Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
100. 82. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 März 23 9 Uhr

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82. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 März 23 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 341’–343 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.

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Stadtkölnische Schreiben wegen der Lizenten im Niederrheinisch-westfälischen Kreis: Frage ihrer
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Beseitigung.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck [per Frankfurt], Frankfurt, Herford auf der Rheinischen, Nürn
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berg , Rothenburg [per Nürnberg], Eßlingen [per Lindau] und Memmingen auf der Schwäbischen
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Bank.

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Herr Director verlißt die von Münster eingelangte und die Cölnische
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licenten betreffende schreiben

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Das Schreiben vom 14. März 1647 in Köln BA IV fol. 338–340; MEA FrA , RK ) Fasz. 15
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[11]; Schreiben der städtischen Gesandten Münster an ihre Kollegen in Osnabrück vom 18./28.
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März 1647 in Strassburg AA 1143 fol. 60.
und stelte zu den übrigen herren abgesand-
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ten , was dabey zu thun sein wolle?

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Lübeck per Frankfurt sagt: Er befinde auß den abgelesenen Münsteri
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schen schreiben so viel, daß sie selbige gern für die 3 reichscollegia gebracht
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haben wolten. Hielte demnach davor, man köndte ihnen, ohnangesehen es
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bey Churmaintz damit schwär hergehen werde, hingegen aber es eine solche
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sach seye, welche ad punctum commerciorum gehöre und leichtlich ge-
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schehen könne, daß sich das fridenswerck noch eine guthe zeit hinauß ver
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längere , die commercia aber indeßen zugrundt gehen dörfften, wohl und
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ohne bedencken gratificiren.

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Nürnberg sagt: Obwohl andere stätt weit darvon, so seye jedoch allen in
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genere daran gelegen, daß die commercia nicht beschwäret werden. Ob auch
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zwar vermuthlich nicht viel, so lang der krieg continuire, bey disem werck
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außzurichten seye, solte man gleichwohl tentiren, daßelbe bey dem hochlöb
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lichen Churmaintzischen directorio dergestalt anzubringen, damit denen
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gravirten Cölnern die assistenz von allen 3 collegiis widerfahren möchte.

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Frankfurt wie vor.

[p. 478] [scan. 550]


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Rothenburg per Nürnberg sagt: Er halte zwar dafür, es werde, so lang der
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krieg were, nicht viel außzurichten sein, allein damit die zu Münster sehen,
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daß man ihnen nicht begehre, auß händen zu gehen, werde das anbringen, auff
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den fall Churmaintz deßwegen sich beschwären wolte, bey herrn graven von
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Trauttmansdorff zu thun und umb hülff anzusuchen sein. Und alßdann mit
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ihnen heißen: Ibant quo poterant, quo non poterant, ibi stabant.

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Herford sagt: Er sehe auß den Cölnischen schreiben so viel, daß an ver-
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schiedenen orthen widerumb neue licenten auffgebracht werden wollen. Er-
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innere sich auch, daß bereits vor 4 jahren zu Zonß am Rhein und zu Höxter
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an der Weser dergleichen angestellt worden seyen. Und wiewohl nach occu-
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pation Höxter die daselbst angestelte licenten suspendirt worden, seyen
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doch selbige zur Vecht widerumb auffgebracht, zu Zonß aber alß eine con-
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tribution eingerichtet und erhöhet worden. Welches seine herren und oberen
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gern abgeschafft sehen. Halte disem nach dafür, es seye hochnöthig, solchen
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neu auff kommenden licenten in zeiten zu begegnen, auch zu begehren, daß
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die suspendirte nicht reassumirt oder weiter extendirt werden. Und also
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löbliche statt Cöln, propter commune interesse, sowohl bey dem Chur-
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maintzischen directorio alß dem herrn graven von Trauttmansdorff nach
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möglichkeit zu assistiren.

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Eßlingen per Lindau sagt: Es were wohl guth und billich, daß es ratione
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der neu eingerißenen licenten bey dem anno 1641 zu Regenspurg deßwegen
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gemachten schluß verblibe

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RTA 1641 § 53 (RA III S. 560 ).
und selbige abgeschafft würdten, es könne
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aber, so lang der krieg anhalte, zum effect nicht gebracht werden und also die
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mühe vergebens sein. Nichts desto weniger aber laße er ihme, daß man nach noch
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mehreren dergleichen ohngelegenheiten, so viel müglich vorzubauen, die in
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vorigen vernünftigen votis auff die bahn gekommene media ergreiffe, wohl
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belieben.

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Memmingen sagt: Wolle sich von diser meinung auch nicht separiren,
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wann nur das bey dem graven von Trauttmansdorff vorhabende ansprechen
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nicht ohnverfänglich seye.

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Herr Director . Er habe auch seines theils nicht finden können, daß man
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mit dem von den herren Münsterischen gethanem vorschlag viel werde auß
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richten , zumahln dise beschwärdt, wann es friden werde, für sich selbsten
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falle. Wo aber nicht, werde sie in partem contributionis verwandelt. Zu
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dem habe man gesehen, daß kein remedium, so Cöln versuchet, verfangen
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wollen, deßen kein andere ursach alß der noch wehrende krieg seye. Wie
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man über das dem in anno 1641 gemachten reichsabschiedt in disem pass
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nachgelebt, seye genugsam bekandt. Sonsten aber eine sach, welche nicht
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allein am Rhein, sondern auch an anderen orthen mehr eingeführet worden
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und also auch denenselben daran gelegen. Damit es nun nicht das ansehen

[p. 479] [scan. 551]


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gewinne, ob hetten andere stätt deretwegen sich nicht zu beschwären, zu-
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mahln es auch in den punctum commerciorum und consequenter in negotium
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pacis mit einlauffe, werde löblicher statt Cöln nicht abhanden zu gehen,
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sondern vielmehr zu willfahren sein und nur allein auff dem modo, wie man
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das werck bey dem hochlöblichen Churmaintzischen directorio einrichten
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wolle, beruhen.

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Conclusum . Es sollen die Münsterischen schreiben dem hochlöblichen
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Churmaintzischen directorio eingeliffert und, daß selbige so wohl ad publi-
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cam dictaturam und in die 3 reichscollegia alhier und zu Münster ehist
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gebracht werden möchten , gebührendes vleißes recommendirt werden

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Antwortschreiben (Konzept) der in Osnabrück versammelten Städtevertreter nach Münster vom
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29. März 1647 in Strassburg AA 1143 fol. 61.
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