Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
182. Sitzung der städtischen Gesandten Münster 1648 Oktober 17

26
182

27

Sitzung der städtischen Gesandten


28
Münster 1648 Oktober 17

29
Wien HHStA StK Karton 9 = Druckvorlage; vgl. ferner Bamberg B 33 II nr. 7 fol.
30
360’–361.

31
Schreiben an die Kreisdirektoren, die die Stände zur Bereitstellung der Mittel für die schwe-
32
dische
Militärsatisfaktion auffordern sollen. Vorbehaltsklausel für falsch veranlagte Stände zur
33
Armeeabfindung. Unterhalt des Reichskammergerichts.

34
Anwesenheit nicht ersichtlich.

35
Weil sich die Stände in ihrer gemeinsamen Sitzung, die sich der kurmainzischen Pro-
36
position anschließt, nicht sofort über diese Punkte einigen können, treten sie nach
37
Kurien auseinander

38
Zu den Verhandlungen dieses Tages Meiern VI S. 626 –631.
. Der Städterat faßt folgendes Conclusum:

[p. 865] [scan. 937]


1
Die Städte laßen das Schreiben an die Kreisdirektoren per majora allein abgehen,
2
und das man auch dabey den creiß directoren andeuten solte, daß sie den
3
restituendis in puncto amnistiae et gravaminum alle assistenz leisten solle.

4
1. Man solte mit überschickung der repartition noch ein par tag inhalten,
5
weil die Schwedische damit nit völlig content zu seyn sagen, damit mans
6
vorher richtig mache

32
Aufstellung der Stände und ihrer Quoten Meiern VI S. 631 –638.
.

7
NB. Es ist aber die meinung nit attendirt worden, dan so man widerumben
8
darein greiffen solte, würde vill streitt erweckt werden.

9
2. Dem cammergericht seyen die stätt wenig schuldig, daselbige procedire
10
ohne das leichtlich wider sye mit execution, also können sye sich zu wei-
11
terem nit obligiren.

12
3. Ad clausulam repartitionis haben auch ein anfang zu machen vermeint, in
13
specie statt Cöllen, das sye umb 125 fl. zu hoch angelegt

33
Allgemeine clausula reservatoria Meiern VI S. 638 . Köln war 1521 mit 1648 Gulden ver-
34
anschlagt
, konnte aber 1545 diesen Anschlag auf 1100 Gulden, 1567 sogar auf 825 Gulden
35
reduzieren ( vgl. J. Müller S. 152f. ). Diese zunächst befristete ringerung wurde immer wieder
36
verlängert, zuletzt 1637 ( Köln K. u. R. 144 Mappe 1567c fol. 37ff.; ebd. 160 Mappe 1577b;
37
Rpr. 95 fol. 296’; G. Buchstab : Köln ).
. So aniezo ihro an
14
etlich 1000 fl. schaden bringen thut. Wider ihre 81jährige possession, daß
15
sye mehr nit dan 825 fl. geben und umb übrige am cammergericht noch
16
rechtigen thuen, protestirt Halveren, und daß dise statt an entstehender con-
17
fusion kein schuld haben will.

Dokumente