Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
172. Re- und Correlation (Fortsetzung) Osnabrück 1648 Juni 3/13, Samstag 8 Uhr

2

Re- und Correlation (Fortsetzung)


3
Osnabrück 1648 Juni 3/13, Samstag 8 Uhr

4
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 287’–292’

37
Falsch datiert.
(= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V
5
fol. 230’–234’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 256–258, Pfalz-Neuburg (3620)
6
fol. 121–122’.

7
Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen Kurfürstenrat und Fürstenrat über die
8
Bewilligung von 5 Millionen Reichstalern für die schwedische Militärsatisfaktion sowie über
9
die damit verbundenen Bedingungen. Information durch das Kurmainzer Reichsdirektorium
10
über die Forderung Serviens, die Reichsstände möchten in Münster über die noch offenen
11
Fragen des kaiserlich-französischen Friedensvertrags verhandeln, sowie über die diesbezügli-
12
chen
Beschlüsse des Kurfürstenrats. Übereinstimmung von Kurfürstenrat und Fürstenrat,
13
an Servien und die Kaiserlichen eine Deputation zu entsenden, um die Verhandlung der
14
französischen Belange in Osnabrück zu erreichen und ihnen die mit der Militärsatisfaktion
15
zusammenhängenden Fragen zu empfehlen. Zustimmung des Städterats zu den Beschlüssen
16
der höheren Kurien mit wenigen Änderungsvorschlägen. Übereinstimmung, daß gegenüber
17
den Schweden die Bitte um Einstellung der Feindseligkeiten nicht erwähnt werden soll. Auf-
18
forderung
der Kaiserlichen an die Reichsstände, eine Deputation an sie zu entsenden.

19
Eine Umfrage im Fürstenrat sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer Vergleich
20
von 1646 abgeleiteten Befreiung von allen neuen Reichsanlagen; Widerspruch Pfalz-Neuburgs
21
und der Wetterauer Grafen gegen die hessen-kasselsche Satisfaktion, soweit diese sie betrifft;
22
Widerspruch und Protest Pfalz-Neuburgs gegen die Vereinbarung über die pfälzische Frage.

23
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium);
24
Salzburg (Fürstenratsdirektorium), Pfalz-Neuburg, Bamberg, Sachsen-Altenburg, Würz-
25
burg , Sachsen-Weimar, Braunschweig-Celle, Hessen-Darmstadt, Württemberg, Wetterauer
26
Grafen; Straßburg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vor-
27
läufigen Personenregister.)

28
Wurden die drei reichscollegia zuesammengefordert, und verzohe sich’s
29
bis 10 uhr, daß die herren churfürstlichen ihre deliberation endigten; war
30
also denn fürstenrath und städterath beschwerlich, so lange zu warten
31
und daß sie nicht eher zusammenkommen oder diese beede räthe langsa-
32
mer erfordert worden. Alß man nun in pleno zusammenkam, referirte das
33
Kurmainzer Reichsdirektorium (herr Meel): Demnach man bey
34
letzt gehaltener re- und correlation der ursach unverrichter dinge vonein-
35
ander gangen, dieweil von seiten des churfürstlichen collegii aus wichtigen
36
ursachen das quantum satisfactionis militiae Suedicae uf die 5. million tha-

[p. 463] [scan. 553]


1
ler zu steigeren bedencklich gefallen

17
Grund für die Weigerung des KFR am 10. Juni 1648, Schweden statt der schon zugestande-
18
nen 4 Millionen die geforderten 5 Millionen Rt. für seine Militärsatisfaktion zu gewähren,
19
war nach seinen eigenen Angaben die Erwägung, daß es nicht in Schwedens Macht stehe,
20
seine Angebote (u. a. den Friedensschluß innerhalb von acht Tagen) ohne Mitwirkung des
21
Ks.s und Frk.s zu realisieren (s. Nr. 171 bei Anm. 50).
, der fürstenrath aber amore pacis sich
2
sub certis condicionibus

22
Die Correlation des FRO vom 10. Juni 1648 nennt sieben Bedingungen (s. Nr. 171 bei
23
Anm. 53).
dorauf erclert, so hette man a parte des churfürst-
3
lichen collegii nicht unterlassen, sich weiter drüber zu bedencken

24
Für die Entscheidung des KFR, der schwed. Forderung nach 5 Millionen Rt.n nun doch
25
nachzugeben, war die Erwägung von Belang, daß damit Übereinstimmung zwischen den
26
Beschlüssen von KFR und FRO erzielt wurde, so daß der SRO keine Möglichkeit hatte, ein
27
votum decisivum in dieser Sache zu fordern; nach Buchstab , 138, war sie sogar maßgeblich.
. Dabey
4
dann endlich per maiora ebenmeßiges conclusum als von denen herren
5
fürstlichen, und zwar mit nachfolgenden condicionibus, ausgefallen:

6
1. Daß die königlich Schwedischen sich ad quaestionem „quomodo“ wie
7
auch in puncto executionis ohne fernern verzug resolviren

28
Die Schweden sollten zu den Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage „quomodo“ zu
29
beobachten (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und zu dem rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s.
30
[ Nr. 151 Anm. 26 ] ) Stellung nehmen. Auch der FRO hatte dies zur Bedingung für seine
31
Bewilligung von 5 Millionen Rt.n gemacht (s. S. 455 Z. 9f.).
und mit den
8
stenden vergleichen, sodann 2. die bis dato nicht unterschriebene, iedoch
9
verglichene sachen, als causam Palatinam, Hasso Cassellanam, den § „ Tan-
10
dem omnes“ wie auch punctum aequivalentiarum

32
Zur Vereinbarung über die pfälzische Frage, datiert auf 1648 III 9/19, s. [ Nr. 164 Anm. 32 ] ;
33
zu jener über die hessen-kasselsche Satisfaktion von 1648 III 29/IV 8 s. [ Nr. 147 Anm. 25 ] ;
34
zum § „Tandem omnes“ s. [ Nr. 170 Anm. 9 ] ; zur Vereinbarung über die Entschädigung
35
Kurbrandenburgs von 1648 III 9/19 s. [ Nr. 153 Anm. 47 ] ; Text der Vereinbarung über die
36
Entschädigung des Hauses Braunschweig-Lüneburg, Osnabrück, datiert auf 1648 III 9/19,
37
unterzeichnet von Raigersperger und Thumbshirn: ThStA Altes Hausarchiv Klasse I E 9
38
fol. 493–496 (bis auf das später in Punkt 4 eingefügte ut supra identisch mit Art. XIII,1–14
39
IPO; zur Unterzeichnung am 25. März 1648 s. Meiern V, 589 ).
und dergleichen, ihres-
11
theils auch subscribiren, folgig 3. die conferentz mit denen herren Key-
12
serlichen reassumiren und 4. über die differente puncten, welcher sie sich
13
mit denen herren Keyserlichen nicht vergleichen könten, der beywesen-
14
der stende gutachten leiden, ingleichen 5. an die generaliteten schreiben
15
solten, damit die hostiliteten (nach dem verglichenen quanto scilicet) ces-
16
sirten , auch 6. den friedenschlus, wo nicht in dem beliebtem termino der

[p. 464] [scan. 554]


1
acht tage

18
Oxenstierna hatte am 9. Juni 1648 dem Kurmainzer Reichsdirektorium (Meel) gegenüber
19
geäußert, Schweden sei einverstanden, wenn die Rst. eine Frist von acht Tagen nennen
20
würden, in welcher der Friede zu schließen sei (s. Nr. 171 bei Anm. 7).
, iedoch ohne verzug einrichten und 7. den neuen Schwedischen
2
succurs vom reichsboden abhielten oder, do selber albereit angelanget

21
Die Truppen landeten erst am 26. Juli 1648 bei Wolgast (s. [ Nr. 155 Anm. 18 ] ).
,
3
zurückgehen ließen und deswegen an des herrn pfalzgrafen fürstliche
4
gnaden

22
Gemeint ist der schwed. Generalissimus Pgf. Karl Gustav von Zweibrücken; ein entspre-
23
chendes Schreiben an ihn konnte nicht ermittelt werden (s. [ Nr. 171 Anm. 10 ] ).
beweglich schrieben. Daß es auch, 8., bey der quaestione „quis“
5
et „cui“ bleibe

24
Gemeint sind die Antworten auf die Fragen, wer zur Militärsatisfaktion beitragen und wem
25
sie gewährt werden soll (s. das conclusum von 1648 V 2/12: 1. Alle Rst. , die Reichsritter
26
und Hansestädte sollen beitragen; 2. (nur) die schwed., ksl. und kurbay. Armee sollen sie
27
erhalten (s. Nr. 149, Text am Ende des Protokolls).
.

6
Das fürstliche collegium trat zusammen, und wurd durch das Salzbur-
8
gische Direktorium
eine kurtze ümbfrage gehalten und a parte Salz-
7
burg
sich uf seine vorige vota bezogen

28
Salzburg vermeinte, aufgrund des Linzer Vergleichs vom April 1646 von allen Beitrags-
29
verpflichtungen und damit auch von jener zur Militärsatisfaktion befreit zu sein, wie im
30
Votum vom 6. Mai 1648 näher ausgeführt ist (s. Nr. 145 bei Anm. 11).
.

9
Pfalz-Neuburg. Bekant wehre, warumb seine fürstliche durchlaucht
10
die Heßen Caßelische satisfaction, soweit sie dareingezogen werde, wie-
11
dersprochen

31
Pgf. Wolfgang Wilhelm vermeinte, generell nicht zur Militärsatisfaktion beitragen zu
32
müssen, da er sich nicht am Krieg beteiligt habe. Auf keinen Fall wollte er gleichzei-
33
tig zur schwed. und hessen-kasselschen Militärsatisfaktion herangezogen werden (s. den
34
Nachweis der wichtigsten Voten mit dieser Argumentation in [ Nr. 169 Anm. 26 ] ).
. Dabey laße er es, wann es zumal uf den nebenreceß, so
12
da solle dieser satisfaction halber gemachet seyn

35
Caspars hatte am 9. Mai 1648 im FRO beklagt, daß ihm der Nebenrezeß zur Vereinbarung
36
über die hessen-kasselsche Satisfaktion von 1648 III 29/IV 8 nur privat zur Kenntnis
37
gelangt sei (s. Nr. 147 bei Anm. 25). Pfalz-Neuburg gehörte zu den Rst. n, die gemäß diesem
38
Rezeß zur Militärsatisfaktion Hessen-Kassels beitragen mußten (s. ebenda , Anm. 24).
, gemeinet, davon dann
13
auch sämptliche catholische nichts wisten. Wegen der übrigen condicio-
14

15
464,14, 465,1 aber – geführet] Pfalz-Neuburg (3620): müeste ich meine[n] zu mehrmah-
16
len contra proiectum causae Palatinae eingewendten contradictionibus inhaeriren unnd,
17
wofern es dhabey verbleiben solte, dhawieder bestermaßen protestiren.
nen laße er es dabey, aber der Pfältzischen sache halber beziehe er sich

[p. 465] [scan. 555]


1
uf dienienigen vota, so er deshalber zu Münster geführet

20
Pfalz-Neuburg hatte seinen Anspruch auf die Nachfolge in der Pfälzer Kur zuerst in
21
Münster erhoben, s. seine proposition, datiert Münster 1646 XII s. die (Druck s. l., s. d.,
22
S. 1–16, ohne Lemma, im Text S. 16, letzter Absatz, als proposition bezeichnet, Text:
23
HHStA MEA FrA Fasz. 26 unfol.). Widerspruch und Eventualprotest in dieser Sitzung
24
(s. Textvariante S. 464 Z. 15ff.) richteten sich gegen die Vereinbarung über die pfälzische
25
Frage, datiert auf 1648 III 9/19, welche im wesentlichen die späteren friedensvertraglichen
26
Regelungen enthielt; durch sie wurde die Pfälzer Kur endgültig auf Kf. Maximilian I. von
27
Bayern und die Wilhelminische Linie der Wittelsbacher übertragen (s. [ Nr. 164 Anm. 32 ] ).
. Daß an die
2
generalität alsbald geschrieben werde, darin conformire er sich mit denen
3
herren churfürstlichen.

4
Bamberg. Könne sich mit allen condicionibus wohl conformiren, wann
5
sie nur zu erhalten. Was aber in specie die cessationem hostilitatis angehe,
6
so hette es zwar damit seine maße, wann nur andere stende dardurch nicht
7
beschweret würden und die interimsverpflegung von dem quanto decour-
8
tirt werde. So wehren auch die übrigen condiciones noch beyzusetzen, so
9
vorhin im fürstlichen concluso gewesen

28
In der Correlation des FRO vom 10. Juni 1648 sind als weitere, hier fehlende Bedingungen
29
angeführt: Vor Aufnahme der ksl.-schwed. Konferenzen sollen die Schweden ein Ver-
30
zeichnis der zwischen ihnen und den Ksl. diskrepanten Verhandlungspunkte anfertigen,
31
damit es als Grundlage der Verhandlungen dienen kann, bei denen die monita der Rst. zu
32
berücksichtigen sind; die Zahlung der 5 Millionen Rt. soll auf fünf Termine verteilt werden;
33
kein Rst. soll doppelt veranlagt werden, indem er zur Satisfaktion zweier Armeen beitragen
34
muß; kein Rst. soll bei Zahlungsverzug für einen anderen haften (s. S. 455 Z. 11–18).
.

10
Sachsen-Altenburg. Man könne mit denen herren churfürstlichen
11
wohl einig seyn. Was aber von der conferentz mit denen herren Key-
12
serlichen gedacht, wehre zu verstehen, wann auch das „quomodo“ richtig.
13
Ebenmeßige meynung [habe] es auch mit der subscription. Mit den schrei-
14
ben aber an die generalität quoad cessationem hostilitatum richte man doch
15
nichts aus

35
Es bestand die Befürchtung, daß Schweden angesichts seiner negativen Erfahrung mit dem
36
von Kurbayern aufgekündigten Ulmer Waffenstillstand keinen weiteren eingehen würde
37
(s. Nr. 171 bei Anm. 42). Im übrigen war der FRO der Meinung, daß eine Einstellung der
38
Feindseligkeiten bzw. ein Waffenstillstand nur sinnvoll sei, wenn gleichzeitig die Kontri-
39
butionen aufhörten und die Truppen abgedankt würden (s. Nr. 156, Ende des Protokolls,
40
und S. 450 Z. 23f.).
.

16
Würzburg. Weil die königlich Schwedischen vermeinet, sie würden in-
17
nerhalb acht tage schlüßen können, würden sie auch hierin keine difficul-
18
teten verhoffentlich machen. Stimme aber nicht uf die schreiben an die
19
generalität.

[p. 466] [scan. 556]


1
Sachsen-Weimar. Wie Sachsen Altenburg.

2
Braunschweig. Wegen der subscription werde es difficultäten abgeben.
3
So hette auch herr graf Oxenstiern vorgestern ihm gesagt, sie könten an die
4
generalitet nicht schreiben. Werde also vergebens seyn, auch schädlich, per
5
rationes, so vor diesem vorkommen . In übrigen wie Sachsen Altenburg.

6
Württemberg. Ingleichen, daß aber dennoch der articulus amnestiae
7
zu subscribiren

30
Die Vereinbarung über die Amnestie war am 21. April 1648 vorläufig von Meel und
31
Thumbshirn unterzeichnet worden (s. [ Nr. 145 Anm. 3 ] ).
. Wegen cessation der hostilitet laße er es bey vorigem
8
fürstlichen concluso.

9

26
9 Die – Würtenberg] Pfalz-Neuburg (3620) nennt als Votanten außer Hessen- Darm-
27
stadt
die Wetterauer Grafen. Wie Saxen Altenburg. Wegen der Heßen Caßelischen
28
satisfaction wie Pfaltz Newburg.
Die übrigen . Wie Altenburg, Zelle, Würtenberg

32
Die Wetterauer Gf.en (s. Textvariante Z. 27) gehörten zu jenen, die zur hessen-kasselschen
33
Satisfaktion beitragen sollten.
.

10
Ad dominos electorales das Salzburgische Direktorium : Es hetten
11
sich die herren gesante des hochlöblichen fürstenraths erinnert, was letz-
12
mals vor difficultäten sich befunden und die maiora gerne vernommen,
13
daß die herren churfürstlichen mit denen fürstlichen ratione quanti einig,
14
es wehren die 5 millionen thaler mit gesetzten condicionibus, iedoch sub
15
spe rati, zu verwilligen. Befünden ermelte condiciones in dem fürstlichen
16
concluso auch enthalten. In 1.

34
Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Bedingungen, die in der Relation der Kfl.
35
angeführt sind (s. bei Anm. 5).
conformire man sich und wüntsche, daß
17
man 2. erhalte, iedoch wehre auch in specie der amnesti zu gedencken.
18
In 3. und 4. wehre man einig, iedoch daß der stende monita auch bey
19
der conferentz attendirt würden. Die 5. condicio wehre dem fürstenrath
20
bedencklich vorkommen, auch nicht practicirlich, und dergleichen ansu-
21
chen bey der cronen gesanten und generalitaten vergeblich. In 6., 7. et 8.
22
wehre man einstimmig.

23
Sonst hetten die herren fürstlichen in ihrem concluso noch etzliche condi-
24
ciones gehabt, darin die herren churfürstlichen würden einstimmen, daß
25
nemblich (1.) uf 5 zahltermine zu handelen, (2.) kein stand vor den andern

[p. 467] [scan. 557]


1
und in solidum haften, auch (3.) der reichsmatricul nachgangen werden
2
solle

20
Dieser Punkt steht nur implizit in den Bedingungen des FRO vom 10. Juni 1648, indem
21
unter Punkt 7 die Verbindlichkeit des conclusum von 1648 V 2/12 zur Bedingung gemacht
22
wird (s. S. 455 Z. 18f.): Diesem ist unter Punkt 2 zu entnehmen, daß die Rst, bei Aufbrin-
23
gung der Militärsatisfaktion nach Proportion der Reichsmatrikel belastet werden sollen (s.
24
Nr. 149, Ende des Protokolls).
.

3
Nach gepflogener unterredung miteinander erclerten sie, [die Kurfürst-
4
lichen ], sich durch das Kurmainzer Reichsdirektorium : Soviel die
5
discrepantz wegen der schreiben an die generalitäten betreffe, so hielten
6
die herren churfürstlichen dafür, daß deßen etwa per discursum gegen die
7
königlich Schwedischen zu gedencken, also auch wegen der termine.

8
Sonst hette sich auch der königlich Frantzösische plenipotentiarius herr
9
graf Servien bey dem reichsdirectorio angeben und erinnert, daß vigore
10
praeliminarium tractatuum pacis diese friedenshandlung alhier und zu
11
Münster vorgangen

25
Im Hamburger Präliminarvertrag von 1641 XII 25 sind Münster und Osnabrück als Ver-
26
handlungsorte bestimmt. Der Teil mit den ksl.-schwed. Vereinbarungen sieht Osnabrück
27
als Aufenthaltsort eines frz. Residenten und schwed. Ges. vor, während der Teil mit den
28
ksl.-frz. Vereinbarungen Münster zum Aufenthaltsort eines schwed. Residenten und frz.
29
Ges. erklärt (Text des ksl.-schwed. Teils [lat.]: ST V.2, 501–504, hier 502f.; Text des ksl.-frz.
30
Teils [dt.]: Londorp V, 759ff., hier 760). Implizit war damit Münster zum Hauptverhand-
31
lungsort der ksl.-frz. und Osnabrück zu jenem der ksl.-schwed. Verhandlungen bestimmt.
. Nunmehr aber hette man allein diesesorths zu
12
Oßnabrug lange zeit und in den achten monat tractirt

32
Die Verhandlungen hatten sich in der zweiten Novemberhälfte von Münster nach Osna-
33
brück verlagert, nachdem das CC auf Druck Volmars beschlossen hatte, sich in corpore
34
nach Osnabrück zu begeben, damit die Gravaminaverhandlungen dort abgeschlossen
35
werden konnten. Obgleich ein Teil der kath. Ges. nach wenigen Wochen nach Münster
36
zurückkehrte, blieb der Verhandlungsschwerpunkt in Osnabrück, wo Ksl., Schweden und
37
die kompromißbereiten Rst. beider Konfessionen im März und April 1648 über wichtige
38
Teile der späteren Friedensverträge Vereinbarungen schlossen ( APW III C 2/2, 904 Z. 8f.;
39
Wolff , Corpus Evangelicorum, 173–176; Dietz , Bamberg, 441–445; [ Nr. 145 Anm. 3 ] ).
, aber zu Münster
13
nichts vorgenommen und gethan, welches seinem könige disreputirlich;
14
daher er, [Servien], das reichsdirectorium ersuchet, denen übrigen stenden
15
solches vorzutragen und sie zu ersuchen, weil ihre königliche mayestät
16
so lange nachgestanden, daß die stende nunmehr möchten hienüber naher
17
Münster kommen und der cron Franckreich sachen zur richtigkeit brin-
18
gen etc. Er, herr Mehl, hette es nun an die herren churfürstlichen gebracht,
19
welche dafürhielten, daß herr graf Servien per deputatos anzulangen und

[p. 468] [scan. 558]


1
bey ihm vorzubringen, daß man sich des gebührenden respects gegen
2
ihre königliche mayestät wohl wiße zu erinnern. Die handlung wehre pro
3
maturanda pace diesesorths soweit fortgeführet worden, daß man in kurt-
4
zem daraus zu gelangen verhoffe; derowegen seine excellenz ersuchend,
5
sie ihr nicht zuwieder seyn laßen wolle, wann sie ia der cron Franckreich
6
übrige differentien auch wolle zu tractaten gebracht haben, daß solches
7
diesesorths geschehe und nicht erst mit großem retardat naher Münster
8
gezogen werde.

9
Diese deputation könte alsdann auch ebenmeßig an die herren Kayserli-
10
chen abgehen, ihnen davon part zu geben und sie zu ersuchen, sie möchten
11
es geschehen laßen.

12
Der fürstenrath ließ sich ohne ordentliche ümbfrage durch das Salzbur-
13
gische Direktorium
gegen sie hinwiederumb vernehmen: Wir hetten
14
angehöret, was wegen herrn graf Servien[s] begehren vor relation gesche-
15
hen und [wessen] die herren churfürstlichen sich darüber entschloßen.
16
Nun könne man sich mit denen herren churfürstlichen fast allerdinges
17
vergleichen, daß die deputation an herrn graf Servien und die herren Kay-
18
serlichen wegstellig [!] zu machen, erinnere aber allein dabey nur dieses,
19
daß seiner excellenz auch die abhandlung des „quomodo“ in puncto satis-
20
factionis militiae Suedicae wie auch der articulus executionis, ingleichen
21
[beides] denen herren Kayserlichen zu recommendiren.

22
Als die stättischen sich einstelleten, wurd an sie durch das Kurmainzer
23
Reichsdirektorium (den Churmeyntzischen abgesanten herrn Meel)
24
gebracht: Es hetten sich beede höhere räthe über iüngst vorgestellete quae-
25
stiones nicht eben vergleichen können, derowegen man sich heute zusam-
26
mengethan , das werk erwogen und sich dahin entschloßen, daß man amore
27
pacis et sub spe rati mit dem fürstenrath, und also der beeden höhern räthe
28
consens, die 5 millionen thaler einwilligen wolle, iedoch mit diesen con-
29
dicionibus : [1.]

30
Die Numerierung ist ergänzt in Analogie zu dem Beschluß der Rst. in Osnabrück von 1648
31
VI 3/13, wie er VI 5/15 diktiert wurde; Text: Meiern V, 890f. (falsch datiert und irreführend
32
als Conclusum in dem gesamten Reichs=Rath bezeichnet); schwed. Überlieferung: s. APW
33
II C 4/2 Nr. 271 Beilage A (die Folienangabe muß richtig lauten: 1001–1002).

34
Inhalt: Die in Osnabrück anwesenden Ges. der drei Reichskurien bewilligen sub spe
35
rati und vorbehaltlich einer Reduktion der Forderung durch die schwed. Kg.in, um die
36
nochmals inständig gebeten wird, 5 Millionen Rt. für die schwed. Militärsatisfaktion zu den
37
Bedingungen, wie im Protokoll im folgenden dargestellt. Von den Ksl. dazu aufgefordert,
32
bitten sie die Schweden, daß diese, wie zugesagt, am 14. Juni eine Stellungnahme zum
33
vollständigen ksl. Entwurf für das IPO abgeben. – Diese schriftliche Fassung wurde auf
34
Wunsch der Schweden erstellt und ihnen am Abend des 13. Juni übergeben (s. Nr. 173 bei
35
Anm. 24).
Daß die königlich Schwedischen sich alsbald in „ quo-

[p. 469] [scan. 559]


1
modo “ et executionis puncto erclereten, mit denen stenden verglichen und
2
[2.] dabey uf etzliche termine die erlegung der gantzen summe ausstel-
3
leten ; [3.] sodann die conclusa in beeden quaestionibus „quis“ et „cui“,
4
wie sie diesesorths von der stende gesandschaften per maiora verglichen,
5
beliebten; [4.] ingleichen die verglichene und von den stenden subscri-
6
birte sachen, als amnestiam, § „Tandem omnes“, causam Palatinam, causam
7
Hasso Cassellanam, aequivalentia und dergleichen, subscribirten, und daß
8
[5.] kein stand mit duppelter last und vor des andern standes contingent
9
gravirt oder in obligation gezogen, sondern nach der reichsmatricul gehal-
10
ten werde; [6.] ferner auch die conferentz mit denen herren Keyserlichen
11
in beyseyn der stende gesanten unverzüglich reassumirten und ihr gutach-
12
ten in allen anhörten, sonderlich aber in den differenten puncten solches
13
beobachte[te]n, derer sie sich untereinander nicht vergleichen könten; letz-
14
lich , daß der friedenschlus, wo müglich, in den vorgeschlagen acht tagen
15
ausgemachet werden möge. Es könte auch per discursum gedacht werden,
16
daß nach geschloßenem quanto die herren Schwedische pro cessatione
17
hostilitatis an die generalität zu schreiben sich wolle[n] belieben laßen
18
und dann den ankommenden Schwedischen succurs von dem Teutschen
19
boden abhalten und zurückhalten und deswegen an des herrn pfaltzgrafen
20
fürstliche gnaden schreiben. Und dieses, soviel das quantum.

21
Dieweil aber gestern der königlich Frantzösische gesante herr graf Ser-
22
vien sich bey dem reichsdirectorio beschwert, es wehre gleichwohl in
23
den praeliminartractaten versehen, daß pari passu zu Münster und Oßna-
24
brug in negotio pacis mit ein und ander cron gehandelt werden solte,
25
aber nun in den achten monath zu Münster nichts gethan und die könig-
26
lich Frantzösischen tractaten gantz zurückgesetzet worden, deswegen er
27
sich hiebevor bey dem reichsdirectorio ebenmeßig beschwert

36
Wurde nicht ermittelt.
, aber mit
28
guter vertröstung, daß man bald aus dem werck diesesorths zu gelan-
29
gen verhoft, zu fernerm nachsehen wehre disponirt [worden], so könte
30
er gleichwohl nunmehr in den langen verzug ohne disreputation ihrer
31
königlichen mayestät zu Franckreich keinesweges sich lenger getulden,

[p. 470] [scan. 560]


1
begehrend demnach, daß der stende gesandschaften sich naher Münster
2
erheben und denen Frantzösischen tractaten abwarten wolten.

3
Uf diese erstatte relation hetten beede höhere collegia sich entschloßen,
4
daß der Französische gesanter, und zwar dergestalt zu belangen, daß man
5
ihn negst vorhergehenden curialien ersuche, sich nicht zuwieder seyn
6
zu laßen, daß der bedeuteten Frantzösischen sachen halber auch alhier
7
möchte tractirt und mit hienüberreisen die zeit nicht verlohren werde,
8
dabey auch quaestio „quomodo“ ac executionis articulus zu recommen-
9
diren . Davon wehre auch denen herren Keyserlichen part zu geben und
10
worauf anietzo die handlung in puncto satisfactionis militiae bestehe, und
11
sie [seien] zugleich zu ersuchen, daß sie sich in „quomodo“ et execu-
12
tionis puncto vernehmen und ihnen nicht zuwieder seyn ließen, daß die
13
Frantzösischen sachen an diesem orth zu tractaten kommen möchten.

14
Civitates durch das Direktorium Straßburg : Aus abgelegten relatio-
15
nen hetten sie verstanden, wohin die conclusa in den beeden höheren col-
16
legiis sowohl ratione quanti als auch wegen herrn graf Servien[s] begehren
17
gefallen. Wohin sie sich im stettischen collegio verglichen, wolle er ablesen,
18
wie er that, so dahin gieng, daß die königlich Schwedischen herren plenipo-
19
tentiarii vorhero nochmaln zu ersuchen, daß sie an ihre königliche mayestät
20
beweglich schrieben und eine milderung vermittelten. Und wolten sie, die
21
stättischen, diesem nach uf 7,5 million fl. auch eingewilliget haben

27
Nach dem Umrechnungskurs: 3 Rheinische fl. = 2 Rt. bzw. 1,5 fl. = 1 Rt. (s. Nr. 157 bei
28
Anm. 15) ergeben 7,5 Millionen fl. 5 Millionen Rt. Demnach kann die Angabe im Protokoll
29
des SRO vom 10. Juni 1648, daß der SRO 8,5 Millionen fl. (bei nochmals fehlgeschlagenem
30
Versuch, die Schweden zur Reduktion ihrer Forderung zu veranlassen) bewilligen wollte
31
und damit den Gegenwert von 5 Millionen Rt.n meinte, nicht korrekt sein (s. APW III
32
A 6, 734f. Z. 10–43, 1–14, hier S. 734 Z. 18f. und 29). Der Beschluß des SRO enthält die
33
im FR-Protokoll nicht erwähnte Bedingung, daß die genannte Summe nur bewilligt wird,
34
wenn der Passus über die Rechte der Reichsstädte so in das IPO aufgenommen werde,
35
wie im KEIPO4 [1647 V 29], praes. [1647 V 29], formuliert (s. ebenda , 734 Z. 40ff.; s. dazu Nr. 171
36
Anm. 60). Demnach war das Conclusum des SRO, wie es in dessen Sitzungsprotokoll
37
überliefert ist, nicht identisch mit dem in der Re- und Correlation verlesenen Text, der im
38
Protokoll des FRO nur referiert, nicht wörtlich wiedergegeben ist.
, daß
22
iedoch solche summe uf 4 termine abzutragen und seine[!] fürstliche gna-
23
den zu Heßen Caßel vor ihre kriegesvölcker ferner nichts praetendire. Die
24
vorkommene condiciones beliebten sie auch, und in specie, daß der sub-
25
scription der unterschiedenen obbedeuten sachen zu gedencken und per
26
discursum zu erwehnen, daß nach geschloßenem quanto die hostilitates

[p. 471] [scan. 561]


1
cessiren möchten. So werde es auch dem friedenswerck fruchtbarlich und
2
ersprieslich fallen, wann man herrn graf Servien, wie vorgemeldet, ersu-
3
che . Sehen auch gerne, daß denen herren Keyserlichen nachricht geben
4
würde, wie weit es kommen. Und weil herr graf Oxenstiern selbst acht
5
tage pro termino concludendae pacis gesetzet, hielten sie dafür, man könne
6
die verba „wo möglich“ wohl auslaßen

24
S. in Meels Vortrag über die Beschlüsse von KFR und FRO (S. 469 Z. 14).
und 14 tage determiniren, dann
7
sie möchten es sonst zu weit extendiren.

8
Churfürstliche: Die worte „wo müglich“ solten ausbleiben und gesetzet
9
werden „der gethanen vertröstung nach die sachen ehest zum schlus brin-
10
gen “

25
In der schriftlichen Fassung des Beschlusses von 1648 VI 3/13 (s. Anm. 24) ist formuliert: und
26
auf vielfaeltig gethane Vertroestung, daß nach dieses Puncti Erledigung der Fried immediate
27
erfolgen solle ( Meiern V, 891 , siebter Absatz, beginnend Schließlichen, daß, nachdem).
. Daß auch der Caßelischen satisfaction zu gedencken, wehren sie
11
zufrieden

28
Ebenda heißt es unter Punkt 3, daß Was unter hiesiger Gesandschafft […] in specie aber
29
Fuerstlich=Hessen=Casselischen Militiæ halber geschlossen worden, nicht geändert werden
30
solle. Damit ist Punkt 2 des conclusum von 1648 V 2/12 gemeint (s. Anm. 10): Die hessen-
31
kasselsche
Armee ist dort nicht unter jenen genannt, die Militärsatisfaktion erhalten sollen,
32
und damit indirekt ausgeschlossen.
.

12
Solches wurd durch das Kurmainzer Reichsdirektorium dem herrn
13
Saltzburgischen angedeutet, und ließ man denen churfürstlichen durch
14
das Salzburgische Direktorium hinwiederumb fürstlichentheils an-
15
fügen , man könne wohl mit ihnen einig seyn, hielte aber dennoch dafür,
16
daß auch per discursum cessationis armorum gegen die königlich Schwe-
17
dischen nicht zu gedencken, dann es in das fürstliche conclusum nicht
18
kommen, sondern vielmehr durch die reichscollegia vor diesem ein anders
19
geschloßen

33
Der FRO hatte am 23. Mai 1648 den Vorschlag des KFR abgelehnt, wegen eines Waffen-
34
stillstands an die ksl., schwed. und kurbay. Generalität zu schreiben. Am 25. Mai hatten
35
sich die Kfl. der Meinung des FRO angeschlossen (s. zu den unterschiedlichen Auffassungen
36
das Ende des Protokolls in Nr. 156 und zur Einigung Nr. 157 bei Anm. 2).
.

20
Das Kurmainzer Reichsdirektorium (herr Meel) deutet hierauf
21
denen stettischen an, daß man soweit einig, der fürstenrath aber hielte
22
dafür, daß des schreibens wegen cessation der hostilitatum auch nicht per
23
discursum zu gedencken gegen die herren Schwedische gesante.

[p. 472] [scan. 562]


1
Dabey es dann also vor dieses mal blieb, und schückten die herren Key-
2
serlichen hienauf, begehrend, daß die deputirten hora 3 möchten zu ihnen
3

4
3 kommen] Es folgt ein nachträglich eingefügter Verweis auf den fol. 293–294’ beiliegenden
5
Beschluß des Fürstenrats und Städterats Münster von 1648 VI 12, unterzeichnet vom
6
Österreichischen Direktorium, diktiert Osnabrück 1648 VI 16 durch das Kurmainzer
7
Reichsdirektorium; Lemma: Zue Münster in fürstenrath.
kommen

8
In der Plenarsitzung am 15. Juni 1648 wurde berichtet, was die Ksl. den Rst. n am Nach-
9
mittag des 13. Juni mitgeteilt hatten (s. Nr. 173).

10
Die beiliegende „Meinung“ der Rst. zu Münster von 1648 VI 12 (s. Textvariante Z. 4–7;
11
Druck: Meiern VI, 50 ff.) ist als Beschluß des FRM deklariert, obwohl im letzten Satz
12
gesagt wird, daß es sich um die (einhelligen) Meinungen Wartenbergs und aller übrigen
13
Ges. aus FRM und SRM handelt. Inhalt: [1.] Der FRM hat nach Erhalt zweier Schreiben
14
des Kurmainzer Reichsdirektoriums vom 8. und 11. Juni 1648 über die Verhandlungen und
15
Beschlüsse der Rst. in Osnabrück zur schwed. Militärsatisfaktion beraten, speziell über die
16
Mitteilung, daß die Fürstlichen 5 Millionen Rt. bewilligt haben sollen, und zwar, 2., daß sie
17
diese Summe sub spe rati zugesagt haben sollen; daß sie, 3., vier Zahlungstermine angesetzt
18
und die Summe unter der Voraussetzung bewilligt haben sollen, den Frieden daraufhin in
19
wenigen Tagen zu erhalten. Da der FRM den Verhandlungsmodus in Osnabrück niemals
20
billigte, werden die früheren Einwendungen, Vorbehalte und Proteste wiederholt; man
21
bleibt bei den in Münster ausgefallenen conclusis, von denen man sich durch die fürstli-
22
chen conclusa in Osnabrück nicht abbringen läßt, zumal man in Münster den dortigen
23
Voten an Zahl wenn nicht überlegen, so doch gleich ist. – Es folgen weitere Einwände
24
gegen Führung und Ergebnisse der Verhandlungen in Osnabrück, darunter jener, daß die
25
dortigen Ges. ihrem Bekunden nach von ihren eigenen Herren nicht zur Bewilligung von
26
5 Millionen Rt.n bevollmächtigt seien; viel weniger seien sie von den Ges. in Münster dazu
27
ermächtigt. – In der vorangegangenen „Meinung“ der Rst. zu Münster von 1648 VI 8
28
hatten diese (in Wiederholung früherer Beschlüsse) nicht mehr als 2 Millionen fl. bewilligt
29
(s. [ Nr. 170 Anm. 13 ] ).
.

Documents