Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
127. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 April 10

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 April 10

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 156–157’ = Druck-
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vorlage
– Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 627 fol. 604–605’; Den Haag A IV 1628
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nr. 37; Giessen 205 nr. 150 S. 751–757 – Druck: Gärtner IV nr. 169 S. 749–753.

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Vermittlung Oxenstiernas im Streit der französischen Bevollmächtigten. Rosenhanes Ablehnung
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der Visite bei den bayerischen Bevollmächtigten wegen deren Forderung nach dem Titel „ Exzel-
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lenz “. Angebliche Mißstimmung der Franzosen über die Bedrohung der katholischen Religion
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durch die schwedischen Kriegserfolge. Anreise Wittgensteins, Zeremoniell. Ankunft der bessen-
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darmstädtischen und des straßburgischen Deputierten.

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Es ist zwar vorgestern der Oxenstern von Münster wieder anhero kommen,
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die Schwedische aber haben uns darauff von ihrem vorhaben, ob sie zur
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haubtproposition schreitten wollen oder nit, noch nichts wißen laßen;
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müßen es dafür halten, daß solches wegen zunahenden heiligen Osterfests
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underlaßen werde, maßen auch wier eben selbiger ursach halben bey den-
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selben waß zu erinnern oder ahnmahnung zu thun bedencken tragen. Im-
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mittels hatt der dechandt zu St. Johan vom Salvio vernohmen, ob solte
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deß Oxensterns reiß nacher Münster auch der ursach halben vorgenohmen
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sein, umb die Frantzösische gesandten alda wieder gegeneinander zu ver-
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söhnen , hette aber nichts richten können, weiln der haß und verbitterung
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so groß sein solte, das einer den andern nitt sehen möge.

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Der Rosenhan hatt hierhero an den Salvium uberschrieben , daß er denen
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Churbayerischen die visita geben wollen, weiln aber selbe andergestalt
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nitt angenohmen werden wollen, er tractiere dan dieselbe da excellencia,
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hette er sich mitt dem monsieur d’Avaux underredet, der ihme gerahten
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hette, solches nitt zu thun, weiln die cron Franckreich die churfürstliche
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gesandten solchergestalt zu tractieren nitt gemeindt wehre, derowegen er
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auch biß dato die visita nitt abgelegt, begehrt instruction, wie sich zu ver-
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halten . Welches gleichwohl in etwas deme entgegenzulauffen scheinet, so
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von deß herrn bischoffen zu Oßnabrüg fürstliche gnaden dero Keyser-
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lichen gesandten zu Münster in hoc passu angezeiget worden

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Hierüber hatten Nassau und Volmar in [ nr. 126, C u. a. berichtet. ]
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[p. 251] [scan. 279]


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Deß baron de Rortee capelan hatt gegen einen geistlichen ordenspersohn
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alhie einen discurs geführt, ob solten sich die Schweden auf iüngste in
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Böhemb erhaltene victori so sehr ubernehmen und gleichsamb für denen
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Frantzosen das diretorium in allen praetendiren wöllen, das darüber die
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Frantzosen selbst wieder dieselbe anfingen, eine gelosey zu faßen; und seie
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der capellan fast in diese formalia herausgangen, man müße den Schweden
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nitt zuviel zusehen, damit die religion in Teütschlandt nitt in gefahr komme.
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Man sehe, das daß hauß Östereich die catholische religion im reich zu schützen
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nitt mehr mächtig, Franckreich werde sich endtlich darumb annehmen
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müßen, der habe ohne daß den ehrntitl, quod sit primogenitus ecclesiae.
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Ist wohl ein wunderbarlicher discurs, halten aber dafür, daß derselbe funda-
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ment habe und nitt von bemelten capellan, sondern urspringlich von denen
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Frantzösischen gesandten selbst herrühre und unschwer daraus abzunehmen,
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wie diese leüte alles pro variatione rerum et temporum wenden und kehren
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können.

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Gestern hatt der Churbrandenburgischer gesandter, graff von Witgenstein,
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so ietzo zu Ravensperg ankommen, einen edllman, Coëla genendt, zu mir,
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dem graffen von Lamberg, geschickt, seine undt der andern mittgesandten
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ankombst an selben orth notificieren und darbey anzeigen laßen, daß er
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zwar von seinem gnädigsten herrn, der churfürstlichen durchlaucht zu
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Brandenburg, schon für drey monath sich hierhero zu erheben befehlicht
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gewest, biß dato aber wieder seinen willen zurückpleiben müßen; die ur-
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sach würde mir bewust sein, nemblich, das es der churfürstlichen gesandten
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tractaments halben noch nit allerdings seine richtigkeit habe. Ewer Maye-
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stätt hetten zwar die churfürstliche dem Venetianischen gesandten in allem
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gleichzuhalten allergnädigst resolvirt, die außwertigen cronen aber da-
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wieder allerhandt bedencken gemacht und anfenglich die caroßen entgegen-
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zuschicken , folgendts wie selbiger punct uberwunden, die rechte handt im
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losament zu geben verweigert; wie man aber endtlich auch darüber einig
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worden, pleibe man uber das praedicat excellenz noch unverglichen; er
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aber, der graff von Witgenstein, wolte sich selbigs wercks halber lenger
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nitt auffhalten, sondern seine reise anhero befördern; wolte die gesandten
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tractieren, wie er würde von ihnen tractiert werden, wehre also gleich
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nach dem Osterfest alhie einzukommen gemeindt; begehre von mir zu
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wißen, wie es alhie deß tractaments halben mitt ihme wolte gehalten
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werden. Habe geanthworttet, daß deßwegen Ewer Mayestätt allergnädigste
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resolution vorhanden, dero in allem würde nachgangen und eß des tracta-
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ments halber alhie gehalten werden, wie eß zu Münster von denen Key-
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serlichen gesandten mitt denen churfürstlichen seie gehalten worden; ver-
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langte sonsten selbst nach der churfürstlich Brandenburgischen herrn
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gesandten ankombst. Mit welcher meiner erclehrung der Coela scheinet
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wohl zufrieden zu sein und solche alsobalden gemeltem graffen zu uberbrin-
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gen auf sich genohmen.

[p. 252] [scan. 280]


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So sein auch vorgestern die fürstliche Heßen Darmstättische sodan der
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stadt Straßburg deputierte

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Deputierter der Stadt Straßburg war der Geh. Rat und Advokat Dr. Markus Otto ( 1600–
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1674 ); vgl. ADB XXV ( 1887 ) S. 787–789 , APK 18786–18788 und Meiern in J. L. Wal-
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ther
S. 94.
alhie einkommen. Die Darmstattische (ist
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Dr. Wolff

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Johann Jakob Wolff von Todtenwarth (1585–1657), Syndikus der Stadt Regensburg und hessen-
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darmstädtischer Rat; über ihn vgl. ADB XLIV (1898) S. 58f. , APK 28513–28516,
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36197–36199.
sambt einem professorn von Gießen

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Dr. Justus Sinold, genannt Schütz ( 1592–1657 ), ordentlicher Professor in Gießen, hessen-
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darmstädtischer
Rat; über ihn vgl. ADB XXXIV ( 1892 ) S. 399f. , APK 24487 und Meiern
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in J. L. Walther S. 70.
) haben gestern bei uns die
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Kurialien abgelegt, sie haben sich daneben über die hessen-kasselsche Linie beschwert.

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