Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert
96. Sitzung des Fürstenrats (sessio publica II) Osnabrück 1646 Januar 26 / Februar 5

23
96

24

Sitzung des Fürstenrats (sessio publica II)


25
Osnabrück 1646 Januar 26 / Februar 5

38
Diktiert 1646 I 28/II 7.

26
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg B I fol. 21’–29 (= Druckvorlage); damit identisch
27
Baden-Durlach A I fol. 23’–29’, Brandenburg-Kulmbach B IV fol. 23–29’, Braun-
28
schweig
-Lüneburg-Celle A I unfol., Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel A I
29
fol. 27’–35, Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel B I fol. 17–24’, Fränkische Gra-
30
fen
A II fol. 36–40’, Hessen-Kassel A XIII fol. 24–30’, Magdeburg E fol. 34’–43’, Mag-
31
deburg
Ea fol. 27–36’, Pommern A I fol. 20–26, Sachsen-Altenburg A II 1 fol. 24–32,
32
Sachsen-Gotha A II fol. 451–456’, Sachsen-Lauenburg B S. 44–60, Sachsen-Weimar A
33
II fol. 102–105’, Sachsen-Weimar B III fol. 160–167, Grafen von Schwarzburg A I fol.
34
16–19’, Wetterauer Grafen ( Nassau-Dillenburg ) C 1 fol. 27–36, Wetterauer Grafen

[p. 27] [scan. 159]


1
( Nassau-Saarbrücken ) A III 1 fol. 341–348, Wetterauer Grafen ( Ysenburg ) A I unfol.,
2
Württemberg A I S. 42–55, Druck: Meiern II, 278–284; vgl. ferner Herzogtum Bayern
3
A I 1 unfol., Magdeburg D fol. 25–30’, Österreich A II (XXXII) fol. 105–106’, Öster-
4
reich
B I fol. 8–10, Österreich B Ia fol. 62–64, Würzburg A I 1a fol. 178–180’.

5
Conclusum des Fürstenrats Osnabrück auf das Bedenken der drei Reichsräte in Münster
6
von 1646 I 30, Entwurf

38
Der Entwurf wurde nicht ermittelt. Druck der Endfassung: Meiern II, 285 f. Sie ist nicht
39
datiert (s. dazu S. 34 Z. 18ff.).
: Beschwerde über die Re- und Correlation in Münster ohne Berück-
7
sichtigung
des Fürstenrats Osnabrück; Reihenfolge der Beratungen; Bitte an die Kaiserlichen,
8
die Satisfaktionsverhandlungen mit den Kronen fortzusetzen; geplante Deputation der
9
Reichsstände in Münster an die Franzosen, um eine Erläuterung ihrer Replik zu erbitten.
10
Streit um den Platz Magdeburgs beim Votieren. Sessionsstreit zwischen Bayern und Pfalz
11
und zwischen Bayern, Pfalz und Sachsen. Bitte des Corpus Evangelicorum um Aushändi-
12
gung
der katholischen Gegenbeschwerden

40
Text: Meiern II, 539 –565; zur weiteren Überlieferung und zur Aushändigung an die Ges.
41
Württembergs und Brandenburg-Kulmbachs in Münster am 8. Februar 1646 s. APW III A
42
3/2 [ Nr. 67 Anm. 9 ] .
.

13
(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Österreich (Direktorium), Pfalz-Lautern, Würz-
14
burg , Magdeburg, Basel, Pfalz-Simmern, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Sachsen- Wei-
15
mar , Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Braunschweig-Lüneburg-Celle, Braunschweig- Lü-
16
neburg -Grubenhagen, Braunschweig-Lüneburg-Calenberg, Württemberg, Hessen-Kassel,
17
Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pom-
18
mern -Stettin, Pommern-Wolgast, Sachsen-Lauenburg, Anhalt, Wetterauer Grafen, Fränki-
19
sche Grafen.

20
Österreichisches Direktorium. Des Heyligen Römischen Reichs
21
fürsten und stände Hochansehnliche Rähte, Pottschafften und Gesanten
22
etc.! Bey negster sonnabendtssession

43
Am 3. Februar 1646 (s. Nr. 95).
hetten sie fast durchgehent anre-
23
gung gethan, daß iedesmahls die proponenda communiciret werden
24
möchten. Darauf man a parte directorii zu erinnern, man hette vermeinet,
25
das Churmaynzische directorium würde selbst heraufgekommen sein und
26
den ersten fürtrag und eröfnung gethan haben, so aber nicht geschehen.
27
Wan man aber künfftig leicht wißen könne, waß fürkommen werde, sin-
28
temahl numehr ad ordinem replicae Suecicae geschloßen worden

44
Bezug auf Punkt I des conclusum vom 3. Februar 1646 (s. S. 26 Z. 3f.).
, wolle
29
er nicht unterlaßen, iedesmahl nach geendigter session die puncta pro-
30
xima sessione deliberanda zu proponiren etc.

31
Hierbeneben erinnerten sie sich des dubii, ob dasjennige, so von Münster
32
kommen, conclusa oder nur gutachten weren. Nun hette er

45
Richtersberger.
dazumahl
33
das protocol des directorii im fürstenraht zu Münster

46
Wurde nicht ermittelt. Das Protokoll des KFR schließt aber die Re- und Correlation mit
47
FRM und SRM ein ( APW III A 1/1, 439ff.).
nicht bey der
34
hand gehabt. Wan es aber beliebte, wolle er nur einen punct extractsweise
35
verlesen etc., wie er dan thate, darinnen unter andern diese wort zu befin-
36
den : „am 31. Ianuarii aber nach geschehener correlation“. Sehen also hier-

[p. 28] [scan. 160]


1
aus , das es zu allen theilen geschloßen, auch re- und correferiret worden.
2
Darauff er die conclusa, so wie geschloßen, abgefaßett, wie er dan das
3
concept, so etwan hernach dem Churmaynzischen directorio einzuhendi-
4
gen , verlesen wolte. Stünde zu ihrer beliebung, ob sie noch was dabey zu
5
erinnern hetten.

6
(Inter legendum ipse interloquebatur:) Müste dabey erinnern, daß unge-
7
achtet man hier es noch nicht resolviret, hetten doch die stände zu Mün-
8
ster bey den herren Kayserlichen in puncto satisfactionis ansuchung get-
9
han , hetten aber eine antwort bekommen, die ihnen nicht gar wol gefallen
10
etc.

34
Eine Deputation aus KFR und FRM hatte am 1. Februar 1646 die ksl. Ges. zu Münster
35
aufgesucht. Diese hatten Kritik an der fehlenden Vollmacht der Deputierten durch die
36
Reichsstände in Osnabrück geübt und darauf hingewiesen, daß die Satisfaktionsverhand-
37
lungen erst bei Vorliegen des reichsständischen Ga. s aufgenommen werden könnten ( APW
38
III C 2/1, 533ff.).
Derowegen, ob’s gleich bey newligster session nicht fürkommen,
11
weil er aber die nachricht erlanget, so habe er sich’s doch getrawet, hin-
12
neinzusetzen .

13
Postea pergebat, et finita lectione stellete er nochmahls den ständen an-
14
heimb , ob sie noch etwas dabey erinnern wolten.

15
Österreich . Hette den aufsatz abgefaßet, laße es derohalben dabey be-
16
wenden .

17
Pfalz-Lautern

39
Pfalz-Lautern und -Simmern, dessen Votum im Anschluß an Basel gesondert aufgeführt
40
ist, wurden durch Milagius, den Ges. Anhalts, vertreten.
. Des Heyligen Römischen Reichs fürsten und stände
18
etc. Wegen des durchlauchtigsten, hochgebornen fürsten unndt herrn,
19
herrn Philips Ludwigs pfalzgrafens bey Rhein etc.

41
Pgf. Ludwig Philipp von Simmern.
, hette er diese ses-
20
sion wegen Pfalz Lautern und Simmern einnehmen sollen, maßen er sich
21
beim Churmaynzischen directorio angegeben und legitimiret hette

42
Ausf. der Vollmacht für Milagius, Kaiserslautern 1645 X 4[/14], in: HHStA MEA FrA
43
Fasz. 6 [32] unfol.
.
22
Weil er nun verstanden, das Bayern ehegestern

44
Am 3. Februar 1646 (s. Nr. 95).
den vorsitz genommen,
23
alß er nicht zugegen gewesen, so etwa künfftig seiner fürstlichen gnaden
24
zu praeiudiz gereichen möchte, hette er deswegen protestiren wollen etc.
25
Bethe, es ad acta zu registriren und dem reichsprotocollo einzuverleiben
26
etc.

27
Was das verlesene concept anbelange, bedancke er sich des aufsatzes hal-
28
ber gegen daß hochlöbliche directorium. Weil er aber newligst bey der
29
consultation nicht mitgewesen, wolle er der nachstimmenden erinnerung
30
erwarten und denselben sich gerne conformiren.

31
Würzburg. A parte Würzburgk agit gratias und hette dabey nichts son-
32
derliches zu erinnern. Allein weil es in sich halte, das inskünfftige sowol
33
den hiesigen als Münsterischen ständen freystehen solte, deputationes zu

[p. 29] [scan. 161]


1
thun

32
Dies steht auch in der Endfassung des Conclusums ( Meiern II, 286 , zweitletzter Absatz,
33
beginnend Drittens haelt ) .
, möchten sie es dafürhalten, als wan man es ihnen für itzo nicht
2
gestatten, sondern gleichsamb inhibiren wolle. Addi ergo posse, wie dan,
3
wan sie auch vor itzo dergleichen deputation für sich und nicht nomine
4
Imperii thun wolten, daßelbe ungewehret sein

26
4 solte] In Österreich A II (XXXII) folgt: doch dergestalt, damit sie kheine unordtnung
27
dardurch verursachen.
solte.

5
Magdeburg. Deß Heyligen Römischen Reichs etc. Hocherwürdiger,
6
Woledtle etc. Hette a parte Magdeburg verlesen hören den begriff des
7
conclusi uf die drey puncta, so am newligsten sonnabend, [dem 24. Janu-
8
ar /3. Februar 1646], in die umbfrage kommen, und thete sich gegen das
9
directorium sowol der bemühung wegen des aufsazes als der verlesung
10
bedancken. Hette dabey nichts sonderlichs zu erinnern, als das bey dem
11
puncto, da der re- und correlation gedacht werde

34
Das Re- und Correferieren wird auch in der Endfassung erwähnt, doch ohne den vorge-
35
schlagenen Zusatz ( Meiern II, 285 f., hier 286, Ende des vierten Absatzes, beginnend Daß
36
nemlich ).
, etwan dieses hin-
12
zuzusetzen : „wie man sich künfftig darüber vergleichen werde“; item zu
13
dem puncto satisfactionis

37
In der Endfassung wird die Satisfaktion der Kronen im drittletzten Absatz erwähnt, be-
38
ginnend Vor das andere ( Meiern II, 286 ). Der vorgeschlagene Zusatz steht dort sinnge-
39
mäß , jedoch ohne Erwähnung der Gravamina.
pro ratione zu sezen, das die cronen sich dar-
14
auff ehe nicht einlaßen würden, bis die causae Imperii et gravamina erle-
15
digt ; item, wo der deputation gedacht wirdt, addatur: „von beyden reli-
16
gionen pari numero“

40
Dies steht sinngemäß in der Endfassung ( Meiern II, 286 , zweitletzter Absatz, beginnend
41
Drittens haelt ) .
.

17
Protestire im übrigen, daß Würzburg abermahls

42
Magdeburg hatte schon am 3. Februar protestiert (s. Nr. 95 bei Anm. 33).
vor ihme aufgeruffen
18
worden. Solte es inskünfftige mehr geschehen, wolle er an den reversus

43
Bezug auf den Magdeburger Revers über seine Zulassung zum WFK vom 21. Dezember
44
1645 ( Meiern II, 130 ).

19
nicht gebunden sein, sondern diejennige stelle suchen und occupiren, die
20
ihr fürstlicher durchlaucht als erzbischoffen zu Magdeburgk und prima-
21
ten in Germanien etc. zustünde. Den es were ia ungereimet, wen ein bi-
22
schoff einem erzbischof unnd primati vorsizen solte etc. Bethe, es zu pro-
23
tocolliren unnd den reversus beßer in acht zu nehmen.

24
Basel. Wie Würzburgk. Soviel aber die von Magdeburgk eingewendete
25
protestation anlange, were daß herkommen bekandt:

28
29,25–30,2 Die – banck] Österreich A II (XXXII): man müesse mit der geistlichen unnd
29
weltlichen bankh alternirn, deme die protestierende auch beygefallen unnd dem Magde-
30
burgischen wegen seiner protestation unrecht gegeben, darbey er’s auch selbsten verblei-
31
ben lasßen.
Die stimmen gingen

[p. 30] [scan. 162]


1
von der geistlichen uf die weltliche und nicht von der weltlichen uf die
2
geistliche banck

35
Dies wurde künftig beachtet, indem Österreich, Bayern, Würzburg und Magdeburg nach-
36
einander votierten, so daß Magdeburg als weltlicher Reichsstand behandelt und Würz-
37
burg nachgeordnet wurde.
.

3
Österreichisches Direktorium. Könne nicht anders sein, weil we-
4
der Burgund noch Bayern da were, es were dan, das Pfaltz Lautern wei-
5
chen wolte. (Sahe auch den herrn Würzburgischen an und fragte, ob er
6
damit zufrieden were.)

7
Darauf etsliche interlocuta gefielen, worvon man nur diese assequiren
8
können:

9
Magdeburg. Absentium non habetur ratio

38
Siehe APW III A 3/1 [ Nr. 19 Anm. 61 ] .
.

10
Pommern. Obschon Burgundt nicht da were, so müste es doch umb der
11
ordtnung willen mit aufgeruffen werden.

12
Pfalz-Lautern. Daß haus Pfalz erkenne den herrn erzbischoff dafür
13
wie andere evangelische unnd weiche soferne.

14
Würzburg. Sey deßen auch wol zufrieden etc.

15
Österreichisches Direktorium. Hette soferne seine richtigkeit etc.
16
Wan aber Pfalz Newburg kehme, das würde ia soweinig weichen alß Bay-
17
ern , sondern müßte sich Magdeburg erst deswegen mit ihme vergleichen.

18
Magdeburg. Reverse wehren stricti iuris, darinnen es also gesetzet, das
19
nach Österreich, Bayern unnd Burgund Magdeburg votiren solte etc.

39
Siehe Anm. 19.
,
20
müße also das vierte votum haben.

21
Österreich. Man hette aber catholischentheils anderen catholischen
22
nicht praeiudiciren können.

23
Braunschweig-Lüneburg. Magdeburg habe dißfals gewichen in re-
24
spect des ganzen collegii unndt weldtlichen banck und nicht allein Bayern
25
zu gefallen etc. Die chur- und fürstlichen heuser Sachsen, Braunschweig
26
Lüneburgk und andere fürstliche heuser weren so gut als Bayern.

27
Nach geendigten solchen interlocutis votirte Pfalz-Simmern. Wie
28
Pfalz Lautern.

29
Sachsen-Altenburg. Bedancke sich anfengklich für den woleingerich-
30
teten , schleunigen aufsatz und hette nichts sonderliches dabey zu erin-
31
nern , als das, wie Magdeburg gedacht, bey der re- und correlation hinbey-
32
zusezen „uf maße und weise, wie man sich vergleichen würde“, item das
33
die deputationes in pari utriusque religionis numero anzustellen. So were
34
auch die Würzburgische erinnerung in acht zu nehmen, und könte etwan

[p. 31] [scan. 163]


1
suo loco also gesetzet werden: „woferne auch sie für gut befinden, ainige
2
deputation izo zu thun, stunde es zu ihrem gefallen, doch das nichts für-
3
ginge , dadurch ordo deliberandi könte verrücket werden“

38
Steht so nicht in der Endfassung.
.

4
Die protestation, so er ehegestern wieder Bayern eingewendet

39
Siehe Nr. 95 bei Anm. 41.
, müße er
5
auch wieder Pfalz repetiren. Sey bewust, das daß hauß Pfalz nullo iure
6
den vorsiz praetendire. Daß chur- und fürstliche hauß Sachsen hette vor-
7
lengst concludiret etc.; möchte wünschen, das die beyden heuser Pfalz
8
unnd Beyern die befürder- unnd entschafft dieser sachen ihnen auch so
9
angelegen hetten sein laßen. Protestire derowegen nomine hochgedachtes
10
chur- unndt fürstliches hauses wieder sölchen genommenen vorsitz und
11
wolle hiedurch nichts wiedriges oder nachtheiliges eingereumet haben,
12
mit pitte, sölches ad protocollum zu nehmen.

13
Sachsen-Coburg. Praemissa gratiarum actione, wegen der re- und cor-
14
relation sowol der deputation conformire er sich mit Magdeburg wie
15
auch mit Würzburg darinnen, das zwart den herren Monasteriensibus
16
die verordtnung einer deputation freyzustellen, doch mit der von Alten-
17
burg erinnerten condition, das keine unordtnung dardurch veruhrsachet
18
werde.

19
Wolle im übrigen die protestation, so er newligst gegen Bayern ad pro-
20
tocollum gebracht

40
Siehe Nr. 95, sachsen-coburgisches Votum.
, auch wieder Pfalz repetiret haben und pitte, es
21
gleichsfals zum reichsprotocol zu bringen.

22
Sachsen-Weimar. Peractis gratiis etc., hette nichts dabey zu erinnern,
23
als was schon von den vorsitzenden beygebracht, ohn allein, ob etwan ad
24
verba „zusammengezogen“

41
Das Wort steht auch in der Endfassung ( Meiern II, 286 , Ende des zweiten Absatzes, be-
42
ginnend So viel aber ). Der vorgeschlagene Zusatz wurde nicht eingefügt.
noch zu addiren „auch von den Kayserli-
25
chen herren plenipotentiariis beliebet“. Und weil das datum nach dem
26
newen calender gesetzett

43
Bezug auf den Entwurf.
, könte wegen der evangelischen auch der alte
27
mit darbeygesezet werden.

28
Repetire im übrigen wegen Weymar und Eisenach die protestation wegen
29
des vorsitzes auch wieder Pfalz und wiederhole auch sein ganzes votum
30
wegen Sachsen-Gotha und -Eisenach.

31
Braunschweig-Lüneburg. Sagete danck für daß concept und hette
32
nichts zu erinnern, als was Sachsen Altenburg von gleicheit der deputirten
33
von beyden religionen angereget, item was Würzburg erinnert, daß
34
nemblich den herren Münsterischen an abordtnung einer deputation
35
keine hinderung zu machen, doch das es nur zu einholung einer erleute-
36
rung oder erhebung der notarum, nicht den ordinem deliberandi zu inter-
37
vertiren noch mit den cronen a part zu tractiren, geschehe.

[p. 32] [scan. 164]


1
Sonst hette auch Magdeburgk andeutung gethan, als wan die herren Fran-
2
zosen ordinem auch belieben würden. Aldieweil er aber ganz andere und
3
fast contrari nachricht hette, das sie nemblich lieber sehen, wan der passus
4
satisfactionis pari passu tractiret würde

37
Lampadius bezog sich wahrscheinlich auf sein Gespräch mit La Barde (s. Nr. 95 bei Anm.
38
54). Siehe auch S. 33 Z. 11.
, so were es beßer, sich allein uf
5
die herren Schwedischen zu referiren.

6
Atque haec pro triplici voto, wegen Braunschweig-Lüneburg- Cel-
7
le , -Calenberg
und des fürstenthumbs Braunschweig-Lüneburg-
8
Grubenhagen.

9
Und was dabey Sachsen Weymar wegen des newen calenders erinnert,
10
were gleichsfals nötig, das nemblich der alte calender mit darbeygesetzet
11
werde.

12
Württemberg. Des Heyligen Römischen Reichs etc. Hocherwürdiger,
13
Hochedtle etc. Bedanckte sich anfengklich gegen das directorium des auf-
14
satzes und erpietens wegen communication der punctorum proponendo-
15
rum , und hette nichts dabey zu erinnern, alß waß von Magdeburg gesche-
16
hen , welches votum er repetirte, sonderlich aber, das die deputation dahin
17
zu restringiren, daß dieselbe nicht zu tractiren, sondern nur declaration
18
einzuholen und hernach anhero zu communiciren angesehen sein solle

39
Dies steht in der Endfassung ( Meiern II, 286 , zweitletzter Absatz, beginnend Drittens
40
haelt ) .
.
19
Was wegen des newen calenders erinnert worden, wiederhole er, wie im-
20
gleichen de paritate deputatorum utriusque religionis etc., und das umb
21
soviel mehr, weil die herren Franzosen sich erklehret, anderer gestalt
22
keine deputation anzunehmen.

23
Hessen-Kassel. Wegen seiner gnedigen fürstin und frawen

41
Lgf.in Amalia (Amelia) Elisabeth von Hessen-Kassel.
agit grati-
24
as , und habe nichts dabey zu erinnern alß wie Würzburg wegen freystel-
25
lung der deputation, doch mit der Braunschweigischen Lüneburgischen
26
restriction, und wiederhole im übrigen die Magdeburgische, Altenburgi-
27
sche unnd Weymarische erinnerungen etc.

28
Hessen-Darmstadt. Praemissa gratiarum actione, habe er nichts zu
29
erinnern, alß was von Würzburg und Magdeburg de re- et correlatione,
30
item de deputationibus, wie auch von Weymar wegen des newen calen-
31
ders angeführet worden.

32
Baden-Durlach. Actis itidem gratiis, habe nichts weiters, sondern
33
conformire sich ratione deputatorum mit Würzburg, im übrigen mit
34
Magdeburg unndt Altenburgk.

35
Mecklenburg-Schwerin. Bedancke sich und habe gleichfals nichts zu
36
erinnern. Referire sich nur allein der kürtze halber ratione deputationis

[p. 33] [scan. 165]


1
auf Würzburg, ratione paris numeri aber auf Braunschweig Lüneburgk
2
etc. Waß sonst Würtenberg gedacht, daß die herren Französische ander-
3
gestalt keine deputation annehmen wolten, stelle er zwar dahin. Ratione
4
materiae und beschaffenheit dieser tractaten sey es an ihm selbst höchst
5
nötig, das aber die frembden cronen hierunter etwas fürschreiben wolten,
6
halte er, sey wieder das reichsherkommen und ihnen daßelbe nicht nach-
7
zugeben .

8
Conformire sich sonst mit Braunschweig Lüneburgk, das man sich in
9
dem punct, als wan die cronen zuvorders die tranquillirung des Römi-
10
schen Reichs suchten

35
Steht ähnlich in der Endfassung ( Meiern II, 286 , drittletzter Absatz, beginnend Vor das
36
andere ) .
, darauf nicht zu referiren; dan das contrarium
11
hette er von monsieur de La Barde verstanden, welcher ihme den
12
punctum satisfactionis unnd daß derselbe pari passu tractiret werden
13
möchte, hoch recommendiret, ja sogar gebeten, das er sein votum dahin
14
richten möchte.

15
Der re- und correlation wie auch der deputation halber in pari numero,
16
wie Magdeburgk. Und were auch die erinnerung wegen des newen und
17
alten calenders nötig.

18
Mecklenburg-Güstrow. Idem.

19
Pommern-Stettin. Ob er

37
Wesenbeck (s. [ Nr. 95 Anm. 21 ] ).
wol bey der ersten session nicht gewesen,
20
sondern sein collega

38
Fromhold.
, welcher folgendes tages nach Münster verreisen
21
würde, so habe er doch aus deßen relation und dem darbey gehaltenen
22
protocollo

39
Vermutlich meinte Wesenbeck die Mitschrift des kurbg. Sekretärs Fehr (s. S. CIV Anm.
40
341); denn das ausgearbeitete Protokoll der Sitzung vom 3. Februar wurde erst am 5. Fe-
41
bruar diktiert (s. [ Nr. 95 Anm. 1 ] ).
soviel vernehmen können, daß dieseß concept den geführten
23
votis gemeeß sey. Repetire demnach daß pium votum zu den friedenstrac-
24
taten , sage danck für die mühewaltung und habe nichts zu erinnern, son-
25
dern laße ihm dasiennige, was schon fürkommen, gefallen. Stehe er aber
26
selbst mit Mecklenburg an, ob ratione deputationis den frembden cronen
27
dergleichen einzureumen. Sub finem sey gesezet, als wan es also per
28
maiora geschloßen worden

42
In der Endfassung ist über das Conclusum des FRO nichts näher ausgeführt.
. Weil sich aber im protocol fast einstimmige
29
vota fünden, könte solches („per maiora“) ausgelaßen und vielmehr ein-
30
müetiges conclusum oder bedencken genennet werden.

31
Pommern-Wolgast. Idem.

32
Sachsen-Lauenburg. Wie Mecklenburg Schwerin unnd Güstrow.

33
Anhalt. Saget danck und conformiret sich mit Magdeburg, Altenburgk,
34
Weimar, Braunschweig Lüneburgk etc.

[p. 34] [scan. 166]


1
Wetterauer Grafen. Negst gebüerender dancksagung wiederholen
2
[sie] das Würzburgische, Altenburgische, Weymarische unnd Pommeri-
3
sche votum.

4
Fränkische Grafen. Gleichsfalß negst dienstlicher dancksagung, habe
5
er sich mit denen fast einstimmenden votis soviel mehr zu conformiren,
6
weil er bey newligster session selbst nicht gewesen . Repetire das christ-
7
liche votum unnd hette sonst ratione legitimationis beym Churmayn-
8
zischen directorio sich schon eingestellet etc.

33
Vollmacht oder Kreditiv Oelhafens als Ges. des Fränkischen Grafenkollegiums konnten
34
nicht ermittelt werden. Oelhafen war im September 1645 zum Ges. der Fränkischen
35
Gf.en berufen worden, nachdem er zuvor der am 19. September 1645 aufgehobenen Ge-
36
sandtschaft des Fränkischen Kreises angehört hatte, für die er auch seitens der Fränkischen
37
Gf.en bevollmächtigt gewesen war. Außerdem war er von einzelnen gfl. Familien bevoll-
38
mächtigt worden ( APW III A 3/1 [ Nr. 1 Anm. 7 ] ; Ernst Böhme , 288ff.).
Hette nur diß einige zu
9
erinnern: Ob der clausul, da von anstellung einiger particular- und nicht
10
reichsdeputation geredet wirt, noch dieses zu annectiren, das alles, was
11
erhebet würde oder sonst dabey fürginge, zeitlich anhero communiciret
12
werden müchte

39
Dies steht sinngemäß in der Endfassung ( Meiern II, 286 , zweitletzter Absatz, beginnend
40
Drittens haelt ) .
.

13
Österreichisches Direktorium. Die Würzburgischen, Altenburgi-
14
schen , Magdeburgischen und Braunschweig Lüneburgischen monita sol-
15
ten hinneingerücket werden etc. Die wort „per maiora“ könne er nicht
16
finden etc. Bayern habe allein dissentiret, Würzburg were indifferent ge-
17
wesen mit dem bescheidt, wan’s fürträglich were. (Funde sie aber entlich
18
unnd striche sie gar aus.) So könte auch das datum außgelaßen werden,
19
zumahl es ohnedas nicht breuchlich, zu den bedencken oder gutachten
20
das datum zu setzen.

21
Bey der II. quaestion würden sie es nicht recht eingenommen haben, lase
22
demnach die ration noch einsten ab.

23
Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Lüneburg und andere.
24
Auf die maße könne es woll stehenpleiben.

25
Österreichisches Direktorium. Bey der III., die deputation betref-
26
fendt , sey schon restringiret per verba: „doch keine reichsdeputation“,
27
item: „umb einholung fernerer erklehrung“

41
In der Endfassung steht: doch nicht in Form einer Reichs=Deputation und zu Einholung
42
mehrer Erklaerung ( Meiern II, 286 , zweitletzter Absatz, beginnend Drittens haelt ) .
und desgleichen.

28
Braunschweig-Lüneburg. Addatur saltem „aber nicht zur handt-
29
lung “

43
Dies wurde ergänzt, allerdings beginnend und nicht ( ebenda ) .
, wie imgleichen von demselben und anderen ständen nochmahls
30
erinnert wurde, das die deputati von beyden religionen in gleicher anzahl
31
genommen werden müchten.

[p. 35] [scan. 167]


1
Magdeburg. Erinnerte nochmahls wegen der re- und correlation.

2
Österreichisches Direktorium. Hette es noch nicht setzen wollen,
3
weil man sonst wol wiße, waß reichsherkommens [sei]. Man könne sich
4
deswegen doch noch wol vergleichen, wan man erst waß zu re- und cor-
5
referiren hette.

6
Status. So könte die clausul dißmahl noch wol außen bleiben.

7
Magdeburg. Sey indifferent.

8
Braunschweig-Lüneburg. Addatur etiam, daß sie alles, waß bey den
9
deputationibus fürgehet, zeitlich communiciren

36
Wie Anm. 38.
.

10
Sachsen-Altenburg. Were vom herrn Fränckischen erinnert, das sie,
11
waß erhoben würde, communiciren müchten. Pro verbo „erheben“ pona-
12
tur : „was fürginge“

37
In der Endfassung steht: was an einem oder andern Ort in Erfahrung und Erlaeuterung
38
gebracht wird ( Meiern II, 286 , zweitletzter Absatz, beginnend Drittens haelt ) .
; dan das wort „erheben“ möchte auf einige handt-
13
lung extendiret werden.

14
Österreichisches Direktorium. Den tag habe er gar außgelaßen,
15
beim Österreichischen directorio brauche man nur den newen calender.

16
Hierauff mutabat mutanda, mit erbieten, er wolle es noch des tages dem
17
Churmaynzischen directorio, eadem ratione wie sie, durch den protocol-
18
listen oder secretarien, insinuiren laßen, und solte das Münsterische con-
19
clusum

39
Gemeint ist das Bedenken der drei Reichsräte von 1646 I 30 (s. [ Nr. 95 Anm. 2 ] ).
nebst diesem aufsatz unnd einem extract des Münsterischen pro-
20
tocols etc. fürderlichst communiciret werden.

21
Ferner proponirete daß hochlöbliche directorium: Weil dieß nun richtig
22
unnd man wiße, was man künfftig für eine ordtnung halten wolle, so frage
23
sich’s noch, ob man erst der herren Münsterischen declaration erwarten
24
oder nurt fortfahren unnd zu den consultationibus schreiten wolle.

25
Halte seinestheils a parte Österreich dafür, weil man schon wiße unnd
26
geschloßen habe, quo ordine zu deliberiren, so hette man nicht eben des
27
Churmaynzischen directorii ansage zu erwarten, sondern in Gottes nah-
28
men mit den deliberationibus fortzufahren.

29
Magdeburg und alle übrigen. Consentiunt.

30
Pommern. Doch erst [sei] das Churmaynzische directorium zu verneh-
31
men , damit es keine confusion gebe etc.

32
Braunschweig-Lüneburg. Wie daß Österreichische directorium.

33
Fränkische Grafen. Erinnere nur unvorgreifflich, ob nicht erst re-
34
und correlationen zwischen dem hiesigen fürsten- unnd stäteraht gesche-
35
hen könne.

[p. 36] [scan. 168]


1
Sachsen-Altenburg. Das sey eben daßiennige, deßen man sich uber
2
die herrn Münsterischen beschwere.

3
Österreichisches Direktorium. Hetten vernommen, was der herr
4
Fränckische abgesante erinnert etc. Nun hielte er wol selbst dafür, wan
5
man erst mit dem churfürstlichen collegio referiren könte, so würde es
6
nicht undienlich sein etc. Weil man aber darzu vor itzo nicht kommen
7
könte

37
Hinderungsgrund war die Weigerung der Fürstlichen, den kfl. Ges. den beanspruchten
38
Exzellenztitel zu geben (s. Nr. 95 bei 67).
, so were es beßer, man laße auch dieses bleiben, unnd könten die
8
erbaren reichsstäte ihr conclusum absonderlich übergeben.

9
Reliquis annuentibus consurgebat Sachsen-Altenburg unnd bate no-
10
mine der herren evangelischen zu befördern, das die responsa catholico-
11
rum ad gravamina evangelicorum

39
Gemeint sind die kath. Gegenbeschwerden (s. Anm. 4).
ehist erfolgen unndt darauf die tracta-
12
ten angetreten werden, damit man hierdurch die haubttractaten nicht auf-
13
halte . Dan weil man in deme einig, das die causae Imperii erst tractiret
14
werden solten, darunter die gravamina eines von den fürnembsten weren,
15
so were zu wunschen, das man schon an einem täfflein beysammenseße
16
unnd deswegen miteinander handelte. Gott, der Herr, werde auch gnade
17
geben, das sich mittel unnd expedientia finden, und zweifele nicht, des
18
hochansehnlichen Osterreichischen herrn abgesanten erinnerung werde
19
nicht ohne gute würckung sein.

20
Österreichisches Direktorium. Verlase erstlich die clausul, so er we-
21
gen fortsetzung der consultationen hinneingerucket etc.

40
Bezug auf die Endfassung ( Meiern II, 286 , Ende des zweitletzten Absatzes, beginnend
41
Drittens haelt ) .
Waß die grava-
22
mina anlange, soviel er vernommen, weren sie schon drüben in der dictatur
23
gewesen, ob sie aber den herren protestirenden communiciret, wiße er nicht.

24
Status. Negant esse factum etc.

42
Die kath. Gegenbeschwerden wurden erst am 8. Februar 1646 ausgehändigt (s. Anm. 4).

25
Österreichisches Direktorium. Wolle es aber a part erinnern etc.
26
Anitzo were noch zu bedencken, was und wieviel man künfftige session
27
zu deliberiren fürnehmen wolle. Halte dafür, man könne es vom anfang
28

33
28 beim prooemio] Österreich A II (XXXII): über das Schweedische proemium.
beim prooemio bewenden laßen, welches fürnemblich drey puncta in sich
29
habe

43
Siehe Nr. 97.
:

30

34
30–32 1. – etc.] Österreich A II (XXXII): das der krieg nit wider das Reich gefüehrt
35
werde, daß Hispanien nit ihr feindt seye unnd das sie des Schönbekhischen proiects hal-
36
ber kheine wissenschafft haben.
1. ob die stände des Reichs der cron Schweden feinde oder nicht,

31
2. von der cron Hispanien etc.,

32
3. wegen des Schönbeckischen proiects etc.

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