Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
98. 80. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 März 17 8 Uhr

22
98

23

80. Sitzung des Städterats


24
Osnabrück 1647 März 17 8 Uhr

25
Strassburg AA 1144 fol. 337’–339 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
26
2 – X. 8. m.

27
Unterhalt des Reichskammergerichts: zwei Zieler, Eintreibung der Restanten.

28
Anwesend: Straßburg, Lübeck [per Bremen], Bremen, Herford auf der Rheinischen, Regensburg,
29
[per Nürnberg], Nürnberg und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

30
Herr Director . Er halte ohnnöthig, das jenige, was die herren camerales an
31
chur-, fürsten und stände wegen ihres underhalts abermahlen schrifftlich
32
gelangen laßen, deßwegen auch dise zusammenkunfft angestelt worden
33
seye, zu verlesen, weiln die herren abgesandten daßelbe per dictaturam
34
zweiffelsfrey erhalten und sich darinnen ersehen haben werden

37
In seinem erneuten Schreiben forderte das Reichskammergericht die Erlegung der Hälfte der
38
Restanten sowie Entrichtung der üblichen Kammerzieler auf der Frankfurter Ostermesse (vgl.
39
KfR vom 27. März 1647 APW [ III A 1, 1 S. 750f ] ).
. Und also
35
nur darumb zu thun seye, daß sie sich darüber ohnbeschwärt vernehmen
36
laßen.

[p. 473] [scan. 545]


1
Lübeck per Bremen sagt: Er halte, so viel der herren cameralium aber-
2
mahlige instanz wegen ihres underhalts betreffe, dafür, daß ihnen bevor-
3
stehe , dasjenige, was ihnen an ihrem salario bey einem und anderem standt
4
außstehe, durch solche mittel, die in den reichsconstitutionibus ihnen vorge-
5
schriben seindt, zu urgiren und einzutreiben. Solte aber ein solches ihnen
6
nicht angenehm oder zuträglich sein, wüßte er für dißmahl nicht, wie man
7
weitter helffen köndte.

8
Regensburg per Nürnberg zeigte an: Er hette an seinem orth, daß dises
9
geschäfft, biß der friden geschloßen und das justiti wesen reformiret were, an-
10
standt gehabt hette, wünschen mögen. Nachdem es aber besorglich noch
11
etwas zeit damit anstehen dörffte, die herren camerales gleichwohl auch
12
underdeßen von dem lufft nicht leben können und dem Römischen reich,
13
wann dises collegium auß mangel nothdürfftigen underhalts zergehen solte,
14
disreputir- und schimpfflich fallen würdte, alß hielte er davor, man hette ihnen mit
15
einem extraordinari subsidio an die handt zu gehen, zu dem ende auch dem
16
zu Regenspurg anno 1641 in hoc puncto gemachtem concluso gemäß einen
17
alten und neuen termin abzustatten, und zumahln es ein medicum modicum antreffe,
18
damit dieses corpus beysammen behalten werden möge, mit ehistem werck-
19
stellig zu machen.

20
Bremen. Möchte an seinem orth auch wünschen, daß die herren camerales
21
ihre underhaltungsmittel jederzeit richtig einbringen köndten und sich nicht
22
so offt darüber beschwären dörfften. Seye nicht ohne, daß, wann dieses colle-
23
gium sich deßwegen dissolviren solte, es dem Römischen reich zu großer
24
disreputation gereichen würdte. Es seye aber auch deßelben itziger zustandt
25
und wie es aller orthen an mitteln ermangle, genugsam bekandt. Würdte
26
aber seines wenigen ermeßens nicht ohnbillich sein, wann obgedachte herren
27
cameralibus auff die mas und weiße, wie Regenspurg votiret, ehist geholffen
28
und zu dem ende die sach, wann sie durch fügliche mittel zu erhalten stehe,
29
gehöriger orthen recommendiret werden köndte.

30
Nürnberg sagt: Er seye auch der meinung, daß man, obschon der außstandt
31
groß, jedoch zu conservirung des cammergerichts etwas beytragen solle.
32
Halte aber dafür, daß man damit darumb, weiln mancher fürst kaum das brodt
33
habe, nicht außreichen würde. Also werde dasjenige, was zu Regenspurg
34
consensu omnium statuum geschloßen und von Regenspurg pro voto ange
35
führet worden, das zuträglichste remedium und mittel, der sach abzuhelffen,
36
sein und inmittelst practicirt werden können.

37
Herford. Habe auß deme, was gestern per dictaturam communicirt worden,
38
vernommen, was die herren camerales wegen ihrer underhaltung für instan-
39
zen machen, und befunden, daß die geringere stände auß forcht der proceß,
40
damit man sie betrauet, das ihrige meisten theils abgetragen, und were zwar
41
billich, daß die höhere dergleichen theten. Weiln aber status imperii diser
42
zeit so beschaffen, daß einem und dem anderen von den außständigen sum- mem summen

[p. 474] [scan. 546]


1
die halbscheidt, will geschweigen die gantze quotam abzustatten, ohn
2
möglich fallen würdte, alß hielte er auch dafür, man solte demjenigen, was
3
Regenspurg vernünfftig erinnern laßen und bey etlichen bereits practiciret
4
worden seye, nachgehen. Stelte allein fernerem vernünfftigem nachdencken
5
anheimb, ob nicht auch dises, daß von den höheren ständen diejenige,
6
welche 15 ziehl außständig seindt, zween alte termin und einen neuen er-
7
legen solten, in vorschlag zu bringen und ein mittel, denen herren camerali-
8
bus zu helffen, sein möchte. Wolte sich sonsten mit den majoribus gern con-
9
formiren .

10
Memmingen . Habe keine ursach, sich von den majoribus zu separiren. Und
11
weiln schon vor disem dahin, daß man neben einem neuen ein altes ziehl ab-
12
tragen solle, geschloßen worden, wüße er an seinem orth auch kein ander
13
mittel vorzuschlagen. Seine herren und oberen werden es ihnen auch wohl
14
belieben laßen.

15
Herr Director . Demnach man von diser, der herren cameralen underhalt
16
betreffenden sach schon zum öffteren geredet, hette er auch wohl wünschen
17
mögen, daß sich der sachen abzuhelffen, zulängliche mittel erfinden ließen.
18
Hiebevor seye die Judencapitation, an itzo aber die halbscheidt des
19
Schweizerischen außstandts in vorschlag gebracht und, denen herren came-
20
ralibus damit zu helffen, gebetten worden. Welcher letztere vorschlag seines
21
erachtens nicht allerdings außer acht zu laßen, sondern vielmehr, bevorab,
22
wann die herren Schweitzer in das künfftige frey sein und die herren camera-
23
les den modum exequendi constitutionibus imperii conformem dabey obser-
24
viren wolten, zu ergreiffen were.

25
Weiln 2. die herren camerales in ihrem anno 1600 gemachtem decreto selbsten
26
dahin gewisen, daß sie in eintreibung der restanten eine durchgehende
27
gleichheit ohne einigen respect observiren sollen, alß möchten sie dem-
28
selben , weiln die geringeren das meiste bißher beygetragen und das ihrige
29
wohl gethan haben, nachgehen

41
Gegen die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts schlechter werdende Zahlungsmoral, bedingt durch
42
Langsamkeit der Prozeßführung sowie die Konkurrenz des attraktiveren Reichshofrates, blieb das
43
Dekret ohne Erfolg (vgl. R. Smend S. 188, 195f., 199f).
. Wolle man aber 3. mehrgedachte herren
30
cameralibus in subsidium noch etwas mehrers beytragen, köndten diejeni-
31
gen , welche bißhero mit der solutione eingehalten, daß sie sich auff nächst
32
bevorstehende ostermeß mit abstattung eines ziehls einstellen wolten, erinnert
33
werden. Obwohln er 4. keinen bevelch, auff 2 termin zu votiren, habe, wolle
34
er sich jedoch, zum fall es nur auff ein interimssubsidium der herren camera-
35
lium und biß auff erfolgung des fridens angesehen were, kein ander mittel
36
auch zulänglich sein solte, mit denen majoribus conformiren. Falß aber die
37
herren fürstliche solche 2 termin einzuwilligen bedenckens tragen solten,
38
wüßte er seines theils nicht, warumb die stättische solch mittel an die handt
39
geben und ihren herren principalen, die ohne das bißher vor anderen her-
40
halten müßen, eine solche last dadurch auffbürden wolten. Hette man also,

[p. 475] [scan. 547]


1
was die herren fürstlichen dißorths thun werden, zu erwartten und auff allen
2
fall stättischen theils die sach ihme nicht selbsten schwär zu machen

35
FR Osnabrück vom 17. März 1647 Meiern V S. 246–254.
.

3
Conclusum . Auff der herren cameralen abermahliges zuschreiben und be-
4
gehren hatt man in dem stättrath bey gepflogener consultation für das beste
5
und außträglichste underhaltungsmittel, dabey des außgangs diser fridens-
6
tractaten zu erwartten, gehalten, wann in einforderung der restanten denen
7
reichsconstitutionen zwar nachgegangen, gegen die durch den krieg ver-
8
derbte stände aber behörige moderation gebraucht und diejenigen, so ihre
9
quotas biß daher vor anderen beygetragen haben, durch ertheilung schleuni-
10
ger und ohnparteyischer justiti bey guthem willen erhalten und zu fernerer
11
erlag ihrer angebühr noch mehrers stimulirt würdten. Solte aber dises
12
mittel je nicht zulänglich sein, köndte man auff denselben fall und da die
13
majora in den höheren räthen dahin gehen, geschehen laßen, daß neben
14
einem neuen auch ein alter termin erlegt und darinnen eine durchgehende
15
gleichheit zwischen denen ständen des reichs gehalten werde. Weiln auch zu
16
erleichterung der beschwärdten und sichermachung des summi dicasterii vor-
17
mahls vorgeschlagene neutralitet der statt Speyer nicht wenig helfen
18
würdte, alß hette man die herren Kayserlichen plenipotentiarios, daß sie,
19
selbige bey denen herren königlichen Frantzösischen plenipotentiariis zu
20
erlangen, ohnbeschwärt sein wolten, per deputatos nochmahlen inständig zu
21
ersuchen.

Documents