Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
39. 22. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 18 9 Uhr

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22. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 März 18 9 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 52–53 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 68’–69;
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Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 82’–83; vgl.
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ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Zählung der Voten bei Vertretung einer Stadt sowohl in Münster wie Osnabrück. Münsterische
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Monita zu schwedischer Replik: Rechte und Privilegien der Stände.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen, Herford auf der Rheinischen, Ulm, Eßlingen und Lindau
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auf der Schwäbischen Bank.

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Directorium berichtet, er habe ein schreiben von Münster des inhalts be-
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kommen , daß der Nürnbergische abgesande, herr Kreß

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Jobst Christoph Kreß von Kressenstein (1597–1663), Studium in Altdorf und Jena, zahlreiche
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Reisen durch Europa, 1619–1620 in Diensten des Kf. Friedrich von der Pfalz, 1633 Kriegsrat
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des Fränkischen Kreises, 1636 Pfleger des bedeutenden Landalmosenamtes, seit 1641 im Rat, zu
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nächst als Alter Genannter, 1643 Junger Bürgermeister, 1646 Alter Bürgermeister, einer der
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sieben Alteren Herren, 1646 zweiter Vertreter Nürnbergs am Kongreß, 1653 Gesandter der
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Stadt am Regensburger Reichstag (J. L. Walther S. 90–93; E. Franz passim; K. F. von
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Frank ; frdl. Auskunft des Nürnberger Stadtarchivdirektors, Dr. G. Hirschmann).
, nechster tagen hier
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anlangen werde, und die frag bereits vorgefallen seye, wie mans mit dem-
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selben , ratione voti, halten wolle? Er an seinem ort habe nicht vorgreifen,
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sondern forderist der übrigen herren collegarum gedanken darüber ver-
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nehmen wollen; bate, selbige zu eröffnen.

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Lübeck. Sehe nicht, wie es jure sein könne, daß sie an beeden orten ihre vota
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führen; habe eine statt mehr nicht als ein votum. Weiln gleichwol bey den
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fürstlichen etliche, als Würtemberg, beeder orten hier und zu Münster die
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vota führen, Lüneburg es künfftig ohne zweifel auch thun werde, halte er,

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daß man es geschehen laßen könnte. Were zwar das votum anzuhören, im
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fall sie aber discrepiren, nur eines zu attentiren, sowohl als wann sie zusam-
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menschlagen .

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Ulm. Weiln dahin zu sehen, daß die vota vermehrt werden, halte er auch
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davor, daß man es anhören, doch aber auch erwarten könnte, was die catho-
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lischen dazu sagen werden; zweiffele nicht, Leuchselring werde darwider
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7 protestiren] Zusätzlich in Ulm , Isny als die nothdurfft zu beobachten sein werde.
protestiren.

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Bremen, Eßlingen, Herford, Lindau conformiren sich mit Lübekh.

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Directorium. Seye gleich dazumal, als die frag erregt worden, der meinung
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gewesen, daß mans wol werde können geschehen laßen, wann sie für ein
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votum gehalten werden, wie vormals der schluß gewesen, und also im
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fürstenraht mit Österreich, Heßen Caßel und Pommern gehalten werde.
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Wann aber die vota different sein sollten, seye die frag, wie es damit zu
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halten, ob das hiesige oder das drüben gezehlet werden sollte? Halte dafür,
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herr Kreß werde caput legationis sein und also sein votum praevaliren. Oder
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er daßelbe so lang suspendiren und zurukh halten müssen, biß er sich mit
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seinem herrn collega würde verglichen haben.

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Conclusum. Soll dabey verbleiben.

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Idem. Proponirt ferner, man seye gestern bey dem secundo membro classis
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primae bestehen blieben, wolle auff belieben darinnen fortfahren, inmaßen
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auch geschehen. Und ist bey dem auffsaz, neben etlich wenigen erinnerun-
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gen , geblieben.

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