Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
138. 118. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 20 7 Uhr

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118. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 20 7 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 525–530’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. mit
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Re- und Correlation.

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Quantum der Armeeabfindung weiterhin umstritten: schwedische Ablehnung der angebotenen 2½
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Millionen Reichstaler, Unklarheit über Durchführung der Zahlungen. Neue Verhandlungen zwischen
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kaiserlichen und schwedischen Gesandten über noch strittige Fragen.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Weiln der inhalt deßen, so zu deliberiren vor-
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gestelt , auß dictirter relation ersehen, halte er selbigen zu repetiren ohn
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nöthig , werde demnach allein, was stättischen theils dabey zu thun und
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vorzunemen seye, zu berathschlagen stehen, und die herren abgesandten ihre
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gemüthsmeinungen darüber zu eröffnen, ihnen verhoffentlich nicht entge-
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gen sein laßen.

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Lübeck. Er habe, was das gestrige geschäfft für difficulteten in sich halte,
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zum theil aus der mündlichen, zum theil aber auch dictirten relation gese-
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hen ; und keiner deputation, da es so ohnfreundlich als bey dieser hergangen
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were, beygewohnet . Und weiln aus derselben soviel zu vernemen, daß das
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von den ständen anerbottene quantum von den herren Schwedischen pro
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extremo gehalten werden wolle, hingegen aber seines wißens bey keiner
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abdanckhung soviel geldts, als man zu der Schwedischen militiae conten-
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tirung offerirt, jemahlen employret worden, alß seye die frag, was bey dieser
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der sachen beschaffenheit zu thun sein wolle, und er der ohnvorgreifflichen
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meinung, man solte zuvorderst alle diensame rationes, wann anderst die
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herren Schwedischen dadurch auff beßere weg zu vermögen, zusammenbrin-
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gen und ihnen specifice et diserte vor augen stellen, der hoffnung gelebendt,
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weiln sie, ihrer eigenen außsag nach, des reichs feinde nicht seyen, sie wer-
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den auch die stände deßelben als mittstände tractiren und denenselben, da-
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mitt sie zu ihren cräfften umb etwas widerum gelangen mögen, die noch
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wenig überblibene lebensmittel gerne gönnen und umb dieses puncti satis-
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factionis militiae willen nicht das gantze fridenswerckh sinckhen und zu
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trimmeren gehen laßen, cum petento impossibilia, omnia peti praesumatur.
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Neben deme aber were endlich auch zu annectiren, wann sie, die herren
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Schwedischen, vermeinen, daß das anerbottene geldt extrema seyen, so
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möchten sie sich darüber specifice und deßto lieber erclären, weiln sie von
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der königin andere und moderatere instruction empfangen hetten, und es
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auch dabey, wann zumahl selbige der stände intention, wie sie nicht zweiff-
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len , gantz conform und gemäß sein werde, bewenden laßen. Und solchem
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nach, an seiten der stätt mitt weitterem erbieten zwar noch zur zeit zurückh
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zuhalten , jedoch in omnem eventum und wann zuvorderst die chur- und
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fürstliche weitter herauß und auff soviel thaler, als gulden gebotten worden,
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gehen solten, sich zu accomodiren.

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Ad 2. hette man bey denen herren Kayserlichen und Schwedischen anzuhal-
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ten , weiln die stände das quantum nunmehr realiter angebracht, daß sie die
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conferenzen widerum anzutretten und jene, die herren Schwedischen, nicht
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allein das quomodo und punctum executionis, sondern auch noch übrige
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differentias instrumenti pacis anzugreiffen und zu decidiren, ihnen belieben
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laßen möchten. Wolle sich sonsten mit beßeren gedanckhen gerne confor-
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miren .

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Regensburg. Halte ad 1. dafür, weiln die sach alle tag schwärer werde und,

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1
was dabey zu thun, fast nicht mehr zu errathen stehe, man solle sich gegen
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den herren Schwedischen speciali declaratione vernemen laßen. Das gantze
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werckh aber werde seines erachtens auff diesen dreyen fragen bestehen: Ob
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1. die herren Schwedischen, daß sie mit dem anerbottenen quanto acquies-
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ciren , mit vorstellung beweglicher rationum zu disponiren oder 2. die sumen summ
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deßelben zu vermehren oder 3. die sach mit den waffen außzuführen seye?
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Wolle man nun mitt rationibus und remonstrationibus gegen die herren
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Schwedischen sich verwahren, hielte er nicht für ohndienlich, die funda-
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menta aus dem Schönbeckischen tractat zu nemen und ihnen aus demselben,
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wie sie, Schwedische, dazumahl nicht so sehr die anerbottene 2 500 000 thaler
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als den despectirlichen modum solutionis difficultirt, indeßen aber gleich-
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wohl nicht allein fast ohnschätzbare landt und leuth bekommen, sondern
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auch derselben militiae noch darzu zwo millionen geldt redimentae redimendae pacis
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gratia offerirt worden und also eine ansehliche satisfaction erhalten haben,
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zu remonstriren und dahin zu bewegen, daß sie neben deme auch, was sie
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vor diesem den ständen durch die in offenen truckh gegebene manifesta ver-
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sprochen und zugesagt haben, consideriren wolten. Und weiln sie sich der
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königin moderirten erclärung berühmen, gleichwohl aber auch auff der sol-
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datesque forderung fundiren, alß stelle er 1. zum nachdenckhen, ob man
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nicht, wo die königliche resolution hinauß lauffe, expresse fragen wolle?
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Was 2. die versicherung anlange, seye selbige nichts neues, zumahl man
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jetzundt ein exempel an Holland habe und alles, was von den Schwedischen
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dießfalls begehrt worden, zu der stände versicherung hingegen auch, was
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diese jenen offerirt, zu ihrer, der Schwedischen, assecuration angesehen seye.
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Und dahero auch 3. nicht zu vermuthen, daß, nachdem sie gleichwohl schon
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viel geschütz und geldt aus dem reich erhoben haben, auch noch dieses, daß
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die stände allein bezahlen, begehren, sondern vielmehr zu sublevation dersel-
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ben , in satisfactione hac mittconcurriren werden. Nachdem auch 4. ihnen
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selbsten bekandt, wie nahe man in allen puncten, ja sogar, daß fast an nichts
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mehr mangle, beysammen seye, alß wüßte er nicht, warum sie den friden
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retardiren, ihr lob verliehren und chur-, fürsten und stände, zumahl, wann
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ihnen die inconstantia armorum remonstrirt würde, zufriden machen wol-
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ten . Were man aber willens, in omnem eventum den modum mit vermeh-
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rung des quanti vorzunemen, seye er zwar von seinen herren und oberen
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dahin nicht instruirt, doch aber auch von den majoribus sich zu separiren
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ebenso wenig befelcht.

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Ad 2. Weiln es also beschaffen, daß zwar die herren Kayserlichen, wie er
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äußerlich verstanden, die conferenzen gern widerum antretten und in dem
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hauptwerckh progrediren wolten, wann ihnen allein die hände durch jüngst
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eingelangte Kayserliche befelch nicht also hart gebunden weren, alß hielte er
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dafür, man köndte gleichwohl mit den herren Kayserlichen dasjenige, was
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bißhero vorgangen, communiciren und ihnen, ob sie bey abhandlung des
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quanti sein wolten, heimstellen, wie nicht weniger um reassumption der con-
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ferenzen inständig ersuchen und anlangen.

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Kolmar. Er könne sich seines theils mit deme, was ad 1. in vorgehenden
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votis erinnert worden, gar wohl vergleichen, und halte auch dafür, daß alles
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dasjenige, dadurch das fridenswerckh am meisten erleichtert und befürdert
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werden könne, zu thun und beyzutragen sein wolle. Ob aber die remonstra-
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tiones daßelbe erheben werden, stehe er darum an, weiln man nicht allein
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cum armato, bey welchem das jus in armis stehe, zu thun, sondern auch aus
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gestrigs tags vorgeloffenen actionibus, was selbige für nutzen schaffen möch
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ten , leichtlich zu verspüren gehabt habe. Und hette man, seines ermeßens,
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auff den fall die remonstrationes nicht verfangen und die höhere höher gehen
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solten, sich auch stättischen theils davon nicht zu separiren.

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Die andere frag betreffend, habe er zwar selbige dahin angesehen, alß wann
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das Churmaintzische directorium, denen Schwedischen eine ombrage zu ge-
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ben , reunionem statuum und alßdann fortia et virilia consilia zu führen,
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suchen und intendiren intentiren wolte, stelle es aber dahin und werde man sich nach
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der höheren consiliis dies orths zu richten haben, er auch mit den majoribus
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sich gerne conformiren und vergleichen.

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Nürnberg. Er könne zwar an seinem wenigen orth auch nicht sehen, daß
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bey den herren Schwedischen mit rationibus und remonstrationibus viel
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werde außzurichten sein, ehe und bevor man, wohin ihre intention in dem
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quanto gehe, wißenschafft bekommen habe, zumahln sie von vielen expe-
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dientibus anregung gethan, aber mit keinem specifice sich heraußgelaßen
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haben. Weiln aber die vorsitzende für guth befinden, eventualiter sich mit
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allerhandt zur sachen dienlichen rationibus gefaßt zu halten, laße er es ihme
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auch nicht zuwider sein, bevorab, weiln es daran, wann man nur der herren
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Schwedischen manifesta und deß königs in Schweden see-, so schrifft-, so
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mündlich gethane vertröstungen vorneme, nicht ermanglen werde; und
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wolle sich mit dem herrn Lübeckhischen in deme, daß man gegen den
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herren Schwedischen das blatt vom maul thun, Teutsch heraußgehen und
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sagen solle, daß, wann man mit den officieren abrechnen wolte, sie zu dem,
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was sie bereits an contributionen und sonsten empfangen haben, noch geldt
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heraußgeben müßten, gern conformiren.

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Ad 2. seye es an deme, wann herr grav Oxenstirn, wie er vorgestern gesagt,
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zu den herren Kayserlichen sich einfinde, so falle diese quaestio für sich
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selbsten. Wann es aber nicht geschehen solte, finde er kein ander expediens,
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alß daß man, weiln die herren Schwedischen so starckh auff dem begehrten
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quanto bestehen, hingegen aber quaestionem quomodum et puncto executio-
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nis beyseitsstellen, mit den herren Kayserlichen in handlung trette, in denen
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differenten puncten richtigkeit und also pacem internam mache, werde alß
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dann bey den herren Schwedischen schon andere gedanckhen und resolu-
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tiones heraußbringen, zumahl, wann sie bedenckhen, daß die stände gleich-
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wohl noch nicht victi, die Schwedische armee meisten theils aus Teutschen
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bestehe und bekandt seye, was under denselben und den Schwedischen
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nationalen für aemulationes bereits vorgangen und was es etwan weitter,

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wann sie die Teutsche libertet gar under die füße tretten wolten, abgeben
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dörffte, leichtlich zu erachten seye. Wann man es aber ratione quanti, zumahl
3
wann die herren Schwedischen mit anerbottenem sich nicht contentiren wol-
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ten , auff ein höheres zu stellen gedächte, were zwar quanto minus, tanto
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melius zu offeriren. Seine instruction aber gehe dahin, daß, obgleich seine
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herren und oberen durch die hohen gelt- und contributionsanlagen sehr rui-
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nirt seyen und sie dahero mit ihrem contingent auffzukommen sehr schwär
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ankommen werde, er jedoch sich von den majoribus, da sie weiter gehen,
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nicht separiren, sondern auff alle, den friden zu erlangen, thunliche mittel
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und weege gedenckhen und daran nichts ermangeln laßen solle. Sonsten
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wolle gleichwohl auch seines ermeßens, wie Regenspurg vernünfftig erin-
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nerte , zu erhaltung deß gegen Ihrer Kayserlichen Majestät tragenden schul-
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digen respects, dasjenige, was bißdahero in puncto satisfactionis militiae
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Suecicae vorgangen, zu communiciren sein und er im übrigen sich mit den
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majoribus gerne conformiren und vergleichen.

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Bremen. Er habe der herren vorsitzenden vota angehört, und weiln er dabey
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gantz keine discrepanz befunden, alß könne er sich mit denenselben auch in
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allem simpliciter conformiren.

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Lindau. Er besorge zwar auch, es werde mit repraesentirung der rationen nicht
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viel zu richten sein, stelte aber zum nachdenckhen, ob nicht vorzuschlagen
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seye, daß man mit der militia selbsten handlen wolle, weiln meistentheils
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Teutsche bey derselben sich befinden, das werckh dahero so schwär nicht
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fallen und also denen Schwedischen der respectus, den sie vielleicht nicht
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auff den soldaten allein, sondern noch auff andere sachen gestellet haben
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mögen, benommen werden dörffte. Solte aber dieses nicht practicirlich sein,
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weren ihnen, den herren Schwedischen, alle dienliche rationes nach noth-
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durfft und mascule zu repraesentiren, nicht zweiffelndt, sie sich letstlich zur
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billichkeit wohl disponiren laßen werden.

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Ad 2. were zwar auch seines dafür haltens der beste weeg, mit denen herren
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Kayserlichen sich zu conjungiren und die noch restirende differentias instru-
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menti pacis neben ihnen richtig zu machen, weiln man aber bey jüngstgehal
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tener re- et correlation in puncto executionis wahrgenommen, daß die catho-
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lischen keine expedientia ratione executionis annemen wollen, alß stehe er
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vast an, ob diese mit den herren Kayserlichen vorgeschlagene zusammen-
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trettung ein zulänglich- und außträgliches mittel, aus der sach zu kommen
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seye, bevorab, weiln zu besorgen, daß die herren Schwedischen dadurch
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offendirt werden dörfften, hingegen aber auch, daß die evangelische ohne
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dieselbe nichts vornemen können und ihrer hülff noch mehrers von nöthen
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haben möchten, zu bedenckhen sein wolle. Laße es aber bey deme, wohin die
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majora außfallen werden, im übrigen allerdings verbleiben.

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Herr Director. Er habe auch an seinem orth dafür gehalten, man könne
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sich stättischen theils, ratione quanti, eines gewißen und mehreren darum

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noch nicht resolviren, weiln man 1., ob die höhere bey denenselben demselben weiter
2
gehen werden, nicht wiße, und 2. zu besorgen stehe, wann man strackhs zu
3
einem mehreren sich anerbietig mache, das ultimum dadurch nur schwärer
4
gemacht werden dörffte, es were dann, daß man sich nur eventualiter auff
5
eine höhere summ gefaßt machen wolte, sondern werde jenes zu erwarten
6
und sich davon dies orths alßdann nicht zu separiren sein, sonsten seye zwar
7
zu erbarmen, daß der stände anerbieten von den Schwedischen pro extremo
8
gehalten werden wolle, weiln es aber nicht zu ändern stehe, müße man sich
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dem willen des stärckheren underwerffen. Wolle sich aber auch, wann die
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höhere mit dem quanto noch etwas zurückhhalten und die herren Schwedi-
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schen mit rationibus zu acceptirung des anerbottenen zu disponiren versu-
12
chen wollen, dahin auch dies orths außgefallene majora schlagen, davon
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nicht separiren. Wann sie aber auff verwilligung einer höheren summ gehen
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wolten, weren alsdann aus der quaestione quomodo et puncto executionis
15
conditiones sine quibus non zu machen, und insonderheit an seiten der stätt
16
derenselben conditiones bey der quaestione quis umb soviel mehr, weiln die
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reichsmatricul in schlechtem zustandt anietzo begriffen seye, zu repetiren
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und zu widerholen, und wann die herren Schwedischen mit dem conditio-
19
nirten erbieten zufriden sein solten, sich alßdann mit denenselben in hand-
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lung einzulaßen; auf den widrigen fall aber befinde er seines theils nicht
21
rathsam, daß sich die stände von den Schwedischen separiren und mit den
22
herren Kayserlichen über restirende puncten in handlung tretten solten,
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weiln er besorge, es dörffte den Schwedischen, in dem sie dadurch guthe
24
anlaß, die culpam retardatae pacis denen ständen zu imputiren und auffzu
25
bürden , bekommen würden, nicht übel damit gedienet und in den schritt
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geholffen sein.

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Conclusum. Ad 1. Man hette zu erwarten, ob die höhere stände in puncto
28
quanti weitter gehen und zu einer mehreren summ verstehen oder nicht,
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priori casu, hette man sich stättischen theils davon nicht zu separiren. Doch
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aber auch alßdann die bey dem quomodo et quanto vormahls gemachte
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conditiones zu repetiren und pro conditione sine qua non zu praesupponi-
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ren , in specie die an seitten der stätt der quaestioni quis annectirte condition
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zu widerhohlen, daß sie nemblich etc [!]. Posteriori casu, wann die höhere mit
34
einem mehreren quanto noch zur zeitt zurückhhalten und mit ferneren re-
35
monstrationen sie, herren Schwedische, auff beßere weeg zu bringen vermei-
36
nen , hette man an seiten der stätte viel weniger ursach, sich darinnen zu
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übereilen, sondern vielmehr damitt zu conformiren, weiln vermuthlich die
38
königliche instruction auff kein gewißes quantum, sondern auff die possibili-
39
tet gehen möchte.

40
Ad 2. Weiln man verstehe, daß die herren Schwedischen mit den herren
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Kayserlichen in conferenz widerum zu tretten vorhabens, alß werdte die
42
andere frag dadurch von selbsten so weitt fallen. Solte die underredt aber
43
ohne frucht abgehen, were alßdann mit den herren Kayserlichen auß den

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1
ohnerledigten puncten zu reden und zu sehen, ob der friden solcher gestalt
2
zu befürdern. Inmittelst hielte man für nicht ohndienlich, wann denen
3
herren Kayserlichen nomine statuum von allem dem jenigen, was in puncto
4
satisfactionis sich bißher verloffen, communication geschehe und sie gebet-
5
ten würden, über die noch ohnerledigte puncten die conferenzen widerum
6
auff vorige maß in gegenwart aller abgesandten zu reassumiren, damitt man
7
endlich zum schluß der tractaten gelangen und zugleich dadurch dieser
8
punctus satisfactionis militiae in etwas erleichtert werden möge.

9
Hierauff ließ das Churmaintzische directorium dem herrn directori durch
10
seinen secretarium andeuten, daß herr grav Oxenstirn auff das rathhauß ge-
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schickhet und sagen laßen, er hette zwar, heutt umb 9 uhren alhier zu erschei-
12
nen , gestriges tages veranlaßt; nachdem er aber mit seinem herrn collega
13
räthig worden, zu den herren Kayserlichen sich zu erheben und mit ihnen
14
das instrumentum pacis zu durchgehen, hette es nicht geschehen können

34
Meiern V S. 843 f. Die Aussprache mit Oxenstierna wurde auf den Nachmittag verschoben
35
( ebd. S. 845f.).
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