Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
169. Plenum, Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation Osnabrück 1648 Mai 29/Juni 8, Montag 8 Uhr

2

Plenum, Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation


3
Osnabrück 1648 Mai 29/Juni 8, Montag 8 Uhr

4
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 243’, 248–263’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A
5
V fol. 194’–205’ und (damit identisch

36
In Würzburg A I 1 fehlt der Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Depu-
37
tation der Rst. in Osnabrück zu Oxenstierna und Salvius, da er an anderer Stelle abgelegt
38
wurde.
) Bamberg B II fol. 236–243’ sowie Würzburg A I 1
6
fol. 525’–535, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 85’–103 und (damit identisch

39
In Herzogtum Bayern A I 2 und A III fehlen die einführenden Bemerkungen des Kur-
40
mainzer Reichsdirektoriums; das Protokoll beginnt mit dem Bericht über die Deputation
41
am 7. Juni 1648.
) Herzogtum
7
Bayern A III fol. 100’–118’ sowie Pfalz-Neuburg (3620) fol. 75–82’, den Druck in Meiern
8
V, 870–871 (= Bericht über die Deputation an die schwedischen Gesandten).

9
I (Plenum): Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der Reichsstände
10
in Osnabrück an Oxenstierna und Salvius am 7. Juni 1648: Senkung der Satisfaktionsforde-
11
rung
durch die (dazu nicht bevollmächtigten) schwedischen Gesandten auf 5 Millionen Reichs-
12
taler
; keine bindende Zusage zur Wiederaufnahme der schwedisch-kaiserlichen Konferenzen
13
sowie neuerliche Empfehlung der hessen-kasselschen Forderung nach Militärsatisfaktion.

14
II (Sitzung des Fürstenrats): 1. Welche Stellungnahme sollen die Reichsstände auf die schwe-
15
dische
Forderung nach 5 Millionen Reichstalern abgeben? 2. Welche Bedingungen sollen die
16
Reichsstände stellen, wenn sie sich zur Zahlung einer bestimmten Summe für die schwedische
17
Militärsatisfaktion verpflichten? Wie kann man die Schweden dazu bewegen, sich nicht länger
18
für die hessen-kasselsche Forderung nach Militärsatisfaktion einzusetzen?

19
III Re- und Correlation über dieselben Fragen.

20
In II: Eine Umfrage sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer Vergleich von 1646
21
abgeleiteten Befreiung von allen neuen Reichsanlagen; Widerspruch Bayerns gegen den Lin-
22
zer
Vergleich über die Reichskontributionen des Erzstifts Salzburg, sofern Bayern durch ihn
23
benachteiligt wird; Widerspruch Salzburgs dagegen sowie Rechtsvorbehalt Bayerns; Wieder-
24
holung
Pfalz-Neuburgs seiner in früheren Sitzungen dargelegten Gründe, warum es nicht zur
25
Militärsatisfaktion beitragen müsse; Vorschlag Sachsen-Altenburgs, daß Frankreich 1 Million
26
der schwedischen Militärsatisfaktion übernehmen möge; Wiederholung Speyers seiner früher
27
dargelegten Gründe, warum das Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt
28
betrachtet; Vorschlag Braunschweig-Grubenhagens, den Schweden einen Schriftsatz mit den
29
bisher vorgebrachten Gründen zu übergeben, mit denen die Reichsstände die Schweden zur
30
Senkung ihrer Forderungen für die Militärsatisfaktion veranlassen wollen; Suspension des
31
Votums zur schwedischen Militärsatisfaktion durch Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow,
32
bis sie eine befriedigende Entschädigung für ihren Beitrag zur schwedischen Territorialsatis-
33
faktion
erhalten haben; Protest Bayerns gegen den Fürstenratsbeschluß, daß das Conclusum
34
vom 2./12. Mai 1648 über die Frage, wem Militärsatisfaktion zu gewähren sei, in den Frie-
35
densvertrag
aufgenommen werden soll; Protest Salzburgs gegen den Fürstenratsbeschluß,

[p. 391] [scan. 481]


1
daß das Conclusum vom 2./12. Mai 1648, alle Reichsstände müßten zur Militärsatisfaktion
2
beitragen, in den Friedensvertrag aufgenommen werden soll.

3
(Im Rathaus zu Osnabrück). In II vertreten: Salzburg (Fürstenratsdirektorium), Bayern,
4
Bamberg, Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg, Basel,
5
Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Fulda, Brandenburg-Kulmbach, Bran-
6
denburg -Ansbach, Braunschweig-Celle, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig- Wol-
7
fenbüttel , Braunschweig-Calenberg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pom-
8
mern -Stettin, Pommern-Wolgast, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Baden-
9
Baden, Sachsen-Lauenburg (durch Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer Grafen.
10
In III vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium), Kurbrandenburg; Salz-
11
burg (Fürstenratsdirektorium); Straßburg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe
12
die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)

13
[I] Kam man anfangs in pleno aller dreyen reichscollegiorum zusammen,
14
und wurd durch das Kurmainzer Reichsdirektorium (den Chur-
15
mayntzischen abgesandten herrn Meel) referirt, daß vorgestrigem con-
16
cluso nach herrn Salvii excellenz per deputatos [habe] sollen zugespro-
17
chen werden

32
Auf Vorschlag des FRO , dem KFR und SRO zustimmten, wurde bei der Re- und Corre-
33
lation am 6. Juni 1648 beschlossen, daß eine rst. Deputation noch am selben Tag Salvius
34
über die mit Oxenstierna geführten Verhandlungen informieren und ihn bitten sollte, diese
35
in Oxenstiernas Abwesenheit fortzuführen (s. S. 384 Z. 24–27, S. 386 Z. 14f.). Oxenstierna
36
war aber zu diesem Zeitpunkt von seinem Kurzbesuch in Münster bereits wieder nach
37
Osnabrück zurückgekehrt (s. [ Nr. 168 Anm. 15 ] ).
, so aber nicht können fortgestellet werden und aber herr
18
graff Oxenstirn unterdeß wieder alhir angelanget, so hetten die deputirten
19
beßer befunden, daß der antrag bey ihren excellenzen beederseits gesche-
20
he , so dann auch gestriges tages zu werck gerichtet worden. Was darbey
21
vorgangen, habe er zu pappier gebracht, so er dieses inhalts

27
21 ablas] Es folgt ein Hinweis auf den beigelegten Text.
ablas

38
Oxenstierna und Salvius berichteten am 8. Juni 1648 Kg.in Christina von der Deputation
39
der Rst. (s. APW II C 4/2, 496f. Z. 38–44, 1–5); die Namen der Deputierten sind dort nicht
40
genannt. Zu ihnen gehörte Bamberg, wie sich aus dessen Votum (s. unten) ergibt.
:

22

28
391,22–394,5 Sontag – ungeneigt] Beilage, ohne Lemma und Diktatvermerk. Identisch in
29
den übrigen Überlieferungen, in Bamberg A V, B II und in Pfalz-Neuburg (3620) mit
30
Diktatvermerk Osnabrück 1648 VI 8, in Meiern V zusätzlich mit dem Vermerk: durch
31
Kurmainz.
Sontag Trinitatis, 7. Iunii anno 1648, sind die königlich Schwedischen
23
herren plenipotentiarii durch die deputirte der drei reichsräthe zue reassu-
24
mirung der handlung in puncto satisfactionis militiae, vornehmblich aber
25
moderation des ihrerseits auff 6 millionen reichsthaler gestelten quanti,
26
belanget und die conferenz mit denen herren Kayßerlichen abgesanten

[p. 392] [scan. 482]


1
demnechsten zue reassumiren

35
Die letzte ksl.-schwed. Konferenz hatte am 23. April 1648 stattgefunden (s. [ Nr. 145 Anm. 3 ] ).
und die annoch unerledigte puncten zur
2
richtigkeit zue bringen und dadurch den friedenschlus dermahln zue
3
befördern erinnert worden. Hierauff nun haben sie sich folgenden inhalts
4
vernehmen laßen:

5
Sie erinnerten sich gutermaßen, was dato in puncto satisfactionis militiae
6
negotiiret und wohin das quantum ihrerseits gestellet worden. Sie hetten
7
sich crafft habender instruction neher nicht als uff die 6 millionen reichs-
8
thaler erclehren können

36
Thumbshirn, Carpzov und Heher hatten von Salvius am 5. Juni 1648 die vertrauliche
37
Information erhalten, daß die Schweden letztlich instruiert waren, 5 Millionen Rt. zu
38
fordern (s. [ Nr. 168 Anm. 11 ] ).
, wobey sie es derzeit laßen oder an die cron umb
9
moderation schreiben müsten. Herr graff Oxenstirn hette ein tag etlich

39
ein tag etlich bedeutet etliche Tage ( Grimm III, 1177 s. v. etlich Punkt 5). Oxenstierna war
40
nur am 5. Mai 1648 in Münster (s. [ Nr. 166 Anm. 39 ] ).

10
auf Münster sich erheben müßen, jedoch dergestalt wieder zurükgeeylet,
11
damit bey morgender post solch schreiben abgehen möchte. Hette ver-
12
meint , die stende des Reichs würden auch schreiben. Weiln sie aber anizo
13
vernehmen, das nahere und mildere erclehrung von ihnen begehret würde,
14
so könten sie sich je nicht anders alß uff die 6 millionen resolviren. Ehe sie
15
gleichwohl schreiben, begehrten sie von den stenden zu wißen, ob man ein
16
mehrers zu thun gemeint. Wann dieselbe nun etwas neher herbeytreten
17
würden, so wolten sie sehen, wie der sach zue thun.

18
Nachdem sich nun die deputirte, was uff diese antwort zu repliciren, mit-
19
einander unterredet und zu erkennen geben, was bey diesem schreiben
20
den stenden noch zur zeit zu gemüthe ginge und das negst suspendirung
21
deßelben zu gewinnung zeit zur sachen selbst zue schreiten, die deputirte
22
aber, wie ihre excellenzen leicht erachten können, vor sich und ungehört
23
ihrer mitabgesanten eines mehrern in puncto quanti, als albereits besche-
24
hen , herauszulaßen nicht unzeitig bedenken trügen, ihnen auch ein solches
25
nicht gebühren wolte und dahero gebethen, sie, die koniglich Schwedi-
26
schen , wolten sich hauptsachlich herauslaßen und den stenden hiedurch
27
zue fernerer handlung ursach und ahnlas geben, haben sie, [die schwedi-
28
schen Gesandten], vermeldet: Sie könten die stende des Reichs versichern,
29
das die cron Schweden ein sonderbahres verlangen trage, aus der sach
30
zue kommen, auch fried und ruhe im Reich zue stifften. Sie hetten auch
31
ihrestheils alle ihre labores dahin dirigiret, das der zweck erreicht wer-
32
den möchte. Sey verdrieslich, das es damit so langsamb hergehe, wann sie
33
auch vernehmen könten, daß durch einige nehere erclehrung der fried zu
34
erlangen, so müsten sie sehen, wie sie das quantum in etwas moderirten.

[p. 393] [scan. 483]


1
Weil sie aber nicht wisten, ob alsodann der fried zu erlangen, so müsten
2
sie nicht wenig ahnstehen. Wenn man ihnen aber einige versicherung thun
3
konte, so wolten sie sich erclehren. Die cron habe kein andere intention,
4
denn das man aufs schleünigste aus der sachen komme. Zweifelten nicht,
5
die stende des Reichs würden gleichsfals lust zum friden tragen; ob aber
6
die Keyserlichen geneigt, daran müsten sie zweifeln. Es würde nötig sein,
7
das sowohl mit Frankreich der drei bewusten puncten halben, als Lothrin-
8
gen , Burgundischer creis und Keyserliche assistenz wieder Frankreich

27
Frk. forderte 1. die Preisgabe der ksl. Unterstützung Lothringens. Der FRO hatte zuletzt
28
am 18. September 1647 über ein Reichsga., das in Punkt 1 diese Sache betraf, beraten
29
(s. APW III A 3/4 Nr. 142; zur Empfehlung des Reichsga.s von 1647 IX 25 s. Nr. 174
30
Anm. 6). – Die 2. Forderung Frk.s betraf den Ausschluß des Burgundischen Reichskreises
31
aus dem Friedensvertrag, wie Servien dem Kurmainzer Reichsdirektorium am 14. Juni
32
1648 mitteilte (s. Nr. 173 bei Anm. 30). Erst seitdem Frk. nicht mehr an einen gleichzeitigen
33
Friedensschluß mit dem Ks. und Spanien dachte, erstrebte es diesen Ausschluß, damit der
34
Krieg in der Franche-Comté und in den Span. Ndl.n nicht unter Garantie aller vertrag-
35
schließenden Mächte eingefroren wurde; Spanien hätte dann nämlich seine Kräfte auf den
36
Kampf gegen Frk. in Oberitalien und Katalonien konzentrieren können. Der Wunsch nach
37
Weiterführung des Krieges gegen Spanien verlieh auch der 3. (schon früher erhobenen) frz.
38
Forderung 1648 besonderes Gewicht: Frk. wollte ksl. Militärhilfe für Spanien ausschließen,
39
zumal Spanien nach Abschluß des span.-ndl. Friedens am 30. Januar 1648 militärisch ent-
40
lastet war ( Ruppert , 344ff.). Zum (uneinheitlichen) Ga. , das die Reichskurien im Frühjahr
41
1646 in dieser Frage abgegeben hatten, s. [ Nr. 174 Anm. 6 ] . – Vgl. später §§ 3 und 4 IPM.
,
9
richtigkeit getroffen werde. Und weil sie sehen und vernehmen, das uf
10
erfolgende moderation man dißeits vermeine, den frieden zu haben, so
11
wolten sie gleichwohl ein für allemahl uff die 5 million reichsthaler, wie-
12
wohl es wieder ihre instruction lauffe und die soldatesca ubel zufriden seyn
13
werde, erclehret haben, jedoch das diese declaration die stende dergestalt
14
aufnehmen wolten, das sie weiter in sie, die königlich Schwedischen, nit
15
sezen und gewis dafürhalten wolten, wenn es auch schon geschehe, daß
16
man dannoch eine andere erclehrung nicht zu gewarten haben würde.

17
Ob nun wohl von denen deputirten allerhand rationes undt motiven, war-
18
umb diese sum denen stenden zu erlegen unmüglich fallen wolte, ahn-
19
geführet und umb nehere erclehrung ahngesucht, auch sonsten hinc inde
20
wegen der Französischen und Schwedischen tractaten allerhand discour-
21
sen geführet und dafürgehalten worden, das vor allen dingen mit der cron
22
Schweden richtigkeit zue treffen und solchem nach zue sehen, wie auch
23
mit der cron Frankreich zum schlus zue gelangen, so ist jedoch in puncto
24
quanti mehrere moderation nicht zu erhalten gewesen; dahero dann diese
25
erclehrung den stenden unverlengt zue hinterbringen ubernommen wor-
26
den .

[p. 394] [scan. 484]


1
Die reassumirung der conferenz mit denen herren Keyßerlichen betref-
2
fend , ist es kürzlich dahin gestellet worden, daß nach erörteten quanto
3
dieses sich auch von selbsten zeigen und geben würde. Man hat gleich-
4
wohl soviel abnehmen können, das sie solche ahnzuetreten nach erleedig-
5
ten quanto nicht ungeneigt.

6
Bey dem abschied habe herr graff Oxenstirn auch der Caßelischen miliz
7
satisfaction gedacht

31
Hessen-Kassel hatte am 4. Juni 1648 den Rst. n durch Schweden seine Forderung nach
32
Militärsatisfaktion zustellen lassen (s. Nr. 166 bei Anm. 4). Schweden unterstützte sie, sofern
33
Kurbayern Militärsatisfaktion erhalten würde (s. Nr. 167 bei Anm. 14), während die Rst.
34
ihre Bewilligung für die schwed. Militärsatisfaktion an die Bedingung zu knüpfen suchten,
35
daß neben der schwed. nur die ksl. und kurbay. Reichsarmee Satisfaktion erhielten (s.
36
Nr. 167 bei Anm. 12).
.

8
Dieweil man nun vernommen, daß die königlich Schwedischen herren
9
plenipotentiarii uf 5 millionen reichsthaler beharret, stehe zu bedencken,
10
ob man sich a parte statuum eines mehrern ercleren wolle. Wie bericht,
11
wolten sie sich in keine fernere handlung einlaßen, sondern bestinden
12
praecise uf 5 millionen reichsthaler.

13
[II] Hierauff wurd in iedem reichscollegio eine consultation angestellet und
14
im fürstenrath durch das Salzburgische Direktorium proponirt:
15
Man habe aus des reichsdirectorii relation angehöret und vernommen,
16
wohin die koniglich Schwedischen herren legati sich in quanto satisfactio-
17
nis ercleret und wie sie ietz gemeltes quantum sub conditione pacis deter-
18
minirt mit dem andeuten, sie könten weiter nicht weichen noch handeln;
19
was sie auch wegen der puncten, so die cron Franckreich betreffen, ange-
20
führet und daß sie wol uf solchen fall mit denen herren Kayserlichen, wie
21
bißhero geschehen, handlung pflegen dürften; was sie ingleichen wegen der
22
Heßen Caßelischen satisfaction erwehnet, daß also das reichsdirectorium
23
zur umbfrage gestellet, [1.] ob und wieweit man sich ercleren wolle.

24
Stelle zu bedencken anheim, ob nicht [2.] zugleich zu deliberiren, quibus
25
conditionibus man sich zu ercleren, und weil die herren Schwedischen
26
das wort „immediate“ gebraucht, [nämlich] daß der friede immediate solle
27
folgen

37
Steht nicht in dem oben edierten Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die
38
Verhandlungen zwischen den Schweden und den rst. Deputierten.
, ob man sich deßen nicht zu bedienen.

28
Dieweil auch bey lezter session gutbefunden, daß als eine conditio zu
29
setzen, es solten die stende wegen der Caßelischen völcker praetendirten
30
satisfaction ferner nicht angegriffen werden

39
Das vom FRO in seiner Sitzung vom 5. Juni 1648 befürwortete, bei der Re- und Correlation
40
am 6. Juni aber von den Reichskurien zurückgestellte Schreiben an die schwed. Kg.in hatte
20
darauf verweisen sollen, daß die Rst. in ihren Verhandlungen mit Oxenstierna über die
21
Höhe der schwed. Militärsatisfaktion zur Bedingung gemacht hatten, daß nur die schwed.,
22
ksl. und kurbay., nicht aber die hessen-kasselsche Armee Militärsatisfaktion erhalte (s. die
23
„Meinung“ des FRO von 1648 V 26/VI 5 in Nr. 168 bei Anm. 9).
und aber die herren Schwe-

[p. 395] [scan. 485]


1
dischen nochmahln uf voriger recommendation bestanden, were [3.] zu
2
erwegen, wie man sie könne dißfals bewegen.

3
A parte Salzburg müße er denen in hac materia von ihm geführten votis
4
festiglich inhaeriren

24
Salzburg hatte sich bislang noch nicht zur Militärsatisfaktion geäußert, da es vermeinte,
25
aufgrund des Linzer Vergleichs vom April 1646 von allen Beitragsverpflichtungen befreit
26
zu sein. Dies war in seinem Votum vom 6. Mai 1648 näher ausgeführt (s. Nr. 145 bei
27
Anm. 9).
.

5
Bayern. [1. und 2.] Wegen seiner churfürstlichen durchlaucht müße er
6
gleichsfalls denen bißher abgelegten votis et reservatis inhaeriren

28
Bayern forderte, wie zuletzt ausdrücklich am 4. Juni 1648, zusätzlich zum Bay. den
29
Schwäbischen und Fränkischen Reichskreis, die für seine Armeesatisfaktion aufkommen
30
sollten (s. Nr. 166 bei Anm. 8). Kf. Maximilian I. hatte seine Ges. mehrfach so instruiert (s.
31
[ Nr. 165 Anm. 6 ] ).
, inson-
7
derheit , was wieder die a parte Saltzburg beschehene exceptionem bey
8
vorigen consultationibus vorkommen

32
Bayern hatte am 6. Mai 1648 dem Linzer Vergleich über die Reichskontributionen des Est.s
33
Salzburg ausdrücklich für den Fall widersprochen, daß Bayern durch ihn benachteiligt
34
werde (s. Nr. 145 bei Anm. 18). Das traf zu, weil dieser ksl.-erzstiftische Vergleich die
35
Zusage enthielt, daß Bayern seine überfälligen Salzgelder an das Est. zahle. Kurbayern
36
war aber vom Ks. 1645 ermächtigt worden, die Salzlieferungen unbezahlt zu lassen, weil
37
das Est. seine Kontributionen für die kurbay. Reichsarmee mehrere Jahre lang nicht oder
38
nicht vollständig gezahlt hatte (s. [ Nr. 145 Anm. 11 ] ).
. In übrigem stelle er in keinen
9
zweifel, ie ehe man in quanto mit denen herren Schwedischen richtig-
10
werden könne, ie lieber es seine churfürstliche durchlaucht sehen werden.
11
Stelle darhin, was die herren nachstimmenden sich hierin möchten verneh-
12
men laßen.

13
[3.] Wegen der Heßen Caßelischen völcker satisfaction halte er dafür, daß
14
es dißfals bey dem vorhin gemachten concluso

39
Siehe das conclusum von 1648 V 2/12 (Nr. 149, Text am Ende des Protokolls, Punkt 2:
40
Neben der schwed. sollen nur die ksl. und kurbay. Armee Satisfaktion erhalten).
zu laßen.

15
Salzburg. Weil dem herrn Bayerischen abgesandten beliebet zu wieder-
16
holen , was er in [der] ersten session über dise materi eingewendet, so könne
17
er hingegen auch nicht vorbey, dasienige zu wiederholen, was er damals
18
dawieder vorbracht wegen exemption seiner hochfürstlichen gnaden von
19
der churfürstlich Bayerischen satisfaction

41
S. den Widerspruch des Salzburger Ges. gegen das bay. Votum vom 6. Mai 1648 mit dessen
42
Widerspruch gegen den Linzer Vergleich von 1646 (S. 9f. Z. 25–28, 1–3).
.

[p. 396] [scan. 486]


1
Bayern. Repetire priora und seiner churfürstlichen durchlaucht gerecht-
2
samkeit .

3
Bamberg. [1.] Gleichwie er gestern, als er der deputation beygewonet,
4
gerne vernommen, daß die herren Schwedischen legati ferner handlung
5
wolten statgeben, also wünsche er, daß die uf 5 millionen fl. offerirte
6
summ

17
Gemeint ist: die Rst. sollten 5 Millionen fl. anbieten und damit die schwed. Forderung
18
(5 Millionen Rt.) senken.
uf 4 oder 5 terminen zu zahlen möchte gebracht werden, und sey
7
a parte Sachßen Altenburg iüngst wol votirt

19
Thumbshirn hatte am 4. Juni 1648 in dem Votum, das er für Henneberg ablegte, daran
20
erinnert, daß die Rst. gemäß ihren Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage „quomodo“ zu
21
beobachten, nur ein Drittel der zu vereinbarenden Summe für die schwed. Militärsatis-
22
faktion sofort zahlen wollten, die beiden anderen Teile an späteren Terminen. Nachdem
23
die Rst. damals 4 Millionen fl. bewilligten, sollte, so Thumbshirn, der bar zu zahlende Teil
24
auf ein Viertel gesenkt werden (s. das Votum Hennebergs in Nr. 166; in den Vorschlaege[n]
25
steht allerdings bereits, daß jeder Rst. von seiner Quote nur ein Drittel oder Viertel zahlen
26
solle, s. ebenda , Anm. 34).
, da man 3 millionen offerirt,
8
daß man denn einen dritten theil alsbald paar geben wolle, wan [aber]
9
das quantum uf 4 millionen gesezet, alsdan 1/4 paar gelt könne erlegen,
10
also auch hir, nachdem es uf 5 millionen komme. Dieweil dann aber der
11
königlich Französische herr plenipotentiarius comte Servient heute von
12
Münster anhero kommen

27
Servien kam am 10. Juni 1648 nach Osnabrück und blieb bis zum 24. ( APW III C 3/2,
28
1111 Anm. 5). Oxenstierna hatte ihn bei seinem Aufenthalt in Münster am 5. Juni gebeten,
29
nach Osnabrück zu kommen (s. [ Nr. 166 Anm. 39 ] ). Servien wollte über die oben genannten
30
Punkte (Lothringen, Burgundischer Reichskreis und ksl. Unterstützung für Spanien, s.
31
Anm. 8) verhandeln ( APW III C 3/2, 1111 Z. 7–10).
, so werde nicht undienlich seyn, sich deßselben
13
interposition hierin zu gebrauchen.

14
[2.]

16
14 Jüngst] Bamberg A V: mehrmals.
Jüngst were geschloßen, daß das „quomodo“ mit dem quantum zu-
15
gleich müße richtigwerden

32
Die Rst. hatten anfangs sogar durchzusetzen versucht, daß vorrangig über den Vollzug des
33
Friedensvertrags und dann erst über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion verhandelt
34
wurde. Als Beratungsgrundlage übergaben sie am 20. Mai 1648 die Vorschlaege, welche
35
(…) vor der Bestimmung des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beobachten, sowie
36
einen Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [ Nr. 155 Anm. 4 ] ). Die Schweden bestanden
37
aber darauf, daß zuerst über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion Einigkeit erzielt sein
38
müsse. Daraufhin beschloß der FRO am 22. Mai 1648, daß darüber sowie über die Frage,
39
wie sie aufgebracht werden könne, und über den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart.
40
gemeinsam verhandelt werden solle (s. in Nr. 155 das conclusum am Ende des Protokolls).
41
Gedrängt von den Rst. n, sagte Oxenstierna zwar schließlich am 3. Juni 1648 zu, die gefor-
23
derte schriftliche Erklärung zu den Vorschlaege[n] und dem Textvorschlag vorzulegen, hielt
24
dies aber nicht ein, sondern machte am nächsten Tag die Vorlage der Erklärung von der
25
vorangehenden Bewilligung von 6 Millionen Rt.n für die Militärsatisfaktion abhängig (s.
26
S. 338 Z. 15–22).
, welches dan sehr gut und nötig. Halte auch

[p. 397] [scan. 487]


1
dafür, daß man von denen herren Schwedischen eine schriftliche ercle-
2
rung in „quomodo“ et quanto zu begehren. Wegen der abdankung habe
3
man sich wol vorzusehen, und entstehe die frage, wo die völcker sol-
4
ten stehen, biß nach geschloßenem friede die ratificationes eingelanget
5
und ausgewechßelt; dann solche einquartirung werde die stende, die sie
6
betreffe, mehr graviren als das quantum. Derohalben sich auch wegen der
7
verpflegung zu unterreden und eine schlüßliche abrede zu begehren und
8
zu nehmen. Solten die armaden in den obern creysen stehen, müße selben
9
stenden, die es treffe, billich abkürzung wiederfahren.

10
[3.] Und weil die Heßen Caßelischen uf newe satisfaction tringen

27
Wie Anm. 9.
, habe
11
man ursach, sich bey denen herren Schwedischen dieser praetension hal-
12
ber zu versichern und die quaestionem „cui“ in das instrumentum pacis
13
oder in einen nebenreceß zu bringen. Von seiten der fürstlichen wittib zu
14
Caßel werde sich uf das exempel seiner churfürstlichen durchlaucht zu
15
Bayern bezogen und daß sie solle vor ihre völcker satisfaction haben

28
Bezug auf das hessen-kasselsche Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648
29
V 25/VI 4, erster Absatz, beginnend Demnach des Heiligen Reichs ( Meiern V, 855 ):
30
Hessen-Kassel forderte Militärsatisfaktion, da Schweden für die Satisfaktion seiner Armee
31
Geld bewilligt erhalte und den ksl. und kurbay. Armeen gewisse Reichskreise angewiesen
32
würden, um daraus die Mittel für die Abdankung zu erheben.
,
16
aber darin sey keine gleichheit, denn seine [!] fürstliche gnaden bekomme
17
600 000 thaler

33
Hessen-Kassel erhielt diese Summe durch die Vereinbarung über die hessen-kasselsche
34
Satisfaktion von 1648 IV 8 (s. [ Nr. 166 Anm. 31 ] ).
, seine churfürstliche durchlaucht aber den Bayerischen
18
creyß, so nicht viel mehr werde austragen, daß also Caßelischerseits nicht
19
ursach, darauf zu bestehen. Habe seine churfürstliche durchlaucht die
20
churfürstliche dignitet und lande erhalten

35
Die fünfte Kur wurde endgültig auf die Wilhelminische Linie der Wittelsbacher (und damit
36
auf Kf. Maximilian I.) übertragen, ebenso die Oberpfalz mit der Gft. Cham (s. Nr. 164
37
Anm. 32, [ Nr. 166 Anm. 28 ] ). – Hessen-Kassel erhielt die gefürstete ehemalige Reichsabtei
38
Hersfeld mit der Propstei Göllingen sowie die Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsen-
39
hagen und Stadthagen (s. [ Nr. 166 Anm. 31 ] ).
, so were ingleichen seiner [!]
21
fürstlichen gnaden auch mit statlicher satisfaction von landen wilfahret
22
worden.

[p. 398] [scan. 488]


1
Wegen der conditionum, darauf der Schwedischen miliz satisfaction zu
2
stellen, beruffe er sich uff den uffsatz in quaestione „quomodo“

25
Gemeint sind die Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, praes.
26
1648 V 20 (s. [ Nr. 154 Anm. 2 ] ).
.

3
Pfalz-Neuburg. [1.] Habe gleichsfals angehört, daß die herren Schwe-
4
dischen als pro ultimo uf 5 millionen reichsthaler bestanden. Nun sey
5
bekant, wie er allezeit super quanto votirt, daß er nemblich nicht befehli-
6
get , sich einzulaßen und wenig oder viel einzuwilligen,

23
6 welche vota] Nach Pfalz-Neuburg (3620) berief sich Caspars auf seine Voten vom 6., 9.
24
und 23. Mai sowie auf jenes vom 2. Juni 1648.
welche vota er zu
7
repetiren

27
Caspars führte am 6. und 9. Mai 1648 Gründe an, warum Pgf. Wolfgang Wilhelm ver-
28
meinte , generell nichts zur Militärsatisfaktion (und damit auch nichts zur schwed.) bei-
29
tragen zu müssen. Am 23. Mai hob er hervor, daß der Pgf. nicht gleichzeitig zur schwed.
30
und hessen-kasselschen Satisfaktion beitragen werde, und am 2. Juni suchte er mit weiteren
31
Argumenten zu belegen, daß für den Pgf.en keine Beitragspflicht zur (schwed.) Militärsa-
32
tisfaktion bestehe (s. Nr. 145, Votum Pfalz-Neuburgs, Punkt 2; Nr. 147 bei Anm. 22; Nr. 156
33
bei Anm. 20; Nr. 164 bei Anm. 20).
.

8
[2.] Was wegen der annectirten conditionum in vorschlag kommen, halte er
9
rathsam, nützlich und billich, und daß die herren Schwedischen zu ersu-
10
chen , sie wolten sich super „quomodo“ resolviren; dann obgleich nicht
11
alle puncta, so in quaestione „quomodo“ enthalten, pro conditione sine
12
qua non stehen könten, iedoch was wegen abdanckung und abführung
13
der völcker gesetzet

34
S. Punkt 2 der Vorschlaege ( Meiern V, 820 ): Sofort nach Unterzeichnung der Friedens-
35
instrumente sind die Armeen der kriegführenden Parteien abzudanken, sofern sie nicht
36
aus dem Reich abgezogen werden oder als Garnisonstruppen in den eigenen Territorien
37
Verwendung finden ( Meiern V, 800 ).
, müße als conditio sine qua non bleiben. Solte die
14
obligatio dandi alsbald a subscriptione pacis anfangen, würden sich die
15
soldaten in postur setzen und bespücken

38
würden sich die soldaten in postur setzen und bespücken bedeutet würden sich die Solda-
39
ten in Stellung bringen und Geld aneignen (vgl. Grimm I, 1638 s. v. bespicken; XIII, 2012
40
s. v. Positur Punkt 1).
, wan auch gleich die ratifica-
16
tio nicht erfolgte. Halte dafür, daß bey denen herren Schwedischen per
17
deputatos anzubringen, sie möchten mit heut abgehender post bey der
18
königlichen majestät in Schweden umb eventualratification alles deßen,
19
was sie schlüßen, anhalten.

20
[3.] Wegen der Heßen Caßelischen militiae satisfaction laße er es darbey,
21
was er super quanto votirt, und hoffe nicht, daß seiner fürstlichen durch-
22
laucht werde etwas zugemuthet werden. Es sey auch diser passus alschon

[p. 399] [scan. 489]


1
in quaestione „cui“ richtig

34
Wie Anm. 15.
. Der herr graff von Trautmannsdorff habe
2
anfangs zu emploirung der Heßen Caßelischen völcker 2 tonnen goldes
3
verwilliget

35
S. die Antwort der Ksl. auf die Satisfaktionsforderungen Hessen-Kassels, geänderte (2.) Fas-
36
sung
, Osnabrück 1647 II 26, Punkt II ( Meiern IV, 424f. , hier 425, letzter Absatz, begin-
37
nend
Przterea permittit Imperator; zur ksl. Überlieferung s. APW II A 5 Nr. 282 Bei-
38
lage
[1]; III C 2/3, 152R Nr. 1622; zur schwed. Überlieferung s. II C 3 Nr. 149 Beilage C);
39
s. dazu Bettenhäuser , 71.
, die sich dan ohnediß ziemblich aus den quartiren bezahlt
4
gemacht.

5
Würzburg. [1.] Man könne zwar a parte Würzburg geschehen laßen,
6
daß, wie Bamberg, die nunmehr offerirten 4 millionen fl. uf die 5. million
7
zu steigern, besorge aber, die herren Schwedischen würden, wan man
8
alsbald herausgehe, alsdan 5 millionen thaler wollen haben, derohalben
9
anfangs auf 4,5 millionen fl. zu gehen und entlich uf 5 millionen fl. Und
10
weil die herren Schwedischen sagten, sie könten sich allein sub spe rati
11
uf 5 millionen thaler ercleren, also könten sie auch wol uf 5 millionen fl.
12
gehen, welchen solches zu gemüth zu führen. Und obwol vorhero 120, ia
13
wol 200 römermonat in einem iahr ausgepreßet, so sey es doch per vim
14
militarem geschehen, welches eine obrigkeit vor sich nicht zulaßen noch
15
verantworten könne und daß man [bei] den unterthanen wie der soldat
16
einfalle und alles wegnehme wieder Gott, recht und billigkeit. Derowegen
17
müsten sie es uf mügligkeit kommen laßen, wan es aber bey 5 millionen fl.
18
bleibe, würden die unterthanen, was ihnen müglich, beytragen. Wan es nun
19
zu 5 millionen fl. gebracht, alßdan were uff termine zu dencken und zu
20
sehen, ob es uf die 3 termine zu bringen, dergestalt, daß man den gemeinen
21
soldaten erst zahle, die officirer aber uf die lezten termine weise, als die
22
sonst mittel und gros geld bey den städten hinterlegt.

23
[2.] Zuforderst were nochmahls uf die quaestionem „quomodo“ zu trin-
24
gen , sintemal contra naturam regulae, ein quantum verwilligen und nicht
25
wißen, wie und woher. Derohalben zu begehren, die herren Schwedischen
26
möchten sich in „quomodo“ herauslaßen, insonderheit wegen abdanckung
27
und abführung der völcker. Solte die soldatesq in der enge gehalten wer-
28
den , so werde, wie von Pfalz Neuburg auch erinnert, denn es treffe, zulezt
29
vollend zugrunde gehen; dahero uf sondere mittel zu gedencken, damit
30
man sehe, wie die termine anzuordnen, zu erreichen und auszulangen.
31
Der anhang de pace immediate insecutura were nicht zu vergeßen und das
32
quantum also zu conditioniren, wan der fried nicht erfolge und was in
33
quaestione „quomodo“ gesetzet, so wolle man auch an das quantum nicht

[p. 400] [scan. 490]


1
gebunden seyn. Habe nicht vernommen, daß die herren vorsietzende uf
2
reassumtion der tractaten gezielet, allein wan das quantum richtig, so müße
3
auch die conferenz continuirt werden, darum die herren Schwedischen zu
4
ersuchen.

5
[3.] Die quaestio „cui“ sey richtig, darbey man es zu laßen und versiche-
6
rung zu begehren. Gleichwie die herren Schwedischen sich Churbeyern
7
hirin nicht annehmen, also auch Heßen Caßel hierin nicht assistiren solten.
8
Der Schwedischen milizi satisfaction wolte sonst uf ein unmügliches fal-
9
len , und weren seiner [!] fürstlichen gnaden zue Heßen Caßel zu dem ende
10
albereit 600 000 thaler verwilliget. Es sey imgleichen anzuführen, daß es
11
eine pur lautere courtoisie, was man verwillige

24
Vorburg hatte dieses Argument schon mehrfach angeführt, dabei aber von discretion
25
gesprochen, während andere Ges. in diesem Zusammenhang den Begriff courtoisie ge-
26
brauchten (s. [ Nr. 162 Anm. 23 ] , Nr. 164 bei Anm. 22). Im FRO wurde verschiedentlich als
27
Grundsatz bezeichnet, daß Schweden oder generell keine kriegführende Partei ein Recht
28
auf Satisfaktion habe (s. Nr. 151 bei Anm. 40, Nr. 153 bei Anm. 24).
; were man denen cronen
12
nicht obligirt, viel weniger seiner [!] fürstlichen gnaden zu Caßel, die mit-
13
ten im Reich sietze. So sey sich auch nicht zu befahren, was a parte Heßen
14
Caßel vorhin etwa angeführt

29
Bezug auf das hessen-kasselsche Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648
30
V 25/VI 4, erster Absatz, beginnend Demnach des Heiligen Reichs ( Meiern V, 855f., hier
856 ): die Gefahr, so aus Nicht-Befriedigung der Soldatesca erwachsen werde, sei um so
32
größer, als die Mittel dafür nicht aus dem eigenen Territorium erbracht werden könnten
33
und die hessen-kasselschen Truppen durch ihre Zurücksetzung gegenüber den Schweden,
34
die Militärsatisfaktion erhielten, zu einem Aufstand veranlaßt werden könnten.
, der soldat werde sich zusammenschlagen,
15
einfallen, plündern und rauben; dann wan die Schwedische armada ange-
16
wiesen , würden sie dieienigen wol defendiren, die ihnen die zahlung zu
17
leisten. Vermöge der reichsverfaßung weren die creyse auch noch starck
18
gnug, mit der Heßen Caßelischen soldatesq allein zurechtzukommen

35
Die Reichskreise hatten die Aufgabe, den Landfrieden aufrecht zu erhalten bzw. wieder-
36
herzustellen , so daß bei eventuellen Ausschreitungen durch marodierende hessen- kassel-
37
sche Truppen zuerst der betroffene Kreis, dann, im Falle größerer Unruhen, nach dem in
38
der Reichsexekutionsordnung beschriebenen, gestaffelten System mehrere (benachbarte)
39
Kreise eingreifen mußten, s. die Reichsexekutionsordnung von 1555 IX 25, speziell §§ 62–
40
67 ( Sammlung III, 26ff.), und dazu Peter Claus Hartmann , 32f.; Neuhaus , Reichskreise,
41
74.
,
19
welches alles denen herren Schwedischen zu remonstriren. Wann diesel-
20
ben sich in quaestione „quomodo“ würden herauslaßen, sey alsdann de
21
quanto zu reden.

22
Sachsen-Altenburg. Man möchte wünschen, daß die königlich Schwe-
23
dischen herren gesandten sich milder erclert, dan daß allerorten armuth

[p. 401] [scan. 491]


1
und unvermögen, sey leider am tage, und werde manchen armen man und
2
unterthanen dise satisfaction vollend umb’s leben bringen und nicht allein
3
umb’s vermögen, wan nicht gute moderation gebraucht werde. Aldieweil
4
aber das gantze friedenswerck an diesem scopulo ietzo anstoße und die
5
herren Schwedischen sich erclert, sie könten mit keiner anderen sache die
6
conferenz pflegen, biß diese satisfaction richtig

26
Meels Bericht zufolge hatten die rst. Deputierten am 7. Juni den Eindruck gewonnen,
27
daß Oxenstierna und Salvius ihre am 23. April 1648 unterbrochenen Konferenzen mit
28
den Ksl. nach Abschluß der Verhandlungen über die Höhe der Militärsatisfaktion wieder-
29
aufnehmen würden; zugesagt hatten sie die (von den Rst. n gewünschte) Fortsetzung der
30
Konferenzen nicht (s. S. 394 Z. 1–5).
, und unterdeß so viel
7
und mehr schade geschicht, alß diese satisfactio stehe, so sey zu sehen, wie
8
vollend herauszugelangen. Man mache sich keine hofnung, etwas abzu-
9
handeln , sintemal der herren Schwedischen gesandten beteuerung so hoch
10
gewesen und sie gesagt, man möchte sich nur keine gedancken machen.
11
Wolte man gradatim gehen, verliehre man nur die zeit. Herr graff Oxen-
12
stirn werde seine reise fortstellen

31
Oxenstierna unternahm erst im August 1648 die geplante Reise zum Empfang seiner Braut
32
in Wismar; er reiste zwischen dem 10. und 18. August aus Osnabrück ab und kam nach
33
einem Zwischenaufenthalt in Hamburg vor dem 27. in Wismar an; am 19. September traf
34
er wieder in Osnabrück ein ( APW II C 4/2 Nr. 324, 334, 340 und S. 710 Z. 5).
, und möchte hernach wol das quantum
13
erhöhet werden.

14
[1.] Diesem nach halte man dafür, wie schwer und unerträglich es auch
15
seiner fürstlichen gnaden, unsers fürsten und herrn landen werde ankom-
16
men , daß man sich lenger nicht ufzuhalten, sondern zusagen [solle], weil
17
sie, [die Schwedischen], beteuert, sie könten weiter nicht weichen, so wolle
18
man einwilligen, iedoch an die königliche majestät zu Schweden selbst
19
schreiben umb milderung und sich versehen. Sie, dero gesandten, würden
20
solches mit beweglichen schreiben secundiren, alß denen das armuth im
21
Römischen Reich und difficulteten bekand und wißend. Solten demnach
22
ihrer königlichen majestät solches remonstriren, damit ein merkliches her-
23
untergehe .

24
2. Wiße man, daß die continuation des Schwedischen krieges, nachdem
25
selber cron satisfaction richtigworden

35
Bezug auf das ksl-schwed. Satisfaktionsabkommen vom 18. Februar 1647 (Text: ST VI.1,
36
152–159); mit ihm waren die Schweden, was ihre eigenen Belange betraf, zufriedengestellt,
37
abgesehen von der Abfindung ihrer Armee, über die damals noch nicht verhandelt worden
38
war. Hingegen befriedigte die Franzosen der KEIPM4 1647 VI 12, praes. 1647 VI 12, wegen seiner
39
Schutzklauseln für die Reichsunmittelbaren im Elsaß und einschränkender Erläuterungen
40
der Zessionsbestimmungen für Metz, Toul und Verdun nicht, so daß sie am 11. Juli 1647
41
einen eigenen Textvorschlag für die Satisfaktionsart, des IPM vorlegten (zur Überlieferung
26
s. APW II B 6, 138 Z. 24ff.). Die Evangelischen hofften damals, daß der Friedensschluß
27
unmittelbar bevorstehe, und in der Annahme, Schweden und Franzosen zum Abschluß
28
bewegen zu können, baten sie am 15. Juli 1647 Trauttmansdorff um die Verschiebung
29
seiner Abreise. Trauttmansdorff antwortete aber, der Friede mit Frk. werde sich noch um
30
Wochen, ja Monate verzögern. Nachdem trotz intensiver Verhandlungen auch mit den
31
Schweden keine Einigung gelang und ein schneller Abschluß mit Frk. vollends unmöglich
32
schien, reiste Trauttmansdorff am 16. Juli 1647 ab ( APW II A 6 Nr. 180, 181, 182; III C
33
2/2, 867f. Z. 21–43, 1–29; Ruppert , 297f.; Tischer , Diplomatie, 288f.).
, meist der cron Franckreich zu

[p. 402] [scan. 492]


1
gefallen geschehen, sintemal bekant, daß man voriges iahrs zu Münster
2
herauskommen, wan nicht die königlich Französischen gethan, und daher
3
nicht unbillich, daß auch die cron Franckreich sich meridirt mache und
4
1 million uf sich nehme

34
Salvius hatte am 5. Juni 1648 zu Thumbshirn, Carpzov und Heher gesagt, Servien habe
35
früher einmal erwähnt, Frk. könne zur Bezahlung der schwed. Miliz etwas beitragen;
36
Oxenstierna werde ihn bei seinem Besuch in Münster darum bitten ( Meiern V, 867 ).
. Man lebe der hofnung, wann solches beweg-
5
lich an herrn graff Servient gebracht werde, es dürfte ohne frucht nicht
6
abgehen.

7
3. Müste diese schwere sache und große verwilligung das „quomodo“
8
leichter machen sowol wegen abdanckung der völcker und zahlungster-
9
minen als auch ander conditionum halber. Man halte also dafür, daß die
10
verwilligung conditionata seyn müste, wan der friede immediate folge, wie
11
die herren Schwedischen gestern selbst conditionirt, und das „quomodo“
12
und punctus executionis zur richtigkeit kommen, dann sonst wolle man
13
weder an eine noch an 5 millionen gebunden seyn. Die termine weren
14
etwa uf 4 zu setzenn, bevorab herr graff Oxenstirn iüngst bey der deputa-
15
tion gesaget, man werde die termine also richten, daß wol darauszukom-
16
men .

17
[4.] In quaestione „cui“ laße man es bey dem schluß und setze mit Würz-
18
burg das fundamentum: Was man hirin einwillige, sey keine schuldigkeit,
19
also könne man sich auch zu nichts weitern gegen seine churfürstliche
20
durchlaucht zu Bayern und seine [!] fürstliche gnaden zu Heßen Caßel
21
verstehen, und were bey denen herren Schwedischen expresse zu conditio-
22
niren , daß sie seiner [!] fürstlichen gnaden nicht hierin assistiren möchten.
23
Die recommendation aber könne man ihnen nicht verwehren.

24
Speyer. Repetire seine vorige vota

37
Scherer bezog sich auf das schriftlich vorgelegte Votum vom 9. Mai, in dem die Gründe
38
dargelegt waren, warum Sötern sich hinsichtlich des Beitrags zur Militärsatisfaktion als
39
exemt betrachtete (s. das Votum Speyers in Nr. 147); Scherer hatte sich deshalb noch nie
40
über die Höhe der Militärsatisfaktion geäußert.
.

25
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.

[p. 403] [scan. 493]


1
Basel. Man habe a parte Basel mehrers nichts zu erinnern, alß ietzo im
2
Altenburgischen, Würtzburgischen, auch andern votis gemeldet. Allein
3
weil weiters von seiten Altenburg vorbracht, daß die cron Franckreich
4
wol noch 1 million beytragen werde, könne er sich gemeltermaßen wol
5
conformiren, weil ohnediß durch den frieden die subsidiengelder fielen, so
6
die cron Franckreich der cron Schweden reiche

26
Frk. hatte sich im frz.-schwed. Allianzvertrages von 1641 VI 30 zur Zahlung jährlicher
27
Subsidien in Höhe von 120.000 livres tournois bzw. 480 000 Rt.n verpflichtet (s. Nr. 158
28
Anm. 40).
. Ob aber nach gewillig-
7
tem quanto erst naher Schweden zu schreiben, stehe er an, dann es werde
8
ein schlechtes sodann zu erhalten seyn; iedoch ad maiora.

9
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Ob er zwar uf eine solche
10
hohe summ nicht instruirt, wolle er doch nicht zweifeln, seine fürstlichen
11
gnaden würden, was andern ständen gefallen, sich darzu ebenmeßig verste-
12
hen , jedoch daß die eintheilung nach der reichsmatricul geschehe. Wegen
13
der conditionum und vermehrung der termine wie vorsietzende. Daß auch
14
der königlich Französische plenipotentiarius herr graff Servient anzulan-
15
gen , daß die cron Franckreich mit etwas den stenden des Reichs möchte
16
zu hülffe kommen, laße er ihm gefallen, dann seine excellenz dergleichen
17
vertröstung getahn

29
S. Anm. 37.
.

18
Fulda. Mit widerholung voriger reservatorum und des Bambergischen
19
voti repetire er auch, was von Neuburg, Würzburg und Altenburg wegen
20
der Heßen Caßelischen satisfaction erinnert, dann man in verwilligung
21
seiner [!] fürstlichen gnaden zu Heßen Caßel satisfaction bedinget, daß
22
die praetendirte satisfactio ihrer militiae solle fallen

30
Bei den Verhandlungen, die zu der Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfak-
31
tion vom 8. April 1648 führten, waren die ksl. Ges. mit jenen Sachsen-Altenburgs und
32
-Coburgs sowie Braunschweig-Celles und -Calenbergs (Thumbshirn, Carpzov, Langen-
33
beck und Lampadius) am 3. April 1648 übereingekommen, daß Hessen-Kassels Forderung
34
nach Militärsatisfaktion nicht zu berücksichtigen sei. Die Vereinbarung vom 8. April,
35
die erst nach vilem gefecht der Sachsen-Altenburger und Braunschweiger Ges. mit den
36
Schweden und Hessen-Kasselschen zustandekam, enthält (entsprechend der Übereinkunft
37
vom 3. April) nichts über die Militärsatisfaktion, allerdings auch keinen Vorbehalt, daß
38
die Zustimmung nur geschehe, falls Hessen-Kassel auf Militärsatisfaktion verzichte ( ST
39
VI.1,1, 109ff.; Meiern V, 635 ; APW III C 2/2, 1035 Z. 31ff.).
. Das exempel von
23
churfürstlicher durchlaucht zu Bayern könne nicht angeführt werden,
24
welche die lande erlanget wegen vorgestreckter hoher summen geldes

40
Kf. Maximilian I. von Bayern hatte seine Kriegskosten, die ihm von Oktober 1619 bis
41
Dezember 1622 erwachsen waren, auf 13 Millionen fl. beziffert und dafür letztlich die
36
Oberpfalz (mit Cham) erhalten (zu den Einzelheiten s. APW [ III A 3/3 Nr. 111 Anm. 76 ] ;
37
[ Nr. 166 Anm. 28 ] ).
,
25
welches seine [!] fürstlichen gnaden zu Heßen Caßel nicht anführen könte.

[p. 404] [scan. 494]


1
Wann die verwilligung der Schwedischen satisfaction geschehen, so werde
2
hernach das schreiben an ihre königliche majestät zu Schweden wenig
3
fruchten, aber herrn graff Servients interposition könne man sich wol
4
gebrauchen und bedienen. Ob die königlich Schwedischen gesandten
5
gleich uf keine remission instruirt, so könne doch herr graff Servient die
6
verantwortung tragen und alsdan 1 million im nahmen der cron Frankreich
7
verwilligen.

8
Wegen der Heßen Caßelischen satisfaction repetire er sein voriges ratione
9
Bamberg geführtes votum und daß man sich wegen derselben entledigung
10
und verschonung in instrumento pacis zu verwahren.

11
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Zu gewinnung der zeit
12
habe er kürzlich anzudeuten, daß er uf diese hohe summam geldes nicht
13
instruirt, iedoch ihre fürstlichen gnaden sub conditione pacis sich von
14
ihren mitstenden nicht separiren würden, und daß es bleibe bey dem, was
15
in quaestione „quomodo“ et „cui“ gesezt.

16
In übrigen wie Sachßen Altenburg, daß an die königliche majestät zu
17
Schweden zu schreiben, auch herrn Servient zur sublevation zu ersuchen;
18
dann nunmehr ein gantz jahr wegen der cron Franckreich der krieg conti-
19
nuirt und der friede ufgehalten worden.

20
Braunschweig-Celle. Was von vorsietzenden unanimiter ins mittel
21
bracht, sey zu recapituliren unnötig, also daß der herren Schwedischen
22
erclerung in quaestione „quomodo“ zu begehren, der friede immediate fol-
23
gen müße, die quaestio „cui“ pro conclusa zu halten, seiner churfürstlichen
24
durchlaucht zu Bayern ein mehrers, als geschehen, nicht zu verwilligen
25
und zum Heßen Caßelischen begehren sich nicht zu verstehen, sondern
26
er conformire sich hirin allerdings und was a parte Würzburg vor ratio-
27
nes wieder Caßel angeführt. Er habe das Heßen Caßelische memorial

38
Gemeint ist das hessen-kasselsche Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648
39
V 25/VI 4 (s. [ Nr. 164 Anm. 59 ] ).

28
gelesen, befinde keine rationem einen heller werth. Die meisten der her-
29
ren vorsietzenden hetten sich uf 5 millionen reichsthaler herausgelaßen,
30
wan mehrers nicht abzuhandeln, iedoch daß an die königliche majestät
31
zu Schweden zu schreiben und die cron Franckreich 1 million beyzutra-
32
gen , dahin dan seines erachtens das Sachßen Altenburgische votum ziehle.
33
A parte Braunschweig Lüneburg weren sie uf 5 millionen reichsthaler nicht
34
instruirt, vernehme auch dergleichen nicht aus den fürstlich Sächßischen
35
votis, so allein soweit uf noch 1 million giengen, daß an die königin zu

[p. 405] [scan. 495]


1
schreiben und die cron Fanckreich 1 million über sich zu nehmen. A parte
2
Braunschweig Lüneburg vermeinten sie, daß nochmaln 5 millionen fl. zu
3
bieten, aber wan es nicht verschwiegen bliebe, alsdan uf 5 millionnen tha-
4
ler zu gehen. Von denen königlich Schwedischen sey soviel zu vernehmen,
5
man werde ledig stro dreschen, was aber gleichwol die 5. million betrifft,
6
halte er dafür, daß ihnen beweglich zuzusprechen, ob sie gleich soweit
7
nicht instruirt, sie es iedoch uf königliche ratification darauf [an]kommen
8
laßen möchten.

9
Ob herr graff Servient zu ersuchen, daß die cron Frankreich 1 million gebe,
10
stelle er an seinen orth. Wenn er aber causam debendi erwege, da die cron
11
Franckreich vor ihre miliz nichts begehrt und solle doch nichtsdestowe-
12
niger zur satisfaction der Schwedischen geben, halte er dafür, man müße
13
die causam persuadendi von denen königlich Schwedischen vernehmen,
14
welche die animam ihrer allianz wiesten. Weren derohalben die herren
15
Schwedischen zu ersuchen, daß sie es bey 4 millionen reichsthaler ließen,
16
und wan es nicht gehe, könte man herrn graff Servient anlangen, daß Romi-
17
sche Reich zu subleviren und es anfangs in terminis intercessionis laßen.
18
Wan man 5 millionen thaler verwilliget, sey er mit Würzburg und Fulda
19
einig, daß alsdann das schreiben wenig werde fruchten.

20
Wegen der ratification sehe er, es könten die herren Schwedischen keine
21
eventualnotul naher Schweden schücken, biß sie sich darüber mit denen
22
herren Kayserlichen verglichen; derohalben sie zu ersuchen, daß sie es mit
23
denen herren Kayserlichen zu werck richten. Wolte die eventualratification
24
nicht erfolgen, so were gleichwol die verglichene formul dem instrumento
25
pacis zu annectiren und also zugleich zu subscribiren.

26
Interloquirte Sachsen-Altenburg. Man müße voriges votum erleutern,
27
darin es die meynung gehabt, man möchte pitten, was man wolle, so
28
würden doch die königlich Schwedischen von 5 millionen thalern nicht
29
abgehen. Wolte man aber, wie im fürstlich Zellischen voto vorkommen,
30
anfangs wenigers biethen und denen deputirten gewalt laßen, sich entlich
31
nicht ufzuhalten, conformire man sich, iedoch mit vorigen conditionibus.
32
Wegen der ratification were man mit Braunschweig Zelle einig und daß
33
nothwendig die herren Kayserlichen zu ersuchen, sie möchten sich mit
34
denen herren Schwedischen darin vergleichen.

35
Braunschweig-Grubenhagen. Repetire anfangs, was hiebevor in
36
quaestione „quis“, „cui“ et „quomodo“ geschloßen

38
Zu den Fragen, wer zur Militärsatisfaktion beitragen und wem sie gewährt werden soll, s.
39
das conclusum von 1648 V 2/12 (Text in Nr. 149 am Ende des Protokolls); zur Frage, wie
32
die Satisfaktion für die schwed., ksl. und bay. Armee und der allgemeine Truppenabzug
33
vollzogen werden sollen, s. die rst. Vorschlaege, praes. 1648 V 20 ( [ Nr. 154 Anm. 2 ] ).
. Das fürstliche hauß
37
Braunschweig wolle weder Heßen Caßel noch einigen andern etwas geben

[p. 406] [scan. 496]


1
oder übertragen. Repetire hierin die erinnerungen, so Pfalz Neuburg, Bam-
2
berg , Altenburg, Wurzburg und Zelle vorbracht. Wegen der ratification sey
3
iüngst geschloßen, man solle die herren Kayserlichen erinnern, daß sie eine
4
ratificationsnotul ufsezten, uf was maße ihre Kayserliche majestät und die
5
königin zu Schweden den friedenschluß solle ratificiren

34
S. das am 6. Juni 1648 abschließend beratene conclusum des FRO vom 5. Juni 1648, Punkt 1:
35
Die ksl. Ges. sollten veranlaßt werden, ein Formular für die Ratifikationsurkunde aufzu-
36
setzen , das dem Schreiben an die schwed. Kg.in beigelegt werden sollte, das nach dem
37
Gesamtbeschluß der drei Kurien vom 6. Juni zurückgestellt wurde (s. S. 380 Z. 15–19,
38
S. 387 Z. 21f.).
; derowegen zu
6
begehren, daß beede theil sich miteinander verglichen.

7
Was die summam anbetrifft, könne er bezeugen und beteuern, daß er weder
8
uf 4 noch uf 5 millionen thaler instruirt, seine fürstliche gnaden werden
9
sich aber doch von den maioribus nicht absondern. Anfangs weren 5 mil-
10
lionen fl. zu piethen und den deputirten ufzutragen, lezlich uf 4 millionen
11
thaler zu gehen. Soweit wolle er sub spe rati einwilligen, mehrers aber
12
nicht ohne instruction. In praxi werde schwerfallen, solch geld ufzubrin-
13
gen , und werde der, der es verwillige, fluch und seufzen uf sich laden.
14
Die herren churfürstlichen hetten iüngst dafürgehalten, man solle denen
15
koniglich Schwedischen andeuten, was man entlich und schlüslich thun
16
wolle

39
Wurde nicht ermittelt.
. Die koniglich Schwedischen suchten dergestalt media impossibi-
17
lia pacis, quae nulla, und damit der gantzen welt solches offenbar werde,
18
so halte er dafür, daß die rationes beweglich ufzusetzen und ihnen, den
19
königlich Schwedischen, zu überreichen. Heute könne es nicht sein, und
20
werde die zeit zu kurtz fallen, gleichwol were ihnen noch die entliche
21
meynung mündtlich anzudeuten und nach der zeit die rationes schriftlich
22
zuzustellen. Das schreiben naher Schweden sey schedlich und gefehrlich,
23
und werde man zu Stockholm noch wol ein ganz iahr tractiren. Wolten sie
24
nicht frieden schlüßen, geben wir ihnen occasionem tergiversandi an die
25
hand.

26
Ob bey herrn graff Servient einzukommen, stelle er darhin. Es lauffe uf
27
eine betteley hinaus und contra dignitatem Imperii; gantz Teutschland
28
müste sich schemen.

29
Braunschweig-Wolfenbüttel. Wie Braunschweig Zelle und Gruben-
30
hagen , und daß anfangs uf 5 millionen fl., hernach uf 6 millionen fl. zu
31
gehen. Zur Heßen Caßelischen satisfaction wolle seine fürstliche gnaden

[p. 407] [scan. 497]


1
nicht einen thaler geben. Wegen des schreibens und der ratificationum wie
2
seine collegen.

3
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Braunschweig Grubenhagen.

4
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Es sey bekant, aus was
5
ursachen er sein votum bißhero müßen suspendiren

33
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow forderten eine höhere Entschädigung für ihren Bei-
34
trag zur schwed. Territorialsatisfaktion, als ihnen bislang zugestanden wurde (s. Nr. 145
35
Anm. 91, [ Nr. 148 Anm. 45 ] ); Kayser erinnerte in jeder Sitzung daran.
, also achte er ohn-
6
nötig , wegen der conditionum sich ufzuhalten. Wann sie aber erlediget,
7
wolle er das Würzburgische, Braunschweig Zellische und Braunschweig
8
Grubenhagenische votum wiederholet haben. Solange er bey diesem con-
9
vent , habe er wargenommen, daß jedweder seines principalen gerechtsame
10
beobachtet; derohalben werde er auch nicht zu verdencken seyn, daß er
11
dergleichen krafft habenden befehlichs thue, und müße wegen seiner fürst-
12
lichen gnaden so lange contradiciren, biß sie auch satisfaction erlanget, alß
13
die sich zu dem Romischen Reich nicht versehe, daß ihro das ihrige werde
14
abgenommen werden. Solte es geschehen, werde sie zu Gott seuffzen und
15
uf rettungsmittel denken, die sie könne ersinnen. Seiner fürstlichen gna-
16
den und dero jungen, unmündigen herrn vettern würden ihre lande und
17
stiffter, darin sie iura radicata, genommen und verweigert

36
Zum Anteil Hg. Adolf Friedrichs I. von Mecklenburg-Schwerin und seines Mündels, Hg.
37
Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow, an der schwed. Territorialsatisfaktion s. Nr. 145
38
Anm. 35, zu ihren Entschädigungsforderungen s. ebenda , Anm. 90, und zu den speziellen
39
Forderungen Hg. Gustav Adolfs s. [ Nr. 156 Anm. 45 ] .
, sie also nicht
18
zu verdencken seyen, daß sie solchem wiedersprechen.

19
In übrigen und ob herr graff Servient zu ersuchen umb einen beytrag, wie
20
Braunschweig Grubenhagen.

21
Pommern-Stettin und -Wolgast. Zweyfele, ob denen koniglich
22
Schwedischen etwas abzuhandeln. Von seiner churfürstlichen durchlaucht
23
als auch herzogen zu Pommern were er uff 6 millionen thaler nicht
24
instruirt, sondern uf 4 millionen. Und weil Braunschweig Lüneburg uf
25
6 millionen fl. entlich geziehlet und die herren Schwedischen aber möchten
26
meinen, man wolle weiters nachgeben, so halte er dafür, man solle uf 4 mil-
27
lionen thaler gehen und, wann sie nicht wolten condescendiren, alsdan
28
auch herrn graff Servient negotiiren und sehen, ob die cron Franckreich
29
wolle concurriren und was beytragen. Nicht als wan die stende darum
30
anhielten und deßen benötiget, sondern daß man sonst lengst hette können
31
zum schluß kommen. Wann nichts zu erhalten, stelle er zu bedencken, ob
32
nicht ein beweglich schreiben denen herren Schwedischen legatis einzulie-

[p. 408] [scan. 498]


1
fern . Ob an die königliche majestät selbst zu schreiben, davon sey künftig
2
zu reden. Halte nicht dafür, wan solches geschehe, daß sie wegen einer
3
million werde den krieg continuiren. Von dem königlich Schwedischen
4
residenten Beerencloun

30
Gemeint ist Biörenklou, der eigentlich in Münster als Resident die Interessen Schwedens
31
vertreten sollte, damals aber in Osnabrück weilte und auch die Verhandlungen über die
32
schwed. Militärsatisfation in seine Berichterstattung an die Kg.in einbezog (s. APW II C
33
4/2 Nr. 249, 256, 264: Berichte von 1648 V 15/25, V 22/VI 1, V 29/VI 8).
were soviel zu vernehmen gewesen, daß das
5
schreiben viel werde operiren. Bey denen herren Schwedischen sey auch
6
zu erinnern, daß man uf die reichsmatricul gehe wegen der eintheilung und
7
kein stand vor dem andern hafften solle. Wan auch ein stand des Reichs
8
ohne termin und zeitverliehrung sein contingent abtrage, müste derselbe
9
weiters nicht gravirt noch ihm seine posten

34
posten bedeutet als militärischer Terminus technicus Truppenstandort ( Grimm XIII, 2023
35
s. v. posten Punkt 2). Hier ist gemeint: Wenn ein Rst. seinen Beitrag zur schwed. Militärsa-
36
tisfaktion noch vor dem Fälligkeitstermin bezahlt hat, sollen die schwed. besetzten Plätze
37
in seinem Territorium unverzüglich geräumt werden. Zu den schwed. besetzten festen
38
Plätzen, deren Territorialherr der Kf. von Brandenburg war, s. Oschmann , 507–513:
39
Tabelle 1, Abschnitt 1; [ Nr. 153 Anm. 48 ] .
vorenthalten werden.

10
Wegen der ratificationum wie Altenburg.

11
Württemberg. Seine fürstliche gnaden hetten ihn ad maiora gewiesen,
12
und conformire er sich eventualiter mit Braunschweig Zelle. Post obla-
13
tionem et obligationem sey das schreiben an die königin vergeblich. So
14
werde auch die cron Franckreich in quanto schwerlich concurriren. In
15
übrigen wie Bamberg, Würzburg und Altenburg, insonderheit, daß die
16
obligatio von zeit der abdanckung an gehe und die quaestio „cui“, wie sie
17
in den reichscollegiis beschloßen und erörtert, in das instrumentum pacis
18
zu bringen.

19
Hessen-Darmstadt. Ratione quanti ad maiora. Gebe zu bedencken,
20
ob nicht die quaestio „cui“ vor allen dingen richtigzumachen. Soviel die
21
satisfaction der Heßen Caßelischen militi betreffe, müße er das votum
22
suspendiren . Das anlangen bey comte Servient werde vergeblich seyn,
23
und wan er etwas verwillige, er es so besalzen und conditioniren [werde],
24
daß es den stenden schwer gnug ankommen werde. Conformire sich auch,
25
daß die repartition uf die reichsmatricul zu stellen und kein stand vor dem
26
andern in subsidium solle hafften.

27
Baden-Durlach. Wie Bamberg, Altenburg und Würzburg. Ratione
28
quanti wie Braunschweig Zelle; uf was maße herr graff Servient zu ersu-
29
chen , wie Pommern. So könne man auch wol seine excellenz ersuchen, daß

[p. 409] [scan. 499]


1
sie mit intercession bey denen koniglich Schwedischen einkomme. Sonst
2
laße er es bey dem, was in quaestione „cui“ zwischen den reichscollegiis
3
geschloßen und daß solches, wan es zu erhalten, in das instrumentum
4
pacis oder in einen nebenreceß zu bringen. Das schreiben an die königli-
5
che majestät zu Schweden bleibe noch zur zeit in suspenso, die quaestio
6
„quomodo“ aber conditio sine qua non.

7
Baden-Baden. Wie Braunschweig Zelle.

8
Sachsen-Lauenburg. (Durch Würtenberg:) Wie Würtenberg.

9
Anhalt. (Durch Weymar:) Wie Weymar. Und ob er zwar ratione quanti uf
10
eine so hohe summ nicht instruirt, stelle er es doch sub spe rati ad maiora.

11
Henneberg. Repetire das Altenburgische votum per omnia mit der vori-
12
gen erleuterung. Halte dafür, man habe sich zu ercleren, was dan zu thun,
13
wan man 6 millionen fl. biethe, die herren Schwedischen aber damit nicht
14
zufrieden sein wolten, und ob es nicht beßer, man resolvire sich bald, alß
15
daß man etzliche tage verliehre. Sey es disreputirlich, bey comte Servient
16
1 million loszubetteln, so sey es auch disreputirlich, an die königliche
17
majestät zu Schweden umb nachlaßung einer million zu schreiben.

18
Wetterauer Grafen. Cum maioribus.

19
Salzburgisches Direktorium. Weil es an dem, daß man gerne noch
20
heute wolle zur re- und correlation schreiten und, wo müglich, das con-
21
clusum an die koniglich Schwedischen bringen, so wolle er das conclusum
22
kürzlich andeuten und wohin die maiora gangen, welche dann 1. quoad
23
quantum dahin gefallen, daß von 5 bis 6 millionen fl. zu gehen, mit dem
24
anhang, so denen herren Schwedischen austrücklich anzudeuten, daß es
25
der stende ultimum.

26
Dabey sey 2. erinnert, aber nicht per maiora, daß casu quo, wan die herren
27
Schwedischen zu 6 millionen fl. nicht zu bewegen, bewegliche rationes zu
28
pappir zu bringen und denen herren Schwedischen zuzustellen, damit die
29
posteritet sehe, wie man procediret.

30
Interloquirte Braunschweig-Grubenhagen. Es habe die meynung
31
bey allen.

32
Salzburgisches Direktorium. Im fall, 3., es bey denen herren Schwe-
33
dischen durch 6 millionen fl. nicht zu richten, so solle herr graff Servient
34
ersucht werden, sich bey denen koniglich Schwedischen zu interponiren,
35
damit die 1 million thaler sincke.

36
4. Bey offerirung des quanti weren vorhin ins mittel gebrachte conditiones
37
zu sezen, als (1.), daß der friede immediate möchte folgen, (2.) die herren

[p. 410] [scan. 500]


1
Schwedischen sich in quaestione „quomodo“ und puncto executionis zu
2
ercleren, (3.), daß dasjenige, was in der stende uffsatz wegen abdanckung
3
der völcker und abtretung der plätze befindlich

36
S. Anm. 27 und Punkt 6 der Vorschlaege ( Meiern V, 821 ): Bestimmungen über die Resti-
37
tution der Plätze, die sofort nach Unterzeichnung der Friedensinstrumente vorgenommen
38
werden soll.
, wie auch die resolvirten
4
quaestiones „quis“ et „cui“ solten conditiones sine quibus non

35
4 bleiben] In Bamberg A V folgt: und daß solches dem instrumento pacis zu inserirn.
bleiben und
5
(4.) kein stand vor den andern haffte. (5.) Wegen der Heßen Caßelischen
6
satisfaction könne man sich zu nichts verstehen, sondern habe vielmehr zu
7
bedingen, daß die herren Schwedischen hierin seiner [!] fürstlichen gnaden
8
nicht möchten adsistiren. So solle auch (6.) die quaestio „quis“ et „cui“ in
9
das instrumentum pacis kommen und (7.) fleis angewendet werden, daß
10
man die zahlung uf mehr termine könne bringen. (8.) Die herren Kayserli-
11
chen und herren Schwedischen weren auch zu ersuchen, sie möchten sich
12
einer ratificationsformul vergleichen.

13
Bayern. Protestirte, daß die quaestio „cui“ solle in das instrumentum
14
pacis kommen, wie ingleichen Salzburg ratione quaestionis „quis“.

15
[III] Demnach sich hierauf das fürstliche collegium zu denen churfürstli-
16
chen verfügte.

17
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Referirt herr Meel:) Es wehre
18
denen herren churfürstlichen bey der vorgestelten quaestion zu herzen
19
und gemüth gangen, daß gleichwol diese sache der armen ruinirten unter-
20
thanen im Römischen Reich schweiß betreffe und desto behutsamer also
21
zu gehen, darum man denen königlich Schwedischen herren plenipotentia-
22
riis allerhand bewegliche motiven remonstrirt und vorgestelt, aber wieder
23
beßer verhoffen verspüret, daß sie entlich weiter sich nicht wollen hierun-
24
ter vernehmen laßen alß uf 5 millionen thaler. Anderntheils were ihnen zu
25
gemüth gangen, daß man das vaterland vielmehr in acht zu nehmen und
26
lenger nicht in völliger combustion zu laßen; daher sie sich auch per maiora
27
dahin verglichen, daß man denen herren Schwedischen die summ von 5
28
bis in 6 millionen fl. offeriren und zugleich conditionem pacis annectiren
29
könte. Wann auch sie, die königlich Schwedischen, wie vorhin geschehen,
30
einwendeten, daß sie soweit nicht instruirt, were ihnen zu bedeuten, es sey
31
von den stenden amore pacis ein vor allemal geschloßen, und wolle man
32
sie ersucht haben, sub spe rati solches zu acceptiren.

33
Uff die frage wegen der praetendirten satisfaction der Heßen Caßelischen
34
kriegsvölcker zu kommen, so befinden die herren churfürstlichen, daß

[p. 411] [scan. 501]


1
seine [!] fürstliche gnaden an land, leuthen und geldt gnugsam erlanget und
2
es dabey zu laßen.

3
Was nun der herren fürstlichen meynung, wolten sie vernehmen.

4
Salzburgisches Direktorium. Praemissis titulis, man habe a parte des
5
hochlöblichen fürstlichen collegii angehört, wasgestalt das hochlöblichste
6
churfürstliche collegium ratione quanti uf 5 bis 6 millionen fl. sub condi-
7
tione pacis geschloßen, daß es auch das ultimum seyn solle. Nun könne
8
man nicht verhalten, daß ein fürstenrath darüber auch consultirt und [1.]
9
per maiora ratione quanti mit denen herren churfürstlichen einig, und
10
zwar dergestalt, daß man anfangs 4 millionen thaler zu piethen und, wan
11
die deputirten vermerckten, daß es nicht verfange, mit 6 millionen fl. her-
12
auszugehen , und solches semel pro semper, auch zwar sub spe rati, dann
13
sich der stende gesandten darauf nicht instruirt befunden.

14
Dieweil 2. die herren Schwedischen selbst bekenneten, daß mit solcher
15
summ bey ietzigen zustand des Römischen Reichs nicht ufzukommen, so
16
were zu sehen, ob die zahlung uf 4 termine könne gerichtet werden.

17
Solte man nun 3. mit denen koniglich Schwedischen also zum schluß
18
gelangen, habe es seine maße, wo nicht, sehen die maiora vor gut an,
19
daß die rationes, so bißhero denen königlich Schwedischen vorgestellet
20
und gutbefunden, hiernegst ufzusetzen und ihnen zu überliefern, damit
21
sowol die principalen als auch die posteritet sehe, wie die gesandschafften
22
negotiirt und daß es an beweglichen rationibus nicht ermangelt habe.

23
Wofern man auch mit ihnen also nicht zum stich gelange, so were 4. mit
24
dem königlich Französischen plenipotentiario comte Servient zu reden
25
und derselbe zu ersuchen, sich darhin zu interponiren, damit die 5. million
26
thaler möchte fallen, und verhoffe man, es würden sich alsdann etwa mittel
27
finden, daß die fünfte million dem Reich abgenommen werde.

28
Man erinnere sich, 5., was vor conditiones einbracht, alß (1.), daß der
29
friede immediate solle folgen, (2.), was ratione „quomodo“ et executionis
30
geschloßen

38
Gemeint sind die Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s.
39
[ Nr. 154 Anm. 2 ] ), und der Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [ Nr. 151 Anm. 26 ] ).
, daß auch (3.) kein stand vor den andern solle hafften. Und
31
hielten diesem nach die herren fürstlichen per maiora dafür, daß [(4.)] nicht
32
allein die quaestio „quis“ et „cui“ in das instrumentum pacis zu bringen,
33
sondern auch [(5.)] die herren Schwedischen zu ersuchen, sich in „ quo-
34
modo “ et executione zu ercleren, dan es conditiones sine quibus non.

35
6. Bey der Heßen Caßelischen praetendirten satisfaction were dem fürst-
36
lichen collegio zu gemüth gangen, daß man sich zu verwahren, damit
37
deswegen den stenden nichts ferner zugemuthet werde, und die herren

[p. 412] [scan. 502]


1
Schwedischen zu ersuchen, sie wolten hirnegst in die stende weiter nicht
2
tringen noch auch der fürstlichen wittib zu Caßel adsistiren.

3
7. Letzlich erinnere man sich, daß man vor diesem wegen vergleichung
4
und einschaffung der ratificationum geredet

29
Wie Anm. 45.
und erinnert, daß die her-
5
ren Kayserlichen und herren Schwedischen eine gewiße notul abzureden,
6
deswegen sie beederseits noch darhin zu ersuchen sein wolten.

7
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Nachdem sich die herren chur-
8
fürstlichen beredet:) [1.] Sie vermerkten soviel, daß man wegen der summa
9
geldes einig, also daß von 5 bis 6 millionen fl. zu offeriren, darbey es sein
10
verbleiben. Dieweil aber im fürstlichen concluso bedeutet worden, daß
11
bey denen koniglich Schwedischen anzubringen, es were der mehrere theil
12
der gesandten uf 6 millionen fl. nicht instruirt, sondern sub spe rati so
13
weit gangen, da wiesten die herren churfürstlichen nicht, ob es rathsam,
14
sondern hielten dafür, daß zu sagen, man habe sich onere pacis so weit
15
überwunden.

16
In übrigen könten sie sich mit dem fürstlichen collegio conformiren, auch
17
in dem, [3.], daß den königlich Schwedischen schriftlich die rationes vor-
18
zustellen , wie mündlich geschehen, wie auch [4.], daß conte Servient zur
19
interposition zu ersuchen undt [5.(1.)] immediata pax zu conditioniren.
20
[5.(4.)] Daß die quaestio „quis“ et „cui“ dem instrumento pacis einzubrin-
21
gen , darin conformirten sie sich per maiora. Weren auch einig, [5.(5.)] daß
22
die herren Schwedischen anzulangen, damit sie sich schriftlich circa „ quo-
23
modo “ et executionem erclerten, [6.] auch seiner [!] fürstlichen gnaden
24
zue Heßen Caßel nicht assistirten, (welches wort doch hart und wieder
25
ihre allianz

30
Hessen-Kassel hatte sich im Vertrag von Werben 1631 VIII 12/22 nahezu vorbehaltlos in
31
den Dienst der schwed. Kriegführung gestellt (Text: ST V.1, 476–490). Spätere Verhand-
32
lungen zu einem Geheimvertrag (1633 und 1634) oder generell zu einem neuen Bündnis-
33
vertrag (1635 sowie 1639 bis 1641) scheiterten teils daran, daß Hessen-Kassel beträchtliche
34
Gebietserweiterungen sowie bindende Zusagen Schwedens für den Fall eines allgemeinen
35
Friedensschlusses forderte, teils daran, daß Schweden im militärischen Bereich den unein-
36
geschränkten Oberbefehl für sich beanspruchte und einen Verzicht der Lgf.in auf jede
37
eigene Außenpolitik verlangte. Dennoch blieb Hessen-Kassel ein wichtiger Verbündeter
38
Schwedens, das sich erfolgreich für einen Teil der weitgespannten ( reichsverfassungsrecht-
39
lichen und territorialen) Kriegsziele der Lgft. auf dem WFK einsetzte ( Rommel VIII, 550;
40
Dickmann , 152f.; Bettenhäuser , 8, 22; Dieter Albrecht , Reichsstände, 241–255; Gräf ,
41
321–328; Croxton / Tischer , 125f.).
lauffen möchte), sondern daß sie seine [!] fürstliche gnaden
26
abmahneten und disponirten. So conformirten sie sich [7.] auch wegen
27
der formulae ratificationis und daß die herren Kayserlichen und herren
28
Schwedischen dahin zu ersuchen.

[p. 413] [scan. 503]


1
Salzburgisches Direktorium. Fürstlichentheils verglich man sich mit
2
denen herren churfürstlichen dahin, daß man denen herren Schwedischen
3
nicht zu sagen, man verwillige solches sub spe rati, zumal der herr graff von
4
Witgenstein

29
Gemeint ist Sayn-Wittgenstein.
als Churbrandenburgischer gesandter die nachricht gab, daß
5
herr graff Oxenstirn gesagt, er wolle nicht sub spe rati tractiren.

6
Man re- und correferirte stehend

30
Die Ges. standen, weil die Kurien sich am 6. Juni nicht auf eine Regelung hatten eini-
31
gen können, welche die Reichsstädtischen zufriedengestellt hätte: Sie forderten, bei Re-
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und Correlationen ebenso wie die höheren Kurien sitzen zu dürfen, und waren mit der
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Kompromißlösung, die nur für den WFK hatte gelten sollen, nicht einverstanden (s. S. 388
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Z. 27–34).
wie auch nachmals, als die städte erfor-
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dert wurden, welchen das Kurmainzer Reichsdirektorium der bee-
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den höhern collegiorum conclusum eröfnete.

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Städteratsdirektorium Straßburg. Vernehmen, daß die resolution
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der beeden höhern räthe dahin gehe, wohin sie im reichsstädtischen col-
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legio geziehlet;

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11–24 dann – gehalten] In Bamberg A V als Beilage in der Form, in der es der Direktor des
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Städterats, wie ausdrücklich vermerkt ist, verlesen hat.
dann

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Der Beschluß des SRO ist in der verlesenen Form (s. im Variantenapparat Z. 27f.) in Ein-
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zelheiten abweichend und vollständiger, als hier im Protokoll wiedergegeben; Druck des
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verlesenen Textes: APW III A 6, 722 Z. 13–42. Wahrscheinlich sind hier, im FR-Protokoll,
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von vornherein die Änderungen berücksichtigt, die der SRO nach Kenntnisnahme der
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Beschlüsse von KFR und FRO an seinem eigenen Beschluß vornahm.
obwol keiner ihres mittels uf eine solche hohe
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summ instruirt und bedencklich noch weiters dem quanto zu addiren fal-
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len wolte, dieweil iedoch solches beßer, als das vaterland in solcher ruin
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und grundstürzung zu laßen, so wolten sie sich zu 90 romermonath (dann
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soviel werde es austragen) verstehen, iedoch 1. sub spe rati, 2. das kei-
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ner vor den andern haffte und 3. die 7 creyse beysammen blieben, wie
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sie sich dan auch, 4., conformirten, daß die zahlung uf 4 termine zu set-
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zenn . Verhofften, die herren Schwedischen würden diese summe sub spe
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rati acceptiren, weil man nicht vernehme, daß sie in quanto gebundene
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hand.

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Soviel die Heßen Caßelische begehrte satisfaction anlanget, so sehen sie
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nicht, wie seiner [!] fürstlichen gnaden zu gratificiren. Es finde sich ein
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großer unterscheidt, und habe seine [!] fürstliche gnaden sich niemals pro
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hoste Imperii gehalten.

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Daß quaestio „quis“ et „cui“ dem instrumento pacis inserirt und ein-
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verleibet werde wie auch daß die rationes, so die herren Schwedischen

[p. 414] [scan. 504]


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zur moderation bewegen könten, schriftlich zu verfaßen, darin wolten
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sie sich conformiren, und were dieses leztere albereit vorhin geschloßen.
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Ingleichen ließen sie ihnen wolgefallen, was ratione formulae ratificationis
4
erinnert und daß die herren Kayserlichen und koniglich Schwedischen zu
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erinnern, sie möchten sich darin vergleichen

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Das Kurmainzer Reichsdirektorium berichtete am 9. Juni 1648 den Ges. der drei (Teil-) Ku-
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rien über die Deputation zu den Schweden, die am Vortag stattgefunden hatte (s. Nr. 170,
8
Anfang des Protokolls).
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