Acta Pacis Westphalicae II C 4,1 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 1. Teil: 1647-1648 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
226. Augustus, Administrator zu Magdeburg an die schwedischen Gesandten Halle a. d. Saale 1648 April 21/Mai 1
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Halle a. d. Saale 1648 April 21/Mai 1
Kopie: DG 12 fol. 871–871’ (Beilage A zu Nr. 240).
Bitte um mäßige Veranschlagung der zur Militärsatisfaktion erforderlichen Quote des Erzstifts
Magdeburg mit Rücksicht auf dessen ruinierten Zustand.
Gruß zuvor. Demnach wir unß berichten laßen, wie es bey denen noch con-
tinuirenden algemeinen friedenstractaten darauff stehe, das nunmehr auch
der punctus satisfactionis militaris fürgenommen und abgehandelt werden
solle, zu dem ende dan und erhebung des verhandelnden quanti sonder zwei-
fell eine allgemeine Reichsanlage gemacht werden und solches auch unser
primat und ertzstifft Magdeburg hiemit betreffen möchte
Das Erzstift Magdeburg trug schließlich zur schwedischen Militärsatisfaktion 173 550 Gulden
bei ( Meiern VI S. 637 ).
verderbter eußerst erschöpfter zustandt aber nicht allein bekandt und denen
herren legatis hiebevorn so schrifft- alß durch unsere zu Oßnabrück gehabte
gesandten mündtlich remonstriret, seithero auch nicht beßer, sondern von
tag zu tag elender und drängseeliger worden, auch an deme und Reichskun-
dig ist, welchergestalt auch noch bey guten zeiten à parte unsers gedachtes
primat und ertzstiffts fast bey allen Reichs- und creyßversamblungen über
deßen alzu hohe anlage geklaget, moderation gesuchet, dieselbe auch nicht
für unbillich ermeßen worden, so ersuchen wihr die herren legatos hiermit
günstig, sie wollen ihnen dießfals unß und unser ertzstifft recommendiret
sein laßen und dero wollvermögen nach es dahin vermitteln helfen, damit wir
und unser ertzstifft über vermögen und wieder billigkeit hierunter nicht be-
schweret , sondern deßen anschlag auf ein erträgliches und billichmaßiges re-
duciret , in sonderheit aber unserer beider, von unserer alten stadt Magde-
burgk eigenthätlich gewaltsahmer, wiederrechtlicher weise niedergerißener
und dardurch gantz unvermögent und untüchtich gemachter lantstädte Neu-
stadt und Sudenburgk zukommende quota erlaßen und übertragen und her-
gegen erwehnete unsere alte stadt Magdeburg zu abstattung ihrer eine zeit her
de facto entzogener quotae und gebührnüs compelliret und angehalten
werde. Wie nun solches an ihm selbst recht und billich und unsern ohn daß
biß uffs eußerste und mehr alß glaublich ruinirte ertzstifft zur erleichterung
und besten gereichet, so verbleiben wihr denen herren legatis zu danckbarli-
cher erkendtniß, auch sonst mit günstiger affection woll beygethan.