Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen
I Zeitgenössische lateinische und deutsche Drucke des IPO und des IPM : Stück b
Stück b
Schwedische Protokollnotizen über (I) die Unterzeichnung des Friedens gemeinsam mit Frankreich sowie (II) die Armeesatisfaktion Hessen-Kassels (deutsche Übersetzung)
Fassung (1)
Ausgabe 24 = Druckvorlage, Ausgabe 23.
Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll (
Meiern ,
APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I
Als
dieses Jnstrument auff obgesetzte weise verlesen / und darnach von der Schwedischen Gesandschafft / so wol den Keyserischen Gevollmaͤchtigten / als dem Maintzischen Directorio; allhie beygefuͤgte / ⌑zwar⌑ Erlaͤuterungen uberreicht worden / haben beyder / als Keyserlichen und Koͤnigischer Partheyen Gevollmaͤchtigte / einander die Haͤnde / zu Bestaͤttigung deß Vertrags / mit Gluͤckwuͤnschung und Frolocken deren in grosser Anzahl anwesenden Staͤnden / gegeben.
Protokollnotiz betr. Frankreich
[zu Osnabrück 1648 August 6]
I.
Es
erklaͤren die Schwedische Gesanten / wie sie schon zum oͤfftern muͤndlich erklaͤrt haben / daß alles das jenige / so in dem vorgelesenen / und beyderseits bewilligt
Instrumento Pacis, den 27. ⌑Jun.⌑ 6. August. im Jahr 1648. zwischen den Keyserischen und Schwedischen Gevollmaͤchtigten / in gegenwart der Staͤnden / begriffen ist / nicht anderst vor verglichen soll verstanden werden / als wann die Tractaten mit der Cron Franckreich geschlossen / und zu gleicher zeit mit den Schwedischen Tractaten underschrieben werden / weil der Fried zwischen dem Keyser unnd der Cron Schweden / nicht zugleich und zumahl eben derselbe Fried zwischen dem Keyser und der Cron Franckreich gemacht wird / keines wegs bestaͤttiget werden kan.
Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel
[zu Osnabrück 1648 August 6]
II.
Es
erklaͤrt / wie hiebevor oͤffter / also in eben dieser Schrifft nachmahlen der Allerdurchleuchtigsten Koͤniglichen Majestaͤt in Schweden Gesandschafft / daß sie das Instrument / so eben diesen Tag den 27. ⌑Jun.⌑ 6. August. beyderseits gelesen / vor gebilliget und verglichen / was die Oßnabrugkische Sachen belanget / wolle halten / wann nur die Durchleuchtigste Fraw Landgraͤffin in Hessen von der Schwedischen Militarischen Satisfaction befreyet / und ihrer Militien nach billigkeit ein genuͤgen geschicht.
Fassung (2)
Ausgabe 25 = Druckvorlage.
Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll (
Meiern ,
APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I
Nach dem dieses Jnstrument obbeschriebener massen verlesen / und dann von der Schwedischen Legation / so wol den Keyserlichen Gevollmaͤchtig-
ten / als auch dem Mayntzischen Directorio uͤberreichet worden. Zweene allhier untergesetzte Erklaͤrungen / haben die Keyserlicher und Schwedischer Seiten Gevollmaͤchtigten zu Bekraͤfftigung dessen / was verglichen / einander die rechte Haͤnde gegeben / und die daselbsten in grosser Anzahl anwesende Staͤnde darzu Gluͤck gewuͤnscht / und gefrolocket haben.
Protokollnotiz betr. Frankreich
[zu Osnabrück 1648 August 6]
I.
Erklaͤren die Schwedische Abgesandten / massen sie schon vorhin zum oͤfftern muͤndlich erkläret haben daß all dasjenige / was in dem Friedens⸗Instrument / so den 27. Julii 6. Augusti des 1648sten Jahrs / zwischen Keyserlichen und Schwedischen Gevollmaͤchtigten / in Gegenwart der Staͤnde verlesen / und von beyden Theilen bestettiget worden / enthalten ist / nicht anders sol verglichen zu seyn verstanden werden / als wann die Friedenshandlung mit der Cron Franckreich beschlossen werden wird / auch zur selbigen zeit nebenst der Schwedischen Friedenshandlung unterschrieben werden sol / die weil keines weges der Friede zwischen dem Keyser und der Cron Schweden bestettiget werden kan / es sey denn zugleich und auff einmal selbiger Friede zwischen dem Keyser und der Cron Franckreich richtig.
Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel
[zu Osnabrück 1648 August 6]
II.
Gleich wie vorhin mehrmals / also auch krafft dieser Schrifft der Durchleuchtigsten Koͤnigin zu Schweden Legation erkleret sich / daß sie das Instrument / so diesen Tag 27. Julii 6. Augusti von beyden Theilen verlesen / fuͤr stet und verglichen / die Oßnabruͤgische Sachen betreffend / haben werde / nur daß die Hochgeborne Fraw Landgreffin zu Hessen von Vergnuͤgung des Schwedischen Kriegsvolcks außbenommen / unnd auch ihrem Kriegsvolck / der vernuͤnfftigen Billigkeit nach / das Vergnuͤgen geschehe.
Fassung (3)
Ausgabe 27
= Druckvorlage.
Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll (
Meiern ,
APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I
Alß
dieses Jnstrument obbeschriebener massen verlesen / ⌑vnd hernach von der Schwedischen Gesandtschafft so wohl den Kaͤyserlichen Gevollmaͤchtigten / alß dem ChurMaͤyntzischen Directorio vberreicht⌑ / vnnd folgends zwey Erklaͤrungen angefuͤgt worden / haben beyde Theil / alß Kaͤyserliche vnd Koͤnigliche Gevollmaͤchtigte / zu Bestaͤttigung der verglichnen Sachen / einander die Haͤnde gereicht: mit Gluͤckwuͤnschung vnnd Frolockung der in starcker Anzahl versambleten Staͤnden.
Protokollnotiz betr. Frankreich
[zu Osnabrück 1648 August 6]
I.
So erklaͤren sich die Schwedische Abgesandte / gleich wie sie nun oͤffters muͤndlich bezeuget haben / daß alles das jenige / was in dem FriedensJnstrument begriffen / vnnd am 27. Julij, 6. Augusti Anno 1648. zwischen Kaͤyserischen vnnd Schwedischen Gevollmaͤchtigten / in Gegenwart der Staͤnden verlesen / vnd beyderseits gut vnnd genehm gehalten worden / nicht anders für verglichen zuverstehen seye / alß wann der Tractat mit der Cron Franckreich auch beschlossen / vnnd zu gleicher Zeit mit dem Schwedischen Tractat vnterschrieben / Sintemahln keines Wegs der Friede zwischen Kaͤy. May. vnnd Cron Schweden / bestettigt werden kan / es seye dann zu gleich ebenmaͤssiger Fried zwischen Kaͤys. May. vnnd der Cron Franckreich geschlossen.
Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel
[zu Osnabrück 1648 August 6]
II.
Gleich wie hiebevor offtmahls / also erklaͤren sich auch mit dieser Schrifft der Durchlaͤuchtigsten Koͤnigl. May. in Schweden Abgesandte dahin / wie sie eben dieses den 27. Julij, 6. Augusti, beyderseits verlesene Jnstrument /
so viel die Oßnabruͤckische Handlung betrifft / fuͤr genehm vnnd verglichen halten wollen / wann allein die Durchlauchtige Fuͤrstin zu Hessen / von der Schwedischen KriegsVoͤlcker Befriedigung außgenommen wird. Vnd dieser Militiæ sonsten vff guͤtliche vnd billige Weg
ein Genuͤgen geschicht.
Fassung (4)
Ausgabe 10 = Druckvorlage; außerdem Ausgaben 11–15, 17–22 und 26.
Redaktionelle Überleitungspassage vom Eschatokoll (
Meiern ,
APWP VI, 172) zur Protokollnotiz I
Nachdem dieses Jnstrument auff obengeschriebene Weise verlesen / ⌑vnd darnach von der Schwedischen Gesandschafft / so wol den Kaiserlichen Herren Plenipotentiarien / als auch dem ChurMaͤintzischen Directorio, uͤberreichet worden/⌑ so haben sie bey hier unten gefuͤgten Declarationen / einander die rechte Hand zu festhaltung dessen / was verglichen worden / beyderley / so wol die Herren Kaͤiserl. alß auch die Herren Schwedische Gevollmaͤchtigte / gegeben / worbey mit Gluͤckwuͤndschen und Frolocken / die Staͤnde in grosser Anzahl versamlet und gegenwaͤrtig gewesen.
Protokollnotiz betr. Frankreich
[zu Osnabrück 1648 August 6]
I.
Es erklaͤren die Herrn Schwedische Gesandten / wie sie auch oͤffter muͤndlich sich erklaͤret haben / daß alles das jenige / was in dem Jnstrumento Pacis / den 27. Jul. 6. Augusti Anno 1648. zwischen den Herren Kaͤis. vnd Schwedischen Gevollmaͤchtigten enthalten / in Gegenwart der Staͤnden verlesen / vnd beyderseits approbiret worden / nit anders als fuͤr eingegangen / soll verstanden werden / als wann die Tractaten mit der Frantzoͤsischen Kron geschlossen / vnd zu einer Zeit mit den Schwedischen Tractaten vnterschrieben worden / weiln auff keinerley Weiß der Frieden zwischen dem Kaͤiser und der Cron Schweden kan estabiliret
werden / wann nicht zugleich auch eben derselbe Frieden / zwischen dem Kaiser vnd Cron Franckreich geschlossen wird.
Protokollnotiz betr. Hessen-Kassel
[zu Osnabrück 1648 August 6]
II.
Gleich wie auch vorhin offtermahl geschehen / also erklaͤret der
Durchl: Koͤn: Maj: zu Schweden / Ihre Legation / daß sie das
k- Instrumentum Pacis
-k
, welches heut diesen 27.
l- Jul. 6. Augusti / beyderseitig verlesen worden / fuͤr approbiret vnd für eingegangen /
m- quoad
-l
res Osnabruggenses haben wolle: modo Celsissima Domina Landgravia Hassiæ, à Satisfactione militiæ Svedice exim[a]tur, hujusq; militiæ ex æqvo & bono satis fiat: Das ist / wo nur die Durchl. Frau Landgraͤfin zu Hessen von der Schwedischen militarischen Satisfaction eximiret / und
n- deren militiæ ex æqvo & bono gnung gethan wird
-m-n
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