Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
172. 150. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 August 7

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150. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 August 7

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Strassburg AA 1144 fol. 654–654’ = Druckvorlage; Strassburg zu AA 1144; Bremen
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2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2 – X. 10. b.

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Unterschiede im schwedischen und französischen Friedensinstrument beim Exekutions- und Asse-
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kurationspunkt
.

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Anwesenheit nicht ersichtlich.

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Conclusum. A parte des reichsstättischen collegii ist man der einhelligen
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meinung, daß, soviel beede in deliberation gestelte articulos executionis et
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assecurationis anlangt

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Zu den Verhandlungen vom gleichen Tage Meiern VI S. 310 f.
, es materialiter bey dem, so im Schwedischen instru-
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mento enthalten (so weitt es sich auff das Französische accommodiren läßt),
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verbleiben, in denen differentien aber, welche die formalia allein und die sub-
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stantialia nicht touchiren, denen deputatis vollmacht auffgetragen werden
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köndte, jedoch dergestalt, daß es im übrigen und sonderlich, soviel die
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Frantzösische satisfaction betrifft, bey jüngstgemachtem concluso ohnge
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ändert gelaßen und auff derselben ohnentbärlichen erleutterung gesambter
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hand bestanden werde. Zumahln, weiln es eine solche weitaußsehende und
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gefährliche sach ist, die nicht nur das Elsaß, sondern den gantzen Ober-
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rheinischen , Churfürstlichen

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Kurrheinischer Kreis.
und Schwäbischen craiß, ja das gantze Römi
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sche reich, welches nur noch einen paß über Rhein behalt, dergestalt an-
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gehet , daß, in dem man vermeinen möchte, durch andere expedientia den
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friden zu befürdern, derselbe erst recht involvirt, die abdanckhung der
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völckher verhindert und zu schädtlicher separation under den ständen selb-
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sten anlaß gegeben werden dörffte.

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