Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
Die Protokolle der städtischen Teilkurie Münster Nach dem Eintreffen der Gesandtschaften der katholischen Reichsstädte Köln, Augs- burg , Aachen und Besançon Ende 1645 in Münster konstituierte sich dort am 19./29. Januar 1646 eine städtische Teilkurie. Wegen ihrer geringen personellen Präsenz, der Augsburger Leuxelring war durch seine zahlreichen Mandate überlastet, der Ver- treter Besançons nur kurze Zeit anwesend und außerdem – nach eigener Aussage – der deutschen Sprache nicht recht mächtig
Vgl. Nürnberg S I L 18 fol. 12’.
, stand allerdings ständig zu befürchten, daß – wie der kölnische Direktor feststellte – auß mangel persohnen der stättrath nit könne bekleidet werden
Halveren an Köln 1647 III 19 (K. u. R. 259).
. Die Bildung eines eigenen Rates und die Abhaltung eigener Sitzungen war für die Städte aber notwendig, weil vollwertige Kollegien der Kurfürsten und Fürsten in Münster tagten und die Abwesenheit eines städtischen Rates mög- licherweise die bisher sorgsam gehütete Reichsstandschaft der Reichsstädte in Frage gestellt hätte. Sollten also regelmäßig Sitzungen einer städtischen Kurie stattfinden können, mußten weitere, protestantische, Städtevertreter aus Osnabrück hinzugezogen werden.
Dieses Erfordernis kam den Absichten der in Osnabrück tagenden protestantischen Städte sehr entgegen, konnten sie doch durch die Entsendung von Vertretern aus ihrer Mitte auch in Münster ihren Einfluß geltend machen und ihre politischen Ziele ver- folgen
Vgl. oben Nr. 20 – 1646 I 27 – S. 60: ... were gut, daß der evangelischen viel nach Münster kommen, damit sie [...] die majora obtinuirten.
. Delegiert wurden Nürnberg und Kolmar; zwischenzeitlich hielten sich außer- dem noch die Gesandten von Regensburg und Memmingen in Münster auf. Trotz dieser personellen Verstärkung scheint es nur im Jahr 1646 zu regelmäßigen Sitzungen mit Führung eines Protokolls, unter der Verantwortung Kölns
Die vorliegenden Protokolle werden eingeleitet mit der Bemerkung: Haec est ex communica- tione directorii Coloniensis.
, gekommen zu sein.
Jedenfalls konnten für die Beratungen in Münster bisher nur 33 Sitzungen im Proto- koll eruiert werden; sie liegen in kontinuierlicher Folge vom 29. Januar bis zum 2. Juni 1646 st.n. vor. Diese sowie drei weitere Protokolle aus dem Jahr 1646 befinden sich im Staatsarchiv Nürnberg in den aus dem Archiv der Reichsstadt stammenden sog. B-Ladenakten. Das Abbrechen der kontinuierlichen Überlieferung Anfang Juni 1646 ist vermutlich mit dem personellen Wechsel im münsterischen Städteratsdirek- torium zu erklären, das die Stadt Köln innehatte. Nach der Unterzeichnung des hessisch-kölnischen Neutralitätsvertrages am 11. Juni 1646 veranlaßte der Kölner Rat, der mit Abschluß dieses Vertrages für sich ein Hauptziel der Verhandlungen am Kongreß, die Erleichterung des Handelsverkehrs, erreicht sah, die sofortige Rückreise seiner recht großzügig ausgestatteten Gesandtschaft (insgesamt 10 Personen), die neben Bürgermeister Constantin von Lyskirchen den Stadtsyndikus Dr. Gerwin Meinertz- hagen mit mehreren Schreibern, darunter einem Protokollisten, und Bediensteten um-

[p. 879] [scan. 951]

faßte . Die mit der Abberufung der bedeutendsten und größten städtischen Gesandt- schaft verbundene politische Schwächung des münsterischen Städterates sowie die Über- lastung des kölnischen Sekretärs Dr. Hermann Halveren seit dem 27. Juli 1646 als dem neuen Direktor, der bis zum Zeitpunkt der Abreise der kölnischen Gesandtschaft bereits die Bistümer Trient und Brixen im Fürstenrat und im Corpus Catholicorum vertreten hatte, mögen neben den ständigen Reibereien zwischen den katholischen und den protestantischen Vertretern, konzentriert in der Person von Dr. Johann von Leuxel- ring , die Ursache dafür gewesen sein, daß ein ordnungsgemäßes Weiterführen des Proto- kolls nicht mehr gewährleistet war. So haben sich bisher nur drei weitere Protokolle der städtischen Teilkurie in Münster nachweisen lassen.
Folgende Sitzungen sind nachweisbar (Sitzung 1–32: Nürnberg S I L 203 Nr. 18 fol. 1–120’; Sitzung 33: Nürnberg S I L 203 Nr. 17 fol. 84–86’; Sitzung 34–36 Nürnberg S I L 203 Nr. 20 (fol. 33–41’):
1646 I 29 st. n. .
1646 I 29
1646 I 30
1646 I 31
1646 II 7
1646 II 10
1646 II 14
1646 II 15
1646 II 17
1646 II 19 (a. o. Sitzung)
1646 II 21
1646 II 22
1646 II 26
1646 III 27
1646 III 3
1646 III 5
1646 III 10
1646 III 12
1646 III 13
1646 III 14
1646 III 15
1646 III 16
1646 III 19
1646 III 20
1646 III 21
1646 III 26
1646 III 27
1646 III 28
1646 IV 4

[p. 880] [scan. 952]

1646
IV 5
1646 IV 9
1646 IV 10
1646 IV 25
1646 VI 2
1646 VIII 6
1646 IX 22
1646 X 10

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