Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
65. 48. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Juni 16 8 Uhr

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48. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Juni 16 8 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 122–124 = Druckvorlage; Strassburg A 1144 fol. 184’–
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186; Ulm A 1560 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 220–221’; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Memorial gegen die Präzedenz der Reichsritter, Modus der Auslieferung.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Bremen auf der Rheinischen, Memmingen und Lindau
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auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director reassumirt, wo es gestern verblieben. Ist demnach discurs
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weiß fortgefahren und, was monirt, gleich in acht genommen worden.

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Directorium proponirt, es werde aniezo de modo procedendi zu reden
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sein.

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Lübeck. Man solle es allen, die wißenschafft davon haben, übergeben, als
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denen herrn Kayserlichen, Schwed-, Altenburg-, und Magdeburgischen.
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Seyen schöne rationes darinnen; were gut, wann sie kurz extrahirt, rationes
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pro praecedentia civitatum cum refutatione memorialis intitulirt und denen
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herrn Schwedischen communicirt würden, dörfften desto beßer penetriren.
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Seye billich, wie herr Salvius sage, daß digniores indignioribus praecediren.
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Zu deme, so gestehen die fürstliche selbsten, daß die stätte dignioris condi-
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tionis als die ritterschafft seyen, komme er zu einem und dem andern, wolle
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er dieses geschäfft genugsam unterbauen, hoffe, die übrige werdens auch
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thun.

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Memmingen. Seye nöhtig, daß es aller orten, wo der ritterschafft abgeord-
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neter mit seinem memorial einkommen und die gemühter occupirt, über
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geben werde, als bey den herrn Kayserlichen, Schwed-, Mainzischen und
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fürstlichen. Wer jeniges memorial nicht gesehen, werde dieses nicht recht
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verstehen können.

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Frankfurt. Laßens beym auffsaz bewenden. Wann die edelleuth sehen, daß
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es auf eine trennung außlaufen wolle, werden sie sich schon beßer resol-
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viren ; sonderlich wanns zur satisfaction ankommen sollte, gebe eine statt
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mehr als der adel miteinander. Vergleichen sich mit vorgehenden, sonderlich
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daß es auch Mainz, weiln Dr. Reigersberger ein neuer edelmann seye,
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communicirt werde.

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Lindau. Laße ihme das memorial wohl gefallen, wie auch, daß es vornehm-
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lich denen herrn Schwedischen, als bey welchen der ritterschafft abgeord-
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neter sein memorial anfangs eingeschoben, übergeben und das vornehmste
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fundament des religionfriedens bey außlieferung des memorials gegen denen
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fürstlichen noch weiters außgeführet werde. Bey den herrn Kayserlichen

[p. 288] [scan. 360]


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förchte er, dörffte es von schlechtem verfang sein, weiln sie mit irrigen prae-
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suppositis schon praeoccupirt.

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Und weiln davor gehalten worden, daß jemand auß dem collegio eine raiß
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nacher Münster thun, mit denen daselbst subsistirenden herren stättischen
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gesanden, was diß orts passirt, communiciren und auch zugleich herrn
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grafen von Trautmansdorff, wie auch denen Churmainzischen das memorial
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hinterbringen sollte, wollte er die herrn Frankfurthische, weiln sie mit herrn
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Dr. Reigersbergern gute kundschafft haben und bey demselben angenehm
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seyen, darumb ersucht und gebetten haben.

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Zeigte daneben an, daß er dieser tagen den Treispach (alias Knippschild) bey
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hiesigem buchführer gefunden und zur hand gebracht habe

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Vermutlich P. Knipschild : Von der Ritterschaft Staat und Session. 1644 ( vgl. G. Buchstab
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S. 103 Anm. 31 ).
. Finde den-
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selben zwar weitleufftig, in realibus aber also beschaffen, daß er mit wenigem
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zu refutiren were. Stellts, ob nicht ein und der ander deßwegen die bemü
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hung auf sich nehmen sollte.

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Bremen. Conformirt sich mit denen vorgehenden votis und bitt den herrn
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Lindauischen iezt angeregter maßen, die bemühung auf sich zu nehmen und
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den Treispach zu refutiren.

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Directorium. Halte davor, daß mit übergab des memorials bey denen herrn
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Kayserlichen, Schwed- und Churmainzischen, als welchen das instrumentum
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pacis durch die hand gehen müße und an denen das meiste gelegen, der
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anfang zu machen und was nicht genau beantwortet, mündlich zu diluiren
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und in specie bey denen herrn Schwedischen anzuführen sein werde. Was ihr
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könig glorwürdigster gedächtnus

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Gustav II. Adolf (1594–1632), Kg. seit 1611.
wie auch seiner excellenzen herr vatter,
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der reichscanzler, für judicia von denen stätten gestellt haben und daß iezo
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sehr schimpfflich stehen würde, wann sie vom ersten concept abweichen und
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eine andere collocation machen wollten, welches sie doch zweifelsfrey vor-
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hero mit dem herrn reichscanzler communicirt haben werden und daß sie die
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ritterschafft, ihr vermeinte praecedenz mit recht zu suchen, anweisen woll-
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ten . Und daß der abgeordnete seine person nicht von ganzem corpore der
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ritterschafft legitimiren könne. Bey dem herrn grafen von Trautmansdorff
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hette man gleicher gestalt anzudeuten, daß in anno 1555 könig Ferdinand I.
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sich sehr darob beschwert, daß mit der ritterschafft als mit ständen des reichs
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gehandelt werden solle, weiln sie von Ihrer Majestät ledig und allein
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dependire, welches argument bey denen herrn Kayserlichen vielleicht pene-
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triren werde.

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Wegen Magdeburg seye er indifferent, besorge, es werde die ordnung doch
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nicht daselbst geändert werden wollen.

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Bey Monsieur de la Barde weren die rationes nur mündlich anzuregen,
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warumb man sich von den fürstlichen separirt. Wann er aber selbige be-
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gehrte , könnte man sie Lateinisch machen und ihme hernachen hernacher übergeben.

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Neben dem hette man sowohl an die herrn Kayserliche als Schwedische zu
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begehren, daß sie das memorial nicht nur lesen, sondern auch hiernächst die
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stätt wißen laßen wollten, wohin ihre resolution und meinung gehe. Inglei-
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chen sowol von diesen eine attestation, waß deßwegen bey ihnen vormals
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vorgegangen, als auch von Magdeburg einen extractum protocolli zu begeh-
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ren , wie die protestatio in consilio evangelicorum pleno interposita gefallen.
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Im übrigen halte er davor, daß der mühe wohl wehrt were, wann iemand
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hinüber nacher Münster raißen thete, sonderlich weiln das collegium drüben
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zimlich schwach, wolle deßwegen die herrn Frankfurtische gleicher gestalt
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gebetten haben, die mühewaltung über sich zu nehmen

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Regelmäßig anwesend waren in Münster nur die Gesandten von Köln, Aachen und Augsburg.
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Durch die Mehrfachbelastungen ( CC , FR, SR) von Dr. Hermann Halveren, der neben Trient
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und Brixen seit dem 27. Juni 1646 auch Köln vertrat, nachdem Constantin von Lyskirchen und
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Dr. Gerwin Meinertzhagen den Kongreß verlassen hatten, und Dr. Johann Leuxelring, der nicht
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nur 16 Städte, sondern auch die Abteien Kempten und Lindau vertrat, waren Sitzungen des Städte
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rats nur selten möglich, es sei denn durch Hinzutritt verschiedener protestantischer Städte. –
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Dr. Hermann Halveren war Registrator und Sekretär in Köln, als er mit der Vertretung der
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Fürstbischöfe von Trient und Brixen betraut wurde. Später war Halveren Syndikus der Stadt
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Köln und stieg schließlich zum Vizekanzler des Bistums Straßburg auf (L. Ennen V S. 737;
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Bittner I S. 279f.).
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Die ulteriorem declarationem belangend, halte er davor, daß selbe drüben
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dem herrn Französischen und hier dem Monsieur de la Barde honoris causa
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und weiln die deputation schon gemacht, zu insinuiren were, seye deßwegen
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bereits an den herrn Collmarischen geschrieben. Wobey es endlich auch
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geblieben.

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Herr Director fragt hierauf, wer die einlieferung bey denen herrn Schwe-
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dischen und Magdeburgischen verrichten solle?

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Das städtische Bedenken wurde am 18. Juni präsentiert und diktiert (Druck Meiern III
S. 580–583 ).

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Conclusum. Beede vorsitzende auf ieder bankh, als Straßburg und Lübekh
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auf der Rheinischen, Regensburg und Nürnberg auf der Schwäbischen
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bankh.

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