Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
27. 10. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Februar 9

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10. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Februar 9

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 25–25’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
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34–34’; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
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40–41’; Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 24 o. F.; Stockholm Salv. Slg. E 5274 vol.
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XXIV nr. 77 fol. 1–1’; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Städtisches Bedenken zum Handel.

[p. 93] [scan. 165]


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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen auf der Rheinischen, Eßlingen und Lindau auf der Schwä
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bischen Bank.

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Ward anfänglich die Französische replic abgelesen und in derselben nichts
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gefunden, so bey der ersten classe der Schwedischen replic ferner zu erinnern
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were, derowegen man es bey dem vorigen auffsaz auffsäzen gelaßen.

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Lübeck. In dem fürstenraht seye man des bedenkens in puncto commercio-
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rum , so den reichs- und anseestätten zu verfaßen heimgestellet worden,
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gewärtig. Nun seye zwar solches schon neulich aufgesezt, seithero aber mit
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dem Hamburgischen herren abgesanden wegen selber statt hohen interesse
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communicirt und an verschiedenen orten etwas änderung nöhtig befunden
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worden. Stellet es zu der übrigen herren collegen gutbefinden; und dieweil
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es neulich die meinung gehabt, daß man es denen übrigen stättischen nach
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Münster auch solle communiciren und darneben an beförderung der sachen
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hochgelegen seye, als bitte er, daß man es noch heut dahin überschiken und
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zugleich denen fürstlichen, salvo tamen jure addendi, zustellen wolle. Dem-
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nach auch die consumtiengelder

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Indirekte städtische Steuern, die immer stärker anstiegen und den Hauptanteil an den städtischen
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Einnahmen ausmachten (vgl. H. Mauersberg S. 454ff; Th. Mayer : Geschichte der Finanz-
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wirtschaft . In: Hdb. der Finanzwissenschaft Bd. 1 [Tübingen 1952], S. 236–272, hier S. 269).
bey den fürstlichen heut wider seindt auf
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die bahn kommen, so stelle er dahin, ob die stätte solches nicht auch ad
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deductionem 4 ti membri bringen und ihre nohtdurfft dargegen einwenden
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sollen?

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Eßlingen. Möchte leiden, daß das concept vor wegschikung ad dictaturam
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gebracht und zu eines jeden beßerem nachsehen heimgegeben würde, als
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dann könnte man es herrn Dr. Ölhafen nacher Münster schiken und, da er
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nichts dabey zu erinnern, denen übrigen stättischen zu übergeben bitten,
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folgends den fürstlichen alhier zustellen; wegen der consumtiengelder stelle
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ers zu fernerem nachdenken.

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Lübeck. Man habe keine zeit zu verlieren, sollte denen herren, die es nicht
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gesehen, das concept zu überlesen heimgeben und noch heut fortschiken,
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an das ganze collegium zu Münster addressiren, mit einem brieflein an herrn
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Dr. Ölhafen accompagniren, hernach denen fürstlichen salvo jure addendi
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übergeben.

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Consumtiengelder betreffend, so wißen die fürstliche bereits unsere funda-
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menta , können derowegen erwarten, biß sie sich ferner herauß laßen.

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Lindau. Hette auch vorhin gewünscht, daß es were ad dictaturam kommen;
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weiln es nicht geschehen kan, so nimt er die communication zu dank an.
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Bittet allein, daß, weilen die commercia auch großen schaden von den guar-
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nisonen leiden, dieser abstellung zugleich gesucht werde. Ratione der fort-
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schikung wie auch der consumtiengelder conformire er sich mit nächst
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vorgehenden .

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Bremen. Quoad realia conformire er sich cum praecedentibus. Quoad
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communicationem herrn Dr. Ölhafen sub sigillo volante zu schiken und
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denen fürstlichen, salvo jure addendi, communicirn.

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Straßburgisches Directorium. Ist einig, daß es befördert, an das Cöll
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nische directorium addressirt, herrn Dr. Ölhafen recommendirt, und zu-
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gleich denen fürstlichen alhie, salvo etc., zugestellet werde. Mit den con-
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sumtiengeldern könne auff der fürstlichen fernere

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7 handlung] Strassburg , Esslingen , Insy , Lübeck andung.
handlung gewartet
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werden.

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9 Conclusum – werden] Fehlt in Vorlage und in Stockholm .
Conclusum. Solle erst angeregter maßen gehalten werden.

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