Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
111. Nassau an Trauttmansdorff Münster 1646 Januar 22

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[ 106 ] , [ 107 ] / 111 /–

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Nassau an Trauttmansdorff


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Münster 1646 Januar 22

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Kopie: RK , FrA Fasz. 50a, Konv. B. fol. 18–21 = Druckvorlage

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Das PS nach KHA .
; KHA , A IV Bd.
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1628/39 unfol., PS.

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Französische Satisfaktion.

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Rezepisse auf nrr. 107 und 106. Ich, Nassau, habe Longueville zur Geburt
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seines ersten Sohnes

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Johann Ludwig, geb. am 7. Jan. 1646. Vgl. W. K. v. Isenburg II Tafel 35.
gratuliert. Als wir in unserem Gespräch auf die Satis-
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faktion
gekommen sind, meinte der Herzog, die Franzosen vermeinten ein
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sehr geringes begert zu haben, weiln sie in Elßas nur allein daßienige beger-

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ten , waß dem hochloblichsten ertzhauß zustandigt unnd sie ohne daß bereitz
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einhetten, daß ubrige stunde ohne daß anderen ständen zu, welches sie
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nicht begehrten. Fuhrete weitleufstig auß, daß dießes ihr begeren gahr nicht
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dahin angesehen were, ihre chron zu vermehren, andere zu bedrängen, son-
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dern bloeß unnd allein zu ihrer versicherüng, deren sie keine andere sehen,
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alß realiter solche orth einzuhaben, dardurch sie inskunftig aller einfälle
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ihre cron befreyen könten. Eß würde sie auch niemandt verdencken
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können, daß, nachdem sie so viell unzehlige millionen geldes und Frantzo-
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sischen bluets verlohren, sie eine billige erstattüng begehrten, dan sie in
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dießen krigh gehgen ihren willen, durch die allzu hohe potentz des ertz-
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haußes Östreich weren gezogen worden. Dan sie sich dergestaldt von selbi-
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gen auf allen seiten umbcingelt gefünden, daß sie woll erkennen können,
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daß eß allein in deß hochstloblichsten ertzhaußes willen bestehen würde,
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wan unnd wie langh die cron Franckreich in ruhe unnd frieden pleiben
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solte. Ich replicirte, waß die assecuration deß friedens betreffe, wurde die-
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selbe ohngezweifelt, alß von allen theilen verlangert und nöttig sein (wie
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wir dan unßers seits selbige securitet eben so woll suchten) genuchsamblich
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bey erfolgenden schlueß gesetzet und verglichen werden. Daß sie aber
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vermeinten, durch einhaltung so ansehnlichen provincien, so zu dem
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hochloblichsten ertzhauß Östereich unnd dem hailigen Reich gehörigh und
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fast ein königreich machten, ihr königreich zu securiren, hergegen aber daß
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gantze Römische Reich in eußerste gefahr unnd, indem sie die pforten
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deßelbigen innen unnd besetzet haben wurden, allein von ihrer discretion
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fast zu dependirn setzen wurden, were gantz ein unthuenliche sache unnd
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wurde auf solche weiße den frieden zu machen weinige hoffnüng sein;
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daß sie sich aber von dem hochstloblichsten ertzhauß Östereich alßo
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umbzinglet befunden, hetten sie keine ursach selbigen solches zu mißgönnen
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oder ein jalousie zu tragen, dan daß ertzhaus solche lande mit unbilliger
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gewaldt nit ahn sich gezogen, sondern durch Götts segen, durch heyrahten,
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ordentliche erbschaften und wahlen solche erlanget unnd innenhetten,
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wehre also die jalousie der cron Franckreich unnöttig unnd nür imaginaria.
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Die erstattung ihrer angewandten hohen uncosten, hetten sie keine ursach
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von dem loblichsten ertzhauß zu praetendiren, dan sie von selbigen nichts
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weren beleidigt worden; zudem wurden sie sich gnuchsamb erinnern der
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vielen underschiedtlichen obligationen, so sie den protestirenden unnd theils
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anderen reichsstanden gegeben, daß sie bey erfolgenden frieden kein eintzi-
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ges im Reich eingenohmmens orth, bey welchen sie in specie eben dieselbe
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orte, so dem ertzhauße zustandig unnd sie ietzo begehrten, mit einbegriefen
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gehabt

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Eine solche vage Zusicherung scheint u. a. bei der Aushandlung des Pariser Vertrages
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vom 1. November 1634 gegeben worden zu sein. Vgl. J. Kretzschmar III S. 27f.
, also mit keinem fuegen oder rechten solche einbehaltung oder
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erstattung begeren konten; muesten auch darvorhalten, daß dadurch sie

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ursach geben wurden, die jalousie von ihnen zu haben, welche sie ohn einige
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fueg und ursach vom ertzhaus zu haben vorgeben.

3
Der herzog antwortete, eß hette gleichwoll sich deß ertzhaus seiner potentz
4
zu praevaliren, den Mantuanischen kriegh

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Als Ende 1627 Hg. Vinzenz II. von Mantua und Monferrat starb, sequestrierte Ferdi-
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nand II. am 1. April 1628 diese Reichslehen, da die Sukzession des nächstberechtigten
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Erben, Karl von Nevers, spanischem Interesse widersprach. Woraufhin Richelieu im
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März 1629 den Kampf gegen Habsburg in Italien aufnahm, der im Sommer 1631 mit
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dem Frieden von Chierasco beendet wurde. Vgl. D. Albrecht S. 204ff.
, sich dadurch hernacher auch
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gantz Italien zu bemechtigen, zu hochsten der cron Franckreich schaden
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unnd gefahr angefangen. Er mueste zwar bekennen, daß sie nicht so viell
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ursach, sich uber daß ertzhaus Teutscher lineae zu beschweren oder dersel-
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ben jalousie zu tragen, alß deßen consilia viell moderater unnd friedtsah-
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mer als der Spanischen, so iederzeit verspuret, wan sie sich nur nicht der
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Spanischen consilia so viell gebrauchten und davon gantz dependirten.

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Der obligationen, so sie den protestirenden hiebevor gegeben, bey erfolgen-
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den frieden keinen platz im Reich zu behalten, erinnerten sie sich woll,
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wehren auch solche schuldig zu halten, wahn die dahmaliche mit ihnen
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pacificirte crayße

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Gemeint sind die beiden Abkommen des Heilbronner Bundes (Schwäbischer, Fränki-
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scher , Kurrheinischer und Oberrheinischer Kreis) mit Frankreich vom 26. August 1634
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und bes. der Pariser Vertrag vom 1. November 1634. Vgl. J. Kretzschmar II S. 532ff.,
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III S. 21ff.
(daßjenige, waß mit ihnen, Frantzoßen, wegen dohmaln
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gethaner assistentz und vorgestreckten mittlen sie sich vergliechen gehabt)
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gelaistet hetten, weiln aber die crayße solches nicht leisten, noch sich
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selbsten mit solcher hulf verthedigen [!] können, wehre die cron
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Franckreich genöttigt worden, mit ihren aignen armeen, großen speeßen
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unnd darschießung vieler millionen ahn obgemelte crayße, auch ahn die
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Schweeden (daruber sie so viell armaden verlöhren) den crayßen zu hulf
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selbsten ins Reich zu kommen. Dahero sie nicht zu verdencken, bey itzigen
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in handen habenden vortheill, dergleichen erstattungen zu begehren; gab
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daß exempell, wan einer einem geldt lehnete, were demselbigen der gewin,
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der doch spielet, wan aber der, so geldt gelehnt, mit seinem geldt selbst spie-
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let , so behielte er auch billich vor sich, was er damit gewinne. Daß ertz-
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hauß Ostereich hette sich bey allen hiebevorn mit ihnen aufgerichteten
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frieden deß vortheils ihrer glucklichen waffen praevalirt unnd sie,
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Frantzoßen, sich in die zeit schicken mußen, so wir unßerstheils anietzo bey
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der Frantzoßen habenden vortheill auch thuen musten. Wan man aber
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darzu nicht geneigt wehre, wuhrde rathsahmer sein, vor dießmall auf ein
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jahr ein oder zwey von einander zu ziehen unnd die waffen underdeßen zu
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continuiren; wurden sie alstan weiter gluck haben, so wurden sie hernacher
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ihre conditiones auch dah hoher spannen, im wiedrigen remittiren. Wo wir
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ohn zweiffell unßerseidts auch thuen wurden. Ich replicirte, daß vorige
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Kayßerliche Mayestätt allerglorwurdigster gedechtnuß gerechte und billige

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ursachen gehabt, den angezognen Mantuanischen kriegh zu führen. So were
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uber dieß alles noch der friede zu Regenspurgh unnd Carafio

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Im Frieden von Chierasco, 1631 April 6, Ergänzungsvertrag von Juni 19, erhielt Hg.
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Karl von Nevers die Anerkennung als Herzog von Mantua, Frankreich und der Kaiser
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versprachen den Abzug ihrer Truppen aus Italien. Vgl. DuMont VI, 1 S. 9ff. und
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S. 14ff.
gemachet
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unnd geschloßen unnd dardurch alle der Frantzoßen vermeinte praeten-
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siones aufgehoben worden.

5
Die den protestirenden von ihnen gegebene obligation betreffent, wiesen
6
die zwischen ihnen aufgerichtet foederationes klärlichen auß, daß bey
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erfolgenden frieden ohne setzung ainiger condition, sie die restitution aller
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plätze versprochen hetten. Daß aber ahm Kayserlichen hoff man zu viell
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die Spanische consilia brauchen unnd folgen solte, wehre er darin ubell in-
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formiert .

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Dan obwoll bey der Theutscher unnd Spanischer linea deß hochstloblich-
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sten ertzhauß interesse bluetsverwandtschafft und erbschaft, sie hochlichen
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conjungirt unnd zu einer gueten vertrawlichen correspondentz obligirt, so
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folge doch daraus gahr nicht, daß ihr Kayßerliche mayestät den Spanischen
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consiliis allezeidt folgen unnd gleichsamb darvon dependiren muste. Wie
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dan ihr Kayßerliche mayestät vor sich selbsten ihres unnd deß hailigen
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Reichs hohes interesse hochst rumblichst woll in acht zu nehmen wuste. Ich
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hilte aber nicht darvor, daß der ertzogh [!], der von allem volck in Franck-
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reich von ihme geschöpfter gueter hofnung zuwieder wurde von hinnen
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ohne mitbringung einiges gueten friedens abreißen wollen.

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Er replicirte, daß ia er nicht gern von hier ohne den frieden weichen wolte,
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dieweil auß sonderlichem gueten vertrawen zu seiner persohn die königin
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ihn anhero einen frieden zu erlangen geschicket hette. Dan die konigin

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Anna von Habsburg (1601–1666), seit 1615 Kgin von Frankreich, Schwester Philipps
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IV. von Spanien. Vgl. W. K. v. Isenburg II Tafel 18.
alß
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eine loblichste, gottforchtige princessin, den frieden aifrich verlengerte,
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wan er nur ohne hochste nachtheill der cron erhalten werden konte. Dahero
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die königin auch fast bey den parlamenten und volck in Franckreich in
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den verdacht kommen, daß sie umb die ruin ihres loblichsten haußes unnd
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herrn bruders, königlichen mayestät in Hispanien, zu verhueten, bey denen
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der cron Franckreich in handen habenden großen vortheill frieden zu
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machen zu viell gneigt sey. Dannenhero, weiln in dießen friedenssachen
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weinige persohnen, ahm meisten aber im Franckreich, zu sprechen hetten.
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Der duc de Orleans

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Gaston von Bourbon (1608–1660), seit 1628 Hg. von Orléans. Vgl. a. a. O.
, der prince von Conde

43
Heinrich II. (1588–1646), Prinz von Condé; seine älteste Tochter war die zweite Frau
44
Longuevilles. Vgl. a. a. O. Tafel 32.
, sein schwehervatter, und er,
33
alß dannenhero die königin zu seiner person in dießer ambassada incliniret.
34
Sie, plenipotentiarii, wolten in der that erwaißen, daß sie keinßwegs des
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hochstloblichen ertzhaußes Östereich ruin suchten, noch begehrten,

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1
sondern allein ihrer cron securitet unnd sich in solchen standt zu setzen,
2
daß sie nicht allerdings von deß ertzhaußes willen, es mit Franckreich nach
3
dero belieben zu disponiren, zu dependiren nöttig haben mögten. Wo der
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königin hochstruhmblichste intention sein also bekandt, daß wir billich
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ursach hetten, ein guets vertrawen in sie zu setzen. Wie wir dan auch ihm,
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den hertzogen von Longeville, alß einen hohen vornehmen tugentsahmen
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fursten zutraueten, er ahn seinem hohen orth, was zu beforderung eins all-
8
gemeinenen friedens dienlich, nichts würde ermanglen laßen. So viell dah
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mehr, weil unß woll bewuest, daß sowoll die parlamenta, alß alles volck in
10
Franckreich uber alle maßen und fast mit ungedult den frieden verlanger-
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ten . Unnd hette die cron Frankreich darbey woll zu beobachten, daß ihnen
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der friede eben so hoch nöttig alß unß wehre. Dan die fortun, sonderlich im
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kriegh, sehr wandellbahr. Der hertzogh hatt höchlich contestiret, in was
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hohen respect er ihr Kayßerliche mayestätt und dero hochstlöblichstes ertz-
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hauß billich hette, wolte auch ahn seinem orth, benebens seinen herrn colle-
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giis , alles müglichstes, waß in ihren vermögen, anwenden, den frieden alhie
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zu befordern. Hoffen aber, wir wurden etwas liberaler uns erweißen. Ich
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habe wiederumb repetiret, daß ahn ihr Kaysserlicher mayestät sincerister
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intention zu einem billichen gueten frieden sie nicht zweifelen wolten unnd
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daß auß Kayßerlichem befelch wir allerseits von ihr Kayßerlicher mayestät
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abgesandte nichts ahn unß wurden erwinden laßen, waß zu schleunichster
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befürderungh dienlich wehre. Sie hetten noch so viell da mehr in werck
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selbsten unnd in was hoher consideration ihr Kayßserliche mayestät die
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konigin in Franckreich hielte, zu verspueren, daß ihr Kayserliche mayestät
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ihnen uf die drey so ansehnliche fursten- unnd bischoffesthumben ihnen
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darzu rechtmaßigen anspruch zu uberlaßen, wie auch auf Pignarola gna-
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digst vernehmen laßen, so eine hohe und zu der cron Franckreich großer
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versicherung unnd vortheill außschlagende sache wehre. Er andtwordtete,
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daß sie zwar mit hoher obligation unnd danck solche erclärung von ihrer
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Kayserlichen mayestät großhoffmeister herrn graffen von Trautmansdorff
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vernommen hetten unnd darauß billich ihr Kayßerliche mayestät friedt-
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liebende intention verspureten; eß wehre aber solches nicht gnuchsamb, dan
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eß fast daß ansehen, alß wan man ihnen Bretaigne oder die Normandie, alß
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welche sie ohne daß hetten, praesentirte. Ich habe geandtwortet, daß sie
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dießes mit gueten, ienes aber mit gahr unsicheren unnd ungleichen titul
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besessen.

37
PS Ich habe die Beschwerde Longuevilles, daß die Schweden bei den Ver-
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handlungen bevorzugt werden, als unbegründet zurückgewiesen.

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