Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
134. Sitzung der städtischen Gesandten Osnabrück 1648 Mai 13

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Sitzung der städtischen Gesandten


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Osnabrück 1648 Mai 13

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Bremen 2 – X. 8. m. = Druckvorlage.

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Deputation zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten. Quantum der Armeesatisfaktion.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Ward eventualiter ratione quanti et modi solvendi allerhandt discouriert.

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Lübeck. Weil neuerlich de deputationibus consultiert und ihm sein votum
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fürbehalten, alß wolte er, weil ohn das nichts zu thun, seine meinung auch
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kürtzlich davon sagen: Die fürstliche hetten dahin geschlagen , daß es bey
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dem, was bisherzu observiert, gelaßen werden solte, zumahl es denen, so
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bißherzu gebraucht und ietzo fürbeygangen werden solten, schimpflich sein
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werde. Nun wehre der punctus honoris bey ihm oder inter nos wol nicht so
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groß zu achten, allein, weil diese deputationes nicht bloß ad referendum,
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sondern auch ad agendum giengen, alß wolte er der meinung nach noch sein, daß
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man es dabey laßen solte, daß allemahl einer von der Rheinischen und einer
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von der Schwäbischen banck genommen werde worde . Zumahl es ohn das sich nit
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wol schicken werde worde , daß zween von einer, als der Rheinischen banck, ge-
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nommen werden solten.

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Straßburg meint, es seie diese deputatio keines wegs ad agendum.

[p. 685] [scan. 757]


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Lübeck putat contrarium. Obschon nichts außgemacht werde, dannoch
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werde die sach dergestalt praepariert, daß hernacher nit zu helffen.

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Regensburg. Hette er neuerlich dergestalt votiert. Refert. Schlägt für, daß
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neben dem directore einer von der Rheinischen und einer von der anderen
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banck, also dreye, genommen werden.

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Lübeck putat, seyen zu viele.

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Regensburg wil sich majoribus conformiren. Gilt ihm gleich, wie es ge-
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macht werde.

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Kolmar. Wan ad agendum deputiert, werden worden sonderlich interessentes dabey
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sein müßen. Weil aber ietzo nur ad referendum, putat, man solle es bey
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dreyen, alß directore director und von jeder banck einer, laßen.

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Nürnberg. Gehet auch druff, neben dem directore von jeder banck einen;
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fürderhandt aber könne man es bey vorhin gebräuchlichem bewenden
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laßen.

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Bremen wie Nürnberg.

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Lindau item, bey dem, was gebräuchlich bißhero, zumahl doch ietzo es
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extraordinem gehe.

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Straßburg. Wiße fast nit, was er darzu sagen solle. Scheine, daß man ihm zu
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unglimpff nur gedencke zu verfahren und sich selber zu intrudieren. Lieffen
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deßen beantwortungen und replicae fast scharff für.

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Am gleichen Tag versammeln sich die drei Reichsräte noch einmal, um 17 Uhr . Im
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Städterat verliest der Straßburger einen von ihm verfaßten Aufsatz zum Quantum, in
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dem er 30 Römermonate vorschlägt, die auf sieben Kreise verteilt werden sollen.

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Kolmar. Item.

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Nürnberg. Item. Wofern die quaestio cui bestehen bliebe, wie sie vorhin
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gesetzt.

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Bremen. Danckt wegen uffgesetztem concept. Putat, daß ein gewißes quan-
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tum beßer benennet werde, nach proportion der Römerzüg aus den sieben
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craisen uffzubringen. Werde auch beßere speciem haben, wan nit eben 30
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Römerzüg genennet, da sonst im reich man gewohnet, bey 100, 120 und
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mehren Römerzügen uffzubringen. So werd word auch kein anlaß geben, die
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Römerzüge zu steigern und drunter einem und anderem zu eximieren. Item
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hetten Sueci ein gewiße sum gefordert, so wehre ihnen darumb ein gewißes
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zu bieten, das aber durch die Römerzüg nit stracks determiniert wehre.

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Lindau. Probiert, negst dancksagung, den uffsatz mit Nürnbergischen er-
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innerungen . Den Bremischen fürschlag betreffend ist indifferent.

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Den abendt nach langem warten ist nichts drauß worden, weil die chur- und
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fürstlichen sich 1. in determination quanti, 2. circa armistitium, so die chur
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fürstliche fürgeschlagen, jehne aber der meinung gewesen, daß so bald fried
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alß armistitium gemacht werden könte, so ohn das gefärlich, nit eins werden
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können. Sein umb 8 uhren voneinander gangen.

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