Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
56. 39. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Mai 12 9 Uhr

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56

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39. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Mai 12 9 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 91’–95’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 145–
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152; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 173–
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182’; Nürnberg SI L 203 Nr. 17 fol. 81–83 ( Teilprotokoll ); vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Relation über die Deputationen zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten; Memorial an die
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Kaiserlichen über städtische Angelegenheiten und Wünsche sowie die Präzedenz der Reichsritter.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen, Herford auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg, Ulm,
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Eßlingen, Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Directorium proponirt, demnach für etlich wenig tagen für gut angesehen
18
worden, daß eine deputation sowol an die Kayserliche als königliche Schwe-
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dische herren plenipotentiarios in bewustem geschäfft gemacht werde, sel-
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bige auch bereits zu werkh gerichtet seye, als habe er nöhtig zu sein befun-
21
den , dißen extraordinari convent an- und damit zu der herren deputirten
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belieben zu stellen, ob sie von ihrer verrichtung vertrauliche parte ertheilen
23
wollten.

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Lübeck. Referirt, sie hetten auf empfangene commission nicht unterlaßen,
25
sich vorderist bey denen herren Kayserlichen anzumelden und die audienz
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auf nächstverschienenen sontag zu 3 uhren erlangt, weren auch von denen-
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selben freundlich und dem herkommen gemäß empfangen, von herrn
28
Cranen in das gemach geführet, mit ihrer werbung, inmaßen selbige

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28 abgered] Ulm , Isny abgelegt.
abgered
29
gewesen, stando et aperto capite gehört und dergestalt

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29 in genere] Fehlt in Druckvorlage.
in genere geantwortet
30
worden, daß das ansprechen ihnen sehr lieb und angenehm und dieses in
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sachen, die das reich concernirten, der rechte weg, den die stände billich
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ambuliren sollten, seye. Von welchem sich gleichwol etliche durch gute wort

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1
ab und an andere, dabey sie sich doch in effectu betrogen finden würden,
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verleiten liesen. Wollten sich haubtsächlich in übergebenem der stätte
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bedenken ersehen, mit dem herrn grafen von Trautmansdorff nach seiner
4
überkunfft darauß reden und sich zu dem, was den reichsstätten ersprießlich
5
und zuträglich fallen würde, ganz willfährig und bereit erfinden laßen.

6
Die Regenspurgische sach betreffend hetten sie, daß ihnen selbige wolbe-
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kannt seye und der statt darinnen ungütlich geschehe, angezeigt und ver-
8
meld , sie findeten selbsten, daß derselben an diesem ort am füglichsten abzu-
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helfen seye, wollten ihnen selbige bestmöglichst recommendirt sein laßen.
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Hetten auch das überreichte memorial gerne angenommen, sonsten aber von
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den Churbayerischen proceduren zimlich weitleufftig discurrirt und dieselbe
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hefftig improbirt. Auf übrige particularia aber, Kauffbeyren und andere
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betreffend, gesagt, sie hetten keinen eigentlichen bericht davon, möchten
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leiden, daß ihnen derselbe gegeben würde, seyen erbietig, mit herrn grafen
15
von Trautmansdorf, wann er in loco sein werde, ebenmäßig darauß zu reden
16
und das ihrige dabey zu thun. Von der reichsritterschafft praecedenz und daß
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denen stätten, quoad votum decisivum, einiger eintrag gethan werden wolle,
18
hetten sie gar nichts wißen wollen, beede differentien für unbillich, die ihnen
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beygebrachte rationes

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19 aber] Fehlt in Druckvorlage.
aber für praegnant gehalten und daß denen reichs
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stätten hierinnen kein eingriff geschehen solle, ihre assistenz versprochen.
21
Was leztlich wegen der justiz gegen sie gedacht worden und daß, wann keine
22
beßere

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22 anstallung] Übrige Überlieferung anstalten.
anstallung darinnen, als bißhero geschehen, gemacht werde, alles, so
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von der kriegsflamm überblieben, vollends zugrund und zu scheitern gehen
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müste, in ansehung, die durch angrenzende höhere obrigkeiten ruinirte und
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außgemergelte reichsstätt anderst nicht als den garauß vor augen sehen und
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zu gewarten hetten, dabey der herr Nürnberg- und Ulmische in particulari
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gute remonstrationes eingewand, hetten sie gar wol zu gemüth genommen,
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höchlich improbirt und daß es guter remedirung wol vonnöhten habe,
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selbsten dafür gehalten. Incidenter aber von des churfürsten in Bayern
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proceduren gered und unter anderen gesagt, er seye eben der jenige, welcher
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Ihrer Majestät zu diesen ignominiosen conditionen forçire, dergleichen von
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Teutschen noch nie gehört oder geschehen. Die frembde cronen hetten sie
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gleichsam bey den ohren gefaßt, daß sie jezo anderst nicht thun könnten,
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darwider kein beßer mittel seye, als conjunctio animorum et virium, damit
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dasjenige, so noch übrig, erhalten werden möge. Und dieses seye dasjenige,
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so sich bey den herren Kayserlichen, wiewol mit mehrern umbständen,
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verloffen habe, davon aber die substantialia erzehlt sein worden.

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Gestern umb neun uhr vormittag weren sie, die deputirte, bey den könig
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lichen Schwedischen herren plenipotentiariis gewesen und ebenmäßig wol
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und freundlich, nach deme sie ohngefehr eine halbe stund, wegen Monsieur
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de la Barde ankunfft, im garten gewartet, von denenselben empfangen

[p. 236] [scan. 308]


1
worden

39
Vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine 11./21. Mai 1646 APW [ II C 2 nr. 112 ]
40
S. 279–283, hier S. 282.
. Und hetten sie sich ad primum die Regenspurgische sach betref-
2
fend dahin erklärt, daß ihnen selbige nicht sonderlich bekannt seye, außer
3
daß der Regenspurgische herr abgesande selbsten mit ihnen darauß gered
4
und ihnen selbige recommendirt. Finden billich, daß man des churfürsten in
5
Bayern acta und proceduren refraenire, welches auch an diesem orth gesche-
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hen müste, weiln er die wapfen in den händen führe und auf viam justitiae
7
nichts gebe. Hetten darauf das Regenspurgische memorial, beneben dem
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project, wie das gravamen einzubringen, gutwillig und mit dem erbieten
9
angenommen, sich ferner daraus zu informiren und ihnen die sach in specie
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recommendirt sein zu laßen. Ad secundum, das votum curiatum der erbaren
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stätte betreffend, seyn sie voriger recommendation noch eingedenkh und
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geneigt, sich darinnen zu ersehen und was die herren Kayserliche über
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gangen und verabseumet, hinwider zu ersezen. Der übrigen stätte particular
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beschwerden und anliegen seyen ihnen schon vorhin beygebracht, wollen
15
ihnen selbige bester möglichkeit nach recommendirt sein laßen. Könnten
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wegen des posttages weiter nicht davon reden. Wollten aber doch nicht
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unterlaßen, ferner nachzusehen, wie denenselben würklich geholffen werden
18
möchte, obwol sie ihres theils anstünden, wie denenselben zu helfen. Worauf
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man geantwortet, daß es füglich mit expresser denomination, weiln deren
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nicht viel geschehen könnte. Ad tertium: Was von einziehung der pfand-
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schafften vorgebracht, hetten sie gesagt, sie verstünden gar wol, was durch
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ablösung der reichspfandschafften gesucht worden; wollten denselben paß
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in acht nehmen.

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Was ihnen 4. des voti decisivi halber vorgetragen worden, seye ihnen
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befrembdlich vorkommen, sagend: Daß sie der stätte angeführte rationes
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von solcher importanz befinden, daß sie selbige nicht auß der acht laßen
27
werden, weiln sie wol sehen, was darunter verborgen liege, nehmlich, daß
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man das collegium civitatum zu praeteriren und beyseits zu sezen begehre.

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Wegen der reichsritterschafft praecedenz hetten sie sich 5. vernehmen laßen,
30
daß ihnen deßwegen derselben gevollmächtigter ein memorial zuhanden
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geliefert hette

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Es handelt sich hier vermutlich um das Schreiben von Gemmingens an die schwedischen Gesandten
42
vom Februar 1646, vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine vom 9./19. Februar 1646
43
APW [ II C 2 nr. 46 S. 141–150 ] Beilagen H–L. Druck des ritterschaftlichen Bedenkens
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Meiern II S. 793 –795.
, darinnen ihre rationes pro sua praecedentia enthalten;
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komme ihnen etwas befrembdlich vor, daß anstatt des worts „stände“ nicht
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„stätt“ gebraucht werde. Worauf ihnen zur antwort gegeben worden, daß
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unter dem wort „stände“ auch grafen, freye, praelaten und die stätt begriffen
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seyen. Stellten demnach denen reichsstätten anheimb, ob sie ihre rationes
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ihnen auch communiciren wollten, mit dem erbieten, vom jenigen, was die
37
reichsritterschafft übergeben, communication zu thun. Hetten soviel von
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sich verspüren laßen, daß sie mehr auf der reichsritterschafft als der stätte

[p. 237] [scan. 309]


1
seiten propendirten und vermeinet, ob were unter dem wort „fürsten“ auch
2
die ritterschafft verstanden, darauf nochmalen mit dißeitigen remonstrationi-
3
bus einzukommen, sowol als die herrn Kayserliche begehrt.

4
Von dem fürstlichen memorial in puncto commerciorum hetten sie 6. nichts
5
wißen wollen, sondern gesagt, daß ihnen das Magdeburgische votum allein
6
communicirt worden seye, nachmals aber, als ihnen geantwortet worden,
7
daß man eben daßelbe meinte, versprochen, wann dubia dabey vorfallen
8
solten, die reichsstätt ferner darüber zu hören. Endlich auch der mediatstätt
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anregung gethan und gesagt, die herren Kayserliche hetten begehrt, daß jene
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auch zur subscription mitgezogen werden sollten, welches die herren fürst
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liche nit herkommens zu sein vermeinten, müse derselben bey dem art. 3. et
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in puncto restitutionis locorum gedacht werden, wollen sie auch a part hören
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und auf heut zu 1 uhr zur audienz verstatten. Dabey es dann geblieben und
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sie damit ihren abschied genommen. Wann ihme etwas außer gedächtnus
15
gegangen were, stelle er zu der übrigen herrn deputirten belieben, ob sie es
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suppliren wollten. Bey denen herrn Kayserlichen habe einer mit diesem, der
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ander mit dem andern gered.

18
Nürnberg. Sagt, seye zwar von dem herrn Lübekischen alles fideliter
19
referirt, dieses aber bey denen herrn Kayserlichen noch ferners vorgefallen,
20
daß herr Cran die stätt Ihrer Majestät patrimonialgüter genennet, welchem er
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neben dem herrn Ulmischen per inversionem geantwortet und gedankt, daß
22
man sie bey ihrer immedietet zu laßen und nicht für patrimonialgüter zu
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halten begehre. Item, als sie in discursu gefragt, warumb der stätt votum bey
24
der duplic und instrumento pacis nicht in acht genommen worden, hetten
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die herren Kayserliche es damit entschuldiget, daß es nicht geschehen seye,
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die vota allerdings zu praeteriren, sondern weiln sie sich nach der cronen
27
replic richten müßen und, obwoln das instrumentum pacis denen herrn
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Schwedischen zugestellet worden, seye es doch nicht geschehen, daß man
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den frieden darnach einrichten, sondern nur ihre gedanken darüber ver-
30
nehmen wollte; seye nicht wolgethan, daß sie selbiges denen ständen com-
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municirt , weiln es dahin angesehen, die stände wider Ihre Kayserliche
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Majestet zu verhezen und verhaßt zu machen. 3. Seye auch der vestung
33
Breisach gedacht worden, daß Ihre Majestet selbige ohne der ständ consens
34
und einrahten, in der Franzosen händ nicht gerahten laßen könnten

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Auf die Forderung der Franzosen nach der Festung Breisach waren die Kaiserlichen lange nicht ein-
40
gegangen ; erst die kurbayerische Drohung mit einem frz.-bayerischen Sonderabkommen bewegte sie
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zu einer Änderung ihrer Haltung. Unter den Reichsstädten sah sich nunmehr vor allem Lindau
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gefährdet, da gerüchteweise verlautete, als Äquivalent verlange der Kaiser Lindau als Garnisons-
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stadt (Memorial Lindaus in Meiern III S. 126f ; zu den Verhandlungen F. Dickmann
44
S. 279ff, 558). Vgl. oben [ S. 86 Anm. 6 ] .
. Were
35
unverantwortlich, wann sie den schlüßel zu Teutschland frembden in die
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hände geben wollten. Sie liege dißeits Rheins, könnten also die Franzosen
37
das reich beständig infestiren. Sie hetten unlängst, als sie bey denen könig
38
lich Schwedischen gewesen, überlegt und gefunden, daß zwischen denen

[p. 238] [scan. 310]


1
Franzosen und Spaniern innerhalb 120 jahren 25 frieden gemacht und nicht
2
einer gehalten worden seye, unangesehen sie selbige mit auflegung der
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hände auf das hochheilige Sacrament geschworen. Und hetten sich die
4
angrenzende stätt wegen der nahen nachbarschafft, sonderlich Straßburg,
5
wol vorzusehen, sie werde beständig ein starkes praesidium unterhalten
6
müßen. Wann Breisach den Franzosen bleibe, seye Straßburg verlohren.
7
Hetten über das auch ein kurz memorial begehrt, darinnen der stätt parti-
8
cular angelegenheiten enthalten und sich darbey erbotten, selbiges bey dem
9
instrumento pacis nach möglichkeit zu beobachten und hineinzubringen.
10
Bey dem pass, da des churfürsten in Bayern gedacht, hette herr Oxenstirn
11
gesagt, es solle alhier solcher gestalt remedirt werden, daß diejenige, die
12
bißhero von ihme beschwert gewesen, beßere ruhe haben sollen. Bey dem
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puncto commerciorum hette er mit etwas commotion geandet, daß die stätte
14
die commercien allein auf sich ziehen und monopolia darauß machen
15
wollten,

40
15–16 were – gedencken] Korrektur in der Druckvorlage. Ursprünglicher Wortlaut: da man
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doch wisse, daß auch ihnen, den Schwedischen, viel daran gelegen seye.
were vermuthlich darumb geschehen, weiln ihnen, den Schwedi-
16
schen , viel daran gelegen und sie solche an sich zu zihen gedencken. Es seye
17
ihnen aber, daß es die meinung niemalen gehabt habe, sondern nur darumb,
18
weiln die stätt emporia

42
18 und – interessirt] Nur in der Druckvorlage.
und bey denen commerciis vornehmlich interessirt
19
seyen, geschehen und sonsten dergestalt geantwortet worden, daß sie damit
20
zufrieden gewesen. Leztlich hetten sie sich über des herrn grafen von Traut-
21
mansdorf vorgeben zu Münster, als wann durch das instrumentum pacis der
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frieden schon geschloßen worden, beschwert. Diß seye, was er noch ferners
23
anzudeuten gehabt, wiße weiter nichts, dankt dem herrn Lübekischen für
24
abgelegte relation.

25
Herford. Wiße der relation und ieztbeschehenen erinnerungen weiters
26
nichts zu addiren, als daß die herren Kayserliche sich erbotten, auch die
27
formalia, wie ein jeder selbige beybringen und an hand geben werde, in das
28
instrumentum pacis einzurüken, seye ihnen aber mit weitleufftigen schrifften
29
und informationibus nicht gedienet, wann das begehren der billichkeit
30
gemäß, wollen sie es observiren, wo nicht, die interessenten darüber ferner
31
hören. Hetten auch vermeldet, daß die cronen mit anerbottener satisfaction
32
nicht content seyen, sondern noch mehr haben und in trüben waßern recht
33
fischen wollten. Deßwegen sie dahin zu sehen bedacht, wie die ständ in ein
34
mühtigen verstand zu bringen und die gravamina erörtert werden möchten.
35
Worauf der herr Ulmische ihnen an hand gegeben, sie möchten die grava-
36
mina

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36 helfen] Fehlt in Ulm und Isny .
helfen erörtern, werde alßdann an der stände beytrettung nichts
37
ermangeln.

38
Ulm. Seye bereits alles fideliter referirt und supplirt, habe zwar etliche
39
annota annotata gehabt, seyen ihme aber von dem herrn Nürnbergischen bereits

[p. 239] [scan. 311]


1
benommen und vorgetragen worden. Er habe zu herrn Cranen gesagt, wann
2
die stätt weren patrimonialgüter gewesen, wie nicht, dann sie freye stände,
3
so hette man sie in puncto militiae härter nicht, als geschehen seye, tractiren
4
können. Worüber graf von Lamberg jenen angesehen. Punctum justitiae
5
betreffend, habe er seine bitt, denselben zu reassumieren und es dahin zu
6
richten, damit die intercessionales an den Kayserlichen hof vorgehen möch
7
ten , wiederholet. Herr Cran aber habe nichts davon wißen wollen, daß
8
man so gar keine exceptiones am Kayserlichen hoff admittiren sollte, mit
9
vermelden, es hetten die herrn referenten ihre schwere ayd, werden also
10
nicht leichtlich etwas übergehen, so von importanz seye. Hingegen ge-
11
klagt , daß die cronen sich mit den stattlichen oblationibus nicht contentiren
12
laßen wollen, worauf er geantwortet, sie sollten den ständen satisfaction
13
geben, werde alsdann das werkh schon leichter werden, hetten die stände das
14
gut bey Ihrer Majestät aufgesezt, werden sie das bluth auch nicht sparen.
15
Welches ihnen wol gefallen, sagend, daß herr graf von Trautmansdorff sich
16
sehr bemühe, die gravamina zu componiren. Seye sonsten vom herrn Lübeki
17
schen alles wol referirt worden.

18
Der herr Lübeckische referirt noch ferner: Es hetten die herrn Kayserliche
19
gesagt, sie vermeinten, es werde in puncto gravaminum noch wol auf 80 wo
20
nicht gar 100 jahr und dergestalt zu bringen sein, daß nach ablaufung der-
21
selben non nisi per amicabilem compositionem von der sach gehandelt
22
werden und also in effectu eine perpetuitet sein und bleiben sollte.

23
Der herr Ulmische

41
23 sagte] Zusätzlich in Esslingen ferner.
sagte, die herren Kayserlichen hetten unter andern auch
24
gedacht, es gebrauchtens die cronen zu ihrem vortheil, daß sie sehen, daß
25
dem Kayser das wasser ans maul gehe. Das ansprechen seye von ihnen
26
anderst nicht auffgenommen worden, als wann ein engel vom himmel zu
27
ihnen kommen were, hetten sich auch amplissime erbotten und diese forma-
28
lia gebraucht, die ständ solten ihnen nur vorschreiben, wie sie es begehrten,
29
wolltens ingedenkh

42
29 sein] Hier endet Nürnberg 17.
sein.

30
Directorium. Sagt, gebühre den herrn deputirten billich hoher dankh für
31
gehabte bemühung und abgelegte relation. Weiln aber ein und anders mit
32
eingeloffen, davon noch ferner zu reden sein wolle, als stelle er zu der herrn
33
collegarum belieben, ob sie sich noch weiter darüber vernehmen laßen
34
wollten?

35
Lübeck. Wiße weiters nichts zu erinnern, als daß man mit beeden desiderir-
36
ten memorialien einkomme und von den herrn Schwedischen abschrifft
37
deßen, was die reichsritterschafft eingeben, erwarte und sich hinwieder mit
38
rationibus dergestalt gefaßt halte, darmit demselben begegnet weden möge.
39
Die Frankfurtische acta de anno 1634 werden gute information und bericht
40
darinnen geben. Das übrige müste man Gott befehlen.

[p. 240] [scan. 312]


1
Regensburg. Sagt zuvorderist denen herren deputirten grosen und hohen
2
dankh, daß sie neben dem gemeinen wesen in specie der statt Regenspurg
3
particular angelegenheiten ihnen recommendirt sein laßen wollen. Wolle
4
solches nicht nur gegen seinen herren und oberen rühmen, sondern auch für
5
seine person nach aller möglichkeit verschulden. Sehe im übrigen gern, daß
6
die herren Kayserliche bißher vorgangenen ungelegenheiten gestehen, hoffe
7
zu Gott, es werde dahin vermittelt werden, daß dieselben inskünfftig abge-
8
stellt verbleiben. Und obschon zu zweifeln, daß alles ex voto daher gehen
9
werde, müse man doch nichts unterlaßen, könne ein jeder seine angelegen-
10
heiten dem herrn directori beybringen, damit ein extract daraus gemacht
11
werden möge.

12
Was der reichsritterschafft praecedenz anlange, seye es, wie bekannt, ein alter
13
streit, darinnen die reichsritterschafft anno 1634 nicht durchdringen können.
14
Mit den herrn Schwedischen sich deßwegen in weitleufftiges disputat ein
15
zulaßen , seye nicht zu rahten, wolle dem löblichen directorio solches alles
16
seiner bekandten dexteritet nach anheimbgestellet und überlaßen haben.

17
Bremen. Dankt denen herrn deputirten für übernommene mühe, treu und
18
fleiß, mit angehengtem wunsch, daß Gott solches zu gutem ende gedeyen
19
laßen wolle. Seye im übrigen dahin zu sehen, wie die memorialia erwehnter
20
maßen abgefaßt und dann vollends hinterbracht werden möchten. Wollte
21
auch seines theils den herrn directorem deßwegen ersucht haben, was dem
22
gemeinen wesen und dem erbaren stättcollegio zum besten immer ersprieß
23
liches geschehen möge, zu beobachten.

24
Nürnberg. Wiße über angeführtes weiter nichts zu erinnern. Das von den
25
herrn Kayserlichen begehrte memorial könne aus den marginalien gezogen
26
und ihnen übergeben werden. Deßwegen er den herrn directorem ersucht
27
haben wollte.

28
Der reichsritterschafft praecedenz betreffend, könne man der vertrösteten
29
communication von den herrn Schwedischen erwarten, werde alsdann
30
selbige weiter an hand geben, was dabey zu thun sein möchte; sie referiren
31
sich auff den stylum aureae bullae, darinnen der adel oder reichsritterschafft
32
denen stätten vorgezogen worden,

39
32 Arumaeus – civitatibus] Übrige Überlieferung und daß Arumaeus pro nobilitate.
Arumaeus aber in ipsium contrarium und korrigierter Text pro civitatibus
33
schließe

40
Arumaeus äußert sich in seinem Commentarius juridico-historico-politico de comitiis
41
Romano-Germanici imperii ( 2. Aufl. Jena 1660 ) nicht explizit über die Präzedenzfrage,
42
behandelt allerdings die Ritter vor den Reichsstädten; im Discursus de comitiis erwähnt er die
43
Reichsritter aber nicht.
.

34
Herford. Weiln die herrn Kayserliche ein memorial begehrt, seye ihnen nicht auß
35
handen zu gehen, sondern wie er deßwegen den herrn directorem ersucht
36
haben wollte, iedwederer statt interesse in particulari zu beobachten, den-
37
selben zu hinterbringen und zu bitten, daß sie es dem instrumento pacis ein-
38
ruken wollten.

[p. 241] [scan. 313]


1
Die herrn Schwedische hetten sich vernehmen laßen, obschon die reichs-
2
ritterschafft distributive kein stand seye, so seye sie doch ein stand collective
3
und pro tertia parte collegii principum zu halten. Man werde zwar diesen
4
streit alhier nicht außmachen, seye ihnen aber mit begehrtem bericht nicht
5
außhanden zu gehen, sondern sie zu bitten, sie wollten das instrumentum
6
pacis nur so einrichten, daß es den stätten nicht praejudicirlich seye.

7
Ulm. Vorkommene quaestiones, ob und was denen herrn Kayserlichen zu
8
hinterbringen sein möchte, belangend, obwol sie kein instrumentum pacis
9
mehr außstellen werden, sondern die ordnung iezo an denen herrn Schwe-
10
dischen seye, deren instrumentum zu erwarten, wie es lauten möchte. Weiln
11
iedoch die herrn Kayserliche sich so amplissime erbotten, daß sie der stätt
12
angelegenheiten in obacht nehmen wollten, so könnte man ihnen die margi-
13
nalia gleichwohl zustellen und, daß sie selbige observiren wollten, bitten.

14
Die reichsritterschafft belangend hetten die deputirte bereits gebetten, in
15
dem instrumento pacis derselben also zu gedenken, wie in ihrer proposition
16
art. 3. geschehen, und dabey remonstrirt, daß die reichsritterschafft kein
17
status seye, sondern in verschiedenen stüken mit den mancipiis verglichen
18
werden werde , wie auß der Lindauischen deduction lit. W. W.

41
Nicht zu ermitteln.
zu sehen. Und
19
obschon keine decision darauf erfolgen möchte, were doch auch auf ihre
20
argumenta zu respondiren und selbige zu wiederlegen. Wollte deßwegen
21
den herrn directorem gebetten haben, nach erlangter communication die
22
gebühr dabey zu beobachten.

23
Eßlingen. Dankt denen herrn deputirten für die übernommene bemühung,
24
gute expedition und abgelegte relation.

25
Beede fragen, ob und was denen herrn Kayserlichen zu hinderbringen und
26
an handt zu geben sein möchte, belangend, halte ers in alle weg für nöhtig
27
und rahtsam, dergestalt, daß alles kurz und gut, doch mit einschließung
28
eines jedweden particularanliegen, geschehe.

29
Der reichsritterschafft praecedenz betreffend, halte er davor, wann man
30
communication von demjenigen, so sie eingeben, erlangt haben werde, daß
31
es kurz zu refutiren und denen herrn Schwedischen hinwider, doch nicht zu
32
dem end, sich in weitleufftiges disputat mit den ritterständischen einzulaßen,
33
sondern allein zu ihrer information, damit sie ursach hetten, die stätte nicht
34
zu postponiren, zu communiciren und zu remonstriren sein werde, daß man
35
aus einer statt im Schwäbischen crayß mehr als von derselben ganzen ritter-
36
schafft bekomme; conformire sich im übrigen mit vorgehenden votis.

37
Memmingen. Dankt für abgelegte vertrauliche relation, und weiln die
38
Kayserliche information begehrt, seye ihnen billich an hand zu gehen,
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sonsten es das ansehen haben würde, als achte man es nicht hoch, seye im
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übrigen der communication von den herrn Schwedischen zu erwarten.

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Lindau. Dankt ebenmäßig denen herrn deputirten, daß sie das jenige, so
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ihnen committirt gewesen, mit guter dexteritet hinterbringen, auch in specie
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der pfandschafften gedenken und hinwider fideliter referiren wollen.

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Beede puncten betreffend, ob und was denen Kayserlichen an hand zu geben
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seye, halte er davor, weiln man ihnen das bedenken communicirt, daß dem-
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selben die notae und marginalia an statt berichts beyzusezen weren. Sonsten,
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wan man ihnen ein und anderer statt particularangelegenheiten a part com-
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municiren und recommendiren wollte, dörfften sie die memorialia dem
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andern theil communiciren und die sach zu gütlichem vergleich verweisen
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wollen und dahero der gravatus dem gravanti noch ein stükh hinterlaßen
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und mit demselben gleichsam theilen müsen. Und were die communication
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nomine collegii und nicht a part, weiln es von größerem nachdrukh sein
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werde, zu thun.

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Der reichsritterschafft praecedenz betreffend, halte er, daß bey denen herren
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Schwedischen der favor mehr auff die ritterschafft als stätte gehe, nichts
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desto weniger aber seye der contradiction zu inhaeriren und sie zu bitten,
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daß sie bey dem alten stylo der chur-, fürsten und stände oder, wie sie es in
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ihrer proposition gesezt, bleiben wolten.

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18–21 Auch – daß] Isny Sei auch einzubringen, daß notori und bekhandt, daß.
Auch die wiedrige rationes, doch
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allein ihnen zum bericht, zu wiederlegen, denen herrn Schwedischen hac
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conditione zu hinterbringen, zugleich, daß der unterschied notori und
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bekannt, auch daß sie vor alters, vor der fürsten, grafen und praelaten,
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diener und leibeigene, wie in angezogener beylag zu ersehen, gehalten
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worden seyen,

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23–24 anzudeuten – würden] Fehlt in Isny .
anzudeuten. Halte, wann mans ihnen dergestalt remonstrirte,
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daß sie es wol bey dem alten herkommen verbleiben laßen würden. Wollte
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sonsten selzam stehen, wann die ritterschafft den stätten sollte vorgezogen
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werden, da sie doch in der stätte territoriis zum theil size und denen selben
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steuer geben müse.

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27–28 Wolle – haben] Fehlt in Isny .
Wolle deßwegen den herrn directorem, daß er die
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nohtdurfft kurz zusammen tragen, ersucht und gebetten haben.

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Directorium. Er finde, daß zwo fraagen ins mittel kommen seyen, erstlich,
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ob und was denen herrn Kayserlichen an hand zu geben? Secundo, was nach
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erlangter communication desjenigen, so die reichsritterschafft übergeben, zu
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thun sein möchte?

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Ad primum: Seyen die vota ungleich gefallen, etliche haben gewollt, man
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solle ieder statt particularangelegenheiten ihnen an hand geben und selbige
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extrahiren; andere, man soll vorige marginalia in ein memorial generaliter
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zusammentragen; die dritten, man solle sie dem voto beysezen. Sehe gern,
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daß ein jeder seine gravamina ihme a part an hand gebe, wolle man aber die
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marginalia in forma eines memorials zusammengetragen haben, seye er auch
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zufrieden. Dem bedenken beyzusezen, laße es sich nicht thun, weil es bereits
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übergeben.

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Ad secundum: Weiln nachmittag die conferenz bey denen herrn Schwedi-
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schen mit denen hanseestättischen vorgehen solle, hette der herr Lübekische
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commodam occasionem umb communication der ritterschafft memorials zu
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bitten, nach deßen erlangung es ad dictaturam kommen und alsdann ferner
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davon geredet werden könnte. Man habe diß orts vornehmlich dahin zu
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trachten, daß die erbaren stätte von ihrer possession nicht verdrungen
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werden. Die herrn fürstliche werden omnem lapidem moviren, die ritter-
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schafft zu supportiren. Die argumenta werden doch also beschaffen sein, daß
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selbe noch wol zu beantworten. Weiln aber die herrn Schwedische ienen
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affectionirt, seye zu besorgen, sie dörfften der stätte rationes jenen commu-
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niciren und diese dardurch in weitleufftigkeit gerahten. Man hette hier
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keinen judicem, dahero wohl in acht zu nehmen, daß die herrn Schwedische
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keinen außschlag hierinnen geben, sondern seye allein zu bitten, daß sie bey
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dem stylo, welchen sie und die herrn Kayserliche in ihrer respective proposi-
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tion und responsion gebraucht, verbleiben.

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Conclusum. Man solle die marginalia in ein memorial bringen, bey der
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generalitet verbleiben und daßelbe nachmaln denen herrn Kayserlichen
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hinterbringen, in puncto der ritterschafft praecedenz aber der Schwedischen
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vertrösteten communication erwarten.

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