Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
12. Sitzung der städtischen Gesandten Osnabrück 1645 November 28

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Sitzung der städtischen Gesandten


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Osnabrück 1645 November 28

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Bremen 2 – X. 8. m. = Druckvorlage.

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Beratung über das fürstliche Bedenken zu den Propositionen.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Nürnberg auf der Schwä
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bischen Bank.

[p. 38] [scan. 110]


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Straßburg. Proponiert, das fürstliche geschickt das übrige. Ward gelesen.
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Bestand in 3 gravaminibus, woruff wir auch, uff reliqua transmissa annotata,
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gefragt.

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Lübeck. 1. So viel betreffe die exemtion immediatorum a jurisdictione et
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oneribus imperii, wehre billig; über das erinnert vor dem, daß immediati
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begehrten gewiße andere, auch gantze stätte zu eximinieren. E. g. mit
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Hervord, Magdeburg, Hamburg etc. , idem item Bremen et Osnabrug et aliis, die
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doch auch alle in den alten reichsmatriculn befindtlich

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Bei den hier erwähnten Exemtionen handelt es sich um den Versuch, bisher reichsunmittelbares
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Gebiet in landesherrliches umzuwandeln und damit die Reichsbeiträge in die Kasse eines Landes-
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herren zu leiten. Die Reichsstandschaft der angeführten Städte war umstritten (zur Lage Her-
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fords , Hamburgs und Bremens vgl. G. Buchstab S. 30–32, 68–74; zu den Bemühungen der
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Mediatstädte Stralsund, Erfurt, Magdeburg, Minden, Münster und Osnabrück, reichsunmittel-
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bar zu werden, Literatur bei F. Dickmann S. 570).
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2. Quod ad illud, daß keinen landtsassen und unterthanen privilegia in prae-
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judicium superiorum geben werden solten. Leßets dahin verstelt sein, doch
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müße ad quoslibet alios privatos gerichtet werden, denen in praejudicium
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statuum nicht privilegia zu geben.

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3. Nihil.

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Ad articulum 3. in fronte § ‘Imgleichen werden alle’, darinnen ein jeder standt
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ponatur simpliciter, ein jeder hohen und niederen standts. Von außlaßung
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civitatum hanseaticarum jam ante dictum.

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Nürnberg erinnert, daß durum, das Caesar absque contra sensu consensu statuum gar
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keine moderation thun mögen, velt addi: ‘Bestendige’.

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Ad gravaminem gravamen novem 1. : Sich oder auch andere ihnen nahgelegen, oder
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andere immediatos zu eximieren.

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De privilegiis privatorum in praejudicium statuum – ist einig. Nobilität und
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dignitäten – die in cantzley dabey fürgangene nundinationes abzustellen.

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Deposito, publica auctoritate occasione belli apprehenso et consumta.

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Jurisdiction, angemaste abzugraßen und nit allemahl fundirte.

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Hansestätte maneat.

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Privilegia immunitates immunitates: , privilegia immunitatum et exemtionum zu abbruch
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ihrer herren jurisdictionalium.

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Erinnert von vermeinter exemtion der postmeister

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Die Post, d. h. Posthäuser und Postbediente, war von Steuern, Zöllen, Reallasten u. ä. befreit.
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Trotz der Exemtionen blieb der Einfluß der städtischen Obrigkeiten auf die Post und ihr Personal
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gewahrt, da sie die Postmeisterstellen in der Regel mit eigenen Bürgern besetzten, die dann von Kur-
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mainz als dem obersten Reichspostdirektor nur noch bestätigt wurden. Im Verlauf des Krieges aber
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wurden die Postmeisterstellen häufig mit Fremden besetzt und damit dem direkten Zugriff der
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städtischen Behörden entzogen. Daß die Reichsstädte, die bislang die Post weitgehend kontrolliert
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hatten, dagegen Sturm liefen und eine friedensvertragliche Lösung in ihrem Sinne anstrebten, ver-
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wundert nicht (vgl. dazu G. Buchstab S. 161–164).
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Kolmar. Exemtiones immediatorum ante hac factae billig zu endern. Die ein
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zeithero sich wiederrecht und de facto eximiert.

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Bremen. Conformierte mich prioribus, erinnerte daneben, wegen der exem-
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tionsprivilegien der privatorum etwas deutlicher und volliger zu setzen.

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Straßburg. Anno 1634 zu Frankfurth erinnert, wegen Österreich, daß unter
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das cammergericht bracht werden möge

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Das Reichskammergericht war in erster Instanz nur zuständig für Prozesse gegen Reichsunmittel-
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bare , in zweiter für Austräge sowie Appellationssachen aus den Territorien, aber ohne das privi-
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legium
de non appellando. Österreich war also dem direkten Zugriff des Reichskammergerichts
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entzogen, wegen der antiprotestantischen Politik der Habsburger ein Dorn im Auge der evangeli-
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schen Stände (zum Frankfurter Tag vgl. J. Müller ; J. Kretzschmar II S. 269ff).
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Matricul, sobaldt solche obberurter maßen ergentzt und respectu alzu höher
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anschläg zu billiger moderation gebracht. Unterthanen, additur addatur : bürger,
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inwohner, schutz und schirms verwandten.

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Ihrem Ihren rechten ohnabbrüchlich, additur addatur : das ständ sich sonst dawider zu
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defendiren und schutzen befugt.

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Beliebt, daß domino Magdeburgensi zu wißen zu thun, daß morgen fruhe man
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zur re- und correlation einstellen wolle, als ihnen, denen herren fürstlichen,
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beliebte.

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