Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
98. 80. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 März 17 8 Uhr

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80. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 März 17 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 337’–339 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Unterhalt des Reichskammergerichts: zwei Zieler, Eintreibung der Restanten.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck [per Bremen], Bremen, Herford auf der Rheinischen, Regensburg,
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[per Nürnberg], Nürnberg und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director . Er halte ohnnöthig, das jenige, was die herren camerales an
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chur-, fürsten und stände wegen ihres underhalts abermahlen schrifftlich
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gelangen laßen, deßwegen auch dise zusammenkunfft angestelt worden
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seye, zu verlesen, weiln die herren abgesandten daßelbe per dictaturam
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zweiffelsfrey erhalten und sich darinnen ersehen haben werden

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In seinem erneuten Schreiben forderte das Reichskammergericht die Erlegung der Hälfte der
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Restanten sowie Entrichtung der üblichen Kammerzieler auf der Frankfurter Ostermesse (vgl.
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KfR vom 27. März 1647 APW [ III A 1, 1 S. 750f ] ).
. Und also
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nur darumb zu thun seye, daß sie sich darüber ohnbeschwärt vernehmen
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laßen.

[p. 473] [scan. 545]


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Lübeck per Bremen sagt: Er halte, so viel der herren cameralium aber-
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mahlige instanz wegen ihres underhalts betreffe, dafür, daß ihnen bevor-
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stehe , dasjenige, was ihnen an ihrem salario bey einem und anderem standt
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außstehe, durch solche mittel, die in den reichsconstitutionibus ihnen vorge-
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schriben seindt, zu urgiren und einzutreiben. Solte aber ein solches ihnen
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nicht angenehm oder zuträglich sein, wüßte er für dißmahl nicht, wie man
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weitter helffen köndte.

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Regensburg per Nürnberg zeigte an: Er hette an seinem orth, daß dises
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geschäfft, biß der friden geschloßen und das justiti wesen reformiret were, an-
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standt gehabt hette, wünschen mögen. Nachdem es aber besorglich noch
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etwas zeit damit anstehen dörffte, die herren camerales gleichwohl auch
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underdeßen von dem lufft nicht leben können und dem Römischen reich,
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wann dises collegium auß mangel nothdürfftigen underhalts zergehen solte,
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disreputir- und schimpfflich fallen würdte, alß hielte er davor, man hette ihnen mit
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einem extraordinari subsidio an die handt zu gehen, zu dem ende auch dem
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zu Regenspurg anno 1641 in hoc puncto gemachtem concluso gemäß einen
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alten und neuen termin abzustatten, und zumahln es ein medicum modicum antreffe,
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damit dieses corpus beysammen behalten werden möge, mit ehistem werck-
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stellig zu machen.

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Bremen. Möchte an seinem orth auch wünschen, daß die herren camerales
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ihre underhaltungsmittel jederzeit richtig einbringen köndten und sich nicht
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so offt darüber beschwären dörfften. Seye nicht ohne, daß, wann dieses colle-
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gium sich deßwegen dissolviren solte, es dem Römischen reich zu großer
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disreputation gereichen würdte. Es seye aber auch deßelben itziger zustandt
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und wie es aller orthen an mitteln ermangle, genugsam bekandt. Würdte
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aber seines wenigen ermeßens nicht ohnbillich sein, wann obgedachte herren
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cameralibus auff die mas und weiße, wie Regenspurg votiret, ehist geholffen
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und zu dem ende die sach, wann sie durch fügliche mittel zu erhalten stehe,
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gehöriger orthen recommendiret werden köndte.

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Nürnberg sagt: Er seye auch der meinung, daß man, obschon der außstandt
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groß, jedoch zu conservirung des cammergerichts etwas beytragen solle.
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Halte aber dafür, daß man damit darumb, weiln mancher fürst kaum das brodt
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habe, nicht außreichen würde. Also werde dasjenige, was zu Regenspurg
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consensu omnium statuum geschloßen und von Regenspurg pro voto ange
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führet worden, das zuträglichste remedium und mittel, der sach abzuhelffen,
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sein und inmittelst practicirt werden können.

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Herford. Habe auß deme, was gestern per dictaturam communicirt worden,
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vernommen, was die herren camerales wegen ihrer underhaltung für instan-
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zen machen, und befunden, daß die geringere stände auß forcht der proceß,
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damit man sie betrauet, das ihrige meisten theils abgetragen, und were zwar
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billich, daß die höhere dergleichen theten. Weiln aber status imperii diser
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zeit so beschaffen, daß einem und dem anderen von den außständigen sum- mem summen

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die halbscheidt, will geschweigen die gantze quotam abzustatten, ohn
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möglich fallen würdte, alß hielte er auch dafür, man solte demjenigen, was
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Regenspurg vernünfftig erinnern laßen und bey etlichen bereits practiciret
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worden seye, nachgehen. Stelte allein fernerem vernünfftigem nachdencken
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anheimb, ob nicht auch dises, daß von den höheren ständen diejenige,
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welche 15 ziehl außständig seindt, zween alte termin und einen neuen er-
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legen solten, in vorschlag zu bringen und ein mittel, denen herren camerali-
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bus zu helffen, sein möchte. Wolte sich sonsten mit den majoribus gern con-
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formiren .

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Memmingen . Habe keine ursach, sich von den majoribus zu separiren. Und
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weiln schon vor disem dahin, daß man neben einem neuen ein altes ziehl ab-
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tragen solle, geschloßen worden, wüße er an seinem orth auch kein ander
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mittel vorzuschlagen. Seine herren und oberen werden es ihnen auch wohl
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belieben laßen.

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Herr Director . Demnach man von diser, der herren cameralen underhalt
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betreffenden sach schon zum öffteren geredet, hette er auch wohl wünschen
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mögen, daß sich der sachen abzuhelffen, zulängliche mittel erfinden ließen.
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Hiebevor seye die Judencapitation, an itzo aber die halbscheidt des
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Schweizerischen außstandts in vorschlag gebracht und, denen herren came-
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ralibus damit zu helffen, gebetten worden. Welcher letztere vorschlag seines
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erachtens nicht allerdings außer acht zu laßen, sondern vielmehr, bevorab,
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wann die herren Schweitzer in das künfftige frey sein und die herren camera-
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les den modum exequendi constitutionibus imperii conformem dabey obser-
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viren wolten, zu ergreiffen were.

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Weiln 2. die herren camerales in ihrem anno 1600 gemachtem decreto selbsten
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dahin gewisen, daß sie in eintreibung der restanten eine durchgehende
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gleichheit ohne einigen respect observiren sollen, alß möchten sie dem-
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selben , weiln die geringeren das meiste bißher beygetragen und das ihrige
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wohl gethan haben, nachgehen

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Gegen die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts schlechter werdende Zahlungsmoral, bedingt durch
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Langsamkeit der Prozeßführung sowie die Konkurrenz des attraktiveren Reichshofrates, blieb das
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Dekret ohne Erfolg (vgl. R. Smend S. 188, 195f., 199f).
. Wolle man aber 3. mehrgedachte herren
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cameralibus in subsidium noch etwas mehrers beytragen, köndten diejeni-
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gen , welche bißhero mit der solutione eingehalten, daß sie sich auff nächst
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bevorstehende ostermeß mit abstattung eines ziehls einstellen wolten, erinnert
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werden. Obwohln er 4. keinen bevelch, auff 2 termin zu votiren, habe, wolle
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er sich jedoch, zum fall es nur auff ein interimssubsidium der herren camera-
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lium und biß auff erfolgung des fridens angesehen were, kein ander mittel
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auch zulänglich sein solte, mit denen majoribus conformiren. Falß aber die
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herren fürstliche solche 2 termin einzuwilligen bedenckens tragen solten,
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wüßte er seines theils nicht, warumb die stättische solch mittel an die handt
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geben und ihren herren principalen, die ohne das bißher vor anderen her-
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halten müßen, eine solche last dadurch auffbürden wolten. Hette man also,

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was die herren fürstlichen dißorths thun werden, zu erwartten und auff allen
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fall stättischen theils die sach ihme nicht selbsten schwär zu machen

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FR Osnabrück vom 17. März 1647 Meiern V S. 246–254.
.

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Conclusum . Auff der herren cameralen abermahliges zuschreiben und be-
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gehren hatt man in dem stättrath bey gepflogener consultation für das beste
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und außträglichste underhaltungsmittel, dabey des außgangs diser fridens-
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tractaten zu erwartten, gehalten, wann in einforderung der restanten denen
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reichsconstitutionen zwar nachgegangen, gegen die durch den krieg ver-
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derbte stände aber behörige moderation gebraucht und diejenigen, so ihre
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quotas biß daher vor anderen beygetragen haben, durch ertheilung schleuni-
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ger und ohnparteyischer justiti bey guthem willen erhalten und zu fernerer
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erlag ihrer angebühr noch mehrers stimulirt würdten. Solte aber dises
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mittel je nicht zulänglich sein, köndte man auff denselben fall und da die
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majora in den höheren räthen dahin gehen, geschehen laßen, daß neben
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einem neuen auch ein alter termin erlegt und darinnen eine durchgehende
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gleichheit zwischen denen ständen des reichs gehalten werde. Weiln auch zu
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erleichterung der beschwärdten und sichermachung des summi dicasterii vor-
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mahls vorgeschlagene neutralitet der statt Speyer nicht wenig helfen
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würdte, alß hette man die herren Kayserlichen plenipotentiarios, daß sie,
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selbige bey denen herren königlichen Frantzösischen plenipotentiariis zu
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erlangen, ohnbeschwärt sein wolten, per deputatos nochmahlen inständig zu
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ersuchen.

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