Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
57. 40. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Mai 13 16 Uhr

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40. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Mai 13 16 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 96 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 152’; Ulm
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A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 182’–183.

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Memorial über die städtischen Bedenken und Wünsche zum kaiserlichen Friedensprojekt.

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Anwesenheit nicht ersichtlich.

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Directorium proponirt: Demnach gestrigen tags für gut angesehen und
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geschloßen worden, daß die dem stättischen bedenken beygesezte marginalia
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29–30 hiernechst – begehren] Fehlt in Isny .
in ein absonderlich memorial gebracht und denen herrn Kayserlichen hier-
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nechst auf ihr begehren eingelieffert werden sollten, als seye daßelbe, gleich-
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wol mit außlaßung der jenigen, welche in das instrumentum pacis nicht
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gehören, oder sonsten offension erweken dörfften, in genere geschehen. Und
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stehe nunmehr dahin, ob man es dabey lassen oder noch ferners dabey
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erinnern wollte?

[p. 244] [scan. 316]


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Verlase darauf den auffsaz von puncten zu puncten und annotirte alsobalden,
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was incidenter erinnert würde wurde , erbote sich auch darneben, denselben ad
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dictaturam kommen zu laßen

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3–8 und – solle] Fehlt in Isny .
und alsdann zu erwarten, was einer oder der
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ander noch weiter dabey zu moniren haben möchte. Worbey es dann geblie-
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ben und ihme vor seine mühe gedankt, sonsten aber dafür gehalten worden,
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daß man das memorial denen herren Kayserlichen per deputatos hinter-
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bringen und der Schwedischen communication in puncto der ritterschafft
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praecedenz noch ferner erwarten solle

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Die Übergabe der städtischen Anmerkungen an Lamberg und Krane erfolgte am 26. Mai 1646
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durch Dr. Gloxin (vgl. Lamberg und Krane an Ferdinand 7. Juni 1646 st. n. RK FrA , RK ) Fasz.
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51 b fol. 5; Beilage der städtischen beschwärden einschließlich der Spezialgravamina über Lindau
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und Weißenburg fol. 6–8; vgl. Strassburg AA 1132 nr. I, 6 fol. 26–27’; MEA FrA , RK ) Fasz.
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15 und 16).
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