Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
157. Fortsetzung der Re- und Correlation und Plenum Osnabrück 1648 Mai 15/25, Montag 8 Uhr

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Fortsetzung der Re- und Correlation und Plenum


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Osnabrück 1648 Mai 15/25, Montag 8 Uhr

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Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 145’–148’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V
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fol. 124–124’ (Notiz) und (damit identisch) Bamberg B II fol. 195’–196 sowie Würzburg A
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I 1 fol. 468, Österreich A IV (XLIV) fol. 15–15’ und (damit identisch) Österreich BB III
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fol. 107–107’.

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I (Vormittag; Fortsetzung der Re- und Correlation): Einigung zwischen Kurfürstenrat und
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Fürstenrat über die Frage eines Waffenstillstands; Beratung über die Deputation an die Schwe-
10
den
zur Übergabe des Conclusums über die schwedische Militärsatisfaktion; Correlation des
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Städterats: grundsätzliche Übereinstimmung mit den höheren Kurien über die schwedische
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Militärsatisfaktion. Planung des Plenums am Nachmittag: Dürfen die Mitglieder des Städte-
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rats
sitzen?

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II (Nachmittag; Plenum): Verlesung des Entwurfs des Kurmainzer Reichsdirektoriums für
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das Conclusum der Reichsstände zu Osnabrück über die schwedische Militärsatisfaktion,
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besonders über deren Höhe.

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In I und II: Keine Umfragen.

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(Im Rathaus zu Osnabrück). In I vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz ( Reichsdirekto-
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rium ), Kursachsen; Salzburg (Fürstenratsdirektorium), Sachsen-Altenburg; Straßburg ( Städ-
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teratsdirektorium ).

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In II vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium); Sachsen-Altenburg. (Zu
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den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)

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[I] Kamen die drei reichsräthe uf dem rathhause zusammen, und anfangs
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in dem gewöhnlichen großen saal

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Gemeint ist der Raum im Osnabrücker Rathaus, in dem schon in den vergangenen Jahren
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Re- und Correlationen der Kurien stattgefunden hatten (s. APW III A 3/3 Nr. 119 und
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dazu die Abb. S. CXXXI; s. auch Steinwascher , 119). Es handelt sich um die 11,6 Meter
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mal 8,2 Meter messende große Ratskammer im ersten Geschoß des Rathauses, heute als
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„Friedenssaal“ bezeichnet ( Witte , 10ff.; Stephan Albrecht , 108f. [mit Abb. 60]).
, darin auch wegen wenigkeit der loge-
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menter die churfürstlichen deliberiren, das churfürstliche und fürstliche
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collegium.

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Kurmainzer Reichsdirektorium. (Der Churmainzische canzler herr
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Reigersberger:) Man habe bey vorgestrigter angestelter re- und correla-
29
tion

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Sie fand am Nachmittag des 23. Mai 1648 statt und wurde wegen nicht auszugleichender
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Differenzen zwischen KFR und FR abgebrochen (s. Nr. 156, Ende des Protokolls).
zu einem einmütigen concluso in denen beeden höhern collegiis
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nicht gelangen könen, weil die churfürstlichen cessationem armorum vor-
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geschlagen und daß die Kayserlichen, königlich Schwedischen und Chur-

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bayerischen solten hierunter angelanget und an die generalitet ieder par-
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they von derselben feldherrn gesandten geschrieben werden, von seiten
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des fürstlichen collegii aber man sich nicht conformiren können. A parte
4
des churfürstlichen collegii sey der sache iezo ferner nachgedacht worden,
5
und weil sie befinden, daß das fürstliche collegium nochmals uff seiner
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meynung beruhe, die churfürstlichen aber ersehen, daß dem werck albe-
7
reit in quaestione „quomodo“ geholffen

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S. Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, praes. 1648 V 20, hier
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Punkt 1 ( Meiern V, 820 ): Bedingung der Beratung über die schwed. Militärsatisfaktion
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sollte sein, daß der Friede, die Waffenruhe und folglich die Abdankung und der Abzug der
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Truppen vorausgesetzt würden.
, so hielten sie nunmehr dafür,
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daß es verbleiben möge und ein uffsatz zu verfertigen, so denen Kayserli-
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chen und königlich Schwedischen per deputatos zu überreichen. Wann die
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herren fürstlichen kein bedencken dabey, so solten alsdan die reichsstädte
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erfordert werden.

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Sachsen-Altenburg. Erinnerte, als man fürstlichentheils zusammen-
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trat , man wolle allein dieses noch erinnern: Weil uf ein gewis quantum
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geschloßen, so denen königlich Schwedischen pro satisfactione militiae
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Suedicae vorzuschlagen

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20 Tonnen fl. (s. Nr. 156).
, so stehe zu bedencken, ob nicht die deputirten,
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ehe sie damit herausgiengen, ihnen anzudeuten, sie hetten iüngst gegen
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die deputirten gedacht, man mache die sache schwerer, als sie sey

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Die Schweden hatten dies am 21. Mai 1648 sinngemäß dem Kurmainzer Reichsdirektorium
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durch ihren Gesandtschaftssekretär ausrichten lassen (s. S. 193 Z. 3f.).
. So
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bete man, sie möchten expedientia vorschlagen, mit zugemüthführung,
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daß dergleichen begehrte satisfaction ungewöhnlich, was ieziger zustand
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des Römischen Reichs und was mehr vor rationes beifiehlen.

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Approbatur a reliquis.

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Salzburgisches Direktorium. Ein hochlöblicher fürstenrath verneh-
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me gerne, daß das hochlöblichste churfürstliche collegium die quaestionem
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de cessatione hostilitatis fallenlaßen, und könne man also dißeits geschehen
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laßen, daß das conclusum denen reichsstädtischen eröfnet werde, aber man
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habe per maiora dieses zu erinnern, weil die königlich Schwedischen sich
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vernehmen laßen, man mache die sache schwerer, als sie sey, und sie wolten
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expedientia vorschlagen, so halte man dafür, sie weren darum zu ersuchen
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und habe man soweit zurückzuhalten. Were nun das quantum geringer, als
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die stende albereit gingen, sey es zu acceptiren, wo nicht, alßdan mit dem
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concluso herauszugehen.

[p. 234] [scan. 324]


1
Demnach die herren churfürstlichen sich etwas unterredet, erclerten sie
2
sich durch das Kurmainzer Reichsdirektorium : Sie hetten vernom-
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men , was von seiten des fürstlichen collegii vorbracht, und wiße weder er,
4
der Churmainzische canzler, noch der Chursächßische, so der deputa-
5
tion mit beygewohnet

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Gemeint ist die Deputation an die Schweden vom 20. Mai 1648 (s. [ Nr. 155 Anm. 4 ] ). Leuber
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gehörte zu den Deputierten. Diese hatten den Schweden Vorschlaege, welche (…) in der
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Frage „quomodo“ zu beobachten, sowie einen rst. Textvorschlag für den Exekutionsart.
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übergeben (s. [ Nr. 155 Anm. 3 ] ).
, sich zu erinnern, daß die königlich Schwedischen
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gesaget, sie wolten expedientia vorschlagen. Zweifelten nicht, dieselben
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würden sich etwa sonst deßen haben vernehmen laßen. Sed utut sit, so
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hielten die churfürstlichen dafür, daß es bey dem concluso zu laßen und
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darauff zu gehen, alßdan werde sich’s finden, was sie vor media vorzu-
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bringen . Daß sie unter 20 oder 30 römermonat solten gehen, sey nicht
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praesumirlich, iedoch solchesfalls zu acceptiren.

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(Ad civitates, Churmeyntzischer canzler:) Nachdem man von denen kö-
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niglich Schwedischen herren plenipotentiariis uff die quaestionem „ quo-
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modo “ und punctum executionis vor erledigung des quanti keine hand-
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lung erlangen könne und sie von dem reichsdirectorio begehrt, solches
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den ständen vorzutragen und in deliberation zu bringen, so hetten die
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beeden höhern collegia nicht unterlaßen, in umbfrage zu stellen, ob man
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das quantum solle angreiffen und sich darin vergleichen. Sey demnach das
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conclusum dieses, daß man dafürgehalten, es sey keine zeit zu verliehren
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und auch in quanto ein conclusum zu machen; daher sie sich resolvirt, daß
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amore pacis denen königlich Schwedischen, wann sie vollmacht zu tracti-
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ren und zu schließen, 20 tonnen fl. zu offeriren mit diesen conditionibus:
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daß 1. die quaestio „quomodo“ et 2. der articulus executionis solle richtig
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und keines ohne das ander verbündlich werden; 3. sie die conferenz mit
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denen Kayserlichen zu continuiren und sich über das instrumentum pacis
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zu ercleren

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Gemeint sind die am 23. April 1648 unterbrochenen ksl.-schwed. Konferenzen (s. Nr. 145
35
Anm. 3). – Das Friedensinstrument, zu dem die Schweden sich äußern sollten, meint den
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KEIPO8 1648 V 11, praes. 1648 V 11. Die Schweden forderten, daß zuerst ein Beschluß über ihre
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Militärsatisfaktion vorliegen müsse; erst dann wollten sie dazu Stellung nehmen (s. Nr. 155
38
Anm. 4).
; 4. denen officirern alle ansprüche und praetensiones, wie die
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nahmen haben möchten, abzuschneiden

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Zur Ungültigkeitserklärung der Obligationen, welche die Rst. forderten, s. Nr. 156
40
Anm. 49.
und 5. kein stand mit größer last
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zu belegen als der ander. Dieses sey der hauptsachliche inhalt der beeden
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höhern collegiorum conclusi, und wolle man vernehmen, was die herren

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1
städtischen zu erinnern, damit hernach ein commune conclusum könne
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eingerichtet werden.

3
Städteratsdirektorium Straßburg. Sie hettennumehrbeylauftigder
4
beeden höhern collegiorum conclusum vernommen und 〈dero〉 begehren,
5
ihre meynung zu eröfnen, so kürzlich er ablas

27
Der Text konnte nicht ermittelt werden. Der Entwurf war am 23. Mai 1648 im SRO verle-
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sen worden und hatte als Höhe der schwed. Militärsatisfaktion die aus 30 Römermonaten
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zu errechnende Summe angegeben, zahlbar von sieben Reichskreisen ( APW III A 6, 685
30
Z. 21ff.). Wenn man die Berechnungen Würzburgs im FRO zugrundelegt (s. S. 217 Z. 11f),
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hätte das etwas weniger als 2 Millionen fl. ergeben.
, mit dem anhang, es werde
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in effectu dasienige sein, was sie angehört. Die übrigen conditiones auch
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weren also bewant, daß sie sich allerdings zu conformiren.

8
Kurmainzer Reichsdirektorium. Wofern die herren fürstlichen kein
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bedencken, weren die churfürstlichen einig. Die herren städtischen ver-
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meinten , daß uf das „quomodo“ zu sehen, bis es richtig, und sodann
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mit dem quanto herauszugehen. Weil aber die churfürstlichen und fürst-
12
lichen dafürhielten, man solle solche puncta combiniren, sey man einig.
13
Daß ezliche niederzusezen, welche 〈j〉edes standes contingent nach der
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reichsmatricul einzurichten, solches werde künftig geschehen und zu sei-
15
ner zeit zu beobachten sein

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Demnach enthielt das Conclusum des SRO den Vorschlag zur Bildung eines Ausschusses,
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der den Anteil jeden Rst. s an der schwed. Militärsatisfaktion berechnen sollte. Bereits am
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26. Mai berieten die Reichskurien über die Einsetzung dieses Ausschusses (s. Nr. 158).
. Wan man a parte des reichsdirectorii des
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fürstenraths unndt städteraths conclusum erlanget

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Zur schriftlichen Fassung des FRO -Beschlusses von 1648 V 13/23 s. [ Nr. 156 Anm. 1 ] ; der Text
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des SRO-Beschlusses vom selben Datum konnte nicht ermittelt werden (s. die vorletzte
37
Anm.).
, solle ein commune
17
conclusum ufgesezet und, wo gefellig, nachmittage hora 2 abgelesen wer-
18
den . Es sey in der sache behutsam zu gehen, und wolle man a parte des
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reichsdirectorii es nicht uf sich allein nehmen. Heute könne man noch
20
wol mit denen herren Kayserlichen reden und morgendes tages mit denen
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königlich Schwedischen

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Das als Reichsconclusum deklarierte Conclusum der Rst. in Osnabrück (s. Anm. 14) wurde
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noch am selben Tag sowohl den Ksl. als auch den Schweden übergeben; s. den Bericht
40
darüber in der FRO -Sitzung vom 26. Mai 1648 (Nr. 158, Beginn des Protokolls).
.

22
Nota: Das reichsdirectorium wolte wiederum mit denen städtischen ste-
23
hendt referiren, aber von seiten des fürstlichen collegii wurde begehret,
24
man solte sich sezen.

25
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Ille:) Man werde sehen, was erfol-
26
gen werde, weil vor die städtischen keine stühle gesetzet.

[p. 236] [scan. 326]


1
Also lies man es darauff ankommen, undt bekleidete das churfürstliche und
2
fürstliche collegium seine gewöhnliche sessiones. Die städtischen musten
3
also ingesambt stehen

18
Auf RT wurde den Ges. der Reichsstädte das Sitzrecht nicht eingeräumt; auf dem WFK
19
war es umstritten (s. [ Nr. 149 Anm. 17 ] ). Der Ges. der Stadt Bremen widmete seine kurzen,
20
protokollartigen Aufzeichnungen über die rst. Beratungen dieses Tages zum größten Teil
21
diesem Thema ( APW III A 6 Nr. 135).
.

4
[II] A meridie hora 2 kamen die 3 reichscollegia in pleno zuesammen:

5
Kurmainzer Reichsdirektorium. Heutiger veranlaßung nach het-
6
ten sie a parte des reichsdirectorii nicht unterlaßen, was sambstages, [den
7
13./23. Mai 1648], verglichen undt heute vorkommen, zu pappir zu brin-
8
gen

22
Zu den Beratungen des 23. Mai 1648 s. Nr. 156. Der Entwurf des Kurmainzer Reichs-
23
direktoriums wurde nicht ermittelt; Text der Endfassung dieses Conclusums der Rst.
24
zu Osnabrück über die schwed. Militärsatisfaktion, besonders über deren Höhe, datiert
25
Osnabrück 1648 V 15/25: Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 150–153 (Lemma: Reichßcon-
26
clusum
[!] uber dem quanto satisfactionis militiae Suedicae ); schwed. Überlieferung: APW
27
II C 4/2 Nr. 248 Beilage D; Druck mit Diktatvermerk Osnabrück 1648 V 26 durch das Kur-
28
mainzer Reichsdirektorium: Meiern V, 825 –828 (fälschlich als FR-Conclusum bezeichnet;
29
der Umrechnungskurs für das rst. Angebot an Schweden von 20 Tonnen Gold ist hier mit
30
120 000 Rheinische fl. pro Tonne angegeben, während sowohl die sachsen-altenburgische
31
als auch die schwed. Überlieferung 100 000 Rheinische fl. pro Tonne nennen).
. Wolte es ablesen, damit es noch heute könne mundirt und denen
9
Kayserlichen und königlich Schwedischen übergeben werden. Und zwar
10
hetten die herren Kayserlichen hora 4 beniemet, und die herren Schwedi-
11
schen , wan man von denen Kayserlichen abgienge. Wer was zu erinnern,
12
möge es alsbald thun, ohne umbfrage, die zeit zu gewinnen.

13
(Ille:) Habe Rheinische fl. explicirt, den thaler uf 1,5 fl.

14
Placebat zu sezenn: „deren 3 zwey thaler thun“

32
Wurde entsprechend ergänzt, s. die Endfassung des Conclusums der Rst. zu Osnabrück
33
( Meiern V, 826f. , hier 827, letzter/erster Absatz, beginnend Nichtsdestoweiniger gleich-
34
wohl ) .
.

15
Sachsen -Altenburg. Extra ordinem müße man erinnern, daß die könig-
16
lich Schwedischen zu ersuchen, sich super instrumento pacis per „placet
17
vel non placet“ zu ercleren

35
Steht so in der Endfassung des Conclusums der Rst. zu Osnabrück ( Meiern V, 827 , vierter
36
Absatz, beginnend 3) Daß die ); das erwähnte Friedensinstrument war der KEIPO8 1648 V 11 (s.
37
Anm. 7).
. In 3. conditione sey indefinite zu sezen:

[p. 237] [scan. 327]


1
„über die unverglichene puncta“

10
In der Endfassung des Conclusums der Rst. zu Osnabrück steht, die Schweden sollten sich
11
absonderlich [über] die annoch ohnverglichene Puncta des KEIPO8 1648 V 11 äußern, und zwar
12
nicht durch weitläufigen Schriftwechsel, sondern durch ihr placet vel non placet (s. vorige
13
Anm.).
, welches den auch in acht genommen
2
wurdt.

3
Die Reichsstädte erinnerten, post verba „proportion der reichsmatri-
4
cul “ beyzusezen: „oder iedes orts hergebrachten anschlag“

14
Steht so in der Endfassung des Conclusums ( Meiern V, 826f. , hier 826, letzter/erster Absatz,
15
beginnend Nichtsdestoweiniger gleichwohl ). Gemeint ist die Berechnungsgrundlage für
16
den Anteil jedes Rst. s an der schwed. Militärsatisfaktion.
.

5
Inserebatur.

6
Es folgt ein Hinweis auf den Text des reichsconclusum[s]

17
S. Anm. 14. Der Beschluß war kein Reichsconclusum, da die Voten der Rst. in Münster
18
nicht vorlagen, sondern der Beschluß der Rst. in Osnabrück.
, so das reichs-
7
directorium hierin abgefast unnd denen herren Kayserlichen und herren
8
Schwedischen dieses tages per deputatos übergeben worden, auch per dic-
9
taturam communicirt.

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