Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
141. 121. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 25 9 Uhr

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121. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 25 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 537–540’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Feilschen um die Höhe der Militärsatisfaktion. Ansprüche der Landgräfin von Hessen-Kassel auf
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Abfindung ihrer Armee. Regensburgs Bitte um Exemtion aus dem Bayerischen Kreis.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg und Nürnberg auf
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der Schwäbischen Bank.

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Herr Director referirt: Eß seye herrn grav Oxenstirns anbringen kürtzlich
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darauff bestanden, er hette sich gestrigem verlaß gemäß, anietzo auff dem
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rathshauß widerum einfinden und ob aus der sachen zu kommen seye, sehen
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wollen . Gleich wie nun alle seine gedanckhen dahin ziehlten, daß der so
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hoch desiderirte fridenszweckh dermahleins erlangt werden möchte, also
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hette er zwar der stände gestriges erbieten, wegen der 4 millionen gulden mit
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seinem herrn collega zu communiciren und zu überlegen, nicht underlaßen,
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aber also beschaffen gefunden, daß darauff nicht zu gehen sein werde, mitt
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wenigem nun ihre meinung zu eröffnen, köndten sie, ob defectum mandati,
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näher nicht alß auff 6 millionen reichsthaler kommen. Wann nun die stände
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selbige einwilligen, wollen wolten sie sich auch in übrigen puncten erclären; widri-
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gen falls müßten sie es an ihre majestät, die königin, gelangen laßen und
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deroselben resolution darüber erwarten. Neben diesem hette herr grav
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Oxenstirn 2. sein gestriges tags wegen contentirung der frau landtgrävin zu
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Heßen Caßel militiae gethanes begehren repetirt und daßelbe de meliori
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recommendirt.

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Worauff herr Dr. Reigersperger geantwortet: Man hette vernommen, wohin
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Ihrer Excellenz gedanckhen und erclärung außgefallen, weiln es aber eine
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sach, welche nicht vor die deputirten allein, sondern auch übrige gesandten
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gehöre, alß werde ihnen selbige zu hinderbringen und anietzo die frag sein,
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was an seitten der erbaren stätt bey angehörter herrn grav Oxenstirns erclä
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rung zu thun sein wolle, mitt bitt, sich darüber ohnbeschwert vernemen zu
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laßen.

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Lübeck. Seine meinung gehe ad 1. kürtzlich dahin, daß man bey den 5
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millionen gulden finaliter zu bestehen und dabenebens herrn grav Oxenstirn
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nicht allein seine eigene wortt, wann man nur einen termin anfänglich be-
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zahlen thete, übrige beede selbsten fallen würden, sondern daß auch Ihre
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Königliche Majestät in Schweden, wie an Ihrer Excellenz hoff verschieden-
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lich gedacht worden, weiln sie der stände ohnvermögen wohl wißen, selbige
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darüber zu treiben nicht begehren werden, zu remonstriren und sich damit

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zu contentiren, zu bitten. Auff den nicht erhaltungsfall aber 2. pro extremo
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und damitt man einmahl aus diesem labyrinthen kommen möge, das quan-
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tum auff die 6 millionen gulden, doch sofern auch die höhere dahin schlagen,
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und 3. die conditiones und quaestiones quis et cui dabey beobachtet und in
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richtigkeit gestellet werden, zu erhöhen hette.

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Ad 2. der frau landgrävin praetension betreffend, were selbige simpliciter
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mit nein zu beantworten, dann die stände, den friden von ihr zu kauffen, nicht
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ursach haben und die sach auch an ihr selbsten so ohnbillich seye, daß sie
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kaum mit worten außgesprochen werden könne.

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Regensburg. Er wiße fast nicht, weiln es zur impossibilitet ankommen
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wolle, was darzu zu sagen seye, werde aber nicht können verdacht werden,
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wann er dahin trachte, daß seine herren und oberen bey dieser satisfactions-
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sach von dem Bayrischen craiß eximirt werden. Maßen er dann auff etliche
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von denselben erhaltene schreiben resolvirt seye, bey den Kayserlichen und
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Bayerischen zu protestiren, daß die statt das ihrige zwar zu dieser satisfaction
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gern beytragen, mit dem Bayrischen craiß aber (welches er ad protocollum
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zu nemen bitte) nichts zu thun, oder sich mit ihrem contingent demselben
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anweisen laßen wolle.

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Was nun das quantum anlange, werde zwar seinen herren und oberen, weiln
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sie ohne das mit guarnison belegt und auch sonsten hart angefochten wer-
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den , mit ihrem contingent aufzukommen, sehr schwär fallen, habe aber
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gleichwohl auch keinen befelch, von den majoribus sich zu separiren, son-
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dern vielmehr zu conformiren; und halte demnach dafür, wann die höhere
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auff die 5 millionen gulden gehen, man hette sich dies orths gleichfalls zu
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accomodiren. Ad 2. die Heßen Caßelische satisfaction betreffend, conformire
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er sich mit Lübeckh.

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Kolmar. Es seye zu erbarmen, daß die von den ständen aus freywilligkeit
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vorgeschlagene 4 millionen gulden nicht acceptirt werden wollen; und er
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also mitt Lübeckh einig, daß man es zu endlicher außtragung der sachen auff
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die 6 millionen gulden stellen solle.

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Ad 2. Conformire er sich durchaus mit Lübeckh, seye ein petitum irreson- nabile irresonabile
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und werden es die herren Schwedischen zu behaubten vermuthlich
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nicht begehren, noch gemeint sein.

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Was 3. der herr Regenspurgische wegen seiner herren und oberen vorge-
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bracht und in acht zu nemen gebetten habe, seye in alleweeg dahin zu sehen,
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daß der guthen statt geholffen werde.

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Nürnberg. Daß herr grav Oxenstirn in die 4 millionen gulden nicht wil-
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ligen wollen, sondern dagegen auff 6 millionen reichsthaler seiner vorge
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schützten instruction nach bestanden, darauß seye nichts anders abzunemen,
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alß daß die herren Schwedischen, neue moras zu nectiren, suchen, zumahl sie
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ein solches mit vorgebrachtem petito Hassiaco noch mehrers darthun. Was
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nun die determinationem quanti belange, seyen zwar seine herren und obe-

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ren mit geldt contributionen hart belegt, sie müßen aber jetzundt mehr, als
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ihr contingent, wann gleich das quantum auff 120 Römermonat gestelt wer-
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den solte, sich belauffe, geben und bezahlen. Könne sich also leichtlich mit
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den höheren zu den 6 millionen gulden verstehen, es seye aber sorgfältig bey
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der sach zu gehen, damit nicht etwa der soldat, wann daßelbe offerirt und
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herauß, daßelbe erfahre und auf die stände platze, sehe es für ein praepo-
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sterirt werckh an. Weiln aber remedia miserorum gegen armatos schlechten
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effect haben und man einmahl aus dem traum kommen müße, were minus
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malum zu amplectiren und die 6 millionen gulden einzuwilligen. Doch be-
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dinge er dieses in specie dabey, bitte es auch ad protocollum zu nemen, daß
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seine herren und oberen, wann die in den oberen craißen gelegene stätt von
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dem churfürsten in Bayern zu seiner satisfaction gezogen werden solten, zu
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dieser verwilligung nicht verstehen wolten oder köndten.

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Neben diesem seye er auch mit deme, was Regenspurg vorgebracht, daß
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nemblichen selbige statt aus der Bayerischen anlag gezogen werden solle,
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gantz einig und daßelbe zu beobachten erbietig.

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Ad 2. Seye der frau landtgrävin zu Heßen Caßel wegen ihrer militiae prae-
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tendirtes satisfactionspostulatum von keiner consideration, zumahln be-
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kandt , daß sie wider die constitutiones imperii, wider recht und billichkeit,
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mit ansetzung so hoher contributionen gehandelt und durch solche contri-
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butiones und exactiones das reich mehr in ohnruhe als guthen standt gesetzet
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habe. Wann sie recht zu solcher forderung hette, würde das hauß Braun-
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schweig , weiln sie die Schwedischen vielmahls in ihren landen underhalten,
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wie auch Chursachsen für ihre völckher ebenmäßige satisfaction begehren
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können. Hette man also denen herren Schwedischen die ohnbillichkeit dieses
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petiti beweglich zu repraesentiren und es simplicissime abzuschlagen und
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anzudeuten, daß man selbe anderst nicht, alß daß sich die frau landtgrävin
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pro hoste imperii auffwerffen wolte, ansehen köndte.

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Bremen. Er seye zwar, was bey dem anerbottenen quanto der 5 millionen
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gulden zu thun, auf nichts gewißes, jedoch aber, mit den majoribus sich zu
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conformiren, instruirt und befelcht.

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Herr Director . Es were zu wünschen, daß sich einig expediens, aus dem
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werckh einmahl zu kommen, ereignen thete, besorge, wann man auch gar
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die 9 millionen gulden verwilligen solte, die stände dörfften dannoch des fri-
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dens nicht gesichert sein, zumahl alle apparenzen zu continuation des kriegs
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vorhanden, in dem herr grav Oxenstirn abitrum abitum meditire, hin und wider neue
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residenten gesetzt, neue völckher aus Schweden geführet und die in Franck-
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hen und Schwaben innhabende plätz von tag zu tag stärckher fortificirt wer-
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den . Deßgleichen, daß herr grav Oxenstirn gesagt, er müße mitt den Frantzo-
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sen aus der sach communiciren . Item wann in 2 monaten nicht geschloßen
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werde, sie die völckher den ständen biß auf das früe jahr auff dem halß ligen

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laßen müßten. Und jetzund sich erclärt habe, wann man die 6 millionen reichs-
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thaler nicht einwilligen wolte, müße er es, aus mangel instruction, an die
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königin gelangen laßen. Der von Lübeckh gethane vorschlag werde, weiln
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es verba jocosa gewesen und die Schwedische sich ad pactum de non pe-
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tendo schwärlich binden laßen werden, nicht zu practiciren, sondern wann
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das, an die königin in Schweden zu schreiben, vorgeschlagene mittel von
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den höheren dem werckh vorträglich gehalten werden solte, anzunemen
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sein, daßelbe aber durch einen expressen courrier geschehen müßen. Solten
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aber indeßen die höhere ein mehrers und zwar die 6. million vorigem quanto
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addiren, köndten sich zwar die stätt davon nicht separiren, hetten aber dabey
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expresse zu bedingen, daß solches erbieten keinen anderen verstandt, als
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wann der friden immediate folge und die offt widerhohlte conditiones beob-
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achtet werden, haben solle. Glaube gleichwohl nicht, daß die höheren
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strackhs auff 6 millionen kommen werden.

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Was 2. die Heßen Caßelische praetension betreffe, vermeine er, es werde sich
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selbige, zumahln schon zweymahl auff negativam geschloßen worden, wohl
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abwenden laßen und were, wann man darein willigen solte, zu besorgen, es
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dörffte die cron Franckhreich wegen der zum krieg hergeschoßener gelder
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und völckher hiernächst auch eine satisfactionem pro sua militia forderen,
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und demnach selbige nochmahlen rundt abzuschlagen.

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Was der herr Regenspurgische wegen seiner herren und oberen erinnert,
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seye wohl gethan, weiln aber in der stätt mächten nicht stehe, sie von dem
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Bayrischen craiß zu eximiren, sonderen die sach durch ein reichsconclusum
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zuwegen gebracht werden müße, alß sehe er nicht, wie derselben anderst,
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dann auff besagte weiß, zu helffen stehe.

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Hatt demnach der herr Regenspurgische das löbliche stättcollegium nur
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um intercession bey Ihrer Kayserlichen Majestät und den churfürsten in
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Bayern ersucht und angelanget. Und ist das

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Conclusum darauff bestanden, man werde, wohin der höheren gedanckhen
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bey erhöhung des quanti gehen, zu erwarten und alßdann mit denensel-
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ben sich zu conformiren haben.

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