Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
46. 29. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 April 4 9 Uhr

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29. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 April 4 9 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 69–69’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 103–
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105; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
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128’–130.

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Die städtischen Deputierten aus Münster erläutern ihren Auftrag: Koordinierung der Meinungen
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über die zweite, dritte und vierte Klasse der schwedischen Replik; Bitte Regensburgs um Beachtung
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seiner Gravamina gegen Kurbayern.

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Anwesend: Köln, Straßburg, Lübeck auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg, Ulm, Eßlingen
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und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Köln. Als deputatus von Münster

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Dr. Gerwin Meinertzhagen, begleitet von Jacob Wolff von Todenwartb.
proponirt praemissa salutatione et obla-
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tione officiorum von seinen herren committenten, daß selbige sehr gerne
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und erfreulich vernommen hetten, daß man dißeits die intention und sco-
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pum einzig und allein zu abhandlung des edlen friedenzwekhs gerichtet und

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zu solchem ende unlängsten nicht nur den Lübekh- und Lindauischen,
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sondern auch nachmalen den herren Bremischen abgesanden, mit ihnen super
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prima classe und in specie dem puncto commerciorum zu negociren und sich
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eines gewißen aufsazes zu vergleichen, hinüber abgeordnet habe. Weiln nun
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erstbemelde seine herren committenten nicht weniger nohtwendig zu sein er
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meßen , daß über die beeder orten

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6 aufgesezte] Zusätzlich in Strassburg concept super tribus reliquis classibus umb das reichs
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stättische .
aufgesezte stättische bedenken in eine ein
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mütige consonanz und gute postur, so viel möglich und thunlich, ohne
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weitere zeitverlierung zu bringen, damit man auf allen fall, weiln es scheine,
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ob wolten chur- und fürstliche ehister tagen zur re- und correlation schrei-
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ten , gefaßet seye und diß orts kein mangel erscheine, fernere conferenz und
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unterrede gepflogen werde, als hetten sie beneben dem herrn Regenspurgi-
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schen ihne deputirt und ihnen vollmacht krafft überreichten creditivs auf-
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getragen , daßelbe in das werkh zu sezen, damit das bedenken bey vor-
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stehender re- und correlation beeden reichs directoriis hier und zu Münster
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communi con- et assensu eingehändiget und insinuirt werden möge.

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Worauf das Straßburgische Directorium nach genommenen abtritt und
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abgelegten gegen curialibus geantwortet, es hette gegenwertiges collegium,
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wohin der vortrag sambt dem creditiv gestellt, umbständlich eingenommen
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und dahin verstanden, daß die zu Münster subsistirende herren collegae
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ihnen belieben laßen wollen, beede herren abgesande zu erhaltung guter
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correspondenz und befürderung der sachen nohturfft, so wol super prima als
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reliquis tribus classibus, auch damit das votum curiatum in gute consonanz
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und postur gebracht werde und an seiten der erbaren frey und reichsstätte,
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wann die re- et correlatio bey den höheren ständen ihren fortgang gewinnen
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sollte, kein mangel erscheinen möchte, anhero abzuordnen, sie auch zu
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solchem ende das concept super reliquis tribus classibus förderlichst zu
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communiciren, willens seyen, damit es zur dictatur gebracht werden und
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nach deßelben ersehung man wiederumb zusammenkommen, von der
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sachen reden und sich eines gewißen über alle vier classes vergleichen möge.
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Zu deßen befürderung nun auch den herrn deputirten der schrifftliche
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bericht, wie weit ihnen in ihren petitis und monitis super prima classe
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deferirt worden sey, umb sich darinnen haben zu ersehen, mit dem fernern
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andeuten zugestellt worden, gleich wie man sich sowol deß zuentbottenen
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gruses und angehengten wunsches und daß sie sich hiehero bemühen wollen,
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höchlich bedanke. Also seyen die hiesige zu allen angenehmen dienstgefäl
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ligkeiten hinwiederumb iederzeit beflißen willigst. Rem ipsam betreffend
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seye selbige bereits so weit gebracht, daß man verhoffentlich zu endlichem
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vergleich gar wol und bald werde gelangen können, dann man ihnen bey der
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ersten class solchergestalt an hand gegangen, daß sie sich darüber nicht
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werden zu beschweren haben. Wann man sich drüben mit den übrigen
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classen wie hier expedirt hette, würde der aufsaz schon längsten fertig sein.

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Womit zugleich diß orts gemachter aufsaz super reliquis classibus überreicht
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worden.

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Köln. Sie wollten aus communicirten aufsäzen vernehmen, wie weit ihnen in
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ein und anderem deferirt worden seye. Was ihren aufsaz über die übrige drey
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classes anlange, seyen sie ebenmäsig erbietig, denselben ehist zu communi-
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ciren ; und weiln die wegen Dr. Leuchselrings eingerukte parenthesis der
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sachen keinen vortheil gebe, auch eigentlich an den ort nicht gehörig seye,
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wollen sie der hoffnung leben, daß man selbige werde außen laßen.

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Regensburg. Praemissis curialibus wiße über das jenige, so von Cöllen in
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vortrag kommen, nichts zu addiren. Die monita betreffend seyen selbige
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evangelischen theils also bestellet, daß es verhoffentlich sein verbleiben
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dabey werde haben können, halte, daß die parenthesis füglicher zu end, wie
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geschehen, stehen bleiben könne. Was den aufsaz über die drey classes
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anlange, hette selbigen der Augspurgische noch in handen, werde commu-
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nicatio nach mittag wol geschehen können. Wann er sich aus denen hiesigen
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monitis werde ersehen haben, und von dem herrn Cöllnischen umb etwas
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mehr disponirt sein werde, werde er verhoffentlich darauf acquiesciren und
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sich nicht ferner beschwären. Bitt im übrigen, der statt Regenspurg contra
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Churbayern, die strittige waßermaut betreffend, bey denen gravaminibus
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politicis zu gedenken und daßelbe post secundum gravamen zu sezen.

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Köln sagt ferner, daß er von seinen herren und oberen befelcht seye,
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anwesende herren gesanden ihrentwegen sambt und sonders dienst- und
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freundlich zu grüsen und ihre sach bestens zu recommendiren. Daß man in
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puncto amnistiae denen cronen nicht deferirt, werden sie verhoffentlich
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nicht zu verdenken sein, weiln sie darinnen ihrem befehl nachkommen.

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Straßburgisches Directorium bedankt sich des zuentbottenen gruses mit
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fernerer oblation, nichts nicht zu unterlaßen, was sowol einem ieden in
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particulari als sonsten insgemein zu gut werde geschehen mögen. Bericht
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dabey, daß das memorial in puncto commerciorum denen evangelischen
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fürstlichen alhie übergeben seye, selbige viel dabey erinnert und versprochen
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haben, communication davon zu thun, so dato aber noch nicht geschehen, so
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bald selbige einlange, werde man dißeits nichts unterlaßen, ihnen parte
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davon zu geben.

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