Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
167. 145. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juli 20 9 Uhr

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145. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Juli 20 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 634’–635’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ).
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Conclusa in: Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ).

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Ort der weiteren Beratungen, kurkölnische Moderation am Kontingent für die schwedische Armee,
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kaiserliche Forderung auf Abfindung der eigenen Truppen.

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Wardt vom herrn Director proponiert: Es hetten die herren abgesandten,
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ehe man gestiges gestriges tages

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Zur Konferenz vom 19. Juli 1648 vgl. Meiern VI S. 111 f.
voneinander gegangen, selbsten angehört, warum es
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in heutiger consultation zu thun sein werde, daß man sich nemblichen über
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die von den herren Kayserlichen jüngsthin proponirte drey puncten

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Proposition der drei Punkte bereits am 15. Juli 1648 (s. o. [ S. 811 ] ).
resolvi-
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ren und erclären solle. Deretwegen sie auch jetzundt einen extractum proto-
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colli auff das rathhauß geschickhet haben. Dieweil man aber dies orths das
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werckh bereits eventualiter überleget und davon geredet habe, alß stehe zu
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der herren abgesandten belieben, ob sie es bey vorigen meinungen bewen-
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den laßen oder sie sich noch ferners deßwegen underreden wollen; nach
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welchem vorgestriges tages abgefaßtes conclusum verlesen, die dabey vor-
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gefallene erinnerungen alßbalden eingeruckht und also, ad protocollum zu
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nemen, für ohnnöthig erachtet worden.

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Conclusum. Soviel under denen von den Kayserlichen herren plenipotentia-
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riis verwichenen sambstag vorgestelten dreyen fragen die erste concernirt,
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gleich wie aus den praeliminartractaten insgemein bekandt, daß nicht Mün
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ster , sondern Osnabrückh der orth seye, mit der cron Schweden zu tractiren
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und das instrumentum pacis zu endtlicher consistenz und richtigkeit zu brin-
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gen , also ist nicht weniger bewußt, daß die zu Münster hinderbliebene weni-
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gere catholische herren stände und gesandten nicht allein sich anhero zu er-
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heben , zu lautterem überfluß durch schreiben requirirt und erinnert, sondern
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ihnen auch, was jederweiln vorgefallen, communiciret und sonderlich articu-
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lus executionis et assecurationis strackhs nach außstellung der Schwedischen
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notarum ad instrumentum pacis zugefertiget worden seyen, daß also ledig-
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lich bey ihnen stehet, hieher zu kommen oder den tractaten sich zu ent-
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ziehen , welches letstere, ob es nicht mehr zu behinderung als facilitirung des
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werckhs bißher geschehen seye, man die sach an sich selbsten reden läßet,
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welchen falls es heißet, quod absentium nulla habeatur ratio. Dann wann
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man, biß alle consentiren, warten wolte, dörffte wohl der friden langsamb
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erfolgen und darüber das ganze Römische reich in der verzehrenden kriegs-
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flamm auffgehen, welches zu erretten man stärckhere ursach hatt, als auff

[p. 815] [scan. 887]


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etliche contradicenten, darunder wenig cum effectu votiren können, zu
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warten.

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Bey der Churcölnischen und anderer interessenten beschwärung möchte
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man dies orths nichts liebers sehen, dann daß dabey einige moderation ge-
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braucht werden köndte; demnach aber res nicht mehr integra, was mit
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Heßen Caßel dies orths verglichen worden

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Am 29. März/8. April 1648 war der Artikel über die Satisfaktion Hessen-Kassels verglichen
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worden: Hessen-Kassel behielt das Stift Hersfeld, vier Ämter in der Grafschaft Schaumburg
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sowie 600 000 Reichstaler, die aus allen Garnisonsstädten, die von hessischen Truppen z. Zt. belegt
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waren, aufgebracht werden sollten ( Meiern V S. 663 –665, vgl. auch 665–668).
, aus anderen praetensionibus be-
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kandtlich herrühret und man stättischen theils nichts dabey gethan, der an-
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fang auch eine solche consequenz nach sich führen würde, daß auß dem
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werckh nicht zu gelangen were. Und die in den oberen craisen sonderlich
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geseßene stände, welchen neben dem underhalt ihrer guarnisonen viel
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andere beschwärden obligen, mehr usach, moderation zu suchen, haben,
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aber nicht erhalten können, alß wolte man der meinung sein, daß es bey
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gemachtem concluso in quaestione quis zu laßen und Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht zu Cöln sich demselben gleicher gestalt zu accommodiren, weiln
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zumahl derenselben erleichterung ohne anderer ihrer mittstände größeren
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beschwärung nicht geschehen kan, zu disponiren weren. Der dritten frag
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halben gelebet man getröster zuversicht, es werden Ihre Kayserliche Maje
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stät in allergnedigster behertzigung vormahls beschehener remonstrationen
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der stände des reichs mit solchem anmuthen deßto mehr verschonen, weiln
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man ex defectu mandati et propter notoriam impossibilitatem nichts ein-
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willigen kan und noch ungewiß ist, ob das Schwedische quantum werde
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können abgetragen, und wie alßdann, wann dieses gleich geschehen, die
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zeitten sich anlaßen werden. Weren also allerhöchstgedachte Ihre Kayser-
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liche Majestät, nachdem sonderlich Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bay-
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ern den Bayrischen craiß schon acceptirt, allerunderthenigst zu ersuchen
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dem begehren biß nächstkünfftigen reichstag anstandt zu geben. Nicht
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zweiffelnd, es werden sich allerseits herren principalen dergestalt zu erclären
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wißen, wie es der zustandt des heyligen Römischen reichs alßdann zugeben
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und verstatten wirdt.

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