Acta Pacis Westphalicae II B 2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 2: 1645 / Franz Bosbach unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter Mithilfe von Rita Bohlen
EINLEITUNG

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EINLEITUNG

1. Die politischen und militärischen Rahmenbedingungen der französischen Kongreßpolitik 1645

Die französische Innenpolitik des Jahres 1645 war gekennzeichnet von der fortschreitenden Überwindung der Widerstände gegen die von Mazarin mit Unterstützung der Königin geleitete Politik. Die Opposition des Pariser Parla-mentes gegen die Steuerpolitik des Hofes lebte zwar wieder auf und führte zu anhaltenden Spannungen, doch brachten das entschiedene Auftreten der Köni-gin, der Tod des gleich zu Beginn der Auseinandersetzungen im März inhaftier-ten Präsidenten Barillon und die kluge Modifizierung der Steuergesetze die Opposition zum Einlenken: Die Registrierung der neuen Finanzgesetze im lit de justice am 7. September konnte ohne Widerstand von Seiten des Parlamentes vonstatten gehen

Glasson S. 199–208; Chéruel II S. 97–106; Bazin III S. 300–306, 317f.
. Auch gegenüber dem Hochadel vermochte Mazarin einen festeren Stand zu gewinnen. Der Herzog von Orléans bekundete in aller Öffentlichkeit durch seine Teilnahme an dem lit de justice, wofür er mitten im Feldzug den flandrischen Kriegsschauplatz verließ, seine Unterstützung für die Politik des Hofes. Mehr Sorge bereitete Mazarin zeitweise die Haltung des Prinzen von Condé. Dieser favorisierte im Oktober 1645 eine rasche Einigung mit Spanien und sprach sich in diesem Sinne gegenüber dem venezianischen Botschafter in Paris für die Annahme eines von Spanien vorgelegten Waffenstill-standsplans aus. Er trug so die im Conseil herrschenden Gegensätze über die Gestaltung der Politik Frankreichs nach außen, nach Mazarins Meinung sehr zum Nachteil für die französische Verhandlungsposition auf dem Kongreß

nr. 246.
. Zur Festigung der Stellung des Kardinals trug schließlich auch bei, daß er in der Abwehr von Intrigen gegen seine Person Erfolg hatte. Im Januar 1645 scheiter-ten die vermutlich gegen ihn gerichteten Unternehmungen des Kardinals von Valençay an der Haltung der Königin. Sie weigerte sich entschieden, den ohne ihre Erlaubnis aus Rom Angereisten zu empfangen

nr. 24.
. Im Herbst wurde der Versuch Hersents vereitelt, Gaston d’Orléans als Befürworter eines raschen Friedensschlusses auftreten zu lassen

Bericht über die Affaire Hersent, Fontainebleau 1645 Oktober 14 (Beilage 2 zu nr. 237).
.
Auf dem Gebiet der Außenpolitik war die französische Regierung bemüht, das Bündnissystem zu sichern und für die Allianz bedrohliche Entwicklungen schon im Ansatz unschädlich zu machen. So gelang es 1645 endlich, den Konflikt zwischen dem schwedischen Bündnispartner und Dänemark zu beenden. Nach einigen Verzögerungen

nr. 16.
nahmen am 18. Februar Vertreter beider Mächte in Brömsebro die Verhandlungen auf, die am 23. August mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages endeten. Das Amt der Vermittlung oblag Frankreich,

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vertreten durch La Thuillerie, und zeitweilig den Generalstaaten. Drei Ziele verfolgte Frankreich in diesen Verhandlungen. Zum einen sollte der Friedens-schluß die schwedischen Streitkräfte wieder voll für den Krieg im Reich verfügbar machen; zum anderen sollte Dänemark von einem Zusammengehen mit dem Kaiser abgehalten werden

nr. 180.
; schließlich galt es auch zu verhindern, daß nach dem Friedensschluß eine übermächtige Position des Verbündeten in der Sundregion die gleichen Auseinandersetzungen zwischen Schweden und den Generalstaaten hervorrief, wie sie bislang mit Dänemark geherrscht hatten

nr. 111.
. In die Bemühungen um den Friedensschluß wurden auch die französischen Gesand-ten in Münster eingeschaltet. Sie nahmen immer wieder die Gelegenheit wahr, bei den schwedischen Gesandten auf die Beendigung des Krieges zu drängen

nr. 121, 122, 167.
. Mazarin sah aber sehr deutlich, daß der schließlich erreichte Friede nicht der Tatsache zu verdanken war, daß man in Stockholm glaubte, den Wünschen des Bündnispartners nachkommen zu müssen, als vielmehr den großen Vorteilen, die sich Schweden durch diesen Vertrag einhandelte

nr. 219.
. Nach diesem Friedens-schluß kam durch die Bemühungen La Thuilleries im November 1645 auch ein Abkommen zwischen Frankreich und Dänemark zustande, mit dem die Gefahr der Hinwendung des Dänenkönigs zum Kaiser gebannt werden sollte

Französisch-dänischer Vertrag zu Kopenhagen vom 15. November 1645 (Druck: Londorp V S. 1042–1044); zum Zweck des Abkommens vgl. nr. 218, 226 und 242.
.
Die Verhinderung einer Allianz mit dem Kaiser war auch das Leitmotiv der französischen Politik gegenüber Polen. Um den polnischen König zu verpflich-ten, kam man bereitwillig seinem Wunsch nach, in Schweden den Vorschlag einer Heirat Władisławs mit Königin Christina vorzutragen, wenn auch die Erfolgsaussichten als sehr gering eingestuft wurden

nr. 7.
. In der Tat weigerte sich der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna strikt, einen solchen Vorschlag anzuhören

nr. 99, 148.
. Stattdessen konnte aber der nach Polen gesandte Brégy Władisławs für die von französischer Seite schon länger in Aussicht genommene Heirat mit der Prinzessin Maria Luisa Gonzaga

nr. 17.
gewinnen. Abgesehen von diesem Hei-ratsvertrag kamen keine weiteren Abmachungen mit Polen zustande

nr. 226.
. Vor allem wurde der ursprüngliche Plan der Umwandlung des sechsundzwanzigjäh-rigen schwedisch-polnischen Waffenstillstandes in einen ständigen Frieden fallen gelassen, da dann – wie die Gesandten in Münster befürchteten – die umstrittene Besitzstandsfrage in Livland nur zu Ungunsten Schwedens geregelt werden könne

nr. 79, 160, 169.
. Man glaubte aber in Paris, hoffen zu dürfen, daß der polnische König mit Hilfe des Einflusses seiner Gemahlin von einer Zusammenarbeit mit dem

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Kaiser abgehalten und zur Beachtung des Waffenstillstandes mit Schweden angehalten werde

nr. 203, 214, 219.
.
Recht erfolgreich ließen sich auch die Verhandlungen an, die Croissy mit Rákóczy im Januar 1645 aufnahm. Ziel Frankreichs bei diesen Verhandlungen war die Erneuerung des Ende 1643 von den Schweden im Namen beider Kronen abgeschlossenen Bündnis- und Subsidienvertrages mit Siebenbürgen. Frankreich hatte dieses Abkommen nicht anerkannt, und Schweden war 1644 den eingegan-genen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen

Zu den Verhandlungen Schwedens mit Rákóczy vgl. APW II B 1 S. XXXf.
. Ohne diese Mittel konnte Rákóczy nur begrenzte Operationen gegen den Kaiser führen. Im September 1644 nahm er daher zu Tyrnau mit dessen Gesandten Verhandlun-gen auf, deren Erfolgsaussichten allerdings von französischer Seite als sehr gering eingeschätzt wurden

nr. 85.
. Stattdessen gelang Croissy mit dem Vertrag von Munkás am 22. April 1645 ein vorteilhafter Abschluß für Frankreich. Die Subsidienver-pflichtungen, die die französische Regierung mit diesem Vertrag einging, fielen geringer aus, als man erwartet hatte. Im ersten Zahlungsjahr (1644 II – 1645 II) sollten 100 000 Rt, in den folgenden jeweils 75 000 Rt gezahlt werden; außerdem sollte Rákóczy jährlich 48 000 Rt für den Unterhalt von 1500 Soldaten beziehen

Hudita S. 111f.; die Bewertung des Vertrages durch die Gesandten in nr. 143.
. Noch wichtiger aber erschien die Garantie der freien Religionsausübung für Katholiken im Herrschaftsbereich Rákóczys (Art. 12) und die Entbindung Frankreichs von der Zustimmung Siebenbürgens bei einem Friedensschluß (Art. 6), während Rákóczy seinerseits bei einem Frieden mit dem Haus Habsburg an die Zustimmung Frankreichs gebunden sein sollte (Art. 10). Sobald den französischen Gesandten in Münster dieser Vertragstext zur Kennt-nis kam, reichten sie bei den Mediatoren den Nachtrag vom 14. Juni zu ihrer vorher übergebenen Proposition II ein, worin sie Rákóczy als Verbündeten namentlich aufführten, und drängten auf die Ausstellung kaiserlicher Pässe für siebenbürgische Gesandte zum Friedenskongreß

nr. 141.
. Die geplanten militärischen Operationen Rákóczys zur Unterstützung Torstensons bei der Belagerung von Brünn kamen tatsächlich in Gang. Doch gerade als er im August seine Hauptarmee mit den schwedischen Truppen vereinigt hatte, mußte er sich auf türkischen Druck hin wieder zurückziehen und mit dem Kaiser ein Abkommen treffen, durch das er aus der Front der kaiserlichen Gegner ausschied

Unterzeichnung der Präliminarien im August 1645; sie führten im Dezember 1645 zum Linzer Frieden (vgl. S. 670 Anm. 4).
. Die Allianz war gescheitert, weil – wie Brienne schrieb – bis dahin die Abhängigkeit Rákóczys von der Pforte falsch eingeschätzt worden war

nr. 245.
. Hier war der französischen Diplomatie ein gravierender Fehler unterlaufen, während die kaiserliche Gegenseite sehr viel klüger vorgegangen war. Denn gleichzeitig zu

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den Kontakten des Wiener Hofes mit Rákóczy in Tyrnau ging eine kaiserliche Gesandtschaft nach Istanbul, die die letztlich entscheidende Anweisung des Sultans an Rákóczy zur Einstellung des Kampfes gegen den Kaiser erreichte

Ruppert S. 120f.
Die militärischen Anstrengungen Frankreichs verteilten sich 1645 wieder auf vier Kriegsschauplätze: gegen Spanien wurde in Katalonien, Italien sowie Flandern gekämpft, gegen den Kaiser und Bayern in Deutschland; außerdem wurde eine Armee zeitweise in Lothringen eingesetzt. Ziel des Feldzuges in Spanien war die Verbesserung der französischen Position in Katalonien

Chéruel II S. 72–78; Bazin III S. 306–308; Sanabre S. 297–307.
. Dazu war die Armee des Ende des Jahres 1644 neu ernannten Vizekönigs Harcourt um Teile der in Italien operierenden Truppen unter Du Plessis-Praslin verstärkt worden. Ihre Unternehmungen richteten sich im Frühjahr zunächst gegen Rosas, die einzige Hafenstadt, die die Spanier neben Tarragona in dieser Provinz noch besetzt hielten. Unter dem Kommando Du Plessis-Praslins gelang im April der Einschluß, und am 28. Mai wurde die Besatzung der Stadt zur Kapitulation gezwungen. Nach der Einnahme dieses spanischen Schutzpostens stand für Harcourt der Weg ins Innere Kataloniens offen. Ein spanisches Heer, das sich ihm entgegenstellte, besiegte er im Juni bei Llorens. Er setzte den flüchtenden spanischen Truppen bis unter die Mauern von Balaguer nach und nahm die Stadt nach erfolgreicher Belagerung am 20. Oktober durch Kapitulation der Besatzer ein. Wesentlich ruhiger gestaltete sich der Feldzug in Italien. Der um die nach Spanien abgezogenen Truppen reduzierten Armee gelang unter dem Kommando des Prinzen Thomas von Savoyen lediglich am 13. September die Einnahme von Vigevano. Im Oktober kam es zwar noch zu Kämpfen mit den spanischen Truppen, doch reichten die dabei erzielten Erfolge nicht, um der Armee Winterquartiere im Mailändischen zu sichern

Bazin III S. 314f.
.
Über die in den spanischen Provinzen der Niederlande kämpfenden Truppen führte der Herzog von Orléans den Oberbefehl, unterstützt von Gassion und Rantzau

Waddington II S. 143–147; Chéruel II S. 78–84; Bazin III S. 313f.
. Mit der Einnahme von Mardyck (10. Juli) und Bourbourg (9. August) und einigen kleineren Orten weiteten sie die französische Machtstellung in der Grafschaft Flandern erheblich aus. Schon zu Beginn des Septembers stand fest, daß die Truppen dort überwintern könnten

nr. 208.
. Auch nach dem Ausscheiden Orléans’ aus dem Feldzug wegen seiner Teilnahme am lit de justice Anfang September 1645 operierten Rantzau und Gassion weiterhin erfolgreich. Ihnen fielen neben anderen Plätzen La Mothe-aux-Bois, Lilliers und Armentières in die Hände. Ab September trafen sie mit dem Befehlshaber der Truppen der Generalstaaten, dem Prinzen von Oranien, Absprachen zu gemeinsamen Opera-tionen

Die gemeinsamen Operationen wurden von Mazarin zunächst recht skeptisch aufgenommen (nr. 232).
. Nach dem gemeinsamen Marsch beider Armeen in Richtung auf die

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Schelde kam man überein, daß der Oranier Hulst belagern und die Franzosen auf La Bassée gehen und im Artois operieren sollten. Sie hinderten damit die Spanier, die am 9. Oktober begonnene Belagerung von Hulst mit konzentrierten Kräften wirksam zu stören, so daß die Stadt am 4. November kapitulieren mußte.
In Lothringen galt es 1645 für Frankreich, die letzte von herzoglichen Truppen gehaltene Festung, La Mothe-en-Argonne, auszuschalten

Derichsweiler S. 255–258; Chéruel II S. 85.
. Ihre Belagerung gestaltete sich recht schwierig und zog sich bis zur Mitte des Jahres hin. Der französische Befehlshaber Magalotti kam bei einem Sturm auf die Stadt ums Leben

nr. 148.
. Erst sein Nachfolger Villeroy zwang am 7. Juli die Belagerten zur Aufgabe. Entgegen den Zusicherungen im Kapitulationsvertrag wurde die gesamte Stadt nach der Übergabe zerstört.
Der Feldzugsplan für die französische Armee in Deutschland, die unter dem Kommando Turennes stand, setzte zu Beginn des Jahres zwei Ziele fest

Zum Verlauf Chéruel II S. 39–52; Barthold II S. 502–532; Ruppert S. 123–126.
. Zum einen sollte der geplante Zug des schwedischen Generals Torstenson nach Böhmen dadurch unterstützt werden, daß Turenne die bayerische Armee hinderte, den bedrängten kaiserlichen Truppen zu Hilfe zu kommen; zum anderen sollte sich die Armee Quartiere in Franken sichern, das bisher angestammtes bayerisches Quartier- und Kontributionsgebiet war

Darlegung der Ziele durch Mazarin in nr. 6.
. Als Turenne zur Eröffnung des Feldzuges mit seinen Truppen am 26. März bei Speyer über den Rhein setzte, hatte allerdings Torstenson bereits seinen großen Sieg über die Kaiserlichen bei Jankau (6. März) erfochten und zog gerade auf Wien. Da die zur Belagerung erforderliche Verstärkung durch die Truppen Rákóczys auf sich warten ließ, wandte sich der schwedische General zunächst Brünn zu, das er bis in den August vergeblich belagerte. Angesichts dieser Entwicklung war Turenne gezwungen, möglichst rasch Erfolge zu erzielen, um zu verhindern, daß die Schweden alleine die Lage beherrschten. Seine Truppen waren aber nicht stark genug, um mit Aussicht auf Erfolg gegen die bayerische Armee vorgehen zu können. Servien sah daher die Gefahr, daß sich die Schweden im fränkischen und schwäbischen Kreis einnisteten und die Franzosen dort an der Quartiernah-me hinderten

nr. 89.
. Um der Schwäche Turennes gegenüber Bayern abzuhelfen, wurde die Verstärkung seiner Armee durch die hessischen Truppen angestrebt

nr. 98.
. Doch vor der Zusammenführung der beiden Heere besiegte die bayerische Armee unter Mercy in einem Überraschungsangriff die Soldaten Turennes am 5. Mai in der Nähe von Mergentheim

Nach Meinung Serviens waren daran taktische Fehler Turennes und das Zögern Hessen-Kassels mit der Zusammenlegung der Truppen schuld (nr. 106).
. Turenne zog sich mit dem Rest seiner Streitmacht nach Norden ins Oberhessische zurück und operierte von nun an

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gemeinsam mit den hessischen Truppen und dem zu Hilfe geeilten Königs-marck

nr. 121.
. Revanche für die Mergentheimer Niederlage war jetzt das Ziel der französischen Kriegsführung. Dazu wurde der Herzog von Enghien mit seiner Armee aus Lothringen in Richtung auf den Rhein in Marsch gesetzt

nr. 136.
. Außerdem bemühte man sich, die hessischen und schwedischen Truppen bei Turenne zu halten. Auch die französischen Gesandten in Münster wurden dafür tätig. Sie drängten bei Oxenstierna und Salvius auf das Verbleiben Königsmarcks

nr. 122, 160.
und verhandelten mit den Hessen über die Bedingungen der Verlängerung der Zusammenarbeit

nr. 172.
. Das Drängen bei den schwedischen Gesandten half aller-dings wenig. Nachdem am 4. Juli Enghien am oberen Neckar zu den vereinten Truppen gestoßen war, wurde es immer schwieriger, Königsmarck im gemeinsa-men Verband zu halten. Ende Juli setzte er sich bei Wimpfen – sehr zum Ärger der Franzosen – in Richtung Kursachsen ab, das er am 6. September 1645 zum Abschluß des Waffenstillstandes von Kötzschenbroda zwang

nr. 178, 181, 182, 192, 217, 221.
. Durch die Tren-nung von Königsmarck wurde die Armee Enghiens aber nicht entscheidend geschwächt; sie war vielmehr wenig später durchaus in der Lage, die bayerischen Truppen bei Alerheim in der Nähe von Nördlingen zu schlagen (3. August). Damit war die Revanche für Mergentheim geglückt. Der Sieg konnte allerdings nicht ausgenutzt werden. Enghien, der Heilbronn und Heidelberg einnehmen wollte, um das geplante Quartiergebiet abzusichern

nr. 201.
, wurde schon bald wäh-rend der Belagerung Heilbronns durch eine Erkrankung gezwungen, das Kommando an Turenne abzutreten und bis zur Genesung nach Paris zurückzu-kehren. Turenne führte die Belagerung erfolglos weiter. In der Zwischenzeit hatte sich die geschlagene bayerische Armee wieder formiert. Mitte September erhielt sie außerdem wesentliche Verstärkung durch Truppen der kaiserlichen Hauptarmee unter dem Kommando des Erzherzogs Leopold-Wilhelm. Der Kaiser und seine Generäle rechneten zu dieser Zeit nicht mit einem weiteren Vorrücken des nach der Aufgabe der Belagerung von Brünn wieder an die Donau gezogenen Torstenson; sie hatten deshalb den drängenden Bitten des bayerischen Kurfürsten, der um den Erhalt seiner Quartiere bangte, nachgege-ben

Ruppert S. 124–126.
. Angesichts des Heranrückens der vereinigten bayerisch-kaiserlichen Armee war Turenne nicht mehr in der Lage, die Belagerung fortzusetzen und trat den Rückzug an

nr. 226.
. Da Torstenson trotz aller Bitten und Beschwerden des französischen Bündnispartners nichts unternahm, was die kaiserlichen Truppen bewegen konnte, sich zum Schutz der eigenen Lande wieder von der bayerischen Armee zu lösen

Die von den französischen Gesandten vorgetragenen Beschwerden in nr. 234, 241, 259.
, wurde Turenne, nachdem sich auch die hessischen Truppen

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von ihm getrennt hatten

nr. 241.
, nach hastigem Rückzug Mitte Oktober unter erheblichen Verlusten über den Rhein getrieben

nr. 246.
. Damit mußten die Hoffnun-gen auf Winterquartiere rechts des Rheins aufgegeben werden. Das Ziel des Feldzuges war nicht erreicht worden. Als Quartiergebiet boten sich jetzt nur noch die kurtrierischen Lande an

Diesen Ausweg erkannten Longueville und Mazarin unabhängig voneinander (nr. 233, 240).
. Da der um Neutralität bemühte Kurfürst die Aufnahme französischer Truppen in seinem Land ablehnte

nr. 251.
, zog Turenne ohne dessen Zustimmung ins Erzstift. Ein letzter Erfolg war die Vertreibung der – zahlenmäßig geringen

nr. 252; zur Besetzung Triers Baur II S. 114–117.
– spanischen Besatzung aus Trier am 20. November. Insgesamt aber hatte der Feldzug im Reich in diesem Jahr keinen entscheiden-den Erfolg gebracht.

2. Die Friedensverhandlungen von Januar bis November 1645

Die in diesen Band aufgenommene Korrespondenz umfaßt die Zeit vom 1. Januar bis 23. November 1645. Es war der Zeitraum, in dem – um ein Bild Dickmanns zu gebrauchen – der Kampfplatz endgültig abgesteckt und die Fronten für die kommenden Verhandlungen geklärt wurden

Dickmann S. 241.
. Denn hier erfolgte die Entscheidung über grundlegende Fragen zur Gestaltung des Kon-gresses. Die Probleme des Teilnehmerkreises, des Zeremoniells und der Voll-machten wurden endgültig gelöst. Für die Verhandlungen mit Kaiser und Reich traf man auf Seiten der verbündeten Kronen in den Beratungen über die Propositionen erste grobe Festlegungen zu den materiellen Verhandlungszielen. Für die Verhandlungen mit Spanien wurden Modelle des möglichen Abschlusses entworfen und diskutiert. Alle diese Überlegungen auf französischer Seite wurden schließlich zusammengefaßt in der Zusatzinstruktion vom 23. Novem-ber 1645. Sie kann als Schlußpunkt der Vorbereitungsphase betrachtet werden, die den Gesandten den Weg wies in die mit der Ankunft des kaiserlichen Gesandten Trauttmansdorff Ende November und der niederländischen Vertre-ter Anfang Januar 1646 beginnende entscheidende Phase der Friedensverhand-lungen. Deshalb bildet sie den sinnvollen Abschluß des vorliegenden Bandes.

a. Die französische Gesandtschaft

Bis zur Ankunft des Herzogs von Longueville in Münster am 30. Juni 1645 wurde die französische Gesandtschaft von d’Avaux und Servien geleitet. Wie schon im vorangegangenen Jahr war auch 1645 ihr Verhältnis zueinander von Differenzen über persönliche und politische Fragen belastet

Zur Geschichte des Streites zwischen d’Avaux und Servien im Jahr 1644 vgl. APW II B 1 S. LXV-LXXVIII.
. Nach eindringli-chen Ermahnungen und Verhaltensanweisungen des Hofes

nr. 1, 6.
fanden sich die beiden Gesandten zwar im Januar zunächst zur gemeinsamen Arbeit zusammen. Sie berichteten gemeinsam nach Paris

nr. 19.
, und auch das erneute Einladungsschrei-ben an die Reichsstände vom 20. Januar wurde einvernehmlich abgefaßt

nr. 43 und Beilage 7 von nr. 28.
.
Doch Ende Februar war es mit dem Frieden wieder vorbei. Bei einer Konferenz mit Rosenhane, in der es um die Rechtfertigung der französischen Nebenpropo-sition la (24. Februar) ging, fühlte sich d’Avaux durch Ausfälle Serviens gegen ihn so sehr gekränkt, daß er um seine Abberufung bat

nr. 48.
. Die Frage seiner Abreise aus Münster bildete von nun an bis zum Einzug Longuevilles ein ständiges Thema der Gesandtschaftskorrespondenz. Nach einem Beschluß des Conseil wurde d’Avaux die Entscheidung, Münster zu verlassen, freigestellt

nr. 62, 74.
. Er entschied sich für die Abreise, teilte dies in einem Schreiben an den König mit

nr. 88.
und begann dafür eifrig Vorbereitungen zu treffen

nr. 93, 102.
. Gleichzeitig schränkte er seine Mitarbeit in der Gesandtschaft ein. So suchte er die Wohnung Serviens nicht mehr auf

nr. 62.
und verweigerte zeitweise seine Mitwirkung an der Gesandt-schaftsarbeit

nr. 82, 105, 111.
. In Paris stellte man sich auf die Rückkehr d’Avaux’ ein und bereitete eine Vollmacht für Servien zu Verhandlungen ohne seinen Kollegen vor

nr. 116.
. Doch wider alle Erwartungen reiste d’Avaux nicht ab. Vermutlich hatte er damit gerechnet, daß ihm die Rückkehr von der Königin untersagt werde. Darin sah er sich jedoch getäuscht. Außerdem war zu erwarten, wie ihm Contarini vor Augen stellte, daß seine Abreise in Paris ungnädig aufgenommen und für ihn nachteilige Folgen haben könne

nr. 93.
. Er zögerte daher seinen Abschied hinaus und erklärte sich im Mai schließlich bereit, wenigstens bis zum Eintreffen Longuevilles auszuharren

nr. 117.
. Es kam ihm dabei sehr zustatten, daß Brienne sein Schreiben an den König mit der Ankündigung seiner Rückkehr zurückgehalten und nicht im Conseil vorgetragen hatte

nr. 109.
. So war d’Avaux in seiner Entschei-dung noch nicht festgelegt. Auch Mazarin zeigte deutlich, daß er kein Interesse an seiner Rückkehr hatte. Er milderte schon den scharfen Wortlaut des königlichen Schreibens, das d’Avaux die Heimkehr freistellte

nr. 76.
. Und er war sicherlich damit einverstanden, daß Brienne das Antwortschreiben d’Avaux’

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zurückhielt, von dem dieser ihm eine Kopie zugeschickt hatte

AE , CP All. 43 fol. 375–376’.
, so daß ihm auffallen mußte, daß Brienne es nicht im Conseil zum Vortrag brachte. Zuletzt verhinderte Mazarin, daß die Königin in ihrem Ärger über das lange Zögern d’Avaux abberufen ließ

nr. 119, 125.
. Dieser blieb also in Münster und nahm die Gesandt-schaftsarbeit wieder auf

nr. 147.
. Longueville gelang es schließlich, die Spannungen zwischen seinen beiden Mitgesandten so weit abzubauen, daß die Gesandt-schaftsarbeit nicht mehr gestört wurde.
Mit der Ankunft Longuevilles erfolgte auch ein Wechsel auf dem Posten des Gesandtschaftssekretärs. Die Aufgabe Brassets, als neutraler Garant kontinuier-licher Gesandtschaftsarbeit tätig zu sein, entfiel. Er kehrte auf seinen Residenten-posten nach Den Haag zurück

Zu seiner Berufung APW II B 1 nr. 260, zu seiner Abreise [nr. 174 Anm. 4] .
. Sein Nachfolger wurde Boulenger, der schon längere Zeit im Dienst Longuevilles gestanden hatte

nr. 32, 72, 97.
. Auch auf dem Residen-tenposten in Osnabrück fand ein Wechsel statt. Der bisher dort tätige Rorté, ein Vertrauter d’Avaux’, sollte den Botschafterposten in Stockholm einnehmen

nr. 14, 24.
, doch verzögete er seine Abreise immer wieder, weil er auf die Verleihung des Ambassadeur-Titels und auf finanzielle Unterstützung zur Reise wartete

nr. 28, 86.
. Im Mai wurde seine Entsendung schließlich rückgängig gemacht. Jetzt sollte La Thuillerie eine Mission nach Schweden übernehmen, Rorté sollte nach Frank-reich zurückkehren

nr. 108.
. Trotz des Einsatzes des Präsidenten Mesmes und der schwedischen Gesandten für ihn blieb es bei dieser Entscheidung. Im Juli reiste Rorté aus Westfalen ab

nr. 102, 137; der Einsatz der schwedischen Gesandten geschah nach Aufforderung durch Rorté und d’Avaux (nr. 134); zur Abreise Rortés nr. 165.
. Sein Nachfolger wurde de La Barde, dessen Berufung Lionne betrieben hatte, der zu spät bemerkte, daß damit wiederum ein guter Freund d’Avaux’ berufen wurde. De La Barde machte bereits bei der Übernah-me seines Amtes im November 1645 Schwierigkeiten. Er war designierter französischer Gesandter in der Schweiz und bestand in Osnabrück hartnäckig auf der Anerkennung seines Ambassadeur-Ranges, was ihm die schwedischen Gesandten jedoch verweigerten. Es stand zu befürchten, daß daraus in Zukunft der schwedisch-französischen Zusammenarbeit in Osnabrück Schaden erwach-sen werde

nr. 137, 255, 260.
.
Die Korrespondenz zwischen den Gesandten und dem Hof in Paris gestaltete sich in der ersten Jahreshälfte nach denselben Bedingungen wie im Jahr 1644

Vgl. APW II B 1 S. LXXIX–LXXXV.
. Auch nach der Ankunft Longuevilles in Münster änderte sich daran wenig. Die Entwürfe für die gemeinsamen Relationen wurden weiterhin von d’Avaux und

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Servien erstellt, die dann in gemeinsamer Sitzung aller drei Gesandten bespro-chen wurden

So die Beschreibung der Zusammenarbeit durch d’Avaux in einem späteren Brief an Mazarin, Münster 1646 Oktober 8 (Ausfertigung: AE , CP All. 62 fol. 56–61).
. Die eingehenden Schreiben kamen von nun an in die Kanzlei Longuevilles, wurden dort dechiffriert und anschließend den beiden anderen Gesandten zur Anfertigung von Kopien überlassen

Das Verfahren wird von Longueville in einem Schreiben an Mazarin vom 12. November 1647 geschildert (Kopie: AE , CP All. 103 fol. 132–133).
. Der vertrauliche Brief-wechsel Serviens mit seinem Neffen Lionne, dem Sekretär Mazarins, erfuhr im Lauf des Jahres 1645 eine Aufwertung zur regelrechten Sonderberichterstattung für Mazarin. Über diesen Weg schickte der Gesandte Memoranden und Relationen zur Verhandlungslage, die allein für Mazarin bestimmt waren und um die dieser selbst gebeten hatte

In nr. 76; Beispiele für solche Memoranden sind nr. 84 und 90.
. Vorher hatte bereits Lionne empfohlen, die nur für ihn bestimmten Textteile von denen zu trennen, die zur Kenntnis Mazarins gelangen sollten

nr. 46.
. Von den Schreiben des Hofes verloren diejenigen Briennes im Verlauf des Jahres an Bedeutung. Sie vermittelten zwar den Gesandten weiterhin die Beschlüsse des Conseil zu den auswärtigen Angelegen-heiten

Zuweilen nicht ohne Widersprüche (vgl. nr. 14, 25, 105, 106, 116).
, doch wurden die entscheidenden Anweisungen für die Verhandlungen jetzt zunehmend in königlichen Memoranden überschickt, die gewöhnlich von Mazarin entworfen waren. Einen regelmäßigen Briefwechsel über Verhand-lungsfragen begannen auch Mazarin und Longueville, wobei Mazarin davon ausging, daß Longueville die Mitgesandten über den Inhalt seiner Schreiben in Kenntnis setzte

nr. 191.
. Damit wurde ein Ersatz gefunden für die gemeinsame Korrespondenz aller drei Gesandten mit Mazarin, die wegen der Frage des Titels nicht zustandekam. D’Avaux und Servien sprachen den Kardinal in ihren Schreiben mit Monseigneur und Eminence an, Longueville beschränkte sich auf Monsieur und Vous

Servien an Lionne, Münster 1645 August 29 (Konzept: AE , CP All. 52 fol. 390–392).
. Der Vorschlag Lionnes, gemeinsame Schreiben der drei Gesandten an Mazarin mit Monsieur et Monseigneur zu eröffnen und zu beschließen, wurde nicht verwirklicht

Lionne an Servien, Paris 1645 Oktober 14 (Ausfertigung: AE , CP All. 53 fol. 50–50’).
. Eine Lösung wurde erst im Dezember 1645 gefunden, als Longueville sich bereit fand, in gemeinsamen Schreiben Mazarin in der dritten Person mit Son Eminence anzureden

Servien an Lionne, Münster 1645 Dezember 23 (Konzept: AE , CP All. 53 fol. 510–513).
.

b. Die Verhandlungen über das Zeremoniell und die Vollmachten

Wie einleitend bemerkt, waren die Verhandlungen von Januar bis November 1645 zu einem großen Teil der Schaffung der Rahmenbedingungen gewidmet, innerhalb derer anschließend die Gespräche über die eigentlichen Sachfragen

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vonstatten gehen konnten. So wurden im Laufe des Jahres die Frage des Zeremoniells und die der Verhandlungsvollmachten endgültig geklärt.
Schwierigkeiten in der Frage des Zeremoniells waren durch die kurfürstlichen Vertreter entstanden, deren Primargesandte die gleichen Ehrungen forderten, wie sie dem Vertreter Venedigs zustanden: Einholung, erste Visite, Oberhand und schließlich auch der Exzellenz-Titel

Ausführliche Darstellung bei Becker S. 169–185.
. Trotz mancher Vorbehalte blieb in dieser Frage der französischen Seite nichts anderes übrig, als den kurfürstlichen Wünschen nachzugeben. Denn der Kaiser war im Oktober 1644 schon vorange-gangen und hatte diese Ehren bewilligt

APW II A 2 nr. 16.
. Um bei den Kurfürsten nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, waren daher dieselben Zugeständnisse durch Frank-reichn der Generalstaaten unumgänglich. Diese konnten sodann auch den Gesandten der General-staaten und dem ersten Gesandten Savoyens nicht mehr vorenthalten werden

nr. 23, 42.
, denen man noch kurz vorher die erste Visite verweigern wollte

nr. 8, 17.
. Die Primarge-sandten der Kurfürsten und Savoyens sowie die Vertreter der Generalstaaten erfuhren während des Kongresses also die gleichen Ehrungen, wie sie Gesandte souveräner Mächte beanspruchen durften.
Wohl weniger wegen ungelöster Protokollfragen als wegen der Rivalitäten zwischen d’Avaux und Servien entstanden Ende Januar die Unstimmigkeiten über den Empfang der Gesandten der Hansestädte. Nachdem diese den beiden französischen Gesandten in d’Avaux’ Unterkunft die erste Visite vor den Spaniern gegeben hatten, erwartete Servien sie zu einer weiteren Visite in seinem Quartier, wobei er davon ausging, daß die Hansestädter auch diese vor ihrem ersten Besuch bei den Spaniern ablegen würden. Als sie sich bei ihm aber erst nach der Visite im Quartier der spanischen Vertreter einfanden, glaubte Servien seine Würde als Vertreter des Königs verletzt und verzichtete darauf, sie zu empfangen, ein eklatanter Verstoß gegen jede Etikette, der die Hansestädter zutiefst kränkte

Darstellung des Vorfalls in nr. 30.
. Das Verhalten Serviens wurde in Paris hart getadelt und die Gesandten bekamen die Anweisung, sich in Zukunft mit dem gemeinsamen Empfang der ersten Visite vor den Spaniern zu begnügen

nr. 46, 52 .
. Denn bei aller Bedeutung von protokollarischen Feinheiten und zeremoniellen Ansprüchen zögerte man in Paris nicht, in solchen Fragen zurückzustecken, wenn man dadurch auf dem Gebiet der Verhandlungen Nachteile vermeiden oder Fort-schritte erzielen konnte. Sehr deutlich wurde diese Grundhaltung bei dem Anspruch Longuevilles als souveräner Fürst von Neuchâtel auf den Altesse-Titel

Bougeant III S. 339.
. Da Mediatoren und kaiserliche Gesandte ihm diesen Titel verweigerten, bestand die Gefahr, daß Longueville mit ihnen keinen Kontakt aufnehmen konnte. Die Sache wurde noch schwieriger, nachdem am 5. Juli 1645 Graf

[p. XXXVI] [scan. 36]

Peñaranda seinen Einzug gehalten hatte, denn jetzt lief Longueville Gefahr, daß wegen dieses Hindernisses der spanische Gesandte, obwohl nach ihm eingetrof-fen, vor ihm die erste Visite der bereits anwesenden Gesandten empfing und daß überdies wie zu den kaiserlichen Gesandten nun auch noch zu den spanischen Vertretern die Verbindungen unterbrochen würden. Aus diesem Grunde steckte Longueville unverzüglich seine Ansprüche zurück. Er erklärte sich zum Empfang der Visiten auch dann bereit, wenn ihm der Altesse-Titel nicht verliehen werde. Die Anrede sollte in diesem Fall, wie von den Mediatoren bereits praktiziert, in der dritten Person erfolgen

nr. 167; er handelte damit ganz im Sinne Mazarins (vgl. nr. 166).
. Auf diese Weise konnten die Kontakte zu den kaiserlichen Gesandten wieder aufgenommen werden, von denen Volmar schließlich der Titelforderung nachgegeben hatte, während Nassau ablehnend blieb

nr. 243.
. Die Verbindung zu den Kaiserlichen erschien so wichtig, daß man ihnen sogar den protokollarischen Verstoß nachsah, entgegen ausdrücklicher Warnun-gen zunächst bei Peñaranda statt bei Longueville die erste Visite abgelegt zu haben

nr. 167, 247.
. Mit den Spaniern hatte Longueville dagegen keinerlei Kontakte, da diese wegen der Titelfrage angeblich erst Instruktion in Madrid einholen mußten

nr. 167.
.
Schwierigkeiten gab es auch in der Frage der Vollmachten zu überwinden. Am 20. Januar sollten alle Parteien neue Vollmachten in der vereinbarten Form vorlegen, doch verzögerte sich der Austausch, da die Spanier angaben, die ihrigen seien noch nicht eingetroffen. Als es im Februar endlich zum Austausch der Schriftstücke kam, stellten die Franzosen in dem spanischen Exemplar so schwerwiegende Mängel fest, daß sie weitere Verhandlungen bis zur Beibrin-gung einer zufriedenstellenden Fassung ablehnten

nr. 49.
. Von der am 24. Februar den Mediatoren übergebenen Proposition la sollte deshalb die für die Spanier bestimmte Fassung so lange in Verwahrung der Vermittler bleiben. Einen Monat später traf endlich die gewünschte Fassung der Vollmacht ein. Die Spanier hatten offensichtlich die Verhandlungen verzögern wollen, denn nach Informationen Briennes und der Mediatoren hatte die Regierung in Madrid zwei Ausfertigungen geschickt, wovon die den Absprachen konforme erst nach Ablehnung des zunächst vorgebrachten mangelhaften Exemplars abgeliefert werden sollte

nr. 52, 69.
. Sehr viel einfacher war im Juli 1645 das Prüfungsverfahren für die von Longueville und Peñaranda mitgebrachten Vollmachten. Zwar bean-standete jede Seite Mängel im Exemplar der anderen, doch wurden die Korrekturen diesmal ohne Umschweife ausgeführt

nr. 185, 251.
. Anfang November 1645 war die Vollmachtenfrage für die französisch-spanischen Verhandlungen somit endlich zufriedenstellend geregelt.

[p. XXXVII] [scan. 37]

c. Die Verhandlungen mit Kaiser und Reich

In den Verhandlungen, die die französischen Gesandten mit den kaiserlichen und reichsständischen Vertretern während des in diesem Band berücksichtigten Zeitraums führten, traten drei wesentliche Themenkomplexe hervor: die Beteili-gung der Reichsstände an den Verhandlungen, die Propositionen für den Frieden mit dem Kaiser und die Kontakte mit Bayern. Die Zulassung aller Reichsstände zum Kongreß und die Freilassung des Kurfürsten von Trier waren die beiden Hauptforderungen in der französischen Proposition I (4. Dezember 1644) gewesen, die in der Nebenproposition Ia (24. Februar 1645) wiederholt wurden. In beiden Fragen setzten sich die verbündeten Kronen im Verlauf des Jahres 1645 gegen den Kaiser durch. Nach der Niederlage des kaiserlischen Heeres bei Jankau gegen die Schweden einigte sich der Kaiser mit dem Trierer Kurfürsten über die Freilassung

nr. 91.
. Dem Verlangen nach Beteiligung der Reichsstände gab er insofern nach, als er den Frankfurter Deputationstag nach Münster verlegen ließ. Dies wurde von den Verbündeten jedoch nur als ein erster Erfolg auf dem Weg zur Beteiligung aller Reichsstände an den Verhandlungen angesehen

nr. 101, 113.
. Der Streit um die ständische Vertretung und die Diskussion über ius suffragii und modus consultandi endeten im September 1645 schließlich mit der Anerken-nung des vollen Mitspracherechts der Reichsstände und mit der Organisation ihrer Beratungen in Kurien an beiden Kongreßorten nach dem Muster der Reichstage

nr. 210; ausführliche Darstellung bei Dickmann S. 175–189.
. Die französischen Gesandten waren an diesen Entscheidungen wesentlich weniger beteiligt als ihre schwedischen Kollegen in Osnabrück, wo sich der überwiegende Teil der bereits erschienenen fürstlichen und städtischen, meist protestantischen Gesandten aufhielt und mit Hilfe der schwedischen Gesandten seine Ziele durchzusetzen suchte. Auf Seiten Frankreichs schätzte man das Gewicht der Stände geringer ein als bei den Schweden. Schon zu Beginn des Jahres kam daher aus Paris die Anweisung an d’Avaux und Servien, die Bedeutung der Admission der Stände nicht überzubetonen, auf das Erschei-nen der reichsständischen Vertreter nicht länger zu warten und endlich mit den Verhandlungen zu beginnen

nr. 1, 17.
. Damit stießen sie zunächst noch bei den Schweden und bei den ständischen Gesandten in Osnabrück auf Widerstand

nr. 37, 49.
, doch im April, nach dem Sieg bei Jankau, traten auch die schwedischen Gesandten für eine rasche Aufnahme der Verhandlungen ein, in deren Verlauf eine Lösung für die Admissionsfrage gesucht werden könne

nr. 83.
. Die französischen Gesandten zeigten auch am Ausgang der im Juni von dem kaiserlichen Gesandten Volmar in Osnabrück eingeleiteten Beratungen der Reichsstände

[p. XXXVIII] [scan. 38]

über das ius suffragii und über den modus consultandi

nr. 145.
zunächst wenig Interesse. Sie erwarteten aus jeder der möglichen Lösungen einen Vorteil für die französische Verhandlungsposition

nr. 161.
. Wichtig erschien ihnen nur, daß im Inter-esse der Gleichförmigkeit der Verhandlungen eine zu starke Konzentration der katholischen Ständevertreter in Münster und der evangelischen in Osnabrück vermieden wurde. Zu diesem Zweck schaltete sich Servien im August 1645 in Osnabrück in die Beratungen ein, wo er die Zustimmung der reichsständischen Gesandten zu diesen Überlegungen gewann. Sie beschlossen, bei der Verteilung der Deputierten auf konfessionelle Ausgewogenheit zu achten

nr. 197, 210.
.
Die am 24. Februar von Frankreich vorgelegte Sonderproposition la erfüllte im wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen sollte die Proposition I gerechtfertigt und modifizierend erläutert werden

nr. 3.
, zum anderen wollte man mit ihr dem Drängen der Mediatoren nachkommen und dem Vorwurf entgehen, die Ver-handlungen zu verschleppen

nr. 39.
. Den für Spanien und den Kaiser unterschiedli-chen Fassungen lag ein Entwurf Mazarins zu Grunde

Vgl. S. 16 Anm. 1.
, den die Gesandten überarbeitet hatten

Der Entwurf der Gesandten bildet die Beilage zu nr. 28.
. Neben der Forderung nach Freilassung des Kurfürsten von Trier und der Admission der Reichsstände wurde in der Proposition für den Kaiser die gleichzeitige Verhandlung der Interessen der Verbündeten mit denen Frankreichs gefordert. In den italienischen Angelegenheiten wurde die Bereit-schaft Frankreichs zur Annahme einer von den italienischen Staaten auszuarbei-tenden Regelung angedeutet. Im Schlußteil wurde schließlich die Behandlung der Frage der Friedenssicherung verlangt. – Die Herausgabe dieser Proposition erfolgte gegen den Widerstand der schwedischen Gesandten und der ständischen Deputierten, die sich noch gegen jeden Fortschritt in den Verhandlungen vor Ankunft weiterer Reichsstände wehrten. D’Avaux war es nicht möglich, bei seinem Besuch in Osnabrück die schwedischen Gesandten umzustimmen. Er versprach ihnen schließlich den Verzicht auf die Proposition. Auf Drängen der Mediatoren und Serviens hin stimmte er aber schließlich doch der Auslieferung zu, was die schwedischen Gesandten schwer verstimmte

nr. 37, 47, 49.
. Als d’Avaux vor Rosenhane den Bruch seiner in Osnabrück gegebenen Zusage entschuldigen wollte, kam es zu dem bereits erwähnten Streit der beiden Gesandten und zur Bitte d’Avaux’ um seine Abberufung.
Fortschritte in den Verhandlungen wurden durch diese Proposition nicht erreicht. Die Antwort der Kaiserlichen vom 7. März 1645

Beilage zu nr. 56.
enthielt neben der Zurückweisung aller französischen Forderungen lediglich das Verlangen nach

[p. XXXIX] [scan. 39]

Ratifikation des Friedensvertrages durch die französischen Stände, von welcher Forderung man aber bald wieder abging

nr. 69.
. Die Freilassung des Kurfürsten von Trier und die Admission der Reichsstände erledigten sich im Laufe des Jahres in Folge der verschlechterten militärischen Lage des Kaisers nach den französischen Wünschen. Die restlichen Fragen wurden erst mit der Proposition II vom Dreifaltigkeitstag, dem 11. Juni 1645, weitergebracht

Beilagen zu nr. 143; Inhaltsbeschreibung bei Ruppert S. 102–118.
. Ihr Inhalt und der Termin der Übergabe waren mit den schwedischen Gesandten abgestimmt worden. Schon im Januar waren Besprechungen aufgenommen worden

nr. 13.
, um zu einer Einigung über diese pierre quadrangulaire des künftigen Friedens zu kommen

nr. 56.
. Um nicht wie nach der Proposition I der Kritik des Hofes ausgesetzt zu werden, teilten die französischen Gesandten ihre Entwürfe und Überlegungen kontinuierlich ihrer Regierung mit

nr. 84, Beilage zu nr. 83, 101, 102; auch die schwedischen Entwürfe gingen nach Paris: Beilagen zu nr. 101, 105, 122.
. Der dafür erforderliche Zeitaufwand verzögerte den Ablauf der Verhandlungen erheblich. Die Gesandten hatten Mühe, die seit Mitte März immer dringlicher auf der Beschleunigung der Verhandlungen bestehenden schwedischen Vertreter hinzuhalten

nr. 77, 78, 83, 111, 121, 122, 126.
. Der Inhalt der schließlich an die Vermittler ausgelieferten Proposition hatte sein Schwerge-wicht bei den Fragen, die die Reichsstände betrafen. Zu ihrer Ausarbeitung hatte man sich im wesentlichen einer Vorlage der Gesandten Hessen-Kassels bedient

Beilage zu nr. 83.
. Daneben forderten die Franzosen allgemeine Amnestie, Satisfaktion der Kronen und Hessen-Kassels sowie Abfindung der Truppen, Einschluß aller Verbündeten in den Vertrag, Verzicht des Kaisers auf Beistand für Spanien und die Wiederherstellung der Verhältnisse im Reich von 1618, soweit die Verträge nicht etwas anderes vorsähen. Auffällig war im Gegensatz zur schwedischen Proposition die vollständige Zurückhaltung in den die Religion betreffenden Fragen. Die Gesandten hatten von Brienne klare Anweisung erhalten, jede religiöse Forderung zugunsten der Protestanten zu unterlassen

nr. 86, 95.
und sich auf die Vertretung ihrer rein weltlichen Angelegenheiten zu beschränken

nr. 97.
. Die Gesandten wurden auch bei den Schweden vorstellig, um allzu unmäßige Forderungen auf diesem Gebiet in deren Proposition zu verhindern

nr. 101.
. Dem Bemühen war aber nur teilweise Erfolg beschieden. Zwar erreichte Servien tatsächlich einige Änderungen, doch erschienen diese dem Hof immer noch zu gering

nr. 113, 116.
. Dafür wurde aus der französischen Proposition noch kurz vor dem vereinbarten Abgabetermin ein ganzer Passus zur Regelung der Streitigkeiten

[p. XL] [scan. 40]

über geistliche Güter herausgenommen, was von den Schweden mit großem Unwillen aufgenommen wurde

nr. 139.
, von der Regierung in Paris aber sehr gelobt wurde

nr. 154.
. Die Möglichkeit der Modifizierung der Verhältnisse von 1618 durch Vertragsregelungen schließlich hatte man mit Rücksicht auf Bayern für die Regelung der pfälzischen Frage aufgenommen. Drei Tage später, am 14. Juni, wurde ergänzend der Nachtrag mit der Benennung Rákóczys als Verbündeten eingereicht.–Anders als die Schweden konnten die französischen Gesandten ihre Proposition nicht allen Reichsständen, sondern nur den kurfürstlichen Vertre-tern mitteilen, da fürstliche und städtische Gesandte in Münster noch fehlten

nr. 129.
. Mit dieser Proposition II waren die französischen Aktivitäten im Bereich der Verhandlungen mit dem Kaiser zunächst für den in diesem Band berücksichtig-ten Zeitraum erschöpft. Von da an bestimmte die Frage der Beteiligung der Reichsstände das Kongreßgeschehen. Als sichtbares Zeichen der endlich errunge-nen Anerkennung des ius suffragii ging ihnen am 25. September in Osnabrück der Entwurf der kaiserlichen Responsion zur Beratung zu

nr. 224.
. Die kaiserliche Antwort wurde aber noch vor dem Abschluß der reichsständischen Beratungen den Kronen übergeben

nr. 242; zum Inhalt nr. 224, 237.
.
Die französischen Satisfaktionsforderungen gegenüber dem Kaiser erfuhren im Verlauf des Jahres 1645 noch keine endgültige Klärung, es wurden aber grundlegende Überlegungen dazu angestellt. Der Aufforderung Mazarins an die Gesandten zu konkreten Vorschlägen für die Territorialforderungen

nr. 75.
kam Servien in zwei Gutachten im April

nr. 84 und 90.
und zusammen mit d’Avaux in einer gemeinsamen Relation im Juni nach

nr. 138.
. Das Gutachten Serviens vom 15. April beschäftigte sich zunächst noch sehr eingehend mit der Frage der Berechtigung und möglichen Durchsetzung eines französischen Satisfaktionsanspruches. Loth-ringen, das Elsaß und Philippsburg wurden als mögliche Territorien bezeichnet, wobei Servien davon ausging, bei der Forderung nach dem Elsaß ausschließlich Habsburger Interessen zu berühren

nr. 84.
. Es zeigte sich schon hier die Unkenntnis über die genauen Besitzverhältnisse im Elsaß, wie sie im August, als die Gesandten ihre Forderungen den bayerischen Vertretern vertraulich eröffneten, von diesen bemerkt wurde

nr. 198; ähnlich mangelhafte Kenntnisse zeigte d’Avaux in nr. 196.
. Nicht anders verhielt es sich in dem Memorandum Serviens vom 22. April. Auch hier wurde der Erwerb von Elsaß und Lothringen vorgeschlagen, eingeschränkt lediglich durch die Beibehaltung der bestehenden Bindungen dieser Territorien an das Reich

nr. 90.
. Die von Servien bezeichneten

[p. XLI] [scan. 41]

Gebiete bildeten auch den Kern der Vorschläge beider Gesandten vom Juni, vermehrt noch um den Anspruch auf Breisach

nr. 138.
. Sie fanden in dieser Form auch die Zustimmung des Hofes

nr. 155.
. Da die Gesandten mittlerweile auf die ungeklär-ten Besitzverhältnisse aufmerksam geworden waren

Beilage zu nr. 172.
, erhielt Vautorte im August den Auftrag, über die Rechts- und Herrschaftsverhältnisse Erkundungen einzuziehen

nr. 178.
. Er konnte seine Aufgabe offenbar bis zum November nicht abschließen, denn noch die Zusatzinstruktion vom 23. November 1645 wieder-holte die Territorialforderungen in unveränderter Form

nr. 267.
.
Neben den Verhandlungen mit den Kaiserlichen traten die französischen Gesandten auch in direkten Kontakt mit reichsständischen Vertretern. Die wichtigsten Verhandlungen wurden mit Bayern, dem Hauptverbündeten des Kaisers, geführt. Es ging dabei in dem hier behandelten Zeitraum immer um dieselben Themen. Ziel der Beratungen war auf französischer Seite die Tren-nung des Kurfürsten vom Kaiser und der Einsatz Maximilians für die Satisfak-tion Frankreichs und Schwedens, auf bayerischer Seite die Sicherung der französischen Hilfe beim Erhalt der Kurwürde sowie einer Entschädigung für die Kriegskosten, falls die Oberpfalz abzutreten sei. Die Eröffnung der Kontakte erfolgte jedoch nicht in Münster, sondern durch Vervaux, den Beichtvater Maximilians, in Paris. Erst durch die Haltung Mazarins wurden die Gesandten beim Friedenskongreß mit den Verhandlungen befaßt. Eifrig bemüht, den Bündnispartnern Frankreichs jeden Anlaß zu einem Verdacht auf Separatverhandlungen zu nehmen, ging Mazarin auf die bayeri-schen Angebote (zuletzt: Waffenstillstand und Protektionsverhältnis für Bayern, Kurköln und möglichst auch für die schwäbischen, fränkischen und bayerischen Reichskreise) nicht näher ein, sondern verwies alle Verhandlungen dieser Art nach Münster. Die Gesandten forderte er auf, die Vertreter der Verbündeten über diese Kontakte zu informieren

nr. 75, 80.
. Doch in Münster warteten die Gesandten vergeblich auf die Fortsetzung der Angebote durch die Gesandten des bayeri-schen Kurfürsten. Da in derselben Zeit Turenne bei Mergentheim eine Niederla-ge durch das bayerische Heer erlitt, lag es nahe, die bayerischen Offerten als täuschendes Ablenkungsmanöver zu interpretieren, wie es Servien tat

nr. 112.
. Maza-rin dagegen lehnte solche Deutungen ab

nr. 120.
. Trotz der andauernden Zurückhal-tung der bayerischen Gesandten ging er nach wie vor davon aus, daß die teilweise vorhandene Interessenidentität Frankreichs und Bayerns auf die Dauer zu einem Abkommen führen könne

nr. 179, 184.
. Von den Gesandten war daher die

[p. XLII] [scan. 42]

Verbindung zu den bayerischen Vertretern weiterhin aufrechtzuerhalten und die andauernde Gesprächsbereitschaft Frankreichs immer wieder zu betonen

nr. 183.
. In der Tat erfuhren diese Kontakte im August 1645 nach dem Sieg Enghiens bei Alerheim eine Neubelebung. Jetzt traten die bayerischen Gesandten mit dem Vorschlag eines Waffenstillstandes und des gemeinsamen Vorgehens gegen Friedensunwillige hervor, worauf die französischen Gesandten unter der Bedin-gung einzugehen bereit waren, daß Bayern dem Kaiser keine Hilfe mehr leiste, Sicherheitsplätze stelle und Raum für die Quartiernahme französischer Truppen böte

nr. 198, 199; etwa gleichzeitig bekundete Maximilian in Paris durch den aus bayerischer Haft entlassenen Marschall Gramont und durch Schreiben an Bagno seine Friedensbereit-schaft (vgl. nr. 200, 201, 202).
. Doch auch diesmal zog die Eröffnung der Angebote keine konkreten Ergebnisse nach sich. Die bayerischen Gesandten verfielen in ihre alte Zurück-haltung, was wohl mit der Entwicklung auf dem Kriegsschauplatz zusammen-hing, wie die französischen Gesandten vermuteten

nr. 216.
. Je wichtiger nämlich es für Frankreich angesichts des durch den kaiserlichen Sukkurs für Bayern erzwunge-nen Rückzugs Turennes wurde, wenigstens auf dem Verhandlungswege in der Quartierfrage Erfolg zu haben

nr. 226.
, desto zurückhaltender, aber auch selbstbewuß-ter verhielt sich die bayerische Seite

nr. 229, 233.
, die schließlich die Franzosen mit der Aussicht auf die Entsendung eines Sonderbeauftragten vertröstete

nr. 235, 239.
. Weiter gedieh die Zusammenarbeit Frankreichs mit Bayern bis zum November 1645 nicht. Die Möglichkeit einer Übereinkunft bestand aber unverändert weiter

nr. 250.
.

d. Die Verhandlungen mit Spanien

In die Verhandlungen mit den Spaniern mußten von Frankreich neben den eigenen Anliegen auch die seiner Verbündeten, Katalonien, Portugal und Generalstaaten, eingebracht werden. Von diesen unterhielten die Generalstaaten entgegen den französischen Wünschen noch keine Gesandtschaft in Münster. Abgesehen von der guten militärischen Zusammenarbeit des Prinzen von Oranien mit den französischen Truppen in Flandern am Ende der Kampagne 1645 erwiesen sich die Vereinten Provinzen in diesem Jahr ohnehin als recht schwierige Bündnispartner. Der Prinz von Oranien und die Regierung in Den Haag waren zwar sehr standhaft gegen die zahlreichen spanischen Angebote zu Separatverhandlungen, doch ansonsten ließen vor allem die Generalstaaten bei französischen Anliegen wenig Neigung zur Kooperation erkennen. Die protokol-larischen Zugeständnisse Frankreichs im Frühjahr wurden von ihnen hingenom-men, ohne sie zu honorieren. Die französischen Bemühungen um die Regelung

[p. XLIII] [scan. 43]

der Quartierprobleme Hessen-Kassels führten nur zu vorläufigen Kompromis-sen, nicht zu endgültigen Regelungen. Als sich der Vertreter Frankreichs beim Prinzen von Oranien, d’Estrades, gegen die vor allem von der Provinz Holland favorisierte Beteiligung der Generalstaaten am dänischen Krieg auf Seiten Schwedens wandte, führten seine Äußerungen nicht nur in Den Haag, sondern auch bei den Schweden zu Verstimmungen, die auszuräumen der französischen Regierung alle Mühe kostete

nr. 57, 60, 73.
. Schließlich deuteten einige bei der Beratung der Generalstaaten über die Instruktion der niederländischen Gesandten im Okto-ber 1645 laut gewordene Forderungen darauf hin, daß Frankreich auch bei den Friedensverhandlungen mit seinem Bündnispartner einige Schwierigkeiten haben werde

nr. 244.
.
Schwierigkeiten erwuchsen den französischen Gesandten auch von Seiten ihres zweiten Verbündeten, Portugal. Unablässig drängten dessen Gesandte in Mün-ster bei den Franzosen auf Bemühungen um die Anerkennung ihres Ambassa-deur-Titels und um die Aushändigung kaiserlicher Pässe. Beide Forderungen kamen den französischen Gesandten jedoch sehr ungelegen. Sie blieben sehr zurückhaltend, da sie um dieser Frage willen nicht die gesamten Verhandlungen gefährden wollten

nr. 68.
. Sie wurden in ihrer Haltung noch bestärkt, als die Leiche des in Osnabrück verstorbenen portugiesischen Residenten Botelho beim Abtransport trotz der Begleitung durch Mitglieder der Gesandtschaft Oxenstier-nas von kaiserlichen Soldaten beschlagnahmt wurde, was zu schwedischen Beschwerden und zum Aufschub der Verhandlungen führte. Sie konnten die den portugiesischen Wünschen bisher stets wohlwollend gegenüberstehenden schwe-dischen Gesandten davon überzeugen, daß es besser sei, alle portugiesischen Forderungen erst im Lauf der französisch-spanischen Verhandlungen aufzugrei-fen

nr. 77, 91.
. Lediglich innerhalb der französischen Gesandtschaft gestand man den Portugiesen den Plénipotentiaire-Titel zu

nr. 101.
. Dabei blieb es, obwohl die portu-giesischen Gesandten immer wieder von neuem ihre Forderungen vorbrach-ten

Vgl. nr. 178.
.
Sehr viel leichter war die Vertretung der Angelegenheiten Kataloniens. Fonta-nella, der Vertreter der aufständischen Provinz, reiste im Januar 1645 in seine Heimat zurück, um dort für Frankreich tätig zu werden

nr. 16, 28.
. Die Belange der Katalanen, nach französischem Verständnis Untertanen der Krone

nr. 41.
, vertraten von da an allein die französischen Gesandten.
Wie die Vollmachtenfrage zeigte, kamen die Verhandlungen mit Spanien nur sehr zögernd in Gang. Selbst nach der Beibringung der spanischen Vollmachten

[p. XLIV] [scan. 44]

in der vereinbarten Form und nach dem Einzug Peñarandas am 5. Juli 1645 verliefen sie nur sehr stockend und erzielten bis zum November 1645 kaum Fortschritte. Gleichwohl hatte man sich auf französischer Seite noch nicht eindeutig entschieden, ob man auf Grund dieser Verzögerungen die gesamten spanischen Angelegenheiten hintansetzen und versuchen solle, im Reich allein zu einer Einigung zu kommen, wie es die Reichsstände wollten. Trotz des durch die kaiserliche Niederlage bei Jankau noch zunehmenden Drängens der ständischen Gesandten betonte man in Paris noch im April das vorrangige Interesse an einem allgemeinen Friedensschluß; man war jedoch bereit, bei Ausschluß österreichischer Hilfe für Spanien auch allein mit Kaiser und Reich ein Abkommen zu treffen

nr. 72.
. Das Verbot kaiserlicher Hilfe erschien zwar kaum erreichbar

nr. 114.
, doch glaubte man, schon aus der spanischen Furcht vor einem solchen Separatabkommen Vorteile ziehen zu können. Die Gesandten erhielten daher die Anweisung, die Angst der Spanier vor dem Ausschluß aus dem allgemeinen Abkommen zu schüren

nr. 155, 170.
, um auf diese Weise, wie die Gesandten selbst vorgeschlagen hatten

nr. 143.
, die Bereitschaft zu Konzessionen zu steigern. Die französische Haltung zur Frage eines Separatschlusses beruhte in dieser Zeit also auf taktischen Überlegungen. Oberstes Ziel blieb, wie die Zusatzinstruktion im November zeigte, ein gleichzeitiges Abkommen mit Spanien und dem Reich

nr. 267.
. Zwei Themen bestimmen die Korrespondenz der französischen Gesandten bis zum November 1645 in Hinblick auf die Verhandlungen mit Spanien: die französischen Satisfaktionsansprüche und die Art des anzustrebenden Abkom-mens. Beide Aspekte waren auch Schwerpunkte in der für die Spanier bestimm-ten Fassung der Nebenproposition la, die den spanischen Gesandten nach Eingang ihrer Vollmacht am 1. April 1645 von den Mediatoren ausgehändigt wurde

nr. 69.
. Sie enthielt zusätzlich zu den Ausführungen zum Reich und zu Italien, die auch in die für die Kaiserlichen angefertigte Fassung aufgenommen waren, zwei Forderungen für den angestrebten spanischen Friedensschluß. Für die Verbündeten wurde verlangt, daß ihre Anliegen gleichzeitig mit denen Frank-reichs zu regeln seien, und für sich selbst erhoben die Franzosen territoriale Ansprüche. Alle gegen Spanien gemachten Eroberungen sollten entweder im französischen Besitz verbleiben, oder als Gegenleistung für die Rückgabe eines Teils von ihnen sollte Spanien verpflichtet sein, früher den Franzosen wegge-nommene Gebiete zurückzuerstatten. Die spanische Antwort vom 18. April wies beide Vorschläge zurück

nr. 87.
. Weiter kam man in der Satisfaktionsfrage bis zum November nicht. Auch die Bemühungen der Mediatoren führten zu keinerlei Fortschritten. Die ganze Zeit über beharrten die Franzosen auf ihren Maximal-forderungen

nr. 142, 166, 177, 210, 211, 254.
. Sie gingen nämlich von der Annahme aus, daß Spanien sowohl zur Verbesserung seiner bedrohlichen militärischen Lage wie auch zur Vermei-dung eines Separatabkommens des Reiches mit Frankreich an einem baldigen Abkommen interessiert sein müsse. Dies wollte man zu Zugeständnissen der Spanier bei der französischen Satisfaktion ausnutzen

nr. 168, 170, 182.
. Darüberhinaus war man auf französischer Seite auch nicht unbedingt an großen Verhandlungsfortschrit-ten interessiert, da die Gesandten der Generalstaaten noch nicht erschienen waren, ohne die ein Abkommen nicht geschlossen werden konnte. Die gesamten spanischen Fragen wurden daher bewußt zurückgestellt. Zunächst sollten die Angelegenheiten des Reiches behandelt werden

nr. 155, Beilage von nr. 172, 227.
.
Über das zweite Problem dieser Verhandlungen, die Art des Abkommens betreffend, wurden von beiden Verhandlungspartnern wie auch von den Mediatoren vielfältige Überlegungen angestellt, deren Ergebnisse auf französi-scher Seite zusammenfassend in der Zusatzinstruktion vom 23. November dargestellt wurden, ohne daß schon die Entscheidung für eine der Möglichkeiten getroffen wurde

nr. 267.
. Die Schwierigkeit bestand in der Einbeziehung der französi-schen Verbündeten. Der vermeintliche Widerstand der Generalstaaten gegen einen Friedensschluß ließ die französische Regierung schon im Juli daran denken, mit dem Reich Frieden zu schließen, mit Spanien aber nur einen langfristigen Waffenstillstand einzugehen. Auf diese Weise erschien zudem die Lösung der mit Spanien bestehenden Probleme einfacher

nr. 155.
. Auf spanischer Seite deutete man an, in der Frage der Art des Abkommens nicht festgelegt zu sein. Peñaranda sprach von der Möglichkeit eines kurzen oder langen Waffenstill-standes oder einer Waffenruhe

nr. 176.
. Contarini trat deshalb mit einem Vorschlag hervor, wie er auf französischer Seite schon erwogen worden war, nämlich Friedensschluß mit dem Reich, Waffenstillstand unter Einschluß Portugals und Kataloniens mit Spanien

nr. 177, 185.
. Zu einer Festlegung kam es hierin aber bei den Franzosen nicht.
Ebensowenig hatte der venezianische Vermittler Erfolg mit seinen Vorschlägen, die angestrebte Friedensregelung durch Abkommen über dynastische Verbindun-gen zu erleichtern. Ihm schwebte die Verbindung Ludwigs XIV. mit der spanischen Infantin vor, die als Mitgift Burgund und die Niederlande an Frankreich bringen sollte

nr. 142.
. Im August dachte er an Flandern als Mitgift, während Frankreich dafür Katalonien und einige andere Eroberungen an Spanien zurückgeben sollte

nr. 185.
. Auch Servien entwarf verschiedene Heiratsprojek-te

nr. 182, 205.
. Sie kamen jedoch nicht über das Stadium unverbindlicher Überlegungen hinaus, zumal Mazarin ihnen ablehnend gegenüberstand, da durch Bekanntwer-den solcher Pläne das Vertrauen der Verbündeten aufs Spiel gesetzt werden könne; im Fall der Sicherstellung des Verbleibs eines als Mitgift abzutretenden Territoriums in dauerndem französischen Besitz war aber auch er Gesprächen über spanische Angebote nicht abgeneigt

nr. 194.
.

3. Die Einrichtung der Edition

Die Fonds der Pariser Archive und Bibliotheken, die zu der Edition der französischen Gesandtschaftskorrespondenz herangezogen werden, sind im ersten Band ausführlich beschrieben. Die dort gemachten Ausführungen grund-sätzlicher Art treffen auch auf die Quellengrundlage des vorliegenden Bandes zu

APW II B 1 S. LXXXVI–XC.
. Wie das Verzeichnis der Archivalien zeigt, kommt der größte Teil der herangezogenen Schreiben aus den Beständen der Archives du ministère des affaires étrangères, einiges für d’Avaux, Rorté und Brasset auch aus der Bibliothèque Nationale. Ein Aktenband der Registratur Briennes für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1645 mit den Ausfertigungen der Schreiben der Gesandten sowie ein Band mit Konzepten und Kopien Briennes finden sich in der Bibliothek der Assemblée Nationale

Manuscrit 272, 274.
. Der Verbleib der Akten Longuevil-les ist bis heute nicht geklärt. Da ihm die Verwahrung der Gesandtschaftsregi-stratur oblag, in der die Ausfertigungen der eingehenden Schreiben abgelegt wurden und die nach Beendigung der Mission vermutlich in seinem Privatbesitz blieb, sind wir für die Zeit seiner Anwesenheit in Münster bei den Weisungen des Hofes auf die Kopien in den Registraturen d’Avaux’ und Serviens angewie-sen. Auch die Schreiben Mazarins an Longueville sind nur in Kopien überlie-fert.
Für die Edition wurden alle Schreiben erfaßt, die von den Gesandten mit Brienne, der Königin und Mazarin gewechselt wurden, sowie die Korrespondenz zwischen Lionne und Servien; darüberhinaus der Briefwechsel mit den schwedi-schen Gesandten und mit den französischen Residenten in Osnabrück, zuerst mit Rorté, dann mit de La Barde, und schließlich die Schreiben zwischen den französischen Gesandten selbst, wenn jemand von ihnen in Osnabrück war. Zusätzlich kommt ein Memorandum Saint Romains zum Abdruck über seine im Auftrag der Gesandten mit den Schweden kurz vor Auslieferung der Proposition II geführten Verhandlungen

nr. 139.
.
Nicht abgedruckt werden Schreiben d’Avaux’ und Serviens aus der ersten Hälfte des Jahres, soweit sie nur ihre Auseinandersetzungen beinhalten. Verzichtet

[p. XLVII] [scan. 47]

wurde auch auf Briefe, die lediglich Höflichkeitsfloskeln oder Empfangsbestäti-gungen übermitteln, die sich nur auf militärische Angelegenheiten beziehen oder die ein reiner Doppelbericht sind. Kommen Inhalte dieser Art in den abgedruck-ten Schreiben vor, so werden sie in Stichworten regestiert.
Als Vorlage für den Druck wurde nach Möglichkeit die Ausfertigung, andern-falls eine der zeitgenössischen Kopien benutzt. In den Kopfregesten wird der Druckort in Négotiations secrètes, bei Gärtner und in Lettres du cardinal Mazarin nachgewiesen. Zum Sprachgebrauch in den Regesten sei angemerkt, daß suspension d’armes mit Waffenruhe, trêve mit Waffenstillstand übersetzt wurde. Die französische Nebenproposition vom 24. Februar 1645 erhielt die Bezeichnung Ia, die Propositionen der Kronen vom 11. Juni 1645 die Bezeich-nung II. Die kaiserliche Antwort darauf vom 25. September 1645 wurde als Responsion, die Antwort der Kronen vom 7. Januar 1646 als Replik bezeichnet. Zur besseren Unterscheidung wird der schwedische Reichskanzler stets als A. Oxenstierna, sein Sohn, der schwedische Gesandte, dagegen ohne Vorname angeführt. *** Zum Abschluß ist allen zu danken, die mit ihrer Hilfe zum Gelingen des Bandes beigetragen haben. Fräulein Evelyne Nollent und Frau Elisabeth Spies-Hanka-mer M. A. haben das Abschreiben der Texte besorgt. Anregungen und Hinweise verschiedenster Art erhielt ich von den Mitarbeitern der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V. und von ihrem Geschäftsführer, Herrn Dr. Günter Buchstab. Zu besonderem Dank bin ich Frau Rita Bohlen verpflichtet. Sie hat nicht nur die Korrektur der Druckfahnen weitgehend selbständig besorgt, sondern auch die Bürde der Erstellung des Personen- und Sachregisters auf sich genommen. Ohne ihre Hilfe hätte der Band nicht so zügig erscheinen können. Schließlich danke ich meinem verehrten Lehrer, Herrn Professor Dr. Konrad Repgen. Seine Förderung bildete eine wesentliche Voraussetzung für das Zustan-dekommen der Edition. Bei der Erstellung des Manuskriptes war er stets bereit, mich mit seiner Erfahrung und seinem kritischen Rat zu unterstützen. Franz Bosbach

[p. XLVIII] [scan. 48]

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