Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen
I Zeitgenössische lateinische und deutsche Drucke des IPO und des IPM : Stück b

Stück b

Schwedische Protokollnotizen über (I) die Unterzeichnung des Friedens gemeinsam mit Frankreich sowie (II) die Armeesatisfaktion Hessen-Kassels (deutsche Übersetzung) Fassung (1)
Ausgabe 24 = Druckvorlage, Ausgabe 23.
Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll ( Meiern , APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I Als

Initiale A.
dieses Jnstrument auff obgesetzte weise verlesen / und darnach von der Schwedischen Gesandschafft / so wol den Keyserischen Gevollmaͤchtigten / als dem Maintzischen Directorio; allhie beygefuͤgte / ⌑zwar⌑ Erlaͤuterungen uberreicht worden / haben beyder / als Keyserlichen und Koͤnigischer Partheyen Gevollmaͤchtigte / einander die Haͤnde / zu Bestaͤttigung deß Vertrags / mit Gluͤckwuͤnschung und Frolocken deren in grosser Anzahl anwesenden Staͤnden / gegeben.

[p. 137] [scan. 185]

Protokollnotiz betr. Frankreich
[zu Osnabrück 1648 August 6] I. Es

Initialen ES.
erklaͤren die Schwedische Gesanten / wie sie schon zum oͤfftern muͤndlich erklaͤrt haben / daß alles das jenige / so in dem vorgelesenen / und beyderseits bewilligt

In Ausgabe 5: gebilligt
Instrumento Pacis, den 27. ⌑Jun.⌑ 6. August. im Jahr 1648. zwischen den Keyserischen und Schwedischen Gevollmaͤchtigten / in gegenwart der Staͤnden / begriffen ist / nicht anderst vor verglichen soll verstanden werden / als wann die Tractaten mit der Cron Franckreich geschlossen / und zu gleicher zeit mit den Schwedischen Tractaten underschrieben werden / weil der Fried zwischen dem Keyser unnd der Cron Schweden / nicht zugleich und zumahl eben derselbe Fried zwischen dem Keyser und der Cron Franckreich gemacht wird / keines wegs bestaͤttiget werden kan.
Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel [zu Osnabrück 1648 August 6] II. Es

Initialen ES.
erklaͤrt / wie hiebevor oͤffter / also in eben dieser Schrifft nachmahlen der Allerdurchleuchtigsten Koͤniglichen Majestaͤt in Schweden Gesandschafft / daß sie das Instrument / so eben diesen Tag den 27. ⌑Jun.⌑ 6. August. beyderseits gelesen / vor gebilliget und verglichen / was die Oßnabrugkische Sachen belanget / wolle halten / wann nur die Durchleuchtigste Fraw Landgraͤffin in Hessen von der Schwedischen Militarischen Satisfaction befreyet / und ihrer Militien nach billigkeit ein genuͤgen geschicht.

Darunter, jeweils in neuer Zeile, ein Schmuckzeichen und in Versalien und gesperrt Ende
Fassung (2) Ausgabe 25 = Druckvorlage. Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll ( Meiern , APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I Nach dem dieses Jnstrument obbeschriebener massen verlesen / und dann von der Schwedischen Legation / so wol den Keyserlichen Gevollmaͤchtig-

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ten / als auch dem Mayntzischen Directorio uͤberreichet worden. Zweene allhier untergesetzte Erklaͤrungen / haben die Keyserlicher und Schwedischer Seiten Gevollmaͤchtigten zu Bekraͤfftigung dessen / was verglichen / einander die rechte Haͤnde gegeben / und die daselbsten in grosser Anzahl anwesende Staͤnde darzu Gluͤck gewuͤnscht / und gefrolocket haben.
Protokollnotiz betr. Frankreich [zu Osnabrück 1648 August 6] I. Erklaͤren die Schwedische Abgesandten / massen sie schon vorhin zum oͤfftern muͤndlich erkläret haben daß all dasjenige / was in dem Friedens⸗Instrument / so den 27. Julii 6. Augusti des 1648sten Jahrs / zwischen Keyserlichen und Schwedischen Gevollmaͤchtigten / in Gegenwart der Staͤnde verlesen / und von beyden Theilen bestettiget worden / enthalten ist / nicht anders sol verglichen zu seyn verstanden werden / als wann die Friedenshandlung mit der Cron Franckreich beschlossen werden wird / auch zur selbigen zeit nebenst der Schwedischen Friedenshandlung unterschrieben werden sol / die weil keines weges der Friede zwischen dem Keyser und der Cron Schweden bestettiget werden kan / es sey denn zugleich und auff einmal selbiger Friede zwischen dem Keyser und der Cron Franckreich richtig. Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel [zu Osnabrück 1648 August 6] II. Gleich wie vorhin mehrmals / also auch krafft dieser Schrifft der Durchleuchtigsten Koͤnigin zu Schweden Legation erkleret sich / daß sie das Instrument / so diesen Tag 27. Julii 6. Augusti von beyden Theilen verlesen / fuͤr stet und verglichen / die Oßnabruͤgische Sachen betreffend / haben werde / nur daß die Hochgeborne Fraw Landgreffin zu Hessen von Vergnuͤgung des Schwedischen Kriegsvolcks außbenommen / unnd auch ihrem Kriegsvolck / der vernuͤnfftigen Billigkeit nach / das Vergnuͤgen geschehe.

[p. 139] [scan. 187]

Fassung (3)
Ausgabe 27

Dies ist die offiziöse kurmainzische Ausgabe des IPOmd.
= Druckvorlage.
Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll ( Meiern , APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I Alß

Initiale A.
dieses Jnstrument obbeschriebener massen verlesen / ⌑vnd hernach von der Schwedischen Gesandtschafft so wohl den Kaͤyserlichen Gevollmaͤchtigten / alß dem ChurMaͤyntzischen Directorio vberreicht⌑ / vnnd folgends zwey Erklaͤrungen angefuͤgt worden / haben beyde Theil / alß Kaͤyserliche vnd Koͤnigliche Gevollmaͤchtigte / zu Bestaͤttigung der verglichnen Sachen / einander die Haͤnde gereicht: mit Gluͤckwuͤnschung vnnd Frolockung der in starcker Anzahl versambleten Staͤnden.
Protokollnotiz betr. Frankreich [zu Osnabrück 1648 August 6] I. So erklaͤren sich die Schwedische Abgesandte / gleich wie sie nun oͤffters muͤndlich bezeuget haben / daß alles das jenige / was in dem FriedensJnstrument begriffen / vnnd am 27. Julij, 6. Augusti Anno 1648. zwischen Kaͤyserischen vnnd Schwedischen Gevollmaͤchtigten / in Gegenwart der Staͤnden verlesen / vnd beyderseits gut vnnd genehm gehalten worden / nicht anders für verglichen zuverstehen seye / alß wann der Tractat mit der Cron Franckreich auch beschlossen / vnnd zu gleicher Zeit mit dem Schwedischen Tractat vnterschrieben / Sintemahln keines Wegs der Friede zwischen Kaͤy. May. vnnd Cron Schweden / bestettigt werden kan / es seye dann zu gleich ebenmaͤssiger Fried zwischen Kaͤys. May. vnnd der Cron Franckreich geschlossen. Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel [zu Osnabrück 1648 August 6] II. Gleich wie hiebevor offtmahls / also erklaͤren sich auch mit dieser Schrifft der Durchlaͤuchtigsten Koͤnigl. May. in Schweden Abgesandte dahin / wie sie eben dieses den 27. Julij, 6. Augusti, beyderseits verlesene Jnstrument /

[p. 140] [scan. 188]

so viel die Oßnabruͤckische Handlung betrifft / fuͤr genehm vnnd verglichen halten wollen / wann allein die Durchlauchtige Fuͤrstin zu Hessen / von der Schwedischen KriegsVoͤlcker Befriedigung außgenommen wird. Vnd dieser Militiæ sonsten vff guͤtliche vnd billige Weg

In der Druckvorlage: Wdeg
ein Genuͤgen geschicht.

Darunter in neuer Zeile, in Versalien und gesperrt: Ende
Fassung (4) Ausgabe 10 = Druckvorlage; außerdem Ausgaben 11–15, 17–22 und 26. Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll ( Meiern , APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I Nachdem dieses Jnstrument auff obengeschriebene Weise verlesen / ⌑vnd darnach von der Schwedischen Gesandschafft / so wol den Kaiserlichen Herren Plenipotentiarien / als auch dem ChurMaͤintzischen Directorio, uͤberreichet worden/⌑ so haben sie bey hier unten gefuͤgten Declarationen / einander die rechte Hand zu festhaltung dessen / was verglichen worden / beyderley / so wol die Herren Kaͤiserl. alß auch die Herren Schwedische Gevollmaͤchtigte / gegeben / worbey mit Gluͤckwuͤndschen und Frolocken / die Staͤnde in grosser Anzahl versamlet und gegenwaͤrtig gewesen. Protokollnotiz betr. Frankreich [zu Osnabrück 1648 August 6] I. Es erklaͤren die Herrn Schwedische Gesandten / wie sie auch oͤffter muͤndlich sich erklaͤret haben / daß alles das jenige / was in dem Jnstrumento Pacis / den 27. Jul. 6. Augusti Anno 1648. zwischen den Herren Kaͤis. vnd Schwedischen Gevollmaͤchtigten enthalten / in Gegenwart der Staͤnden verlesen / vnd beyderseits approbiret worden / nit anders als fuͤr eingegangen / soll verstanden werden / als wann die Tractaten mit der Frantzoͤsischen Kron geschlossen / vnd zu einer Zeit mit den Schwedischen Tractaten vnterschrieben worden / weiln auff keinerley Weiß der Frieden zwischen dem Kaͤiser und der Cron Schweden kan estabiliret

In Ausgabe 20 statt dessen: bestetiget
werden / wann nicht zugleich auch eben derselbe Frieden / zwischen dem Kaiser vnd Cron Franckreich geschlossen wird.

[p. 141] [scan. 189]

Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel
[zu Osnabrück 1648 August 6] II. Gleich wie auch vorhin offtermahl geschehen / also erklaͤret der

So in Ausgabe 22; alle anderen Drucke haben: die
Durchl: Koͤn: Maj: zu Schweden / Ihre Legation / daß sie das k- Instrumentum Pacis -k

k-k In Ausgabe 22 statt dessen: Friedens⸗Instrument
, welches heut diesen 27. l- Jul. 6. Augusti / beyderseitig verlesen worden / fuͤr approbiret vnd für eingegangen / m- quoad -l

l-l In Ausgabe 21 ausgefallen.
res Osnabruggenses haben wolle: modo Celsissima Domina Landgravia Hassiæ, à Satisfactione militiæ Svedice exim[a]tur, hujusq; militiæ ex æqvo & bono satis fiat: Das ist / wo nur die Durchl. Frau Landgraͤfin zu Hessen von der Schwedischen militarischen Satisfaction eximiret / und n- deren militiæ ex æqvo & bono gnung gethan wird -m-n

m-m In Ausgabe 20 statt dessen: halten / jedoch also / das sie der Fraw Landgräfin zu Hessen begehren / wegen Vergnůgung ihres Kriegsvolcks / dahin stellen / und sich hiernegst derselben nicht entgegen setzen wollen noch koͤnnen.

n-n In Ausgabe 22 statt dessen: militien nach Billigkeit ein genuͤgen gethan wird.
.

Darunter in neuer Zeile, Versalien und gesperrt: Ende

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