Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
77. 60. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 August 1 14 Uhr

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60. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 August 1 14 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 174–175 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 239’–
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241; Ulm A 1560 o. F.

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Städtischer Aufsatz zur Präzedenz der Reichsritter; Berichte über private Gespräche mit einzelnen
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fürstlichen Gesandten über die mögliche Auslassung der Städte.

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Anwesend: Straßburg, Herford auf der Rheinischen, Regensburg, Ulm, Eßlingen, Memmingen,
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Nachdem man fast biß gegen 3 uhren, da zu rath zu den fürstlichen angesagt
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gewesen

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Vgl. die erregte Auseinandersetzung um das Problem der Präzedenz in Magdeburg Rep. A
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nr. 535 II fol. 436’–454’; Altenburg vol. III fol. 65–72’.
, auff die Frankfurth- und Nürnbergische herrn abgesande gewar-
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tet und von denselben, wie das ansprechen bey einem und dem andern aus
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mittel der herrn fürstlichen, heutigem concluso gemäß, abgeloffen, verneh-
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men wollen, die nachricht aber eingelangt, daß sie sich schwärlich vorhero
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werden einstellen können, hat der herr Director endlich proponirt, er
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habe, wie etwa der vortrag bey den herrn fürstlichen abzulegen sein möchte,
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unvorgreifflich zu papier gebracht, damit es allerseits ad protocollum kom-
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men möge. Wann es nun anwesenden herrn abgesanden beliebig were, wolte
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er den aufsaz verlesen, inmaßen auch geschehen und von allen für gut befun-
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den , nochmaln nachmaln auch absonderlich dictirt worden.

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Der herr Ulmische sagt, er hette sich zwar bey dem Weimarischen anmel-
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den , derselbe aber ihme die stund gegen 3 uhren, da man bey Magdeburg
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sich einstellen solle, ernennen laßen. Als er ihme nun solches wiederumb zu
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verstehen geben, habe er ihn auf morgen und also post festum beschaiden
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laßen.

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Der herr Eßlingische sagt, wolle seine commission mitt 3 oder 4 worten ab-
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legen , nemlich daß die salutationes und das ansprechen von dem herrn Wür
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tembergischen und Mechelnburgischen

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Mecklenburgische Gesandte waren Dr. Abraham Kayser ( 1603–1652 ), seit 1638 in mecklen-
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burgischen
Diensten, 1643 geb. Legationsrat, 1649 Gebeimer Rat (J. L. Walther S. 71f;
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O. Vitense S. 220; H. Schnell-Güstrow S. 110f ) und Dr. Johann Marquis
wol aufgenommen worden seyen
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und sich beede zu möglichster assistenz erbotten hetten und zwar jener mit
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diesen ungefährlichen formalibus: Gleich wie auff die cohaerentiam der
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chur-, fürsten und stände billich zu dringen, und dahin und daß sie nicht
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separirt, sondern beysammen behalten werden, zu sehen habe, also finde er,
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daß die stätt fug und recht zu ihrem petito haben. Dieser aber habe gesagt,
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sein gnädiger fürst und herr hette ihme befelcht, dahin zu laboriren, daß die
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stätt, weiln sie pars rei publicae Romanae mit seyen, von den chur- und fürst
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lichen nicht separirt werden. Er wolle hiemit sein votum abgelegt, und sich
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dem erbaren stättcollegio zugleich bestens recommendirt haben. Dabey ver-
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meldend , daß die meiste fürstliche mit dieser procedur nicht zufrieden seyen.
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Braunschweig Lüneburg Zell und Wolfenbüttlischer lini seyen mit ihnen
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allerdings einig und niemand zuwieder, als Magdeburg, Pfalz Simmern,
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Altenburg und Weimar.

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Die herrn Frankfurtischen haben ihre relation des andern tags erst ad acta
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geschickt, des inhalts:

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Bey der conferenz mit herrn Lampadio hat sich derselbe vorgehends des
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guten in ihn gesezten vertrauens bedankt und benebens contestirt, er finde

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der stätt fundamenta unwiedertreiblich, were jederzeit der meinung gewesen,
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und würde noch dabey verbleiben, hette sie erst neulich von sich geschrie-
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ben , wie er unß dann das schreiben gelesen. Der vorschlag, welchen die stätt
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gethan, seye nicht zu verwerfen; hingegen derjenige, so den stätten gesche-
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hen , komme allein von Magdeburg und Altenburg her. Major pars der fürst
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lichen seyen mit ihnen nicht einig und würden es offentlich sagen. Der
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sachen zu remediren, sehe er kein beßer mittel, als das werkh auf Lengerich
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zu verschieben und daselbst (welches wir zwar nicht gut finden) mit einem
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memorial einzukommen. 2. Zu laboriren, daß Heßen, Mechelnburg und
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Pommern ihme, herrn Lampadio, ihre vota aufftragen wolten. Würtemberg
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were selbsten gegenwärtig. 3. Solte man bey herrn Salvio bey zeit unter-
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bauen und ihne bester maßen informiren. Er zweifele nicht, es werde der
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sachen zu helffen sein.

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Herr Director verliest hierauff den stättischen auffsaz noch einmal und zeigt
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dabey an, daß er der evangelischen bürgerschafft zu Hagenau, weiln er deßen
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erst heut von seinen herrn special befelch bekommen, mitgedacht, der hoff-
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nung , es werde niemanden zuwieder sein

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Im gemischt-konfessionellen Hagenau hatte 1628 eine ksl. Kommission den Katholiken zur alleini-
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gen Ratsherrschaft verholfen und Einfluß der evangelischen Bürger stark beschränkt (dazu
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A. Hanauer ; A. M. Burg ).
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Regensburg wiederholte seine vormahlige erinnerung, ob nicht der eingang
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also zu machen were. Ob es woln der stätt halben keiner weiteren erklärung
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vonnöthen hette, als die unter dem nahmen der stände mitbegriffen, so wolle
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man dannoch, weiln ihnen eins und anders disputirt und streitig gemacht
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worden, nochmaln repetiren, daß etc.

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Weiln aber die zeit passirt gewesen, als ist man, unerwartet der übrigen herrn
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abgesanden, aufgestanden und zu den Magdeburgischen hinaußgegangen.

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