Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
160. 140. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juli 4 8 Uhr

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160

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140. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Juli 4 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 621’–627’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ).
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Conclusa in: Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2 – X. 10. b.; MEA
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FrA , RK ) Fasz. 31.

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Starre Fronten zwischen schwedischen und kaiserlichen Gesandten in der Frage der Amnestie in den
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kaiserlichen Erbländern: Vermittlung der Stände?

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg ( kurz-
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fristig abwesend) und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Demnach die herren abgesandten, zu was ende diese
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consulatio consultatio angestelt seye, meisten theils selbsten vernommen haben, waß

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nemblichen, nachdem gestriges tages wahrgenommen worden, daß die
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herren Schwedischen von ihrer bey dem §º „Tandem omnes“ führenden
3
meinung nicht zu dimoviren, hingegen aber die herren Kayserlichen zu
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admission einiger temperamenten eben so wenig zu bewegen gewesen, bey
5
so bewandten sachen und abermahls gestreckhten gesteckhten tractaten zu thun und,
6
damitt man zum schluß gelangen möge, für ein expediens zu ergreiffen seye,
7
zu welchem ende dann von dem Churmaintzischen herrn cantzler 1. in vor-
8
schlag gebracht, ob nicht die stände sich zusammen thun, die differente
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puncten per deputatos durchgehen, under sich vergleichen und alßdann an
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die herren Kayserlichen und königliche Schwedische bringen wollen

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Vgl. dazu auch Meiern VI S. 76 –78; zu den kaiserlich-schwedischen Verhandlungen vom
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3. Juli 1648 ebd. S. 75f.
?

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Daß 2. quoad modum procedendi zum nachdenckhen gestellet worden, ob
12
nicht ein jeder gesandter seine bey dem instrumento pacis und den ohner
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örterten puncten habende erinnerungen schrifftlich verfaßen und denen de-
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putirten zu handen stellen wolte? Alß werde es bloß um die umbfrag und
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resolution zu thun sein.

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Lübeck. Demnach es 1. und zwar vornemblich darum zu thun, wie dem
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incidenti, daran sich die conferentien abermahlen gesteckhet, zu helffen seye,
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alß bekenne er, daß, deretwegen die tractaten noch länger auffzuhalten, sehr
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beschwärlich, seines ermeßens aber, solche difficultet zu superiren, dieses ein
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mittel were, daß man, wie Churmaintz vorgeschlagen, die erinnerungen zu-
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sammen trüge. Weiln aber das werckh solcher gestalt keinen effect haben,
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zumahln die herren Kayserlichen weitter nicht fortgehen werden, alß solte
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man beede in dicto §º „Tandem omnes“ auffgesetzte concept conjungiren,
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die dabey vorfallende gedanckhen, also daß die herren Kayserlichen einigen
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scrupulum, die sach noch schwärer zu machen, nicht finden mögen, ein-
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richten und darauff mit diesem project zu den herren Kayserlichen und
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Schwedischen gehen, daßelbe bester maßen recommendiren und jene bitten,
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weiln sie solcher gestalt ihre intention verhoffentlich werden erreicht haben,
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daß sie den herren Schwedischen diß orths weichen wolten, zumahl ihnen,
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diejenigen, welche ihnen gedienet, zu condemniren, nicht wohl zugemuthet
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werden könne, sondern media via zu gebrauchen und ihnen, den herren
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Schwedischen, umb etwas nachzugeben, ebenmäßig zuezusprechen seye.
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Wie aber das ansprechen einzurichten, stelle er dahin. Nächst deme solten
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sich die stände über den ohnerörterten puncten zusammen thun, damitt man
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zuvorderst bey den conferenzen gefaßt erscheinen und dieses ein medium
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und mittel, die herren Kayserlichen und Schwedischen, daß sie mit den
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tractaten fortfahren, zu poussiren sein möge. Ob es aber jetzundt geschehen
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solle, stehe er an, köndte gleichwohl nur praeliminariter davon etwas gere-
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det werden. Sonsten halte er quoad modum procedendi dafür, daß die ge-
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danckhen deretwegen nicht a part, sondern collegialiter zusammenzutragen

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1
weren. Solten aber die majora auff jenes gehen, wolle er es ihme auch nicht
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zuwider sein laßen, sondern sich damitt gerne conformiren.

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Regensburg. Er habe auch, was Churmaintz proponiret, verstanden, daß
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nemblichen fast alle hoffnung von beeder partheyen in §º „Tandem omnes“
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gesuchter vergleichung vergebens und umbsonst sein wolle und dahero
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vorgeschlagen, daß sich die stände, wie oben angeregt, über den ohnerör
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terten puncten vergleichen und hernach denen herren Kayserlichen und
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Schwedischen, daß sie undereinander verglichen seyen, andeuten solte. Auff
9
welchen fall auch seines erachtens obschwebende strittigkeiten verhoffentlich
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baldt beygeleget werden dörfften. Quoad quaestionem an aber et modum, ob
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es per deputatos geschehen oder einem jeden, seine erinnerungen beyzubrin-
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gen , frey stehen solle, seye er indifferent und wolle sich deßwegen mit den
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majoribus vergleichen.

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Soviel aber das werckh an sich selbsten betreffe, habe er der Schwedischen
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bey dem §º „Tandem omnes“ beharrende meinung angehört und hielte
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dafür, wann selbige entweder umb etwas weniges in formalibus geändert
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oder der § us an sich selbsten bliebe und demselben der herren Schwedischen
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meinung gleichsam per appendicem beygerückht würde, daß sie so dan
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content und zufriden sein möchten. Bey der quaestione an aber, ob die
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stände in denen noch strittigen puncten under sich selbsten richtigkeit zu
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treffen ursach haben, köndte zwar der vorgeschlagene modus ergriffen und
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den herren Kayserlichen, daß, wann sie mitt den tractaten nicht fortzufahren
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begehren, die stände das ihrige dabey thun müßten, angezeigt, die herren
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Schwedischen aber gleichwohl, sonderlich in puncto executionis, nicht
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abandonnirt oder beyseit gesetzet werden. Solte aber der schluß bey den
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höheren auff affirmativam gehen, hette man der sachen mehrers nachzu-
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denckhen und nach derselben befindung sich mit ihnen zu conformiren. Das
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quomodo belangendt, stehe dahin, ob und wie dasjenige, was einer oder der
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andere zu erinnern, anzunemen sein werde.

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Kolmar. Daß gegenwertige deliberation dahin angesehen, wie sich aus
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gestrigem labyrinth zu extriciren seye, erscheine aus dem von Churmaintz
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gethanen vorschlag, daß nemblichen die stände per deputatos zusammen-
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tretten , die noch differenten meinungen vergleichen und den herren Kayser-
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lichen und Schwedischen zu reassumption der abermahls gesteckhten confe-
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renzen ursach und anlaß geben sollen. Seye also die frag, ob vorgeschlagenes
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medium pro expediente zu halten, auch bey ihme bereits affirmative resol-
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viret , praesupposita scilicet executione et consensu Monasteriensium, und
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wer aus mittel der stätt darzu zu deputiren sein möchte, baldt geschehen.

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Wann man demnach versichert, daß die executio ex parte catholicorum ge
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wiß geschehen und die Münsterische contradicenten nicht dissentiren, son-
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dern einer meinung sein werden, alß weren auff solches hin die rationes zu-
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sammenzutragen , den herren Kayserlichen und Schwedischen zu hinder-
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bringen , dabenebens aber, daß die stände deßen, was oben erwehnet worden,

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1
entschloßen seyen, anzudeuten und auff den fall sie dieselbe acceptiren, sich
2
alßdann des §i „Tandem omnes“ halben, wie es beeden theilen annemblich
3
sein möchte, zu vergleichen.

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Lindau. Er höre sehr ohngern, daß sich die conferenzen zwischen den
5
herren Kayserlichen und Schwedischen abermahl gestoßen und dem fridens-
6
werckh eine nova remora dadurch zugewachsen seye. Dieweiln man aber bey
7
demselben bereits alles versucht und nachdem nichts verfangen wollen, ein
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ander mittel, die gesteckhte conferenzen widerum in gang zu bringen, vor-
9
geschlagen habe, alß laße er ihme zwar daßelbe wohl belieben, ob aber
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übrige differente puncten per deputatos allein beygeleget werden sollen,
11
stehe er darum an, weiln nicht gewiß, ob die herren Kayserliche und Schwe-
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dische mit dem verglichenen alßdann zufriden und die Monasterienses con-
13
tradicentes darein consentiren werden, neben dem auch den interessenten,
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ob zwar ein jeder seine erinnerungen anfänglich beybringen, die deputati
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dannoch, wo es in einem oder anderem bey der conferenz anstehen möchte,
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nicht wißen, solcher gestalt einem und anderem leichtlich zu kurtz ge-
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schehen und gefährliche praejudicia zugezogen werden dörfften. Hette
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man also das werckh nicht zu übereilen, sondern den bißhero observirten
19
modum zu behalten und die herren Schwedischen zuvorderst auch darunder
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zu besprechen.

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Bremen. Dieweiln man anstehen müße, ob bey beeden tractirenden par-
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theyen etwas außzurichten und dahero in vorschlag kommen seye, ob die
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bey dem instrumento pacis annoch obschwebende differentien durch eine
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engere deputation zu erörtern und beyzulegen sein möchten, laße er zwar
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dieses dahin gestelt sein, halte aber dafür, wann es ohne der herren Kayser-
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lichen und Münsterischen stände beyfall geschehe, es dörffte nicht allein bey
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den herren Schwedischen große offension verursachen, sondern auch dem
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hauptwerckh selbsten, wann nicht vorhero eine rechte unio und et concordia
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zwischen den evangelischen und catholischen gefaßt und die accordata in
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puncto amnistiae et gravaminum purificirt und ad executionem gebracht, die
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höchste gefahr zugezogen werden; solte aber dieses geschehen und zu effect
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kommen, köndte man eventualiter dahin schließen, daß besagte erörterung
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der noch differenten puncten nicht durch die engere deputirten, sondern
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collegialiter vorgenommen werden solte. Das beste expediens aber, aus der
35
sach zu kommen, were seines ermeßens dieses, wann man sich, wie circa § um
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„Tandem omnes“ ein medium compositionis zu finden sein möchte, be
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mühen thete.

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Herr Director. Es seye einmahl hochvonnöthen, daß diese handlung baldt
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zum ende befürdert werde, weiln nicht allein herr Salvius dieser tagen zwey-
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mahl gesagt, wann die tractaten sich noch 3 wochen verlengern, daß die
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völckher vor winter alßdann nicht mehr abgeführet werden köndten, son-
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dern man auch sehe, daß zu beeden theilen ambages gebraucht werden. Wie

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1
aber dem werckh zu helffen und ob proponirtes medium außlänglich seye,
2
stehe er auch seines orths nicht wenig an; dann obzwar vorgeschlagene
3
reunion der stände ein sehr nachtrückhliches mittel und gleichsam ein cune-
4
us , beede tractirende theil auff andere gedanckhen zu bringen, were, in be-
5
trachtung , daß gleich wie der stände bißherige diffidenz, ohneinigkeit und
6
zwispalt den frembden cronen zu fortstell- und erfüllung ihrer ambitionen
7
trefflich gedienet, also werden sie auff den gegenfall, wann ihnen dieser
8
behelff entgangen, keine geringe apprehension dahero nemen und befinden,
9
daß es jetzundt zeitt seye, die stände bey guthem willen zu erhalten und dem
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werckh ein ende zu machen, ehe es durch neue incidentien eine andere
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gestalt gewinne. Obwohln nun die herren Schwedischen, daß sich die stände
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über die noch hinderstellige differente puncten mitteinander vergleichen,
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ihnen deßto weniger entgegen sein laßen können, weiln sie selbige der
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stände außschlag vor diesem selbsten committiret, so könne er jedoch, wel-
15
cher gestalt daßelbe bey denjenigen, welche sich der innerlichen vereini-
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gung bißdato so hart opponirt und widersetzet, zu erhalten sein werde, nicht
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absehen. Seyen zwar zween weg, solches zu effectuiren, vorhanden, 1. der
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güthliche verglich, so dann 2. der zwang der waffen, jener werde bey den
19
Monasteriensibus nimmer statt finden; solte man sie aber durch die waffen
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zur raison bringen wollen, müßte es entweder per arma Suecica oder Gallica
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geschehen, da es dann auff einen und anderen weeg hiernächst neue satis-
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factiones abgeben dörffte. Dieweil nun große difficulteten, biß die catholi-
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schen zu vollziehung der execution in puncto amnistiae et gravaminum zu
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bringen, sich erzeigen werden, alß hette man vielmehr zu tendiren tentiren , ob die
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herren Kayserlichen auff andere weeg zu bringen sein möchten; bevorab,
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weiln mit ihnen von der herren Schwedischen auffsatz noch nicht geredet
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worden. Die herren Schwedischen von ihrer meinung abzubringen, werde
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vergeblich sein, dann sie ein starckhes fundamentum führen, in dem sie
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sagen, weiln sich diese sachen vor dem krieg verloffen, daß sie davon keine
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nachricht oder wißenschafft hetten und dahero selbige proceduren weder
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approbiren noch darüber wider die jenige, die der cron Schweden gedienet
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haben, guarandam leisten, viel weniger Ihrer Kayserlichen Majestät, wann
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sich die emigranten hiernächst moviren solten, wider dieselben, weiln es
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wider alle danckbarkeit, ehr und reputation lauffen würde, mit den waffen
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assistiren köndten. Gleich wie nun bey den herren Schwedischen, dies orths
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etwas außzurichten, nicht wohl möglich, also solte man bey den herren
37
Kayserlichen denen gestriges tages vorkommenen vorschlägen insistiren
38
und bitten, weiln die stände, gegen Ihrer Majestät die verantwortung dieß
39
falls zu übernemen, sich anerbietig gemacht, daß sie es entweder ratione § i
40
„Tandem omnes“ bey dem, wie es die herren Schwedischen eingerichtet,
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dadurch ja Ihre Majestät im geringsten nicht gefährt, sondern deroselben auff
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solche weiß zu größerer reputation außlauffen würde, bleiben laßen oder den
43
§ um nur so lang, biß sie mit übrigen puncten hindurch kommen weren,
44
außstellen wolten. Were also schließlichen der meinung, dieses medium zu

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1
versuchen und 1. vor allen dingen mit den herren Kayserlichen aus der
2
herren Schwedischen auffsatz zu reden, ob sie darzu zu disponiren sein
3
möchten, zu solchem ende auch bewußte rationes beyzubringen und beweg-
4
liche remonstrationes zu thun. Wann sie aber nicht fort wolten, köndte
5
ihnen 2., daß die stände bey so bewandten sachen zusammentretten und sich
6
vergleichen werden, nochmahlen angedeuttet, der stände vorhaben auch den
7
herren Schwedischen eröffnet und von diesen vernommen werden, ob sie
8
auch darzu verstehen wollen, und es mit ihrem guthen willen geschehen
9
könne. Mitt angehengter bitt, die stände, daß sie sich miteinander verglei-
10
chen , nicht zu verdencken, inmittelst aber an Ihre Majestät deßwegen ein
11
schreiben, darzu die stände auch erbietig weren, abgehen zu laßen.

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Nach gehaltener umbfrag legte auch der Herr Nürnbergische, welcher sich
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zu spät eingefunden, sein votum dahin ab: Er habe, was proponirt, verstanden
14
und dergestalt eingenommen, daß sich das werckh an dem §º „Tandem
15
omnes“ abermahlen stoßen wolle. Dieweil nun das Römische reich in sol-
16
chem bedruckh bekandtlich begriffen, daß man sich mit diesem §º auff-
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zuhalten keine ursach habe, alß were dieser mittelweg zu ergreiffen, den
18
herren Kayserlichen des werckhs ohne ursach gebrauchende verzögerung
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und auffenthalt bester maßen zu remonstriren, zumahln die herren Schwe-
20
dischen den § um in substantialibus, wie er vorhin seye, laßen und nur dahin,
21
daß derselbe solcher gestalt, wie es zu der königlichen majestät in Schweden
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reputation am besten gereichen möge, eingerichtet werde, trachten; weiln
23
sie die leuth, welche ihnen gedient, so schlecht nicht abandonniren können,
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dafern sie aber das werckh noch länger auffziehen und sich von ihrer mei-
25
nung nicht dimoviren laßen wolten, sich gegen denselben rotunde zu erclä
26
ren , daß die stände im krieg lenger zu stehen nicht, sondern mit und neben
27
den cronen übrige differente puncten zu accommodiren gedächten, mitt bitt,
28
sie deßwegen nicht zu verdenckhen. Underdeßen köndte an Ihre Kayserliche
29
Majestät die beschaffenheit des werckhs schrifftlich gebracht werden und
30
dieselbe vielleicht eine andere resolution, zumahl, wann sie, daß chur-, für
31
sten und stände das arme Teutschlandt im bluth nicht länger also schwim-
32
men laßen wollen, vernemmen werden, darauff ergreiffen dörffen. Wegen der
33
deputation vergleiche er sich mit den majoribus. Sonsten stelle er zum nach-
34
denckhen , ob nicht beßer were, daß man diesen § um „Tandem omnes“ gantz
35
aus dem instrumento hinweg und in einem nebensreceß kommen ließe?

36
Conclusum. Man hatt dies orths mitt großer bekümmernus angehört, wo-
37
ran sich die handlung bey gestriger conferenz gestoßen und zwar um soviel
38
mehr, weiln verschiedenlich dabey gedacht, wann der schluß innerhalb 3 wo-
39
chen nicht erfolgen solte, daß die völckher alßdann biß auff das früe jahr
40
denen ständen ob dem halß verbleiben würden. Nun were zwar kein beße
41
res , außlänglicheres und nachtruckhlicheres mittel, dem werckh seine endt-
42
liche abhelffliche maß zu geben, alß die einmüthige reunion und zusammen-
43
setzung der stände under sich selbsten, welche alßdann folgen würde, wann

[p. 803] [scan. 875]


1
die noch übrige differente puncten zwischen ihnen selbsten abgehandelt und
2
verglichen, das verglichene von jedem theil zur execution gebracht, denen
3
kriegenden theilen ihr praetext dadurch genommen und dagegen ein mehre-
4
rer trib gegeben würde, sich näher zu dem zweckh zu legen und dem werckh
5
seine endtliche richtigkeit zu geben. Die herren Schwedischen köndten es
6
ihnen auch nicht mißfallen laßen, weiln sie die restirende differentien der
7
stände außschlag und arbitrio committirt; wie aber diejenigen zu solcher
8
intention zu bringen und zu vermögen sein werden, welche sich der inner-
9
lichen beruhigung bißdato so hefftig widersetzt und zur execution in puncto
10
amnisitae et gravaminum gar nicht verstehen wollen, hatt solche difficulte-
11
ten auff sich, die man zu superiren vast keine mittel siehet. Dann es müßte ge-
12
schehen entweder durch güthliche accommodation oder militarischen
13
zwang. Jene stehet nicht so hoffen, zu diesem aber erzeigen sich bey den
14
ständen keine mittel; außwertiger hülff sich darzu zu gebrauchen, dörffte
15
sowohl wegen befahrender neuer satisfaction als respectu Ihrer Kayserlichen
16
Majestät, welche bey dem puncto executionis et assecurationis starckh inter-
17
essirt und diesen modum procedendi pro denunciatione novi belli ansehen
18
möchten, großes bedenckhen auff sich haben.

19
Wolte man demnach der meinung sein, daß auß deme von den herren
20
Schwedischen gemachten und mit denen herren Kayserlichen publico no-
21
mine noch nicht communicirten auffsatz mit diesen per deputatos zu com-
22
municiren , was sie daran zu desideriren hetten, zu vernemen und nicht allein
23
die gefahr und ruin, so aus dem auffenthalt des fridengeschäffts erwachset,
24
sondern auch dieses beweglich zu remonstriren were, daß zum fall sie dem
25
universo zu guth keine temperamenta in worten admittiren wolten, bey
26
den ständen sorgfältige gedanckhen entstehen würden, was erst zu gewarten
27
sein möchte, wann es in anderen puncten ad materialia kommen solte, zu-
28
mahl da durch eine solche temperirte änderung substantiae rei kein abbruch
29
geschiehet und Ihre Kayserliche Majestät der confiscirten güther genugsam
30
gesichert seindt.

31
Deßwegen auch das stättische votum vom 26. Aprilis styli veteris

41
Vgl. oben [ S. 647f ] .
expresse
32
dahin gegangen, man wolle der guthen zuversicht und confidenz geleben, es
33
werden die herren Kayserlichen, wann in formalibus einige moderation und
34
temperament zu adhibiren, sich nicht difficiles darinn erweisen. Solten aber
35
alle fernere remonstrationes vergeblich und ohne effect ablauffen, hette man
36
ihnen alßdann der stände vorhaben zu eröffnen und sie zu bitten, daß sie
37
nicht ohngleich vermerckhen wolten, wann man auff andere thunliche mittel
38
und weege, auß der sach zu kommen, sich bedacht machen, in den sachen
39
progrediren und inmittelst diese eräugende neue difficultet an Ihre Kayser-
40
liche Majestät gelangen laßen solte.

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