völcker in guarnisonen hetten, ezli-
13
che sonst behielten und nicht abdanckten.

14
Uff das quantum sey er nicht instruirt, aber bitte, man wolle sich, das vater-
15
land zu retten, nicht cum defectu mandati ufhalten. Praesupposito, daß uff
16
römermonat zu handeln, halte er uf ratification seiner fürstlichen gnaden
17
dafür, man habe etwa uf soviel römermonat zu gehen, alß 2 millionen fl.
18
austrügen, dan weniger würden wir wol nicht können bieten.

19
In übrigen wie Würzburg und Altenburg.

20
Braunschweig-Grubenhagen. Vorsietzende hetten sich uf das quan-
21
tum und conditiones herausgelaßen. Er habe gestern praeparatorie sein
22
votum abgelegt, mit diesen beeden conditionibus, daß man das quantum
23
pari passu laße gehen und das „quomodo“ conditionire.

26
23–25 Numerus – folge] Pfalz-Neuburg (3619): und muste man quoad modum eine philo-
27
sophische distinction machen inter numerum numerantem et numeratum. Die römermo-
28
nath musten der numerus numerans, das heraußkommende quantum aber der numerus
29
numeratus sein.
Numerus nume-
24
rans sey in monathen, aber der numerus numeratus, was darauß an der
25
summe folge. Man müße uff monat gehen, dan man finde

30
219,25–220,1 viel – geben] In Österreich A IV ist als Beispiel Lothringen genannt.
viel stende in

[p. 220] [scan. 310]


1
der reichsmatricul, so doch nichts geben

21
Das in der Textvariante S. 219 Z. 30 erwähnte Hgt. Lothringen hatte für seine zum Reich
22
gehörenden Teile schon im 16. Jh. die Kreissteuern nicht mehr bezahlt und wurde für die
23
schwed. Armeesatisfaktion nicht mitveranschlagt ( Oschmann, 499).
, und verwillige demnach ieder
2
standt vor sich die bestimmende monath. Causa debendi sey, daß man
3
friede wolle haben, daher seine fürstliche gnaden sich nicht zu entziehen
4
begehre, es sey nun 40 oder 50 monath, so würden seine fürstliche gnaden
5
sich conformiren. Ob aber per determinationem quanti die cessatio armo-
6
rum folgen wurde, würde zu verstehen sein, wen auch das „quomodo“ et
7
reliqua richtig. Sein votum sey conditionale: Wenn es die meynung, daß
8
man dem fürstlichen hause Braunschweig wolle völcker über den halß
9
führen, könten sie alßdan nichts geben. Von Altenburg were wol erinnert,
10
daß bey denen königlich Schwedischen zu vernehmen, ob sie dann auch
11
vollmacht, in diesem punct zu handeln und zu schließen. Welches die causa
12
debendi, sey verwichen im Österreichischen voto wol angeführt

24
S. das öst. Votum vom 6. Mai 1648: Es bestehe keine Verpflichtung, Schweden Militärsatis-
25
faktion zu gewähren, abgesehen von der Zusage des Ks.s über einen Beitrag des Reichs in
26
der Vereinbarung über die schwed. Territorialsatisfaktion von 1648 III 8/18 (Nr. 145, im
27
Text bei Anm. 17 und 34).
, so dar-
13
aus zu nehmen und entlich denen königlich Schwedischen vorzustellen.

14
Braunschweig-Wolfenbüttel. Wie seine herren collegen.

15
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin.

16
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Es habe ihn, den fürst-
17
lich Wurtenbergischen, der fürstlich Mecklenburgische herr abgesandte
18
ersucht, denselben zu entschuldigen, weil er bey denen herren Kayser-
19
lichen zu verrichten

28
Kayser war bei Lamberg und bat um eine angemessene Entschädigung für Hg. Adolf
29
Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin, der zur schwed. Territorialsatisfaktion beisteuern
30
mußte (s. [Nr. 145 Anm. 91] ). Die Ksl. berichteten Ks. Ferdinand III. mit Schreiben vom 25.
31
Mai 1648 vom Anliegen des Hg.s und überschickten ein Memorial Hg. Gustav Adolfs von
32
Mecklenburg-Güstrow an Lamberg und Krane, in dem der Hg. um eine Entschädigung für
33
seine Rechte am Hst. Ratzeburg bat, das sein Vormund Hg. Adolf Friedrich als Rekompens
34
erhalten sollte. Aus dem Bericht der Ksl. geht nicht hervor, daß der Ges. sich auch für Hg.
35
Gustav Adolf eingesetzt hatte ( APW III C 2/2 1072 Z. 27ff.; III C 2/3 193R Nr. 2061; das
36
Schreiben an den Ks. wird in APW II A 9 ediert; Text des Memorials, Güstrow 1648 IV
37
12/22: Meiern VI, 532 –535).
, daß er sich iezo nicht eingestellet, und begerth,
20
im nahmen seiner fürstlichen gnaden sich uff vorige vota zu beziehen

38
Vorbehalt Mecklenburg-Schwerins und -Güstrows vom 9. Mai 1648, erst dann zu den
39
Fragen über die Militärsatisfaktion Stellung zu nehmen, wenn die Verhandlungen über die
40
Entschädigung für ihren Beitrag zur schwed. Territorialsatisfaktion zu ihrer Zufriedenheit
41
abgeschlossen seien (s. Nr. 147 hei Anm. 65). Am 11. Mai hatte Mecklenburg für den Fall
28
protestiert, daß in den ksl.-schwed. Verhandlungen über die Lizenten an der Ostsee etwas
29
zu seinem Nachteil beschlossen werde (s. Nr. 148 bei Anm. 46), und am 22. Mai sich auf
30
seine früheren Voten berufen (s. Nr. 155 bei Anm. 45).
.

[p. 221] [scan. 311]


1
Wann dero satisfaction wiederfahre, begehre sie sich alßdan, gleich andern
2
ständen, dem werck nicht zu entziehen.

3
Pommern-Stettin und -Wolgast. Wie vorhin Brandenburg Culm-
4
bach und Onolzbach.

5
Württemberg. Möchte gerne gesehen haben, daß das „quomodo“ erst
6
richtigworden, aber weil beliebig, das quantum zu determiniren, confor-
7
mire er sich, iedoch daß ihre Kayserliche majestät und Churbayern mit
8
den assignirten beeden creisen respective zuefrieden blieben. Weil aber
9
selbigerseits noch contradicirt werde und verlaute, die zu Münster sich
10
ufhaltende gesandten solten auch dahin gehen

31
S. die „Meinung“ des FRM von 1648 V 18 über die Militärsatisfaktion, hier zur Frage
32
„cui“ vel „quibus“: künftig sei über die Satisfaktion für die ksl. und kurbay. Reichsarmee
33
samt den Truppen Lamboys zu beraten ( Meiern V, 859 ; zur Forderung Kurkölns nach
34
Militärsatisfaktion für die Truppen Lamboys s. [Nr. 145 Anm. 45] ).
, deswegen sich dan der
11
Schwäbische und Fränckische creiß vorzusehen, wolle er sich uf das Bam-
12
bergische votum bezogen haben.

13
Halte auch mit Altenburg rathsam, daß die königlich Schwedischen zu
14
befragen, ob sie dann vollmacht, in puncto militiae satisfactionis zu schlie-
15
ßen.

16
Wegen der abdanckung sey im Würzburgischen voto nach notturfft gere-
17
det, so er wiederhole, und sey mit Braunschweig und gleichstimmender
18
der meynung, daß dasjenige, weßen man sich von seiten der stende in quae-
19
stione „quomodo“ und executionis vereinbaret, pro conditione sine qua
20
non zu setzen. So könne auch seine fürstliche gnaden sich eher zu nichts
21
verstehen, biß sie zu ihren landen wiederum völlig restituirt

35
Die Restitutionen an das Hgt. Württemberg waren am 17. Februrar 1649 abgeschlossen (s.
36
[Nr. 154 Anm. 57] ).
;

23
21–22 dann – haben] Österreich A IV: Erinnert nochmahls deß Rheinischen creiß Sicher-
24
heit und völlige restitution, dan auch Hailbrun und andere ohrt von den Frantzoßen
25
zu restituirn seyen, und man die contributiones nacher Philipsburg zeicht [ Österreich
26
BB III: zeucht]. – Die cassatio obligationum sey in „quomodo“ zwar uff officirn unnd
27
soldaten gerichtet, es muß aber auch uff den veldtherrn und generales verstanden werden.
dann wan
22
iemand von den landen contribuiren solle, müße er sie auch haben

37
Um die Sicherheit des Kurrheinischen und Oberrheinischen Kreises (s. Textvariante Z. 23)
38
bzw. um die Sicherheit aller Territorien, die am oder in der Nähe des Rheins lagen, fürch-
39
teten die Rst. angesichts der Ungewißheit eines span.-frz. Friedensschlusses (s. Nr. 153
40
Anm. 4). Die Reichsstadt Heilbronn (s. Textvariante Z. 24) war infolge des Ulmer Waf-
18
fenstillstands von 1647 III 14/27 frz. besetzt ( Immler, Kurfürst, 448; Höfer, 55, 57).
19
Die befestigte Stadt wurde gemäß dem Nürnberger ksl.-frz. Hauptrezeß von 1650 VII 2
20
zunächst als Ersatz für das noch span. besetzte Frankenthal an Kurpfalz übergeben, das
21
Heilbronn nach der Räumung Frankenthals im Mai 1652 freigab ( Oschmann, 514, 680).
22
– Zur Versorgung der frz. besetzten Festung Philippsburg im Hst. Speyer (s. Textvariante
23
S. 221 Z. 25) zogen die Franzosen das württembergische, ebenfalls frz. besetzte Amt Maul-
24
bronn heran, was bis zu dessen Restitution im Februar 1649 Anlaß vieler Streitigkeiten
25
war ( Philippe, 128). – Die Ungültigkeitserklärung der Obligationen (s. Textvariante S. 221
26
Z. 26) meint jene des Militärs gegenüber den Rst. n. Die Vorschlaege (s. [Nr. 155 Anm. 3] )
27
nennen in Punkt 10 Obligationen der soldatesque (s. Meiern V, 821 ).
.

[p. 222] [scan. 312]


1
Daß ein quantum zu determiniren, und zwar nach der reichsmatricul, und
2
nach monathen zu verwilligen und abzutragen, sey er einig. Es würden
3
35 monat uf 2 millionen fl. hienansteigen. Allein, wan man uf monath gehe,
4
so sey ein gewißes zu setzenn, so die reichsritterschafft und hanseestädte
5
solten beytragen

28
Im conclusum von 1648 V 2/12 war in Punkt 1 beschlossen worden, daß auch die Reichsrit-
29
terschaft und jene Hansestädte, die weder mittelbar noch unmittelbar zu den Reichslasten
30
beitrugen, zur Militärsatisfaktion herangezogen werden sollten (s. den Text in Nr. 149,
31
Ende des Protokolls).
. Es were auch expresse zu conditioniren, daß wegen
6
solcher summ, so zu verwilligen, kein platz solle vorenthalten werden.

7
Wiederhole solches wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco et ordine.

8
Baden-Durlach. Reservire zuforderst seiner fürstlichen gnaden resti-
9
tution

32
Mgf. Friedrich V. von Baden-Durlach hatte noch nicht seine Zustimmung zu dem Text-
33
vorschlag De causa Badensi von 1648 IV 20 gegeben, der die baden-durlachischen Resti-
34
tutionsforderungen nicht vollständig erfüllte (s. [Nr. 145 Anm. 96] ).
und stimme mit Altenburg dahin, daß man von denen königlich
10
Schwedischen zu vernehmen, ob sie vollmacht, in hac materia zu tracti-
11
ren und zu schließen. Wegen austheilung der soldatesq wie Bamberg und
12
Würzburg. In quaestione „quis“ et „cui“ were es bey dem reichsschluß zu
13
laßen

35
Gemeint ist das conclusum von 1648 V 2/12 (s. den Text in Nr. 149, Ende des Protokolls),
36
das zunächst nur ein Beschluß der (Teil-)Kurien in Osnabrück war. Inzwischen lagen zwar
37
die entsprechenden Beschlüsse des FRM und SRM von (wahrscheinlich) 1648 V 18 vor (s.
38
[Nr. 146 Anm. 27] und 28); doch wurden diese erst am 23. Mai durch Diktatur und damit
39
offiziell in Osnabrück bekanntgemacht.
. Wegen der abdanckung wie Wormß

40
Gemeint ist Würzburg. Die Verwechslung kam dadurch zustande, daß Vorburg für beide
41
Hst.e votierte (s. [Nr. 145 Anm. 83] ).
und daß darin mit denen
14
königlich Schwedischen richtigkeit zu machen. Daß auch die verwilligung
15
uf die 7 creise gemeinet, wie Coburg. Wegen vorstellung der motiven
16
wie Braunschweig Grubenhagen. Wen ein quantum zu determiniren, wie
17
Würzburg.

[p. 223] [scan. 313]


1
Baden-Baden. Cum maioribus.

2
Hessen-Darmstadt. Habe gestern angedeutet, daß er von seiner fürstli-
3
chen gnaden befehlet, denen maioribus sich zu conformiren

24
S. Nr. 155, Votum Hessen-Darmstadts.
, darbey er es
4
laße. Wegen der reichsritterschafft und hanseestädte aber wie Würtenberg.

5
Sachsen-Lauenburg. Wie Würtenberg.

6
Anhalt. Wie Sachßen Weymar.

7
Henneberg. Wolle das Altenburgische, Würzburgische und die Braun-
8
schweigische vota wiederholet haben. Was Würtenberg wegen abtretung
9
der vestungen erwehnet

25
Gemeint sind Festungen mit frz. Besatzung wie Heilbronn und Philippsburg (s. Anm. 49).
, were nicht rathsam zu gedencken, sondern pro
10
certo zue laßen, bestehe auch schon in quaestione „quomodo“

26
S. die Vorschlaege, Punkt 2 ( Meiern V, 822 ): Sorge für die Sicherheit der am Rhein=Strohm
27
gesessene[n] Rst. angesichts der Ungewißheit über den span.-frz. Frieden.
.

11
Man conformire sich denen, die uf 35 römermonat gestimmet. Gleichwol
12
sey es zu besorgen, wen man denen königlich Schwedischen von 35 monat
13
würde sagen, so dürfften sie wol den stenden vorhalten, wehren doch wol
14
eher in einem iahre 120 monat verwilliget worden

28
S. Anm. 33.
. Da müße man mit
15
der antwort gefast sein, daß sodann eine abkürzung einen und andern
16
stand wiederfahren und die zahlung nicht gantz mit baaren gelt, sondern
17
in natura mit wahren und in ander dingen geschehen. Dieweil auch soviel
18
gegeben, were darüber alles vermögen darauffgangen.

19
Wetterauer Grafen. Die restitutio der destituirten herren graffen

29
Gemeint sind die Gf.en von Nassau-Saarbrücken, das Haus Hanau, Gf. Johann Al-
30
brecht II. von Solms-Braunfels, das Haus Solms-Hohensolms, die Gf.en von Ysenburg-
31
Büdingen, die Wild- und Rheingf.en, Gf.in Louise Juliane von Sayn-Wittgenstein, das
32
Haus Waldeck, das Haus Erbach, die alle aufgrund des Westfälischen Friedens restituiert
33
wurden (s. die genauen Angaben über die restituierten Güter und Rechte in Art. IV,30–36,
34
38, 43 IPO ← § 35 IPM; zu Gf. Johann Albrecht II. von Solms-Braunfels, 1599–1648 IX
35
23, s. Isenburg V T. 76; Schmidt, 527f.).

20
müße vor allen dingen erst erfolgen, ehe sie was abtragen könten. Ratione
21
quanti weren sie einig, quanto minus, tanto melius. Die interessirten
22
reservirten ihnen bey der Heßen Caßelischen satisfaction mit Neuburg
23
die notturfft.

[p. 224] [scan. 314]


1
Der Österreichische director verlas ein conclusum, so er abfaßet. Weil
2
es aber nicht secundum suffragia ufgesezt, auch zu vernehmen, daß die
3
churfürstlichen und städtischen albereit voneinandergangen und also zur
4
re- und correlation nicht zu gelangen, so blieb die abrede, er wolle es
5
secundum vota einrichten

38
Schriftliche Fassung für das Kurmainzer Reichsdirektorium (s. Anm. 1). – Zu den in der
39
verlesenen Fassung erwähnten conditiones sine quibus non (Textvariante Z. 17) s. Punkt 1
40
der Vorschlaege ( Meiern V, 820 ): unabdingbare Voraussetzungen sollten sein der Friede,
41
Waffenruhe, Abdankung und Abzug der Truppen, Rückgabe der zu restituierenden Plätze
42
und Vollzug alles übrigen, das von der Ausführung des Friedens abhing. – Zu den Reichs-
43
kreisen (Textvariante Z. 31) s. [Nr. 148 Anm. 17] .
, hora 4 nachmittag ablesen, auch mit dem
6
reichsdirectorio reden, daß hora 5 zwischen den reichscollegiis die re- und
7
correlation könte vor sich gehen.

[p. 225] [scan. 315]


1
[II] Hora 2 pomeridiana ist bey

8
1–7 Der – gehen] Keine andere Überlieferung vermerkt eine Kritik an der Beschlußfassung
9
des Österreichischen Direktoriums. In der Druckvorlage folgt eine Notiz über die Re- und
10
Correlation, an der die sachsen-altenburgischen Gesandten nicht teilgenommen haben.
11
Die meinung lautet nach Österreich A IV (XLIV) und Bamberg A V: Zuvolg voriger
12
in quaestionibus super solutione militiae und insonderheit gestrigs tags [1648 V 12/22]
13
im firstenrath zu Oßnaprug verfaster meinung ist aniezo super quaestione quanti per
14
maiora dahin geschloßen worden:

15
Seitenmalen die herren Schweden zu einicher weiterer handlung ohn vohrgehende ercle-
16
rung irer militiae satisfaction nit zu bewegen sein wollen, alß werden praeliminariter die
17
in quaestione „quomodo“ praesupponirte conditiones sine quibus non hiemit außtruck-
18
hentlich widerholt und daß dieselbe samt dem puncto executionis et conclusionis pacis
19
neben und mit erledigung diser frag coniunctim außfindig gemacht werden solln.

20
Vorhero aber von den herren Schweden zu vernemen, [1.] ob sie volmacht unnd genugsa-
21
men gewalt haben, disem punctum onerwartet iemand anderem oder zuruckhbringung
22
mit den stenden zue schliessen.

23
2. Ob und wie man sich nach geschlossenem friden der abdanckhung ihrer völckher und
24
quo certo tempore zu versichern habe, auch die repartitio der regimenter ohne dopllete [!]
25
beschwerd der stenden zu machen seye.

26
3. Wan aber die herrn Schwedischen plenipotentiarii sich in ein so baldige abdanckhung
27
nit verstehen wolten, waß sie vir ein expediens den stenden zur sicherheit geben khenden.

28
4. Hierauff khente man sich auf gewisse römermonat (und nit uff ein gewisse summa
29
gelts) auß bewegenden ursachen dergestalten heraußlassen, daß khein stand für den
30
andern obligirt oder dessen zu entgelten haben soll.

31
5. In dise bezalung sein allein die ubrige 7 creiß (notentur nomina) zu verstehen, und were
32
sich uff 35 biß etc. [ Bamberg A V: 35 biß uf 40] einfachen römerzugs heraußzulassen.

33
6. Den Kayserlichen der Östreichische und den Curbayrischen der Bayrische creiß (dan
34
der Burgundische wirdt ohndaß nichts geben wollen), auf weiß, in quaestione „quo-
35
modo“ determinirt, angewisen sein.

36
7. Darwieder Österreich und Bayern ihr noturfften vorbehalten, auch etliche andere
37
stend darvorgehalten, daß man de quaestione „cui“ umb solcher contradiction willen vor
22
allem gesichert sein miste (inmaßen die zu Minster versamlete stend auch der meinung
23
sein wollen), damit nicht durch nachkhomende praetensiones die obere und andere creiß
24
zw〈ei〉fach gravirt werden mechten.

25
8. Weil die reichsriterschafft und etliche hanseestett in quaestione „quis“ ernent werden
26
und aber in der matricul nit begriffen, alß wird irer quotae halben absonderlich zu reden
27
sein.

28
Schließlich hat man ex parte directorii darvorgehalten, daß nit correferirt werden khan, es
29
seyen dan dern zu Minster versamleter stenden meinungen, den praeliminaribus gemeß,
30
zuvor einkhomen und conferirt worden.
der re- und correlation von dem Kur-
2
mainzer Reichsdirektorium
den fürstlichen gesandten referirt wor-
3
den, daß, nachdem dem löblichem churfürstlichem collegio von des gra-
4
ven Oxenstirns resolution super quanto

32
Gemeint ist das Insistieren der Schweden auf dem Angebot einer bestimmten Summe für
33
ihre Militärsatisfaktion. Ohne ein solches Angebot wollten sie sich nicht über die Vor-
34
schlaege
sowie den beigefügten Textvorschlag für den Exekutionsart. äußern; diese Reso-
35
lution hatten die Schweden dem Kurmainzer Reichsdirektorium am 21. Mai 1648 durch
36
ihren Sekretär übermitteln lassen (s. Nr. 155 bei Anm. 4).
apertur gegeben, daßelbig per
5
maiora dahin geschloßen, daß man der Schwedischen militiae 15 biß
6
20 thonnen fl. zu versprechen hette, und zwar mit nachfolgenden con-
7
ditionibus:

8
1., daß die quaestio „quomodo“ und punctus executionis pari passu zu
9
ihrer richtigkeit gebracht;

10
2. der Schwedischen gesandten erclerung super instrumento pacis erfordert
11
würde,

12
sodan pro 3., daß, alsopaldt daß quantum verglichen, die hostilitates ces-
13
siren solten, undt hette man dabey underscheidtliche, vernünfftige motive
14
und rationes ins mittell gebracht, alß nemblich (1.), daß man tempore der
15
Schünenbeckischen tractaten auf 20 thonnen goldts bestanden

37
S. Anm. 24.
; anietzo
16
hette die cron Schweden eine so ansehentliche satisfaction an landt und
17
leuthen vom Romischen Reich erhalten und seyen die reichsundertha-
18
nen ungleich mehr verarmet. (2.) Wan man mit der soldatesca abrechnung
19
halten solte, würde dießelbe wenig mehr zu fordern haben. (3.) Seie vor
20
diesem in den Niederlanden mit viermahl hundertthausendt Brabantischer
21
gulden eine gantz armee abgedancket worden

38
Die Deputierten verwiesen gegenüber Oxenstierna am 25. Mai 1648 auf dieses Beispiel,
39
an das der würzburgische Ges. in der FRO -Sitzung am 28. Mai 1648 erinnerte (s. Nr. 160
40
Anm. 19).
. (4.) Die cron Schweden in

[p. 226] [scan. 316]


1
Imperii societatem auf- und angenohmen worden

40
Gemäß der Vereinbarung über die schwed. Territorialsatisfaktion von 1648 III 8/18 erhielt
41
Schweden die Reichsstandschaft (s. [Nr. 145 Anm. 35] ).
, und würde dieselbe
2
umb soviel desto weniger ihre constatus graviren wollen.

3
Und dieses seie der herren churfürstlichen meinung; wolten demnegst der
4
fürstlichen gedancken auch gern vernehmen.

5
Salzburgisches Direktorium.

16
5–6 Die – verglichen] Nach Sachsen-Altenburg A II 2 (schriftliche Fassung der Correla-
17
tion
) waren die meinungen des Fürstenrats per maiora ausgefallen.
Die herren fürstlichen hetten sich einer
6
meinung verglichen unnd praemittiren ihrer resolution super quanto diese
7
praeliminares conditiones:

8
1. Daß von den Schweden zu vernehmen, ob dieselbe uber den punctum
9
satisfactionis militiae genugsamb bevolmächtiget;

10
2.

18
10 daß – gesichert] In Sachsen-Altenburg A II 2 (schriftliche Fassung der Correlation)
19
ist ausgeführt, daß und warum die abdankung unverlengt nach geschloßenen und sub-
20
scribirten friden, nicht aber erst nach deßen ratification, werkstellig gemacht werden
21
solle.

22
10–11 daß – gefordert] Nach Sachsen-Altenburg A II 2 (schriftliche Fassung der Corre-
23
lation
) berief sich der Fürstenrat auf Punkt 10 der Vorschlaege, welche (…) in der Frage
24
„quomodo“ zu beobachten, wollte jedoch ergänzt haben, daß als Besitzer der für nichtig
25
zu erklärenden obligationes, rechten, abrechnungen und andere dergleichen praetensio-
26
nes alle Dienstgrade der Heere aller kriegführenden Parteien zu nennen seien.
daß man der abdanckung gesichert;

11
3. daß aller kriegenden theilen restanten nit mehr gefordert

42
Zur Ungültigkeitserklärung der Obligationen (Textvariante Z. 25f.) s. Anm. 49.

12

27
12–13 und – solle] In Sachsen-Altenburg A II 2 (schriftliche Fassung der Correlation)
28
folgt: Deme gleichwohl Österreich und Beyern contradiciren und auf satisfaction der
29
Keyßerlichen und Churbeyerischen armeen beharren, auch andere dafürhalten, das vor
30
erledigung solcher differenz zu dem quanto vor die Schwedische armee mit bestendigkeit
31
nicht geschritten werden könte.
und dan, pro 4., bey repartition der soldatesca eine aequalitas exacta gehal-
13
ten werden solle.

14

32
14–15 Diesem – bewilliget] Nach Sachsen-Altenburg A II 2 (schriftliche Fassung der
33
Correlation) sollte den Schweden dabei zu bedenken gegeben werden, wasmaßen man
34
sich an seiten des Reichs keinen kriegenden theil zu dergleichen militiae satisfaction
35
schuldig erkennen thete, allermaßen ein löblicher fürstenraht die hirbey militirenden
36
rationes, cui causa debendi non subsit, hernechst zu eröfnen erbietig, pro nunc aber
37
summariter diese allein berührt, das gleichwohl die abrechnung des empfangs und der
38
zugefügten schaden (wenn es zu derselben kommen solte) ein weit geringers und villeicht
39
gahr kein quantum herausbringen würde, zu geschweigen, daß die cron Schweden eine
22
so ahnsehnliche, sich auf viel millionen herausbelaufende satisfaction an landen von
23
Heiligem Reich erlangt, da es dann eine sach schier unerhörten exempels seyn würde,
24
wenn ein kriegender theil seine satisfaction nicht allein auf die von ihm acquirirte lande,
25
sondern auch zugleich die soldatesca richten wolte, auch uberdas viel dero officirer
26
bey diesen kriege zu statlichen nahrungsmitteln gelangt, entgegen das Reich dergestalt
27
erschöpfft, daß sogahr dies verwilligte quantum von den verarmten stenden und dero
28
unterthanen aufzubringen fast unmüglich erschiene.
Diesem nach haben die fürstlichen 35 romermonath auß den benambten
15
sieben creißen zu bezahlen bewilliget, von welcher bezahlung doch nit

[p. 227] [scan. 317]


1
participiren solten diejenige völcker, so auß den guarnisonen alsopaldt
2
abzuführen, item die nationalen aus Schweden und alle andere, welche
3
von selbiger cron anderwerts verlegt oder geführt werden wollen

36
S. Anm. 42. Die nationalen aus Schweden meinen Untertanen der schwed. Krone.
.

4
So hette man auch auf ein expediens zu gedencken, wie der am Rhein
5
geseßenen und anderen benachbarten stenden securitet wegen des Fran-
6
zösischen und Spanischen kriegs genugsamt prospiciirt werden möge

37
S. Anm. 49.
.

7

29
7–10 Es – wolten] In Sachsen-Altenburg A II 2 (schriftliche Fassung der Correlation)
30
folgt auf diesen Punkt: In übrigen sind theils catholische herren fürstliche der meynung,
31
daß, ehe und zuvorn die zu Münster anwesende catholische mit ihrer meynung uber
32
die materias vernommen, man zu einer förmlichen re- und correlation nicht schreiten
33
könte. Andere fürstliche aber haben es dißfals bey demienigen bewenden laßen, was
34
bey obangezogener, den 12. huius gehaltenen re- und correlation per maiora veranlaßet
35
worden.
Es seyen auch die herren Kaiserlichen plenipotentiarii mit bescheidenheit
8
zu ersuchen, daß sie nit alles ad referendum annehmen, sondern mehrerer
9
gewalt von ihrer Keyserlichen mayestät einzubringen sich belieben laßen
10
wolten

38
Zum Antrag der ACV von 1648 V 2/12 über die Berücksichtigung der in Münster abge-
39
gebenen Voten (Textvariante Z. 33ff.) s. Nr. 149 (S. 112f. Z. 9–17, 5–9): Das Kurmainzer
40
Reichsdirektorium hatte zugesagt, an die Ges. in Münster zu schreiben, sie sollten ihre
41
Voten rechtzeitig beibringen, da sie sonst nicht berücksichtigt würden.
.

11
Nach beschehener solcher relation des churfürstlichen und fürstlichen
12
conclusi seint beide collegia abgetretten und ist vom Salzburgischen
13
Direktorium
den fürstlichen gesandten proponirt worden: Man befün-
14
de bey der heütigen correlation drey hauptsächliche differentien:

15
1. Daß die herren churfürstlichen daß quantum in einer summam bestim-
16
met.

17
2. Daß den königlich Schwedischen plenipotentiariis wegen ihrer resolu-
18
tion super instrumento pacis zugesprochen werden.

19
3. Daß die hostilitates gleich nach verglichenem quanto cessiren sollen,
20
und den, 4., habe man wahrgenohmen, daß die herren churfürstlichen diese
21
formalia gebraucht, daß der cron Schweden soldatesca eine solche satisfac-

[p. 228] [scan. 318]


1
tion zu geben, welche selbiger cron reputirlich, den stenden erträglich und
2
den soldaten begnüglich sein könne. Were demnegst an deme, daß man
3
sich hieruber mit wenigen vernehmen ließe.

4
Salzburg. Inhaerirte prioribus.

5
Bayern. Quoad 1. seie er indifferent; ad 2.: affirmative; ad 3.: würde guet
6
sein, wan es könte erhalten werden, ad 4.: diese nachdenckige wörter seyen
7
außzulaßen.

8
Österreich. Quoad 1. quaestionem seie die fürstliche meinung die beste;
9
ad 2.: solches seie ihrer Kayserlichen majestät befelch gewest; ad 3.: seie
10
indifferent; ad 4.: wie Bayern.

11
Pfalz-Neuburg. Ad 1.: Den churfürstlichen hette man per rationes zu
12
remonstriren, warumb beßer seye, daß quantum mit römermonathen alß
13
in summa zu determiniren.

14
Ad 2.: Werde nützlich sein, wen es mit effect zugienge.

15
Bey dem 3. müste ich in etwaß anstehen, weil noch ungewiß, wie die sol-
16
datesca usque ad terminum concludendae pacis unterzupringen und zu
17
verpflegen seie, und dürfte die cron Schweden bey wehrendem solchem
18
stillstandt luft schöpfen, auch ihre armee mit hochster ruin der reichssten-
19
den von einem orth ins andere verlegen.

20
Ad 4.: Seyen dergleichen wörter außzulaßen, und dies alles wolte ich notirt
21
haben citra consensum in resolutionem quaestionis „quis“

31
Damit meinte Caspars die noch ausstehende Zustimmung Pgf. Wolfgang Wilhelms zum
32
Beschluß der Rst. , daß ausnahmslos alle (und demnach auch Pfalz-Neuburg) zur Militärsa-
33
tisfaktion beitragen müßten (s. Nr. 148 bei Anm. 19).
.

22
Bamberg. Ad 1. et 2.: Wie die herren vorstimmende. Ad 3.: Daß gemeine
23
interesse des Heiligen Reichs hette man in acht zu nehmen, dan solte es
24
den verstandt haben, daß die armeen durch daß Reich zu verlegen und
25
man gleichwol des friedens nit versichert sein könte, würde solche cessatio
26
hostilitatis mehr schädtlich den nützlich sein. Ad 4.: Uti praecedentes.

27
Sachsen-Altenburg. Ad 1. et 2.: wie Pfaltz Newburg. Ad 3.: Wan es
28
auf ein armistitium angesehen, würde es durchauß nit rhatsamb sein. Solte
29
aber die abdanckung der völcker pari passu geschehen, ließ er’s sich wol
30
gefallen. Ad 4.: Seyen außzulaßen.

[p. 229] [scan. 319]


1
Idem

31
Wahrscheinlich hat einer der braunschweig-lüneburgischen Ges. diese insgesamt neun
32
Voten geführt, da Mecklenburg sich in seinem Votum (s. unten) auf Braunschweig und
33
nicht auf Sachsen-Altenburg berief.
wegen Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar, -Gotha,
2
-Eisenach, Braunschweig-Celle, -Grubenhagen, -Wolfen-
3
büttel und -Calenberg.

4
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach

34
In der Druckvorlage ist Brandenburg-Ansbach zwar nicht genannt, doch sicherlich mit
35
gemeint, da beide Mgft.er immer gemeinsam votierten.
. Ad 1.: ist indifferent;
5
ad 2.: placet; ad 3.: diese cessatio armorum würde kein armistitium, sondern
6
die abdanckung der völcker nach sich ziehen müßen; ad 4.: omittantur.

7
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Ad 1., 2. et 4.: cum maio-
8
ribus; ad 3. wie Braunschweig.

9
Württemberg. Ad 1.: wie vorhin; ad 2.: hielte er darfür, daß die confe-
10
rentz wider anzufangen; ad 3.: wie Bamberg; ad 4.: cum maioribus.

11
Baden

36
S. Anm. 4.
. Ad maiora.

12
Savoyen. Nec vult, nec potest consentire, ut dux Sabaudiae trahatur ad
13
satisfactionem militiae; interim tamen mirari se quantum oblatione tractari,
14
quod conventione concludi debuisset.

15
Kurmainzer Reichsdirektorium. Die churfürstlichen hetten befun-
16
den, daß man ex parte des fürstenrhats mit ihnen in effectu einig seie,
17
außerhalb daß die fürstlichen auf romermonath, sie aber auf tonnen guldt
18
daß quantum gerichtet, welches doch zu einem außqueme, und ihre, der
19
churfürstlichen meinung am besten were.

20
[1.] Daß man von den Schwedischen zu vernehmen, ob sie bey dieser satis-
21
factionsachen gnugsamb bevolmechtigt, solches seye nachdencklich, undt
22
hette man denselbhen glimpfflich anzudeuten, daß, weiln diese satisfaction
23
nit die cron, sonder die militie concernire, ob dieselbe hieruber gnugsamb
24
befelcht seyen.

25
[2.] Waß die obligation dieses versprechens und abdanckung der völcker
26
anlange, seye albereith bey der quaestio „quomodo“ die notturfft beob-
27
achtet, welche dan mit dem puncto executionis pacis pari passu abzuhandt-
28
len.

29
Wegen assecuration der am Rheinstrom geseßener stendt

37
S. bei Anm. 67.
würde eine
30
formbliche deliberation anzustellen sein.

[p. 230] [scan. 320]


1
Waß dan weiters der Kayserlicher gesandter volmacht halber erinnert
2
worden

29
S. S. 227 Z. 7–10.
, solches hielte man nit vor thunlich, es geschehe dan mit gueter
3
manier.

4
Die Münsterischen vota hette man gleichergestalt zu attendiren

30
S. Anm. 68. Bei dem im folgenden erwähnten Schreiben des Kurmainzer Reichsdirektori-
31
ums mit Bekanntgabe der Proposition handelt es sich sehr wahrscheinlich um dessen Brief
32
an die kath. Rst. in Münster von 1648 V 22, der Wartenberg durch einen Kurmainzer
33
Boten am selben Tag zugestellt wurde. Wolkenstein fühlte sich, da er in der Anrede nicht
34
genannt war, davon ausgeschlossen (s. APW III C 3/2, 1093 Z. 34–38 und Anm. 2).
, weiln
5
selbigen gesandten daß quantum zu deliberiren zugeschickt worden
6
seie.

7
Schließlichen würde vor rahtsamb angesehen, daß man auf die cessatio-
8
nem armorum et hostilitatis nit allererst post conclusam pacem, sondern
9
alsopaldt nach verglichenem quanto bedacht sein solle.

10
Salzburgisches Fürstenratsdirektorium. Die fürstlichen gesand-
11
ten hetten gleichfals die differentias praeparatorie uberlegt: [1.] Hielten
12
darfür, daß quantum seie in numero numerante, nit aber numerato zu
13
offeriren, einestheils damit ein jeder standt nit in solidum obligiret werde,
14
anderntheils auch, damit bey der distribution des quanti allerhandt diffi-
15
cultates vermiten pleiben

35
Die Kfl. wollten eine Geldsumme für die Militärsatisfaktion angeben, während der FRO
36
die Zahl der Römermonate benennen wollte, nach der die Geldsumme zu berechnen sei.
37
Zu den Gründen s. S. 219f. Z. 25 und 1f.
.

16
Bey der 2. differenz, daß nemblich die Schwedischen herren plenipotentia-
17
rii umb ihre resolution super instrumento pacis zu ersuechen, könten sich
18
die fürstlichen gesandten mit den churfürstlichen wol vergleichen, also daß
19
man auch die conferentz wider anzutreten.

20
Bey der 3. seye zwar nit ohne, daß bey der quaestio „quomodo“ aller-
21
handt trifftige rationes vorkommen, gleichwol aber verstünde man die
22
cessationem armorum dahin, daß dieselbe zugleich mit der abdanckung
23
der völcker erfolgen müste.

24
Sonsten aber seie pro 4. vor rhatsamb angesehen, ob specificirte im chur-
25
fürstlichen concluso enthaltene nachdenckliche wörter

38
S. oben S. 227f. unter Punkt 4 der Proposition des Salzburgischen Direktoriums.
außzulaßen.

26
Wie man nunn ratione 1. et 2. differentiae zimblich lang miteinander dis-
27
putirt, haben endtlich die fürstlichen quoad 1. sich mit der churfürstlichen
28
meinung dahin verglichen, daß man daß quantum in summa der 20 tonnen

[p. 231] [scan. 321]


1
goldts benennen solte

10
Im Conclusum der Rst. zu Osnabrück von 1648 V 15/25 über die schwed. Militärsatisfak-
11
tion (s. [Nr. 157 Anm. 14] ) ist präzisiert: 20 Tonnen Gold, jede zu 100 000 Rheinischen fl.,
12
wobei 3 Rheinische fl. 2 Rt. ergeben.
. [3.] Ratione cessationis armorum aber seint beide
2
collegia lange zeit gegeneinander auf ihrer meinung bestanden, und hat der
3
herr Churbayrischer daß armistitium tanquam utile medium consequendi
4
pacem behaubten wollen, die fürstlichen, insonderheit aber die Braun-
5
schweigischen, haben sich hierzu, es erfolge dan die abdanckung zugleich,
6
keineswegs verstehen wollen; seint derhalben in contradictionibus mitein-
7
ander verplieben und dergestalt voneinander gangen.

8
Am zweiten tag hernacher aber seint die churfürstlichen gesandten von
9
ihrer meinung abgesprungen und den fürstlichen dießfals beigefallen

13
S. Nr. 157.
.

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