Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen
I Zeitgenössische lateinische und deutsche Drucke des IPO und des IPM : 43 IPOud – anonym [1649]
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IPOud – anonym [1649]
SBPK
Berlin
in
Jagiellonenbibliothek
Krakau :
Historische Flugschriften 1648 Nr. 26
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Instrumentum Pacis: Der lang gewüntschte Deutsche Frieden⸗schlusz / Welcher Von Kaͤyserl. Mayt. Koͤniglichen Schwedischen vnd Frantzoͤsischen:
auch Chur:Fuͤrsten vnd allen so wol Geist: alß Weltlichen Staͤndten des heiligen Roͤmischen Reichs / etc. Hochansehnlichen / zu den Friedens Tractaten Gevollmaͤchtigten / den 27. Julij / 6. Augusti zu Oßnabruͤg / darnach den 14. 24. Octobr. in Muͤnster / durch Goͤttliche Verleyhung / einhelliglich getroffen / geschlossen / vnterschrieben / vnd den 15. 25. Tag ermeltes Octobers zu Muͤnster vnd Oßnabruͤg: diß 1648. Jahrs offentlich publiciret worden. Samt dem Extract des darauff in Puncto Executionis Kaͤyserlichen Edicts wegen obgemelten Friedens.
[Schmuckzeichen] Gedruckt im Jahr nach der Gnadenreichen Geburt vnsers FriedenFuͤrstens
Jesu Christo [!] 1648 [!]
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Ohne Orts-, Verlags- und Druckereiangabe. Format: 4º.
Fingerprint: ndn, r-no eso- in16
C 1648A
Bl. J’: Schmuckzeichen. Bl. A2: Schmuckinitiale; Bl. A3, A3’, B4, El, El’, E2’, E3, Fl, F3, F3’, G1, G2’, Hl, H2’, H3’: Initialen. Keine Kolumnentitel. Römische Artikelzahlen I–XVII als Lemma in einer eigenen Zeile; arabische Abschnittszahlen 1–20 des Artikels V am Zeilenanfang.
Abgedruckt sind auf den unpaginierten Seiten des Bogens A2–4, B, C, D, E, F, G, H, J1–1’: Präambel und Artikel I–XVII des IPOud, die ksl. und die schwed. Vollmacht sowie die Unterschriftenliste (mit kursächsischer Unterschrift). Auf Bl. H2–2’: Aufzählung der Mitglieder der Reichsdeputation für die Unterzeichnung der Verträge (in Art. XVII,12 IPO heutiger Zählung) ohne Nennung Kursachsens.
Es folgt auf Bl. J1’ der Vermerk: Nach dem durch Goͤttliches Einrahten / nunmehr die Keyserliche vnd Königliche Schwedische vnd Frantzoͤsische
Die ksl. Ratifikationsurkunden für IPM und IPO, die Frankreich und Schweden ausgeliefert werden sollten, trafen am 3. Dezember, die drei schwed. Urkunden für Kaiser, Reichsdirektorium und Corpus Evangelicorum am 22. Dezember 1648 ein. Die frz. Ratifikation des IPM für den Ks. befand sich Anfang Januar 1649 in Münster, die beiden Urkunden für Kurmainz und Kursachsen hatte Servien sechs Wochen später, Mitte Februar 1649, in Händen (Teilband 1, LXVff).
/ wie auch auß Engelland die Pfaͤltzische Ratificationen
, allerseits zu Muͤnster angelanget: So hat man auch für gut angesehen / Jhrer Keyserlichen Mayt. Edict / den Punctum Executionis, wegen des gemachten Friedens betreffend / diesem allgemeinen Deutschen Friedenschluß bey zu trucken / wie solches von Wort zu Worten hernach folget.
Darunter Schlußvignette. Es folgt (auf Bl. J2–2’, J3–3’) das ksl. Mandat vnd Edict, die Execution des zu Münster vnd Osnabrück getroffenen Friedenschlusses betreffend,
Wien 1648 XI 7 (Text:
Meiern ,
APWP VI, 662ff), darunter in Versalien: Ende.
Die ksl. Ratifikationsurkunden für IPM und IPO, die Frankreich und Schweden ausgeliefert werden sollten, trafen am 3. Dezember, die drei schwed. Urkunden für Kaiser, Reichsdirektorium und Corpus Evangelicorum am 22. Dezember 1648 ein. Die frz. Ratifikation des IPM für den Ks. befand sich Anfang Januar 1649 in Münster, die beiden Urkunden für Kurmainz und Kursachsen hatte Servien sechs Wochen später, Mitte Februar 1649, in Händen (Teilband 1, LXVff).