Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen
I Zeitgenössische lateinische und deutsche Drucke des IPO und des IPM : Stück f [1648 September Ende]

Stück f

Vorwort der offiziösen Textausgabe der kaiserlich-schwedischen Vereinbarung vom 6. August 1648 (IPOm) durch den Verlag Fischer in Frankfurt/Main und die Druckerei Heyll in Mainz (deutscher Text)
[1648 September Ende]
Ausgabe 27 = Druckvorlage; Ausgaben 45–51 sowie 70–73.
Lemma: An den Leser / DEmnach niemand gebuͤhret / ohne der Roͤm. Kaͤys. Mayt. wie auch Jhr Churfuͤrstl. Gn. zu Maͤyntz / als deß Heyligen Roͤmischen Reichs Ertz-Cantzlers / durch Germanien / erlangte Gnad / Wissen vnd Willen / die jenigen Acta, so bey offentlicher Reichsversamblung zu Oßnaͤbruͤck vorgangen seyn / in Truck zu geben / im Werck aber sich ein vnd der ander vnterstehen will / daß ohnlangst zwischen allerhoͤchst bemelter Jhr: Kaͤys. Mayt. wie auch Koͤniglicher Mayestaͤt in Schweden / verglichene Instrumentum Pacis in Truck / vnd zwar nicht dem rechten Original gemaͤß / außgehen zu lassen / Allerhoͤchst besagt / Jhr Kaͤys. Mayt. aber / wie auch Jhr Churfuͤrstl. Gnaden zu Maͤyntz / als ErtzCantzler durch Germanien / Philips Jacob Fischern deß Rahts zu Franckfurt / die besondere Kaͤyserliche vnd Churfuͤrstliche Gnad gethan / vnd von dero ReichsDirectorio bey den GeneralFriedensTractaten / ein authenticam Copiam, nach dem rechten wahren bey demselben hinderlegtem Original / gnaͤdigst dahin ertheilt haben / daß Jhme allein solches trucken zu lassen / erlaubt / allen andern

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aber / vnd zwar bey Straff fuͤnff Marck loͤtiges Golds / verbotten seyn solle / wie hernach folgende beyde Kaͤyserliche vnd Chuͤrfuͤrstliche Privilegia mit mehrem außweisen / Als ist solches zu maͤnniglichs Nachricht anzudeuten / fuͤr eine Notturfft ermessen worden.

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