Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
41. 24. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 23 4 Uhr

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24. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 März 23 4 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19, fol. 56–62’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
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72’–82’; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
22
94–103’, 106–108’; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Bericht des bremischen Gesandten über seine Reise nach Münster. Memorial der Stadt Regensburg.
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Anerkennung Leuchselrings für die von ihm vertretenen gemischt-konfessionellen Städte. Protest gegen
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die Präzedenz der Reichsritter. Auslassung der Hanse aus fürstlichem Konzept zum Handel. Ver
26
gütung
des Kreissekretärs.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen auf der Rheinischen, Nürnberg, Ulm, Eßlingen und Lindau
28
auf der Schwäbischen Bank.

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Directorium proponirt, nach deme man nachricht erlangt, daß an statt der
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re- und correlation der höheren

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30 collegien] In Strassburg geändert zu ständ.
collegien bedenken zu Münster verleßen,
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denen Kayserlichen herren plenipotentiariis auf einen gewiesen tag beneben

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1
einem memorial insinuirt und zugleich gewalt auffgetragen werden solle,
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daßienige heraus zu nehmen, was dem reich nuzlich, dem frieden beförder
3
lich und denen reichsconstitutionibus und herkommen gemäs were, seye man
4
sowol ratione modi procedendi als des memorials halber sorgfältig gewesen,
5
was dabey ex parte der stätte zu thun sein wolle, damit daß befahrende prae-
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judicium , in dem der chur- und fürstlichen intention zu Münster dahin
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gehe, die stätte von diesem actu außzuschließen, abgewendet werden
8
möchte, und habe sowol dieses, als auch des auffsazes wegen den herrn
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Bremischen nach Münster vermöget, umb daselbsten gute unterbauung und
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information in einem und dem andern zu thun. Indeßen habe das Chur-
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mainzische directorium ihme anzeigen laßen, daß nechstkünfftigem mitt-
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woch die bedenken auch alhier abgelesen werden sollen. Wann nun dem
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herrn Bremischen seine relation abzulegen belieben wollte, hette man als-
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dann weiter von der sache zu reden

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Bericht des kölnischen Direktoriums über das bremische Anbringen in Sitzung des SR Münster
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vom 25. März 1646 ( Nürnberg 18 fol. 107’–108).
.

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Bremen. Weiln es denen herren insgesambt belieben wollen, ihn nach
16
Münster abzuordnen, habe er solches der sach zum besten gerne auf sich
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genommen und selben tags noch, als ihme die commission aufgetragen
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worden, im nahmen Gottes die rayse angetretten. Wie nun selbige abgeloffen
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und was darauff verrichtet worden, verlase er ex charta, so denen actis bey-
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gelegt und folgenden innhalts ist:

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Sambstags, den 21. martii, gegen 10 uhr zu Münster, Gott lob, glücklich
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angelanget, alsobald an herrn Dr. Ölhafen geschikt, und mich bey ihm
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anmelden laßen, der aber zuvorderst seinen secretarium zu mir gesandt, und
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de adventu gratuliren laßen, bald darauff selbst zu mir kommen, sich er-
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freuet , daß ich wegen der sach herüber gangen, were er selbst fast willens
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gewesen, hinüber zu raißen, excusirte, daß nicht collegii nomine geschrie-
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ben , es were so plözlich am mittwoch hora duodecima, wie sie zu raht
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gewesen, ihnen die anzeige geschehen, daß man bis sambstag nach mittag
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hora 2 a die re- und correlation inter tria Imperii collegia super prima classe
30
thun wollte. Da dann dominus Coloniensis auff erinnern und gutbefinden,
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daß man eilends auff Osnabruck schreiben möchte, angenommen, nomine
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collegii ein schreiben zu verfertigen, das er auch gethan und ihme zuge-
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schikt , da er aber befunden, daß derselbe die sach nicht recht eingenom-
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men , hette derowegen angenommen, an herrn Gloxinum zu schreiben, quod
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factum.

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Wegen deren monitorum, so evangelische Münsterische auf Osnabrugg
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geschickt, communicirte mit ihme, verlaasen das bedenken, und sagte ihm
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bey den passibus, da nicht gefolgt, ursach. Ille: Liese ihm alles wolgefallen,
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auch insonderheit, daß man mit beysezung der wörter „wider die evange-
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lische “ dem herrn Regenspurgischen in puncto rerum judicatarum satisfac-
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tion thun wollen. Auch war er mit dem, was ad politica auff communiter

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1
beschehene erinnerungen exempli gratia de jure fisci gut befunden, gar einig,
2
were sein votum auch dahin gegangen.

3
De re- et correlatione were eben hingeschikt zu Churmainz von Branden-
4
burg , daß man aus ursachen damit inhalten möchte, bis auf nechste woche.
5
Aber noch keine antwort. Es solten sonsten civitates mit dabey sein, daran
6
were kein zweifel. Super reliquis classibus weren sie bereits fertig.

7
Ich schikte darauff credentiales an Cöllen und stellete zu ihrem belieben, ob
8
sie allein oder noch neben iemand der anwesenden mich hören wolten. Illi
9
ließen mir halb zwey sagen, weil ad horam secundam re- et correlatio für
10
gehen solte. Ego kam hin umb eins, bedankte mich, daß sie nomine collegii
11
oder anwesender reichsstättischen gesandten, mich großgünstig hören wol-
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ten . Legte die werbung secundum commissionem bey ihnen ab.

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1. Vermelde, wie vorgestern per privatas litteras Dr. Ölhafen avisiret und
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darauf heri frühe consultirt und das gutachten verfertiget worden. Die
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monita in politicis weren mehrentheils observirt, der passus de voto et jure
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civitatum were aus ursachen, quas deducebam und habender guten nach-
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richt , also wie befindlich, gesezt. Das gravamen quartum de jure fisci were
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gelaßen wegen apud civitates aeque alß bey höheren ständen habenden und
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exercirten rechtens.

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Catholicorum meinung in puncto amnistiae were formaliter inserirt, wie
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begehret worden. Bey der connexion were daselbst nur die anregung wegen
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des herrn Augspurgischen geschehen ex causis, daß nemlich Augspurg und
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andere dergleichen stätte, worinnen die evangelische bürgerschafft 6, 7, 8, ia
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10 mal die catholische numero et frequentia superirten, von denen evange-
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lischen nicht für catholische stätte gehalten werden könnten. Zumaln prin-
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cipiis catholicorum, die sie in ihren gegenvorschlägen gesezt, gemäß, daß
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das jus constituendae religionis in stätten nicht bey dem magistrat, sondern
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fürnemlich mit und bey der bürgerschafft bestünde, auch in theils der be-
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nannten stätte wieder den dem herrn Leuxelring auffgetragenen gewalt
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protestirt, theils ihn revocirt hetten, wie davon nachricht vorhanden sein
31
solle

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Vgl. zu dieser Diskussion G. Buchstab S. 79–86; P. v. Stetten II S. 712ff.
.

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2. Betreffend das einseitige conclusum re- et correlationis were zu Osna-
33
brugg mit befrembdung vernommen, herren fürstliche daselbst hetten an
34
Österreich geschikt, der es auch improbiret und deßwegen vernehmen
35
laßen, daß er anhero schreiben und bitten wolte, zu differiren bis auff mitt-
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wochen nechster wochen, da beydes zu Münster und Osnabrugg conformiter
37
re- und correlatio angestelt und darauff extraditio geschehen könnte. Wolte
38
glauben, hiesigen stättischen theils weren sie dißfalls cum Osnabrugensibus
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gleicher meinung.

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Were auch etwas frembd fürkommen, daß man nomine collegii nicht ad-
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visiret , were aber bereits vom herrn Norimbergensi informirt worden,
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woher es kommen, derowegen die herren dißfalls zu excusiren. Viel frembder

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1
aber were gewesen, daß man verstanden, daß ein solch arbitrium dominis
2
Caesareis gegeben werden sollte; darauß zu nehmen, was 1. zu erlangung des
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friedens diensam, 2. dem alten herkommen und reichs constitutionibus
4
gemäs, 3. dem heiligen Römischen reich fürträglich. Hierdurch würde jus
5
suffragii statibus, zu deßen exercitio sie doch a Caesare beruffen, genommen
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und alle biß daher geführte consultationes auf einmal über den hauffen
7
geworffen. Derowegen domini Osnabrugenses dafür hielten und sich ver-
8
sicherten , daß hiesige herren gesande mit einig sein würden, daß bey
9
künfftiger extradition angedeutet würde, dis were der erbaren frey und
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reichsstätte allerunterthenigstes gutachten, daß sie hielten zu erlangung des
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lieben friedens dienlich, cum reservatione addendi.

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3. Were auch in etwas sorgsame gedanken gerahten wegen mitberuffung der
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stätte ex varia relatione. Herr Ölhafen hette geschrieben, daß civitates mit
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dabey sein werden, ein anderer aber anderst. In eventum hetten domini
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committentes dafür gehalten, daß civitates nicht still darzu zu schweigen,
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sondern exclusionem oder vorbeygehung anden müßen, zumaln civitates
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sowol als die höhere collegia einen stand des reichs praesentirten, pari jure
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cum caeteris, sola ordinis praerogativa salva. Könnte auch in effectu ihr
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votum nicht pro decisivo geachtet werden (wofür es doch die evangelischen
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fürstliche in ihren übergebenen gravaminibus politicis selber hielten), wann
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der schluß hinder den stätten, wie eine zeit hero anmaßlich geschehen,
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gemacht werden sollte. Wann aber an mitberufung derselben nicht zu zwei-
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feln , were kein dubium oder wort davon zu machen.

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4. Bäten domini commitentes mei umb maturirung des gutachtens ad classes
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reliquas und versehen sich, es werden zur relation über dieselbe ihnen die
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ehre geschehen und hinüber deputirt werden. Übergab das gutachten cum
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tribus memorialibus.

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Illi, nach abtritt bedankten sich des gruses und rühmten, daß domini Osna-
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bruggenses dergestalt zu vorschub und beförderung der gemeinen sach
30
treulich laborirten, bedankten sich auch gegen mich für aufgenommene
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mühe, herüber zu raisen und mit ihnen daraus zu communiciren.

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Were ihnen lieb, daß das gutachten dergestalt gefertigt und einkommen, es
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were die ansag vom reichs directorio am vergangenen mittwoch denen
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stättischen geschehen gegen heut umb 2 uhren zur re- et correlation. Und
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were also dran kein dubium, auch derowegen nichts zu regen, sonsten weren
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sie ihres theils, daß es zu anden gewesen, einig. Nun hetten sie,

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36 was] Strassburg wans.
was heute für
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sich gangen, bedacht zu erscheinen und die verlesung der oberen stände gut-
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achten anzuhören, folgends zu entschuldigen, daß civitates ihres theils noch
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nicht fertig, und denenselben ihr notturfft fürzubehalten. Die einseitigkeit
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des conclusi were ihnen ebenmäßig frembd fürkommen. Daß nicht colle-
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gialiter geschrieben, excusirten sie, wie herr Ölhafen gethan, gaben mir das
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versiegelte schreiben, so sie hetten abgehen laßen wollen.

[p. 150] [scan. 222]


1
Ratione extraditionis et arbitrii Caesareanorum weren sie auch nobiscum
2
einig. Quod ad votum ipsum oder das zugestellte gutachten, hetten ihres
3
theils nicht nicht dabey weiter zu erinnern. De jure fisci weren nobiscum einig und
4
hette Colonia selbig recht länger denn 100 jahr exercirt. Fragten, obs dann
5
nun der herren Osnabruggischen einmütiger meinung gemäß were und die-
6
selbe alle dahin stimmten, nemine dissentiente? Quod affirmabam. De
7
cautione addita wegen herrn Leuxelrings möchten wollen, daß nicht dar-
8
innen were, werde er gewaltig sich darüber beschweren. Ego: Were ex dictis
9
causis also beliebt und werden ceteri domini catholici es ihnen nicht anzuzie-
10
hen haben, sondern es auf herrn Leuxelrings eigene beantwortung gestellt
11
sein laßen. Referirte, daß zu Frankfurt elector Saxoniae et Brandenburgicus
12
contradicirt, da man Augspurg als eine catholische statt deputiren wollen.
13
Item, daß domini Suecici sich auch verlauten ließen, daß sie sie für eine
14
evangelische statt hielten.

15
Illi: De deputatione auff Osnabrugg excusabant, daß, obgleich es ihme ihnen nicht
16
anderst gebühren wolte, dannoch sie selbsten ratione directionis verhindert
17
worden, der bürgermeister von Aach auch alt und surdaster

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Gemeint ist Joachim von Berchem (1572–1648), der vornehmste der Aachener Gesandten, Bürger
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meister , in vielen diplomatischen Geschäften Vertreter seiner Stadt. Neben ihm befanden sich am
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Kongreß Rudolf Twist, Syndicus, und als Deputierter der evangelischen Bürgerschaft Georg Ulrich
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Wenning, der rührig, letztlich aber erfolglos für seine Mitbürger kämpfte (J. Finken ).
, Augspurgi-
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scher propter gravamina bereits hinüber deputirt und deßwegen ihme nicht
19
wol ein mehreres auffzulegen und iemands ex protestantibus zu deputiren,
20
sich etwan nicht schiken werde. Wollten aber ehist ihre meinung ad tres
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reliquas classes herüber senden. Ad classem secundam were es bereit auf-
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gesezt und mit dem andern könnten sie bald fertig werden. Baten, ich
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proximo martis, dagegen sie senatum civitatum convociren wolten, mich
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miteinstellen wollte. Ego, entschuldigte mich diß leztern, weil ich verlaßen,
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auff montag, wills Gott, zeitig wieder zu Oßnabrugg zu sein und mir
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selbsten wegen der briefe und post daran gelegen. Wegen der deputation
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vermeinte, es könnte wol ex protestantibus iemand, item auch der syndicus
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Aquisgranensis, deputirt werden, man machte ia in denen stuken nicht
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parteyen. Illi approbabant; wollten ilico cum ceteris civitatensibus commu-
30
niciren .

31
Ego erinnerte auch wegen der reichsritterschafft in puncto praecedentiae,
32
und daß man zu Osnabrugg weiter apud dominum Magdeburgensem ge-
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andet ; es bleibe aber beym vorigen. Derowegen für gut angesehen, daß
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mans auch hoc loco andete und, da verba nicht verfangen wollten, schrifft-
35
lich protestirt werde utrobique. Illi, ließens ihnen gefallen, wolltens verbis
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zuvorderst anden und folgends in eventum, was zu Osnabrugg dißfalls auff-
37
gesezt werde, auch placitiren und folgen.

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Tanquam hanseaticus addebam gegen sie, ut hanseaticos das ad membrum
39
secundum primae classis in passu de foederibus im fürstlichen gutachten die
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vorhin darinnen gestandene und placitirte mentio de foedere hanseatico

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1
heraus gethan; hette mit herrn Dr. Ölhafen davon geredt, der sich darüber
2
verwundert und bezeuget, daß es auch alhier darinnen gestanden und offent-
3
lich im consilio abgelesen worden. Er, herr Ölhafen, sagte, daß solches des
4
Österreichers practicen sein werde. Illi empfundens und wolltens beym
5
reichsdirectorio anden, wir möchtens zu Osnabrugg auch thun. Resalutirten
6
die herrn Osnabruggische.

7
Post tertiam kam herr Regenspurgischer zu mir und beklagte sich, daß seine
8
erinnerung, so ab evangelicis alhie beliebt (wie bey Regenspurg anno 1630
9
practicirt), außgelaßen, werde ex mala informatione geschehen sein. Were eine
10
sach, woran ihnen doch nicht allein, sondern allen evangelischen gelegen.
11
Dann res judicatae, so ante Passaviensem transactionem

41
Passauer Vertrag von 1552, der den Bekennern der Augsburgischen Konfession freie Religions
42
übung bis zu einem neuen Reichstag sicherte. (vgl. K. Brandi S. 386–442).
fürgegangen, weren
12
ex sententia catholicorum per Passaviensem transactionem et pacem religionis
13
nicht auffgehoben. Nun were anno 1542 wider Regenspurg gesprochen, daß
14
sie das evangelische exercitium abstellen sollten, sie hettens dannoch nicht
15
gethan. Anno 1630 aber were dißhalber eine Kayserliche commissio wider
16
sie angeordnet und gestreng mit ihnen verfahren worden, möchte an anderen
17
orten auch, aber vielleicht kein so merklich exempel als bey ihnen, sich be-
18
geben haben

43
Vgl. dazu das regensburgische Memorial in Meiern II S. 795 –798.
. Der spruch, so vormals pro civitate contra episcopum gesche-
19
hen , gienge diese sach nit an.

20
Ego, were man zu Osnabrugg in den gedanken gestanden, daß sein intent nur auff
21
die zuschlägliche urtheil gerichtet were, derowegen man die wörter (wider
22
die evangelischen) hierbey gerukt. Sonsten weren seiner erinnerung Wörter
23
formaliter behalten, aber der locus de rebus judicatis etwas contrahirt und
24
causae ecclesiaticae et politicae conjungirt worden. Ille beklagte sich, daß
25
ichs bereit übergeben. Dominus Norimbergensis hette ihme referirt, wie der
26
locus gefaßt, aber auf seine information selbst gewünscht, daß es anders
27
were. Bate, es wieder zu fordern und noch beyzusezen. Er wollte ein klein
28
memorial drüber auff Osnabrugg abfaßen und mir zustellen.

29
Ego entschuldigte, daß ich per angustiam temporis nicht vorher zu ihme
30
schiken oder auch die übergebung differiren können. Wollte gleichwol hin-
31
schiken und bitten, es mir wieder zu senden, weiln mir etwas eingefallen,
32
darnach ich zu sehen hette.

33
Habs ilico, nachdeme er weggegangen, gethan, der herr syndicus Colonien-
34
sis

44
Gemeint ist Dr. Gerwin Meinertzbagen.
aber hat sagen laßen, daß ers bereit herumbgeschikt an Augsburg und Nürnberg Augsburg, Nürnberg etc .
35
Da etwas darinnen zu endern, möchte

40
35 ers] Strassburg ides.
ers nur auffsezen und ihme
36
zusenden, wolte ers wol einruken. Ego schikte an Nürnbergischen und
37
bat, wanns ihme zukäme, mich daran davon zu avisiren. Ipse Ipso absente, hats der
38
diener angenommen zu vermelden, were sonst noch nicht dahinkommen.

39
Gegen abend schikte an herrn Wolff, Ratisbonensem, und lies vermelden,

[p. 152] [scan. 224]


1
daß ich an Cöllen geschickt und was für antwort bekommen, bittend, mir
2
horam auf morgen früe zu ernennen, daß ich zu ihm kommen und weiter
3
von der sach reden möchte. Ille hats gar übel empfunden, daß Colonienses
4
ihme vorbeygangen und erst an Augsburg geschikt, wanns an ihn käme,
5
wollte er weiter mit mir reden und

37
5 es] Ulm , Isny [nicht.
es wißen laßen. Post horam lies er wißen,
6
daß ers bekommen, und werden die evangelische gegen 7 uhr morgenden
7
tags bey ihme seyn, ob mir gefiele, daß sie in gesambt zu mir kämen oder ich
8
zu ihnen mich finden laßen wollte? Ego habe mich erkläret, zu ihnen zu
9
kommen.

10
Sontag den 22. martii hora 7 ma bin zum herrn Regenspurgischen kommen,
11
wohin auch die übrige herren evangelici, Nürnberg, Colmar, Memmingen
12
sich eingestellt. Und hat dominus Ratisbonensis 1. wegen des, was seine
13
herren principales betrifft, nochmals gebetten, dasselbe nominatim ante
14
verbum „principiis“ dergestalt, wie er die formalia abgefaßt und mir zuge-
15
stellet , inserirt werden mögte. Hat mir eine geschriebene eingebundene kurze
16
information juris et facti, davon der trukh unterwegen, vorgezeigt, were nicht
17
allein suis principalibus, sondern toti causae evangelicae daran gelegen. 2.
18
Wegen des herrn Augspurgischen und deßhalber getahnen caution, ange-
19
zeigt , daß derselbe deßen höchlich beschwert und vermeldet, daß, wann man
20
dergleichen andung gegen ihm ia tuhn wollen, sollte mans doch in ihrem,
21
der catholicorum gutachten und voto nicht getahn haben. Wann evangelicis
22
frey, in ihr, der catholischen, votum etwas hineinzuruken, würde es ihnen
23
auch frey sein, der evangelischen voto etwas hineinzubringen. Hat dafür
24
gehalten, daß die andung zwar nicht unrecht, und wundere ihn, daß Sueci
25
ihme längst keine status

38
25 controversiarum] Strassburg controversiam.
controversiarum
controversiam
movirt, aber es könne seines
26
bedunkens wol ad alium locum, nehmlich da vorher der evangelischen
27
bürgerschafft zu Augspurg, Kauffbeyern, Biberach, Ravenspurg etc. gedacht
28
wird, da es per parenthesin füglich eingebracht werden könne.

29
Nürnberg, Colmar, Memmingen haben 1., was wegen der statt Regenspurg
30
angedeutet, ihnen gefallen laßen; 2. wegen der andung ratione des herrn
31
Augspurgischen haben dafür gehalten, weiln daher eine große schädliche
32
trennung zu besorgen, die evangelische bürgerschafften der gemelden stätte
33
Augspurg und Kauffbeyren vormals in anno 1641 zu Regenspurg ihre
34
sollicitanten Dr. Herwarth und Dr. Laubern

39
Johann David Herwart (gest. 1648), vom Ausschuß der evangelischen Bürgerschaft am 1. Oktober
40
1640 zum Reichstag nach Regensburg entsandt (Auftrag und Aktivitäten Herwarts bei P. v. Stetten II S. 567–572, 581, 585). Am Westfälischen Friedenskongreß nahm Herwart nicht
41
teil (so APW [ III A 1, 1 S. 74 Anm. 2 ] ), korrespondierte aber mit dem Nürnberger Ölhafen und
42
dem Lindauer Dr. Valentin Heider. – Die kaufbeurischen Protestanten vertrat in Regensburg der
43
Augsburger Dr. Johann Matthias Lauber, der mit zahlreichen Schreiben auch während des West
44
fälischen Friedenskongresses ihre Interessen zu wahren suchte. Auf dem Frankfurter Deputa-
41
tionstag ließen sich die Protestanten Augsburgs von Dr. Johann Leuber (1588–1652), den kur
42
sächsischen Gesandten, vertreten (P. v. Stetten II S. 620; über den kursächsischen Hofrat
43
Leuber F. Roth , Auswertungen R 1450; Bildnisse II S. 2; APK 15051–15054; APW [ II C 2 S. 313 Anm. 2 ] ).
gehabt, aber wieder die gewalt
35
des herrn Leuchselrings nichts durchaus sich beschwert. Die angezogene
36
protestationes von Chursachen und Brandenburg auch also, wie allegirt,

[p. 153] [scan. 225]


1
nicht bewand oder gemeint, worbey er, Norimbergensis, dann praesens
2
gewesen, auch dergleichen andung, wie Colmar, angezogen, wol gegen
3
evangelische, e. g. daß Colmar vertrette Kayserberg und Türckheim, welche
4
stätte doch beyde catholisch, gethan werden möchte, geschweigen, daß die
5
majora doch in causa religionis nicht gelten und derowegen nichts daran
6
gelegen, ob herr Leuxelring viel oder wenig vota hette, daß darumb diese
7
andung auß diesem reichsstättischen bedenken ganz außzulaßen und, wann
8
mans ia anden wollte, durch ein absonderlich memorial, oder wie es sonst
9
füglichst geschehen möchte, zu thun. Im übrigen allen ließen sie ihnen das
10
bedenken gar wol gefallen.

11
Ego entschuldigte, daß ich gestern vorher, wie ich resolvirt, auch zu Osna-
12
brugg die abrede gewesen, mit denen gesambten herrn evangelischen nicht
13
communiciren können, sondern das gutachten übergeben müßen, weil mir
14
nemlich das gutachten durch einen botten nachgeschikt und es allererst
15
gestern nach drey uhren morgens zu handen gelieffert worden, were unmög
16
lich gewesen, früher zu Münster zu sein, als umb die zeit, bey zehn uhren, da
17
ich ankommen. Hette hernacher, nach dem die re- et correlatio differirt, mit
18
einem ieglichen a part gleichwol aus der sach communiciren wollen, were
19
der herr Regenspurgische aber sponte sua (welcher ehr mich nochmals
20
bedankte) zu mir kommen, und aus der sachen, wie vermeld, geredt, fol-
21
gends wißen laßen, daß auff heute hora 7 ma domini evangelici bey ihme sein
22
werden, were mir desto lieber und erfreulicher gewesen, die gelegenheit zu
23
haben, mit ihnen conjunctim zu reden, legte curialia wegen meiner herren
24
committenten, der Osnabruggischen herren abgesanden, ab.

25
Rem belangend, vernehme gerne, daß die herren mit dem auffsaz des gut-
26
achtens allerdings einig bis auff 2 puncten. Selbe puncten und zuvorderst den
27
1. betreffend wegen Regenspurg, repetirte, was gestern bereits gegen herrn
28
Wolff erwehnet und zweifelte nicht, man würde auff diesen bericht und
29
information von der sach zu Osnabrugg mit der insertion, wie determinirt,
30
wol einig sein. Wollte das zugestellte memorial mit übernehmen und ein-
31
reichen . Quoad ad 2. hette angehört, welcher meinung die herren weren et
32
ex quibus causis, was für ursachen man hergegen zu Osnabrugg gehabt,
33
were bekannt und vorhin referirt. Meines theils stellt ichs dahin, könnte
34
mich aber propter defectum instructionis et mandati nicht ermächtigen,
35
etwas darinnen vorzunehmen. Schlüge für, weil doch nunmehr propter re- et
36
correlationem kein periculum in mora, daß, nechst geschehener anzeige bey
37
Cöllen, das bedenken wieder von mir hinüber auff Osnabrugg genommen,
38
referirt, und es noch vor dem mittwochen durch eine expressen wieder an
39
den herrn Regenspurgischen als vorsizenden evangelischen anhero ge-
40
schikt werden möchte.

[p. 154] [scan. 226]


1
Dominus Norimbergensis probabat und bate darumb.

2
Dominus Ratisbonensis würde sich nicht thun laßen, mit wider hinüber zu
3
nehmen. Cöllen, Augspurg und andere werdens übel vermerken und were
4
auch nicht nöhtig, weil man außer der beyden puncten allerdings einig,
5
welcher wegen die meinung wol herüber gesendet werden könnte. Die
6
andere herren, wie auch hierauff Nürnberg, fielen bey. Und ließe ichs also
7
dabey bewenden. Nahme an, den herren Cöllnischen wißen zu laßen, daß
8
evangelici noch etwas bey dem, was dieselbe besonders betreffe, monirt,
9
derowegen noch eine änderung davon advisirt werden sollte, zu erwarten.

10
Referirte hieneben kürzlich, was wegen des gutachtens super reliquis classi-
11
bus und begehrter deputation von hinnen, item wegen der heimstellung bey
12
extradition des bedenkens von mir beym Cöllnischen directorio fürbracht
13
und was sonderlich ratione deputationis sie sich erkläret. Consentirten, daß
14
deputatio geschehen möchte, sie wolltens befördern. Wegen der heimstel-
15
lung berichtete herr Wolff, daß Caesarei davon erfahren, herr Vollmar aber
16
sich gegen ihme gestern erkläret, sie wollten durchaus ein solches nicht über
17
sich nehmen, sondern auf status es ankommen laßen. Nürnberg sagte, man
18
werde sich deßwegen cum caeteris evangelicis im fürstenraht conformiren.
19
Bate dominum Norimbergensem, er seine rationes, wie er zu tuhn sich
20
erbotten, auffsezen und mir mitgeben wollte. Quoad promittebat, wann er
21
nur soviel zeit haben würde, hats aber hernach, da er zu mir auff beschehene
22
ladung zu mittagseßen kam, entschuldiget, wegen mangel der zeit, und
23
forderlichst nachzusenden erbotten, dabey gegen mir privatim gemeldet,
24
daß er gerne gesehen, daß die distinctio rerum judicatarum in ecclesiasticis et
25
politicis dergestalt, wie von ihnen erinnert, behalten und nicht eine solche
26
conjunctio derselben im auffsaz geschehen were. Doch stellts dahin.

27
Umb 12 uhr habe er einen zettel an die herren Cöllnische des inhalts geschrie-
28
ben , daß seiter gestrigen außantwortung des zu Osnabrugg verfaßten gut-
29
achtens die herren evangelische dißorts neben mir beysammen gewesen und
30
hetten noch ein und anders, so sie in specie angehet, monirt, worüber noht-
31
wendig cum dominis Osnabrugensibus zuvor communicatio geschehen
32
müste, dahero dann vor der re- und correlatio etwa noch eine einrukung
33
oder anderung im auffsaz erfolgen dörffte; hoffte, sie und andere herren
34
catholici, weiln es die evangelischen, wie gesacht, nur angienge, ihme solches
35
nicht zuwider sein laßen werden, erwartend, ob sie mir vor meiner abreiß
36
noch etwas befehlen wollten. Worauff sie mir sagen laßen, daß sie dem inhalt
37
des zettels nachkommen wollten, mit glückwunschung auff

41
37 den weg] Strassburg die raiß, die ich gegen ein uhr im nahmen Gottes drauf vortge-
42
sezt .
den weg.

38
Directorium. Demnach ein und anders in abgelegter relation begriffen, so
39
fernere consultation von nöhten habe, als stelle er zu der übrigen herren
40
abgesanden belieben, ob sie sich darüber vernehmen laßen wollten?

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1
Lübeck. Bedankte sich übernommener mühewaltung und abgelegter rela-
2
tion , bestehe selbige vornemlich auff zweyen puncten: der 1. der Regens-
3
purgischen erinnerung und 2. der Leuxelringischen andung. Ad 1. Wann
4
die clausula anderen reichsstätten kein praejudiz gebäre, könne man ihme
5
wol willfahren und sehen, wo sie sich am füglichsten hineinruken laßen
6
werde. Den andern betreffend, seyen die meinungen discrepant, in deme die
7
evangelische zu Münster dafür halten, man könnte diese clausul an diesem
8
ort außlaßen und alio loco sezen. Nun seye zwar mit der contradiction dem
9
hauptwerk nicht sonderlich gedient, und dem Leuxelring sein anmaßen
10
ziemlich untersagt. Weiln aber die hiesige fürstliche empfunden, daß man
11
Augspurg für eine catholische statt in puncto commerciorum gesezt und die
12
herren Schwedische haben wollen, daß Augspurg in den stand de anno 1618
13
gesezt werde, und viel daran gelegen, auch die Chursächsische und Branden-
14
burgische , als Augspurg für eine catholische statt zu Frankfurt deputirt
15
werden wollen, darwider protestirt, und die evangelische burgerschafften
16
an bemelten orten die evangelicos imploriren, als könnte man sagen, daß
17
man sich im übrigen mit ihnen gerne vergleichen wolle, in diesem stukh aber
18
nicht conformiren könne. 3. Der reichsritterschafft praecedenz halben, weiln
19
Magdeburg sich nicht resolviren wolle, müße man mit der protestation für
20
gehen . 4. Daß Österreich bey dem paß, da der foederum gedacht, den ansee
21
stättischen bund übergangen, seye billich zu anden, dann was er in diesem
22
paß gethan, könne an andern orten auch geschehen; solls wieder ersezen,
23
sonsten dörffte bey dem schluß viel außenbleiben, daß sonsten hineingehört.
24
5. Berichte er, daß der Magdeburgische crayßsecretarius

43
Gemeint ist der niedersächsische Kreissekretär Christian Werner (vgl. [ S. 2 Anm. 7 ] ).
bey den evange-
25
lischen fürstlichen ansuchung gethan habe, daß man ihme eine ergözlichkeit
26
wegen bißheriger großer laborum widerfahren laßen wollte. Stellts, was man
27
dies orts thun wolle, die fürstlichen haben von 100 thalern gered, daran sie
28
zwey theil, die stättischen aber einen 3. theil geben sollten. 6. Habe er
29
coronidis loco berichten wollen, daß man morgendes tages in puncto com-
30
merciorum bey Magdeburg zusammen kommen werde und Österreich
31
geandet habe, daß ihm das memorial nicht auch übergeben worden seye, er
32
habe geantwortet, weiln es denen stättischen allein heimbgestellet worden
33
und bereits drüben zu Münster insinuirt seye, habe man für unnöhtig gehal-
34
ten , solches auch hoc loco zu übergeben, daß es diß orts denen fürstlichen
35
evangelischen übergeben worden, seye aus sonderlicher confidenz gesche-
36
hen . Stehe ihnen frey, ob sie davon reden wollten, bitte, da in eventum dubia
37
vorfallen möchten, denen stättischen parte davon zu geben. Stehe an, weiln
38
er doppelt dabey interessirt, ob er zu raht gehen solle, bitte die herren
39
collegas, ihre meinungen dabey zu eröffnen.

40
Nürnberg. Praemissis curialibus et gratiarum actione erga dominum depu-
41
tatum , halte davor, daß dem herrn Regenspurgischen an hand zu gehen und
42
sein petitum in acht zu nehmen seye. Wegen Augspurg habe er verstanden,

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1
daß rationes pro et contra gefallen, wiße nicht, ob es sich jezt erst werde
2
widrsprechen wiedersprechen laßen, das praejudicium seye vorhanden, in deme die evange-
3
lische bürgerschafften ihre deputirten zu Regenspurg gehabt, aber nicht nichts
4
widersprochen. Hingegen seyen unterschiedliche revocatoria obhanden,
5
man könne der sachen ferner nachdenken. Seye bereits gehörige andung
6
geschehen, aber besser, daß man, wie Chursachsen anno 1643 gethan, für die
7
bürgerschafften stehe und voriger meinung inhaerire. Die reichsritterschafft
8
betreffend, seye billich, daß die stättische ihnen in offentlichen bedenken vor-
9
gezogen werden, man könne sich durch eine protestation darwider ver-
10
wahren .

11
Was ratione foederis hanseatici gedacht, seye ihme solches nicht bekannt,
12
wolle es dem herrn directori überlaßen, seye billich zu anden, wolle sich in
13
diesem puncten auff die majora bezogen haben.

14
Und weiln punctus commerciorum morgendes tags bey denen herren fürst
15
lichen vorgenommen werden solle, wolle er den herrn Lübekischen gebetten
16
haben, dem conventui beyzuwohnen und das stättische interesse zu beob-
17
achten , damit demselben kein praejudiz zugezogen werde.

18
Bremen. Die Regenspurgische erinnerungen betreffend, weiln toti causae
19
evangelicae daran gelegen, seye er mit einig, daß es seinem begehren und
20
intention nach dem bedenken inherirt inserirt und in specie exemplificirt werde.

21
2. Die andung contra Leuxelring belangend, seye selbige nicht nur zu
22
Münster vom Lübekischen mit genugsamen ursachen geschehen, sondern
23
auch hier, ehe die inherirung inserirung vorgangen, wol erwogen worden, dabey es
24
dann billich sein verbleibens hat. Was aber den modum anlange, habe man
25
zu Münster insgemein dafür gehalten, daß solches entweder absonderlich
26
durch ein memorial und beylag oder doch alio loco geschehen könnte,
27
worüber er geantwortet, daß sich solches durch eine beylag, weiln selbige
28
für ein pars gehalten werde, nicht wol thun laßen werde. Der andere weg
29
aber möchte sich füglicher practiciren laßen, weiln sonsten eine trennung
30
zu besorgen oder doch Leuxelring solches in publico widersprechen dörffte.

31
3. Der ritterständischen protestation halben, seye er mit vorgehenden einig,
32
daß solche aufgesezt und gehöriger orten insinuirt werde.

33
Item 4., daß des anseestättischen bunds in specie gedacht werde.

34
Was 5. des crayßsecretarii halben für erwehnung geschehen, seye nicht ohne,
35
daß er principaliter denen evangelischen fürstlichen bedient seye, weil er
36
aber auch communi causae zum besten auffwarte, seye billich, daß ihme
37
deßwegen eine ergözlichkeit geschehe.

38
Und weiln 6. der punctus commerciorum bey den fürstlichen tractirt und
39
vorgenommen werden solle, seye nöhtig, daß sich einer von denen stätti
40
schen dabey finde. Weil nun Lübekh zugleich als ein fürstlicher zugelaßen
41
werde, wolle er ihn darumb ersucht haben.

42
Ulm. Praevia gratiarum actione, sagt, habe sich leicht zu expediren, weil die
43
puncten vorher schon genugsam debattirt, die Regenspurgische erinnerung

[p. 157] [scan. 229]


1
concernire communem causam, seye also mit einig, daß selbe dem bedenken
2
eingerukt werde. Den Leuxelring betreffend, obzwar pro et contra rationes
3
gefallen und die Augspurgische selbsten anno 1641 dabey gewesen, aber nicht
4
contradicirt, und zu besorgen, daß es eine trennung geben möchte, wann
5
es aniezo geschehe, so seye doch hingegen auch bekannt, in was trang-
6
salen die evangelische bürgerschafften damals gestekt, und daß sie nicht
7
dörfften klagen; könnte man also die contradiction loco convenienti stehen
8
laßen.

9
Die reichsritterschafft betreffend seye daran gelegen, daß darwider protestirt
10
und dardurch der principalen jura conservirt und erhalten werden.

11
Der hansische bund solle billich wieder eingerükt und reponirt werden.

12
Wegen des crayßsecretarii, was andere thun, seye ihm auch gethan, bene-
13
ficium

38
13 dare officium] Ulm , Isny dari propter officium.
dare officium.

14

39
14–16 Punctum – werde] Veränderter Wortlaut ohne Sinnänderung in Ulm , Isny . In beiden
40
Protokollüberlieferungen Nummerierung der sechs Argumente.
Punctum commerciorum belangend, seye der herr Lübekische zu erbitten,
15
daß er denen deliberationibus beywohne, damit denen stättischen nichts ver-
16
absaumet werde.

17
Eßlingen. Praemissa gratiarum actione, will vorhergehendes kürze halben
18
repetirt haben, könne gewisser respect halben Regenspurg wol gratificirt
19
werden.

20
Leuxelring betreffend, halte er nochmaln dafür, daß es gänzlich zu laßen
21
seye, wie es bereit gesezt gewesen, hindere nichts, daß Augspurg herrn
22
bürgermeister Bechlern zu Regenspurg gehabt

41
Neben Christoph Bechler wurde Augsburg noch von Dr. Johann Heinrich Schütz vertreten
42
(P. v. Stetten II S. 566 mit zusammengefaßter Instruktion).
, und der evangelischen
23
deputirte nicht contradicirt, die catholische haben dazumal keine solche
24
contraria vota wie iezund geführt. Die herren Schwedische urgiren es
25
selbsten, nehme ihm ihn wunder, daß man dieses manns verschonen wolle, da
26
doch sonsten bey 15 000 seelen ins elend ziehen müsten.

27
Der ritterständischen protestation halben conformire er sich sowol in die-
28
sem , als in denen 4. und 5. puncten mit vorhergehenden votis. Man solle,
29
was die verehr anlange, ein geringes nicht ansehen, umb willen der secreta-
30
rius dem directorio beywohne, favor zu erhalten.

31
Und weiln der herr Lübekische dem fürstenraht ohne das beysize, könne er
32
anhören, was vorkommen möchte und dabey anzeigen, daß man diß orts
33
keine neue difficulteten zu machen, sondern alles in altem stand zu sezen
34
suche.

35
Lindau. Praevia gratiarum actione sagt, daß die clausula, wie Regenspurg
36
begehrt, dem auffsaz wol inserirt werden könne, der streit habe sich vor
37
anno 1555 erhoben und seye darauff vornemlich bestanden, daß die statt mit

[p. 158] [scan. 230]


1
dem bischoff sich anno 1549 vertragen, deßwegen der raht davor gehalten,
2
daß selbe transactio durch den religionfrieden gefallen seye, halte, daß es
3
eigentlich ad punctum gravaminum gehöre, wann aber dieser statt in specie
4
gedacht, were der andern nicht zu vergeßen. Sonsten möchte man meinen,
5
als wann mans in reliquis tacite approbirte. Was wegen Augspurg beschlo
6
ßen , seye aus statthafften ursachen geschehen, were schimpfflich, wann mans
7
iezo heraußen laßen wollte; ob es aber diß orts zu gedenken oder in ein
8
absonderliches memorial zu bringen, wolle er sich ratione modi mit übrigen
9
gerne vergleichen, modo habeamus substantiam rei.

10
Der ritterschafft halben conformire er sich ebenmäßig mit vorhergehenden.

11
Was des secretarii halben gedacht, solle man ein geringes nicht ansehen,
12
werde seiner in puncto gravaminum noch wol bedörffen.

13
Punctum commerciorum betreffend habe Lübekh nicht ursach, sich davon
14
zu absentiren, sondern seye nöhtig, daß er sich dabey finde, umb, wann ein
15
und ander dubium vorfallen sollte, bericht zu geben.

16
Directorium. Die zeit seye bereits passirt und dazu ein posttag, halte 1. daß
17
die andung für dißmal einzustellen und nur glimpfliche anregung zu thun
18
seye, daß man der hoffnung geleben wollte, es werde künfftig, wann der-
19
gleichen sachen vorfallen, nicht mehr privatim, sondern, wie herkommens,
20
collegialiter an die hiesigen geschrieben werden. 2. Gleich wie man das
21
bedenken über die erste class hinübergeschikt, also wollte man hoffen, sie
22
werden dergleichen bey den übrigen auch thun und die ihrigen anhero depu-
23
tiren , damit man sich eines gewißen vergleichen möge, wiewol den cronen
24
mehrere satisfaction geschehe, wann das bedenken über alle vier classes
25
zugleich übergeben würde. 3. Weiln geandet, daß das Leuxelringische
26
votum in disputat gezogen worden, müße man berühren, daß es nicht aus
27
affecten oder ungleicher impression, sondern auf eingelangte revocationes et
28
protestationes der alhiesigen fürstlichen andung und der cron Schweden
29
special erinnerung geschehen seye. 4. Weiln sie sich erbotten, in puncto der
30
ritterschafft praecedenz andung zu thun, seye zu erwarten, wie man sich
31
darüber vernehmen laßen würde, und die re- et correlation abgeloffen seye.
32
Im übrigen könne man dem Regenspurgischen begehren, weiln es nieman-
33
den zu praejudiz gereiche, wohl deferiren, habe es bereits eingerukt, ver-
34
meine , werde also bleiben können, wie verlesen und von allen placitirt
35
worden.

36
Die Leuxelringische vota betreffend bekenne er, daß er ieder zeit ange-
37
standen , ob sie hier zu widersprechen seyen, sondern habe davor gehalten,
38
wie auch die evangelische zu Münster, es werde weitleufftigkeit gebären.
39
Könne die contradictio, wie Bremen erinnert, neben den ursachen und daß
40
man deßen befehl habe, wol in ein memorial gebracht werden. Habe Augs-
41
purg in puncto commerciorum bereits ein starkes praejudicium erlangt.
42
Wann diese differenz der re- und correlation keine hindernus causiren sollte,
43
könnte er wol geschehen laßen, daß die contradictio an dem ort verbliebe.

[p. 159] [scan. 231]


1
Zum fall aber trennung oder dem erbaren stätt collegio einiges praejudiz
2
daraus entstehen sollte, könnte man durch ein absonderlich memorial dar-
3
wider protestiren, oder er wollte in istum eventum ganz nicht darzu ver-
4
stehen .

5
Die protestation wider die ritterschafft könne ohne vorhergehende der fürst
6
lichen resolution nicht wol insinuirt werden, die stätt meritiren ia eine
7
antwortt auf ihr anbringen, und dörffte für füreilig gehalten werden, wann
8
die protestatio einkäme, ehe man stättischen theils recht wiße, was die fürst
9
liche zu thun gesinnet seyen, die zu Münster wollens erst anden und der
10
resolution gleicher gestalt erwarten.

11
Daß des hansischen bunds im fürstlichen aufsaz vergeßen worden, könnte
12
zugleich geandet werden, aber nicht von stättischen allein, sondern auch von
13
denen fürstlichen, der Lübekische herr abgesande könne es morgen im
14
fürstenraht, wann er sich ohne das darinnen befinde, auch gedenken.

15
Deß crayßsecretarii begehren anlangend, seye daßelbe etwas früezeitig, die
16
tractaten haben noch kein end, daß Mainz- und Österreichische directorium
17
werden auch kommen, wollten die fürstliche darauff bestehen; hette man es
18
mit denen zu Münster auch zu communiciren und alsdann weiter davon zu
19
reden.

20
Conclusum. Das directorium solle ein antwortschreiben an die zu Münster
21
auffsezen, vorgangenen fehler glimpfflich berühren, daß man ihrer depu-
22
tirten und, wie sowol das ansprechen in puncto der ritterschafft als die re- et
23
correlatio abgeloffen seye, erwarten wolle, zumal auch die ursachen andeu-
24
ten , warumb die Dr. Leuxelring betreffende parenthesis dem bedenken
25
inserirt worden, das Regenspurgische begehren einruken, wider der ritter-
26
schafft vorzug protestiren, wann man zuvor eine antwort von denen fürst
27
lichen hier und drüben haben wird, und, daß der hansische bund auß dem
28
concept gelaßen worden, per deputatos auß dem fürsten- und stättraht bey
29
dem Österreichischen directorio anden.

30
Was des crayßsecretarii verehrung anlangt, solle man erwarten, was die
31
fürstliche thun wollen. Im übrigen könne sich der Lübekische herr abge-
32
sande im fürstenraht, wann man von dem puncto commerciorum rede, als
33
ein Sachsen Lauenburgischer wol finden.

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